Hinweise für accadis Studierende. (SMP) Student Mobility for Traineeship/Placement. 1. Allgemeines

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Transkript:

Hinweise für accadis Studierende (SMP) Student Mobility for Traineeship/Placement Stand 23.10.2014 unter Vorbehalt 1. Allgemeines Das Erasmus+-Programm ist ein standardisiertes Austausch- und Stipendienprogramm für das europäische Ausland. Auf der accadis Website finden Sie dazu unter Partner & Netzwerke Erasmus+ viele Grundlageninformationen, die nicht nochmals im Intranet erörtert werden. Im Rahmen des Erasmus+-Programms können Sie für ein Praktikum (Student Mobility for Traineeship/ Placement - SMP) im europäischen Ausland einen finanziellen Zuschuss erhalten. Als Auslandspraktikum wird üblicherweise eine mehrmonatige Tätigkeit als Mitarbeiter in einem Unternehmen im Ausland verstanden. Ein solcher Auslandsaufenthalt verspricht gleich mehrere wichtige Erfahrungen. Zum einen lernen Sie Knowhow rund um Ihren gewünschten Job und Sie lernen, sich im beruflichen Alltag im Ausland zu beweisen. Zusätzlich haben Sie noch die Möglichkeit, in Europa Land und Leute kennenzulernen und in eine andere Kultur einzutauchen. Durch ein Auslandspraktikum beweisen Sie, dass Sie Neuem und Unbekanntem offen begegnen und bereit sind, außergewöhnliche Herausforderungen anzunehmen. 2. Leistungen einer Erasmus Förderung Wenn Sie sich für ein Erasmus-Auslandspraktikum entscheiden, erhalten Sie folgende Leistungen durch das Erasmus-Programm: Förderung eines selbstorganisierten Praktikums von mindestens 2 Monaten (60 Tage) und maximal 12 Monaten (360 Tage) in einem der teilnehmenden Programmländer. Betreute Praxisphasen werden über maximal 12 Wochen gefördert sowie das Projektstudium über maximal 14 Wochen. Sollte die Dauer des Praktikums länger sein, läuft die Restdauer als Zero-Grant-Zeit. Sie können sich sowohl für ein Pflichtpraktikum als auch ein freiwilliges Praktikum bewerben, in beiden Fällen muss jedoch ein Bezug zum Studium bestehen. Durch den Abschluss eines Learning Agreements for Traineeship werden bestimmte Qualitätskriterien für das Praktikum festgelegt. Gehört Ihr Praktikum zum Pflichtteil Ihres Studiums, wird Ihnen gewährleistet, dass das erfolgreich im Ausland absolvierte Praktikum auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der accadis erforderlichen Studienleistungen/-zeiten angerechnet wird (vorzugsweise unter Verwendung von ECTS). Das Learning Agreement wird noch vor Beginn Ihres Auslandspraktikums abgeschlossen. Sie erhalten pro Tag einen pauschalen Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten, der nach drei Länderkategorien gestaffelt ist. Die Förderung ist bereits ab dem ersten Studienjahr möglich. Sie können als Teilnehmer mit einer Behinderung oder als Alleinerziehende/r Sondermittel zur Deckung der durch den Auslandsaufenthalt zusätzlich anfallenden Kosten beantragen. SMP accadis Hochschule Seite 1

