Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung. Ergebnisse der Vernehmlassung

Ähnliche Dokumente
Liste der Vernehmlassungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

Pa.Iv. SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen

Umfrage über die Ladenöffnungszeiten Resultate. Unia Sektor Tertiär

Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG): Vernehmlassungsverfahren

Stellungnahme zu einem Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische

Anderung der Verordnung Uber die Lenkungsabgabe auf fluchtigen organischen Verbindungen (VOCV) VERTE I LLISTE

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia

Convenzione di Lugano revisionata Apertura della procedura di consultazione. Lista dei destinatari della procedura di consultazione. 1.

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat)

Vernehmlassungsverfahren Parlamentarische Initiative «Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite» (10.467)

1 Anhörungsvorlage. 2 Eingegangene Stellungnahmen. 3 Gesamtbeurteilung der Vorlage. 4 Beurteilung der Vorlage im Einzelnen. xx.

Liste der Vernehmlassungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

VERNEHMLASSUNG PROCÉDURE DE CONSULTATION PROCEDURA DI CONSULTAZIONE LISTE DER VERNEHMLASSUNGSADRESSATEN LISTE DES DESTINATAIRES LISTA DEI DESTINATARI

Liste der Vernehmlassungsadressaten Pa. Iv Liste des destinataires pour la consultation concernant

Parlamentarische Initiative Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag

Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 27. September 2013 über die Genehmigung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten

Liste der Vernehmlassungsadressaten

Obligationen Schweiz / Obligations suisses / Obbligazioni svizzere Anleihen des Bundes / Emprunts de la Confédération / Prestiti della Confederazione

Liste der Anhörungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

Kantone / Cantons / Cantoni

Liste der Vernehmlassungsadressaten XBRL OR Taxonomie. XBRL CH c/o ACA-HSG, Rosenbergstr. 52, 9000 St. Gallen

Liste der Vernehmlassungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

Versandliste Vernehmlassung / Anhörung

Liste der Vernehmlassungsadressaten Pa. Iv Liste des destinataires pour la consultation concernant

Statistik der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz 2011

TEILREVISION DES EINFÜHRUNGS- GESETZES ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG (kkvg).

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen

Vernehmlassungsverfahren "Änderung des UWG 2008": Liste der Vernehmlassungsadressaten

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

NACHHALTIGKEITS-CHARTA - AUSBLICK SCHWEIZER TOURISMUS-VERBAND PARTNERSCHAFT. POLITIK. QUALITÄT.

Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum

Bundesgesetz über eine Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Vorsorgeausgleich bei Scheidung) VERNEHMLASSUNGS-ADRESSEN 1. KANTONE

Ergebnisse Herbsttagung KBGB und WS TR zur BM Förderung

Statistik der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz 2012

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit

TAG DER TOURISMUSWIRTSCHAFT MÄRZ 2016 PARTNERSCHAFT. POLITIK. QUALITÄT.

Adressenverzeichnis der IV-Stellen / Liste des adresses Office AI

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Sélection d'article sur la politique suisse

Fall 6 «Sicherheitsfirmen»

Liste der Vernehmlassungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Kontaktstellen der Kantone für die Erteilung von Betriebsnummern nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Nach der Herbst- ist vor der Wintersession: Status der Umsetzung der Energiestrategie 2050 und Weichenstellung für die Gebäudetechnik

Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Bericht über die Ergebnisse der Anhörung

Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

Basis und Aufbau der FIDS sowie ihrer Mitgliedsorganisationen

Übersicht über die eidgenössischen und kantonalen Behörden, welche in Rechtsfragen zur Psychotherapie Auskunft erteilen können.

Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens / Ouverture de la procédure de consultation / Apertura della procedura di consultazione

Liste der Vernehmlassungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

Dokumentation zur neueren Geschichte der deutschen Orthographie in der Schweiz

Statuten der JUSO Kanton St. Gallen

Bewährtes zerstören? NEIN. zur schädlichen Service Public- Initiative.

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

Staatskunde Merkblätter für die Einbürgerung Grundlagen für das Einbürgerungsgespräch

Liste der ständigen Vernehmlassungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

Statuten Regionalverband Berner Oberland

Absurd und schädlich. Am 30. November:

Gesetzesentwurf über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20.

