Informationsblatt 01-b KONTOKORRENT Konto Basis



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Transkript:

Informationsblatt 01-b KONTOKORRENT Konto Basis Dieses Informationsblatt, welches Sie in Kopie von dieser Bank erhalten können, stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue Wiedergabe des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der verfügbaren Informationen machen könnte. Dieses Informationsblatt verpflichtet die Bank in keinem Falle zum Vertragsabschluss. Informationen über die Bank HYPO TIROL BANK AG Zweigniederlassung Italien 39100 Bozen, Schlachthofstraße 30/A Tel. +39 0471 19 61 000, Fax +39 0471 19 61 900 bank@hypotirol.it, www.hypotirol.it Sitz: Meraner Straße 8, A-6020 Innsbruck, Gesellschaftskapital EUR 50.000.000,- Steuer-Nr. u. Nr. Eintragung im Handelsregister Bozen: 94065180211, MwSt.-Nr. 02794340212, UID-Nr. IT02794340212. Dem Hypo Einlagensicherungsfonds und Nationalen Garantiefonds angeschlossen. Abi Kodex: 03151.8 Was ist ein Kontokorrent? Das Kontokorrent ist ein Vertrag, bei dem die Bank den Kassadienst für den Kunden durchführt: sie wahrt seine Ersparnisse auf und verwaltet sein Geld mittels einer Serie von Dienstleistungen (Einlagen, Behebungen und Zahlungen innerhalb des verfügbaren Saldos). Mit dem Abkommen vom 24. April 2012 haben das Finanzministerium (MEF), Banca d Italia, Abi ( Associazione Bancaria Italiana ), Poste Italiane S.p.A. und Associazione Italiana Istituti di pagamento e di moneta elettronica das Konto Basis festgelegt. Das Konto Basis ist durch eine begrenzte Operativität gekennzeichnet und sieht nur im Abkommen genannte Dienstleistungen vor. Ausdrücklich unterbunden sind die Verzinsung, Schecks, Kreditkarten, der Zugriff auf jegliche Art der Finanzierung, Wertpapierdepots für Investments und jede Art von Überziehung. Die Konvention sieht vier Versionen vor: Konto Basis Konto Basis für sozial Benachteiligte (Konto Basis ISEE) Konto Basis für Pensionisten (Konto Basis Pensionisten) Konto für Pensionisten mit begrenzter Operativität (Konto Basis Pensionisten Light) Das Kontokorrent Basis ist ein sicheres Produkt. Das Hauptrisiko besteht im Kontrahentenrisiko, d.h in der Möglichkeit, dass die Bank nicht in der Lage ist, den verfügbaren Saldo ganz oder teilweise auszuzahlen. Aus diesem Grund ist die Bank dem Garantiesystem Interbank-Einlagensicherungsfond beigetreten, der jedem Kontokorrentinhaber eine Deckung von bis zu 103.291,38 Euro garantiert. Andere Risiken sind der Verlust oder Diebstahl der Schecks, der Bancomatkarte, der Kreditkarte, der Daten zur Identifizierung oder des Zugangscodes zum Online Banking. Diese Risiken können jedoch auf ein Mindestmaß beschränkt werden, wenn der Kontokorrentinhaber die allseits gültigen Regeln der Vorsicht und Aufmerksamkeit achtet.

