AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

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Transkript:

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim Jahrgang 2016 Eberswalde, 4. Mai 2016 Nr. 7/2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Barnim Seite 2 Seite 4 Seite 5 Seite 8 Bekanntmachung der Beschlüsse der 19. Sitzung des Kreisausschusses in der 5. Wahlperiode am 25. April 2016 Bekanntmachung der Einberufung und der Tagesordnung der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der 5. Wahlperiode am 11. Mai 2016 Bekanntmachung des Verbotes des Gemeingebrauchs des Gewässers Teich an der Spechthausener Straße in Finowfurt (Gemeinde Schorfheide) Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen IMPRESSUM BEZUGSMÖGLICHKEITEN Herausgeber: Landkreis Barnim Der Landrat Druck: Druckerei Blankenburg GbR Das Amtsblatt des Landkreises Barnim ist auf der Seite der Kreisverwaltung im Internet unter der Adresse www.barnim.de nachlesbar. Paul-Wunderlich-Haus Börnicker Straße 13 Am Markt 1 16321 Bernau bei Berlin 16225 Eberswalde Tel.: 03334 214 1703 Fax: 03334 214 2703 pressestelle@kvbarnim.de Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens sechs Mal im Jahr und kann unter der nebenstehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt. Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden ausgelegt.

Bekanntmachung der Beschlüsse der 19. Sitzung des Kreisausschusses in der 5. Wahlperiode am 25. April 2016 In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge Nr. des Antrages: I-20-15/16 Thema des Antrages: Erlass der Verzugszinsen aus der Kreisumlage der Stadt Oderberg Antragsformulierung: Der Kreisausschuss beschließt den Erlass der Verzugszinsen aus der Kreisumlage der Stadt Oderberg Nr. des Antrages: I-Vst-29.3a/16 Beschaffungsverfahren Postdienstleistungen für den Zeitraum vom 1.5.2016 30.4.2020 für die Kernverwaltung und die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim für das Los 2 Pakete/Päckchen Beschaffungsverfahren Postdienstleistungen für den Zeitraum vom 1.5.2016 30.4.2020 für die Kernverwaltung und die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim für das Los 2 Pakete/Päckchen an die Firma DHL Vertriebs GmbH, Fritz-Erler-Str. 5, 53113 Bonn, vorzunehmen. Nr. des Antrages: I-Vst-31.3b/16 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 02 Elektroarbeiten in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 02 Elektroarbeiten an die Firma Elektroinstallation P. Fischer, Fichtestr. 4 in 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, vorzunehmen. Nr. des Antrages: I-Vst-31.3c/16 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 03 Trockenbauarbeiten/ Tischlerarbeiten in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 03 Trockenbauarbeiten/ Tischlerarbeiten an die Firma Falk, Karl-Marx-Str. 20 in 16259 Falkenberg, vorzunehmen. Nr. des Antrages: I-Vst-31.3e/16 Seite 2 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 7/2016

in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 05 Maler- und Bodenbelagsarbeiten Berufliche Gymnasium am Schulstandort BWZ OSZ I, Hans-Wittwer-Str. 7 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 05 Maler- und Bodenbelagsarbeiten an die Firma Drei Schilde Gebäudeservice GmbH, Freienwalder Str. 68 in 16225 Eberswalde, vorzunehmen. Nr. des Antrages: I-Vst-31.3d/16 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 04 Fliesenarbeiten Berufliche Gymnasium am Schulstandort BWZ OSZ I, Hans-Wittwer-Str. 7 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 04 Fliesenarbeiten an die Firma Fliesen & Naturstein Sakolowski GmbH, Dorfstr. 32 in 13051 Berlin, vorzunehmen. Nr. des Antrages: I-Vst-31.3f/16 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 06 Gebäudefeinreinigung Beschaffungsverfahren Bauleistungen zur Errichtung Cafeteria für das Berufliche Gymnasium am Schulstandort BWZ OSZ I, Hans-Wittwer-Str. 7 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 06 Gebäudefeinreinigung an die Firma Gebäudereinigung Siewert GmbH, Schleusenufer 7 in 17358 Torgelow, vorzunehmen. Nr. des Antrages: I-Vst-31.3g/16 in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 07 Küchenausstattung in 16321 Bernau bei Berlin, Gewerk 07 Küchenausstattung an die Firma Kunkel Großküchentechnik GmbH, Ladewigstr. 2 in 16562 Hohen-Neuendorf, vorzunehmen. In nichtöffentlicher Sitzung angenommene Anträge Nr. des Antrages: I-Vst-35.2/16 Thema des Antrages: Beratung und Entscheidung zur Freigabe des Beschaffungsverfahrens Seite 3 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 7/2016

