Handreichung. Übergangsverfahren zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten für parenterale Zubereitungen

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Transkript:

Handreichung Übergangsverfahren zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten für parenterale Zubereitungen

Inhaltsverzeichnis 1 Rezeptbedruckung... 4 1.1 Bedruckung bei einer Rezeptur... 4 1.2 Bedruckung mehrerer Rezepturen... 5 1.3 Bedruckung bei Mischrezepten... 6 1.4 Allgemeines zur Rezeptbedruckung... 7 2 Datenlieferung der Apotheken an die Rechenzentren... 9 3 Speicherung der Datensätze im Rechenzentrum... 10 4 Abruf der Rezepte durch die PKV... 11 5 Datenstruktur PKV - ARZ... 12 5.1 Kopfsatz... 12 5.2 Positionssatz... 12 6 Datenstruktur ARZ - PKV... 13 6.1 Kopfsatz... 13 6.2 Positionssatz... 13 2 / 14

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: PKV-Rezept (Vorderseite bedruckt)... 4 Abbildung 2: PKV-Rezept (Rückseite mit einer Rezeptur bedruckt)... 5 Abbildung 3: PKV-Rezept (Rückseite mit zwei Rezepturen bedruckt)... 6 Abbildung 4: PKV-Rezept (Vorderseite mit Fertigarzneimittel bedruckt)... 7 3 / 14

1 Rezeptbedruckung Im Folgenden sind die Rezeptbedruckungen bei verschiedenen Verordnungsvarianten beschrieben. 1.1 Bedruckung bei einer Rezeptur Das Rezept wird - wenn es sich um ein Muster PKV-Rezept (blaues PKV-Rezept) handelt - wie ein GKV-Rezept auf der Vorderseite bedruckt. Handelt es sich nicht um ein Muster PKV-Rezept, wird die Bedruckung auf der Rückseite vorgenommen. Auch in diesem Fall ist sie wie bei einem GKV-Rezept vorzunehmen. Abbildung 1: PKV-Rezept (Vorderseite bedruckt) Die Spezifikation für die Bedruckung wird durch die jeweils gültige technische Anlage 1 (TA1) zum Rahmenvertrag 300 SGB V definiert. Die jeweils gültige Version kann von der Webseite des GKV-Spitzenverbandes (http://www.gkvdatenaustausch.de/aktuell_leistungserbringer_ 4 / 14

Apo_Ta.gkvnet) heruntergeladen werden. 1.2 Bedruckung mehrerer Rezepturen In der GKV ist nur eine Rezeptur je Rezept zulässig. Um wie im GKV-Verfahren arbeiten zu können, muss ein Rezept mit mehreren Rezepturen in der Warenwirtschaft wie mehrere Rezepte mit jeweils einer Rezeptur behandelt werden. Die Daten der ersten Rezeptur werden bei Muster PKV-Rezepten auf der Vorderseite, die der zweiten Rezeptur auf der Rückseite und die einer dritten Rezeptur um 180 gedreht auf der Rückseite gedruckt. Abbildung 2: PKV-Rezept (Rückseite mit einer Rezeptur bedruckt) 5 / 14

Abbildung 3: PKV-Rezept (Rückseite mit zwei Rezepturen bedruckt) Bei Rezepten, deren Vorderseite sich nicht zur Bedruckung eignet (abweichend vom Muster PKV-Rezept), wird mit der ersten Rezeptur auf der Rückseite begonnen, so dass maximal zwei Rezepturen zu drucken sind. Wenn das Original-Rezeptblatt oder dessen Rückseite nicht für die Bedruckung ausreicht (z. B. mehr als 3 bzw. 2 Rezepturen) werden vor der Bedruckung eine oder mehrere Rezeptkopien angefertigt, als Kopie gekennzeichnet und wie vorstehend beschrieben bedruckt (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3). 1.3 Bedruckung bei Mischrezepten Enthält eine Verordnung neben einer Rezeptur weitere Arzneimittel, Verbandsstoffe, etc. (Mischrezepte), so sind die Informationen zu den Arzneimitteln, Verbandsstoffen, etc. auf der Vorderseite wie schon jetzt üblich zu drucken und die Informationen zu der(n) Rezeptur(en) wie unter Kapitel 1.2 beschrieben auf der Rückseite aufzubringen. 6 / 14

