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Transkript:

177 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Bezirksregierung Düsseldorf 200. Jahrgang Düsseldorf, den 11. Mai 2018 Nummer 19 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 118 Ergänzung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und dem Zweckverband VRR S. 177 119 Umstufung einer Teilstrecke der Landesstraße 64 in Essen zur Gemeindestraße S. 178 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 120 Bekanntgabe der Sitzung und Tagesordnung der Verbandsversammlung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein am 05.06.2018 S. 179 121 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW); Benachrichtigung IHK Düsseldorf S. 180 Beilage: Inhaltsverzeichnis 2017 118 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung Ergänzung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und dem Zweckverband VRR Bezirksregierung 31.01.01-ZV-VRR-54 Düsseldorf, den 26. April 2018 Hiermit mache ich gemäß 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621 / SGV. NRW. 202), in der zur Zeit geltenden Fassung die nachstehende Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und dem Zweckverband VRR vom 09.03.2018/21.03.2018 bekannt. G e n e h m i g u n g Die Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vom 09.03.2018/21.03.2018 über die Überprüfung der Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV durch die Stadt im VRR-Gebiet gemäß der VRR-Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wird hiermit aufsichtsbehördlich genehmigt. Rechtsgrundlage hierfür ist 24 Abs. 2 in Verbindung mit 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1 b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621 / SGV. NRW. 202) in der zurzeit gültigen Fassung. Im Auftrag (Buschwa)

178 Ergänzung Nr. 1 der Vereinbarung vom 4. Mai 2007 zwischen der Stadt Hilden, vertreten durch die Bürgermeisterin, Am Rathaus 1, 40721 Hilden - im Folgenden Stadt genannt - und dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch den Verbandsvorsteher, Ribbeckstraße 15, 45237 Essen - im Folgenden VRR genannt - über die Überprüfung der Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV durch die Stadt im VRR-Gebiet gemäß der VRR-Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Die bestehende Vereinbarung zwischen der Stadt und dem VRR wird entsprechend der Beschlusslage der Stadt vom 18. März 2015 wie folgt ergänzt: 3. Veröffentlichung der Bekanntmachung der gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge gemäß 135 Abs. 2 Satz 2 GWB bei gemäß Nr. 1 vorab bekanntgemachten öffentlichen Dienstleistungsaufträgen und bei Notmaßnahmen, 4. Veröffentlichung der Bekanntmachung der gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/ 2007 direkt vergebenen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gemäß 135 Abs. 2 Satz 2 GWB bei Notmaßnahmen im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Aufgabenträgern, 5. Entgegennahme von Anträgen gemäß Art. 7 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie von Rügen gemäß 160 Abs. 3 GWB sowie die Erwiderung darauf im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Aufgabenträgern, sowie 6. Durchführung von Nachprüfungsverfahren bei gemäß Nr. 4 veröffentlichten öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Aufgabenträgern. 1 Finanzierung ÖSPV (8) Die Stadt bildet als Aufgabenträger gemäß 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW mit den weiteren Aufgabenträgern/zuständigen Behörden im Verbandsgebiet des Zweckverbands VRR sowie dem VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Bst. b Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. (9) Weiterhin beauftragt die Stadt den VRR mit folgenden weiteren Aufgaben in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Organisation und Koordination von Direktvergaben öffentlicher Dienstleistungsaufträge gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007: 1. Abstimmung des Inhalts von Vorabbekanntmachungen mit den betroffenen Aufgabenträgern und Veröffentlichung der von der Stadt und den Aufgabenträgern beschlossenen Vorabbekanntmachungen gemäß 8 a Abs. 2 PBefG und Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370 sowie ihrer Berichtigungen, 2. Hinwirkung auf die Abstimmung der direkt zu vergebenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zwischen den jeweils betroffenen Aufgabenträgern, 119 Abl. Bez. Ddf. 2018 S. 177 Umstufung einer Teilstrecke der Landesstraße 64 in Essen zur Gemeindestraße Bezirksregierung 25.07.01.2-L64 Essen Düsseldorf, den 30. April 2018

