Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main. Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 283 vom 25. Januar 2013



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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Transkript:

Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 283 vom 25. Januar 2013 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 13. Juni 2012 (der "Basisprospekt" oder der "Prospekt") für die Emission von Protect Indexanleihen (Barrier Reverse Convertibles) bezogen auf Indizes (die "Wertpapiere") angeboten durch Bank Vontobel Europe AG München garantiert von der Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz

INHALTSVERZEICHNIS SEITE LISTE DER PER VERWEIS EINBEZOGENENEN DOKUMENTE... 5 I. RISIKOFAKTOREN... 5 1. RISIKEN BEZOGEN AUF DIE WERTPAPIERE (INSBESONDERE TOTALVERLUSTRISIKO)... 5 1.1 Risiken in Bezug auf die einzelnen Strukturen der Wertpapiere... 7 1.2 Finanzierung der Wertpapiere mit Kredit... 9 1.3 Risikoausschließende oder -begrenzende Geschäfte... 9 1.4 Handel in den Wertpapieren... 9 1.5 Ausgabepreis der Wertpapiere und Einfluss von Nebenkosten sowie Provisionen... 10 1.6 Einfluss von Absicherungsgeschäften durch Gesellschaften der Vontobel-Gruppe... 11 1.7 Risiken im Zusammenhang mit der Besteuerung von Wertpapieren... 12 1.8 Anpassungen, Marktstörungen, vorzeitige Kündigung und Abwicklung... 12 1.9 Informationsrisiko... 12 1.10 Besonderheiten bei Wertpapieren auf Indizes oder Körbe als Basiswert... 13 2. RISIKEN BEZOGEN AUF DEN EMITTENTEN... 13 2.1 Insolvenzrisiko...13 2.2 Marktrisiken... 14 2.3 Risiken aus der Ausübung etwaiger Widerrufsrechte; Prospekthaftungsansprüche... 14 3. RISIKEN BEZOGEN AUF DEN GARANTEN... 15 3.1 Insolvenzrisiko/Rating... 15 3.2 Geschäftsrisiken... 15 4. RISIKO VON INTERESSENKONFLIKTEN... 16 II. WERTPAPIERBESCHREIBUNG... 18 1. VERANTWORTLICHE PERSONEN... 18 2. RISIKOFAKTOREN... 18 3. WICHTIGE ANGABEN... 18 4. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE/ FUNKTIONSWEISE DER WERTPAPIERE... 19 4.1 Funktionsweise der Wertpapiere... 19 4.2 Form und Lieferung... 22 5. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT... 22 6. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND... 24 7. BÖRSENNOTIERUNG, HANDEL IN DEN WERTPAPIEREN... 24 8. ZUSÄTZLICHE ANGABEN... 25 9. BASISWERTE... 26 10. ANGEBOTS- UND VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN... 26 III. EMISSIONSBEDINGUNGEN... 28 IV. BESTEUERUNG DER WERTPAPIERE... 37 1. BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND... 37 1.1 Besteuerung der Erträge bei inländischen natürlichen Personen, die die Wertpapiere im Privatvermögen halten... 37 1.2 Besteuerung der Erträge bei Zugehörigkeit zu einem inländischen Betriebsvermögen... 41 1.3 Besteuerung der Erträge bei Steuerausländern... 42 1.4 Verantwortung für den Einbehalt der Quellensteuer... 42 1.5 Keine Anwendung des Investmentsteuergesetzes... 42 1.6 Erbschaft- und Schenkungsteuer... 42 1.7 Sonstige Steuern... 43 2. BESTEUERUNG IN ÖSTERREICH... 44 2.1 Natürliche Personen... 44 2.2 Kapitalgesellschaften... 47 2.3 Privatstiftungen... 47 2.4 Erbschafts- und Schenkungssteuer... 47 2.5 Verantwortung für den Einbehalt der Quellensteuer... 47 3. BESTEUERUNG IN LUXEMBURG... 48 2

3.1 Steuerwohnsitz von Inhabern in Luxemburg... 48 3.2 Ertragsbesteuerung der Inhaber der Wertpapiere... 48 3.3 Quellensteuer... 50 3.4 Vermögensteuer... 51 3.5 Andere Steuern... 51 V. UNTERSCHRIFTEN... 52 3

Präsentation der Endgültigen Angebotsbedingungen Die Endgültigen Angebotsbedingungen zum Basisprospekt werden gemäß Art. 26 Abs. 5 Unterabsatz 1 Alt. 2 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 durch Einbeziehung der Endgültigen Angebotsbedingungen in den Basisprospekt präsentiert, d. h. es werden alle Teile wiedergegeben, in denen sich aufgrund der Endgültigen Angebotsbedingungen Änderungen ergeben. Dabei werden mit einem Platzhalter (" ") gekennzeichnete Stellen nachgetragen. Alternative oder wählbare (in dem Basisprospekt mit eckigen Klammern ("[ ]") gekennzeichnete) Ausführungen oder Bestimmungen, die in den Endgültigen Angebotsbedingungen nicht ausdrücklich genannt sind, gelten als aus dem Basisprospekt gestrichen. Die Vorlagen für die Abschnitte I., II., III. und IV. der Endgültigen Angebotsbedingungen befinden sich in den Abschnitten II., III., VI. bzw. VII. des Basisprospektes. Es ist zu beachten, dass die vollständigen Angaben über den Emittenten und den Garanten und das Angebot sich nur aus dem Basisprospekt und den Endgültigen Angebotsbedingungen zusammen ergeben. Soweit Angaben in den Endgültigen Angebotsbedingungen und den darin enthaltenen Emissionsbedingungen vom Basisprospekt abweichen, sind die Angaben in den Endgültigen Angebotsbedingungen vorrangig gegenüber den Angaben im Basisprospekt. Dies stellt keine Ermächtigung des Emittenten dar, andere Informationen in den Endgültigen Angebotsbedingungen als diejenigen aufzunehmen, die im Basisprospekt zur Aufnahme in die Endgültigen Angebotsbedingungen vorgegebenen sind. Der Emittent kann zusätzlich ein Term Sheet (das "Termsheet") erstellen, welches bestimmte Informationen zu den jeweiligen Wertpapieren enthält. Die für ein betreffendes Produkt geltenden Endgültigen Angebotsbedingungen mit den darin enthaltenen Emissionsbedingungen gehen dem entsprechenden Termsheet jedenfalls vor. Es ist zu beachten, dass es sich bei diesen Wertpapieren um äußerst risikoreiche Produkte handelt, bei denen ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten möglich ist. Nähere Ausführungen hierzu sind der Beschreibung der Risikofaktoren (vgl. Abschnitt I. der Endgültigen Angebotsbedingungen) zu entnehmen. Der Prospekt sowie die Endgültigen Angebotsbedingungen ersetzen nicht die in jedem individuellen Fall unerlässliche Beratung durch Ihre Hausbank oder Ihren Finanzberater. Die in dem Prospekt oder den Endgültigen Angebotsbedingungen, in anderen drucktechnischen Medien oder von Mitarbeitern des Emittent, des Garanten und mit diesen verbundener Unternehmen persönlich, telefonisch oder mittels anderer Medien getroffenen Aussagen zu den Wertpapieren stellen keine Beratung hinsichtlich der Angemessenheit der Produkte im Hinblick auf die Anlageziele und die Anlageerfahrung und -kenntnisse einzelner Anleger dar. 4

