BEBAUUNGSPLAN ILLINGER HÖHE

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Transkript:

STDT VHINGEN (ENZ): BEBUUNGSPLN ILLINGER HÖHE GRÜNORDNERISCHER BEITRG ZUM BEBUUNGSPLN Erläuterungsbericht PROF. Schmid Treiber Partner Freie Landschaftsarchitekten BDL, IFL Heidenheimer Straße 8 71229 Leonberg Tel. +49 (0) 7152 939 63-0 Fax +49 (0) 7152 939 63 33 info@schmid-treiber-partner.de www.schmid-treiber-partner.de

Projektleitung: Dipl.-Ing. Christof Helbig, Freier Landschaftsarchitekt BDL Projektbearbeitung: Dipl.-Landsch.-Ökol. Ilka Bosse-Stender Stand: 15.02.2017 J:\61.1\6_ENSI\65_BPL\Illinger Höhe\GOP-Beitrag_2017 03 01.doc

1. Grünordnerische Festsetzungen Zur Grünordnung und Freiflächengestaltung sind folgende Festsetzungen getroffen: 1.1 Pflanzbindungen ( 9 bs. 1 Nr. 25b BauGB) 1.1.1 Pflanzbindungen auf öffentlichen Grünflächen Pfb 1 Erhalt der gesetzlich geschützten Feldhecke im Südosten Die im Plan dargestellte, nach 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Feldhecke am Südostrand des Geltungsbereiches ist dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und zu sichern. Bei usfall sind die Gehölze durch rten der Pflanzenliste 4 zu ersetzen. Saumbereiche entlang der Heckenstrukturen sind jährlich zu mähen. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Heckenstrukturen sind in einem Turnus von ca. 5 Jahren zu pflegen. Bei Bauarbeiten ist für ausreichenden Schutz der zu erhaltenden Gehölze insbesondere zur Vermeidung einer Überschüttung der Wurzelbereiche Sorge zu tragen. Die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) ist zu beachten. Bodenverdichtungen und blagerungen im Traufbereich sind zu vermeiden. 1.2 Pflanzgebote ( 9 bs. 1 Nr. 25a BauGB) 1.2.1 Pflanzgebote auf öffentlichen Grünflächen und sonstigen öffentlichen Flächen Pfg 1 Spielplatz Die im Plan dargestellte Fläche ist für einen Sichtschutz der benachbarten Grundstücke in einem 3 m breiten Streifen entlang der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Hecke dicht zu bepflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Hierbei sind Sträucher der Pflanzenliste 4 zu verwenden. uf der Spielplatzfläche sind drei standortgerechte, mittel- bis großkronige, hochstämmige Bäume zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei bgang zu ersetzen. Hierbei sind Laubbäume aus rten der Pflanzenlisten 1 oder 2 mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm zu verwenden. Die nordnung und Darstellung der Bäume in der Planzeichnung ist symbolisch. Eine Verschiebung der Baumstandorte im Rahmen der usführungsplanung ist möglich. Hierbei können die beiden straßenseitigen Bäume parallel zum Fahrbahnrand verschoben werden. Die bstände zu benachbarten Grundstücken gemäß Nachbarrechtsgesetz (NRG B-W) sind einzuhalten. nzahl und rten sind im Zuge der Freiflächengestaltung festzulegen. Eine nsaat mit einer widerstandsfähigen Sportrasenmischung ist vorzusehen. Bei der uswahl der Gehölze ist die Giftigkeit der rten entsprechend der ngaben der Pflanzenlisten im nhang zu berücksichtigen. Die detaillierte usgestaltung der Fläche erfolgt im Rahmen der usführungsplanung. 1

