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Auszug aus der Verhandlungsschrift

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Transkript:

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t ( Nr. 5 / 2011) über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Moosbach Am Dienstag, 20. September 2011, Beginn: 20:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes Anwesende: Es fehlen entschuldigt: FPÖ-Fraktion: 1. Bgm. Ing. Johann Scharf, Vorsitzender niemand 2. VzBgm Ing. Seeburger Franz 3. GR Reiseder Josef 4. GR Jodlbauer Kristof 5. GR Mag. Denk Johann 6. GR Kasinger Mathias ÖVP-Fraktion: 1. GR Schießl Gerhard niemand 2. GR Reiter-Hofmann Irmgard 3. GR Maier Franz 4. GR Öller Franz 5. GR Bramberger Engelbert SPÖ-Fraktion: 1. GR Köhl Josef niemand 2. GR Ernst Schachner Es fehlen unentschuldigt: niemand Anwesende stimmberechtigte Ersatzmitglieder: 1. niemand 2. 3. 4. 5. 6. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 1 von 10

Sonstige Anwesende: Amtsleiter Johann Spitzlinger als fachkundige Person und Schriftführer (gem. 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990) Franz Wührer Robert Harrer * * * * * Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am 13. September 2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 13. September 2011 öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und; d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung des Gemeinderates vom 11. Juli 2011 (Nr. 4 / 2011) bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilung: keine Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse ab Seite 3. * * * * * Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 2 von 10

TOP 1) Nachbesetzung freigewordener Stellen im Gemeindevorstand gem. 32 Oö. GemO 1990 Bericht des Vorsitzenden: Vizebürgermeister Franz Wührer hat mit Ende Juli sein Mandat als Vizebürgermeister und Gemeinderat zurückgelegt. Das Amt des Gemeindevorstandes und Vizebürgermeisters ist deshalb neu zu besetzen. Für die Abwicklung der Wahlen erfolgt folgender Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge beschließen, dass sämtliche nunmehr folgenden Wahlen mit Handzeichen durchgeführt werden ( 51 Abs. 4 OÖ. GemO.1990). BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Vorschlag des Vorsitzenden (einstimmiger Beschluss erforderlich): Bürgermeister Ing. Johann Scharf ersucht die ÖVP-Fraktion um die Verlesung des von allen ÖVP-Gemeinderäten/Innen unterzeichneten Wahlvorschlages. Verlesung des Wahlvorschlages durch Gemeinderätin Reiter-Hofmann Irmgard: ÖVP Gemeindevorstand-Wahlvorschlag: Gemeinderat Gerhard Schießl BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Wahlvorschlag: Einstimmige Annahme per Handzeichen durch die ÖVP-Fraktion. TOP 2) Wahl Vizebürgermeister gem. 20 Abs. 7 Zif. 2 Oö. GemO 1990 Bericht des Vorsitzenden: Der erste Vizebürgermeister ist von den Gemeinderatsmitgliedern der stärksten, der zweite Vizebürgermeister von den Gemeinderatsmitgliedern der zweitstärksten im Gemeinderat vertretenen Fraktion zu wählen. Er stellt deshalb zuerst an die Fraktion der FPÖ die Frage nach einem Wahlvorschlag. Diese erklärt, keinen Wahlvorschlag für den 1. Vizebürgermeister einzubringen. Der Bürgermeister stellt daraufhin fest, dass gemäß 29 (3) O.ö.GemO das Recht der Besetzung der für die betreffende Fraktion in Frage kommenden Mandate für diesen Wahlgang auf den gesamten Gemeinderat übergeht, wobei jedoch nicht nur die der betreffenden Fraktion angehörenden Mitglieder des Gemeinderates wählbar sind. Er stellt deshalb die Frage nach einem Wahlvorschlag an den gesamten Gemeinderat. Gemeinderätin Reiter-Hofmann Irmgard schlägt Gerhard Schießl als 1. Vizebürgermeister vor. Weitere Wahlvorschläge werden nicht eingebracht. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 3 von 10