179 Bezirksregierung Düsseldorf Umstufung einer Teilstrecke der Landesstraße 64 in Essen zur Gemeindestraße Die Teilstrecke der Landesstraße 64, die über die Humboldtstraße führt, liegt als Ortsdurchfahrt vollständig im Gebiet der Stadt Essen. Mit Erlass vom 02.12.2015 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen II A 1-11-13/304 die Aufstufung der parallel zur Humboldtstraße liegenden Teilstrecke der Fulerumer Straße zur Landesstraße 64 verfügt, weil sich deren Verkehrsbedeutung entsprechend geändert hat. Die Humboldtstraße hat damit ihre Verkehrsbedeutung als Landesstraße verloren, sie hat im Wesentlichen nur noch innerörtliche Erschließungsfunktionen. Gemäß 8 Abs. 1 StrWG NRW wird die Landesstraße 64 zwischen Hatzper Straße (Netzknoten 4507072) und Fulerumer Straße (Netzknoten 4507165J) daher zur Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 StrWG NW abgestuft. Die Umstufung wird zum 01. Juli 2018 wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Umstufungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3 in 45879 Gelsenkirchen Klage erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERWO VG/FG - vom 07. November 2012 (GV. NRW. S. 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. 1 S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nach wie vor nicht möglich. Sofern eine Übersendung über das EGVP nicht gewünscht wird, benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die ansonsten üblichen Übermittlungswege. Die Klagefrist ist nur gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingeht. Falls Fristen durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollten, so wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Im Auftrag Abl. Bez. Ddf. 2018 S. 178 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 120 Bekanntgabe der Sitzung und Tagesordnung der Verbandsversammlung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein am 05.06.2018 Bekanntmachung der Sitzung und Tagesordnung der Verbandsversammlung Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Die Sitzung der Verbandsversammlung findet am 05.06.2018 um 17:00 Uhr im Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein Konferenzraum Niederrhein -, Friedrich-Heinrich-Allee 130, 47475 Kamp-Lintfort statt. Öffentliche Sitzung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Einladung 2. Anregungen zur Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2017 4. Bestimmung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

180 5. Bericht über die Behandlung von Beschlüssen, Anregungen und Empfehlungen aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2017 6. Finanzen Wirtschaftliche Entwicklung des KRZN KRZN-Beteiligungen (Anlage Beteiligungsbericht 2017) 7. Jahresabschluss 2017 des KRZN 8. Neues aus dem Geschäftsfeld Anwendungen Neuausrichtung Personalwirtschaft LOGINEO NRW Das Schriftstück kann bei der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, Ernst-Schneider Platz 1, 40212 Düsseldorf, in Raum 8.12 (8. Etage), während der allg. Öffnungszeiten eingesehen werden. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Düsseldorf, den 26. April 2018 Der Hauptgeschäftsführer i. A. 9. Anpassung der Zweckverbandssatzung KRZN auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung 10. Beihilfebearbeitung - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 11. Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und der Stellvertreter/innen Abl. Bez. Ddf. 2018 S. 180 12. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung 13. Bericht über die Behandlung von Beschlüssen, Anregungen und Empfehlungen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2017 14. Mitteilungen und Anfragen Kamp-Lintfort, den 02. Mai 2018 Kommunales Rechenzentrum Niederrhein gez. Papen Vorsitzender der Verbandsversammlung Abl. Bez. Ddf. 2018 S. 179 121 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG NRW); Benachrichtigung IHK Düsseldorf Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf stellt mit dieser Bekanntmachung ein Schriftstück (Verfahren gemäß 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz für NRW Hier: Widerruf Ihrer Erlaubnis gemäß 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung vom 03. August 2007) vom 25. April 2018, Aktenzeichen IV Ma/Bk, an Geschäftsführung der Dr. Jung und Weihrauch Gesellschaft für Investment und Beratung mbh, gem. 10 LZG NRW öffentlich zu. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der Gesellschaft ist eine Zustellung auf andere Art nicht möglich.

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184 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf 40474 Düsseldorf Veröffentlichungsersuche für das Amtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger Beilage zum Amtsblatt sind nur an die Bezirksregierung Amtsblattverwaltung in 40474 Düsseldorf zu richten. Das Amtsblatt mit dem Öffentlichen Anzeiger erscheint wöchentlich Redaktionsschluss: Mittwoch der Vorwoche 10.00 Uhr. Laufender Bezug nur im Abonnement. Bezugspreis jährlich 25,00 zzgl. Versandkosten jährlich 51,00. Einrückungsgebühr für die zweispaltige Zeile oder deren Raum 1,00. Für das Belegblatt werden 1,00 zzgl. 1,45 Versandkosten erhoben. Bezug von Einzellieferungen: 2,00 zzgl. 1,45 Versandkosten, werden zum Jahresende per Rechnung ausgewiesen. In den Bezugs- und Einzelpreisen ist keine Umsatzsteuer i. S. d. 14 UStG enthalten. Abonnementsbestellungen und -kündigungen wie folgt: Zum 30.06. eines Jahres Eingang bis 01.04. Zum 31.12. eines Jahres Eingang bis 01.10. Bezug durch die Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Auskunft unter Tel: 0211-475-2232 Email: amtsblatt@brd.nrw.de Adressänderungen, Kündigungen etc. ausschließlich an die Bezirksregierung Düsseldorf Druck, Vertrieb und Herausgeber: Bezirksregierung Düsseldorf