Herzlich willkommen zur Impulsveranstaltung Qualität

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Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz, PFG)

Transkript:

Herzlich willkommen zur Impulsveranstaltung Qualität Thurpark Wattwil, 1. Stadthof Rorschach, 5. Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten CURAVIVA St. Gallen Departement des Innern des Kantons St.Gallen Departement des Innern

Programm Impulsveranstaltung Qualität Begrüssung Regierungspräsident Martin Klöti, Vorsteher Departement des Innern Die Rolle(n) der Gemeinden in der Pflege und Betreuung von Betagten Lucas Keel, Gemeindepräsident Uznach / Robert Raths, Gemeindepräsident Thal Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten Grundlagen und Zuständigkeiten Gregor Baumgartner, Leiter Abteilung Alter, Chancen, Risiken und Herausforderungen der qualitativen Mindestkriterien Tischdiskussionen Qualitative Mindestanforderungen aus Sicht der Leistungserbringer Robert Etter, Präsident CURAVIVA SG / Markus Brändle, Vorstand CURAVIVA SG Resultate aus Tischdiskussionen / Diskussion mit der Expertenrunde Lucas Keel, Robert Raths, Robert Etter, Markus Brändle, Andrea Lübberstedt, Gregor Baumgartner Ausblick und Abschluss Andrea Lübberstedt, Leiterin Seite 2

Begrüssung Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher Departement des Innern Seite 3

Seite 4

Ziele der Impulsveranstaltung Qualität Kennen der kantonalen Qualitätsvorgaben Einordnen der Zuständigkeiten von Einrichtungen, Trägerschaften, Gemeinden und Kanton Nachvollziehen der Haltung des Kantons St.Gallens bei der Umsetzung Diskutieren über Qualität Qualitätsarbeit als gemeinsamen, kontinuierlichen Prozess sehen Seite 5

Die Rolle(n) der Gemeinden in der Pflege und Betreuung von Betagten Lucas Keel, Gemeindepräsident Uznach, Robert Raths, Gemeindepräsident Thal, Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten Seite 6

Grundlagen und Zuständigkeiten Gregor Baumgartner, Leiter Abteilung Alter, Seite 7

Ausgangslage für die qualitativen Mindestanforderungen II. Nachtrag zum Gesetz über die Pflegefinanzierung Nicht nur Finanzierungsgrundsätze, sondern auch qualitative Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung Anpassung Sozialhilfegesetz Anspruch an qualitative Mindestanforderungen Fachlich begründet, umsetzbar und finanzierbar Seite 8

Entstehung der Richtlinien und der Verordnung Richtlinien Verordnung Umsetzung Fachkommission für Altersfragen Regierung auf Basis der Richtlinien Gemeinden und Kanton Seite 9

Was ist nicht mehr gültig? «17 Mindestkriterien» gemäss Anhang 4 zum Tarifvertrag zwischen den Leistungserbringern bzw. deren Verband (CURAVIVA St.Gallen) und den Krankenversicherern bzw. deren Verband (damals santésuisse) vom 1. Februar 2007. «Richtlinien 1996 für die bauliche Gestaltung von Betagtenheimen» des Baudepartementes und des Departementes des Innern vom 9. März 1996. Richtlinien des Departementes des Innern über das Betriebskonzept von privaten Betagten- und Pflegeheimen vom 1. April 2004. Richtlinien des Departementes des Innern über die interne Aufsicht in privaten Betagten- und Pflegeheimen vom 1. April 2004, revidiert Januar 2006. Seite 10

Rechtliche Grundlagen für die Qualitätssicherung in Betagten- und Pflegeheimen (BPH) Art. 39 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10; abgekürzt KVG) Art. 30a, Art. 35 und Art. 35a Sozialhilfegesetz (sgs 381.1; abgekürzt SHG) Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte (sgs 381.19; abgekürzt PBV) Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte nach Art. 30a SHG Seite 11

Verhältnis von Verordnung und Richtlinien Verordnung Richtlinien einrichtungsspezifisch Seite 12

Aufsichtsmodell Individuelle Aufsicht Fachspezifische Aufsicht Interne Aufsicht Staatliche Aufsicht Seite 13