I. RISIKOFAKTOREN Dieser Abschnitt "Risikofaktoren" soll dazu dienen, potenzielle Erwerber der Wertpapiere vor Anlagen zu schützen, die für sie nicht geeignet sind, und im Zusammenhang mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundene wirtschaftliche und rechtliche Risiken darzulegen. Der Basisprospekt und diese Endgültigen Angebotsbedingungen und die darin enthaltenen Informationen ersetzen nicht die vor dem Erwerb der unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere ("Wertpapiere") in jedem Fall unerlässliche Beratung durch Wertpapierhändler (Broker), Bankberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer sowie andere Rechts-, Steuer- oder Anlageberater, die die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken sorgfältig prüfen und eine solche Anlageentscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse von Anlegern treffen. Nur wer sich über die Risiken zweifelsfrei im Klaren und wirtschaftlich in der Lage ist, die damit ggf. verbundenen Verluste zu tragen, sollte derartige Geschäfte tätigen. Interessierte Anleger sollten daher bei einer Entscheidung über einen Kauf der unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere die nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und berücksichtigen. Der Eintritt dieser Risiken, einzeln oder zusammen genommen, kann einen erheblich nachteiligen Einfluss (bis hin zu einem Totalverlust) auf den Wert der unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere bzw. ihre Handelbarkeit im Sekundärmarkt haben, die Geschäftstätigkeit des Emittenten und des Garanten wesentlich beeinträchtigen sowie erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und des Garanten haben. Die gewählte Reihenfolge sowie der Umfang der Darstellung stellen weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen Risiken dar. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass der Emittent aus anderen Gründen, als die in diesem Abschnitt beschriebenen Risikofaktoren nicht imstande ist, Zahlungen auf Wertpapiere oder im Zusammenhang damit zu leisten. Dies kann etwa daran liegen, dass der Emittent aufgrund der zum Zeitpunkt des Datums dieses Prospekts zur Verfügung stehenden Informationen, wesentliche Risiken nicht als solche erkannt hat oder ihren Eintritt nicht vorhergesehen hat. Sofern in dem Basisprospekt oder in den entsprechenden Endgültigen Angebotsbedingungen auf "Wertpapiere" Bezug genommen wird, sollen diese jegliche Wertpapiere und jegliche Form, in der Wertpapiere und Bucheffekten unter diesem Basisprospekt ausgegeben werden können, umfassen. Die Wertpapiere stellen keine kollektiven Kapitalanlagen im Sinne von Art. 7 ff. des Schweizerischen Bundesgesetzes vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (für die Schweiz) (Kollektivanlagegesetz, KAG) dar und unterstehen deshalb nicht den Vorschriften des KAG. 1. Risiken bezogen auf die Wertpapiere (insbesondere Totalverlustrisiko) Die nachfolgende Darstellung dient der Veranschaulichung der Risiken im Zusammenhang mit der Funktionsweise der unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere. Die folgende Darstellung bzw. die darin aufgeführten Beispiele lassen keine Rückschlüsse auf konkrete Ausstattungsmerkmale der unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen emittierten Wertpapiere zu. Beim Kauf bzw. Verkauf der Wertpapiere im Sekundärmarkt ist insbesondere der sog. Spread zu beachten, d.h. der vom Market Maker gestellte Unterschied zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere. Die unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere sind handelbare, sogenannte Inhaberschuldverschreibungen und verbriefen das Recht der jeweiligen 5

Wertpapierinhaber auf Zahlung eines Geldbetrages oder Lieferung von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen (nach Maßgabe dieser Endgültigen Angebotsbedingungen der Wertpapiere). Die Rechte der jeweiligen Wertpapierinhaber sind in den allein maßgeblichen Emissionsbedingungen geregelt. Anleger können mit den Wertpapieren an der Wertentwicklung eines bestimmten Basiswertes (Aktie bzw. aktienvertretendes Wertpapier (ADR/GDR), Schuldverschreibung, Index, Edelmetall, Future, Wechselkurs, Zinssatz oder Investmentanteil bzw. Körbe daraus) partizipieren, ohne den jeweiligen Basiswert direkt erwerben zu müssen. Eine Anlage in Wertpapiere ist auf Grund verschiedener Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere nicht mit einer Direktinvestition in den jeweiligen Basiswert vergleichbar. Dazu gehören insbesondere die begrenzte Laufzeit, die mögliche Zahlung des Geldbetrages, der fehlende Anspruch auf Ausschüttungen (z.b. Dividenden), Bezugsrechte oder sonstige ähnliche Erträge sowie das Insolvenzrisiko des Emittenten und des Garanten. Je nach Wertpapierart existieren weitere Ausstattungsmerkmale, die die Wertpapiere von einer Direktinvestition unterscheiden. Eine Ausübung des Wertpapierrechts oder Kündigung der Wertpapiere während der Laufzeit ist nicht möglich. Jedoch können die Wertpapiere grundsätzlich während der Laufzeit außerbörslich und ggf. börslich ge- oder verkauft werden. Die unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere sind risikoreiche Instrumente der Vermögensinvestition; es besteht das Risiko des Verlustes bezüglich des eingesetzten Kapitals sowie der angefallenen Transaktionskosten. Sofern der Wert des jeweiligen Basiswertes am (Finalen) Bewertungstag null (bzw. wenn sich bei Bear Strukturen der Basiswert positiv entwickelt) beträgt, entsteht dem Anleger ein Totalverlust. Der Verlust liegt sodann in dem für das Wertpapier bezahlten Preis und in den angefallenen Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Die Wertpapiere erbringen keine laufenden Erträge (wie bspw. Zinsen oder Dividenden; ausgenommen Reverse Convertible Strukturen und Strukturierte Anleihen, sie werden verzinst bzw. sehen ggf. Kuponzahlungen vor), mit denen Wertverluste der Wertpapiere ganz oder teilweise kompensiert werden könnten. Die einzige Möglichkeit, einen Ertrag zu erzielen, besteht in einer Steigerung des Kurswertes der Wertpapiere. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Der mögliche Verlust des Anlegers hängt dabei immer vom bezahlten Kaufpreis für die Wertpapiere ab und errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Geldbetrag bzw. dem Wert der gelieferten Aktien, Schuldverschreibungen oder Investmentanteile. Bei einer vorzeitigen Veräußerung bestimmt sich der Verlust durch die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere (jeweils unter Berücksichtigung der Transaktionskosten). Wenn der durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine von der Handelswährung der Wertpapiere (EUR bzw. eine andere Währung) abweichende Währung berechnet wird oder sich der Wert eines Basiswertes gemäß einer anderen Währung als der Handelswährung bestimmt, sollten potenzielle Erwerber der Wertpapiere berücksichtigen, dass mit der Anlage in die Wertpapiere Risiken aufgrund von schwankenden Wechselkursen verbunden sein können und dass das Verlustrisiko nicht allein von der Entwicklung des Werts der Basiswerte, sondern auch von ungünstigen Wertentwicklungen der anderen Währung abhängt. Solche ungünstigen Wertentwicklungen können das Verlustrisiko der Erwerber der Wertpapiere dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Wertpapiere oder die Höhe des möglichen Auszahlungsbetrages entsprechend vermindert. Dies gilt nicht für währungsgesicherte Wertpapiere (Quanto-Struktur). Der Wert der Wertpapiere während ihrer Laufzeit wird insbesondere von der Entwicklung und der Volatilität des Basiswertes, der Entwicklung des allgemeinen Marktzinsniveaus, der jeweiligen Restlaufzeit der Wertpapiere sowie durch verschiedene weitere Faktoren beeinflusst. 6