Pfg 2 Verkehrsgrünflächen n den im Plan dargestellten Standorten ist je Grünfläche ein standortgerechter, mittel- bis großkroniger, hochstämmiger Baum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei bgang zu ersetzen. Hierbei sind Laubbäume aus rten der Pflanzenlisten 1 oder 2 mit einem Stammumfang von 18-20 cm zu verwenden. Für die Gestaltung der Baumstandorte gelten die folgenden Vorgaben: Die Bäume sind mit mindestens 1 m bstand zum Rand der Verkehrsflächen zu pflanzen. Bei Pflanzung in offenen Verkehrsgrünflächen sind diese mit mindestens 2 m Breite, 4 m² Fläche und einem Mindestvolumen von 12 m³ Wurzelraum herzustellen. Der Wurzelraum ist durch Einfassen mit Hoch-Bordsteinen, Poller oder anderen geeigneten Einrichtungen gegen Überfahren zu schützen. Die Verkehrsgrünflächen sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind die Flächen durch nsaat einer standortgerechten Gras-Kräuter-Mischung aus regionalem Saatgut zu begrünen. Pfg 3 Grünfläche nördlich des Grasweges n den im Plan dargestellten Standorten sind zwei standortgerechte, mittel- bis großkronige, hochstämmige Bäume zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei bgang zu ersetzen. Hierbei sind Laubbäume aus rten der Pflanzenlisten 1 oder 2 mit einem Stammumfang von 18-20 cm zu verwenden. Die Grünfläche ist gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei ist die Fläche durch nsaat einer standortgerechten Gras-Kräuter-Mischung aus regionalem Saatgut zu begrünen. Pfg 4 Grasweg am Südrand des Geltungsbereiches (landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg) m Südrand des Geltungsbereiches ist zur bgrenzung des Baugebietes gegenüber den südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen auf einem 5 m breiten Streifen ein Grasweg herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Hierzu ist die Fläche mit einer standortgerechten Gras-Kräuter-Mischung einzusäen. Eine dauerhafte Pflege des Grasweges ist sicherzustellen. 1.2.2 Pflanzgebote auf privaten Grundstücken Pfg 5 Durchgrünung nicht überbaubarer Grundstücksflächen und straßenseitige Bäume Die nicht überbauten und unbefestigten Grundstücksflächen sind dauerhaft zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten. n den im Plan gekennzeichneten straßenseitigen Standorten ist je Grundstück ein standortgerechter, klein- bis mittelkroniger, hochstämmiger Baum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei bgang zu ersetzen. Hierbei sind Laubbäume aus rten der Pflanzenliste 1 mit einem Stammumfang von 18-20 cm zu verwenden. Die nordnung und Darstellung der Bäume in der Planzeichnung ist symbolisch, die nzahl der zu pflanzenden Bäume jedoch verbindlich. Baumstandorte entlang des Straßenraumes sind verbindlich, können jedoch parallel zur Straßenbegrenzung verschoben werden. 2

Pfg 6 Ortsrandbegrünung uf den im Plan gekennzeichneten Pflanzgebotsflächen ist je Grundstück ein standortgerechter, mittel- bis großkroniger hochstämmiger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind Laubbäume aus rten der Pflanzenliste 2 mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm oder Obstbäume lokaltypischer Sorten auf Sämlingsunterlage gemäß Pflanzenliste 3 mit einem Stammumfang von mindestens 10-12 cm zu verwenden. bgängige Bäume sind durch Neupflanzung von Bäumen der Pflanzenlisten 2 und 3 zu ersetzen. Die nordnung und Darstellung der Bäume in der Planzeichnung ist symbolisch, die nzahl der zu pflanzenden Bäume jedoch verbindlich. Die bstände zu benachbarten Grundstücken gemäß Nachbarrechtsgesetz (NRG B-W) sind einzuhalten. Mindestens 80 % der Flächen sind mit standortgerechten heimischen Sträuchern der Pflanzenliste 4 dicht zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. bgängige Sträucher sind durch Neupflanzung mit rten der Pflanzenliste 4 zu ersetzen. Pfg 7 Durchgrünung nicht überbaubarer Grundstücksflächen und Hausbäume Die nicht überbauten und unbefestigten Grundstücksflächen sind dauerhaft zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten. n den im Plan gekennzeichneten Standorten ist je Grundstück ein standortgerechter, kleinbis mittelkroniger, hochstämmiger Baum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei bgang zu ersetzen. Hierbei sind Laubbäume aus rten der Pflanzenliste 1 mit einem Stammumfang von 18-20 cm oder Obstbäume lokaltypischer Sorten auf Sämlingsunterlage gemäß Pflanzenliste 3 mit einem Stammumfang von mindestens 10-12 cm zu verwenden. Die nordnung und Darstellung der Bäume in der Planzeichnung ist symbolisch, die nzahl der zu pflanzenden Bäume jedoch verbindlich. Baumstandorte entlang des Straßenraumes können parallel zur Straßenbegrenzung verschoben werden. Sofern ein Baum nach Pflanzgebot Pfg 6 auf dem Grundstück zu pflanzen ist, kann dieser entsprechend angerechnet werden. Die bstände zu benachbarten Grundstücken gemäß Nachbarrechtsgesetz (NRG B-W) sind einzuhalten. 3

