Die Institutionen der Qualitätssicherung in Deutschland Bilanz und Ausblick im Kontext Telemedizin 1. Nationaler Fachkongress Telemedizin PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Abt. Fachberatung Medizin Gemeinsamer Bundesausschuss Berlin, 5.11.2010
Aufgaben des G-BA gesetzlicher Auftrag in SGB V: Konkretisierung des Leistungskatalogs - Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten ( 12) - beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien ( 92) umfangreiche Aufgaben in der QS problematisches Verhältnis vertragsärztlich / stationär VerfO und GO als wesentliche Arbeitsgrundlagen 2
Ausschüsse des G-BA / Zuständigkeiten 3
Ansätze für QS im G-BA Qualitätsmanagement (intern) vertragsärztlich, vertragszahnärztlich, stationär Qualitätssicherung (extern) vorwiegend extern vergleichend zwischen Leistungserbringern, Qualitätsindikatoren, QS- Kommissionen, strukturierter Dialog, Audit & Feedback weitere Vereinbarungen u.a. Strukturqualität, Mindestmengen, Qualitätsberichte Sektorenübergreifende Qualitätssicherung Akkreditierung von DMP (Bundesversicherungsamt) mit Evaluation / Qualitätsindikatoren, QI-Entwicklung für 4 Leistungsbereiche 4
1. Internes Qualitätsmanagement 1. Richtlinie einrichtungsinternes QM vertragszahnärztlich 2. Richtlinie zum internen QM vertragsärztlich 3. Vereinbarung zum internen QM stationär 5
Bsp. QM vertragsärztliche Versorgung Ziel: kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung hinsichtlich Mitarbeiterzufriedenheit ( Arbeitszufriedenheit ); Vermeidung von Problemen durch transparente Verfahrensabläufe; Objektivierung und Messung von Ergebnissen der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung Maßnahmen: vollständige Einführung innerhalb von 4 Jahren in allen Praxen; Einrichtung einer QM-Kommission bei KV und Bericht durch KBV an den G-BA (jeweils bis 30.6.*); Stichprobenprüfung; nach Evaluation Akkreditierung von QM-Systemen und Notwendigkeit von Sanktionen für Vertragsärzte *[erstmals 2011] 6
2.1 externe vergleichende Qualitätssicherung Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung stationär (insgesamt 26 Leistungsbereiche) Ambulant erworbene Pneumonie Herzchirurgische Operationen Allgemein-chirurgische Operationen: Cholezystektomie, Karotis- Rekonstruktion Unfall und Orthopädische Operationen: Knie- und Hüftendoprothesen sowie Frakturen Kardiologische Verfahren: Herzschrittmacher, PCI Gynäkologische Operationen Geburtshilfe Mammachirurgie Transplantationen: Herz, Leber, Niere, Pankreas Dekubitusprophylaxe 7
2.2 Qualitätsbeurteilung und prüfung (vertragsärztlich) 1.Richtlinie zur Qualitätsbeurteilung und - prüfung Beschluss zur Arthroskopie 2009 2.Qualitätsbeurteilung in der radiologischen Diagnostik 3.Qualitätsbeurteilung für die Kernspintomographie 4. Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse 8
3. Sektorenübergreifende Qualitätssicherung Einführung einer sektoren- und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in 137 SGB V Richtlinien sind sektorenübergreifend zu erlassen, es sei denn, die Qualität kann nur durch sektorenbezogene Regelungen gesichert werden Dokumentation indikationsbezogener Behandlungsverläufe nur sektorenübergreifend möglich es resultierte die QESÜ-Richtlinie bzw. RL Nr. 13 9
3.1 Ziel der QESÜ-RL Etablierung eines sektorenübergreifenden Ansatzes Ermöglichung von Längsschnittbetrachtungen Umfassende Einbeziehung aller Patienten Zentrale Datenerfassung und dezentrale Durchführung der Verfahren Vorrang der Qualitätsförderung 10
