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Transkript:

Manuskript Beitrag: Allein gegen Konzerne Koalition bremst beim Verbraucherschutz Sendung vom 8. Mai 2018 von Felix Zimmermann Anmoderation: Angenommen, Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass Ihr Dieselauto viel schmutziger ist als Ihnen beim Kauf vorgegaukelt wurde. Sie könnten auf Schadenersatz klagen, aber Sie tun es nicht. Denn Sie wissen: Recht haben und Recht bekommen - gegen mächtige Konzerne - sind zwei verschiedene Dinge. Morgen stellt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der es Verbrauchern zwar einfacher machen sollte, ihr gutes Recht auch durchzusetzen: Aber die sogenannte Musterfeststellungsklage ist so kompliziert wie ihr Name klingt. Also, nicht zu früh freuen, warnt Felix Zimmermann. Text: Also, ich habe hier ein Bild von dem Tag, an dem wir das Auto übergeben bekommen haben, in der Autostadt Wolfsburg. Es war ein sehr schöner Tag, es hat uns beiden gut gefallen. VW macht das prima. Die Freude über diesen Moment: Vergangenheit. Margot Pluras Mann ist inzwischen verstorben und das Auto vom Dieselskandal betroffen. Es drohen Fahrverbote. Margot Plura macht sich auf den Weg zum Anwalt, denn sie klagt gegen VW, will den Wagen zurückgeben. Ihr Anwalt vertritt Tausende enttäuschte VW-Kunden. Wir hätten nie ein Auto gekauft, von dem wir gewusst hätten, dass es auf der Straße anders funktioniert als im Labor. Obwohl Margot Plura in erster Instanz gegen VW verloren hat, überbringt ihr Anwalt gute Neuigkeiten: VW hat einen Vergleich angeboten.

O-Ton Prof. Marco Rogert, Rechtsanwalt: Vergleichsangebote sehen so aus, dass man weitgehend das bekommt, was man haben möchte. Genaue Details darf ich bedauerlicherweise nicht offenbaren. Schweigen über den Vergleichsinhalt macht VW zur Bedingung. Dass es sich lohnen kann zu klagen, soll sich nicht herumsprechen. Bislang hat VW in Deutschland wenig zu befürchten. Nach Auskunft des Konzerns gibt es etwa 16.000 Klagen bei 2,5 Millionen betroffenen Fahrzeuge und Kunden, nur etwa ein Prozent der Betroffenen klagt. Für Margot Plura hat sich der Gang zum Anwalt gelohnt. Wütend ist sie nach wie vor: Mich ärgert, ich will nicht sagen, ich kann es mir leisten zu klagen, aber ich hab das Vermögen. Viele andere können das nicht, viele andere haben Sorge davor, auf was sie sich da einlassen. Hastorf bei Rostock. Familie Neumann versorgt auf einem Gnadenhof ausgesetzte und alte Tiere. Auch die beiden Rentner sind vom Dieselskandal betroffen. Ihr VW hat eine illegale Abschalteinrichtung. Die Neumanns haben Angst zu klagen. O-Ton Wolfgang Neumann, VW-Kunde: Wir haben keine Rechtsschutzversicherung, haben wir einfach nicht gemacht, und das Kosten-, Prozesskostenrisiko ist da natürlich voll privat auf unserer Seite, ohne dass jemand da ist. Wir müssen das alles alleine bezahlen. Ihre Sorgen sind berechtigt. Klagen ist riskant. Verlieren Neumanns in letzter Instanz müssen sie über 15.000 Euro Prozesskosten zahlen. Ich sehe, dass die Konzerne riesige Rechtsabteilungen haben, denen tut eine Klage nicht weiter weh, die setzen es wahrscheinlich auch noch von der Steuer ab, aber wir als Einzelfamilie oder Einzelkonsumenten, wir tragen ein hohes Risiko. Dass Verbraucher sich nicht mit Großkonzernen anlegen wollen, betrifft nicht nur VW. Abzocke durch Fluggesellschaften, zu hohe Strompreise, unzulässige Bankgebühren. Nur eine Minderheit der Verbraucher klagt und bekommt Geld zurück. Beispiel Heizkosten: Die GASAG erhöhte 2005 Gaspreise.