3. Voraussetzungen für Studierende Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen, um am Erasmus-Programm teilzunehmen: Sie sind an der accadis Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert, der zu einem Abschluss führt. Als Austauschstudierende/r an der accadis können Sie nicht für ein Auslandspraktikum gefördert werden. Das geplante Praktikum dauert mindestens 2 Monate (60 Tage) und ist ein Vollzeit-Praktikum. Sie besitzen ausreichend Kenntnisse in der Geschäftssprache der Gasteinrichtung. Sie haben ein Unternehmen in einem Programmland gewählt, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (Deutschland) und nicht ihr Wohnsitzland ist. Studierende, die Förderleistungen anderer Organisationen erhalten (z. B. DFH, Begabtenförderung, Studienstiftung, Auslands-BAföG etc.) müssen sich bei ihrem Stipendien- bzw. Förderungsgeber vergewissern, ob sie die Erasmus-Auslandsstudienbeihilfe zusätzlich in Anspruch nehmen dürfen. Welche Einrichtungen kommen für ein Erasmus-Praktikum in Frage? Beliebige Einrichtungen, die in einem Programmland ansässig, und auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung tätig sind sowie Hochschulen, die in einem Programmland ansässig sind. NICHT förderfähig sind Praktika in: EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter http://europa.eu/institutions/index_de.htm) sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen), um Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden. Programmländer Uneingeschränkt an allen Aktionen des Erasmus+-Programms können folgende Programmländer teilnehmen: Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Inklusive der Überseeischen Gebiete. Programmländer außerhalb der EU: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei. 4. Auswahlkriterien für die Nominierung und Bewerbung Die Bewerbungsfristen sind wie folgt: Praktika mit Beginn im Januar bis spätestens 01.12. Praktika mit Beginn ab Februar bis spätestens 12.01. Sie bewerben sich für die Teilnahme am ERASMUS+-SMP-Programm beim accadis Erasmus-Koordinator (siehe Bewerbungsbogen ERASMUS SMP im Intranet). Diesem legen Sie ein Letter of Motivation (Ausdruck mit Datum und Unterschrift) bei, der auf Deutsch oder Englisch geschrieben werden kann. Dem Antrag muss ebenfalls ein Nachweis über den mit dem Unternehmen vereinbarten Praktikumszeitraum beigefügt werden (E-Mail, Brief etc.). Der Erasmus Koordinator sichtet nach den Fristen die eingegangenen Bewerbungen und bereitet auf der Basis eines Rankings eine Vorschlagsliste vor, die einem Gremium aus Studienleiter, Geschäftsführung und Prüfungsorganisation zur Entscheidung vorgelegt wird. Bei der Erstellung des Rankings und der Auswahl der Bewerber werden folgende Kriterien verwendet: SMP accadis Hochschule Seite 2

1. Studienleistungen (Notendurchschnitt/Differenz zur Durchschnittsnote der Studierenden) 2. Letter of Motivation 3. Außerdem gibt es Pluspunkte für studentisches Engagement (z. B. accsa, Study Buddy, Tutorentätigkeit etc.). Dieses bitte im Letter of Motivation aufführen. Nachdem die Entscheidung gefällt wurde, werden Sie informiert, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie für eine Förderung nominiert wurden. 5. Ablauf und Formalitäten Sie haben eine Förderung zugesprochen bekommen? Wir gratulieren! Für die Teilnahme am Erasmus-Programm und um die finanzielle Förderung zu erhalten, müssen Sie bestimmte vorgegebene Unterlagen fristgerecht und vollständig beim accadis Erasmus Koordinator abgeben. Diese Vorlagen werden Ihnen vom Erasmus Koordinator zugesandt. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die vollständige und fristgerechte Abgabe der Unterlagen verantwortlich sind. Ist dies nicht der Fall, verfällt die Förderung. Eine rückwirkende Förderung Ihres Auslandspraktikums ist generell ausgeschlossen. Den Praktikumsplatz im europäischen Ausland suchen Sie sich selbständig. Vor der Mobilität Die folgenden Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben mindestens 2 Wochen vor Beginn des Praktikums beim Erasmus Koordinator der accadis eingereicht werden: Learning Agreement for Traineeship (Bitte lesen Sie unbedingt die Hinweise zum Learning Agreement durch). Wird als Kopie oder Scan akzeptiert, Grant Agreement im Original. Es enthält Informationen zur Förderdauer, Berichtspflichten, die vorgesehene finanzielle Förderung und Zahlungsweisen. Sobald alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen und alle Voraussetzungen für die Förderung im Rahmen des Erasmus-Programms erfüllt sind, veranlassen wir vor Antritt des Praktikums die Auszahlung der ersten Rate des Mobilitätszuschusses. Außerdem erhalten Sie die Erasmus+-Studierendencharta per Email zugesendet. Sie enthält Ihre Rechte und Pflichten für Ihre Teilnahme am Erasmus+-Programm. Während der Mobilität Sobald Sie Ihr Praktikum im Gastunternehmen aufgenommen haben, senden Sie uns (innerhalb von vier Wochen nach Ankunft) die von der Gasteinrichtung vollständig ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Confirmation of Arrival-SMP. Ergeben sich nach Ihrem Eintreffen an der Gasthochschule Änderungen in Ihrem Learning Agreement for Traineeship, muss schnellstmöglich das Learning Agreement Section 2 erstellt, von allen Parteien unterschrieben und dem Erasmus-Koordinator der accadis zugesandt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in den Hinweisen zum Learning Agreement. Während der letzten Tage Ihres Auslandspraktikums lassen Sie das Confirmation of Stay SMP sowie das Learning Agreement Section 3 von der Gasteinrichtung ausfüllen, unterzeichnen und abstempeln. Nach der Mobilität Innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Ihres Auslandssemesters reichen Sie die Confirmation of Stay SMP im Original sowie das Learning Agreement Section 3 - als Kopie oder Scan ausreichend beim accadis Erasmus-Koordinator ein. Innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Ihres Auslandssemesters erstellen Sie Ihren Studierendenbericht, der aus zwei Teilen besteht: SMP accadis Hochschule Seite 3

Teil I Fragebogen zum Praktikum - wird online über das Mobility Tool plus erstellt. Das heißt Sie erhalten nach Abschluss Ihres Auslandspraktikums automatisch von der EU eine E-Mail mit einem Link, um den Teilnehmerbericht in einem Browserfenster online auszufüllen (mit Speichermöglichkeit) und in das Mobility Tool (MT) zu übermitteln (Zeitaufwand circa 15 Minuten). Teil II Erfahrungsbericht des Praktikums - ist ein Bericht im Vordruckformat, der Wissenswertes rund um Ihr Auslandspraktikum enthalten sollte und als Information für Interessierte auf unserer Webseite online gestellt wird. Bitte anonymisieren Sie den Bericht, wenn Ihr Name nicht veröffentlicht werden soll. Die Vorlage wird Ihnen von Ihrem Erasmus-Koordinator zugesandt. Erst wenn alle genannten Unterlagen vollständig beim Erasmus Koordinator vorliegen, bekommen Sie die Abschlussrate ausgezahlt. 6. Mobilitätszuschuss Die finanzielle Förderung Ihres Praktikums im Rahmen des Erasmus+-Programms ist ein Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes, auch Mobilitätszuschuss genannt. Der Mobilitätszuschuss wird als pauschaler Tagessatz für den förderungsfähigen Aufenthaltszeitraum ausgezahlt. Dieser Zeitraum unterscheidet sich zumeist von Ihrem tatsächlichen Aufenthaltszeitraum im Ausland, jedoch kann für Zeiträume vor und nach Ihrem Studienaufenthalt kein Mobilitätszuschuss gezahlt werden. Einzige Ausnahme sind Sprachkurse. Die Programmländer wurden durch die EU entsprechend der Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen unterteilt: Gruppe Länder Tagessatz in Euro Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn 11,90 10,20 8,50 Die Zahlung des Mobilitätszuschusses ist an die vollständige und pünktliche Abgabe aller erforderlichen Formulare für das Erasmus-Programm beim Erasmus-Koordinator geknüpft. Für die Abgabe der Unterlagen sind Sie selbst verantwortlich. Für den förderfähigen Aufenthaltszeitraum wird die Aufenthaltsdauer folgendermaßen festgelegt: Das Anfangsdatum ist der erste Tag, an dem Sie in der Gasteinrichtung für akademische Zwecke anwesend sind (z. B. Anfangsdatum des ersten Arbeitstages, eine von der Gasteinrichtung organisierte Begrüßungsveranstaltung oder Kurse zur sprachlichen bzw. kulturellen Vorbereitung, sowie Sprachkurse anderer Institutionen). Das Enddatum ist der letzte Tag, an dem Sie in der Gasteinrichtung für akademische Zwecke anwesend sein müssen (z. B. letzter Arbeitstag). Beachten Sie dazu die unter Abschnitt 2 aufgeführten Maximalförderzeiträume für die jeweiligen Praktika. SMP accadis Hochschule Seite 4