Bauleistungen zur Umgestaltung des Schulstandortes Schwanebeck, Dorfstraße 14 e in 16341 Panketal, 1. BA, Vergabepaket 1 Antragsformulierung: Der Landrat wird beauftragt, das Beschaffungsverfahren Bauleistungen zur Umgestaltung des Schulstandortes Schwanebeck, Dorfstraße 14 e in 16341 Panketal, 1. BA, Vergabepaket 1 durchzuführen. Nr. des Antrages: I-Vst-39.2/16 Thema des Antrages: Beratung und Entscheidung zur Freigabe des Beschaffungsverfahrens Ersatzbeschaffung von Servern in den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim Antragsformulierung: Der Landrat wird beauftragt, das Beschaffungsverfahren Ersatzbeschaffung von Servern in den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim durchzuführen. Nr. des Antrages: I-Vst-40.2/16 Thema des Antrages: Beratung und Entscheidung zur Freigabe des Beschaffungsverfahrens Abschluss eines Wartungsvertrages für die interaktiven Whiteboards in den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim (Laufzeit 01/2017 bis 12/2019) Antragsformulierung: Der Landrat wird beauftragt, das Beschaffungsverfahren Abschluss eines Wartungsvertrages für die interaktiven Whiteboards in den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim (Laufzeit 01/2017 bis 12/2019) durchzuführen. Eberswalde, den 26. April 2016 gez. Bodo Ihrke Landrat des Landkreises Barnim Bekanntmachung der Einberufung und der Tagesordnung der 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der 5. Wahlperiode am 11. Mai 2016 Die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet statt am Mittwoch, den 11. Mai 2016, um 18 Uhr in der Kreisverwaltung Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, im Sitzungssaal (Haus A), in Eberswalde, Am Markt 1. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können am öffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen. Eberswalde, den 18. April 2016 gez. Bodo Ihrke Landrat des Landkreises Barnim Seite 4 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 7/2016

Tagesordnung TOP Drucksachen-Nr. Inhaltsangabe Öffentliche Sitzung 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner 3 Bestätigung der Tagesordnung 4 Einwendungen gegen die Niederschrift der 13. Sitzung vom 6. April 2016 5 Verwaltungsbericht des Jugendamtes 6 Bericht zur Frühförderung 7 Schuleingangsuntersuchungen 8 Übergang Schule - Beruf 9 Empfehlungen zum Betrieb von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Landkreis Barnim - Arbeitsergebnisse der AG Jugendarbeit nach 78 SGB VIII des Landkreises Barnim 10 Berichte aus dem Unterausschuss und den Arbeitsgemeinschaften 11 Sonstiges Nichtöffentliche Sitzung keine Themen Bekanntmachung des Verbotes des Gemeingebrauchs des Gewässers Teich an der Spechthausener Straße in Finowfurt (Gemeinde Schorfheide) Verbot des Gemeingebrauchs des Gewässers Teich an der Spechthausener Straße in Finowfurt (Gemeinde Schorfheide) Gefährdung der Allgemeinheit und des Einzelnen wegen der Gefahr von Gewässerbelastungen Gemäß der 1,3,11,13 Absatz 1 und 15 des Ordnungsbehördengesetzes i. V. m. 103 und 126 sowie 44 Satz 1 Nr. 4 Brandenburger Wassergesetz ergeht folgende Allgemeinverfügung: I. Gemäß 44 BbgWG wird für das Gewässer Teich an der Spechthausener Straße (gelegen südlich der Spechthausener Straße und anschließend an die Wohnbebauung Spechthausener Straße 62 bis 66) in Finowfurt (Gemarkung Finowfurt, Flur 10/ Flurstück 288) die Ausübung des Gemeingebrauchs nach 43 und des Anliegergebrauchs nach 45 BbgWG und des Angelsports verboten. Zum Gemeingebrauch gehören Baden, Tauchen mit Atemgeräten, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und das Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft. Das gilt sinngemäß auch für den Anliegergebrauch. Ebenso wird die Ausübung des Angelsports untersagt. II. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. III. Die Anordnung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Seite 5 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 7/2016

