Flüchtlingskinder in Schule und Ausbildung

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Transkript:

Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Flüchtlingskinder in Schule und Ausbildung Markus Truniger, 28. März. 2017

Folie 2 Wer sind die geflüchteten Kinder? zum Beispiel ein Mädchen (9) aus Syrien zum Beispiel ein Jugendlicher (17) aus Eritrea

Folie 3 Welche Ressourcen haben die Kinder und Jugendlichen? Eigene Ressourcen Neugier, Kraft, Cleverness, Lernmotivation, Hoffnung auf ein gutes Leben, Resilienz Externe Ressourcen Zusammenhalt und Solidarität der Familien und in Reise-Gruppen Unterstützung durch Betreuende, Lehrpersonen und Freiwillige (z.b. Nachbarn) in der Schweiz Halt in Betreuungs- und Schulstrukturen

Folie 4 Welche Belastungen haben die Kinder und Jugendlichen? im Herkunftsland und auf der Flucht Härten, Anstrengung, Angst, traumatische Erlebnisse, Erschöpfung in der Schweiz Wartezeiten, Umhergeschoben-Werden, schwierige Wohnverhältnisse, unstabile Beziehungen, Enttäuschungen, ungewisse Perspektiven zum Teil überfordertes Fachpersonal, defizitorientierte Wahrnehmung, xenophobe und rassistische Ablehnung im öffentlichen Raum

Folie 5 Neu ankommende Kinder und Jugendliche werden in Aufnahmeklassen eingeschult Die «Basics» werden bei Bedarf rasch mobilisiert: Schulraum, Lehrpersonen, kantonale Finanzierung. Schule in zurzeit 25 «Aufnahmeklassen Asyl» im Kanton Zürich findet auch für diese Kinder und Jugendlichen statt. Die Kinder haben einen sicheren, kindgerechten und freundlichen Ort, eine ebensolche Tagesstruktur und verlässliche Beziehungen. Sie beginnen Deutsch zu lernen, sich in der Klasse, der Umgebung und der Schweiz zu orientieren, und sie lernen in allen Fächern.

Schüler/innen und Lehrerin in einer Aufnahmeklasse Asyl Folie 6

Folie 7 In einer zweiten Phase werden Kinder in Schulen der Gemeinden integriert Die Einschulung findet in einem ersten Jahr in schulischen Strukturen gemäss kantonalem Schulrecht statt: Regelklassen, ergänzt durch intensiven / täglichen DaZ-Anfangsunterricht (Deutsch als Zweitsprache) oder Aufnahmeklassen DaZ-Lehrpersonen sind die wichtigste zusätzliche und unterstützende Ressource. Bei Bedarf wird der DaZ- Unterricht ausgebaut.

Folie 8 Die Lehrpersonen werden fachlich mit Austausch und Weiterbildung unterstützt Eine Informationsbroschüre steht zur Verfügung. Es gibt Austauschtreffen. Kurse werden angeboten zu aktuellen Themen wie: DaZ-Unterricht Alphabetisierung Umgang mit Trauma (und Supervision dazu) Hintergrundwissen zum Asylwesen Solche Angebote werden je nach Nachfrage von der PHZH und andern Instituten geführt.

Folie 9 Wege in die berufliche Bildung für Spätzugewanderte (17 25) Die Wege sind weniger vorgezeichnet als in der Volksschule. Varianten sind: Aufnahmeklassen der Sekundarschulen Vorkurse Sprache und Integration sowie (Integrationsorientierte) Berufsvorbereitungsjahre BVJ an Berufswahlschulen (Integrations-)Vorlehren Zwei- bis vierjährige Berufslehren Mittelschule (mit Aufnahme im besonderen Einzelfall)

Folie 10 oder Deutschkurse, Praktika, Arbeitsintegrationsprogramme Hilfsarbeit Arbeitslosigkeit und weitere Sozialhilfeabhängigkeit

Folie 11 Zwei Beispiele von Jugendlichen aus Afghanistan mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit Idris kam mit 17 ein Jahr später haben sich sein Status und ein Ausbildungsweg noch nicht geklärt. Sabir kam mit 16 nach einer Aufnahmeklasse im MNA-Zentrum und einem Berufsvorbereitungsjahr absolviert er eine reguläre Lehrstelle im Detailhandel.

Folie 12 Überlegungen zu Kinderrechten und Kinderschutz Das Recht auf Grundschulbildung ist gewährleistet. Auch für alle 16-18-Jährigen sollte der Zugang zur Bildung gewährleistet werden. Die Jugendlichen brauchen Brückenangebote mit Vollzeit-Programmen in vielen Fällen über zwei Jahre. Ein besonderer Schutz und eine besondere Unterstützung sind nicht immer gewährleistet: nicht ausreichende sozialpädagogische Betreuung von MNA einzelne nicht-kindgerechte Unterkünfte (Nothilfeunterkünfte NUK, Hallen-Unterkünfte)

Folie 13 Kinder und Jugendliche sollten möglichst rasch sichere Perspektiven erhalten durch rasche Entscheide und rasche Zugänge zu Regelstrukturen. Nach fünf Jahren Leben als Kind in der Schweiz ist auch wenn Asylentscheide noch offen oder negativ sind eine Regularisierung des Aufenthalts aus Sicht des Kinderschutzes angezeigt (keine Wegweisung, da ein Härtefall als gegeben zu beurteilen ist).

Folie 14 In die Bildung und Integration der Kinder und Jugendlichen «investieren»! personale Ressourcen, Beziehungen und professionelles Knowhow einsetzen Zeit geben Kooperationen und Vernetzung pflegen ausreichende Finanzen bereitstellen Zuversicht in diese jungen Menschen setzen