Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse für Arbeitgeber Die Unterstützungskasse mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern beste Zukunftsperspektiven.
bav die leistungsstarke Lösung für die Zukunft Ihrer besten Kräfte. Mit der Unterstützungskasse setzen Sie auf eine starke betriebliche Altersversorgung für Ihre wertvollen Mitarbeiter. Die gesetzliche Rentenversicherung dient nur zur Grundversorgung. Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht mehr zum Leben reichen. Es ist daher umso wichtiger, dass dieser Entwicklung mit einer zusätzlichen Eigenversorgung entgegengesteuert werden kann. Das natürlich am besten so effektiv und lukrativ wie möglich ohne eine Form der Beschränkung. Sind die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten im Rahmen der betriebliche Altersversorgung (bav) über die Direktversicherung ausgeschöpft, werden neue Lösungen benötigt. Hier bietet sich der Durchführungsweg der Unterstützungskasse an: Die bav über eine Unterstützungskasse berührt den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderrahmen einer bereits bestehenden Direktversicherung nicht. Zusätzlich kann die Unterstützungskasse auch für vom Arbeitgeber finanzierte Lösungen genutzt werden. Es bestehen weitere Einsatzmöglichkeiten: Zum Beispiel im öffentlichen Dienst. Nur mit der Unterstützungskasse sind Wechselwirkungen mit der steuerlichen Förderung des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen. Für Fach- und Führungskräfte zentral: hohe und leistungsstarke Eigenversorgung. Für Ihre Fach- und Führungskräfte ist es von zentraler Bedeutung, ihrer Versorgungslücke mit zusätzlicher Eigenversorgung gegenzusteuern. Das gilt vor allem für Fach- und Führungskräfte mit hohen Einkommen. Sie haben besonders große Versorgungslücken: Einkommen über der Beitragsbemessungs - grenze führen nicht zu Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
bav über die Unterstützungskasse: antriebsstarke Versorgung mit Rückdeckung durch Die Stuttgarter. Die Leistungen der Unterstützungskasse werden Ihnen ausgezahlt. Diese leiten Sie grundsätzlich als lebenslange Rente oder in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung an Ihre Mitarbeiter weiter. Die Zusage können Sie ganz nach Ihren Wünschen gestalten. Entweder sind aus schließlich einmalige Kapitalleistungen vorgesehen oder einmalige Kapitalleistungen mit der Option auf lebenslange Rentenzahlung oder umgekehrt (Rentenleistungen mit der Option auf Kapitalzahlung). Die Unterstützungskasse schließt eine Rückdeckungsversicherung mit der Stuttgarter Lebensversicherung a.g. ab. Auf Antrag verpfändet sie die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an Ihre Mitarbeiter. Im Regelfall müssen Sie Versorgungen über Unterstützungskassen dem Pensions-Sicherungs-Verein ag (PSVaG) melden. Ebenso müssen Sie Beiträge für die Insolvenzsicherung an den PSVaG entrichten. Die Zuwendungen (Beiträge), Verwaltungshonorare sowie Beiträge an den PSVaG können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. PSVaG Meldung + Beiträge * * Bei Zusagen an Arbeitnehmer, Schutz durch PSVaG. Arbeitgeber Mitgliedschaft Zuwendungen Leistungsplan Auszahlung von Versorgungsleistungen Unterstützungskasse (= Versicherungsnehmer) Auszahlung von Versorgungsleistungen Zusage Beratende Mitwirkung bei Anlage der Beträge Auszahlung Versicherungsleistung Beiträge Arbeitnehmer gegebenenfalls Pfandrecht Beirat (Arbeitnehmer) Rückdeckungsversicherung (Stuttgarter Lebensversicherung a.g.)
