Einführende Hinweise zu den Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt/Wahlpflichtbereich



Ähnliche Dokumente
Einführende Hinweise zu den Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt/Wahlpflichtbereich

Einführende Hinweise zu den Lehrveranstaltungen

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012)

Forschen - Schreiben - Lehren

Einführende Hinweise zu den Lehrveranstaltungen

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Workshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing"-Lösungen rechtssicher realisieren

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Kunde Online. Ihr Leitfaden für die ersten Schritte mit dem neuen System

Bachelor Prüfungsleistung

Übersicht zum Studiengang Recht der Europäischen Integration Universität Leipzig :: Juristenfakultät

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

UNIVERSITÄT HOHENHEIM PROFILFACHVORSTELLUNG WIRTSCHAFTSRECHT

Produktionsplanung und steuerung (SS 2011)

Outsourcing Sweep Clauses

Hinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie

Das Seminar ist eine Prüfungsleistung für Bachelor und Masterstudierende der Informatik!

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

Kursdemo zum Kurs Basiswissen im Wirtschaftsprivatrecht. Prof. Dr. Inge Scherer

VORBEREITUNG AUF DIE SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNGSGEWERBE

Elternzeit Was ist das?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

(Fiktiver) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)

Projektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Wirtschaftsund Arbeitsrecht. Das Wahlpflichtfach. Gegenstand, Inhalt und Aufbau. Professur für Zivilrecht im Nebenfach. (Prof. Dr.

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)

Vom 9. September 2009

Die Gesellschaftsformen

Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012

Master of Law Recht der Europäischen Integration (Studierende deutscher Abschluß i.s.v. 2 S 2 PrüfO)

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

SB 6: Wirtschaft, Umwelt und Soziales Unterschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht

LSF-Anleitung für Studierende

Kommunale Wirtschaft im Brennpunkt

Studieren- Erklärungen und Tipps

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: )

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

WAS finde ich WO im Beipackzettel

Master of Law Recht der Europäischen Integration (Studierende ausländischer Abschluß i.s.v. 2 S 3 PrüfO)

Agile Vorgehensmodelle in der Softwareentwicklung: Scrum

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage Haufe-Lexware Freiburg 2011

Einführungsveranstaltung zum. Masterstudiengang Kundenbeziehungsmanagement

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

Wirtschaftsprüfung. Modulschlüssel: Leistungspunkte:

Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im

Das Portal für alles rund ums Rechtliche. Ana Sauer, Stand: August 2013

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Ideation-Day Fit für Innovation

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Ergänzungsmodul. Modulnummer. Wirtschaft, Marketing und Medienrecht (A) Modulverantwortlich

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

Studienplan Rechtswissenschaft. Abschluss: Erste juristische Prüfung

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Hauptseminar am Fachgebiet für Quantitative Methoden der Wirtschaftswissenschaften

Ablauf Vorstellungsgespräch

Informationsveranstaltung

Geschäftsprozessmanagement

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Mobile Intranet in Unternehmen

Vereinsmanager C Ausbildung Lehrgang Nr Ausbildung zum Vereinsmanager C

Antrag an den Lehrförderungsfonds

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent!

Studienrichtung Computational Neuroscience/Neuroinformatik des Studienganges Angewandte Informatik

Umstieg auf Microsoft Exchange in der Fakultät 02

Im Prüfungsteil Mündlicher Ausdruck sollen Sie zeigen, wie gut Sie Deutsch sprechen.

Integration mit. Wie AristaFlow Sie in Ihrem Unternehmen unterstützen kann, zeigen wir Ihnen am nachfolgenden Beispiel einer Support-Anfrage.

lernen Sie uns kennen...

Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

Georg Grzonka. Prozesse im Unternehmen strukturieren und darstellen. - Leseprobe -

Angenommen am 14. April 2005

Kapitel I: Registrierung im Portal

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

Handels-, Steuer- und Wirtschaftsrecht im Wandel

BACHELOR THESIS (20000) WS 2014/2015

Transkript:

- Juristische Fakultät Dresden Law School Stand: 26.11.2014 Master-Studiengang Wirtschaftsrecht - Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung - Einführende Hinweise zu den Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt/Wahlpflichtbereich Wirtschaft und Steuern (WR-WF-1) Lehrveranstaltung: Allgemeines Steuerrecht Dipl. Finanzwirt Peter Gassen, StB RA WP Zeit und Ort: Montag, 07:30 09:00, GER/037 Art: Wahlpflichtveranstaltung im Modul Wirtschaft und Steuern (WR-WF-1) Beginn: 20. Oktober 2014 Zielgruppe: 2. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Vorkenntnisse: Einkommensteuerrecht, Teilbereiche des Bilanzsteuerrechts, Grundkenntnisse des Öffentlichen Rechts, insbesondere Verfahrens-, Verfassungsund Europarecht, sowie Zivil-, insbesondere Gesellschaftsrechts Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl. 2013, 2-4, 6-7, 20-22.; Grashoff/Kleinmanns, Steuerrecht 2014 (2015), 10. (11.). Aufl. 2014 (2015), 1. Kapitel, 1. und 3. Abschnitt; 3. Kapitel, 1. und 2. Abschnitt Inhalt: Der Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt in der Vermittlung der Systematik Abgabenordnung als wichtigster Transferpunkt zwischen wissenschaftlicher und praxisorientierter Arbeit. Aufbauend auf das Verwaltungsverfahrens- und Einkommensteuerrecht wird dabei von den

Grundlagen im Verfassungs- und Europarecht in das steuerliche Verfahrensrecht der AO und FGO eingeführt. Abgerundet wird der Stoff durch einen Einblick in das in der Praxis wichtige Gemeinnützigkeitsrecht, das seine wesentlichen Regelungen in der AO begründet. Gleichzeitig werden die neuen gesetzlichen Änderungen und die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung jeweils berücksichtigt. Literaturhinweise: Klein, AO, 12. A. 2014 ( orange Reihe ); König, AO, 3. A. 2014 ( blaue Reihe ); Balmes u.a., AO und FGO, 20. A. 2011; Gräber u.a., FGO, 7. A. 2010 ( orange Reihe ); Kühn u.a., AO und FGO, 20. A. 2011 Großkommentare (Loseblatt): Tipke/Kruse, AO; Tipke/Kruse, FGO; Hübschmann u.a., AO und FGO; Beermann/Gosch, AO und FGO, Schwarz, AO Lehrveranstaltung: Zeit und Ort: Art: Zielgruppe: Vorkenntnisse: Einführung in das Steuerstrafrecht Prof. Dr. Markus Jäger FR, 09.01.2015, 13:00 18:10 Uhr, GER/037 SA, 10.01.2015, 09:20 16:20 Uhr, GER/037 FR, 23.01.2015, 13:00 18:10 Uhr, GER/037 SA, 24.01.2015, 11:10 16:20 Uhr, GER/037 Wahlpflichtmodul im Schwerpunkt WR-WF-1 1. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, erforderlich. Inhalt: Die Vorlesung vermittelt die Grundzüge des Steuerstrafrechts einschließlich der zum Verständnis des Steuerstrafrechts erforderlichen Grundlagen des Steuerrechts und der Bezüge zum Strafrecht und Strafprozessrecht. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Steuerstrafrecht gegeben. Literatur: Aktuelle Gesetze zum Strafrecht und Steuerrecht (mindestens StGB, StPO, AO, EStG, UStG); weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. Sonstige Hinweise: Die Vorlesung schließt an die Veranstaltung Einführung Kartellrecht im Bachelor-Studiengang an. Fundierte Kenntnisse des Kartellrechts sind für den Schwerpunkbereich Regulierte Märkte unerlässlich, da die wettbewerbsfördernde Regulierung der Netzinfra- 2

strukturen in wesentlichen Aussagen auf kartellrechtlichen Grundsätzen beruht. Im Sommersemester 2015 schließt sich eine Vertiefungsveranstaltung an. Lehrveranstaltung: Zeit und Ort: Art: Zielgruppe: Seminar Vertragsmanagement im Großanlagenbau Frau Dr. Kiene 06.11.2014, 14:00 15:30 Uhr, GER/049 Wahlpflichtveranstaltung im Modul WR-WF-1 1. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Inhalt: Sind Sie interessiert an der Tätigkeit eines Unternehmensjuristen? Projektarbeit, Beratung verschiedener Berufsgruppen in verschiedenen Rechtsgebieten und Internationalität sind die prägendsten Stichworte unserer Arbeit. In dem Seminar konzentrieren wir uns auf die vertraglichen Aspekte. Das Wissen, welches Sie hier erwerben können, ist anwendbar auf jedes Maschinen- und Anlagenbauunternehmen und übertragbar auf viele andere projektorientierte Unternehmen. Sonstiges: Das Seminar wird während der Vorlesungszeit des WS 2014/2015 durchgeführt. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt auf 12. Die 1. Veranstaltung findet am 06.11.2014, 14:00 15:30 Uhr an der TU statt (GER/049). In diesem 1. Block sollen Sie einen Überblick über die Tätigkeit der Rechtsabteilung eines Anlagenbauers und damit den Inhalt des Seminars erhalten. Außerdem werden die Seminarthemen vorgestellt, so dass Sie am Ende dieses 1. Blockes die Auswahl eines Seminarthemas treffen können. Alle weiteren Seminare finden von 17:30 bis 20:00 Uhr bei der Linde Engineering Dresden GmbH in der Bodenbacher Str. 80 an folgenden Terminen statt: 20.11.2014 27.11.2014 04.12.2014 15.01.2015 22.01.2015 05.02.2015 3

Eine erfolgreiche Seminarteilnahme setzt neben der Abgabe der Seminararbeit (15 Seiten siehe "Merkblatt für die Erstellung von Seminararbeiten"), das Vortragen der Seminararbeit sowie die Teilnahme am gesamten Seminar voraus. Die Teilnahme an den Diskussionen ist Teil der Seminarleistung. Bei vorheriger Anmeldung wird eine Betreuung der Seminararbeit im Anschluss an ein Seminar angeboten. Seminarthemen: 1. Bei Verträgen mit großem finanziellem Aufwand werden oft Sicherheiten sowohl von Seiten des Unternehmers als auch von Seiten des Auftraggebers gefordert. Setzen Sie sich mit Bankbürgschaft, Bankgarantie und Patronatserklärung auseinander: was sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile für Unternehmer bzw. Auftraggeber jeweils als Begünstigte oder als Schuldner. 2. Entwickeln Sie eine Klausel zur Terminhaftungsbegrenzung aus Sicht des Anlagenbauers basierend auf einem Vergleich verschiedener internationaler Standardverträge wie z.b. ORGALIME, UNCITRAL, NEC, ICC, FIDIC, IChem. 3. Ist es aus Sicht des Unternehmers sinnvoll Fälle Höherer Gewalt (Force Majeure) vertraglich zu definieren? Entwickeln Sie eine Klausel zur den Rechtsfolgen Höherer Gewalt (Force Majeure) aus Sicht des Anlagenbauers basierend auf einem Vergleich verschiedener internationaler Standardverträge wie z.b. ORGALIME, UNCITRAL, NEC, ICC, FIDIC, IChem. 4. Stellen Sie die Relevanz des AGB-Rechtes (vorzugsweise allgemein, ggf. konkretisiert auf Haftungsbegrenzungsklauseln) zwischen Unternehmen dar unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und aktueller Initiativen. Formulieren Sie Ihre eigene These und vertreten Sie diese! 5. Stellen Sie juristische und wirtschaftliche Folgen einer detaillierten Leistungsbeschreibung einerseits und einer funktionalen Leistungsbeschreibung andererseits dar. 6. Entwickeln Sie eine Vertragsstrafregelung für Verzug, die nach deutschem Recht unter besonderer Berücksichtigung der Aufeinanderfolge mehrerer, aufeinanderfolgender pönalisierter Termine wirksam und möglichst günstig für den Anlagenbauer ist! 4