Zahlungdi enstleistu ngen (für Variable Spesen Transaktio nen, die über die in der Jahresgeb ühr vorgesehe ne Anzahl hinausgeh en) Zahlungdienstleistungen (in der Jahresgebühr enthalten) Fixe Spesen Liquiditätsver waltung Um mehr zu erfahren: Als Orientierung für die Auswahl des Kontos, kann der praktische Leitfaden für das Kontokorrent unter www.bancaditalia.it (oder auf der Internetseite der Bank: www.hypotirol.it) und bei allen Filialen der Hypo Tirol Bank Italien AG abgerufen werden. WIEVIEL KANN DAS KONTOKORRENT KOSTEN Synthetischer Kostenindex (ISC) () Geschäftsfälle im Jahr ISEE < 7.500 euro Pensionisten Pensionisten Light (conv. 8200) (conv. 8201) (conv. 8202) (conv. 8203) 80,00 0 36,00 0 Zusätzlich zu diesen Kosten sind die laut Gesetz obligatorische Stempelgebühr in Höhe von 34,20 Euro, die eventuell auf dem Konto angereiften Aktiv- und/oder Passivzinsen sowie die Spesen für die Kontoeröffnung zu berücksichtigen. Die in der Übersicht angeführten Kosten haben reinen Richtwert und beziehen sich auf 6 von der Banca d'italia festgelegte Operativitätsprofile (ebenfalls mit reinem Richtwert) für Kontokorrente ohne Kreditrahmen. Für weitere Informationen: www.bancaditalia.it Wirtschaftliche Bedingungen Kostenbestandteile ISEE PENSIONISTEN PENSIONISTEN LIGHT Kontoführungsgebühr (p.quartal) Euro 20,00 Null Null Null Eröffnungsspesen / Abschlussspesen Null Null Null Null Stempelsteuer Ja, laut Gesetzt befreit Ja, laut Gesetzt Ja, laut Gesetzt Anzahl Bewegungsauszüge am Schalter 6 6 6 6 Anzahl Bargeldbehebung am Schalter 6 6 12 12 Anzahl Behebung ATM andere Bank unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Anzahl POS-Zahlungen mit Debitkarte unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Anzahl Daueraufträge National (RID) oder Sepa SDD unbegrenzt unbegrenzt Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Anzahl Überweisungseingänge National oder Sepa 36 36 unbegrenzt unbegrenzt Anzahl Daueraufträge vom Konto mittels Überweisungen oder Sepa (Ordini Permanenti) Anzahl Überweisungen vom Konto (National oder SCT) 12 12 Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen 6 6 Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Anzahl Bar und Schekeinlagen 12 12 12 12 Anzahl Austellung, Erneuerung, Ersetzung Debitkarte 1 Karte kostenlos 1 Karte kostenlos 1 Karte kostenlos 1 Karte kostenlos Erstellung Bankscheck Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Kreditkarte Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Nicht vorgesehen Buchungsspesen für Schaltertransaktionen (für Transaktionen, die über die in der Jahresgebühr vorgesehene Anzahl hinausgehen) Euro 2,50 sostituisce FI 01-b IT 2012-09-19 Seite 2 von 5

Kredite Überziehungen Kredite Zinsen eingelegter Beträge Gläubiger zinsen Liquiditätsverw altung Buchungsspesen für automatische Transaktionen Euro 1,50 Buchungsspesen für elektronische Zahlungen Euro 0,50 Gebühren für Zahlungen RAV-und Bankerlagschein Euro 2,50 Zahlungen Abnehmergebühren Euro 2,50 Inlandsüberweisung mit fehlerhaften/unvollst. Daten Euro 5,00 Grenzüberschreitende Überweisungen Spesenfrei Auslandsüberweisung innerhalb Hypo Tirol Bank Spesenfrei Standardspesen für Auslandsüberweisung/-gutschrift Euro 5,00 Standardkommission für Auslandsüberw./-gutschrift 0,15% min. Euro 5,00 Operationen in ausländischer Währung BCE Kurs +1% / -1% Eingang/Ausgang Periodizität Versand Kontoauszug p. Quartal Produktion und Versand Kontoauszug Null Periodische Transparenz-Mitteilung Jährlich Produktion und Versand Transparenz-Mitteilung Null Nominaler Habenzinssatz (jährlich) 0,00% Nominalzinssatz auf jährlicher Basis, Kapitalisierung per Quartal Schuldnerzinsen für Kredite auf Widerruf (jährlich) Schuldnerzinsen für Kredite bei Fälligkeit (jährlich) Nominaler