Zuständigkeiten gemäss KVG und SHG Form der Einrichtung Öffentliche Einrichtungen Private Einrichtungen mit Leistungsvereinbarung Private Einrichtungen Zulassung auf Pflegeheimliste Regierung (Art. 39 KVG) Staatliche Aufsicht Gemeinde (Art. 33 SHG) Betriebsreglement oder Leistungsvereinbarung (Art. 33 SHG) Betriebsbewilligung Interne Aufsicht Trägerschaft (Art. 30a Abs. 2 Bst. f SHG) Fachspezifische Aufsicht Leitung der Einrichtung Seite 14

Wie wird die Einhaltung der Verordnung und der Richtlinien geprüft? Form der Einrichtung Öffentliche Einrichtungen Private Einrichtungen mit Leistungsvereinbarung Private Einrichtungen Zulassung auf Pflegeheimliste Staatliche Aufsicht Interne Aufsicht Mindestanforderungen gemäss Verordnung (Zeitpunkt bezogen) Standards und Indikatoren gemäss Richtlinien Mindestanforderungen gemäss Verordnung (Zeitpunkt bezogen) Standards und Indikatoren gemäss Richtlinien Aufsichtsbesuch Basis Richtlinien (kontinuierlicher Prozess) Richtlinien und deren einrichtungsspezifische Weiterentwicklung (kontinuierlicher Prozess) Fachspezifische Aufsicht Richtlinien und deren einrichtungsspezifische Weiterentwicklung (kontinuierlicher Prozess) Seite 15

Qualitätsmanagement und Aufsichtsverständnis = Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Kantonale Mindestanforderungen Quelle: FHNW / QM und Controlling Seite 16

Geteilte (staatliche) Aufsicht gemäss SHG Kooperativer Ansatz von Aufsichtsinstanz und Leistungserbringer Vermeidung von Doppelprüfungen Bekannter Weg bei besonderen Vorkommnissen und Beschwerden ist Ansprechpartner für Gemeinden und Leistungserbringer bei Unklarheiten betreffend Vorgehen und Ausübung der staatlichen Aufsicht Seite 17

Umsetzung qualitative Mindestanforderungen Leistungserbringer mit Trägerschaft ist primär verantwortlich für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Betagtenund Pflegeheimen IST/SOLL-Analyse «Aktionsplan» für Beseitigung allfälliger Abweichungen und für die weitere Qualitätsentwicklung Im Fokus steht nicht die schnellstmögliche Umsetzung, sondern der kontinuierliche Qualitätsprozess Kantonale Grundlagen geben Verbindlichkeit Qualität ist mehr als Mindestanforderungen Seite 18

Tischdiskussionen Tischdiskussion 1 Lucas Keel Vorne links Tischdiskussion 2 Robert Etter Vorne rechts Tischdiskussion 3 Markus Brändle Mitte links Tischdiskussion 4 Werner Meier Mitte rechts Tischdiskussion 5 Andrea Lübberstedt Hinten links Tischdiskussion 6 Gregor Baumgartner Hinten rechts Tischdiskussion 7 Sandra Sharp Nebenraum Tischdiskussion 8 Kurt Mathis Nebenraum Tischdiskussion 9 Ingo Kratisch Nebenraum Seite 19

Tischdiskussionen Wo sehen Sie die grössten Chancen, Risiken und Herausforderungen bei der Umsetzung der qualitativen Mindestanforderungen und deren Weiterentwicklung? Formulieren Sie 1 bis 3 Fragen aus der Diskussion für die Expertenrunde. Seite 20

Pause bis 15.45 Uhr Seite 21

Qualitative Mindestanforderungen aus Sicht der Leistungserbringer Robert Etter, Präsident CURAVIVA St.Gallen Markus Brändle, Vorstand CURAVIVA St.Gallen Seite 22

Die qualitativen Mindestanforderungen eine gute Ausgangslage für die Qualitätsarbeit im Heim Was ist Qualität für den Menschen? Zufriedenheit und Geborgenheit sich als Unikat fühlen Wie kann die Mehrheit das Qualitätsgefühl erreichen? gleichwertiges Empfinden für Lebensqualität vermitteln Rahmen schaffen für einvernehmliches Zusammenleben der Unikate Angebotsvielfalt ermöglichen individuelle qualitative Merkmale schaffen aus Eigeninitiative Seite 23

Die qualitativen Mindestanforderungen eine gute Ausgangslage für die Qualitätsarbeit im Heim Grundlage und Ausgangslage Die neuen Qualitätsrichtlinien schaffen für alle Einrichtungen im einheitliche Regeln und Anforderungen rechtliche Klarheit minimale Basis für die weitere Qualitätsarbeit Sensibilisierung auf das Thema Seite 24