3.2 Inhalt der QESÜ-RL Sektorengleiche Verfahren Erbringung der gleichen medizinischen Leistung erfolgt in unterschiedlichen Sektoren Sektorenüberschreitende Verfahren Maßgeblicher Anteil zweier Sektoren am Behandlungsergebnis Sektorenüberschreitende follow-up-verfahren Überprüfung der Ergebnisqualität einer in einem Sektor erbrachten Leistung durch die Messung in einem anderen Sektor 11
Zuständige Stellen für die Bewertung der QS- Daten: Bei länderbezogenen Verfahren: LAGen - Gesamtverantwortung für die Durchführung der QS- Maßnahmen - Delegation der einzelnen QS-Maßnahmen an die Kven / KZVen / LQSen bzw. LKGen Bei bundesbezogenen Verfahren: Institution nach 137a SGB V (AQUA-Institut) - Gesamtverantwortung für die Durchführung der QS- Maßnahmen - Durchführung der einzelnen QS-Maßnahmen unter Beteiligung der Kven / KZVen / LQSen bzw. LKGen 12
3.3 Maßnahmen nach QESÜ-RL Stufe 1: bei Auffälligkeiten Teilnahme an Fortbildungen, Fachgesprächen, Kolloquien, Qualitätszirkeln Implementierung von Behandlungspfaden Durchführung von Audits und Peer Reviews Implementierung von Handlungsempfehlungen anhand von Leitlinien Stufe 2: bei nachweislich schweren Misständen Vergütungsabschläge / Entziehung der Abrechnungsmöglichkeit der jeweiligen Leistung 13
Beauftragung von Verfahren bei AQUA 2009 Perkutane Koronarintervention (PCI) Katarakt Konisation 2010 Kolorektales Karzinom Arthroskopie Endoprothesen Follow-up in der ext. stat. QS 2011 Verfahren zur Themenfindung und Priorisierung Nosokomiale Infektionen Mindestens 2 weitere Verfahren 14
Perspektiven der QS im G-BA Verknüpfung der QS über Sektorengrenzen hinweg Follow-Up / Längsschnittuntersuchungen Aufbau effektiver Strukturen zur Primärdatenerhebung im ambulanten Sektor Verknüpfung der verschiedenen Instrumente untereinander (Stichprobenprüfung QM QS) Berücksichtigung flexibler Versorgungsstrukturen (Selektivverträge, regionale Unterschiede, Patienten- Subgruppen) Evaluation und Versorgungsforschung 15
Unterstützung durch Institute Institution nach 137a SGB V (stationäre und ambulante QS seit 2010): www.aqua-institut.de, www.sqg.de Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (leitlinienorientierte DMP- Aktualisierungen, Priorisierung/ Themenauswahl): www.iqwig.de Datenanalyst für QS-Verfahren Dialyse (MNC GmbH Münster) 16
Zuständigkeit des G-BA für Telemedizin 1. Anerkennung als neue Behandlungsmethode: Voraussetzung ist ein Beratungsantrag Beschreibung als abgegrenzte Methode Nutzennachweis als Voraussetzung für Anerkennung (ambulant) - zusätzlichen Nutzen durch die Datensammlung und die Bidirektionalität bzw. der datengetriggerten Intervention aufzeigen - ggf. Nutzen durch Vorverlegung des Interventionszeitpunkts analog zu Screeningverfahren: lead-time bias oder echte Verzögerung des Fortschreitens der Erkrankung 17
Zuständigkeit des G-BA für Telemedizin 2. QS-Maßnahmen können auch separat vereinbart werden Anerkennung als neue Methode nicht zwingend erforderlich (Bsp. Herzkatheter) G-BA-Regelung unabhängig von Hersteller zahlreiche Möglichkeiten für struktur-, prozessund ergebnisbezogene QS außerhalb G-BA: Regelung der BMV-Partner nach 135 Abs. SGB V (überwiegend struktur- und prozessbezogen, fachliche & technische Anforderungen) 18
Ansatzpunkte für QS bei Telemonitoring technische Qualität sicher stellen Struktur- und Prozessqualität, z.b. - Anforderungen an Geräte, Datenübertragung usw. - Anforderungen an Auswertung der Daten (personelle Qualifikation) - Anforderungen an Kommunikationskette Behandlungsqualität sicher stellen Verknüpfung mit leitlinienorientierter Versorgung 19
Prozessqualität Zusammenfassung Ergebnisqualität technische Qualität Behandlungsqualität Quelle: http://www.vitaphone.de/produkte/telemedizin.html 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! matthias.perleth@g-ba.de