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

Der Privatdetektiv im schweizerischen Recht

Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : Datum :

über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Adressen und Links der Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge und der Versicherungsgerichte

ORTE. Dem Souverän verpflichtet ARCHITEKTURNETZWERK NIEDERÖSTERREICH. Zum Selbstverständnis der öffentlichen Hand in der Schweiz

Anhang (Ausgleich der kalten Progression) 1)

Bundesverfassung Reform 2012

Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Bericht über die Ergebnisse der Anhörung

Anhang 2 Adressen von seriösen Schuldenberatungsstellen

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (jährliche Abrechnung)

Die Schweizer Bündnisse gegen Depression Stand, Nutzen und Wirkung

Vernehmlassungsteilnehmer Adressatenliste:

Zum Schweizer Polizeifunk

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht

Neuregelung von Prävention und Gesundheitsförderung

Liste der ständigen Vernehmlassungsadressaten Liste des destinataires Elenco dei destinatari

Statuten. SP Adligenswil. Sozialdemokratische Partei 6043 Adligenswil

IHKMonitor Dr. Frank Bodmer. Ostschweiz mit überdurchschnittlicher Dynamik

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung über die berufliche Aus- und Weiterbildung im Maler- und Gipsergewerbe

Die Frauen bei den Nationalratswahlen Werner Seitz

Die direkte Demokratie: eine Schweizer

Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.

3003 Bern, September Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik

Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst

Transkript:

Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung Ergebnisse der Vernehmlassung Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Februar 2007 1

INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 1 AUSGANGSLAGE... 3 2 TEILNAHME AM VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN... 4 2.1 EINLADUNGEN ZUR STELLUNGNAHME... 4 2.2 EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN... 4 3 ERGEBNISSE... 5 3.1 GESAMTBEURTEILUNG DER VORGESCHLAGENEN REORGANISATION... 5 3.2 STELLUNGNAHMEN ZUR VORGESCHLAGENEN ZUSAMMENLEGUNG VON PRÄSENZ SCHWEIZ, SCHWEIZ TOURISMUS UND LOCATION SWITZERLAND... 6 3.3 STELLUNGNAHMEN ZUR RECHTSFORM DER NEUEN ORGANISATION... 7 3.4 WEITERE GRUNDSÄTZLICHE WEICHENSTELLUNGEN... 8 3.5 STELLUNGNAHMEN ZU EINZELNEN ARTIKELN DES GESETZESENTWURFS... 8 ANHANG 1: STELLUNGNAHME ZU DEN IM RAHMEN DER VERNEHMLASSUNG GESTELLTEN FRAGEN... 13 ANHANG 2: EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN... 13 2

1 Ausgangslage Mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung. Er schlug vor, die Koordination über eine Zusammenlegung der im Kernbereich der Landeswerbung tätigen Institutionen des Bundes zu verbessern. Es war die bundesrätliche Absicht, zu diesem Zweck eine bereichs- und departementsübergreifende Organisation für die Landeswerbung zu schaffen, in welche Präsenz Schweiz (PRS), Schweiz Tourismus (ST) und LOCATION Switzerland (LS) eingeführt werden sollten. Da es sich bei der Landeswerbung um eine öffentliche Aufgabe handelt, wurde die Rechtsform der Anstalt vorgeschlagen. Diese neue Organisation hätte den Zweck, die Koordination im Netzwerk der Landeswerbung wesentlich zu verbessern. Sie hätte mit einer einheitlichen Markenführung und einer fall- und projektbezogenen Zusammenarbeit die Tätigkeiten der in verwandten Bereichen im Ausland auftretenden und vom Bund unterstützten Institutionen besser aufeinander abzustimmen. Zudem hätten im verwandten Bereich der Aussenwirtschaft die bestehenden Instrumente und Organisationen, Osec, Sofi und Sippo flankierend zusammengeführt werden sollen. In den Begleitschreiben zur Vernehmlassungsunterlage hat der Bundesrat die Vernehmlassungsteilnehmer gebeten, insbesondere zu folgenden drei Fragen Stellung zu nehmen: - Wird die Zusammenlegung der zwei Verwaltungseinheiten Präsenz Schweiz und LOCATION Switzerland sowie der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Schweiz Tourismus in eine einzige Anstalt begrüsst? - Wäre eine subventions-rechtliche Lösung verbunden mit einer Privatisierung der Landeswerbung und einer Vergabe von Mandaten an eine oder mehrere Organisationen eine Alternative zur vorgeschlagenen öffentlichrechtlichen Anstalt? - Ist die vorgeschlagene Rechtsform akzeptierbar, welche auf der operationellen Ebene die privatrechtliche Gründung von Gesellschaften zur Aufrechterhaltung 3