Abbildung 4: PKV-Rezept (Vorderseite mit Fertigarzneimittel bedruckt) 1.4 Allgemeines zur Rezeptbedruckung Da die Rezepturen in der Warenwirtschaft als einzelne Rezepte behandelt werden, fließt deren Bruttowert nicht in den Gesamtbruttowert der auf der Vorderseite gedruckten Arzneimittel, Verbandsstoffe, etc. ein. Anstelle der Bedruckung können auch die Aufkleber der Lohnhersteller in der gleichen Art aufgebracht werden. Die Transaktionsnummer 1 muss eindeutig über alle Kostenträger (PKV und GKV) sein. Das heißt, dass eine Transaktionsnummer, die auf einem GKV-Rezept verwendet wurde, nicht auch für ein PKV-Rezept genutzt werden darf und umgekehrt. 1 Die Transaktionsnummer ist innerhalb eines Kalenderjahres und einer Apotheke eindeutig, jedoch nicht über alle Apotheken hinweg. Zum späteren Abruf der Daten werden zusätzlich die Rechenzentrumskennung und das Apotheken-IK mitgeliefert. 7 / 14

Des Weiteren sind die Vorgaben der TA1 zu beachten. Nach dem dort beschriebenen Verfahren ist die Transaktionsnummer innerhalb eines Kalenderjahres in einer Apotheke eindeutig. Das Übergangsverfahren soll nicht länger als ein Jahr andauern. Daher ist dies ausreichend. Die Apothekenrechenzentren müssen jedoch sicherstellen, dass die Daten auch innerhalb der Aufbewahrungsfrist von drei Jahren durch die PKV abgeholt werden können und nicht durch später gelieferte GKV-Daten mit gleicher Transaktionsnummer überschrieben werden. Der Hashwert wird gedruckt, um das etablierte GKV-Verfahren nicht anpassen zu müssen. Dieser Wert wird von der PKV jedoch nicht benötigt. Werden Informationen zu den einzelnen Taxierungsschritten der Rezeptur gedruckt, muss bei zwei Bedruckungen auf der Rückseite darauf geachtet werden, dass diese Informationen die Transaktionsnummer, das Apotheken-IK und den Rezeptbruttowert nicht überschreiben. Dies muss auch bei der Bedruckung des Abgabedatums und der Apothekeninformationen beachtet werden. 8 / 14

2 Datenlieferung der Apotheken an die Rechenzentren Die Datenlieferung der Apotheken an die Rechenzentren wird genauso durchgeführt wie im GKV-Umfeld. Diese Datenlieferung wird in der TA1/TA3 definiert. Bei einer Lieferung z.b. über FiveRX sollte, wenn möglich, das PKV-Kennzeichen im Datensatz gesetzt werden. 9 / 14

3 Speicherung der Datensätze im Rechenzentrum Die Datensätze werden im Rechenzentrum bis zu 3 Jahre gespeichert. Sind sie mit dem Kennzeichen für einen PKV-Datensatz versehen, werden sie direkt im PKV- Volumen abgelegt. Fehlt dieses Kennzeichen, werden sie zunächst gegen die GKV- Rezepte geprüft und zur Abrechnung mit der GKV genutzt, sobald ein Papierrezept dafür vorliegt. Bei Datensätzen, die nicht mit einem GKV-Papierrezept verbunden werden können, wird davon ausgegangen, dass die PKV-Kennzeichnung fehlt. Diese Rezepte werden generell auch der PKV zum Abruf bereitgestellt. 10 / 14

4 Abruf der Rezepte durch die PKV Für den Abruf der Rezepturdaten müssen sich die abrufenden Stellen bei den Rechenzentren als Client registrieren. Mit der erhaltenen Kennung können die Daten über die noch zu vereinbarende Schnittstelle abgerufen werden. Die favorisierte technische Lösung sieht eine SOAP-Schnittstelle sowie einen XML-Datensatz vor. Aufgrund des durch XML verursachten Overheads, werden auch alternative Technologien geprüft. Der Datensatz wird zwischen PKV und DAV vereinbart. Der eindeutige Schlüssel für den Abruf eines Rezepturdatensatzes besteht aus der Rechenzentrumskennung, dem Apotheken-IK und der Transaktionsnummer. Im Übergangsverfahren wird die Transaktionsnummer ohne Rechenzentrumskennung gedruckt. Für das erste Rezept jeder Apotheke muss deshalb bei allen Rechenzentren der Datensatz erfragt werden. Das Rechenzentrum, das den Datensatz geliefert hat, kann für diese Apotheke bei den datenabrufenden Stellen gespeichert werden, so dass bei weiteren Zugriffen gezielt das Rechenzentrum abgefragt werden kann. Die Transaktionsnummer ist neunstellig und hat an letzter Stelle eine Prüfziffer. Die Wahrscheinlichkeit, eine Nummer zu erraten, ist also 1 zu 100 Millionen. Erfolgen zu viele Zugriffe bei einem Rechenzentrum mit Transaktionsnummern, zu denen kein Datensatz gefunden wird, und besteht somit der begründete Verdacht, dass Daten erspäht werden sollen, kann diese Stelle von den Rechenzentren gesperrt werden, bis eine Klärung erfolgt ist. Ein Datensatz kann mehrfach auch von unterschiedlichen datenabrufenden Stellen abgerufen werden. 11 / 14

5 Datenstruktur PKV - ARZ Der Datensatz zum Abruf der Daten durch die PKV, bzw. die von der PKV zum Abruf berechtigten Stellen, bei den ARZ besteht aus einem Kopfsatz und einem Positionsdatensatz. 5.1 Kopfsatz Datenfeld Quelle Beschreibung Bemerkung IK-anfordernde Stelle DDS 2 IK der anfordernden Stelle, der Datendrehscheibe Anzahl Positionssätze DDS Anzahl der Positionssätze 5.2 Positionssatz Datenfeld Quelle Beschreibung Bemerkung Lfd.-Nr AVS Laufende Nummer der Position Rechenzentrumskennung AVS Kennung des Rechenzentrums IK der Apotheke AVS Institutionskennzeichen der Apotheke Transaktionsnummer AVS Identifizierung des Dispensiervorganges 2 DDS (Datendrehscheibe) ist eine generelle Bezeichnung für die datenabrufenden Stellen. 12 / 14

6 Datenstruktur ARZ - PKV Die Datenstruktur zur Datenlieferung von den Apothekenrechenzentren an die datenabrufenden Stellen besteht jeweils aus einem Kopfsatz und aus einem Positionsdatensatz je verarbeiteter PZN in der Rezeptur. 6.1 Kopfsatz Datenfeld Quelle Beschreibung Bemerkung Rechenzentrumskennung AVS Kennung des Rechenzentrums Bilden zusammen den eindeutigen Zugriffsschlüssel IK der Apotheke AVS Institutionskennzeichen der Apotheke Transaktionsnummer AVS Identifizierung des Dispensiervorganges Name der Apotheke ARZ Bezeichnung der Apotheke Strasse und Hausnummer ARZ Straße und Hausnummer der Apotheke PLZ ARZ Postleitzahl der Apotheke Ort ARZ Ort der Apotheke Sonderkennzeichen AVS Das Sonderkennzeichen nach TA1 bestimmt die Art der Rezeptur. Bei einer für den Endausbau geplanten Übermittlung von Fertigarzneimitteln ist dieses Feld leer. Taxe AVS Gesamtpreis der Rezeptur in Eurocent Anzahl Positionssätze AVS Anzahl der Positionen im Datensatz 6.2 Positionssatz Datenfeld Quelle Beschreibung Bemerkung Lfd.-Nr AVS Laufende Nummer der Position PZN AVS Pharmazentralnummer Faktorkennzeichen AVS Mit dem Faktorkennzeichen 11 wird festgelegt, dass der Wert im Feld Faktor bei parenteralen Zubereitungen den verwendeten Anteil der Packung in 13 / 14

Datenfeld Quelle Beschreibung Bemerkung Lfd.-Nr AVS Laufende Nummer der Position Promille angibt. Faktor Preiskennzeichen AVS AVS Die Anzahl der abgegebenen Einheiten bzw. Teilmengen der Packungsmengen des Arzneimittels in Promille. Der Wert wird nicht mit einem Komma angegeben! Preiskennzeichen nach TA1/TA3. 11 = Apothekeneinkaufspreis nach Arzneimittelpreisverordnung Preis AVS Über das Preiskennzeichen ist definiert, welcher Preis angegeben ist. Der Preis wird in Eurocent angegeben. Abgabedatum AVS Datum der Abgabe derrezeptur 14 / 14