Firstextile AG Frankfurt am Main ANGEBOTSUNTERLAGE Öffentliches Aktienrückkaufangebot der Firstextile AG Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main an ihre Aktionäre zum Erwerb von insgesamt bis zu 354.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Firstextile AG (nachfolgend "Firstextile-Aktien") ISIN DE000A1PG8V8 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 8,00 je Firstextile-Aktie Annahmefrist: Dienstag, den 10. Februar 2015, bis Mittwoch, den 10. Juni 2015, 12:00 Uhr (MESZ) Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind auf dieses Rückkaufangebot nicht anzuwenden (siehe unten Abschnitt Ziffer 1.1). 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Durchführung des Rückkaufangebots nach deutschem Recht Das Aktienrückkaufangebot der Firstextile AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 93793 (nachfolgend auch die "Gesellschaft" oder die Firstextile ), ist ein freiwilliges öffentliches Rückkaufangebot zum Erwerb eigener Aktien. Das Angebot wird als "Angebot" oder "Rückkaufangebot", diese Angebotsunterlage als "Angebotsunterlage" bezeichnet und bezieht sich auf Aktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A1PG8V8 (nachfolgend auch die Firstextile-Aktie ). Die Aktien sind zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sowie zum Handel in dem Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, der Börse Berlin und der Börse Düsseldorf einbezogen. Aktionäre der Firstextile AG werden nachfolgend jeweils als "Firstextile-Aktionär" und zusammen als "Firstextile-Aktionäre" bezeichnet. Maßgeblich für die Durchführung des Rückkaufangebots ist ausschließlich die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Durchführung als öffentliches Erwerbsangebot nach Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser
Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.firstextile.de bezwecken weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots noch ein öffentliches Werben nach Maßgabe ausländischen Rechts. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Merkblatt vom 9. August 2006 bekannt gegeben (siehe http://www.bafin.de), dass sie im Zuge der Umsetzung des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes, das zum 14. Juli 2006 in Kraft getreten ist, ihre Verwaltungspraxis zur Anwendbarkeit des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Rückerwerb eigener Aktien dahingehend geändert hat, dass das WpÜG bei einem öffentlichen Angebot der Zielgesellschaft zum Rückerwerb eigener Aktien keine Anwendung findet. Dementsprechend sind für dieses Rückkaufangebot die Vorschriften des WpÜG nicht einzuhalten. Die Angebotsunterlage wurde der BaFin weder zur Prüfung und Billigung noch zur Durchsicht vorgelegt. 1.2 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Die Angebotsunterlage wird im Internet unter der Adresse http://www.firstextile.de im Bereich Investor Relations und im Bundesanzeiger (http://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird nur in deutscher Sprache veröffentlicht. Firstextile-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sollten berücksichtigen, dass diese Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kein öffentliches Erwerbsangebot nach dem jeweiligen ausländischen Recht darstellt. Firstextile-Aktionäre, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik annehmen wollen, werden gebeten, die nachstehenden Ausführungen zu beachten. Über diese Veröffentlichung hinaus wird das Angebot nicht veröffentlicht, nicht öffentlich verbreitet, registriert oder zugelassen. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage an Dritte sowie die Annahme des Angebots kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und solche etwaigen Beschränkungen einzuhalten. Firstextile-Aktionäre können deshalb insbesondere nicht auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern vertrauen. Die Anwendung ausländischen Rechts auf das vorliegende Angebot wird hiermit ausgeschlossen. Soweit ein depotführendes Kreditinstitut bzw. ein depotführendes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens ( depotführendes Institut ) gegenüber seinen Kunden Informations- oder Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit dem Angebot hat, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist dieses gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Ferner übernimmt die Gesellschaft keine Gewähr,
dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung der Gesellschaft für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen. 1.3 Ad-hoc-Mitteilungen zum Rückkaufangebot Die Gesellschaft hat am 6. Februar 2015 ihre Entscheidung zur Abgabe des Angebots gemäß 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) durch Ad-hoc-Mitteilung über die DGAP Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbh (DGAP) unter http://www.dgap.de veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des Rückkaufangebots ist auch im Internet unter http://www.firstextile.de im Bereich Investor Relations abrufbar. 1.4 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Die Gesellschaft wird diese Angebotsunterlage nicht aktualisieren, es sei denn, sie ist dazu gesetzlich verpflichtet. 2. DAS ANGEBOT 2.1 Inhalt des Angebots Die Firstextile AG bietet hiermit allen Firstextile-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1.- mit der ISIN DE000A1PG8V8 / WKN A1PG8V zum Kaufpreis von 8,00 je Firstextile-Aktie (nachfolgend der Angebotspreis ) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Etwaige auf die gekauften und erworbenen Firstextile-Aktien entfallenden Dividendenansprüche für das Geschäftsjahr 2014 stehen nicht den dieses Angebot annehmenden Firstextile- Aktionären zu. Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 354.000 Firstextile-Stückaktien, was bis zu 3 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Sofern im Rahmen dieses Angebots mehr als 354.000 Firstextile-Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe von Abschnitt Ziffer 3.5 verhältnismäßig berücksichtigt. 2.2 Beginn und Ende der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am Dienstag, den 10. Februar 2015, und endet am Mittwoch, den 10. Juni 2015, 12:00 Uhr (MESZ) (nachfolgend die Annahmefrist ). Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist. Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies unverzüglich und vor Ablauf der Annahmefrist über DGAP unter http://www.dgap.de und auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.firstextile.de veröffentlichen und im Bundesanzeiger bekannt geben. Für den Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben
sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend. 2.3 Bedingungen Die Durchführung dieses Angebots und die durch seine Annahme geschlossenen Kauf- und Übereignungsverträge ist von der Bedingung abhängig, dass die Gesellschaft der Zentralen Abwicklungsstelle den gesamten erforderlichen Barabfindungsbetrag innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach Beendigung des Aktienrückkaufangebots zur Verfügung stellt. Behördliche Genehmigungen oder Freigaben sind für die Durchführung dieses Angebots nicht erforderlich. 3. DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS 3.1 Annahmeerklärung und Umbuchung Die Gesellschaft hat die KAS BANK N.V. - German Branch, Mainzer Landstraße 51, 60329 Frankfurt am Main, als zentrale Abwicklungsstelle mit der technischen Abwicklung des Angebots beauftragt (nachfolgend die Zentrale Abwicklungsstelle oder KAS BANK ). Die Firstextile-Aktionäre können das Angebot dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist nach Ziffer 2.2 der Angebotsunterlage schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrer Depotbank erklären. Die Depotbank wird den angemeldeten Bestand bis zum Ende der Abwicklung des Angebotes sperren. Eine Umbuchung in eine seperate Wertpapierkennnummer erfolgt bei Clearstream nicht. Den Firstextile-Aktionären wird von ihrer Depotbank ein Formular für die Annahme dieses Angebots zur Verfügung gestellt. Das Formular kann auch im Internet unter http://www.firstextile.de abgerufen werden. Die Annahme des Angebots ist auch in einer anderen schriftlichen Form möglich. Die Depotbanken melden der KAS Bank N.V. German Branch spätestens am 10. Juni 2015 bis um 17.00 Uhr (MESZ) die Anzahl der angemeldeten Aktien. 3.2 Weitere Erklärungen annehmender Firstextile-Aktionäre Mit Erklärung der Annahme des Angebots a) erklären die annehmenden Firstextile-Aktionäre, dass sie das Angebot der Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrags über die in der Annahmeerklärung bezeichneten Firstextile-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annehmen; b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Firstextile-Aktionäre die KAS BANK sowie ihre jeweilige Depotbank (unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß 181 BGB), alle zur Abwicklung dieses Rückkaufangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den zum Rückkauf eingereichten Firstextile-Aktien auf die Gesellschaft herbeizuführen; c) übertragen und übereignen die annehmenden Firstextile-Aktionäre die zum Rückkauf eingereichten Firstextile-Aktien vorbehaltlich des Ablaufs der Annahmefrist und vorbehaltlich einer lediglich teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von
Annahmeerklärungen gemäß Abschnitt Ziffer 3.5 Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf die Gesellschaft; und d) erklären die annehmenden Firstextile-Aktionäre, dass ihre zum Rückkauf eingereichten Firstextile-Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Die in den obigen Absätzen (a) bis (d) aufgeführten Weisungen, Aufträge, Vollmachten und Erklärungen werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots mit der Erklärung der Annahme unwiderruflich erteilt bzw. abgegeben. Firstextile-Aktionäre, die diese Weisungen, Aufträge, Vollmachten und Erklärungen nicht unwiderruflich erteilen bzw. abgeben, werden so behandelt, als ob sie das Angebot nicht angenommen hätten. 