Der Wert der Wertpapiere reflektiert grundsätzlich die Kursbewegungen des jeweils zu Grunde liegenden Basiswertes. Alle Einflussfaktoren, die zu Kursveränderungen des Basiswertes führen, wirken sich in der Regel auch auf den Kurs der Wertpapiere aus. So verliert ein unter diesem Prospekt begebenes Wertpapier grundsätzlich (und unter Nichtberücksichtigung sonstiger Ausstattungsmerkmale und anderer für die Preisbildung von Wertpapieren maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Bei Bear Strukturen verliert ein Wertpapier grundsätzlich dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes steigt. Die Einflussfaktoren können jeweils allein oder im Zusammenwirken mit anderen Faktoren in unterschiedlichem und nicht im Vorhinein bestimmbaren Maße Auswirkungen auf die Wertentwicklung der Wertpapiere haben. Je volatiler der Basiswert ist, desto größer sind die Kursschwankungen der Wertpapiere. Der Anleger muss sich daher bei seiner Kaufentscheidung eine fundierte Meinung über die Entwicklung des Basiswertes bilden und ihm muss bewusst sein, dass die bisherige Entwicklung eines Basiswertes nicht auf dessen zukünftige Wertentwicklung schließen lässt. Zu den weiteren Faktoren gehören unter anderem die Risiken aus Aktien-, Renten- und Devisenmärkten, den Zinssätzen am Geldmarkt, Marktvolatilitäten, Markterwartungen, den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie den Wechselkursen im Falle von Wertpapieren auf Basiswerte, deren Kurse in einer anderen Währung notieren als die Handelswährung der Wertpapiere (Währungsrisiko). Eine Wertminderung der Wertpapiere kann daher selbst dann eintreten (wie bspw. im Falle der Realisierung eines Währungsrisikos), wenn der Kurs des zu Grunde liegenden Basiswertes konstant bleibt. Bei den Wertpapierstrukturen mit einer Barriere vergrößert sich für den Anleger insbesondere dann das Risiko von starken Kursschwankungen der Wertpapiere, je geringer die Restlaufzeit der Wertpapiere ist und je mehr sich der Basiswert der jeweiligen Barriere annähert. Bei Produkten mit einer Barriere kommt es für die Feststellung, ob die jeweilige Barriere durch den Basiswert berührt oder über- bzw. unterschritten wurde, auf jede Kurs- bzw. Preisfeststellung an der Referenzstelle des jeweiligen Basiswertes an. Die Emissionsbedingungen können diesbezüglich weitergehende oder abweichende Regelungen enthalten. Bei den Protect Indexanleihen (Barrier Reverse Convertibles) ist der mögliche Ertrag der Wertpapiere auf bzw. durch die Verzinsung begrenzt, d.h. bei steigenden Kursen des Basiswertes kann der Anleger nur von der Verzinsung profitieren. 1.1 Risiken in Bezug auf die einzelnen Strukturen der Wertpapiere Der Erwerb der in dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen beschriebenen Wertpapiere gewährt dem Anleger nach Maßgabe der Emissionsbedingungen einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der sich jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung des zu Grunde liegenden Basiswertes (unter Berücksichtigung des jeweiligen Bezugsverhältnisses) errechnet. Das Verlustrisiko kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes von null bzw. bei Bear Strukturen, wenn sich der Basiswert bis zum Bewertungstag positiv entwickelt) bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten führen. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Eine Rückzahlung der Wertpapiere zum jeweiligen Kaufpreis oder einem für die einzelnen Wertpapiertypen charakteristischen Betrag (z. B. Höchstbetrag, Bonuslevel, Bonusbetrag, Nennbetrag) ist nicht garantiert. Der Anleger kann angesichts der begrenzten Laufzeit der Wertpapiere nicht darauf vertrauen, dass sich der Kurs des Basiswertes in eine für den Anleger günstige Richtung entwickelt. Besondere Risiken von (Callable) (Express) (Floored) (Floater) (Bear) (Barrier) (CP) (Multi) Reverse Convertibles Reverse Convertibles sind risikoreiche Instrumente der Vermögensanlage. Liegt der Referenzpreis des 7

Basiswertes am Bewertungstag unter dem Kurs am Anschaffungstag (bzw. bei Bear Strukturen darüber) - und wurde zusätzlich bei den Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Barrier" die Barriere verletzt -, erleidet der Anleger grundsätzlich einen Verlust (sofern diese Differenz nicht durch die Verzinsung kompensiert werden kann). Dies kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes von Null, bzw. bei Bear Strukturen bei stark gestiegenem Basiswertkurs) bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten führen. Der Verlust liegt sodann in dem für den Reverse Convertible bezahlten Preis und in den angefallenen Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen. Dieses Totalverlustrisiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Eine Rückzahlung der Reverse Convertibles zum jeweiligen Kaufpreis bzw. Nennbetrag ist nicht garantiert. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Zu beachten ist, dass mit fortschreitendem Fallen (bei Bear Strukturen: Steigen) des Kurses der den Reverse Convertibles zugrunde liegenden Basiswerte die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Einlösung der Reverse Convertibles durch Zahlung eines Barausgleichs bzw. durch Lieferung von Basiswerten erfolgt und der Wert dieser Basiswerte den für den Erwerb der Reverse Convertibles gezahlten Kaufpreis unterschreitet. D.h. die Einlösung erfolgt zu einem geringeren Betrag als dem Nennbetrag und für den Anleger kann dadurch ein erheblicher Verlust in Bezug auf den für die Reverse Convertibles gezahlten Kaufpreis entstehen. Reverse Convertibles erbringen außer den Zinsen keine laufenden Erträge (wie beispielsweise Dividenden), mit denen Wertverluste der Reverse Convertibles ganz oder teilweise kompensiert werden könnten. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Floater" werden nicht mit einem festen Zinssatz verzinst. Etwaige Zinszahlungen erfolgen nach Maßgabe der Endgültigen Angebotsbedingungen entweder periodisch während der Laufzeit oder einmalig am Laufzeitende des jeweiligen Wertpapiers in Abhängigkeit von der Entwicklung eines Referenzzinssatzes oder anderer in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Bezugsgrößen. Dies bedeutet für den Anleger ein weiteres "Kursrisiko", da die Rendite einer Anlage in die Wertpapiere nicht nur von der Entwicklung des Basiswertes, sondern auch von dieser weiteren Bezugsgröße abhängig ist. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Express" sind zusätzlich mit einem sog. Tilgungslevel ausgestattet. Erreicht der Basiswert nach näherer Maßgabe der Endgültigen Angebotsbedingungen das Tilgungslevel, werden die Wertpapiere automatisch vorzeitig getilgt und die Verzinsung der Wertpapiere endet. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "Callable" können nach näherer Bestimmung in den Endgültigen Angebotsbedingungen vorzeitig vom Emittenten gekündigt werden. Sehen die Endgültigen Angebotsbedingungen die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung oder Kündigung vor, kann sich dies negativ auf den Marktwert der Wertpapiere auswirken. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum vor und während des Ereignisses, das die vorzeitige Fälligkeit der Wertpapiere auslöst bzw. den Emittenten zur Kündigung berechtigt. Anleger sollten sich bewusst sein, dass im Fall einer vorzeitigen Tilgung bzw. Kündigung der Wertpapiere die erwartete Rendite aus einer Anlage in die Wertpapiere möglicherweise nicht erreicht wird. Zudem sollten sie sich bewusst sein, dass im Falle einer vorzeitigen Tilgung bzw. Kündigung der Wertpapiere eine Folgeinvestition möglicherweise nur zu ungünstigeren Bedingungen abschließen können. Reverse Convertibles mit der Bezeichnung "CP" gewähren einen Kapitalschutz in Höhe des in den Endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Mindestbetrages. Dieser kann deutlich unter dem Preis liegen, den der Anleger für das Wertpapier bezahlt, und stellt daher keinen vollständigen Schutz des eingesetzten Kapitals dar. Der Kapitalschutz greift erst am Ende der Laufzeit. Da die Wertpapiere während der Laufzeit auch unterhalb des jeweiligen Mindestbetrages notieren können, kann der Anleger während dieser Zeitspanne einen Verlust erleiden, sofern er die Wertpapiere vor dem Laufzeitende veräußert. Außerdem droht dem Anleger trotz des Kapitalschutzes in Höhe des Mindestbetrages ein Geldverlust wenn der Emittent bzw. die Garantin zahlungsunfähig werden. 8