Sollzinssatz für Überziehungen (jährlich) Kapitalisierung Wertstellungen und Verfügbarkeit eingelegter Beträge Andere Spesen Zeitlimit (cut-off) Wertstellungen / Verfügbarkeit Scheckeinlagen Wertstellungen bei Einzahlungen und Gutschriften Wertstellungen bei Behebungen und Belastungen: Auflösung des Kontokorrents Steuern p. Quartal Einlage Bankscheck der eigenen Hypo-Filiale Einlage Bankscheck anderer Hypo-Filiale Einlage Bankscheck anderer Bank Einlage Zirkularscheck Bargeldeinlagen Gutschrift Inlandsüberweisung Gutschrift Überweisung aus dem Ausland in Euro und PSD Devisen Gutschrift Überweisung aus dem Ausland außer Euro und PSD Devisen Bargeldbehebung am Schalter Belastung Innlandsüberweisung Belastung Überweisung ins Ausland Belastung Bankscheck und Zirkularscheck Ohne Nebendienstleistungen Mit Nebendienstleistungen Einzahlungstag / Einzahlungstag Einzahlungstag / Einzahlungstag 3 Bankentage / 4 Kalendertage 1 Bankentag / 1 Kalendertag Tag der Einlage 0 Bankentag 0 Bankentag 1 Bankentag Tag der Behebung Tag der Durchführung / im Falle einer FWB 1 Arbeitstag vor FWB Tag der Durchführung Ausstellungsdatum Nach 1 Bankentag Nachforschungsgebühren Euro 8,00 Gebühren für Beleganforderung Euro 3,00 Nach 30 Bankentage Gebühren für Retourscheck Euro 15,00 Gebühren für Scheckversand Euro 10,00 Gebühren für ungedeckte Schecks (Unbezahlt-Meldung) Euro 15.00 Gebühren für Anforderung von Scheckkopien Euro 15.00 Stempelsteuer jährlich Schalter Am Schalter präsentierte Zahlungsaufträge Öffnungszeiten für den Parteienverkehr Telematische Dienste Mittels Hypo Online Banking durchgeführte Zahlungsaufträge Mittels CBI durchgeführte Zahlungsaufträge bis 16:30 Uhr / bei Halbfeiertag bis 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr / bei Halbfeiertag bis 10:30 Uhr sostituisce FI 01-b IT 2012-09-19 Seite 3 von 5

Rücktritt und Beschwerden Auflösungsfristen des Kontokorrents - 1 Banktag ohne Nebendienstleistungen - 30 Banktage mit Nebendienstleistungen Rücktritt 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, vorbehaltlich etwaiger anderslautender Vereinbarungen in einzelnen Abschnitten. Es steht dem Kunden und der Bank zu, jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung und mit einer Vorankündigungsfrist von 15 (fünfzehn) Tagen vom Kontokorrentvertrag und/oder der enthaltenen Scheckvereinbarung zurückzutreten sowie die Bezahlung aller gegenseitig geschuldeten Beträge zu fordern. Bei Vorhandensein eines berechtigten oder eines rechtfertigenden Grundes ist der Rücktritt auch ohne Vorankündigung zulässig. Ein rechtfertigender Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Scheck wegen Fehlens der notwendigen Deckung oder der Ausstellungsbefugnis nicht gezahlt wird. Der Rücktritt vom Vertrag hat die Schließung des Kontos zur Folge. 2. Wenn die Bank vom Kontokorrentvertrag zurücktritt, ist sie nicht verpflichtet, die erhaltenen Aufträge durchzuführen und die Schecks zu bezahlen, die nach dem Datum ausgestellt wurden, an dem der Rücktritt durch die gemäß vorhergehendem Absatz erfolgte Mitteilung wirksam geworden ist. Betrifft der Rücktritt ausschließlich die Scheckvereinbarung, ist die Bank nicht verpflichtet, die Schecks zu zahlen, die mit einem späteren als dem Rücktrittsdatum ausgestellt wurden. Unbeschadet davon bleiben alle anderen Folgen aufrecht, die sich aufgrund des Widerrufs der Ermächtigung Schecks auszustellen gemäß Art. 9 Ges. 15. Dezember 1990 Nr. 386 und nachfolgenden Ergänzungen und/oder Abänderungen ergeben haben. 3. Wenn der Kunde vom Kontokorrentvertrag zurücktritt, ist die Bank, unbeschadet der Bestimmungen der vorhergehenden Absätze, nicht verpflichtet, die erhaltenen Aufträge durchzuführen sowie die Schecks zu bezahlen, die vor dem Datum, an dem der Rücktritt durch die entsprechende Mitteilung gemäß Absatz 1 dieses Artikels wirksam wurde, ausgestellt wurden. Wenn der Widerruf sich nur auf die Scheckvereinbarung bezieht, so ist die Bank nicht verpflichtet, die Schecks zu zahlen, die vor dem eben genannten Datum ausgestellt wurden. 4. In Abweichung der in den Absätzen 1 und 3 dieses Artikels vorgesehenen Bestimmungen, kann der Kunde im Falle des Rücktritts der Bank schriftlich eine längere Vorankündigungsfrist als die im 1. Absatz dieses Artikels vorgesehene, mitteilen, dies um die Folgen des Rücktritts auf die erteilten Aufträge und die ausgestellten Schecks nach seinen Erfordernissen zu regeln. Auch kann der Kunde der Bank jene Aufträge und Schecks anzeigen, die gezahlt werden sollen, vorausgesetzt, dass die Aufträge und Schecks vor der Wirksamkeit des Rücktritts erteilt bzw. ausgestellt wurden. 5. Die Ausführung der Aufträge und die Zahlung der Schecks, wie in den vorangehenden Absätzen festgelegt, werden nur innerhalb der Verfügbarkeit des Kontos durchgeführt. 6. Der Rücktritt von der Scheckvereinbarung von Seiten eines Mitinhabers oder von Seiten der Bank gegenüber demselben berührt die Vereinbarung mit den anderen Mitinhabern nicht, wenn die Mitinhaber getrennt verfügungsberechtigt sind. Beschwerden und Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung der Streitfälle. Die Beschwerdestelle überprüft jede an die Bank gerichtete Beschwerde, die in Bezug auf deren Verhalten oder Unterlassung von den Kunden schriftlich, sofern klar identifizierbar, eingereicht wurde. Die Beschwerden sind der Beschwerdestelle der Bank (Adresse: HYPO TIROL BANK AG, Schlachthofstraße 30/A, 39100 Bozen, E-Mail: bank@hypotirol.it) zu übermitteln. Die Beschwerdestelle wird den Antrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Beschwerde bearbeiten. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder erhält er keine Antwort innerhalb von 30 Tagen, kann er - bevor er ein Gerichtsverfahren einleitet - die Angelegenheiten zur Urteilsfindung dem Banken- und Finanzschiedsrichter Arbitro Bancario Finanziario (ABF) unterbreiten und zwar für Streitfälle, die Bank- und Finanzgeschäfte sowie Bank- und Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Kontokorrente, Darlehen, Privatkredite) > bis zu 100.000 EUR betreffen, falls der Kunde einen Geldbetrag einfordert, und für Streitfälle, die die Feststellung von Rechten, Pflichten und Befugnissen zum Gegenstand haben, > unabhängig vom Wert der Verbindung, auf die sie sich beziehen. Informationen, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d Italia und die Bank. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Bankverträge, kann der Kunde allein oder gemeinsam mit der Bank: ein Schlichtungsverfahren beim Conciliatore BancarioFinanziario (ADR) einreichen, um eine Einigung zu finden, siehe dazu www.conciliatorebancario.it; oder vor Einbeziehen einer richterlichen Behörde und wie lt. Legislativdekret Nr. 28 vom 04.März 2010, ein Schlichtungsverfahren bei einer Vermittlungsstelle, welche im entsprechenden Register beim Justizministerium eingetragen ist (www.giustizia.it), einreichen. Im Falle von Streitfällen in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und -geschäften kann der Kunde: Rekurs beim Bankjury-Ombudsman (Ombudsman-Giurí Bancario) bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle einreichen. Anfrage an folgende Adresse: Via delle Botteghe Oscure 54, 00186 Rom, Fax 06/67482251, E-Mail: segreteria@ombudsmanbancario.it Rekurs an die Camera di Conciliazione ed Arbitrato bei der Consob einreichen sostituisce FI 01-b IT 2012-09-19 Seite 4 von 5