3.3 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem betreffenden Firstextile-Aktionär und der Gesellschaft - vorbehaltlich einer lediglich teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen (siehe unten Abschnitt Ziffer 3.5) - ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der zum Rückkauf eingereichten Firstextile-Aktien nach näherer Maßgabe dieser Angebotsunterlage zustande. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Firstextile- Aktionäre mit Annahme dieses Angebots unwiderruflich die in Abschnitt Ziffer 3.2 bezeichneten Weisungen, Aufträge und Vollmachten und geben die dort bezeichneten Erklärungen ab. Die Firstextile-Aktionäre, die ihre Firstextile-Aktien im Rahmen dieses Angebots auf die Gesellschaft übertragen, werden keine Dividende mehr für diese Firstextile-Aktien erhalten. 3.4 Abwicklung des Rückkaufangebots und Zahlung des Kaufpreises Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die Clearstream Banking AG zur Gutschrift an die Depotbanken Zug um Zug gegen Übertragung der zum Rückkauf eingereichten Firstextile- Aktien gegebenenfalls nach Maßgabe der teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Abschnitt Ziffer 3.5 auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Gesellschaft. Mit der Gutschrift bei der jeweiligen Depotbank hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt den Depotbanken, den Kaufpreis dem Aktionär gutzuschreiben. Die KAS Bank teil den Depotbanken drei Bankarbeitstage nach Beendigung des Aktienrückkaufangebots das jeweilige Ergebnis des Anmeldeverfahrens mit. Die Abwicklung erfolgt fünf Bankarbeitstage nach Beendigung des Aktienrückkaufangebots. Schlusstag ist der dritte Bankarbeitstag nach Beendigung des Aktienrückkaufangebots. Die Abwicklung erfolgt über das Konto 7505 der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. 3.5 Zuteilung im Fall der Überzeichnung des Angebots Das Angebot bezieht sich insgesamt auf bis zu 354.000 Firstextile-Aktien, das entspricht bis zu 3 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotbanken mehr als 354.000 Firstextile-Aktien zum Erwerb eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig, d.h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien (354.000) zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Die Gesellschaft erwirbt von jedem Aktionär den verhältnismäßigen Teil der von ihm jeweils angedienten Aktien. Das Ergebnis der Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt.
3.6 Sonstiges Alle mit der Annahme des Rückkaufangebots und der Übertragung der Firstextile-Aktien verbundenen Kosten, insbesondere die von den Depotbanken erhobenen Kosten, Spesen und Gebühren, sind von den Firstextile-Aktionären selbst zu tragen. Die zum Rückkauf eingereichten Firstextile-Aktien sind infolge der von den Depotbanken eingerichteten Verfügungssperre nicht mehr handelbar. Die Firstextile-Aktionäre können ihre zum Rückkauf eingereichten Firstextile-Aktien daher nicht im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, der Börse Berlin und der Börse Düsseldorf handeln. Die nicht zum Rückkauf eingereichten Firstextile-Aktien sind weiterhin handelbar. Ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch Annahme dieses Rückkaufangebots geschlossenen Vertrag besteht nicht. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über Rücktrittsrechte. 4. GRUNDLAGEN DES RÜCKKAUFANGEBOTS 4.1 Kapitalstruktur und Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit 11.800.000,- und ist in 11.800.000 Stückaktien, jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,- mit der ISIN DE000A1PG8V8 eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Firstextile-Aktien werden im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse, der Börse Berlin und der Börse Düsseldorf gehandelt. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2013 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 11 zum Erwerb eigener Aktien wie folgt ermächtigt: Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Firstextile AG zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb eigener Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.180.000,00 beschränkt. Die Ermächtigung gilt bis zum 19. Juni 2018. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrfach durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ausgeübt werden. Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2007 erteilte Ermächtigung des Vorstands, bis zum Ablauf des 23. Februar 2009 eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Rückkaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs im XETRA- Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) am Handelstag an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebots an die Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktionspreise im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA- Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse Frankfurt am Main am 4. bis 10. Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, sind die Annahmeerklärungen grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 50 Stück zum Erwerb angedienter Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Firstextile AG, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, a) einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen; b) Teilgegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden; c) zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet; diese Ermächtigung gilt aber nur mit der Maßgabe, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vorhandenen Grundkapitals, also EUR 1.180.000,00, nicht übersteigen darf; für die Frage des Ausnutzen der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; d) Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb anzubieten und zu übertragen; e) Dritten zum Erwerb anzubieten und zu übertragen, die als strategische Partner der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwertung der erworbenen eigenen Aktien können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
4.2 Aktienrückkauf Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben am 06. Februar 2015 beschlossen, dass die Gesellschaft ein öffentliches Rückkaufangebot an alle Firstextile-Aktionäre richtet. 5. ANGABEN ZUM ANGEBOTSPREIS Der Angebotspreis für die Firstextile-Aktien berücksichtigt die in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Juni 2013 (vgl. oben Abschnitt Ziffer 4.1) enthaltenen Vorgaben für die Kaufpreisfestsetzung. Danach darf bei einem Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktionspreise im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main am 4. bis 10. Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien betrug an den vorbezeichneten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ca. 7,38. Der Angebotspreis für die Firstextile-Aktien in Höhe von 8,00 enthält damit einen Zuschlag in Höhe von ca. 8,4 % und überschreitet diesen durchschnittlichen Schlusskurs somit um nicht mehr als 10 %. 6. SITUATION DER FIRSTEXTILE-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der Firstextile-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist auf dem derzeitigen Niveau halten und wie er sich entwickeln wird. Firstextile-Aktien, die im Rahmen dieses Angebots erworben werden, werden bis auf weiteres zu eigenen Aktien der Gesellschaft. Aus den eigenen Aktien der Gesellschaft stehen dieser keine Rechte zu, insbesondere keine Stimm- und Dividendenrechte. Der mitgliedschaftliche Einfluss der Firstextile-Aktionäre, die dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit entsprechend zu und die Beteiligung jedes Aktionärs erhält im Verhältnis ein höheres Gewicht. 7. AUSWIKRUNGEN DES ANGEBOTS Der Kurs der Firstextile-Aktie könnte dadurch beeinflusst sein, dass die Gesellschaft am 06. Februar 2015 ihre Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots mit einem Angebotspreis von 8,00 je Aktie bekannt gegeben hat. Es ist ungewiss, wie sich der Kurs der Firstextile-Aktie während oder nach Ablauf der Annahmefrist entwickeln wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Durchführung des Angebots und in Abhängigkeit von der Annahmequote das Angebot und die Nachfrage nach Firstextile-Aktien geringer sein wird als heute und somit die Handelsliquidität der Firstextile-Aktie sinken wird. Eine mögliche Einschränkung der Handelsliquidität könnte auch zu stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit führen. Der mitgliedschaftliche Einfluss der Firstextile-Aktionäre, die dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit potentiell zu und die Beteiligung eines solchen Aktionärs erhält im Verhältnis ein höheres Gewicht. 8. STEUERN Die Gesellschaft empfiehlt den Firstextile-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen.
9. SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN Die Gesellschaft wird nur das Endergebnis des durchgeführten Rückkaufangebots veröffentlichen, und zwar voraussichtlich am siebten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach Ablauf der Annahmefrist. Darüber hinaus wird die Gesellschaft im Falle einer teilweisen (verhältnismäßigen) Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Abschnitt Ziffer 3.5 unverzüglich die Quote veröffentlichen, mit der die Annahmeerklärungen zu berücksichtigen sind. Die sonstigen Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot erfolgen nur im Internet unter http://www.firstextile.de im Bereich Investor Relations, sofern nicht weitergehende Veröffentlichungspflichten bestehen. 10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot sowie die durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übereignungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist ein Firstextile-Aktionär ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz der Gesellschaft örtlich zuständige Gericht für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Angebots und der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -Übereignungsverträge ergeben, vereinbart. Soweit zulässig gilt Gleiches gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -Übereignungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Frankfurt am Main, den 06. Februar 2015 Firstextile AG Der Vorstand