1.2 Finanzierung der Wertpapiere mit Kredit Wird der Erwerb der Wertpapiere mit Kredit finanziert, muss beim Nichteintritt der Erwartungen nicht nur der Verlust des für die Wertpapiere gezahlten Preises hingenommen werden, sondern es muss auch der Kredit verzinst und zurückgezahlt werden. Dadurch erhöht sich das Verlustrisiko erheblich. Vor dem Kauf von Wertpapieren auf Kredit muss der Anleger deshalb prüfen, ob er ggf. zur Verzinsung und kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage ist, wenn Verluste oder gar ein Totalverlust eintreten. Da die Wertpapiere keine laufenden Erträge (wie bspw. Zinsen oder Dividenden; ausgenommen Reverse Convertible Strukturen, sie werden verzinst) erbringen, darf der Anleger nicht damit rechnen, während der Laufzeit der Wertpapiere etwa fällig werdende Kreditzinsen mit solch laufenden Erträgen bedienen zu können. 1.3 Risikoausschließende oder -begrenzende Geschäfte Der Anleger kann angesichts der begrenzten Laufzeit der Wertpapiere nicht darauf vertrauen, dass sich der Kurs der Basiswerte in eine für den Anleger günstige Richtung entwickelt bzw. im Falle von Kursverlusten (bzw. bei Bear Strukturen im Falle von Kurssteigerungen) sich der Wert der Wertpapiere bis zum Ende der Laufzeit rechtzeitig wieder erholen wird. Der Anleger kann sich gegen die mit den Wertpapieren verbundenen Risiken unter Umständen nicht entsprechend absichern. Käufer von unter dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapieren sollten ferner nicht darauf vertrauen, dass sie während deren Laufzeit andere Wertpapiere erwerben bzw. Rechtsgeschäfte abschließen können, durch die die Risiken aus dem Erwerb der Wertpapiere ausgeschlossen oder begrenzt werden könnten. Inwieweit dies im Einzelfall möglich ist, hängt von den herrschenden Marktverhältnissen und den jeweiligen Bedingungen ab. Derartige Geschäfte können daher womöglich überhaupt nicht oder nur zu einem ungünstigen (d.h. verlustbringenden) Preis getätigt werden. 1.4 Handel in den Wertpapieren Die Inhaber von Wertpapieren können diese während der Laufzeit grundsätzlich außerbörslich und börslich veräußern. Anleger sollten beachten, dass der letzte Börsenhandelstag in der Regel zwei Bankarbeitstage vor dem Bewertungstag liegt. Der außerbörsliche Handel endet spätestens etwa 1 Stunde vor der Feststellung des Referenzpreises des Basiswertes am Bewertungstag, in der Regel aber um 12 Uhr MEZ am Bewertungstag. Weiterhin sollten die Anleger beachten, dass es auch außerhalb der lokalen Handelszeiten zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten einer nach den Emissionsbedingungen maßgeblichen Grenze bzw. Schwelle kommen kann. Die Börsennotierung ist an den in den Emissionsbedingungen angegebenen Börsen und Börsensegmenten beabsichtigt. Es kann auch nach erfolgter Börsennotierung nicht gewährleistet werden, dass diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Sollten die Wertpapiere nicht dauerhaft an den betreffenden Börsen gehandelt werden, sind der Erwerb und der Verkauf der entsprechenden Wertpapiere unter Umständen erheblich erschwert. Die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle wird sich gegenüber den beteiligten Börsen (insbesondere bezüglich des Handels der Wertpapiere an den in den Emissionsbedingungen angegebenen Börsen) im Rahmen der dort jeweils geltenden Regelwerke zur Stellung von 9

An- und Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Wertpapiervolumina verpflichten (sog. Market Making). Eine derartige Verpflichtung gilt lediglich gegenüber den beteiligten Börsen. Dritte Personen, wie die Wertpapierinhaber, können daraus keine Verpflichtung ableiten. Käufer von Wertpapieren sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sie die Wertpapiere zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs veräußern können. Weiterhin gilt die Verpflichtung gegenüber den Börsen nicht in Ausnahmesituationen wie technischen Betriebsstörungen, besonderen Marktsituationen oder dem vorübergehenden Ausverkauf der Emission. Durch die Börsennotierung der Wertpapiere erhöht sich nicht zwingend die Liquidität in den Wertpapieren. Eine Preisfindung an den Börsen findet in der Regel nur innerhalb der Spannen der An- und Verkaufskurse des Market Makers, sofern vorhanden, statt und die jeweilige Börsenorder wird in der Regel direkt oder indirekt gegen den jeweiligen Market Maker ausgeführt. Ein Wertpapierinhaber sollte weder bei börslichem noch bei außerbörslichem Handel davon ausgehen, dass außer der Bank Vontobel AG andere Marktteilnehmer An- und Verkaufskurse für die Wertpapiere stellen werden. Im Gegensatz zu Aktien muss bei Wertpapieren aufgrund der speziellen Struktur mit größeren Spannen zwischen An- und Verkaufskurs ("Spreads") gerechnet werden. Verzögerungen bei der Kursfeststellung können sich beispielsweise bei Marktstörungen und Systemproblemen ergeben. Unter Systemproblemen versteht man z.b. Telefonstörungen, technische Störungen der Handelssysteme oder Stromausfall. Marktstörungen kommen unter besonderen Marktsituationen vor (z.b. außerordentliche Marktbewegung des Basiswertes Korbbestandteils, besondere Situationen am Heimatmarkt oder besondere Vorkommnisse bei der Preisfeststellung des Basiswertes) oder aufgrund gravierender Störungen der wirtschaftlichen und politischen Lage (z.b. Terroranschläge, Crash-Situationen, d.h. ein sehr starker Verfall von Börsenkursen innerhalb kurzer Zeit). Weiterhin ist zu beachten, dass die vom Market Maker für die Wertpapiere gestellten An- und Verkaufspreise zwar in der Regel auf der Grundlage von branchenüblichen Preismodellen, die von dem Market Maker und anderen Händlern verwendet werden und die den Wert der Wertpapiere unter Berücksichtigung verschiedener preisbeeinflussender Faktoren bestimmen, berechnet werden, aber einem derart berechneten Wert der Wertpapiere nicht notwendigerweise entsprechen, sondern üblicherweise von diesem abweichen. Die in dem Basisprospekt bzw. diesen Endgültigen Angebotsbedingungen angegebene Angebotsgröße entspricht dem Maximalbetrag der angebotenen Wertpapiere, lässt aber keinen Rückschluss auf das Volumen der jeweils effektiv emittierten und bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, D-65760 Eschborn hinterlegten Wertpapiere zu. Dieses Volumen richtet sich nach den Marktverhältnissen und kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere verändern. Es ist zu beachten, dass auf Grundlage der angegebenen Angebotsgröße keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Wertpapiere im Sekundärmarkt möglich sind. Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) sind ferner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, jederzeit börslich oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Es besteht keine Verpflichtung, die Wertpapierinhaber über derartige Käufe oder Verkäufe zu unterrichten. Derartige Käufe bzw. Verkäufe können negative Auswirkungen auf den jeweiligen Kurs der Wertpapiere haben. 1.5 Ausgabepreis der Wertpapiere und Einfluss von Nebenkosten sowie Provisionen Anleger werden durch die mit dem Kauf oder Verkauf der Wertpapiere bzw. dem Abschluss eines Gegengeschäfts verbundenen Kosten und Provisionen und die von dem Wertpapierinhaber eventuell zu zahlenden Steuern belastet. Dies kann insbesondere in Verbindung mit einem niedrigen Auftragswert zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen. 10

