Das NRW-Semesterticket an der FH Münster

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Die Frist für die Einschreibung geht bis zum 29. März 2018

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Transkript:

Das NRW-Semesterticket an der FH Münster An der FH Münster erhalten Sie Ihr NRW-Semesterticket in Form eines Online-Smartphone-Tickets. Dieses Ticket können Sie selbst im Internet downloaden. Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket? Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr myfh-portal ein. Dort finden Sie einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen. Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist. Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits ab dem 01.08.2017 das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom 01.08. bis zum 31.08. nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem 01.09. können Sie das Ticket NRW-weit nutzen. Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA. http://www.astafh.de/ Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster. AStA der FH Münster Tel.: 0251 836499-1 Öffnungszeiten: Robert-Koch-Str. 30 Fax: 0251 836499-0 Mo: 12-16 Uhr (im Keller) info@astafh.de Di-Do: 10-16 Uhr 48149 Münster Fr: 10-14 Uhr Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster. Montag bis Freitag Tel: 0251 83-64911 08.00 bis 21.00 Uhr it-support@fh-muenster.de

Der Studierendenausweis Ihre FH Card Studierende der FH Münster erhalten nach erfolgter Einschreibung eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis. Den Button zum Fotoupload finden Sie im myfh-portal unter der Rubrik Mein Studium. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh Nur wenn Sie ein Foto ins myfh-portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt. Die Karte bietet folgende Funktionalitäten Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhalten vergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad,... Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in der Mensa. Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in den Bibliotheken der FH Münster. Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereich öffentlich zugänglichen Kopiergeräten. Wann und wie bekomme ich die FH Card? Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen. Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myfh-portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fhmuenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen. Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht. Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myfh-portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt. Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

Informationen zum Mathematik-Vorkurs 2017 Erfahrungsgemäß entstehen zu Beginn des Hochschulstudiums im Fach Mathematik und in den Fächern, die sich mathematischer Methoden bedienen, besondere Schwierigkeiten. Bei den Studienanfängern sind sehr unterschiedliche mathematische Vorkenntnisse und Fähigkeiten festzustellen. Aus diesem Grund bietet der Fachbereich Bauingenieurwesen einen Vorkurs in Mathematik an. Darin sollen die Grundlagen der Algebra und Geometrie, die nach Lehrplan an Schulen unterrichtet werden, in konzentrierter Form wiederholt werden. Eine Vorwegnahme von Gebieten, die zum Stoff der Lehrveranstaltungen im Fach Mathematik des 1. und 2. Studiensemesters gehören, erfolgt nicht. Der Vorkurs findet statt Mittwoch, 04.10. bis Freitag, 06.10.2017, 9:00 13:00 Uhr Vermittlung der Theorie, ab 14:00 Uhr Übungen Ort: siehe www.fh-muenster.de/fb6 Zielgruppe: Der Vorkurs ist notwendig für alle, die sich längere Zeit nicht mit den entsprechenden Stoffgebieten beschäftigt haben. Für Studierende, die gerade das Abitur bzw. Fachabitur erworben haben, ist die Teilnahme in der Regel nicht nötig. Einstufungstest: Für eine realistische Selbsteinschätzung ist es erforderlich, online einen anonymen Einstufungstest zu absolvieren. Der Test ist in der Zeit vom 14.09. - 28.09.2017 auf der Lernplattform ILIAS der Fachhochschule Münster unter folgendem Link verfügbar: www.fh-muenster.de/fb6 Zur Bearbeitung melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung und dem zugehörigen Passwort an. Beides finden Sie auf dem Schreiben Ihrer Studienbescheinigung. Die Benutzerkennung setzt sich aus den Anfangsbuchstaben Ihres Vor- und Nachnamen sowie einer 6-stelligen Zahl zusammen (z.b. sn237004). Weitere Informationen finden Sie unter: www.fh-muenster.de/dvz Anschließend können Sie den Einstufungstest starten. Notwendige Unterlagen: Außer Schreibmaterial und den an Schulen üblichen Taschenrechnern, Tabellen- und Formelsammlungen sind keine Unterlagen erforderlich. Zur Vertiefung wird im Anschluss an den Vorkurs eine Zusammenfassung der Themen auf ILIAS nachzulesen sein. Die Teilnahme am Vorkurs ist freiwillig. gez. Prof. Dr.-Ing. T. Lücken-Girmscheid

