DFG. Merkblatt. Überregionale Lizenzierung. DFG-Vordruck 12.18 09/15 Seite 1 von 12



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Transkript:

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 1 von 12 Merkblatt Überregionale Lizenzierung

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 2 von 12 I Programminformationen 1 Ziel Die () fördert im Bereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme Projekte an wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere Service- und Informationseinrichtungen in Deutschland. Förderziel ist der Aufbau leistungsfähiger Informationssysteme für die Forschung unter überregionalen Gesichtspunkten. Mit dem Förderprogramm Überregionale Lizenzierung (Allianz-Lizenzen) unterstützt die wissenschaftliche Informationseinrichtungen dabei, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen breiten, nachhaltigen, vollumfänglichen Zugriff auf elektronische Ressourcen zu wirtschaftlich günstigen Bedingungen zu ermöglichen. Gegenstand der Förderung sind vor allem konkrete überregionale Lizenzabschlüsse, sogenannte Allianz-Lizenzen für Zeitschriften, Datenbanken und ebooks. Darüber hinaus können auch Projekte unabhängig von konkreten Lizenzabschlüssen gefördert werden, wie beispielsweise Ansätze zur Bündelung der Lizenzierungsaktivitäten beim Erwerb von elektronischen Medien oder die Erprobung neuer Elemente im Lizenzierungskontext. Allianz-Lizenzen kennzeichnet, dass sie den Grundsätzen zum Erwerb -geförderter überregionaler Lizenzen entsprechen. Diese Grundsätze formulieren hohe Standards für die Lizenzierung. Die Standards zielen darauf ab, die Versorgung in der Breite zu verbessern (Open-Access-Komponente, Moving-Wall-Komponente und Archivkäufe), den nachhaltigen Zugriff auf die lizenzierten Inhalte abzusichern (Archiv- und Hosting-Rechte) und eine Nutzung über den lesenden Zugriff hinaus im Sinne des dataund textmining zu ermöglichen. Darüber hinaus werden im Rahmen von Allianz-Lizenzen innovative Geschäftsmodelle entwickelt, erprobt und umgesetzt. Das gilt insbesondere für bestandsunabhängige, e-only-basierte Preisfindungsmodelle. Allianz-Lizenzen werden für den Zugriff durch alle interessierten wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland verhandelt (opt-in-modell). Die Finanzierung einer Allianz-Lizenz setzt sich zusammen aus den Teilnahmegebühren der beteiligten Einrichtungen (75%) und einem -Förderanteil (25%).

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 3 von 12 Mit einer weiteren Förderoption, der Lückenergänzung, wird einem Problem Rechnung getragen, das für Produkte besteht, für die bereits eine Nationallizenz erworben wurde und für die nun die Förderung einer Allianz-Lizenz beantragt wird. Hier können zeitliche und inhaltliche Lücken zwischen den über eine Nationallizenz zugänglichen Inhalten und den aus der Allianz-Lizenz per Moving Wall aufgebauten Archiven entstehen. Um diese für die Nutzung unbefriedigende Situation zu überwinden, können die Kosten für lückenergänzende Archivkomponenten zu 100% bei der beantragt werden. Ein Antrag auf Lückenergänzung kann nur in Verbindung mit einem Antrag auf eine laufende Zeitschrift bzw. eine laufende Datenbank gestellt werden. Die Förderung von Allianz-Lizenzen bezieht sich nicht zuletzt mit Blick auf die angestrebte Strukturwirkung ausdrücklich auf Produkte mit großer Nachfrage. Damit unterscheiden sich Allianz-Lizenzen prinzipiell von Lizenzen für elektronische Ressourcen, die einen stark spezialisierten Bedarf bedienen. Solche Lizenzen können unter definierten Voraussetzungen im Rahmen der -geförderten Fachinformationsdienste abgeschlossen werden. Angestrebt wird, die Bedingungen der Allianz-Lizenzen zu einem Referenzstandard für die Lizenzierung in Deutschland zu machen, indem sie auf möglichst viele Lizenzverträge übertragen werden. Erwünscht ist, dass die antragstellenden Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen z.b. Workshops und Vorträge die Übernahme der Allianz- Lizenzen-Grundsätze in andere Lizenzierungskontexte unterstützen. Hierfür können ebenfalls Mittel beantragt werden. Im Sinne des übergeordneten Förderziels werden die antragstellenden Einrichtungen darüber hinaus ermuntert, in den Verträgen für Allianz-Lizenzen auch Optionen auszuhandeln, die nicht zwangsläufig aus der Förderung mitfinanziert werden, aber ebenfalls dazu geeignet sind, den Zugriff auf wissenschaftlich relevante Publikationen zu erleichtern. Das können z.b. spezielle Rabatte für andere Zeitschriftenpakete, Datenbank-Angebote oder ebook-pakete des Anbieters sein, Preisermäßigungen bezogen auf die author-processing-charges von Open-Access-Gold Zeitschriften des Anbieters oder Preisermäßigungen für die Printausgaben aus dem jeweiligen Verlagsangebot.