Die Unterstützungskasse: Optimale Versorgung, die sich auch für Sie auszahlt. Mit überzeugenden Vorteilen bringt die bav Ihr Unternehmen voran in Sachen Kosteneffizienz ebenso wie in Sachen Mitarbeiterbindung. Klassischer Fall: arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse (Entgeltumwandlung). Die bav kann aus dem Bruttogehalt der Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Auf diesem Wege erlangen Ihre Mitarbeiter sofort unverfallbare Versorgungsanwartschaften. Details wie die Höhe des Beitrags werden in einer schriftlichen Entgeltumwandlungsvereinbarung als Bestandteil des Arbeitsvertrags geregelt und festgehalten. Doppelter Nutzen: Vorteile durch Steuer- und Sozialabgabenbefreiung. Die Unterstützungskasse ist die ideale Ergänzung zur Direktversicherung arbeitnehmerals auch arbeitgeberfinanzierte Lösungen sind möglich. Bei der Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse sind die Beiträge unbegrenzt steuer- und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) sozialabgabenbefreit. Damit sichern sich Ihre Arbeitnehmer bei wenig Nettoverzicht regelmäßig höhere Versorgungsleistungen. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von diesem Brutto-Netto- Effekt. Denn die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge gilt auch für den Arbeitgeberanteil. Die Unterstützungskasse kann zusätzlich zu einer Direktversicherung eingerichtet werden. Somit bietet sie die Möglichkeit, den Brutto-Netto-Effekt in doppelter Form zu nutzen. Durch die unbegrenzte Steuerfreiheit der Beiträge können auch hohe Versorgungsbeiträge steuerfrei eingezahlt werden. Viele Unternehmen geben dabei Leistungen in Form von bav-zuschüssen an ihre Mitarbeiter zurück. Zum Beispiel als pauschale Zuschüsse oder ihre Ersparnisse aus der Entgeltumwandlung oder der Umwidmung der vermögenswirksamen Leistungen in bav. Das ist auch bei der bav über die Unterstützungskasse problemlos möglich und erhöht nochmals die Attraktivität der bav. Im Beispiel (Seite 5) stehen Ihrem Arbeitgeber-Zuschuss von 152,00 Sozialversicherungsersparnisse von 56,16 entgegen. Mit einem geringen Aufwand von 95,84 investieren Sie in die Bindung Ihrer qualifizierten Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer erhält einen gesamten bav-beitrag von 912,00 bei einem Nettoaufwand von 426,99. Direktversicherung: Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge gegebenenfalls bis 4 % der BBG (2018: 3.120 p. a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Unterstützungskasse: Grundsätzlich unbegrenzte Steuerfreiheit der Beiträge. Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bei Entgeltumwandlung gegebenenfalls bis 4 % der BBG (2018: 3.120 p.a.). Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bei Arbeitgeber finanzierung grundsätzlich unbegrenzt. Die Leistungen der Unterstützungskasse unterliegen als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung. Wichtig für Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Diese haben für sämtliche Kapitalund Rentenleistungen der bav den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
Optimale Versorgung: So rechnet sich die bav. Mehrwert Motivation: arbeitgeberfinanzierte bav. Im Vergleich: Unterstützungskasse und Direktversicherung. Ohne bav Mit bav Bruttomonatsgehalt 5.000,00 5.000,00 Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Unterstützungskasse Steuer- und SV-pflichtiges Einkommen 5.000,00 0 260,00 0 500,00 4.240,00 4.480,00 Steuern und Sozialabgaben 2.063,78 1.730,77 Nettomonatsgehalt 2.936,22 3.269,23 Arbeitgeber-Zuschuss (in Höhe von 20 % der Entgeltumwandlung) Gesamtbeitrag bav (Direktversicherung + Unterstützungskasse + Arbeitgeber-Zuschuss) 0 152,00 0 912,00 Auszahlungsbetrag 2.936,22 2.509,23 Arbeitnehmer-Nettoaufwand: Unterstützungskasse 282,28 bav gesamt 426,99 Beispielrechnung, Stand: Dezember 2017; Berechnungsgrundlage: Alter 30 Jahre, Steuerklasse I, Bruttojahreseinkommen von 30.000, keine Kinder, Steuer- und Sozialversicherungswerte aus 2018 (jeweils 1/2018), keine Kirchensteuer, allgemeiner Beitragssatz KV 14,6 %, KV-Zusatzbeitrag 1,0 %, PV-Satz 2,8 %. Der Zuschuss erfolgt jeweils im Durchführungsweg der Entgeltumwandlung. Nie zuvor war die Bindung qualifizierter Fachund Führungskräfte wichtiger und schwieriger als heute. Mit der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse als freiwilliger Sozialleistung verfügen Sie über ein starkes und attraktives Motivationswerkzeug. Ihren Mitarbeitern stehen arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften zurzeit grundsätzlich erst zu, wenn die gesetzlich geregelte Unverfallbarkeit erfüllt ist: Aktuell ist dies nach drei Jahren Firmenzugehörigkeit (ab dem Zeitpunkt der Zusage) und Vollendung des 21. Lebensjahres der Fall. Damit erweist sich die bav über die Unterstützungskasse für Arbeit geber als handfestes Bindungsinstrument. Attraktives Gesamtpaket: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung. Neben der Entgeltumwandlung mit Arbeitgeber-Zuschuss wird die arbeitgeberfinanzierte Versorgung als Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung immer beliebter. Für Ihre Mitarbeiter ergibt die Kombination aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberfinanzierung unter Einbezug der Unterstützungskasse ein rundes Konzept zur Altersversorgung. So finden Sie neue Fach- und Führungskräfte. Unterstützungskasse Keine direkte Begrenzung Arbeitgeberfinanzierung: unbegrenzt Entgeltumwandlung: bis 4 % BBG West jährlich Nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Fünftelungsregel möglich 1 Mit Einschränkungen möglich In der Regel: nein Nein Steuerklasse I bis VI Mittel Steuerfreie Beiträge Sozialversicherungsfreie Beiträge Steuerpflichtige Leistungen Besonderheit einmalige Kapitalzahlung Beitragssenkung Fortführung als private Vorsorge Gesetzlicher Anspruch auf Übertragung der Anwartschaft Beschäftigungsverhältnis Aufwand für Arbeitgeber Direktversicherung ( 3 Nr. 63 EStG) 8 % BBG. Der steuerliche Förderhöchstbetrag kann im Einzelfall niedriger liegen, z. B. durch Anrechnung einer 40 b EStG-Förderung. Bis 4 % BBG West jährlich Nach 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte Keine Besonderheit (voller steuerlicher Zufluss) Jederzeit möglich, gegebenenfalls sind versicherungstarifliche Mindest grenzen zu beachten Möglich 1 Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 20.9.2016, X R 23/15) zur Nichtanwendbarkeit der Fünftel regelung auf eine einmalige Kapitalabfindung bei einer Pensionskasse ist die Fünftelregelung möglicherweise auch auf eine einmalige Kapitalabfindung bei einer Unterstützungskasse nicht anwendbar. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihren steuerlichen Berater. Ja Steuerklasse I bis V (nur erstes Beschäftigungsverhältnis) Gering
8 Ihre Vorteile auf einen Blick. Typisch Unterstützungskasse mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung Mehrwert für Arbeitgeber: Sicherheit und Kostenvorteile. Die Unterstützungskasse schafft Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch hohen Komfort, nennenswerte Kostenvorteile und verlässliche Absicherung. Sicherheit mit der Stuttgarter Die Unterstützungskasse als attraktive Lösung Entgeltumwandlung, Zuschuss und zusätzlich zum Gehalt gewährte bav sind kombinierbar. Beiträge zur Unterstützungskasse stellen grundsätzlich in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Verwaltungshonorare der Unterstützungskasse der Stuttgarter Versicherung e. V. sind als Zuwendungen steuerlich absetzbar. Durch den Abschluss kongruenter Rückdeckungsversicherungen werden die zugesagten Leistungen periodengerecht finanziert. Gegen ein Verwaltungshonorar übernimmt die Unterstützungskasse die meisten Verwaltungsaufgaben. Neben einer klassischen Rentenversicherung kann auch eine Rentenversicherung mit Indexbeteiligung gewählt werden. Sie als Arbeitgeber bestimmen, ob die Leistung in Form einer lebenslangen Rentenzahlung oder als einmalige Kapitalauszahlung zugesagt wird. Vollständige Ausfinanzierung Ihrer Verpflichtungen Durch die Rückdeckung über die Stuttgarter Lebensversicherung a.g. können die Anwartschaften der Arbeitnehmer gegebenenfalls voll und periodengerecht ausfinanziert werden. Rentensteigerung optional wählbar Eine garantierte Rentensteigerung von 1 % kann vereinbart werden. Dadurch entfällt die sog. Anpassungsprüfungspflicht für laufende Renten. Diese besteht nicht bei einmaligen Kapitalauszahlungen. Vorzeitige Altersleistung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich Ein Mitarbeiter kann eine vorzeitige Altersrente oder einmalige Kapitalauszahlung erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Bei Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der geseztlichen Rentenversicherung und Bezug einer Altersrente als Vollrente. Bilanzneutraler Weg der bav Bei der bav über die Unterstützungskasse bleibt Ihre Bilanz unberührt. Nutzen Sie diesen Vorteil für eine hohe Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie Gesellschafter-Geschäftsführern. Reduzierter Verwaltungsaufwand Durch die externe Abwicklung der bav entsteht bei Ihnen kaum Verwaltungsaufwand in der Anwartschaftsphase. Kostenvorteile durch Betriebsausgaben Beiträge und Verwaltungshonorare der Unterstützungskasse sowie Beiträge an den PSVaG können als Betriebsausgaben angesetzt werden. Vorteile durch Sozialversicherungsersparnisse Die Sozialversicherungsersparnisse können als Zuschuss an die Arbeitnehmer weitergegeben werden. Typisch Stuttgarter Über 100 Jahre Erfahrung am Markt machen uns zu einem der führenden Versicherer Deutschlands. Unsere ausgezeichnete Finanzstärke sichert den Kunden der Stuttgarter verlässliche Leistungen. Die Zusammenarbeit mit freien Vermittlern sichert eine unabhängige Beratung. mmm Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist Die Stuttgarter besonders kundenfreundlich, denn mit dieser Rechtsform muss sie keine Aktionärsinteressen bedienen. 10/2017 Stuttgarter Lebensversicherung a.g. für hervorragende Leistungen Klassik-Rating deutscher Lebensversicherer Motivation durch Versorgung: Positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber mit einer leistungsstarken betrieblichen Altersversorgung.