Fachbereich Bauingenieurwesen Prof. Dr. Gerhard Schaper Corrensstraße 25 48149 Münster Auskunft erteilt Katrin Ungrad Tel +49 251 83-65175 k.ungrad@fh-muenster.de Hinweis auf den Vorkurs Bauzeichnen 2017 Die Sprache der Ingenieure ist die Zeichnung, deshalb gehören der richtige Umgang mit Bauzeichnungen und das Verstehen dieser zum Alltagsgeschäft der Bauingenieure. Erfahrungsgemäß kann sich für den Einsteiger der Umgang mit dieser Materie als schwierig gestalten. Dies hat den Fachbereich Bauingenieurwesen veranlasst, einen Vorkurs für das Bauzeichnen durchzuführen. In diesem Vorkurs sollen die Grundlagen zum Aufbau einer Bauzeichnung, der Kennzeichnung und Vermassung von Bauteilen sowie der Beschriftung dargestellt werden. Der Inhalt dieser Veranstaltung richtet sich an Personen, denen bisher Bauzeichnungen völlig fremd sind. Für Studierende, die eine Ausbildung als Bauzeichner eine handwerkliche Ausbildung in Bauhauptberufen haben, ist i. a. die Teilnahme an diesem Vorkurs überflüssig. Der Vorkurs findet statt am Donnerstag, 12.10.2017, von 9.00 bis 17.00 Uhr im Raum B 008. Nach Bedarf und Vereinbarung werden anschließend zusätzlich Übungen angeboten. Außer Zeichenmaterial (Bleistift: Stärke HB, großes Geodreieck, etc. ) und Papier (DIN A3) sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Die Teilnahme am Vorkurs ist freiwillig. gez. Prof. Dr.-Ing. Dietmar Mähner

Studiengang: Bauingenieurwesen (Bachelor) Anlagen Seite Antrag auf Einschreibung 1 3 Zweitschrift Antrag auf Einschreibung für Ihre Unterlagen 4 6 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 7 8 Erklärung zum Vorpraktikum 9 Erklärung für das Prüfungsamt 10 Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen 11 Merkblatt zur Krankenversicherung 12 Erläuterungen zur Beglaubigung 13 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 14 15 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 16 Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Antrag zur Einschreibung per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschriften (Antrag und Erklärung zum Vorpraktikum) heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen Fachhochschule Münster Service Office für Studierende z. Hd. Frau Heppner/Frau Schnellen Postfach 30 20 48016 Münster

Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name: Geburtsdatum: Vorname: Studiengang: Bauingenieurwesen (Bachelor) Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online-Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 3. Unterlagen zu Punkt 1 bis 10 müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1. Antrag auf Einschreibung (Original mit Unterschrift) 2. Zulassungsbescheid (einfache Kopie) 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (264,94 ) (einf. Kopie Ausdruck bei Online-Banking) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 4. Personalausweis Pass (einfache Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 5. Ich habe mein Foto für den Studierendenausweis hochgeladen 6. Zugangsberechtigung a) Schulabschlusszeugnis der allgem. fachgeb. Hochschulreife (Abitur) (beglaubigte Kopie) b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife (beglaubigte Kopie) c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) Nachweis des gelenkten Praktikums / des einschlägigen Praktikums einschließlich der Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollen Erwerb der FH-Reife geführt hat) (beglaubigte Kopie) d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber - Meister, fachtreue Bewerber (Nachweis entfällt, da Unterlagen bereits eingereicht. Machen Sie hier bitte ein Kreuz, damit wir wissen, dass die Unterlagen vorliegen.) e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber - Zugangsprüfungszeugnis (beglaubigte Kopie) und gegebenenfalls f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