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 4 von 12 2 Antragstellung 2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt für den Erwerb von Lizenzen sind ausschließlich Angehörige von wissenschaftlichen Informationseinrichtungen, insbesondere Bibliotheken, sofern sie gemeinnützig sind. Für Vorhaben, die auf die konzeptionelle Weiterentwicklung von Lizenzierungsmodellen abzielen, mit denen aber keine konkreten Lizenzabschlüsse intendiert sind, gilt: Antragsberechtigt sind grundsätzlich Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren u. ä., sofern sie gemeinnützig sind. Ferner ist jeder Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland antragsberechtigt, dessen oder deren Ausbildung in der Regel mit der Promotion abgeschlossen ist. In der Regel nicht antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie in einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder Ihnen die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet ist. Da die Förderung im Bereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme auf eine überregionale Verbesserung der Informationsinfrastrukturen abzielt und die daraus resultierenden Ergebnisse eine Dienstleistung für die Wissenschaft insgesamt darstellen, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Mitgliedseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz sowie Angehörige von mit diesen Organisationen assoziierten Forschungseinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden, und Angehörige deutscher Standorte international getragener Informationsinfrastruktureinrichtungen ebenfalls antragsberechtigt. 2.2 Voraussetzungen der Antragstellung und Förderbedingungen Wenn eine Projektförderung der auf den Aufbau einer längerfristig angelegten, überregionalen Struktur abzielt, wird erwartet, dass der Antrag von einer Einrichtung

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 5 von 12 (mit)getragen bzw. (mit)gestellt wird, die in der Lage ist, die Projektergebnisse zu verstetigen und deren Nachhaltigkeit zu sichern. 2.2.1 Voraussetzungen für die Durchführung des Projektes Für Allianz-Lizenzen: Die antragstellenden Einrichtungen müssen über fundierte und nachgewiesene Erfahrungen in der Verhandlung großvolumiger Literaturbeschaffungen im digitalen Umfeld sowie deren Speicherung und Bereitstellung verfügen. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, die von ihnen im Rahmen einer -geförderten, überregionalen Lizenz erworbenen Dokumente in geeignete Nutzungs- und Speichersysteme zu überführen. Die Abstimmung und Kooperation mit anderen lizenznehmenden Einrichtungen wird erwartet. Für andere Projekte: Es wird vorausgesetzt, dass sich die Antragsteller einen umfassenden Überblick über die internationalen Entwicklungen verschaffen und sie in ihre Planungen aufnehmen. Die einschlägigen nationalen und internationalen Standards sind in jedem Fall zu berücksichtigen. Eine umfassende Recherche über bereits vorhandene Methoden, Verfahren oder Werkzeuge, die ggf. nachgenutzt werden können, ist eine wesentliche Voraussetzung der Förderung. 2.2.2 Anforderungen an die Projektergebnisse Für Allianz-Lizenzen: Gegenstand der Angebote ist die Gewährung einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz zur Nutzung des vom Lizenzgeber vertriebenen Produktes durch die antragstellende Einrichtung. Den abgeschlossenen Lizenzverträgen können gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtungen beitreten. Produkte, die zum Erwerb als überregionale Lizenz im Rahmen dieses Förderprogramms in Frage kommen, müssen die Voraussetzungen erfüllen, die im Anhang zu diesem Merkblatt als Grundsätze für den Erwerb -geförderter überregionaler Lizenzen festgehalten sind: http://www.dfg.de/formulare/12_181/