In dem Ausgabepreis und dem Verkaufspreis im Sekundärmarkt für die Wertpapiere kann, gegebenenfalls zusätzlich zu festgesetzten Ausgabeaufschlägen, Verwaltungs- oder anderen Entgelten, ein für den Anleger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen mathematischen ("fairen") Wert der Wertpapiere enthalten sein (die "Marge"). Diese Marge wird von dem Emittenten bzw. dem Market Maker nach freien Ermessen festgesetzt und kann sich von Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben. Zu beachten ist, dass der Verkaufspreis der Wertpapiere gegebenenfalls Provisionen enthalten kann, die der Market Maker für die Emission erhebt bzw. die von dem Market Maker ganz oder teilweise an Vertriebspartner als Entgelt für Vertriebstätigkeiten weitergegeben werden können. Hierdurch kann eine Abweichung zwischen dem fairen Wert der Wertpapiere und den von dem Market Maker gestellten Ankaufs- und Verkaufspreisen entstehen, die bei Beginn des Handels der Wertpapiere in der Regel höher ist und im Laufe der Zeit abgebaut wird. Eventuell enthaltene Provisionen beeinträchtigen die Ertragsmöglichkeit des Anlegers. Zu beachten ist weiterhin, dass sich durch die Zahlung dieser Provisionen an Vertriebspartner Interessenkonflikte zu Lasten des Anlegers ergeben können, weil hierdurch für den Vertriebspartner ein Anreiz geschaffen werden könnte, Produkte mit einer höheren Provision bevorzugt an seine Kunden zu vertreiben. Anleger sollten sich daher bei ihrer Hausbank bzw. ihrem Finanzberater nach dem Bestehen solcher Interessenkonflikte erkundigen. Die gegebenenfalls enthaltenen Provisionen können umsatzabhängig sein und einmalig oder anteilig über die Laufzeit gezahlt werden. Innerhalb der Provisionen ist zwischen Platzierungs- und Vertriebsfolgeprovisionen zu unterscheiden. Platzierungsprovisionen werden umsatzabhängig aus dem Emissionserlös als einmalige Zahlung geleistet; alternativ gewährt der Emittent bzw. der Market- Maker dem jeweiligen Vertriebspartner einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis (einschließlich etwaiger Ausgabeaufschläge) oder den im Sekundärmarkt gestellten Verkaufspreis. Vertriebsfolgeprovisionen werden an den Vertriebspartner bestandsabhängig wiederkehrend gezahlt. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Provisionen in unterschiedlicher Höhe an Dritte (wie z.b. Anlageberater) zahlen. Solche Provisionen sind im Wertpapierpreis enthalten. 1.6 Einfluss von Absicherungsgeschäften durch Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) betreiben im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in den den Wertpapieren zu Grunde liegenden Basiswerten bzw. derivativen Produkten hierauf. Darüber hinaus sichern sich die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe gegen die mit den Wertpapieren verbundenen finanziellen Risiken durch sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) in den betreffenden Basiswerten, bzw. in Derivaten auf die Basiswerte, ab. Diese Aktivitäten der Gesellschaften der Vontobel- Gruppe insbesondere die auf die Wertpapiere bezogenen Hedge-Geschäfte können Einfluss auf den Kurs der Basiswerte und damit mittelbar auch auf den Wert der Wertpapiere haben. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass die Eingehung oder Auflösung dieser Hedge-Geschäfte einen nachteiligen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere bzw. auf die Höhe des von dem Inhaber der Wertpapiere zu beanspruchenden Geldbetrages hat. Dies gilt insbesondere für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte gegen Ende der Laufzeit der Wertpapiere bzw. im Rahmen des Erreichens einer Barriere. Absicherungsgeschäfte oder Handelsgeschäfte des Emittenten und von Gesellschaften der Vontobel- Gruppe in einem Basiswert der Wertpapiere können einen negativen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere haben. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Absicherungsgeschäfte nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zu Ausweitungen der Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen kommen. Soweit der Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Gesellschaften der Vontobel- Gruppe zur internen Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) vornehmen, stehen dem Anleger hieraus keine Ansprüche zu. 11

1.7 Risiken im Zusammenhang mit der Besteuerung von Wertpapieren Die in dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen Ausführungen hinsichtlich der Besteuerung der Wertpapiere geben ausschließlich die derzeitige unverbindliche Ansicht des Emittenten auf Basis der zum Datum des Basisprospekts geltenden Gesetzeslage wieder. Eine andere steuerliche Behandlung durch die Finanzbehörden und Finanzgerichte kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfen die in dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen steuerlichen Ausführungen nicht als alleinige Grundlage für die Beurteilung einer Anlage in die Wertpapiere aus steuerlicher Sicht dienen, da die individuelle Situation eines jeden Anlegers gleichermaßen berücksichtigt werden muss. Die in dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen steuerlichen Ausführungen sind daher nicht als eine Form der maßgeblichen Information oder Steuerberatung bzw. als eine Form der Zusicherung oder Garantie im Hinblick auf das Eintreffen bestimmter steuerlicher Konsequenzen zu bewerten. Folglich sollten Anleger vor der Entscheidung über einen Kauf der Wertpapiere in jedem Fall ihre persönlichen Steuerberater konsultieren. 1.8 Anpassungen, Marktstörungen, vorzeitige Kündigung und Abwicklung Gemäß den Emissionsbedingungen kann der Emittent Anpassungen vornehmen, um relevanten Änderungen oder Ereignissen in Bezug auf die jeweiligen Basiswerte Rechnung zu tragen. Darüber hinaus kann der Emittent unter den in den maßgeblichen Emissionsbedingungen bestimmten Voraussetzungen die Wertpapiere vorzeitig kündigen. Eine vorzeitige Kündigung der Wertpapiere kann unter Umständen zu negativen steuerlichen Auswirkungen bei dem Anleger führen oder etwa eine weitere Partizipation des Anlegers an für diesen günstigen Entwicklungen des Basiswertes verhindern. Der Anleger kann in diesem Fall möglicherweise eine Folgeinvestition nicht mehr oder nur zu ungünstigeren Bedingungen abschließen. Bei Anpassungen, Marktstörungen sowie einer vorzeitigen Kündigung handelt der Emittent nach billigem Ermessen. Hierbei ist er nicht an Maßnahmen und Einschätzungen Dritter gebunden. Der Emittent kann gemäß den Emissionsbedingungen feststellen, dass eine Marktstörung eingetreten ist bzw. andauert. Eine solche Feststellung kann die Bewertung in Bezug auf die Basiswerte verzögern, was den Wert der Wertpapiere beeinflussen und/oder die Zahlung des Auszahlungsbetrages verzögern kann. Bei der Abwicklung haftet der Emittent nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Abwicklungsstellen. 1.9 Informationsrisiko Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen, die innerhalb oder außerhalb der Einflusssphäre des Emittenten liegen können, Fehlentscheidungen trifft. Falsche Informationen können sich durch unzuverlässige Informationsquellen, eine falsche Interpretation richtiger Informationen oder aufgrund von Übermittlungsfehlern ergeben. Außerdem kann ein Informationsrisiko durch ein Zuviel oder Zuwenig an Informationen oder infolge nicht mehr aktueller Angaben entstehen. 12