der Zusammenarbeit mit den interessierten Dritten und zur Beschaffung von Drittmitteln ermöglicht, aber keine Mitgliedschaftsstrukturen zulässt? Die Vernehmlassung fand vom 18. Oktober bis 21. Dezember 2006 statt. Es wurden aber sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, die bis Mitte Januar 2007 eingingen. 2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren 2.1 Einladungen zur Stellungnahme Mit Schreiben vom 18. Oktober 2006 wurden folgende 86 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen: - 26 Kantonsregierungen - die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) - 16 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien - 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete - 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft - 32 weitere interessierte Kreise 2.2 Eingegangene Stellungnahmen Bis Mitte Januar 2007 gingen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) insgesamt 76 Stellungnahmen ein. Von den 86 zur Stellungnahme eingeladenen Vernehmlassungsadressaten haben sich 55 schriftlich vernehmen lassen; 3 Vernehmlassungsadressaten 1 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. 19 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich haben 17 weitere, nicht eingeladene Organisationen eine Stellungnahme eingereicht. Geäussert haben sich im Einzelnen: - 26 Kantone - die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) an Stelle der KDK - 6 Parteien 1 Christlich-soziale Partei (CSP), SRG SSR idée suisse und swisspersona 4

- die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3) - 5 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft - 14 zur Stellungnahme eingeladene interessierte Kreise - 17 weitere Organisationen 2 3 Ergebnisse 3.1 Gesamtbeurteilung der vorgeschlagenen Reorganisation Die mit dem Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung vorgeschlagene Reorganisation der Landeswerbung war unbestritten. In 68 der 72 Stellungnahmen oder 95 Prozent wird die Notwendigkeit einer stärkeren Integration oder Zusammenlegung des heute losen Netzes der im Bereich der Landeswerbung tätigen Organisationen grundsätzlich begrüsst. Grundsätzlich für eine Reorganisation aber gegen die vorgeschlagene Lösung war die Schweizerische Volkspartei (SVP). Sie hätte eine weitergehende Zusammenlegung von im Ausland für schweizerische Anliegen auftretenden Bundesorganisationen bevorzugt. Die Auslandschweizer-Organisation und Swiss Olympics betrachteten die Vorlage als nicht zielführend, da zu wirtschaftslastig. Skeptisch war die Pro Helvetia, welche sektorielle Lösungen vorgezogen hätte, die Notwendigkeit eines wirksameren Einsatzes der bestehenden Instrumente aber nicht bestreitete. Die Sozial-Demokratische Partei (SP) war für die Reorganisation der Landeswerbung, spricht sich aber gegen ein Zusammenlegen der Instrumente der wirtschaftsnahen Entwicklungshilfe mit der Osec aus. 2 Ostschweiz Tourismus, Verband Schweizerischer Vermögensverwalter, Verband Schweizer Tourismusmanager, Fédération des Entreprises Romandes, Union Fribourgeoise du Tourisme, Valais Excellence, Schweizer Mittelland Tourismus, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Destinationen Berner Oberland, Car Tourisme Suisse, SBB, Zürcher Hoteliers, unique, Centre Patronal, alpenregion.ch Brienz-Meiringen-Hasliberg, swiss, Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz RDK 5