Gut zu wissen: Antworten zur Unterstützungskasse mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung. Wer kann an der Versorgung über die Unterstützungskasse teilnehmen? Soweit Sie keine Einschränkungen vornehmen, können alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen teilnehmen. Abhängig von der Finanzierung (arbeitgeberfinanziert/entgeltumwandlung) sind bestimmte Mindesteintrittsalter zu beachten. Es ist möglich, dass nur bestimmte Mitarbeiter eine arbeitgeber finanzierte Versorgung erhalten. Dabei ist der arbeitsrechtliche Gleich behandlungsgrundsatz zu beachten. Dies gilt auch, wenn Sie eine bestimmte Gruppe anhand von objektiven Krite rien abgrenzen. Kann ich die Beiträge flexibel anpassen? Es sind gleichbleibende oder steigende Beiträge möglich. Sinkende Beiträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Was ist zu tun bei vorzeitigem Ausscheiden von Arbeitnehmern? Sie melden rechtzeitig das Ausscheiden des Mitarbeiters (beispielsweise durch eine Kündigung) und senden zeitnah die nötigen Formulare an die Unterstützungskasse, gegebenenfalls über Ihren Vermittler, zurück. Was hat es mit dem PSVaG auf sich? Der PSVaG ist Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung von Arbeitnehmerversorgungen und -anwartschaften im Rahmen der bav. Bei Insolvenz des Arbeitgebers kommt der PSVaG für laufende Leistungen und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf. Der Mitarbeiter kann unter gewissen Voraussetzungen ab 1.1.2018 entscheiden, ob er im Insolvenzfall eine Leistung vom PSVaG beansprucht oder die Rückdeckungsversicherung als Versicherungsnehmer gegebenenfalls mit eigenen Beiträgen fortsetzen möchte. Arbeitgeber müssen dem PSVaG das Vorliegen gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften melden. Ebenso müssen diese Beiträge für die Insolvenzsicherung an den PSVaG entrichten. Welche Besonderheiten hat eine Versorgung über die Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer? Die Unterstützungskasse gewährt formal keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Doch der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Erfüllung der Zusage. Für Ihre Arbeitnehmer sind die Zuwendungen steuer- und bis zu 4 % der jeweils geltenden BBG West sozial versicherungsfrei. Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Zum Beispiel für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialver sicherungen (bei Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfall versicherung) und gegebenenfalls anderer Sozialleistungen (zum Beispiel des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Durch Entgeltumwandlung kann die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterschritten werden. Hierdurch kann eine erneute Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst werden. Die Leistungen aus der Unterstützungs kasse unterliegen als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung. Beim Arbeitnehmer werden diese Einkünfte mit seinem individuellen Steuersatz besteuert. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen. Bei im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Rentnern besteht keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken versicherung (GKV). Welche Besonderheiten hat eine Versorgung über die Unterstützungskasse für den Arbeitgeber? Mittelbare Versorgungsverpflichtungen müssen nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Die Zuwendungen zu kongruent rückgedeckten Unterstützungskassen können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Werden die Zuwendungen durch Entgeltumwandlung finanziert, sind diese in Höhe der Entgelt umwandlung, aber begrenzt auf 4 % der BBG West p. a. sozialversicherungsfrei. Jeder Arbeitgeber hat sicherungspflichtige Zusagen zu Gunsten von Personen, die unter den Schutz des Betriebsrentengesetzes fallen, dem PSVaG zu melden. Für die Verwaltung ist an die Unterstützungskasse ein Honorar zu zahlen. Werden Leistungen aus einer Unterstützungskasse auf eine eventuelle Grundsicherung im Alter angerechnet? Ab 1.1.2018 wird ein Freibetrag für freiwillige Vorsorge eingeführt. Dadurch wird die bisherige Anrechnung auf die Grundsicherung deutlich abgemildert.
Ihre Expertin/Ihr Experte für die Unterstützungskasse mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung: 6.2.007 Stand 11/2017 Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Rotebühlstraße 120 70197 Stuttgart Telefon 0711 665-0 Fax 0711 665-1516 info@stuttgarter.de www.stuttgarter.de Rechtlicher Hinweis: Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Werbemitteilung. Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen.