Stadt St.Gallen. Erlass eines neuen Überbauungsplans Bleicheli Süd mit besonderen Vorschriften

Ähnliche Dokumente
Stadt St.Gallen. Gestaltungsplan "Wartensteinstrasse" mit besonderen Vorschriften

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:

Einbezug von Altbauten in Arealüberbauungen

Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»

BEBAUUNGSPLAN BUEHL VOM 28. JANUAR 1993

Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

Überweisung des Stadtrates an den Gemeinderat der Stadt Zürich

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS. 2. Änderung vom 20. Oktober 2004

MACHBARKEITSSTUDIE WAHLACKER ZOLLIKOFEN AR3. ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern

Baulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Wohnen im "Burghalden-Ring", Lenzburg. Erstvermietung. Hohe Lebensqualität: Altstadt Parkanlage Innenhöfe Ruhe Aussicht

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

Zinkenwehr 1. ALBERTSPLATZ 3 ALBERTSPLATZ 2 ZINKENWEHR 1 ZUFAHRT TG ZINKENWEHR 3a WOHNBAU STADT COBURG GMBH STADTENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT COBURG GMBH

Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag

Änderung XXI ÜO Gribiareal

Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften

Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian

Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:...

Bericht und Antrag 13105

"1 Pli 1" I'~'I. Quartierplangebiet "Böschengut 2.1 ", Abgabe von Land im Baurecht oder Verkauf

Angebot für das Bauquartier WA 10 Süd Messestadt Riem, 4. Bauabschnitt Wohnen

Teilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol. Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs

,61. Uberbauungsplan Staudenäcker. Gemeinde Goldach Kanton St. Gallen. 2. Mai 1995 M 1:1000. Öffentliche Planauflage: 8. Mai 1995 bis 7.

4-b/103. Gestaltungsplan "Dorfzentrum Deitingen" Sonderbauvorschriften. Gemeinde Deitingen. Kanton Solothurn. vom 11.

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Bernhardswies II

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin

Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften

Zustimmung Gemeindeversammlung am. Der Präsident: Der Protokollführer: Von der Baudirektion genehmigt am. BDV-Nr.: Publiziert am. In Kraft getreten am

Stadt Schleswig. Vorhaben- und Erschließungsplan

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Gemeinde Senden - Investorenauswahlverfahren. Intergeneratives Wohnen als Folgenutzung des derzeitigen Sportplatzes an der Holtruper Straße

Baugesuch «Oberstadt» erste Etappe. 31. Januar 2017

Informationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017.

AUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»

Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG

Sport und Wohnen in der Herti

Einwohnergemeinde Moosseedorf

BEBAUUNGSPLAN FELMIS VOM 26. JANUAR 2006

Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6

Der Stadtrat an den Gemeinderat

Vom Industrieareal zum modernen Stadtquartier

Tscharnergut Restaurant

7, Ziffo 5-8, folgende Zonen- und Bauordnung für

Einwohnergemeinde Interlaken. Überbauungsordnung Nr. 20 «Artos» Überbauungsvorschriften (UeV) BESCHLUSSFASSUNG

Gestaltungsplan Sandacher Sondernutzungsvorschriften

BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987

Umbau-Konzept. Um- und Ausbau Bauernanwesen Moosbachhof, 8478 Thalheim a.d. Thur. Inhalt

Quartier Kaiserstraße Schwarzplan M1:1000

Anregungen und Ideen Zusammenfassung

Zone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug

.. r'~ 8,! 2~1~) Gestaltungsplanänderung 11 Brüelmatt", 6430 Schwyz. Sonderbauvorschriften GEMEINDE SCHWYZ HOCHBA. bis

4 ½ Zimmer Einfamilienhaus in Hünibach

Dialog Ortsmitte Gilching. Bürgerschaftliche Empfehlungen zum Bebauungsplangebiet. Vorlage in der Lenkungsgruppe am 29. April 2015

Parkplatzreglement vom 26. Juni 2001

BESONDERE VORSCHRIFTEN

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel

Zonenplan Feuerwehrkaserne Viktoriastrasse 70/70a (Zone mit Planungspflicht inkl. Vorschriften)

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich

Hauptstrasse 16, PF Schmerikon Parkplatz-Reglement der politischen Gemeinde Schmerikon vom 6.