7. Besondere Zugangsvoraussetzungen a) Nachweis des Vorpraktikums bzw. einer abgeschlossenen, fachbezogenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie) (s. Anlage Seite 8) b) Erklärung zum Vorpraktikum (Original) (s. Anlage Seite 8 u. 9) 8. Nachweis über abgeleistete Dienste (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben, müssen Sie nichts einreichen.) a) Nachweis über geleisteten Wehr- Zivildienst (beglaubigte Kopie) b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren (beglaubigte Kopie) c) Nachweis über einen mindestens 6-monatigen Freiwilligendienst, der spätestens bis zum 30.09.2017 abgeleistet sein muss. Folgende Dienste werden anerkannt: BFD, FSJ, FÖJ, EFD, Weltwärts, Kulturweit, ADiA (beglaubigte Kopie) d) Nachweis über einen mindestens 2-jährigen Entwicklungsdienst (beglaubigte Kopie) e) Nachweis über die Betreuung eines Kindes einer/eines pflegebedürftigen Angehörigen von mindestens 6-monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindes die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise gar stündliche Pflege Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt. (beglaubigte Kopien) 9. Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 10) 10. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 8 und Merkblatt Anlage Seite 12) Die Unterlagen zu Punkt 11 bis 14 müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind waren. 11. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (einfache Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges - 12. Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und versuche (Notenspiegel) (Original) 13. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) 14. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind. 15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen. (Formular s. Anlage Seite 11) Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt. Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name: Vorname: Geburtsdatum: Studiengang: Bauingenieurwesen (Bachelor) Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online-Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 3. Unterlagen zu Punkt 1 bis 10 müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1. Antrag auf Einschreibung (Original mit Unterschrift) 2. Zulassungsbescheid (einfache Kopie) 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (264,94 ) (einf. Kopie Ausdruck bei Online-Banking) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 4. Personalausweis Pass (einfache Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) 5. Ich habe mein Foto für den Studierendenausweis hochgeladen 6. Zugangsberechtigung a) Schulabschlusszeugnis der allgem. fachgeb. Hochschulreife (Abitur) (beglaubigte Kopie) b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife (beglaubigte Kopie) c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) Nachweis des gelenkten Praktikums / des einschlägigen Praktikums einschließlich der Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollen Erwerb der FH-Reife geführt hat) (beglaubigte Kopie) d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber - Meister, fachtreue Bewerber (Nachweis entfällt, da Unterlagen bereits eingereicht. Machen Sie hier bitte ein Kreuz, damit wir wissen, dass die Unterlagen vorliegen.) e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber - Zugangsprüfungszeugnis (beglaubigte Kopie) und gegebenenfalls f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

7. Besondere Zugangsvoraussetzungen a) Nachweis des Vorpraktikums bzw. einer abgeschlossenen, fachbezogenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie) (s. Anlage Seite 8) b) Erklärung zum Vorpraktikum (Original) (s. Anlage Seite 8 u. 9) 8. Nachweis über abgeleistete Dienste (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben, müssen Sie nichts einreichen.) a) Nachweis über geleisteten Wehr- Zivildienst (beglaubigte Kopie) b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren (beglaubigte Kopie) c) Nachweis über einen mindestens 6-monatigen Freiwilligendienst, der spätestens bis zum 30.09.2017 abgeleistet sein muss. Folgende Dienste werden anerkannt: BFD, FSJ, FÖJ, EFD, Weltwärts, Kulturweit, ADiA (beglaubigte Kopie) d) Nachweis über einen mindestens 2-jährigen Entwicklungsdienst (beglaubigte Kopie) e) Nachweis über die Betreuung eines Kindes einer/eines pflegebedürftigen Angehörigen von mindestens 6-monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindes die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise gar stündliche Pflege Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt. (beglaubigte Kopien) 9. Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (Formular s. Anlage Seite 10) 10. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 8 und Merkblatt Anlage Seite 12) Die Unterlagen zu Punkt 11 bis 14 müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind waren. 11. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (einfache Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges - 12. Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und versuche (Notenspiegel) (Original) 13. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) 14. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind. 15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen. (Formular s. Anlage Seite 11) Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt. Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Studiengang: Bauingenieurwesen (Bachelor) Zu 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags Studienbewerber sind verpflichtet, zur Einschreibung einen Semesterbeitrag auf das Konto der Fachhochschule Münster zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Der Zahlungsnachweis gehört zu den Einschreibungsunterlagen und muss zusammen mit den weiteren Dokumenten zur Einschreibung eingereicht werden. Die Einschreibung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Sollte der Zahlungseingang nicht erfolgen, wird Ihr Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben. Große Zweithörer (an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschriebene Studierende) sind von der Zahlung an der FH Münster befreit. Legen Sie bitte anstelle des Zahlungsbelegs einen formlosen Antrag bei. Als Nachweis reichen Sie bitte eine Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters ein. (s. Punkt 13 des Antrags auf Einschreibung) Zu 4. Personalausweis Pass In der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber (Meister und fachtreue Bewerber) müssen die Kopie des Passes bzw. des Personalausweises nicht einreichen. Er liegt bereits vor. Zu 5. f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland die Schule besucht haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten. https://www.fh-muenster.de/studium/studienbewerbung/zugangsvoraussetzungen-international.php Zu 5. g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber, die im Ausland die Schule besucht haben Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, lassen ihre Bildungsnachweise rechtzeitig vor einer geplanten Studienaufnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, prüfen. Ist das ausländische Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig, kann die Bewerbung um den Studienplatz erfolgen. Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Auskünfte hierüber erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf. Seite 7