Antrag des Vorsitzenden: Gerhard Schießl soll als 1. Vizebürgermeister festgesetzt werden. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Vorschlag des Vorsitzenden durch den Gemeinderat: TOP 3) Angelobung Vizebürgermeisters durch den Bezirkshauptmann oder seinem Beauftragten Bericht des Vorsitzenden: Bezirkshauptmannes Mag. Dr. Wojak Georg kann wegen einer beruflichen Verhinderung am heutigen Tag die Angelobung nicht vornehmen. Der Bezirkshauptmann schlägt deshalb als Ersatztermin den 11. Oktober vor. Beratungsverlauf: Es werden keine Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Die Angelobung von Vizebürgermeister Gerhard Schießl soll am Dienstag, 11. Oktober durch Bezirkshauptmann Mag. Dr. Wojak Georg erfolgen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Vorschlag des Vorsitzenden durch den Gemeinderat: TOP 4) Wahl (Nachbesetzung) des Mitgliedes und Obmannes des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- und Kanalangelegenheiten, sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Bericht des Vorsitzenden: Der Bürgermeister stellt fest, dass für die Nachbesetzung des Mitgliedes und Obmannes für diesen Ausschuss ein schriftlicher Wahlvorschlag vorgelegt und dieser von allen Gemeinderatsmitgliedern der ÖVP-Fraktion unterzeichnet wurde: Verlesung des Wahlvorschlages durch Gemeinderätin Reiter-Hofmann Irmgard: ÖVP Wahlvorschlag: Gemeinderat Gerhard Schießl Antrag des Vorsitzenden: Gemeinderat Gerhard Schießl soll als Mitglied und Obmann zum Ausschuss für Bau-, Straßenbau- und Kanalangelegenheiten, sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung gewählt werden. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Wahlvorschlag: Einstimmige Annahme per Handzeichen durch die ÖVP-Fraktion. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 4 von 10

TOP 5) Windenergie Schachawald, Vereinbarung zwischen Bürgermeister Ing. Johann Scharf und Bürgerinitiative Schachawald; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Von den Fraktionsobmännern wurde folgender, von allen drei Obmännern unterzeichneter Antrag eingebracht: * * * * * Mit meiner Unterschrift beantrage ich gem. 46 Abs. 5 Oö. GemO 1990 die Vertagung des Tagesordnungspunktes 5) Windenergie Schachawald, Vereinbarung zwischen Bürgermeister Ing. Johann Scharf und Bürgerinitiative Schachawald; Beratung und Beschlussfassung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung des Landes Oö. gefallen ist, ob das Areal des Schachawaldes im Masterplan oder Negativ-Flächenplan aufscheint und somit eine prinzipielle Entscheidung des Landes vorliegt, ob der Schachawald für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet ist oder nicht. * * * * * Beratungsverlauf: Es werden keine Wortmeldungen vorgebracht. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den gemeinsamen Antrag der Fraktionsobmänner: TOP 6) Berufung gegen den Baubewilligungsbescheid in erster Instanz bezüglich des Bauvorhabens Errichten einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einem Heizraum, Bauwerber Franz Biebl, Aktenzeichen 131/9-10/2011 vom 25.07.2011; Beratung und Beschlussfassung Für diesen TOP übergibt Bürgermeister Ing. Johann Scharf wegen Befangenheit (Bescheiderlassung in erster Instanz) den Vorsitz an Vizebürgermeister Ing. Franz Seeburger. Bericht von Vizebürgermeister Ing. Franz Seeburger: An die Fraktionen wurden folgende Unterlagen übermittelt: Bauverhandlungsschrift vom 22.07.2011, Baubescheid vom 25.07.2011, Zl. 131/9-10/2011, Einwendungen Robert Harrer vom 26.07.2011, 03.08.2011 und 08.08.2011, Berufungsentscheidung- Bescheidentwurf, Zl. 131/9-10/2011-B2. Auf Ersuchen des Vizebürgermeisters trägt Amtsleiter Johann Spitzlinger den Bescheidentwurf dem Gemeinderat vor. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 5 von 10