Die Konferenz der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) legte Wert auf eine integrale Lösung für die Landeswerbung. In einer umfassenden Stellungnahme forderte sie eine starke Koordination über eine enge Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft für Landeswerbung und der Gesellschaft für Aussenwirtschaft. Für den Kanton Graubünden hätte die Reorganisation der Landeswerbung nicht zu einer Verminderung der für den Tourismus eingesetzten Bundesmittel führen dürfen. 3.2 Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Zusammenlegung von Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und LOCATION Switzerland Der bundesrätliche Vorschlag der Zusammenlegung von PRS, ST und LS wurde von 31 oder 43 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich unterstützt. Promarca als Markenspezialistin betonte die Bedeutung einer ganzheitlichen Markenorganisation. 29 oder 40 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer verlangten die Zuteilung von LS in die Osec. Dazu gehörten insbesondere sämtliche Kantone (mit Ausnahme des Kantons Jura) und die VDK, welche im Rahmen der Unternehmensansiedlung eng mit LS zusammenarbeiten. Auch die Liberale Partei der Schweiz (LPS), der Schweizerische Gewerbeverband und das Centre Patronal verlangten die Zuteilung von LS in die Osec. Für GastroSuisse, hotelleriesuisse, die Osec und die SwissCham sind beide Lösungen (bundesrätliche Lösung oder LS zu Osec) machbar. economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie die Swiss Cheese Marketing AG liessen die Frage der Zuteilung von LS offen. Die ersten beiden konnten sich aber eher eine Zuteilung ins Haus der Aussenwirtschaftsförderung vorstellen. PRS verlangte den Abbruch bzw. die Aufschiebung der Reorganisation, wenn LS nicht in die Organisation für Landeswerbung eingeführt werden sollte. Die touristischen Kreise, insbesondere der Schweizer Tourismus-Verband (STV), Schweiz Tourismus (ST) und Seilbahnen Schweiz, waren für den Zusammenschluss von PRS und ST, auch wenn LS der Osec zugeteilt wird. 6

Fazit: Die Frage der Zuteilung von LS wurde nicht eindeutig beantwortet. Die Kantone als wichtigste Anspruchsgruppe im Bereich der Standortpromotion waren für eine Zuteilung an die Osec. 3.3 Stellungnahmen zur Rechtsform der neuen Organisation Der bundesrätliche Vorschlag, für die Landeswerbung eine öffentlich-rechtliche Anstalt zu schaffen, wurde von 13 oder 18 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer 3 begrüsst. In 57 oder 78 Prozent der Stellungnahmen wurde eine Rechtsform verlangt, welche Mitgliedschaftsstrukturen zulassen würde. Von 15 Organisationen 4 wird explizit die Weiterführung der Rechtsform verlangt, welche für die Auslagerung von ST gewählt wurde (öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis). In 68 oder 95 Prozent der Stellungnahmen wurde eine subventionsrechtliche Lösung und eine Privatisierung der Organisation über Mandate an Dritte abgelehnt. Nur economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband befürworten eine Privatisierung der Landeswerbung. Der Kanton Bern sowie der Kanton Schaffhausen liessen verlauten, dass eine Privatisierung zumindest überprüft werden sollte. Fazit: Die Frage der Rechtsform wurde unterschiedlich beurteilt. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer forderte Mitgliedschaftsstrukturen, sprach sich aber auch deutlich gegen eine Privatisierung der Landeswerbung aus. 3 Kanton Jura, Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), Grüne Partei der Schweiz (GPS)/Grünes Bündnis (GB), Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, PRS, Pro Helvetia, Promarca, Swiss Cheese Marketing AG, SwissCham, Verband Schweizerischer Vermögensverwalter und Verband Schweizerischer Kantonalbanken. 4 Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Schweizerischer Gewerbeverband, GastroSuisse, hotelleriesuisse, Schweizer Tourismus-Verband, Schweizerischer Verband der Seilbahnunternehmungen, Schweiz Tourismus, Verband öffentlicher Verkehr, Ostschweiz Tourismus, Verband Schweizer Tourismusmanager, Union Fribourgeoise du Tourisme, Schweizer Mittelland Tourismus, Destinationen Berner Oberland und Centre Patronal. 7