Zu 6. a) Erläuterungen zum Vorpraktikum Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis einer praktischen studiengangbezogenen Tätigkeit (Praktikum) von mindestens 13 Wochen Dauer. Das Praktikum kann bis zum Beginn des 3. Fachsemesters abgeleistet werden. Das Praktikum soll mit fachlich einschlägigen Arbeitstechniken und mit Fragen der Betriebsorganisation und des Arbeitsablaufs in einem bauspezifischen Fachbetrieb vertraut machen. Im Rahmen des Praktikums sind mindestens sechs Wochen Baustellentätigkeit (im Bereich Mauerwerks- Stahlbetonbau) zu absolvieren. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Praktikum angerechnet. Über die Anrechnung entscheidet die Dekanin der Dekan des Fachbereichs Bauingenieurwesen. Eine Liste anerkannter Berufsausbildung einschließlich Umfang der Anrechnung auf das Praktikum finden Sie auf den Internetseiten des FB Bauingenieurwesen und folgender Adresse: https://www.fh-muenster.de/fb6/downloads/studierende/pruefungsamt/ausbildung_wird_anerkannt.pdf Die in der beruflichen Bildung qualifizierten Bewerber haben in der Regel eine einschlägige Berufsausbildung, die als Praktikum anerkannt werden kann. Da die Nachweise bereits eingereicht wurden, ist der gesonderte Nachweis des Vorpraktikums für diese Bewerbergruppe in der Regel nicht notwendig. Lediglich nicht fachtreue Meister vergleichbar Qualifizierte müssen die Nachweise zum Vorpraktikum erbringen. Zu 6. b) Erklärung zum Vorpraktikum Sollten Sie das Vorpraktikum noch nicht nicht vollständig absolviert haben, reichen Sie bitte die Erklärung zum Vorpraktikum ein (Formular siehe Anlage Seite 9). In dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie das Praktikum bis zu dem in dieser Erklärung angegebenen Zeitpunkt abgeleistet haben und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende einreichen werden. Sollten Sie den Nachweis bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht erbracht haben, können Sie das Studium nicht fortsetzen und werden exmatrikuliert. Zu 8. Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 10) Zu 9. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Mehr Informationen auf Seite 11 der Anlage und auf unseren Internetseiten: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/krankenversicherung.pdf Seite 8

Erklärung zum Vorpraktikum Name: Vorname: Geb.-Dat.: Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum von 13 Wochen spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Fachsemesters (24.09.2018) abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende vorzulegen. Mir ist bekannt, dass die Nichtvorlage des Nachweises die Exmatrikulation zur Folge hat. Münster, den (Unterschrift) (bitte hier abtrennen!) ZWEITSCHRIFT (für Ihre Unterlagen) Erklärung zum Vorpraktikum Name: Vorname: Geb.-Dat.: Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum von 13 Wochen spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Fachsemesters (24.09.2018) abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende vorzulegen. Mir ist bekannt, dass die Nichtvorlage des Nachweises die Exmatrikulation zur Folge hat. Münster, den (Unterschrift)

Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. Name Vorname Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster Ich erkläre hiermit folgendes: 1. Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen: ja, Hochschule(n): Studiengang/Studiengänge: nein An der / den Hochschule(n) habe ich keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern 2. nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden: Hochschule: Studiengang: Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: 3. Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig: ja, und zwar bei Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: nein Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen. Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende Hiermit willige ich als alleiniger gesetzlicher Vertreter bzw. wir als gemeinschaftliche gesetzliche Vertreter Name der Mutter..., Name des Vaters..., Anschrift... darin ein, dass mein bzw. unser Sohn/meine bzw. unsere Tochter Name..., Geburtsdatum... Anschrift... an der Fachhochschule Münster ein Studium in einem Studiengang seiner/ihrer Wahl aufnimmt. Die Einwilligung umfasst alle Willenserklärungen und Handlungen, die für die Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und die sonstige Durchführung des Studiums erforderlich sind. Die Kopie/n meines/unserer Personalausweise/s (Erziehungsberechtigte) liegt dieser Generaleinwilligung bei. Unterschrift gesetzliche Vertreterin, Ort, Datum Unterschrift gesetzlicher Vertreter, Ort, Datum