Planungsstudie Hölderlinstraße. Inhalt

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben

(1 ~~ A Liegenschaften Schweiz AG

A n d e r B i e s e l h e i d e

Zwei Parzellen im Stadtkern (GP)

Bürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach

Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze

Städtebauliche Analyse und Herleitung 08.Oktober 2015

Grundstücksausschreibung Los 1

01585 in der Gemarkung: Schiffbek. Aufstockung mit zwei Geschossen, Nutzungsänderung zu einem Hostel

Restaurant Egglisgraben 4133 Pratteln

Quartiererschliessungsplan «Serletta Nord, Baubereiche C / E»

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

Albertsplatz 3 Albertsplatz 4

Quartierplanung Johanneshof. Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05.

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht

Abbildung: Der Gestaltungsplan betrifft das Grundstück an der Flughafen-/Obstgartenstrasse, Kat.-Nr

Wohnanlage. Jungbergweg. Entwurfsunterlagen

Gebenstorf Attika-Einfamilienhaus-Wohnung Haus A

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

Inventar der Baudenkmäler gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG)

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE

QUARTIERSERWEITERUNG HOHENZOLLERNSTRASSE BISMARCKSTRASSE GÜTERSLOH PLANUNGSSTUDIE NUTZUNGSKONZEPT PHASE II NEUSTRUKTURIERUNG RAUMPROGRAMM

JAKOBY + SCHREINER J +

Medienmitteilung. Ein wegweisendes Bauprojekt für Giswil

Verkaufsexposé. Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt

Aarau Rohr. Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht

Vorlage Stadtparlament vom 24. Januar 2012 Nr. 4093

Kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 Erläuterungen der Gemeinde Stalden. Wohnbauprojekt Unneri Merje: Eine Brücke zum attraktiven Wohnort

Kanton Glarus. Gemeinde Glarus Süd. Überbauungsplan Heulosen

Stadt Steckborn. Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am mit Entscheid Nr.:.

3.5-Zimmer-Dachwohnung mit Schlafgalerie in Affeier, Nähe der Bergbahnen Obersaxen Objekt Nr. 190

Transkript:

Stadt St.Gallen C Stadtrat Vorlage an den Grossen Gemeinderat vom 21. Februar 2002 Nr. 1660 Überbauungsplan Erlass eines neuen Überbauungsplans Bleicheli Süd mit besonderen Vorschriften 1 usgangslage Der Schweizer Verband der Raiffeisenbanken ist mit seinem gesamtschweizerischen Zentralsitz sowie mit der St.Galler Bank seit langem im Quartier Bleicheli an der Vadianstrasse 17 domiziliert. Für den Standort St.Gallen ist dieser Hauptsitz einer der grossen schweizerischen Banken von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Die Stadt St.Gallen hat deshalb bei den verschiedenen baulichen Projekten der Raiffeisenbanken in den letzten Jahren stets die grösstmögliche Unterstützung geleistet. ls Folge des raschen Wachstums der Geschäftstätigkeit der Raiffeisenbanken wurden in den letzten zehn Jahren zwei grosse Erweiterungsprojekte im Bleicheli erstellt, mit dem vorliegenden Überbauungsplan soll nun die dritte Etappe Bleicheli Süd ermöglicht werden. Die bisherigen Planungs- und Realisierungsschritte können wie folgt dargestellt werden: - Der Schweizer Verband der Raiffeisenbanken veranstaltete 1987 einen rchitekturwettbewerb im Hinblick auf die Neunutzung der damals im Quartier Bleicheli freien oder frei werdenden reale. Dazu gehörte namentlich das real des Werkhofes des Tiefbauamtes. Dieser Boden wurde nach der Verlegung des Werkhofes in die Waldau an die Raiffeisenbanken abgetreten. uf der Grundlage des Siegerprojektes von rchitekt Bruno Clerici aus dem Wettbewerb wurde für dieses real Gartenhof ein Gestaltungsplan für die Neuüberbauung des künftigen Raiffeisenzentrums ausgearbeitet und im Jahre 1993 in Rechtskraft gesetzt. - ls erster Neubau wurde sodann das Raiffeisen-Zentrum Gartenhof für den schweizerischen Zentralsitz erstellt. In der Grossüberbauung sind im Weiteren Läden und Geschäf- www.stadt.sg.ch