3.4 Weitere grundsätzliche Weichenstellungen In rund 60 Prozent der Stellungnahmen wurde ausdrücklich auf die grosse Bedeutung einer verbindlichen Markenführung hingewiesen. Die Kantone und die VDK waren der Ansicht, dass die beiden "Häuser" Landeswerbung und Aussenwirtschaft inhaltlich über eine verbindliche Markenführung zu koordinieren wären. Sie verlangten auch, dass die Koordination zwischen den beiden "Häusern" auch mit der Nutzung gemeinsamer Dienstleistungen und Aussennetzwerken hätten verstärkt werden können. Fazit: Im Interesse eines schlagkräftigeren Auftrittes im Ausland der vom Bund unterstützten Organisationen wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer eine inhaltliche Koordination im Rahmen einer verbindlichen Markenführung verlangt. 3.5 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfs Es wurden nur wenige Änderungswünsche zu den einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfes vorgebracht. Art. 3 Ziele Die Grüne Partei der Schweiz (GPS)/das Grüne Bündnis (GB) wollte Art. 3 Bst. a um einen umweltspezifischen Aspekt ergänzt haben. Nach Anpassung hätte entsprechender Bst. wie folgt gelautet: "die Schaffung von Verständnis für die Schweiz sowie die Darstellung der schweizerischen Vielfalt und Attraktivität, insbesondere im Bereich der Landschaften und der Umwelt (neu);" Pro Helvetia hingegen schlägt für diesen Buchstaben eine Kürzung vor: "...die Darstellung der schweizerischen Vielfalt und Attraktivität;". Der Schweizer Tourismusverband (STV) beantragte eine neue Formulierung für Buchstabe b. Gemäss STV wäre "...die Information über die Schweiz als Wirtschafts- Wissens- und Technologiestandort;" angemessener gewesen. Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) hingegen sah den Buchstaben 8

b wie folgt: "...die Förderung der Schweiz als Wirtschaft-, Finanz-, Wissens- und Technologiestandort". PRS forderte, dass der Zielartikel um einen Buchstaben ergänzt hätte werden sollen, welcher die explizite Förderung der Schweiz als Event-Standort hervorgehoben hätte, beispielsweise Sportgrossanlässe. Art. 4 Aufgaben Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) bemängelt, dass in diesem Artikel der Leistungsauftrag nicht erwähnt worden sind. Gemäss Pro Helvetia hätte in Bst. a. die Formulierung "... und sorgt für den Auftritt der Schweiz im Ausland" durch "...und legt Inhalte und Erscheinung der Marke Schweiz fest" ersetzt werden sollen. Den Bst. c. wertet PRS als unvollständig. Dieser hätte wie folgt ergänzt werden sollen"...und an Sportgrossanlässen von internationaler Bedeutung wie olympischen Spielen" ergänzt werden. Um die unternehmenspolitische Sicht stärker zu betonen, schlug der Schweizerische Gewerbeverband vor, Art. 4 um einen Bst. f. mit dem Wortlaut "...sie richtet ihre Aktivitäten im Hinblick auf die Unterstützung des Image und der Interessen der Unternehmen" zu vervollständigen. Auch die VSV verlangte einen ähnlich lautenden Bst. f mit folgendem Wortlaut: "...sie richtet ihre Aktivitäten insbesondere auch auf die Bedürfnisse der exportorientierten KMU aus. Art. 5 Koordination Der STV beantragte die Streichung dieses Artikels. Pro Helvetia fordert eine vollständige Neuformulierung. Sie schlug folgenden Wortlaut vor: "Die Marke Schweiz, das Jahresprogramm sowie die Auftritte an Weltausstellungen legt sie einer Expertenkommission vor, in welcher die von der Landeswerbung betroffenen Organisationen Einsitz haben. Die Empfehlung der Experten kann sie nur mit zwingenden Gründen übergehen." 9