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 6 von 12 Um eine nachhaltige Wirkung der Förderung abzusichern sowohl bezogen auf die geförderten Produkte, als auch bezogen auf Nachahmungseffekte in anderen Lizenzierungskontexten (z.b. regionale Konsortien) wird erwartet, dass die Antragsteller bei den Verhandlungen auch die Frage thematisieren, welche Elemente aus der Allianz- Lizenz-Förderung nach Ende der -Förderung für nachfolgende Konsortien zu dem jeweiligen Produkt beibehalten werden können. Für alle Projekte: Alle durch das Vorhaben zustande gekommenen Ergebnisse sind in der Fachöffentlichkeit bekannt zu machen und kostenlos zur Nachnutzung auch durch Dritte zur Verfügung zu stellen. 2.2.3 Finanzielle Eigenleistung Es wird eine angemessene Eigenleistung erwartet. Dazu zählt beispielsweise der Personaleinsatz für die Verhandlungsführung. 2.3 Form und Frist 2.3.1 Form des Antrags Die Antragstellung richtet sich nach dem Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen im Bereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme. http://www.dfg.de/formulare/12_01 Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Gliederung dieser Vorlage zu Grunde und gehen Sie dabei insbesondere auch auf folgende Punkte ein: Sofern Sie Mittel für den Erwerb einer Allianz-Lizenz beantragen Zu Punkt 1 der Beschreibung des Vorhabens (Ausgangslage und eigene Vorarbeiten): Beschreibung des Produktes Bitte machen Sie Angaben zu folgenden Punkten: Warum ist das Produkt zur Lizenzierung als Allianz-Lizenz geeignet? Aufgrund welcher Kriterien wurde es zur Beantragung als Allianz-Lizenz ausgewählt?

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 7 von 12 Wie hoch ist die Nachfrage nach dem Produkt? Wie stark ist das beantragte Produkt bereits verbreitet? Inhaltliche Überschneidungen mit bereits bestehenden National- bzw. Allianz-Lizenzen? Bei ebooks bzw. wenn zutreffend: Wird eine neue bzw. der erste Teil einer Serie beantragt, sind Angaben zum Gesamtkonzept der Serie bzw. der Förderung darzulegen. (Wie viele Teile sind innerhalb der Serie insgesamt geplant? Wie viele Teile davon sollen voraussichtlich gefördert werden? Wie sieht die Preiskalkulation des Verlags in Bezug auf die Serie aus? usw.). Zu Punkt 2.2 der Beschreibung des Vorhabens (Ziele): Beschreibung des Lizenzmodells und der Angebotsgestaltung Bitte machen Sie Angaben: zum Status Quo, der zu Beginn der Verhandlungen gegeben war, zum Lizenzmodell, das dem Verlagsangebot zugrunde liegt (für den Fall, dass dem Angebot ein holding-basiertes Preismodell zugrunde liegt, erläutern Sie bitte, warum diesem Modell gegenüber einem e-only-basierten Preismodell der Vorzug gegeben wurde; legen Sie ggf. eine Vergleichsrechnung vor), zu den Lizenzoptionen für die teilnehmenden Einrichtungen (z.b. konnten Auswahloptionen für die teilnehmenden Einrichtungen verhandelt werden?), dazu, inwiefern das gewählte Lizenzmodell einen innovativen Charakter hat, dazu, inwiefern das gewählte Lizenzmodell auch in anderen Lizenzierungskontexten nachgenutzt werden kann. Bei Fortsetzungsanträgen: Bitte legen Sie dar inwiefern mit dem Fortsetzungsantrag eine Weiterentwicklung des Lizenzierungsmodells oder der Konditionen erzielt werden konnte, welche Aspekte des Lizenzmodells ggf. auch in anderen Kontexten außerhalb einer -Förderung nachgenutzt werden können. Zu Punkt 4.1 der Beschreibung des Vorhabens (Beantragte Module/Mittel) Preisgestaltung bitte erläutern Sie, wie der Preis für das beantragte Produkt zustande kommt und welche Parameter dem Preismodell zugrunde liegen,