Seite 2 von 7 te, Wohnungen im Dachgeschoss sowie Stützpunkte für Tiefbauamt und Stadtwerke integriert. - In einem zweiten Überbauungsschritt wurde eine Erweiterung des bestehenden Bankgebäudes an der Vadianstrasse 17 und ein Neubau im angrenzenden Gebiet Bleicheli Nord vorbereitet. Der Grosse Gemeinderat genehmigte Ende 1999 den entsprechenden Gestaltungsplan. Diese zweite grosse Bankerweiterung ist zur Zeit im Bau. - Das Gebiet Bleicheli Süd wird derzeit teilweise als Parkplatz an der Gartenstrasse genutzt, in den Liegenschaften an der Bleichestrasse / Schreinerstrasse befinden sich noch einige Wohnungen sowie Restaurants. Die Gassenküche wurde an die Linsebühlstrasse verlegt. uf der Basis des erwähnten rchitekturwettbewerbes 1987 wurde für das real im Hinblick auf potentielle Investoren ein Überbauungsplan erstellt und 1993 rechtskräftig. Diese Überbauung wurde aber nicht realisiert. - Das Bleicheli Süd gelangte beim Bodentausch mit dem Werkhofgelände in das Eigentum der Stadt. Die Raiffeisenbanken benötigten aufgrund ihres rasch gewachsenen Bedarfes Ende der 90er Jahre die beiden reale im Bleicheli für ihre Projekte, so dass der Grosse Gemeinderat 1999 einem grossen Bodengeschäft mit der bgabe bzw. Rückgabe der städtischen Parzellen in den realen Nord und Süd zustimmte. Daraufhin projektierte die Raiffeisenbank ein erstes Projekt Bleicheli Süd, aber noch ohne die Bauten Bleichestrasse 1-7, die im Dritteigentum waren und gemäss dem damaligen Überbauungsplan nicht abgebrochen werden konnten. - In der Zwischenzeit konnten auch die Liegenschaften Bleichestrasse 1, 3, 5 und 7 durch den Schweizer Verband der Raiffeisenbanken erworben werden. Dies ermöglichte die Neuprojektierung einer Überbauung unter Einbezug auch dieser Liegenschaften und damit eine sowohl städtebaulich wie auch aus Sicht der Banken zweckmässigere Lösung. Das wiederum durch rchitekt Bruno Clerici auf der Grundlage seines Wettbewerbsprojektes aus dem Jahre 1987 weiterentwickelte und ergänzte Projekt bildet die usgangslage für den nun vorliegenden neuen Überbauungsplan Bleicheli Süd, welcher den rechtskräftigen alten Plan vom 17. März 1993 ersetzen soll. Mit dem Projekt Bleicheli Süd kann der Schweizerische Verband der Raiffeisenbanken seinen Hauptsitz Schweiz mit den entsprechenden Dienstleistungszentren den nforderungen entsprechend ausbauen und die Zukunft des Standortes St.Gallen sicherstellen. Das gesamte Raiffeisen-Zentrum einschliesslich des St.Galler Banksitzes wird nach bschluss

Seite 3 von 7 der Erweiterungen rund 1'200 rbeitsplätze umfassen. Das Planungsgebiet liegt in der Kernzone, Bauklasse 5. Die Zonenplanrevision sieht neu die geschlossene Bauweise vor. 2 Projekt Bebauung: Das neue 5-geschossige Bürogebäude vervollständigt die städtebauliche Entwicklung im Bleicheliquartier. Gegen Süden folgt der Neubau der geschwungenen Form der Gartenstrasse und reagiert in seiner Höhenentwicklung auf das gegenüberliegende Raiffeisenzentrum. Nach Osten bildet die Neubaute mit ihrer Stellung an der Schreinerstrasse einen dreiecksförmigen Platz. Durch die Zäsur an der Bäckerstrasse zum Haus Nr. 9 wird ein grosszügiger Zugangshof geschaffen. Im öffentlich aufgelegten Überbauungsplan war kein Gebäude als Schutzobjekt vorgesehen. ufgrund der Einsprache des Heimatschutzes wurde die Situation bezüglich des Gebäudes Bleichestrasse 9 nochmals überprüft. Im Einvernehmen mit der Bauherrschaft wurde die Liegenschaft im nun vorliegenden Plan mit Einspracheentscheid des Stadtrates als Schutzobjekt bezeichnet und bleibt somit erhalten. Erschliessung: Die verkehrsmässige Erschliessung des reals (nlieferung, Hofzufahrt, Vorfahrt etc.) erfolgt von der Gartenstrasse respektive der Bleichestrasse über den vorgesehenen Hof im Bereich der heutigen Bäckerstrasse. Die Zufahrt zur Parkgarage ist mittels Unterquerung der Gartenstrasse von der bestehenden Parkgarage südlich der Gartenstrasse (Überbauung Gartenhof / Raiffeisen-Zentrum) vorgesehen. Die Bäckerstrasse wird überbaut und im strassenrechtlichen Verfahren aufgehoben. 3 Sonderbauvorschriften Zweck des Überbauungsplanes Das Überbauungskonzept weicht in wesentlichen Teilen von den Bestimmungen der Regelbauweise gemäss Bauordnung der Stadt St.Gallen ab. Zu dessen Realisierung sind deshalb mittels Überbauungsplan gemäss rt. 22 ff. Baugesetz des Kantons St.Gallen die bau- und planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Mit dem Überbauungsplan werden innerhalb des festgelegten Gebietes die besonderen städtebaulichen Qualitäten berücksichtigt und