Rechtswidrig, wie der BGH urteilte. 300.000 Kunden waren betroffen. Doch nur circa 200 setzten Rückforderungen durch. O-Ton Klaus Müller, Verbraucherzentrale Bundesverband: Der heutige Stand ist ein miserabler, weil nur diejenigen Verbraucher, die klagen, aus der Verjährung rausgenommen werden und im Erfolgsfall entschädigt werden. Alle anderen gehen leer aus. Das heißt, die Unrechtsgewinne bleiben bei den Unternehmen in großer Zahl. Das ist schlicht nicht in Ordnung, auch nicht wettbewerbsmäßig in Ordnung. Diese Ungerechtigkeiten verspricht die Bundesregierung zu beenden. Morgen bringt das Kabinett die Musterfeststellungsklage auf den Weg. Die Idee: Verbraucherverbände dürfen Rechtsfragen vor Gericht klären lassen - als Musterprozess. Einzelne Verbraucher können sich ohne Kostenrisiko anschließen, müssen sich dafür in ein Register eintragen. Die Urteile des Gerichts gelten dann für alle, die sich eingetragen haben. Die SPD ist stolz auf die Einführung der Musterfeststellungsklage. O-Ton Johannes Fechner, SPD, MdB, Mitglied Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz: Die Musterfeststellungsklage ist ein wichtiges Instrument, was dafür sorgen wird, dass Verbraucher ihre Rechte kostengünstig und ohne großes Prozessrisiko durchsetzen können, und das zeitnah. Zeitnah sein Recht durchsetzen und Schadensersatz bekommen mit der Musterfeststellungsklage? Auch wenn die Klage erfolgreich ausgeht, hat der Verbraucher keinen Zahlungsanspruch. Denn im Prozess wird nur festgestellt, welche Rechte der Verbraucher hat. Zahlt das Unternehmen nicht freiwillig, muss der Verbraucher doch alleine vor Gericht ziehen. Wir müssten dann wieder uns noch mal einen Anwalt besorgen und noch mal in die Vollen gehen und wieder klagen und wieder Jahre warten. Und das ist so eine Verzögerungstaktik, auch wieder zu unseren Ungunsten und zu Gunsten der Industrie. Caroline Meller-Hannich arbeitet als Juraprofessorin in Halle und ist Expertin für Sammelklagen. O-Ton Prof. Caroline Meller-Hannich, Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg: Ich denke, dass die Musterfeststellungsklage unter diesem Aspekt eher Augenwischerei ist. Denn tatsächlich wird ja

vorgegeben, nun würden Verbraucheransprüche effektiv durchgesetzt, aber tatsächlich hat ja der einzelne Verbraucher von dieser Musterfeststellung erst mal nichts. SPD und CDU verteidigen, dass die Musterfeststellungsklage keine direkte Entschädigung vorsieht. O-Ton Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU, MdB: Der Schaden bei dem einen oder anderen Kunden ist unterschiedlich, der Preis, der bezahlt wurde, ist unterschiedlich. Deshalb soll man mit diesen einzelnen Fragen nicht das gesamte Verfahren überlasten. In anderen EU-Ländern ist man längst weiter, etwa in Belgien. Dort werden Verbraucher bei Sammelklagen direkt entschädigt. Gegen VW gibt es in Belgien eine echte Sammelklage. Julie Frère vom belgischen Verbraucherverband hat sie auf den Weg gebracht: O-Ton Julie Frère, belgischer Verbraucherschutzverband Test-Achats : Alle Betroffenen können einfach auf ihrer Couch sitzen bleiben und auf das Urteil warten. Nach dem Urteil bestimmt der Richter einen Gerichtsvollzieher. Verbraucher müssen sich bei diesem als Geschädigte identifizieren und werden dann direkt entschädigt. Die deutsche Musterfeststellungsklage dagegen bringt dem Verbraucher erst mal kein Geld. Außerdem können nur wenige Verbände klagen. Die Bürger selbst dürfen keine Musterklage auf den Weg bringen. O-Ton Ralph Sauer, Rechtsanwalt: Verbraucherschutz in Deutschland bedeutet seit vielen Jahren, die Industrie vor dem Verbraucher zu schützen. Das sieht man jetzt auch bei der Musterfeststellungsklage. Die Verbraucher werden dabei entmündigt. Irgendein, nur ganz großer Verband darf was tun, die Verbraucher dürfen sich nicht selbst organisieren. Die Rechtsexpertin der Grünen fordert mehr Macht für die Verbraucher: O-Ton Manuela Rottmann, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, MdB, Ausschuss Recht und Verbraucherschutz: Nach dem Grünen-Modell können sich zehn Verbraucher oder mehr, auch Unternehmen, zusammenschließen. Sie brauchen keinen Verband, sie können einfach zu Gericht gehen und gemeinsam klagen. Verbraucher, die sich ohne einen Verband zusammenschließen und klagen - ein Schreckensszenario für die Industrie. Die

Wirtschaft macht Stimmung gegen neue Klagerechte, möchte eine Klageindustrie ( ) verhindern. Die Lobbyarbeit hat ihre Wirkung nicht verfehlt. O-Ton Kollage, Reden im Deutschen Bundestag: - Die Gefahr einer Klageindustrie, - Klageindustrie, - eine Klageindustrie zu verhindern. Ich finde das ist auch im Sinne der Unternehmen. In Hastorf versteht Familie Neumann nicht, warum die Politik der Wirtschaft nachredet: Bisher wird ja die Industrie, die Großindustrie geschützt, indem wir Bürger keine Möglichkeit zu einer Sammelklage haben. Und warum sollte es eine Klageindustrie geben. Wenn wir nicht betrogen werden, haben wir keinen Grund zu klagen. Also, es ist eigentlich schon wieder so, wir wollen doch unsere Konzerne, unsere Industrie schützen und doch nicht den Bürgern zu viel Recht einräumen. Familie Neumann will es mit der neuen Klagemöglichkeit versuchen - trotz großer Bedenken. Die Musterfeststellungsklage höchstens ein kleiner Schritt für mehr Verbraucherrechte. Zu einem Gleichgewicht zwischen Konzernen und Verbrauchern wird sie nicht führen. Zur Beachtung: Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers hergestellt. Jede andere Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtgesetzes ist ohne Zustimmung des Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verarbeitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die in den Beiträgen dargestellten Sachverhalte entsprechen dem Stand des jeweiligen Sendetermins.