1.2.3 llgemeine Festsetzungen Zusätzlich werden folgende Festsetzungen getroffen: - Parkierungs- und sonstige Erschließungsflächen auf den privaten Grundstücken sind in wasserdurchlässiger Bauweise zu erstellen und in angrenzende Grünflächen zu entwässern. - Untergeordnete Flachdachteile sind, soweit nicht als Terrasse genutzt, extensiv zu begrünen. Dachflächen von Carports und agen sind extensiv zu begrünen. Die Dächer im W 2 sind zu mindestens 75% der Dachflächen extensiv zu begrünen. Die Mindestsubstrathöhe der Dachbegrünung beträgt 10 cm. - Eine Nutzung von Solaranlagen auf Dächern ist mit usnahme von agendächern zulässig. Bei Satteldächern sind die nlagen in die Dachfläche integriert oder mit gleicher Neigung anzubringen. Bei Pultdächern gilt eine maximale Höhe von 1 m senkrecht zur Dachfläche gemessen und ein Mindestabstand zur ußenwand entsprechend der Konstruktionshöhe der Solaranlage. Die Kombination von Photovoltaiknutzung und Dachbegrünung ist bei entsprechend weitem Stand der Solarelemente möglich. - Die Rückhaltung des Niederschlagswassers von den Dachflächen ist auf den privaten Grundstücken über Retentionszisternen mit einem ausreichenden Nutz- und Speichervolumen sicherzustellen. Überschüssiges Oberflächenwasser ist der Regenwasserkanalisation zuzuleiten. - Die Pflanzenlisten im nhang sind Bestandteil der grünordnerischen Festsetzungen. 1.2.4 Sonstige Hinweise - Für die Straßenbeleuchtung und die ußenbeleuchtung auf den privaten Grundstücken sind aus Gründen des Insektenschutzes insektenfreundliche Leuchtmittel wie z.b. Natriumdampf-Nieder- oder Hochdrucklampen oder LED- Beleuchtung zu verwenden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Insekten tötenden Lampengehäuse verwendet werden. - Eine Baufeldabräumung ist entsprechend der Vorgaben der Naturschutzgesetzgebung außerhalb der Vegetationsperiode durchzuführen, um Individuenverluste bei Brutvögeln auszuschließen (nfang Oktober bis Ende Februar). - Zur Vorbeugung von Vogelschlag durch Kollision an Glasflächen wird empfohlen, an den Gebäuden am West- und Südrand des Baugebietes auf den feldseitigen Fenstern und Glasflächen großflächige und dichte Markierungen (z.b. Punktraster mit mindestens 25% Deckungsgrad) anzubringen. 4

2. nhang 2.1 Pflanzenlisten Pflanzenliste 1 kleine und mittelgroße Laubbäume auf Verkehrsgrünflächen und weiteren öffentlichen Grünflächen, dem Spielplatz, straßenseitigen Grundstücksflächen sowie Hausbäume Hochstamm, Stammumfang 18-20 cm botanischer Name cer campestre Elsrijk cer campestre Huibers Elegant cer platanoides Olmsted melanchier arborea Robin Hill Carpinus betulus Frans Fontaine Crataegus lavallei Carrierei Crataegus monogyna Stricta Prunus padus lbertii Pyrus calleryana Chanticleer Quercus robur Fastigiata Koster Sorbus aria Magnifica Sorbus intermedia Brouwers Ulmus x hollandica Lobel Ulmus-Hybr. Columella deutscher Name Feldahorn Feldahorn Spitzahorn Felsenbirne Säulen-Hainbuche pfeldorn Säulen-Weißdorn Traubenkirsche Stadtbirne Pyramiden-Eiche Mehlbeere Schwedische Mehlbeere, Oxelbeere Schmalkronige Stadtulme Säulen-Ulme 5

Pflanzenliste 2 Standortgerechte, mittel- bis großkronige Laubbäume auf Verkehrsgrünflächen und weiteren öffentlichen Grünflächen, dem Spielplatz sowie den rückwärtigen Grundstücksflächen (Ortsrandbegrünung) Hochstamm, Stammumfang mindestens 18-20 cm botanischer Name cer campestre Carpinus betulus Prunus avium Prunus padus Sorbus aria Sorbus aucuparia Sorbus domestica Sorbus torminalis deutscher Name Feldahorn Hainbuche Vogelkirsche Trauben-Kirsche Mehlbeere Vogelbeere Speierling Elsbeere Pflanzenliste 3 Obstbäume und Wildobst auf rückwärtigen Grundstücksflächen (Ortsrandbegrünung) sowie Hausbäume Hochstämme auf Sämlingsunterlage Obstgehölze Tafeläpfel Tafelbirnen Mostäpfel Mostbirnen Süß- und Sauerkirschen Zwetschgen Walnuss (Juglans regia) Wildobst 6

Pflanzenliste 4 Heimische standortgerechte Sträucher botanischer Name Corylus avellana Cornus sanguinea Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Sambucus nigra Viburnum lantana deutscher Name Haselnuss Roter Hartriegel Eingriffliger Weißdorn Gewöhnlicher Liguster Rote Heckenkirsche Schlehe, Schwarzdorn Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball 7

2914/1 GR 6734 6763 GR 6733 6764 GR 6765 6732 2 6766 6731 6730 WBF 6777 WEG Nelkenweg 3055 3057/1 1 3056/1 Scheu GFLF 3050 Schu Stall 3049 Stall 3048 Schu 3046/1 WEG 3341/1 Schu Schu 3303/3 WEG 20 18 16 14 3490/1 12 25 19 17 21 13 Schu