CURAVIVA steht ein für bedarfsgerechte Pflege und Betreuung sowie das allgemeine Wohlbefinden Die Selbstbestimmung das höchste Gut? Selbstbestimmung der Bewohnenden = hohe organisatorische Flexibilität Richtlinien mit Rücksicht auf neue Bedürfnisse / Konzepte Ermittlung Handlungsbedarf? in Verantwortung der Leistungserbringer und Trägerschaften Kooperation manchmal ist «weniger» mehr «nichts» ist keine Alternative ein blosser Papiertiger hinterlässt keine Spuren Seite 25

Gute Qualität ist ein Win-Win-Prozess Weiterentwicklung des Angebots Kontinuierliche Qualitätsentwicklung Attraktivitätssteigerung als Dienstleister und Arbeitgeber Steigerung des Wohls und des Schutzes der Bewohnenden Seite 26

CURAVIVA unterstützt die Leistungserbringer mit Checklisten für Selbstbewertung / Controlling-Tools für Heime: CV SG mit Themen-Dossiers, Arbeitsinstrumenten und Projekten: CV CH Plattform mit Impulsanlässen CV SG: BEST Practice Vergleichsmöglichkeiten (z.b. am 27. Oktober 2016, 14.00 Uhr, an der FHS St Gallen, Erfahrungen von «Domino-World» Berlin auf dem Weg zur Excellence) mit ERFA-Gruppen / Hinweisen auf Qualitätssystem Seite 27

«Qualität beginnt beim Menschen, nicht bei den Dingen. Wer hier einen Wandel herbeiführen will, muss zuallererst auf die innere Einstellung aller Mitarbeiter abzielen.» Philip B. Crosby Seite 28

Andrea Lübberstedt, Leiterin Seite 29

Ergebnisse der Tischdiskussionen (Wattwil) Chancen: Standortbestimmung, Vereinheitlichung, Richtlinien helfen bei Aufsicht, Minimalanforderungen, Qualitäts- Fundament, gegenseitiges Lernen, Handlungsspielraum, Orientierungshilfe bei neuen Projekten, bessere Vernetzung Risiken: Orientierung am Minimum, Verlust von Individualität, aufwendig für Gemeinden, Standardisierung vs. Qualität, Fachpersonen tertiär zu tief, Kosten steigen, Schwerpunkt nur auf Pflege, Mindestanforderungen=Maximalqualität Grösste Herausforderungen: Aufwendig für kleine Einrichtungen, messen nur Struktur- und Prozessqualität, Umsetzung, Deckung des künftigen Pflegefachpersonalbedarf Seite 30

Ergebnisse der Tischdiskussionen (Rorschach) Chancen: Standortbestimmung, Klarheit, Gleichbehandlung, löst Diskussionen aus, Einbindung Trägerschaft, Sicherheit und Orientierung für Mitarbeitende, institutionsübergreifende Zusammenarbeit, Synergien Risiken: viel Papierarbeit Gefahr der Bürokratisierung, ausreichend Fachpersonal finden, Finanzierung, "Tod kleiner Heime", zu wenig in Verordnung, Individualität geht verloren, Messbarkeit der Ergebnisqualität Grösste Herausforderungen: Minimalismus, statische Betrachtung, Pflegefinanzierung, Effizienz bei kleinen Einrichtungen, mehr Büroarbeit, künftige Wohnformen und deren Finanzierung, wie funktioniert Aufsicht? Partizipative Konzeptentwicklung Seite 31

Diskussion mit der Expertenrunde Lucas Keel, VSGP Robert Raths, VSGP Robert Etter, CURAVIVA St.Gallen Markus Brändle, CURAVIVA St.Gallen Andrea Lübberstedt, Gregor Baumgartner, Seite 32

Ausblick und Abschluss Qualität Im Anschluss: Aufsichtshandeln gemeinsam mit VSGP und CURAVIVA St.Gallen Finanzierung Wirkungsbericht Pflegefinanzierung Bedarfsplanung Überarbeitung / Überprüfung Planungsrichtwert Seite 33

Die Präsentation der Impulsveranstaltung ist ab 7. aufgeschaltet unter: www.soziales.sg.ch Alter Betagten- und Pflegeheime Qualität Seite 34