Im Anschluss daran erkundigt sich der Vizebürgermeister beim anwesenden Einbringer der Berufung, Herrn Robert Harrer, ob er noch Ergänzungen zum vorgebrachten Sachverhalt habe oder seinen Standpunkt dem Gemeinderat noch zusätzlich erläutern möchte. Herr Harrer erklärt, dass dies nicht der Fall sei und er dem dargestellten Sachverhalt mit seinen zusammengefassten Einwendungen nichts hinzuzufügen habe. Beratungsverlauf: Der Gemeinderat schließt sich in der Beratung sowohl dem im Bescheidentwurf dargestellten Spruch als auch der Begründung an. Es werden keine zusätzlichen Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vizebürgermeister: Der Gemeinderat möge den Entwurf des Bescheides bezüglich der von Robert Harrer eingebrachten Berufung gegen den Bescheid der Baubehörde 1. Instanz vom 25.07.2011, Zl. 131/9-10/2011 wie vorgetragen beschließen und somit den erstinstanzlichen Bescheid des Bürgermeisters bestätigen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vizebürgermeisters per Handzeichen: 11 Ja-Stimmen 1 Stimmenthaltung (Ernst Schachner) Vizebürgermeister Ing. Franz Seeburger übergibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Ing. Johann Scharf. TOP 7) Verordnung: Reisedter Gemeindestraße, Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Anlieger, Personenkraftwagen und Kraftomnibusse; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Richtigstellung des TOP: Für die Erlassung des Fahrverbotes Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t ausgenommen Anrainerverkehr bedarf es keiner Verordnung der Gemeinde. Der Gemeinderat beschließt den Antrag für dieses Fahrverbot und die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn wird diesen zu überprüfen und ggf. eine entsprechende Verordnung erlassen. Von einem Gemeindebürger wurde gemeldet, dass diese Straße von vielen Lastkraftwagen als Abkürzung befahren wird. Diese tragen zum äußerst schlechten Zustand dieser Gemeindestraße wesentlich bei, weshalb ein Fahrverbot für diese Lastkraftwagen erlassen werden soll. Dieses macht aber nur dann Sinn, wenn es entsprechend vollzogen werden kann. Beratungsverlauf: Der Gemeinderat wägt das Für und Wieder bezüglich des Fahrverbotes ab: Die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge dürfen davon nicht betroffen sein. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 6 von 10

Man sollte nicht sofort mit Fahrverboten reagieren, schließlich zahlen die Frächter für den Verkehr und werden dann mit solchen Verboten bestraft. Bei allen Transporten spielt der zeitliche Faktor eine wesentliche Rolle- es ist daher fraglich, ob das Fahrverbot eingehalten wird. Verordnet man auf diesen Straßen ein Fahrverbot, so kann dies Beispielgebend sein und Anrainer anderer Gemeindestraßen wollen ebenfalls ein solches Verbot. Derzeit liegen keine gesicherten Daten bezüglich des Schwerverkehraufkommens in Spraidt vor. Mit einem Fahrverbot kann der Sanierungsintervall einer Gemeindestraße vermutlich um einige Jahre hinausgezögert werden- unternimmt die Gemeinde jedoch nichts, wird sogar eine teilweise Sanierung der Straßen unfinanzierbar, sodass auch eine Sperre von einzelnen Straßen(teilen) nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Der Gemeinderat befürwortet den Vorschlag des Bürgermeisters, dass der Bauausschuss im Zuge eines Lokalaugenscheins einen Sanierungsvorschlag erarbeiten und das Fahrverbot (ob und wo) besprechen soll. Zur fachlichen Stellungnahme sollen OAR Daxegger von der Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn und ein Vertreter der Straßenmeisterei Altheim (Dienststellenleiter Walter Reich oder dessen Vertreter Christian Simetsberger) eingeladen werden. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Vorgehensweise wie oben angeführt beschließen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden: TOP 8) Wassergenossenschaft Lamprecht- Anschlusspflicht für die Parzellen 377/1 bis 377/17 und 384/1 bis 384/9; Beratung und Grundsatzbeschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Für die Wasserversorgung der Baugründe von Lamprecht / Ostiadal und Vierlinger / Moser wurde von der Gemeinde die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Gemeinschaftsbrunnens eingeholt. Eine Wassergenossenschaft zur Betreibung der Anlage wurde derzeit noch nicht gegründet. Damit künftige Besitzer diese Anlage nutzen und nicht jeder seinen eigenen Brunnen gräbt, soll dieser Grundsatzbeschluss gefasst werden. Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 7 von 10