Art. 6 Gewerbliche Tätigkeiten hotelleriesuisse beantragte den letzten Satz des Abs. 2 "Eine Quersubventionierung der gewerblichen Dienstleitungen ist nicht zulässig." zu streichen. Art. 7 Organe Die SPS war der Meinung, dass der Bundesrat bei der Wahl des Verwaltungsrats auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter zu achten gehabt hätte und wünschte eine entsprechende Ergänzung im Abs. 2. Art. 8 Verwaltungsrat Der Schweizerische Gewerbeverband wollte den Abs. 1 ergänzen und durchsetzen, dass mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrat in einem KMU tätig sein sollte. Abs. 2 hatte gemäss VSV neu formuliert werden sollen: "Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrates setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft zusammen. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss in leitender Stellung in einem exportorientierten KMU tätig sein." Pro Helvetia und der STV forderten eine Vereinfachung von Abs. 3 Bst. a. und zwar wie folgt: "...wählt die Direktorin oder den Direktor". Diese/r hätte nicht vom Bundesrat gewählt werden sollen. Der STV beantragte, dass bei Abs. 3 Bst. i (Erlass des Personalreglements) der Satz "...unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat" hätte gestrichen werden sollen. Art. 9 Direktorin oder Direktor Der STV wünschte, dass das Honorar durch Lohn oder Gehalt ersetzt würde. Art. 11 Personal Hier sind die Anmerkungen kontrovers. So forderte die SPS eine Anstellung des Personals der neuen Gesellschaft nach dem Bundespersonalgesetz, der STV 10

hingegen beantragte eine Anstellung nach OR und sinngemäss die Streichung von Abs. 3 dieses Artikels. Art. 12 Rechtsbeziehung und Haftung Der STV war der Meinung, dass dieser Artikel nur hätte akzeptiert werden können, wenn die Anstellung des Personals der neuen Gesellschaft nach OR erfolgt wäre. Ansonsten hätte er geändert werden sollen. Art. 13 Finanzierung Gemäss SPS hätte an dieser Stelle die Finanzierung an einen Leistungsauftrag gekoppelt werden sollen und genauer festgehalten werden, dass der Bund nicht zu 100 Prozent für die Finanzierung verantwortlich gewesen wäre. Des Weitern forderte der STV eine Umformulierung in Abs. 2, und zwar hätte neu der Bst. a wie folgt lauten sollen: "...Erträge aus Dienstleistungen an Dritte;" Art. 14 Tresorerie Der STV verlangte, dass die Tresorerie unabhnägig von der EFV hätte organisiert werden sollen. Art. 17 Aufsicht Hier hätte gemäss STV "Genehmigung des Personalreglements" durch den Bundesrat gestrichen werden sollen (Abs. 2). Art. 18 Strategische Ziele Die SPS schlug vor, hier den Leistungsauftrag zu erwähnen. 11

Art. 22 Übergang und Arbeitsverhältnisse Gemäss STV wäre eine Ausschreibung der zukünftigen Stellen einer Weiterführung der Arbeitsverhältnisse vorzuziehen gewesen. Die Lohngarantie für ein Jahr hätte sonst zu Lasten des Bundes gehen müssen, wenn diese Stellen nicht mehr benötigt bzw. anders eingestuft worden wären. Zudem war die PUBLICA bei einer Kündigung/Neuanstellung voraussichtlich zur vollen Freizügigkeitsleistung verpflichtet. Art. 23 Zuständige Arbeitgeberin Kritisiert wurde vom STV die ungelöste Frage der Deckungslücke bei der PUBLICA. Zudem wäre festzuhalten gewesen, dass die Suche nach sozialverträglichen Lösungen in jedem Fall in die Zuständigkeit des bisherigen Arbeitgebers gefallen wäre, falls beim Übergang der Arbeitsverhältnisse keine befriedigende Stelle hätte angeboten werden können. Art. 25 Referendum und Inkrafttreten Hier forderte der STV eine explizite Erwähnung eines artikelweise Inkraftsetzen. Insbesondere hätten die Artikel bezüglich des Verwaltungsrat und des Direkttors oder der Direktorin so rasch wie möglich in Kraft gesetz werden sollen, damit die Vorbereitung der Zusammenlegung durch die Verantwortlichen hätte gesteuert werden können. 12