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 8 von 12 für Anträge, die nach einer Ablehnung aufgrund der Höhe des Preises wieder eingereicht werden: Bei Nachverhandlungen erzielte Preisreduktionen müssen detailliert und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Datengrundlagen von altem und neuem Preis müssen vergleichbar sein, veränderte Parameter (z.b. Reduktion des Angebotsumfangs o.ä.) müssen kenntlich gemacht und bei der Berechnung berücksichtigt werden. Zu Punkt 5.4 der Beschreibung des Vorhabens (Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen): Bitte fügen Sie folgende Erklärung ein: Der vorliegende Antrag sowie die dazugehörigen Verlagsangebote entsprechen den derzeit gültigen Grundsätzen für den Erwerb geförderter überregionaler Lizenzen. Das schließt insbesondere die in den Grundsätzen formulierten Regelungen zum Hosting, zur Moving Wall, zum Open Access und zur lokalen Indexierung und Eigenarchivierung ein. 2.3.2 Zusätzliche Angaben und Datenblätter Wird der Antrag von Angehörigen einer wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtung gestellt, ist dem Antrag eine Erklärung der Leitung beizufügen, aus der verbindlich hervorgeht, dass die dauerhafte Zugänglichkeit zu erschließender und/oder zu digitalisierender Texte und/oder Gegenstände gesichert ist; die im Rahmen des Programms erforderliche Eigenleistung erbracht wird; die Projektergebnisse nach Ende der -Förderung verstetigt werden. http://www.dfg.de/formulare/12_141/ Wenn Sie Erwerbungsmittel für eine Allianz-Lizenz beantragen, legen Sie bitte zusammen mit dem Antrag zu jedem beantragten Produkt die Originalangebote der Verlage sowie ggf. weitere Unterlagen wie z.b. Titellisten vor. Bitte legen Sie darüber hinaus zu dem Antrag zwingend das Datenblatt Allianz-Lizenz bei.

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 9 von 12 Das Datenblatt ist zur weiteren digitalen Bearbeitung unter folgendem Link abrufbar: http://www.dfg.de/formulare/12_182/ 2.3.3 Einreichungsfrist Anträge für Allianz-Lizenzen werden jeweils zum 5. Mai eines Jahres entgegen genommen. Wenn Sie die Beantragung von Allianz-Lizenzen planen, werden Sie gebeten, zum 1. April eine formlose Absichtserklärung einzureichen. Daraus sollte hervorgehen, für welche Produkte (Name und fachliche Ausrichtung) sie eine Antragstellung planen. Die Absichtserklärungen werden nicht begutachtet, sie dienen ausschließlich der Vorbereitung der Begutachtung der späteren Anträge. 3 Dauer Eine Förderung kann zunächst für bis zu drei Jahre bewilligt werden. Die Gesamtförderdauer soll sechs Jahre nicht überschreiten. II Beantragbare Module Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eines oder mehrere der folgenden Module beantragen. Einzelheiten regeln die Ausführungen zu den entsprechenden Modulen. 1 Basismodul Mit dem Basismodul werden Ihnen die projektspezifischen Sach- und Personalmittel sowie die Investitionen zur Verfügung gestellt, die zur Durchführung des Projektes notwendig sind. Bitte beachten Sie, dass für das Programm Überregionale Lizenzierung keine Personalmittel für die Verhandlungsführung gefördert werden können, da dies der Eigenleistung für die Projektdurchführung zugerechnet wird. http://www.dfg.de/formulare/52_01/ 2 Modul Erwerbungsmittel Mit dem Modul Erwerbungsmittel werden die Mittel zur Finanzierung der Lizenzierung wissenschaftlicher Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt: http://www.dfg.de/formulare/52_16/