Weiters wird mit dieser gemeinschaftlich genutzten Anlage auch das Bestreben der Oö. Landesregierung nach der Reduktion der Hausbrunnen zur besseren Überwachung der Grundwassergüte unterstützt. Beratungsverlauf: Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge folgenden Grundsatzbeschluss fassen: für die Trink- und Nutzwasserversorgung der Parzellen 377/1 bis 377/17 und 384/1 bis 384/9 besteht Anschlusspflicht bei der Grundwasserentnahmestelle auf GStNr. 386/1 (wasserrechtliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, Bescheid vom 15.06.2011, GZ: Wa10-71-9-2011). BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden: 11 Ja-Stimmen 1 Stimmenthaltung (Ernst Schachner) TOP 9) Winterdienst 2011/2012; Erledigung des Dienstes durch MRS wie bisher oder durch die Gemeinde; Beratung und Beschlussfassung Bericht des Vorsitzenden: Um den Winterdienst kostengünstiger und effizienter zu gestalten, wurden mit den Nachbargemeinden Uttendorf und Weng Gespräche geführt, damit diese die Schneeräumung und Salz- und Splittstreuung in den festgelegten Ortschaften durchführen. Naheliegend ist dies, weil deren Räum- und Streufahrzeuge ohnehin bis an die Gemeindegrenze arbeiten. Würde Weng bei den Ortschaften Matzelsberg, Hunding und Hainschwang die erste Räumung mitmachen, kann der Moosbacher Winterdienst auch Reisach und Reisedt räumen, was bisher vom MRS durchgeführt wurde. Ist dies nicht möglich, könnte Uttendorf z.b. Reisach miträumen. Beratungsverlauf: Ein Problem bei der Räumung durch die Gemeinde Weng könnte die Räumung zum Anwesen Zussner darstellen, weil diese mit dem LKW wahrscheinlich nicht durchführbar ist. Derzeit liegen noch keine definitiven Zu- bzw. Absagen der Gemeinden vor. Der Gemeinderat einigt sich deshalb darauf, dass vorerst der Bauausschuss diesen TOP beraten soll. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Vorgehensweise wie oben angeführt beschließen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG über den Antrag des Vorsitzenden: Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 8 von 10

TOP 10) Allfälliges Vizebürgermeister Gerhard Schießl dankt für das Vertrauen, dass ihm der Gemeinderat entgegenbringt. Er werde sich bemühen, diese Position ebenso gut wie sein Vorgänger, Vizebürgermeister Franz Wührer auszufüllen. Bürgermeister Ing. Johann Scharf gratuliert dem neuen Vizebürgermeister zur einstimmigen Wahl, dankt ihm, dass er diese auch angenommen hat und spricht ihm das Vertrauen auf gute Zusammenarbeit aus. Gemeindekooperation: Am 15. September fand in Uttendorf ein Treffen der teilnehmenden Gemeinde statt. Dabei wurden die Überlegungen bezüglich der Zusammenarbeit in den Bereichen Bauhof, Kindergarteneinrichtungen, Buchhaltung usw. diskutiert. Bis Ende des Jahres soll jede Gemeinde für sich entscheiden, ob und bei welcher Art der Zusammenarbeit sie sich beteiligen möchte. Es wird deshalb eine Arbeitsgruppensitzung Ende Oktober stattfinden, die sich eingehend mit diesem Thema auseinander setzen wird. Eine Einladung hierzu wird an jeden Gemeinderat in schriftlicher Form ergehen. Gemeinderat Ernst Schachner bringt vor, dass das Gefahrenzeichen Achtung Kinder neben dem Anwesen Gerner, Hofmark 1 völlig zugewachsen ist. Bürgermeister Ing. Johann Scharf sagt zu, dass sich das Gemeindeamt mit der Straßenmeisterei Altheim zur Behebung dieses Misstandes in Verbindung setzen wird. Es werden keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht. Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11. Juli 2011 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:30 Uhr. (Vorsitzender) (Gemeinderat) (Gemeinderat) (Schriftführer) (Gemeinderat) Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 9 von 10

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden*, über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde*. Moosbach, am Der Vorsitzende Bürgermeister Ing. Johann Scharf Verhandlungsschrift zur Sitzung des Gemeinderates Moosbach vom 20. September 2011 Seite 10 von 10