Projekt Umsetzung Altersvorsorge 2020 Einführung: 1 Teil per Januar 2018 2 Teil per Januar 2019
Wichtigste Änderungen im Leistungsbereich Nachdem das Parlament am 17.03.2017 die Altersvorsorge 2020 verabschiedet hat können die Arbeiten an allen betroffenen Stellen aufgenommen werden. Unter https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherunge n/ahv/reformen-revisionen/altersvorsorge2020.html) finden sie die detaillierten Änderungen der Altersreform 2020. 2
Projekt Umsetzung Altersvorsorge 2020 1 Teil per Januar 2018
Erhöhung des Referenzalters für Frauen Einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer Die Erhöhung erfolgt während einer Übergangsfrist von 4 Jahren
Erhöhung des Referenzalters für Frauen 5
Flexibles Vorbezugsmodell (1) Was ändert: Monatsweiser Vorbezug ab 62. Altersjahr Teilvorbezug zwischen 20% und 80% Nur ganze Prozente! Einmalige Erhöhung des Anteils der vorbezogenen Altersrente. Keine Reduzierung des Vorbezugsanteils Teilaufschub bzw. Teilabruf der aufgeschobenen Altersrente. Keine Erhöhung des Aufschubanteils. Kombination von Vorbezugskürzung und Aufschubszuschlag Kombination Anteil Altersrente mit einer Teilinvalidenrente oder einer Witwen- bzw. Witwerrente Hinterlassenenrenten werden künftig weder um Vorbezugskürzung reduziert noch um Aufschubszuschlag erhöht 6
Flexibles Vorbezugsmodell (2) Vorbezogene Altersrente basiert auf Beitragsdauer der vp bis 31.12. vor Vorbezug und der Beitragspflicht des Jahrganges bis Referenzalter Keine Vollrenten, da Beitragsdauer immer unvollständig (Skala 43, 42, 41,..) Unveränderte Berechnungsgrundlagen während Vorbezug, d.h. keine Neuberechnung bei - Eintritt 2. Versicherungsfall, - Erhöhung des Vorbezugsanteils oder - Verwitwung Ausnahme Splitting bei Scheidung Plafonierung während Vorbezug erfolgt Neuberechnung der Rente zum Zeitpunkt Referenzalter 65 Ermittlung der definitiven Kürzung im Zeitpunkt Referenzalter 65 7
Flexibles Vorbezugsmodell (3) ZIK per 31.12.2022 ZIK per 31.12.2019 Plafonierung Referenzalter 65 Kürzung 9.6% auf 50%- Rente (unplafoniert) Kürzung 11.4% auf 20%-Betrag (unplafoniert) Kürzung 9.6% auf 50%- Rente (plafoniert) Kürzung 11.4% auf 20%-Betrag (plafoniert) 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 2020 2021 2022 2023 8
Flexibler Rentenaufschub (1) Aufschub bis zum 70. Altersjahr, maximal 5 Jahre Teilrentenaufschub zwischen 20 und 80% Aufschub mindestens 1 Jahr, danach Abruf auf jeden Folgemonat Anteil Aufschub kann einmal gesenkt werden Kombination Teilvorbezug und Teilaufschub möglich Nach dem Bezug einer ¾, ½ oder ¼ - IV-Rente ist Teilaufschub möglich Kein Aufschubszuschlag auf Hinterlassenenrenten, die eine aufgeschobene Altersrente ablösen Versicherungstechnische Erhöhungssätze werden reduziert 9
Flexibler Rentenaufschub (2) 10
Weiterarbeit nach dem Referenzalter (1) Antrag auf Neuberechnung kann einmalig zwischen dem 65. und 70. Altersjahr gestellt werden Anrechenbare Beitragszeiten dienen zur Lückenfüllung Erzielte Erwerbseinkommen können zur Erhöhung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen führen Erwerbseinkommen nach dem 65. Altersjahr werden nicht gesplittet 11
Weiterarbeit nach dem Referenzalter (2) Anrechnung von zusätzlichen Beitragszeiten Nur Berücksichtigung von Beitragszeiten während welchen die versicherungsmässigen Voraussetzungen erfüllt sind Erwerbseinkommen nach dem Referenzalter entspricht mindestens 25% des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens Anrechnung prorata für Zeiten, wenn die Erwerbstätigkeit nicht ganzjährig ausgeübt wurde oder wenn die Versicherteneigenschaft nicht das ganze Jahr bestand (z.b. Jahr beim Erreichen des Referenzalters) 12
Weiterarbeit nach dem Referenzalter (3) Berechnung Berücksichtigung der Einkommen und Beitragszeiten ab dem Monat, welcher dem Referenzalter folgt, höchstens bis zur Vollendung 70. Altersjahr Anrechenbaren Beitragszeiten werden keiner spezifischen Beitragslücke zugeordnet Anrechenbare Erwerbseinkommen werden ohne Aufwertung global der aufgewerteten Einkommenssumme hinzugerechnet Ermittlung der neuen Rentenskala Evtl. neue Beitragsdauer für massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen bzw. neues durchschnittliches Jahreseinkommen Zeitpunkt der Berechnung (Niveaujahr) = Referenzalter Ausrichtung der höheren Leistung ab Folgemonat der Gesuchseinreichung 13
Konsolidierte Planung BSV/ZAS/eAHV/IV Planung BSV/ZAS 2017 Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Projekt Vorbereitung Umsetzung Parlament Schlussabstimmung 17.03.2017 Volksabstimmung 24.09.2017 Inkrafttreten 1.1.2018 TeilprojektW eisungen Renten/EL Leistungskommission 27.03.2017 EL-Kommission 16.05.2017 Weisungen Renten an AK Entwürfe Renten Def. Weisungen Renten Entwürfe EL Entwurf VA/IK Techn. Kommission 10.05.2017 Merkblätter, Formulare (Infostelle) 1. Schulung (global) Ev. 2. Schulung (ACOR) Publikation nach Volksabstimmung Teilprojekt Technische Weisungen 1. Entwurf Weisung an AK/Pools Konzept, Entwurf Weisung 2. Entwurf Weisung an AK/Pools Def. Weisung Def. Weisung an AK/Pools Validierung Weisung egov KoKo 14
Projekt Umsetzung Altersvorsorge 2020 2 Teil per Januar 2019
Altersvorsorge 2020 Zuschlag von 70 Franken pro Monat auf alle neu entstehenden Altersrenten der AHV Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 Prozent auf 155 Prozent der Maximalrente