Merkblatt Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung Alle Studienbewerber müssen bei Ihrer Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sie sind a) gesetzlich versichert Alle Studienbewerber müssen sich vor der Einschreibung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung und ein Meldeformular zu erhalten. Die Krankenkasse stellt den Studienbewerbern eine Bescheinigung darüber aus, dass bei ihnen der gesetzliche Versicherungsschutz besteht (Familienversicherung freiwillige Versicherung) und sie händigt zusätzlich ein Meldeformular aus, welches von der Hochschule auszufüllen ist. Die Versicherungsbescheinigung und das Meldeformular sind mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung/ Meldeformular einzureichen. b) privat versichert Privat Versicherte nehmen bitte Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl auf und lassen sich durch diese die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bescheinigen. (Genaueres erläutert Ihnen die gesetzliche Krankenkasse.) Die gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, ob sie von der Versicherungspflicht befreit nicht versicherungspflichtig sind. c) ausländischer Studienbewerber aus der EU Studienbewerber aus den alten und den neuen EU-Ländern müssen den Krankenversicherungsschutz anhand der (blauen) EU-Krankenversicherungskarte, wenn die Karte noch nicht vorhanden ist (im Fall der neuen Beitrittsländer), anhand eines Nachweises über die heimische Krankenversicherung (Formular E 106 109) nachweisen.

Die Beglaubigung Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen Rechtsanwälte, Sparkassen, Krankenkassen, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 1. Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie auf unseren Internetseiten in der Rubrik unter Studium von A-Z. 2. Erneute Auswahl nach einem Dienst Studieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an der Fachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin den Studienbewerber vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr ihm aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/dienst-info.pdf 3. Rückmeldung Die Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich für jedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Sommersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Münster rechtzeitig per E-Mail aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für das Wintersemester). Der Versand der E-Mail erfolgt an Ihren FH-E-Mail-Account. Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.b. für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen zugeschickt. Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: https://www.fh-muenster.de/rueckmeldung 4. E-Mail-Account an der Fachhochschule Münster Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen E-Mail-Account an der Fachhochschule Münster. Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene E-Mail- Adresse regelmäßig in der Regel täglich abzufragen. Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: https://webmail.fh-muenster.de/src/login.php Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Angaben jederzeit ein neues Passwort im myfh-portal generieren. Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen. Seite 14

Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ: Fon +49 (0) 251 / 83-64911 (Münster) +49 (0) 2511 / 9-62654 (Steinfurt) Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8-21 Uhr Samstag 9-16 Uhr (während der Vorlesungszeit) 5. zentrale Lernplattform ILIAS Die zentrale Lernplattform ILIAS bietet neben studienbegleitenden Lerninhalten unter anderem kostenfreie Selbstlernkurse einen persönlichen Arbeitsraum zur Dateiablage an. Einloggen können Sie sich mit der zentralen FH-Kennung (s. Punkt 4). https://ilias.fh-muenster.de/ilias 6. Anschrift Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet werden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Einschreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen können Sie am besten online mitteilen. https://www.fh-muenster.de/adresse_aendern 7. Ausbildungsförderung Zuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, 48151 Münster, (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, 48041 Münster. http://www.studentenwerk-muenster.de/de/studienfinanzierung/wir-ueber-uns Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster an die Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 International Office -, Hüfferstraße 27, 48149 Münster. https://www.fh-muenster.de/internationaloffice/index.php 8. Beratung durch AStA/Fachschaft Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster, Robert-Koch-Str. 30 (Keller), 48149 Münster, +49 251 83-64991. In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA. http://www.astafh.de/ Dort unter AStA Büro Semesterticket 9. Wohnungs-/Zimmersuche Studentenwerk Münster, Bismarckallee 5, 48151 Münster +49 251 837-0 (Wohnheime); http://www.studentenwerk-muenster.de/ Stadt Münster:http://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/wohnungsvermittlung/studierende.html Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3, Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt, +49 2551 962214. Auf die Meldepflicht (1. 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewie-sen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden. Seite 15

Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster: 1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.b. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr. www.fh-muenster.de/serviceoffice 2. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen. www.fh-muenster.de/zsb 3. International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich Internationales. www.fh-muenster.de/internationaloffice 4. Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. www.fh-muenster.de/bibliothek 5. Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. www.fh-muenster.de/careerservice Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie,... finden Sie auch unter: www.fh-muenster.de/studienberatung