Auszahlungsmodalitäten Die Auszahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Zahlungen. In der ersten Auszahlung (erste Rate) erhalten Sie 70 % der Fördersumme ausgezahlt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt voraussichtlich vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen. In einer zweiten Auszahlung (Abschlussrate) werden die einbehaltenen 30 % der Fördersumme ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die zweite Auszahlung erfolgt am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes, wenn Sie bereits zurückgekehrt sind. Bitte beachten Sie die folgende Erläuterung zur Berechnung der Abschlussrate! Berechnung der Abschlussrate Die Confirmation of Stay SMP der Gasteinrichtung bildet die Basis für die Berechnung der Abschlussrate Ihres Mobilitätszuschusses. Für die Berechnung der Abschlussrate wird der bestätigte Aufenthaltszeitraum mit dem Förderzeitraum der ersten Rate abgeglichen und kann folgende Konsequenzen ergeben: ist der bestätigte Aufenthaltszeitraum gleich dem ursprünglich angegebenen Förderzeitraum, erhalten Sie die einbehaltenen 30 % des Mobilitätszuschusses als Abschlussrate ausgezahlt ist der bestätigte Aufenthaltszeitraum länger als der ursprünglich angegebene Förderzeitraum, erhalten Sie die einbehaltenen 30 % des Mobilitätszuschusses plus die Förderung für die zusätzlichen Tage als Abschlussrate ausgezahlt. Niemals jedoch dürfen diese Zuschüsse die maximale Fördermenge überschreiten. ist der bestätigte Aufenthaltszeitraum kürzer als der ursprünglich angegebene Förderzeitraum, errechnet sich die Abschlussrate aus den einbehaltenen 30 % der Mobilitätszuschusses abzüglich dem zu viel ausgezahlten Betrag der ersten Rate, ggf. kann es auch zu einer Rückforderung kommen. Mobilitätszuschüsse, die Sie nicht vertragsgemäß verwendet haben, müssen Sie zurückzahlen. Beachten Sie dazu ebenfalls die unter Abschnitt 2 aufgeführten Maximalförderzeiträume für die jeweiligen Praktika. 7. Sprache In der neuen Programmgeneration Erasmus+ sieht die EU-Kommission die Verbesserung der Sprachkenntnisse als wichtige Komponente zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) in der Europäischen Union. Um Ihre Sprachkenntnisse als Erasmus-Teilnehmer zu fördern, führt die Europäische Kommission ab Herbst 2014 schrittweise einen europäischen Onlinedienst zur sprachlichen Unterstützung ein, der Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen und an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen. Online-Sprachtest Ab Herbst 2014 wird ein Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, FR, ES und IT) zur Verfügung gestellt, der von Ihnen als Erasmus-Teilnehmer sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend absolviert werden muss. Die Ergebnisse dieses Tests dürfen nicht als Auswahlkriterium für die Erasmusteilnahme verwendet werden. Sie dienen ausschließlich der systematischen und europaweit flächendeckenden Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenzen in Erasmus+. Sprachförderung Für die Sprachförderung gibt es zukünftig zwei Möglichkeiten: Online-Sprachkurse gibt es zunächst für die fünf großen Sprachen (DE, EN, FR, ES und IT). Es ist geplant das Angebot sukzessive auf weitere Sprachen auszudehnen. SMP accadis Hochschule Seite 5

Besuchen Sie im Vorfeld Ihres Auslandspraktikums einen vorbreitenden Sprachkurs in einer Institution im Gastland, kann dieser Zeitraum durch das Erasmus-Programm gefördert werden. Sie erhalten den gleichen Tagessatz, wie für Ihr Praktikum. Als Nachweis für diesen Aufenthaltszeitraum müssen Sie eine entsprechende Bestätigung des Ausrichters über die Teilnahme mit Anfangs- und Enddatum einreichen. 8. Versicherungsschutz Mit einem Erasmus+-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission, noch die Nationale Agentur DAAD noch accadis haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+-Auslandsaufenthalten entstehen. Sie sind verpflichtet, sich ausreichend über die Erfordernisse im Gastland zu informieren und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Folgende Versicherungen sind verpflichtend: Unfallversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz erleiden, Haftpflichtversicherung für die Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen. Folgende Versicherungen werden empfohlen: Auslandskrankenversicherung, ggf. Reiseversicherung, Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland). Bitte denken Sie auch an Ihre europäischen Krankenversicherungskarte http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catid=559&langid=de. Sie haben die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD https://www.daad.de/versicherung/de/ aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Versicherungskosten können Sie aus dem Mobilitätszuschuss finanzieren, es erfolgt jedoch keine direkte Kostenübernahme durch das Erasmus-Programm. 9. EU Community Es handelt sich hierbei um das Internet-Portal zu Praktikum und Studium mit Erasmus in Europa - http://eu-community.daad.de - und bietet Ihnen weitere Informationen zu: Online-Training zur interkulturellen Vorbereitung praktische Informationen zu Praktikum und Studium in Europa Erfahrungsberichte Länderinformationen Tipps und Tricks von Studierenden SMP accadis Hochschule Seite 6