1.10 Besonderheiten bei Wertpapieren auf Indizes oder Körbe als Basiswert Handelt es sich bei dem Basiswert oder einem Korbbestandteil um einen Index oder einen Korb, so wird dessen Wertentwicklung von der Wertentwicklung der Index- bzw. Korbbestandteile beeinflusst. Indizes und Körbe als Basiswerte können sowohl von Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch von anderen Gesellschaften konzipiert werden. Der Anleger muss die jeweiligen Indexbeschreibungen bzw. dynamischen Auswahlverfahren für die Korbzusammensetzung beachten und die Funktionsweise des jeweiligen Index bzw. Korbes verstehen. Der Anleger kann nicht darauf vertrauen, dass die jeweiligen Indizes bzw. Körbe erfolgreich sein werden, er muss sich daher seine eigene Meinung zu den Indizes bzw. Körben bilden. Handelt es sich bei dem Basiswert um einen Kursindex (Price Index, PR), so ist zu berücksichtigten, dass die von einzelnen Indexbestandteilen (Aktien) ausgeschütteten Dividenden im Gegensatz zu sog. Performanceindizes (Total Return, TR) - nicht in die Berechnung des Kurses des Index einbezogen werden und auf die Berechnung des Wertpapierrechts keinen Einfluss nehmen. Bei auf Indizes oder Körbe bezogenen Wertpapieren besteht die Besonderheit, dass sich die Höhe der Tilgung nach der Wertentwicklung mehrerer Index- oder Korbbestandteile richten. Daher ist auch die Korrelation der Index- oder Korbbestandteile untereinander, das heißt - vereinfacht ausgedrückt - der Grad der Abhängigkeit der Wertentwicklung der einzelnen Bestandteile voneinander, von Bedeutung für den Wert des Wertpapiers. Stammen zum Beispiel sämtliche Bestandteile aus derselben Branche und demselben Land, so ist von einer hohen positiven Korrelation auszugehen. Die Korrelation nimmt einen Wert zwischen '-1' und '+1' an, wobei eine Korrelation von '+1', das heißt eine hohe positive Korrelation, bedeutet, dass die Wertentwicklungen der Bestandteile immer gleichgerichtet sind. Bei einer Korrelation von '-1', das heißt einer hohen negativen Korrelation, bewegen sich die Bestandteile immer genau entgegengesetzt. Eine Korrelation von '0' besagt, dass es nicht möglich ist, eine Aussage über den Zusammenhang der Wertentwicklungen der Bestandteile zu treffen. Je nach Ausgestaltung der Tilgungsstruktur erhöht bzw. verringert eine hohe Korrelation der einzelnen Bestandteile untereinander das Risiko für den Anleger, da keine Diversifikation über verschiedene Anlagestrategien herbeigeführt bzw. angestrebt wird. 2. Risiken bezogen auf den Emittenten 2.1 Insolvenzrisiko Der Emittent ist ein Emissionsvehikel (Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Wertpapiere zu emittieren) und die von ihm emittierten Wertpapiere werden derzeit ausschließlich von der Bank Vontobel AG übernommen, die auch als Market Maker agiert. Gleichzeitig schließt der Emittent mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (insbesondere der Bank Vontobel AG) sog. OTC- Absicherungsgeschäfte (zwischen zwei Parteien individuell ausgehandelte Absicherungsgeschäfte) ab. In diesem Zusammenhang besteht insbesondere das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Parteien, mit denen der Emittent derivative Geschäfte zur Absicherung seiner Verpflichtungen aus der Begebung der Wertpapiere (Mini-Futures, (Turbo-) Optionsscheine, Zertifikate und Anleihen) abschließt. Da der Emittent ausschließlich mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) solche Absicherungsgeschäfte abschließt, ist der Emittent im Vergleich zu einer breiter gestreuten Auswahl von Vertragspartnern einem sog. Klumpenrisiko ausgesetzt. Daher kann eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von mit dem Emittenten verbundenen Gesellschaften unmittelbar zu einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führen. Den Inhabern von Wertpapieren des Emittenten stehen in Bezug auf derart geschlossene Absicherungsgeschäfte keine Ansprüche zu. Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko des Emittenten. Die Wertpapiere sind unmittelbare und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen sonstigen unbesicherten 13

und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Emittent seinen Verpflichtungen aus den Wertpapieren nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Die Anleger sollten daher in ihren Anlageentscheidungen die Bonität des Emittenten berücksichtigen. Unter dem Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Emittenten, d.h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen. Mit Emittenten, die eine geringe Bonität aufweisen, ist typischerweise ein erhöhtes Insolvenzrisiko verbunden. Da der Emittent gemäß seiner Satzung insbesondere zum Zwecke der Begebung von derivativen Wertpapieren gegründet wurde und daneben keine wesentliche eigenständige operative Geschäftstätigkeit entfaltet, beträgt das haftende Stammkapital des Emittenten lediglich EUR 50.000. Der Anleger ist daher durch einen Kauf der Wertpapiere im Vergleich zu einem Emittenten mit einer höheren Kapitalausstattung einem erheblich höheren Bonitätsrisiko ausgesetzt. Etwaige Prospekthaftungsansprüche oder die wirksame Ausübung von Widerrufsrechten könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. Im Extremfall, d.h. bei einer Insolvenz des Emittenten, kann eine Anlage in ein Wertpapier des Emittenten einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Emittent keinem Einlagensicherungsfonds oder einem ähnlichen Sicherungssystem angeschlossen ist, das im Falle der Insolvenz des Emittenten Forderungen der Wertpapierinhaber ganz oder teilweise ersetzen würde. Der Emittent hat derzeit kein Rating. Daher kann der Anleger die Zahlungsfähigkeit des Emittenten nicht mit Unternehmen, die über ein Rating verfügen, vergleichen. 2.2 Marktrisiken Die Tätigkeit des Emittenten und sein jährliches Emissionsvolumen werden durch die Entwicklungen an den Märkten, an denen er seine Geschäftstätigkeit ausübt, beeinflusst. Eine schwierige gesamtwirtschaftliche Situation kann zu einem niedrigeren Emissionsvolumen führen und die Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. Die allgemeine Marktentwicklung von Wertpapieren hängt dabei insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die ihrerseits von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (sog. Marktrisiko). 2.3 Risiken aus der Ausübung etwaiger Widerrufsrechte; Prospekthaftungsansprüche Geschäftsgegenstand des Emittenten ist das Begeben von Wertpapieren, womit grundsätzlich die Erstellung von Wertpapierprospekten verbunden ist. Die Liquidität und der Bestand des Emittenten könnten gefährdet sein, wenn eine Vielzahl von Anlegern etwaige Widerrufsrechte ausüben würden. Derartige Widerrufsrechte könnten beispielsweise im Falle der Veröffentlichung von Nachträgen gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz entstehen. Aufgrund der damit verbundenen Rückabwicklungsprobleme und der daraus gegebenenfalls resultierenden Verluste kann eine bedeutende Anzahl wirksam ausgeübter Widerrufsrechte durch die Anleger zu erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten führen. Dies gilt auch für etwaige Prospekthaftungsansprüche, falls in Wertpapierprospekten des Emittenten für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind. 14

3. Risiken bezogen auf den Garanten 3.1 Insolvenzrisiko/Rating Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko des Garanten. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Garant seinen Verpflichtungen aus der Übernahme der Garantie nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Die Anleger sollten daher bei ihren Anlageentscheidungen neben der Bonität des Emittenten auch die Bonität des Garanten berücksichtigen. Bei einer Insolvenz des Emittenten und des Garanten, kann eine Anlage in die Wertpapiere des Emittenten einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass weder der Emittent noch der Garant einem Einlagensicherungsfonds oder einem ähnlichen Sicherungssystem angeschlossen sind, das im Falle der Insolvenz des Emittenten und des Garanten Forderungen der Wertpapierinhaber ganz oder teilweise ersetzen würde. Es ist davon auszugehen, dass der Wert der Wertpapiere teilweise durch die allgemeine Einschätzung der Möglichkeiten des Garanten beeinflusst wird, jederzeit seinen jeweiligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Die Einschätzung dieser Möglichkeiten wird i.d.r. durch Bonitätseinstufungen ("Ratings") beeinflusst. Die Rating-Agenturen Standard & Poor s und Moody s bewerten mit Hilfe einer Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die Bonitätseinstufung (= Rating) hierfür ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Das Rating einer Bankgruppe ist ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb mit anderen Banken. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung des Ratings des Garanten oder einer seiner Tochtergesellschaften könnte wiederum nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zu Kunden und für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen der entsprechenden Gesellschaft haben. Auf diese Weise könnten Neuabschlüsse beeinträchtigt, die Konkurrenzfähigkeit auf den Märkten reduziert und die Finanzierungskosten der entsprechenden Gesellschaft spürbar erhöht werden. Ein Rating ist keine Empfehlung, Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten und bietet keine Gewähr dafür, dass Verluste nicht eintreten werden. Ein Rating kann durch die jeweilige Ratingagentur ausgesetzt, herabgestuft oder zurückgezogen werden. Eine solche Aussetzung, Rücknahme, Herabstufung kann den Marktpreis der Wertpapiere negativ beeinflussen. 3.2 Geschäftsrisiken Der Garant ist die Konzernobergesellschaft (Holding) der Vontobel-Gruppe. Die Geschäftstätigkeit des Garanten wird von den herrschenden Marktverhältnissen und deren Auswirkungen auf die operativen (konsolidierten) Vontobel-Gesellschaften beeinflusst. Die Geschäftsfelder, auf die sich die Vontobel-Gruppe konzentriert, sind Private Banking, Asset Management sowie Investment Banking. Der Garant hat hierbei für die Vontobel-Gruppe insbesondere das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Kreditrisiko und operationelle Risiken definiert. Risiken für die Geschäftstätigkeit des Garanten können sich aus allgemeinen Marktrisiken ergeben, die durch Abwärtsbewegungen von Marktpreisen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen, Preisen von Rohwaren und entsprechenden Volatilitäten entstehen können und die Bewertung der Basiswerte bzw. der derivativen Finanzprodukte negativ beeinflussen können. Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Garanten können auch Liquiditätsengpässe haben, die z. B. durch Mittelabflüsse durch die Beanspruchung von Kreditzusagen oder die Unmöglichkeit der Prolongation von Passivgeldern entstehen können, so dass der Garant kurzfristigen Finanzierungsbedarf zeitweilig nicht decken könnte. Des Weiteren ist der Garant einem Kreditrisiko ausgesetzt, da Ausfallrisiken sowohl mit dem direkten Kreditgeschäft verbunden sind als auch im Rahmen von Geschäften entstehen können, die mit Kreditrisiken einhergehen, wie OTC-Derivat-Transaktionen (individuell zwischen zwei Parteien ausgehandelte Geschäfte), Geldmarkt- 15

