Informations-Prospekt Wohnen In Nürtingen eg Kontingent-Darlehen W1 Der vorliegende Prospekt wurde nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, weil für dieses Angebot nach 2 Absatz 1 Nr. 3 VermAnlG keine Prospektpflicht besteht.
Unser Angebot Die WIN eg mit Sitz in Freiburg beabsichtigt im Zeitraum vom 15.03.2017 bis 14.03.2018 eine Gesamtsumme von max. 100.000 Euro als Nachrangdarlehen aufzunehmen und mit 3,0% p.a. bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu verzinsen. Das Angebot richtet sich an natürliche Personen, die in Deutschland ansässig sind. Art der Vermögensanlage: Der Anleger gewährt der WIN eg ein Nachrangdarlehen (auch Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel genannt). Ein Nachrangdarlehen ist eine sogenannte Mezzanine -Form der Unternehmensfinanzierung, die sowohl Merkmale von Eigenkapital als auch Merkmale von Fremdkapital aufweist. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Seite 4. Die Mindestlaufzeit des Kontingent-Darlehen W1 und damit einhergehend das Nachrangdarlehen des Anlegers beträgt 5 Jahre. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt zum Ende der Laufzeit. Die jährliche Verzinsung beträgt 3,0%. Der Mindestdarlehensbetrag ist 2.000 Euro. Höhere Beträge müssen durch 500 Euro ohne Rest teilbar sein. Investitionsobjekt: Die Mittelverwendung ist die Finanzierung des Bauvorhabens Im Inneren Gänslesgrund, in Nürtingen. Das Bauvorhaben hat ein Gesamtinvestitionsvolumen von prognosegemäß 9 Mio. Euro. Die WIN eg ist Bauherrin und bewirtschaftet die Immobilie, in der sie Wohnungen an Ihre Mitglieder vermietet. Neben der Finanzierung durch Nachrangdarlehen wird das Bauvorhaben plangemäß durch 3,1 Mio. Euro (4,1 Mio. abzgl. geplante Summe der Nachrangdarlehen) Genossenschaftseinlagen und 4,9 Mio. Euro Bankdarlehen finanziert. Darlehensnehmerin Darlehensnehmerin ist die WIN eingetragene Genossenschaft. Sitz der Gesellschaft ist Herrenstraße 45, 79098 Freiburg. Die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgte am 29.04.2016 unter GNR 700077. Vertretungsberechtigt sind die Vorstände Bernd Steyer und Joachim Bettinger. Aufsichtsratsvorsitzender ist Ralph Stolarski. Haftungsrisiko: Das Haftungsrisiko des Darlehensgebers ist auf das gewährte Nachrangdarlehen begrenzt. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Zu den Risiken nehmen Sie bitte die Informationen auf den Seiten 2-3 zur Kenntnis. Steuerliche Grundlagen Die Zinsen aus dem Darlehen sind beim Anleger, der das Darlehen aus seinem Privatvermögen gewährt und im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind vom Anleger im Kalenderjahr des Zuflusses zu versteuern. Bei der Auszahlung der Zinsen ist es der WIN eg nach der Rechtslage erlaubt, den Zinsbetrag in voller Höhe an den privaten Anleger auszuzahlen. Ein Abzug von Kapitalertragsteuer erfolgt nicht. Im Gegenzug muss der private Anleger die Darlehenszinsen in seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung angeben (verpflichtendes Veranlagungsverfahren gem. 32d Abs.3 EStG). 1
Risiko-Informationen I Informationen zu den Risiken des WIN Kontingent-Darlehen W1 Mit der Gewährung eines Darlehens auf Grundlage des beigefügten Nachrangdarlehensvertrages sind allgemeine und spezielle Risiken verbunden. Die WIN eg verwendet die gewährten Darlehen für die Planung und den Bau von Immobilien im Bereich des inklusiven Mehrgenerationen-Wohnens. Dabei können Risiken nicht ausgeschlossen werden, die den wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft teilweise erheblich beeinträchtigen und bis zu einem Totalverlust des vom Anleger gewährten Darlehens führen können. Auf Grund der Risikostruktur raten wir Interessenten nachdrücklich davon ab, alle freien Mittel oder einen großen Teil ihres Vermögens in diese Form der Beteiligung zu investieren. Interessenten sollten sich gegebenenfalls um professionellen Rat