Begriffserklärung Mindestanforderungen für die Eröffnung Buchungssaldo Verfügbarer Saldo Kommissionen für Zusendung Kontoauszuges (jede Zusendung) Kontoabschlussspesen Kontoführungsspesen Anzahl der Buchungszeilen, welche in den Kontoführungsgebühren inbegriffen sind Spesen für jede einzelne Operation, welche nicht in den Kontoführungsgebühren inbegriffen sind Kontolöschungsspesen Spesen für Postzusendungen Habenzinssatz Wertstellung auf Gutschriften Wertstellung bei Lastschriften Dies sind die Voraussetzungen, welche bei Eröffnung der Kundenbeziehung unbedingt erforderlich sind (z.b. Ersteinzahlung, Gutschrift des Gehaltes) Beinhaltet Soll/Haben-Buchungen und auch Beträge, die noch nicht angereift sind. Saldo des Kontokorrents, über den verfügt werden kann. Dies sind die Kommissionen für die Zusendung des Kontoauszuges, welcher laut Vereinbarung verschickt wird. Es sind jene, die periodisch in vierteljährlichen/halbjährlichen Abständen beim Ermitteln der Habenzinsen anfallen. N.B. sie werden nicht zu den Spesen für die vierteljährlichen/halbjährlichen Ermittlung der Sollzinsen dazu gezählt. Diese beinhalten die Kontoabschlussspesen und werden pauschal trimestral/semestral verrechnet Beinhaltet die Anzahl der Buchungszeilen, welche in den Kontoführungsgebühren inbegriffen sind Spesen für jede einzelne Buchungszeile, welche nicht in den Kontoführungsgebühren inbegriffen sind Diese werden bei Auflösen der Geschäftsbeziehung in Rechnung gestellt. Spesen für Zusendung der Korrespondenz und/oder Buchungsbelege und/oder sonstige Mitteilungen Jahreszinssatz mit trimestraler/semestraler Kapitalisierung. Der Effektivzinssatz berücksichtigt die Periodizität der Kapitalisierung. Gibt das Datum des Geschäftsfalles an, ab welchem die für die Zinsberechnung geltenden Tage beginnen. (anführen, ob es sich um Fixtage oder Bankarbeitstage handelt) Gibt, unabhängig vom Durchführungsdatum, das effektive Belastungsdatum an, ab welchem die für die Zinsberechnung geltenden Tage beginnen. Verfügbarkeit über eingelegte Schecks Fristen der Verfügbarkeit (Nicht Stornierbarkeit) mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt-, ausgedrückt in Tagen, die auf das Durchführungsdatum und/oder das Bearbeitungsdatum der Einzahlung folgen. n.b. anführen, ob es sich um Fixtage oder Bankarbeitstage handelt Gebühr für maximale Überziehung (CMS) Überziehungsspesen (IS) Kreditbereitstellungsprovision (CDC) Gebühr für kurzfristige Kreditprüfung (CIV) Diese Gebühr wird auf den Höchstdebitsaldo innerhalb des genehmigten Rahmens berechnet, auch wertstellungmäßig, welcher während des Quartals auftritt, wenn das Konto einen Sollsaldo für einen ununterbrochenen Zeitraum von nicht weniger als 30 Tagen ausweist, und diese gem. 2 bis des Dekrets 185/2008 in Kraft gesetzt 2 / 2009 erlassen. Diese Gebühr stellt eine Strafe dar, welche die Bank im Falle einer Mittelausnützung über den genehmigten Kreditrahmen hinaus bzw. bei Überziehung ohne Kredit verrechnet. Sie stellt die Vergütung dar, die der Bank für die Bereitstellung der Mittel gewährt wird, unabhängig von der effektiven Behebung der Summe. Die Berechnung erfolgt auf den genehmigten Kreditrahmen und nicht auf den Höchstsaldo im Quartal. Die Provision versteht sich jährlich in Prozent einschließlich sämtlicher anderer Gebühren für die Kreditbereitstellung. Die Verrechnung erfolgt trimestral. Diese Gebühr wird für Krediteinräumungen, für Belastungen, welche eine Überziehung verursachen bzw. eine bestehende Überziehung erhöhen, angewandt. Sie wird nur bei einer Überziehung des verfügbaren Saldos zum Tagesabschluss angewandt. Sie kommt in nachfolgenden Fällen nicht zur Anwendung: wenn die Überziehung aus einer Zahlung zu Gunsten der Bank resultiert wenn die Bank die Überziehung nicht genehmigt. Zusätzlich, wird die Gebühr bei Konsumenten nur angewandt, wenn die Überziehung 7 Tage überschreitet sostituisce FI 01-b IT 2012-09-19 Seite 5 von 5