geschäfte oder Securities Lending and Borrowing (Wertpapierleihe). Das kommerzielle Kreditgeschäft wird von der Vontobel-Gruppe nicht betrieben. Schließlich können operationelle Risiken im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Vontobel-Gruppe auftreten und zu Verlusten aus nicht adäquaten bzw. fehlenden Prozessen oder Systemen, Fehlverhalten von Mitarbeitern oder externen Ereignissen führen. 4. Risiko von Interessenkonflikten Bei den Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) können Interessenkonflikte bestehen. Die Gesellschaften der Vontobel- Gruppe können während der Laufzeit der Wertpapiere für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Handelsgeschäften beteiligt sein, die sich auf die jeweiligen Basiswerte direkt oder indirekt beziehen. Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können außerdem Gegenparteien bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen des Emittenten aus den Wertpapieren werden. Derartige Handels- bzw. Deckungsgeschäfte können negative Auswirkungen auf den Wert des Basiswertes und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können in Bezug auf die Wertpapiere auch eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Market Maker und/ oder Index- Sponsor. Eine solche Funktion kann den Emittenten bzw. die anderen Gesellschaften der Vontobel- Gruppe in die Lage versetzen, über die Zusammensetzung des Basiswertes zu bestimmen oder dessen Wert zu berechnen. Diese Funktionen können bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel- Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern zu Interessenkonflikten führen. Der Emittent bzw. andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem jeweiligen Basiswert ausgeben; die Einführung solcher Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Basiswert erhalten und sind, sofern kein Fall des 16 Wertpapierprospektgesetz (Aktualisierungspflicht bezüglich Basisprospekt) vorliegt, nicht verpflichtet, solche Informationen an die Inhaber der Wertpapiere weiterzugeben. Zudem können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Research-Berichte in Bezug auf den Basiswert veröffentlichen. Derartige Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern führen und sich negativ auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Ausgabepreis für die Wertpapiere kann, gegebenenfalls zusätzlich zu festgesetzten Ausgabeaufschlägen, Verwaltungs- oder anderen Entgelten, ein für den Anleger nicht erkennbarer Aufschlag auf den ursprünglichen mathematischen (fairen) Wert der Wertpapiere enthalten sein. Diese Marge wird von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen freiem Ermessen festgesetzt und kann sich von den Aufschlägen unterscheiden, die andere Emittenten für vergleichbare Wertpapiere erheben. Der Ausgabepreis sowie die im Sekundärmarkt durch den Market Maker fortlaufend festgesetzten Preise der Wertpapiere werden aus verschiedenen Bestandteilen gebildet. Derartige Bestandteile sind der finanzmathematische Wert der Wertpapiere, die Marge und ggf. sonstige Entgelte bzw. Verwaltungsvergütungen. Der finanzmathematische Wert eines Wertpapiers wird auf Basis des von dem Emittenten bzw. Market Maker jeweils verwendeten Preisfindungsmodells berechnet und hängt dabei neben dem Wert der Basiswerte auch von anderen veränderlichen Faktoren ab. Zu den anderen Faktoren können unter anderem derivative Komponenten, erwartete Erträge aus den Basiswerten, Zinssätze, die Volatilität der Basiswerte und die Angebots- und Nachfragesituation für Absicherungsinstrumente gehören. Die Preisfindungsmodelle werden von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen eigenem Ermessen festgesetzt und können von Preisfindungsmodellen abweichen, die andere Emittenten bzw. Market Maker für die Berechnung vergleichbarer Wertpapiere heranziehen. Die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle, wird für die Wertpapiere als Market Maker auftreten. Durch ein solches Market Making wird die Bank Vontobel AG oder die beauftragte Stelle den Preis der Wertpapiere maßgeblich selbst bestimmen. Dabei werden die von dem 16

Market Maker gestellten Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne ein solches Market Making und in einem liquiden Markt gebildet hätten. Die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen (sog. Spread) setzt der Market Maker in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage für die zugrunde liegenden Wertpapiere und nach bestimmten Ertragsgesichtspunkten fest. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Absicherungsgeschäfte nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zu Ausweitungen der Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen kommen. Die von dem Market Maker gestellten Kurse können dementsprechend erheblich von dem fairen Wert bzw. dem aufgrund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z.b. die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. 17

II. WERTPAPIERBESCHREIBUNG 1. Verantwortliche Personen Für den Inhalt dieses Prospekts übernehmen der Emittent Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, der Anbieter Bank Vontobel Europe AG, Alter Hof 5, 80331 München und der Garant Vontobel Holding AG, Gotthardstrasse 43, CH-8022 Zürich gemäß 5 Abs. 4 des Wertpapierprospektgesetzes die Verantwortung und erklären, dass ihres Wissens die Angaben in dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Angebotsbedingungen richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Vontobel Holding AG gibt diese Erklärung jedoch nur im Hinblick auf die Angaben zum Garanten (in Kapitel IV des Basisprospekts), auf die zusätzlichen Angaben des Garanten (in Kapitel IV des Basisprospekts), die Angaben zur Garantie (in Kapitel VIII des Basisprospekts) und die Angaben zum Garanten in den Risikofaktoren (in Kapitel I 3, 4 und II 3 des Basisprospekts und in Kapitel I 3 dieser Endgültigen Angebotsbedingungen) sowie die per Verweis einbezogenen Informationen bezüglich des Garanten ab. 2. Risikofaktoren Die Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Risikofaktoren befindet sich in Kapitel I 1 dieser Endgültigen Angebotsbedingungen. 3. Wichtige Angaben Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Die Bank Vontobel AG kann während der Laufzeit der Wertpapiere für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Handelsgeschäften beteiligt sein, die sich auf die jeweiligen Basiswerte direkt oder indirekt beziehen. Die Bank Vontobel AG kann außerdem Gegenpartei bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen des Emittenten aus den Wertpapieren werden. Derartige Handels- bzw. Deckungsgeschäfte können positive oder negative Auswirkungen auf den Wert des Basiswertes und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können in Bezug auf die Wertpapiere auch eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Market Maker und/oder Referenzstelle. Eine solche Funktion kann den Emittenten bzw. die anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe in die Lage versetzen, über die Zusammensetzung des Basiswertes zu bestimmen oder dessen Wert zu berechnen. Diese Funktionen können bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern zu Interessenkonflikten führen. Der Emittent bzw. andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem jeweiligen Basiswert ausgeben; die Einführung solcher Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Derartige Emissionen können sowohl auf Grundlage dieses Prospektes als auch auf Grundlage anderer Prospekte erfolgen. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Basiswert erhalten und sind, sofern kein Fall des 16 Wertpapierprospektgesetz (Aktualisierungspflicht bezüglich Basisprospekt) vorliegt, nicht verpflichtet, solche Informationen an die Inhaber der Wertpapiere weiterzugeben. Zudem können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Research-Berichte in Bezug auf den Basiswert veröffentlichen. Derartige Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten so- 18

wohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern führen und sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Provisionen in unterschiedlicher Höhe an Dritte (wie z. B. Anlageberater) zahlen, die für die Zusammenstellung und Anpassungen eines Basiswerts oder aus sonstigen Gründen beauftragt wurden. Solche Provisionen sind im Wertpapierpreis enthalten. Möglicherweise verfolgen die Berater eigene Interessen an dem Verkauf der Wertpapiere und ihrer hiermit verbundenen Beratungstätigkeit. Ein Interessenkonflikt der Berater kann zur Folge haben, dass die Berater die Anlageentscheidung bzw. -empfehlung nicht im Interesse der Anleger, sondern im Eigeninteresse treffen bzw. abgeben. Der Erlös aus den Wertpapieren wird zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit des Emittenten verwendet. Mit der Emission verfolgt der Emittent die Gewinnerzielung und er sichert sich auch mit den Emissionserlösen gegen die Risiken aus der Emission ab. Ein abgrenzbares Zweck- (Sonder-) Vermögen wird nicht gebildet. Insbesondere ist der Emittent nicht verpflichtet, in die jeweiligen Basiswerte zu investieren. Soweit der Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe zur internen Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen so genannte Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) vornehmen, stehen dem Anleger hieraus keine Ansprüche zu. 4. Angaben über die anzubietenden Wertpapiere/ Funktionsweise der Wertpapiere Gegenstand dieser Endgültigen Angebotsbedingungen sind Protect Indexanleihen bezogen auf Indizes 4.1 Funktionsweise der Wertpapiere Die nachfolgende Darstellung dient der Veranschaulichung der grundsätzlichen Funktionsweise der unter diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere. Allein maßgeblich sind die Bestimmungen in den Emissionsbedingungen. Beim Kauf bzw. Verkauf der Wertpapiere im Sekundärmarkt ist insbesondere der sog. Spread zu beachten, d.h. der vom Market Maker gestellte Unterschied zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere. Die unter diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere sind risikoreiche Instrumente der Vermögensanlage und gewähren dem jeweiligen Wertpapierinhaber das Recht auf Zahlung eines Geldbetrages oder Lieferung von Aktien, Schuldverschreibungen bzw. Investmentanteilen (nach Maßgabe der Endgültigen Angebotsbedingungen der Wertpapiere). Die Rechte der jeweiligen Wertpapierinhaber sind in den allein maßgeblichen Emissionsbedingungen geregelt. Anleger können mit den Wertpapieren an der Wertentwicklung eines bestimmten Basiswertes (Aktie bzw. aktienvertretendes Wertpapier (ADRs/GDRs), Schuldverschreibung, Index, Edelmetall, Future, Wechselkurs, Zinssatz oder Investmentanteil bzw. Körbe daraus) partizipieren, ohne den jeweiligen Basiswert direkt erwerben zu müssen. Eine Anlage in die unter diesen Endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere ist auf Grund verschiedener Ausstattungsmerkmale der Wertpapiere grundsätzlich nicht vollständig mit einer Direktinvestition in den jeweiligen Basiswert vergleichbar. Dazu gehören insbesondere die begrenzte Laufzeit, die mögliche Zahlung des Geldbetrages, der fehlende Anspruch auf Ausschüttungen (z.b. Dividenden), Bezugsrechte, die auf den Basiswert entfallen könnten, oder sonstige Erträge sowie das Insolvenzrisiko des Emittenten und des Garanten. Je nach Wertpapierart existieren weitere Ausstattungsmerkmale, die die Wertpapiere von einer Direktinvestition unterscheiden. 19

Der Anleger muss sich daher bei seiner Kaufentscheidung eine fundierte Meinung über die Entwicklung der jeweiligen Basiswerte bilden und ihm muss stets bewusst sein, dass die bisherige Entwicklung eines Basiswertes nicht auf dessen künftige Wertentwicklung schließen lässt. Eine Ausübung der Wertpapiere während der Laufzeit ist nicht möglich. Jedoch können die Wertpapiere grundsätzlich während der Laufzeit außerbörslich oder - falls in den Emissionsbedingungen vorgesehen auch börslich - ge- oder verkauft werden. Der Erwerb von Wertpapieren mit der Abwicklungsart Zahlung (Cash-Settlement) gewährt dem Anleger nach Maßgabe der Emissionsbedingungen einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der sich jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung des zu Grunde liegenden Basiswertes (unter Berücksichtigung des jeweiligen Bezugsverhältnisses) ergibt. Eine Lieferung eines Basiswertes bzw. der auf den Basiswert bezogenen Referenzwertpapiere erfolgt nicht. Der Barausgleich je Wertpapier errechnet sich grundsätzlich anhand des Referenzpreises des Basiswertes am Bewertungstag (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und ggf. umgerechnet in die Handelswährung der Wertpapiere). Das Bezugsverhältnis kann als Zahl oder als Bruch ausgedrückt werden und gibt an, auf wie viele Einheiten des Basiswertes sich ein Wertpapier bezieht. Zum Beispiel: Bei einem als Zahl ausgedrückten Bezugsverhältnis von 10 bezieht sich ein Wertpapier auf 10 Einheiten des Basiswertes. Dagegen bedeutet ein als Bruch ausgedrücktes Bezugsverhältnis, beispielsweise von 10:1, dass sich 10 Wertpapiere auf 1 Einheit des Basiswertes beziehen. Da sich damit in diesem Beispiel ein Wertpapier auf ein Zehntel eines Basiswertes beziehen würde, könnte man dieses Bezugsverhältnis auch als Zahl 0,1 ausdrücken. Der Referenzpreis bezeichnet den zur Berechnung des Auszahlungsbetrags heranzuziehenden Kurs, Stand bzw. Preis des Basiswertes am Bewertungstag. Er wird in den Emissionsbedingungen näher bestimmt. Der Erwerb der Wertpapiere kann zu einem Verlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals führen. Das Verlustrisiko kann im Extremfall (bei einem Kurs des Basiswertes bzw. der Basiswerte von null) den Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der angefallenen Transaktionskosten bedeuten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten. Die Wertpapiere erzielen nur dann eine positive Rendite, wenn der Auszahlungsbetrag bzw. der Wert der gelieferten Basiswerte höher ist als der vom Anleger bezahlte Kaufpreis für das Wertpapier (einschließlich etwaiger damit verbundener Kosten und Gebühren). Ist der Auszahlungsbetrag bzw. der Wert der gelieferten Basiswerte geringer als der bezahlte Kaufpreis (einschließlich etwaiger damit verbundener Kosten und Gebühren), erleidet der Anleger einen Verlust. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erhofft wurde. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Wertpapiere kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Wertpapiere wieder auf das Niveau des vom Anleger gezahlten Kaufpreises erholen wird. Wenn der durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine von der Handelswährung der Wertpapiere (EUR bzw. eine andere Währung) abweichende Währung berechnet wird oder sich der Wert eines Basiswertes gemäß einer anderen Währung als der Handelswährung bestimmt, sollten potenzielle Erwerber der Wertpapiere berücksichtigen, dass mit der Anlage in die Wertpapiere Risiken aufgrund von schwankenden Wechselkursen verbunden sein können und dass das Verlustrisiko nicht allein von der Entwicklung des Werts der Basiswerte, sondern auch von ungünstigen Wertentwicklungen der anderen Währung abhängt. Solche ungünstigen Wertentwicklungen können das Verlustrisiko der Erwerber der Wertpapiere dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Wertpapiere oder die Höhe des möglichen Auszahlungsbetrages entsprechend vermindert. Dies gilt nicht für währungsgesicherte Wertpapiere (Quanto-Struktur). Wertpapiere, die die Bezeichnung "Quanto" im Namen tragen, bezeichnen Produkte, die gegen Währungsschwankungen abgesichert sind. Wertpapiere mit der Bezeichnung "Quanto" beziehen sich auf Basiswerte, deren Kurse in einer 20