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Transkript:

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben (Stand: 31.01.2017)

Bund Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Euro Behörden der Bundesverwaltung Behörden der Bundesverwaltung smedium Vor Auftragserteilung 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro Gültigkeit Inkrafttreten 11.06.2010 Baden-Württemberg 20.000 Euro 50.000 Euro Für Behörden und Betriebe des Landes. smedium Nach erteiltem Auftrag Auf www.service-bw.de oder anderen geeigneten Internetseiten. Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro. Gültigkeit VOL: Inkrafttreten 01.04.2015 31.12.2021 Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen freihändige Vergaben

Bayern 50.000 Euro 50.000 Euro Keine Angaben 100.000 Euro Beschaffungsstellen des Landes Kommunen smedium Vor Auftragserteilung Bei freihändiger Vergabe ab 25.000 Euro (VOL) / ab 15.000 Euro (VOB) und bei beschränkter Ausschreibung ab 25.000 Euro (VOL) / ab 25.000 Euro (VOB) auf www.vergabe.bayern.de oder www.auftraege.bayern.de Vor Auftragserteilung Ex-ante- bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung ab 25.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen auf der Zentralen Vergabeplattform Bayern (BayVeBe derzeit noch nicht online) bzw. auf www.vergabe.bayern. de oder www.auftraege.bayern.de. Über 75.000 Euro beträgt die Wartefrist 7 Tage zwischen Bekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe (nur im kommunalen Bereich). Gültigkeit Inkrafttreten 1.1.2017 Inkrafttreten 1.1.2017 Berlin 10.000 Euro 100.000 Euro Beschaffungsstellen des Landes smedium 19 Absatz 2: auf www.vergabeplattform.berlin.de nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro Gültigkeit Inkrafttreten 11.02.2015/10.02.2015

Brandenburg 20.000 Euro 100.000 Euro 20.000 Euro 100.000 Euro Beschaffungsstellen des Landes Kommunale Beschaffungsstellen smedium Vor Auftragserteilung https://vergabemarktplatz.brandenburg.de Fortlaufende Information über beabsichtigte n und Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000 Euro Gültigkeit Inkrafttreten 01.01.2012 unbegrenzt Inkrafttreten 01.01.2011 unbegrenzt Bremen 50.000 Euro 100.000 Euro ÖAG im Land Bremen smedium 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab 50.000 Euro Gültigkeit Inkrafttreten 30.04.2016 Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen freihändige Vergaben

Hamburg 50.000 Euro 100.000 Euro Freie und Hansestadt Hamburg smedium Nach erteiltem Auftrag unverzüglich auf http://www.hamburg.de/ausschreibungen für die Dauer von drei Monaten Gültigkeit Inkrafttreten 01.01.2013 unbegrenzt Hessen Bis 100.000 Euroje Auftrag Interessenbekundungsverfahren (IBV) = vorgeschaltete Bewerbung Bis 207.000 Euro je Auftrag Dienst- und Lieferleistungen, freiberufliche Leistungen ab 50.000 Euro Land, Gemeinden, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe, kommunale AGs und Zweckverbände, Anstalten des ör nach 2c HOffensivG, Auftraggeber im ÖPNV, Zuwendungsempfänger HVTG gilt ab 10.000 Euro Auftragswert, Hess. Vergabeerlass regelt Beschaffungen < 10.000 Euro (= Grds. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten; keine Verpflichtung für förmliche Vergleichsangebote; ab EUR 7.500 zwei zusätzliche Preisabfragen; Dokumentationspflicht smedium Alle nationalen und EU-weiten Bekanntmachungen sind verpflichtend auf der HAD zu veröffentlichen: www.had.de ex post Transparenz bei BA und FV ohne IBV ab 15.000 Euro Auftragswert Gültigkeit Inkrafttreten 01.01.2013 unbegrenzt

Mecklenburg-Vorpommern 100.000 Euro 200.000 Euro 100.000 Euro 200.000 Euro Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen Wenn es sich um Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen handelt smedium Vor Auftragserteilung Über n und en des Landes ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ist in angemessener Zeit vor der Entscheidung über die Auftragsvergabe auf dem Internetportal www. service.m-v.de und, wenn vorhanden, im Beschafferprofil zu informieren. Mindestangaben sind: Name, Anschrift, Telefon-, Fax-nummer und E-Mailadresse des Auftraggebers, Gewähltes Vergabeverfahren, Auftragsgegenstand, Ort der Ausführung, Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen, Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung. Nach erteiltem Auftrag Ist für die Dauer von mindestens einem Monat ergänzend der Name des beauftragten Unternehmens zu veröffentlichen. Gültigkeit Inkrafttreten 01.01.2015 31.12.2016 Inkrafttreten 22.09.2015 31.07.2016 Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen freihändige Vergaben