bemühen. Wesentliche Risiken: Die geplanten Zins- und Tilgungszahlungen an die Darlehensgeber stehen unter dem Vorbehalt der Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität der Genossenschaft. So besteht das Risiko, dass die laufende Verzinsung oder Tilgung des Nachrangdarlehens wegen unzureichender Liquiditätslage der WIN eg zeitlich verzögert ausgezahlt werden. Eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung kann auch die Ursache dafür sein, dass das Darlehen nach Beendigung der Laufzeit teilweise oder vollständig nicht zurückgezahlt werden kann. Die Risiken des WIN eg Kontingent-Darlehen W1 umfassen sämtliche aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der WIN eg entstehenden Risiken, einschließlich der Insolvenz, des Inflationsrisikos, steuerlicher und rechtlicher Risiken. Als wesentliche Risiken, die grundsätzlich während einer Bauphase bestehen, sind das Vergabe- bzw. Baukostenrisiko (z.b. Baukostenüberschreitung) und das sog. Fertigstellungsrisiko (z.b. Insolvenz des Bauunternehmens) zu benennen. Nach Fertigstellung entsteht das Bewirtschaftungsrisiko (z.b. Leerstände, Instandhaltung). Zusätzliche Kosten müssen durch zusätzliches Eigenkapital gedeckt werden, denn eine Nachfinanzierung durch die Bank ist in der Regel schwierig. Allgemeine Risiken: Insolvenzrisiko Alle Interessenten müssen wissen, dass auch bei der WIN eg - wie bei jedem Unternehmen - eine Insolvenz niemals ausgeschlossen werden kann. Die Genossenschaft kann in Zahlungsschwierigkeiten und sogar in die Zahlungsunfähigkeit geraten, wenn die ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mittel nicht zur Deckung laufender Kosten oder sonstiger Zahlungsverbindlichkeiten ausreichen. In diesem Falle wären die Darlehen der Darlehensgeber verloren. Für das Darlehen besteht weder eine staatliche Kontrolle noch eine sonstige Einlagensicherung. Es gibt keinerlei dingliche Sicherheiten oder Bürgschaften. Weder natürliche noch juristische Personen haben eine Gewährleistung für die Rückzahlung des Darlehens oder dessen Verzinsung übernommen. Ein Teil- oder sogar ein Totalverlust des Darlehens kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Inflationsrisiko Das Darlehen sowie dessen Verzinsung können in der Zukunft infolge einer Geldentwertung ihren Realwert vermindern. Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Darlehensgeber infolge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Steuerliche und rechtliche Risiken Risiken können sowohl in den gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen liegen, die sich kurzfristig ändern und damit die Projekte, aber auch Projektplanungen der WIN eg beeinflussen und die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft negativ beeinflussen können. 2
Risiko-Informationen II Spezielle Risiken: Neben den allgemeinen Risiken, welche sich grundsätzlich aus dem Beteiligungsgeschäft ergeben, bestehen Risiken bezogen auf die Darlehensverträge. Nachrangigkeit Der Darlehensgeber gewährt der WIN eg ein nachrangiges Darlehen. Nachrangigkeit bedeutet, dass die Forderungen des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer aus diesem Darlehensvertrag nachrangig zu den Forderungen aller anderen Gläubiger sind. Der Darlehensgeber kann die Zahlung von Zinsen und/ oder die Rückzahlung des Darlehens solange und soweit nicht geltend machen als dies selbst ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers darstellt, also die Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung des Darlehensnehmers herbeiführen würde Fehlende Mitspracherechte des Darlehensgebers Ein Darlehen an die WIN eg eröffnet keine Mitspracherechte an der der Genossenschaft. Die WIN eg kann deshalb jederzeit geschäftliche Entscheidungen treffen, die der Darlehensgeber nicht beeinflussen kann. Der Vorstand der Genossenschaft führt die operativen Geschäfte der WIN eg mit einer personengebundenen