Seite 4 von 7 verbindlich festgelegt. Der neue Plan ersetzt den rechtsgültigen Plan vom 17.März 1993 vollständig. llgemeine Bestimmungen Im Überbauungsplan wird zwischen festgelegten und richtunggebenden Elementen unterschieden. Die als Festlegungen bezeichneten Elemente sind allgemein verbindlich. Sie legen den Spielraum, innerhalb welchem sich das Bauprojekt bei der Baueingabe bewegen darf, fest. Die richtunggebenden Elemente (Hinweise) zeigen Zielsetzungen auf und dienen der besseren Verständlichkeit des Planes. Erschliessungsbestimmungen Die verkehrsmässige Erschliessung erfolgt von der Garten- respektive Bleichestrasse über die im Plan bezeichnete Fläche Trottoir, Fahrweg, Innenhof (Hinweis). Bezüglich der Parkierung wird vorgeschrieben, dass die erforderlichen Parkplätze in einer Tiefgarage erstellt werden müssen. Die Zufahrt erfolgt unter der Gartenstrasse mittels Verbindung von der bestehenden Tiefgarage südlich der Gartenstrasse (Hinweis: unterirdische Zu- und Wegfahrt). Die nzahl Parkplätze wird im Baubewilligungsverfahren aufgrund der jeweils zugeordneten Nutzungen bestimmt. Überbauungsbestimmungen Mittels Baubereichen für Hauptbauten und Innenhof werden die Bereiche des Planungsgebietes, welche überbaut werden dürfen, von den übrigen Bereichen abgegrenzt. Innerhalb der Baubereiche wird die differenzierte Bebaubarkeit mittels maximalen Gebäudehöhen sowie einem überlagernden Baubereich für zulässige ttikageschosse klar definiert. Gestaltungsbestimmungen Die einheitliche und vorzügliche Gestaltung der Bauten spielt eine wesentliche Rolle in der Umsetzung der Planungsidee in das konkrete Bauprojekt und der Eingliederung in die Umgebung. Bezüglich allgemeiner Gestaltung werden in den Vorschriften nur grobe Zielvorstellungen formuliert. Die Umsetzung und Sicherung der architektonischen Qualität muss im Baubewilligungsverfahren beurteilt und festgelegt werden. Dazu sind mit der Baueingabe Konzepte über die Materialwahl und die Farbgebung mitzuliefern. Die Umgebung besteht nebst den Trottoirflächen aus einem gegen die Bleichestrasse offenen Innenhof sowie einer Freifläche an der Schreinerstrasse, welche als Platzanlage zu gestalten und mit einem einheimischen Laubbaum zu bepflanzen ist.

Seite 5 von 7 ufhebung bisherigen Rechts Innerhalb des Plangebietes werden der rechtskräftige Überbauungsplan Bleicheli Süd vom 17. März 1993 sowie zwei ältere Baulinienpläne aus den Jahren 1958 bzw. 1974 aufgehoben. 4 Wohnnutzung Der rechtskräftige Überbauungsplan Bleicheli Süd aus dem Jahre 1993 soll aufgehoben und durch den neuen Plan ersetzt werden. Der bestehende Plan sah grundsätzlich im ganzen Plangebiet einen Wohnanteil von 25 % der Geschossflächen vor, wobei dieser Wohnanteil transferiert werden kann. Ein früheres Bauprojekt der Raiffeisenbanken sah einen Neubau auf der Basis des alten Ü- berbauungsplanes vor, die Liegenschaften an der Bleichestrasse 1-7 wären erhalten geblieben. Für die Neubaubereiche wurde ein Transfer des Wohnanteils auf die kürzlich sanierte städtische Wohnliegenschaft Wassergasse 13 sowie auf die Liegenschaften an der Wassergasse durchgeführt, die für das Kongresszentrum Hotel Einstein vorgesehen sind. Im Kaufvertrag über diese Grundstücke ist die Übernahme und Realisierung der Wohnnutzung sichergestellt. Mit dem neuen Projekt und Überbauungsplan für eine Gesamtüberbauung des reals Bleicheli Süd ist nun der bbruch auch der jetzigen Gebäude Bleichestrasse / Schreinerstrasse verbunden. In der Neuüberbauung der Raiffeisenbanken lässt sich aber kein sinnvoller Wohnanteil mehr realisieren. Eine Kombination Wohnen und Banknutzung (mit Wohnungen im Dach oder Obergeschoss) wäre aufgrund der Sicherheits- und Erschliessungsbedürfnisse, aber auch des Flächenbedarfs unzweckmässig. Solche Lösungen sind für die erwünschte Belebung des Quartiers und eine sicht- und spürbare Nutzungsdurchmischung wenig ergiebig. Ähnliche Vorbehalte gelten auch für Transferlösungen an andere, allenfalls entferntere Standorte. Eingehende bklärungen und Gespräche mit den Raiffeisenbanken haben ergeben, dass für die Erhaltung und Schaffung von Wohnraum die Neuerstellung eines Wohngebäudes die weitaus beste Lösung darstellt. Die Raiffeisenbanken haben sich deshalb bereit erklärt, einen neuen Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe am Standort Wassergasse 12 / 14 zu erstellen und entsprechende Verpflichtungen einzugehen. Die Liegenschaft Wassergasse 14 ist im Eigentum der Stadt und wurde mit Zustimmung des Stadtrates an die Raiffeisenbanken für diesen Wohnzweck verkauft. Die Liegenschaftenkommission wird über diesen Verkauf in