ANHANG 1: STELLUNGNAHME ZU DEN IM RAHMEN DER VERNEHMLASSUNG GESTELLTEN FRAGEN Zusammenlegung Mitgliedschaftsstrukturen Privatisierung Kernbereich LS zu Osec ja nein ja nein Kantone und VDK (27) 1 26 26 1 2 25 Parteien (5+1)* 4 1 3 2 0 5 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und berggebiete (3) 3 0 1 2 0 3 Dachverbände der Wirtschaft (5) 2 3 4 1 2 3 weitere interessierte Kreise (13+1)** 9 4 8 5 0 13 zusätzlich eingegangene Stellungnahmen (17)*** 14 1 17 0 0 17 Total 33 35 59 11 4 66 * Die SVP lehnt die Vorlage grundsätzlich ab, deshalb ist diese Stellungnahme für diese Übersicht irrelevant. ** Die ASO wertet die Vorlage als kontraporduktiv und nicht zielgerichtet, deshalb ist diese Stellungnahme für diese Übersicht irrelevant. *** Der VSV und unique sind gegen eine 2-Häuser-Lösung. Sie fordern 1 Haus. ANHANG 2: EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN A Kantone / Cantons / Cantoni 1 Staatskanzlei des Kantons Zürich 2 Staatskanzlei des Kantons Bern 3 Staatskanzlei des Kantons Luzern 4 Standeskanzlei des Kantons Uri 5 Staatskanzlei des Kantons Schwyz 6 Staatskanzlei des Kantons Obwalden 7 Standeskanzlei des Kantons Nidwalden 8 Regierungskanzlei des Kantons Glarus 9 Staatskanzlei des Kantons Zug 10 Chancellerie d Etat du Canton de Fribourg 11 Staatskanzlei des Kantons Solothurn 12 Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt 13 Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft 14 Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen 15 Kantonskanzlei des Kantons Appenzell Ausserrhoden 13

16 Ratskanzlei des Kantons Appenzell lnnerrhoden 17 Staatskanzlei des Kantons St. Gallen 18 Standeskanzlei des Kantons Graubünden 19 Staatskanzlei des Kantons Aargau 20 Staatskanzlei des Kantons Thurgau 21 Cancelleria dello Stato del Cantone del Ticino 22 Chancellerie d Etat du Canton de Vaud 23 Chancellerie d Etat du Canton du Valais 24 Chancellerie d Etat du Canton de Neuchâtel 25 Chancellerie d Etat du Canton de Genève 26 Chancellerie d Etat du Canton du Jura 27 Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) B Politische Parteien / Partis politique / Partiti politici 1 Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP) 2 Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz (FDP) 3 Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) 4 Schweizerische Volkspartei (SVP) 5 Christlich-soziale Partei (CSP) 6 Grüne Partei der Schweiz (GPS), Grünes Bündnis (GB) 7 Liberale Partei der Schweiz (LPS) C Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete / associations faîtières des communes, des villes et des régions de montagne qui oeuvrent au niveau national / associazioni mantello nazionali dei Comuni delle città e delle regioni di montagna 1 Schweizerischer Gemeindeverband 2 Schweizerischer Städteverband 3 Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) D Dachverbände der Wirtschaft / Associations faîtières de l economie / Federazioni centrali dell economia 1 economiesuisse 2 Schweizerischer Arbeitgeberverband 3 Schweizerischer Bauernverband 4 Schweizerischer Gewerbeverband 5 Schweizerischer Gewerkschaftsbund E Weitere interessierte Kreise / Autres milieux intéressés / Altre cerchie interessate 1 Auslandschweizer - Organisation 2 GastroSuisse 3 hotelleriesuisse 4 Osec 5 Präsenz Schweiz 6 Pro Helvetia 7 Promarca 8 Schweizer Tourismus-Verband STV 9 Schweizerischer Verband der Seilbahnunternehmungen 14

10 Schweiz Tourismus ST 11 SRG SSR idée suisse 12 Swiss Cheese Marketing AG 13 Swiss Olympic Association 14 SwissCham Verband Schweizerischer Aussenwirtschaftskammern 15 swisspersona 16 Verband öffentlicher Verkehr F Zusätzlich eingegangene Stellungnahmen 1 alpenregion.ch Brienz-Meiringen-Hasliberg 2 Car Tourisme Suisse 3 Centre Patronal 4 Destinationen Berner Oberland 5 Fédération des Entreprises Romandes 6 Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz RDK 7 Ostschweiz Tourismus 8 SBB 9 Schweizer Mittelland Tourismus 10 swiss 11 Union Fribourgeoise du Tourisme 12 unique 13 Valais Excellence 14 Verband Schweizer Tourismusmanager 15 Verband Schweizerischer Kantonalbanken 16 Verband Schweizerischer Vermögensverwalter 17 Zürcher Hoteliers 15