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 10 von 12 Die Bedingungen für die Beantragung von Erwerbungsmitteln im Förderprogramm Überregionale Lizenzierung sind festgelegt in: Grundsätze für den Erwerb -geförderter überregionaler Lizenzen. http://www.dfg.de/formulare/12_181/ 3 Modul Projektspezifische Workshops Wenn Sie im Rahmen Ihres Projektes Workshops durchführen wollen, können Ihnen hierzu die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Modul nicht separat, sondern nur im Rahmen des beantragten Projektes beantragt werden kann. http://www.dfg.de/formulare/52_06/ III Verpflichtungen Mit der Einreichung des Antrags auf Bewilligung einer Förderung im Bereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme verpflichten Sie sich, 1. die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten 1. Zu den allgemeinen Prinzipien der guten wissenschaftlichen Arbeit gehört es zum Beispiel, lege artis zu arbeiten, Resultate zu dokumentieren, alle Ergebnisse konsequent anzuzweifeln sowie die strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Die kann je nach Art und Schwere des festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beschließen: 1 Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind ausführlich wiedergegeben in der Denkschrift Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und in den Verwendungsrichtlinien Sachbeihilfen (-Vordruck 2.01).

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 11 von 12 schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der Bewilligung, Rückruf von bewilligten Mitteln, Rückforderung verausgabter Mittel); Aufforderung an die bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentlichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; Nichtinanspruchnahme als Gutachterin bzw. Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Annahme der Förderung verpflichtet die Empfängerin bzw. den Empfänger, 2. die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen. Bei der Verwendung und Abrechnung sind die einschlägigen Richtlinien der zu beachten. 3. der zu den im Bewilligungsschreiben angegebenen Terminen über den Fortgang der Arbeiten zu berichten und Nachweise über die Verwendung der Beihilfe vorzulegen. Die erwartet, dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. IV Veröffentlichung von Antragsteller- und Projektdaten Die zur Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Daten werden von der elektronisch gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Bewilligung werden Adress- und Kommunikationsdaten zur Person (Telefon, Fax, Email, WWW-Homepage) sowie inhaltserschließende Angaben zum Projekt (z.b. Thema, Zusammenfassung, Schlagwörter, Auslandsbezug) in der Projektdatenbank GEPRIS sowie - in Auszügen (Name, Institution und Ort der Antragsteller) - im Teil

-Vordruck 12.18 09/15 Seite 12 von 12 "Programme und Projekte" des elektronischen Jahresberichts) veröffentlicht. Der Veröffentlichung in elektronischer Form können Sie nach Erhalt des Bewilligungsschreibens innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich bei dem für Sie zuständigen Fachbereich widersprechen. http://www.dfg.de/gepris http://www.dfg.de/jahresbericht V Auskünfte Für Auskünfte steht Ihnen Frau Dr. Anne Lipp (E-Mail: Anne.Lipp@dfg.de; Tel. 0228/885-2260) gerne zur Verfügung. Eine ausführliche Übersicht über Kontaktdaten, Zuständigkeiten und Förderangebote im Programmbereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme finden Sie auf der Website der unter der Adresse: http://www.dfg.de/lis.