Risikoeinschätzung. Es besteht dabei das Risiko, dass der Vorstand der WIN eg unternehmerische Fehlentscheidungen trifft, welche Zinszahlungen oder Tilgung des Darlehens gefährden können. Bauherren-Risiko Es besteht das Risiko, dass die in der Kostenrechnung geplanten Baukosten überschritten werden. Zusätzliche Kosten müssen durch zusätzliches Eigenkapital gedeckt werden. Entsprechend sind Risiken aus dem oder den Anlageobjekten nicht einschätzbar. Schlüsselpersonenrisiko Der Verlust von Entscheidungsträger der WIN eg kann einen nachteiligen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Genossenschaft haben. Eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit des Darlehens durch den Darlehensgeber Das Darlehen an die WIN eg unterliegt einer Mindestlaufzeit. Dies kann dazu führen, dass der Darlehensgeber nicht vor Ablauf der Laufzeit des Darlehens über den Darlehensbetrag verfügen kann. Kumulation von Risiken Die WIN eg weist ausdrücklich darauf hin, dass vorgenannte Risiken nicht nur einzeln, sondern kumuliert auftreten können. Dies kann für den Darlehensgeber zum Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Maximalrisiko: Das Maximalrisiko für den Darlehensgeber besteht im Totalverlust des gewährten Darlehens. Für den Darlehensgeber, der einen Kredit zur Finanzierung des Nachrangdarlehens aufnimmt und später nicht mehr bedienen kann, besteht das Maximalrisiko der eigenen Zahlungsunfähigkeit. Wir raten dem Anleger daher von einer Fremdfinanzierung ab. 3
Erläuterungen zum Darlehensvertrag Die Vermögensanlage des WIN eg Kontingent-Darlehen W1 besteht aus der Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Nachrangklausel (Nachrangdarlehen) mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit vollständig getilgt. Die Zinsen werden jährlich auf Basis von 360 Tagen kalkuliert und zum Ende des Jahres ausgezahlt. Die Verzinsung des Darlehens erfolgt ab dem Monatsersten des auf den Zahlungseingang folgenden Monats. Die Zinsen und deren Zahlung sind ebenso wie das Darlehen mit einem qualifizierten Nachrang behaftet. Qualifizierte Nachrangdarlehen sind Darlehen, die mit einem Rangrücktritt hinter andere Zahlungsverpflichtungen versehen sind. Sie kommen somit im Rahmen einer Verwertung des Unternehmensvermögens in der Rangfolge erst nach allen Bank- und Lieferantenverbindlichkeiten. Was bedeutet der qualifizierte Nachrang rechtlich und wirtschaftlich? Der Darlehensnehmer schließt die Rückzahlung und Zinszahlung an den Darlehensgeber aus, soweit die Zahlung dazu führen würde, dass der Darlehensnehmer Insolvenz anmelden müsste. Der Darlehensgeber erhält keine Besicherung und kann die WIN eg darüber hinaus nicht daran hindern, weitere Kredite bei Banken, Nachrangdarlehensgebern oder sonstigen Dritten aufzunehmen. Die WIN eg könnte das Nachrangkapital zugunsten anderer Gläubiger verbrauchen und die Bedienung der Zinsen und die Rückführung der fälligen Darlehen aussetzen, ohne zunächst Insolvenz anmelden zu müssen. Der Rangrücktritt kann sich dabei nicht nur auf die gegenwärtigen, sondern auch auf zukünftige Verbindlichkeiten der WIN eg beziehen. Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen beinhaltet die Übernahme einer unternehmerischen Finanzierungsverantwortung, ohne ein unternehmerischen Mitspracherecht zu gewähren. Der Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes soll keineswegs als bloße Formalie aufgefasst werden. Zwar kann ein Totalverlust grundsätzlich jeden treffen, der Geld verleiht, bei qualifizierten Nachrangdarlehen kann er aber eintreten, ohne dass die gläubigerschützenden Regelungen der Insolvenzordnung rechtzeitig nämlich frühzeitig zur Anwendung kommen. Die Forderung des Darlehensgebers wird also nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich entwertet. Das deckt sich mit der Rechtsauffassung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). 4