Niedersachsen 25.000 Euro 50.000 Euro alle öffentlichen Auftraggeber smedium Entsprechend den Vorschriften in und VOB/A Gültigkeit Inkrafttreten 26.02.2014 Nordrhein-Westfalen 100.000 Euro (netto) 100.000 Euro 15.000 Euro Ohne Teilnahmewettbewerb Bis zu 50.000 Euro Mit Teilnahmewettbewerb Bis 100.000 Euro Kommunen Auftraggeber des Landes smedium Entsprechend den Vorschriften in und VOB/A Gültigkeit Inkrafttreten 01.01.2012 31.12.2018 Inkrafttreten 01.01.2013 Ohne Ablaufdatum

Rheinland-Pfalz 20.000 Euro 40.000 Euro 209.000 Euro 209.000 Euro Verpflichtend für Landesbehörden Übrige öffentliche Auftraggeber können die Regelungen anwenden Herrichtung von vorhandenen Gebäuden der Kommunen und des Landes für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden, Herrichtung überlassener Bundesoder Landesliegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden Beschaffung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Versorgung, Sicherheit, Betreuung und Integration von Flüchtlingen oder Asylsuchenden smedium Über die Inanspruchnahme der Regelungen ist bei Aufträgen ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer dem für Vergaberecht zuständigen Ministerium zu berichten. Im kommunalen Bereich soll bei Inanspruchnahme der freihändigen Vergabe ab einem Auftragswert von 100.000 Euro eine begleitende Prüfung durch das jeweils zuständige kommunale Rechnungsprüfungsamt durchgeführt werden. Gültigkeit Inkrafttreten 05.07.2014 Inkrafttreten 01.01.2016 30.06.2016 Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen freihändige Vergaben

Saarland 10.000 Euro 15.000 Euro für IuK Ohne Teilnahmewettbewerb: 50.000 Euro Mit Teilnahmewettbewerb: 100.000 Euro Verpflichtend für Landesdienststellen Empfehlung für Kommunen smedium Bei beschränkten Ausschreibungen von größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben soll formlos in geeigneten Medien informiert werden. Gültigkeit unbefristet Sachsen 25.000 Euro Keine Wertgrenzen Alle öffentlichen Auftraggeber smedium Vor Auftragserteilung Bei Auftragswerten größer 50.000 Euro () bzw. 75.000 Euro (VOB/A) 10 Kalendertage vor Zuschlag Information an nicht für Zuschlag vorgesehene Bieter über Namen Bestbieter sowie Ablehnungsgründe. Bei Bieterbeschwerden Weitergabe an Nachprüfungsbehörde (i.d.r. Dienstaufsicht), ggf. Entscheidung innerhalb von 10 Kalendertagen. Nach erteiltem Auftrag Entsprechend und VOB/A Gültigkeit Inkrafttreten 14.03.2013

Sachsen-Anhalt 25.000 Euro 25.000 Euro Alle öffentlichen Auftraggeber smedium Bekanntmachungspflicht auf dem evergabe-portal des Landes Sachsen-Anhalt unter www.evergabe.sachsen-anhalt.de Gültigkeit Inkrafttreten 28.12.2013 Schleswig-Holstein 100.000 Euro 100.000 Euro Behörden des Landes, die Kreise, die Ämter und die Gemeinden sowie die der Aufsicht des Landes unter-stehenden Körperschaften des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Anstalten und Stiftungen smedium Nach erteiltem Auftrag Auf einer Internetplattform zu präsentieren, mindestens sechs Monate : Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben über 25.000 Euro. Gültigkeit Inkrafttreten 24.12.2015 31.12.2017(Wertgrenzen) 01.10.2018(Verordnung) Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen freihändige Vergaben

Thüringen 20.000 Euro 50.000 Euro Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen sowie Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z.b. Zweckverbände). smedium : bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben über 25.000 Euro. Gültigkeit Inkrafttreten 28.12.2013

Kontakt: Akademie Dr. Obladen GmbH Tauentzienstr. 7a 10789 Berlin info@kommunalwirtschaft.eu +49 (30) 2100548 10 Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen freihändige Vergaben