Seite 6 von 7 abschliessender Kompetenz gleichzeitig mit dieser Vorlage entscheiden. Das Gebäude Wassergasse 12 ist im privaten Eigentum, die Verhandlungen über einen Verkauf sind noch im Gange. Die Erwerbssituation für die Liegenschaft Wassergasse 12 darf das dringende Neubauprojekt für das Bankgebäude nicht verzögern. Ein unmittelbarer Ersatz im Sinne eines Transfers des Wohnanteils des alten Planes Bleicheli Süd an den neuen Wohnstandort ist deshalb ohne zeitliche Verzögerung nicht möglich. Im Kaufvertrag über den Erwerb der Liegenschaft Wassergasse 14 haben sich die Raiffeisenbanken verpflichtet, diese Liegenschaft bis auf das Erd- und Sockelgeschoss als Wohnraum zu nutzen. Ebenfalls hat sich die Käuferin verpflichtet, die Liegenschaft Wassergasse 12 - selbst oder mit einem Partner - möglichst rasch zu erwerben, um umgehend eine Wohnüberbauung zu projektieren und zu erstellen. Für den Fall, dass bis Ende 2002 ein Erwerb der Wassergasse 12 noch nicht möglich sei sollte, wird die Raiffeisenbank die Realisierung eines ersten Wohnbauteiles anstelle des Hauses Nr. 14 prüfen. 5 Verfahren Während der öffentlichen uflage des Überbauungsplanes sind insgesamt drei Einsprachen eingereicht worden. Die Bauverwaltung führte zusammen mit der Bauherrschaft Einspracheverhandlungen durch, die zu folgenden Ergebnissen gelangten: - Der Naturschutzverein der Stadt St.Gallen verlangte den Einbau von Nistmöglichkeiten für Mauersegler als Ersatz für die bestehenden Standorte sowie die Rücksichtnahme bei der Planung der Bauphasen auf die Lebensgewohnheiten dieser Tiere. In einer Vereinbarung zwischen der Bauherrschaft und dem NVS konnten diese Punkte einvernehmlich geregelt werden. - Der Mieterinnen- und Mieterverband Kanton St.Gallen zog seine Einsprache nach einer einlässlichen Information über die Lösung der Wohnungsfrage - wie sie vorstehend dargestellt ist - zurück. Der Verband zeigte nach der Darlegung der Gesamtsituation Verständnis für die getroffene Lösung. - Der Heimatschutz St.Gallen / ppenzell I.Rh. verlangte die Erhaltung der historischen Bausubstanz und die Prüfung der Schutzwürdigkeit der für den bbruch vorgesehenen Bauten. In den Einspracheverhandlungen konnte die Bauherrschaft die Erhaltung des Gebäudes Bleichestrasse 9 zusichern, das im Inventar der schützenswerten Bauten aufgeführt ist (Kat. 3). Der Überbauungsplan wurde im Einspracheentscheid des Stadtrates entsprechend geändert und das Gebäude geschützt. Die Liegenschaften Bleichestrasse

Seite 7 von 7 1-7 hingegen sind nicht erhaltenswert, von schlechter Bausubstanz und auch nicht im Inventar enthalten. In dieser Hinsicht wurde die Einsprache abgelehnt. 6 ntrag Dem Überbauungsplan Bleicheli Süd mit besonderen Vorschriften wird zugestimmt. Der Stadtpräsident: Christen Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber: Linke Beilagen: Überbauungsplan Besondere Vorschriften