IV. Begründung: Im Gewässer Teich an der Spechthausener Straße wurden Gewässerbelastungen festgestellt. Erste Analysen durch Laboruntersuchungen haben geringe Belastungen durch wassergefährdende Stoffe ergeben. An der Ursachenerkundung wird intensiv gearbeitet. Es liegt also eine konkrete Gefahr im Sinne des 13 Abs. 1 OBG für die öffentliche Sicherheit vor, welche abgewehrt werden muss. In dem genannten Gewässer besteht eine Sachlage, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit bzw. überschaubarer Zukunft zu einem nicht unerheblichen Schaden führen kann. Beim Erlass dieser Allgemeinverfügung zur Untersagung des Gemeingebrauchs des oberirdischen Gewässers durch jedermann wurde pflichtgemäßes Ermessen im Sinne des 40 VwVfG ausgeübt. Es wurde das öffentliche Interesse an der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung mit den möglichen entgegenstehenden privaten Interessen Dritter abgewogen. Die Abwägung ergab, dass aufgrund der festgestellten Gefahrenlage die öffentlichen Interessen zum Schutz von Gesundheit und Leben der Bevölkerung sowie der Schutz bedeutender Sachwerte die möglicherweise entgegenstehenden Interessen überwiegen. Die angeordnete Verfügung zur Untersagung des Gemeingebrauchs ist verhältnismäßig im Sinne des 14 OBG. Die Untersagung ist geeignet, da hierdurch Gefahren für Gewässernutzer vermieden werden können. Die Untersagung ist auch erforderlich, weil ein milderes Mittel zur Gefahrenabwehr nicht gegeben ist. Die Verfügung ist auch angemessen und verhältnismäßig, weil sie keinen Nachteil herbeiführt, der erkennbar außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck der Abwendung von Gefahren steht. Gemäß 44 Satz 1 Nr. 4, 103,126 BbgWG i. V. m. 1 Abs. 2 Satz 1 OBG ist die untere Wasserbehörde zuständig für die Regelung des Gemein- und Anliegergebrauchs an oberirdischen Gewässern und damit für die damit in Zusammenhang stehenden notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr. V. Sofortvollzug: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung begründet sich auf 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet, weil ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung zur Gefahrenabwehr besteht. Im Ergebnis der Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Interessen unter Berücksichtigung der Natur, Schwere und Dringlichkeit des Interesses an der Vollziehung ist festzuhalten, dass in dem hier vorliegenden Fall die konkreten öffentlichen Interessen an der sofortigen Gefahrenabwehr gegenüber den betroffenen Interessen Dritter (Grundstückseigentümer, Pächter, Anlieger, Nutzungsberechtigte, Wassersportler, Angler usw.) überwiegen. Die angeordnete Untersagung der Gemeinnutzung des Gewässers durch Jedermann steht im besonderen öffentlichen Interesse, da damit eventuell verbundene Gefahren für Leib und Leben verhindert werden können. Angesichts des noch nicht hinreichend ermittelten Gefährdungs- und Schadpotentials müssen nach erfolgter Abwägung möglicherweise entgegenstehende Interessen zurückstehen. Die bestehende Gefahrenlage erfordert dringend ein Handeln, so dass der Sofortvollzug gerechtfertigt ist. VI. Hinweise: Gemäß 80 Abs. 5 VwGO kann beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, Logenstr. 6, 15230 Frankfurt/Oder, poststelle@vg-frankfurt-oder.de, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Der Antrag muss sich gegen den Landkreis Barnim Der Landrat richten. Gemäß 80 Abs. 4 VwGO kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auch beim Landkreis Barnim Bodenschutzamt, untere Wasserbehörde gestellt werden. Die Entscheidung beruht insbesondere auf der Grundlage der nachstehenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Vorschriften: Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I/12 Nr. 20 vom 24. April 2012), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 Nr. 32) Seite 6 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 7/2016

Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. I/96 Nr. 21, S.266), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) Vom 7. Juli 2009 (GVBl. S.262) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung zur Unterlassung des Gemeingebrauchs und des Angelsports am oberirdischen Gewässer kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim Bodenschutzamt, untere Wasserbehörde Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen. Anlage: Karte des betroffenen Gewässers Eberswalde, den 4. Mai 2016 i.a. gez. Schulz Amtsleiterin Bodenschutzamt des Landkreises Barnim N 5855186 m E 412262 m N 5854664 m Titel Inhalt Institution Bearbeiter Allgemeinverfügung Teich Spechthausener Straße 16244 Schorfheide Spechthausener Straße Gem. Finowfurt/ Flur 10/ Flst. 288 Landkreis Barnim - untere Wasserbehörde Schulz, Ivonne Datum 20.04.2016 Maßstab 1 : 3.000 E 411509 m Karte des Gewässers Teich an der Spechthausener Straße Seite 7 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 7/2016

Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Ungültigkeitserklärung mehrerer Dienstausweise Folgende Dienstausweise, die für die Tätigkeit als ehrenamtliche Naturschutzhelfer bzw. als ehrenamtliche Mitglieder des Naturschutzbeirates (*) ausgestellt wurden, werden hiermit für ungültig erklärt: DIENSTAUS- WEISNUMMER NACHNAME VORNAME AUSGESTELLT AM GÜLTIG BIS 205 Geske Georg 17.06.1996 30.09.1996 206 Golembiewski Ralf 17.06.1996 30.09.1996 207 Heimbach Katharina 19.06.1996 30.09.1996 208 Köller Frank 18.06.1996 30.09.1996 209 Mattert Wolfgang 17.06.1996 30.09.1996 210 Suter Manfred 17.06.1996 30.09.1996 211 * Dr. Endtmann Jürgen 20.06.1996 30.09.1996 212 * Konopatzky Alexander 20.06.1996 30.09.1996 30.04.2000 217 * Schreier Silke 20.06.1996 30.09.1996 238 Lauterbach Knut 26.09.1996 31.12.1997 329 Göttsche Michael 31.03.1998 31.12.1998 31.12.2001 330 Göttsche Matthias 31.03.1998 31.12.1998 31.12.2001 332 Melhorn Anne Katrin 31.03.1998 31.12.1998 31.12.2001 405 Mai Michael 10.04.2000 31.12.2000 406 Köpke Marko 10.04.2000 31.12.2000 459 Meyer Marlen 08.06.2001 31.12.2002 31.12.2007 554 Götze Fabian 18.06.2002 31.12.2002 555 Schulz Christoph 18.06.2002 31.12.2002 31.12.2004 614 Kurth Daniel 23.01.2003 31.12.2003 31.12.2004 629 Bonin Christian 14.04.2003 31.12.2003 670 Kleinteich Torsten 18.02.2004 31.12.2004 671 Boron Cliff 18.02.2004 31.12.2004 31.12.2007 672 Buckatz Matthias 24.02.2004 31.12.2004 31.12.2006 674 Boeck Georg 22.03.2004 31.12.2004 Eberswalde, den 26. April 2016 i.a. gez. Günter March Amtsleiter Personalamt des Landkreises Barnim LETZTE VERLÄNGERUNG BIS Seite 8 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 7/2016