7. Eine Klausel zur Rechtsmängelhaftung im Maschinen- und Anlagenbau lautet: "Should any process with regard to Equipment supplied by Seller and used in the Plant according to Seller's engineering and process design, infringe the rights of a third party, Seller shall, to the exclusion of any further claims, at it s option, either make available to Buyer the rights in question, or modify the Scope of Supply at its own cost so as to make it not infringing, or defend Buyer from such suit or action against Buyer for infringement of third party rights, always provided however, that Buyer shall has given Seller prompt and timely notice of any such suit or action; Buyer shall not settle or compromise any such suit or action without Seller s prior written consent; The alleged infringement does not relate to and is not based on any modifications or expansions of the Plant made by Buyer." Erläutern Sie diese Klausel im Vergleich zur gesetzlichen Regelung des BGB! 8. Analysieren Sie die für den Maschinen- und Anlagenbau relevante Rechtsprechung und Literaturmeinungen zur Beschaffenheitsgarantie nach 443, 639 BGB! 9. Analysieren Sie relevante Rechtsprechung und Literaturmeinungen zu Kardinalspflichten und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung bei deren Verletzung! 10. Stellen Sie das aktuelle Forderungssicherungsgesetz vor und analysieren Sie dessen rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf/in Unternehmen! 11. Analysieren Sie die Rechtsprechung des EuGH und des BGH und Literatur zu Aus- und Einbaukosten als Nacherfüllung bzw. generell im Rahmen der Mangelhaftung! Beziehen Sie Stellung zu den einzelnen Diskussionspunkten und formulieren Sie dafür prägnante Thesen! 12. Ein weltweit agierender Ölkonzern (Ö) hat von Linde (L) einen Polymeranlagenkomplex errichten lassen und betreibt diese seit Jahren mit hohem Profit. Nun möchte er verschiedene Verbesserungen ausführen und knüpft Kontakt zum Projektleiter (P) einer ortsansässigen Baufirma (B) und erkundigt sich bei ihm nach einer speziellen, hitzebeständigen Farbe, mit der er seine Fackel streichen will. Besagter Projektleiter preist eine Farbe an, die sich gerade im Sonderan- 5

gebot befindet. Im Gegensatz zu anderen Produkten ist die Hitzebeständigkeit allerdings in den Herstellerunterlagen nicht ausdrücklich vermerkt. Der Projektleiter versichert seinem skeptischen Vertragspartner, die Farbe sei dennoch geeignet. Dieser lässt sich schließlich überzeugen und kauft die empfohlene Farbe über B. Als die fachgerecht gestrichene Fackel einige Monate in Betrieb ist, platzt die Farbe ab. Ö verlangt nun von B die Lieferung einer Farbe, die der besonderen Beanspruchung standhält. B weist das Begehren des Ö entschieden mit der Begründung zurück, er sei nicht für jede mündliche Äußerung aller seiner Angestellten verantwortlich. Ö möchte nun wissen, ob er den bezahlten Kaufpreis im Wege des Schadenersatzes zurückverlangen kann. Hat Ö einen Anspruch auf Schadenersatz? Nutzen Sie bei Beantwortung dieser Frage den juristischen Klausuraufbau und einschlägige Rechtsprechung und Literatur! Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass die Farbe bisher trotz fehlenden Vermerks in den Herstellerunterlagen tatsächlich hitzebeständig war. Allerdings hatte der Hersteller kürzlich die Zusammensetzung geändert. 13. Was bedeutet hold harmless im Recht von (1) England und Wales sowie (2) der USA und (3) im Deutschen Recht? Analysieren Sie dies anhand von Rechtsprechung! 14. Stellen Sie die INCOTERMS 2010 allgemein und (alle oder einige) konkrete Klauseln einprägsam vor! Lehrveranstaltung: Zeit und Ort: Art: Beginn: Zielgruppe: Vorkenntnisse: Seminar Gesellschaftsrecht PD Dr. Roth Blockveranstaltung am Ende der Vorlesungszeit Wahlpflichtveranstaltung im Modul WR-WF-1 Eine Vorbesprechung findet am 16.10.2014 um 09:20 Uhr im GER/007 statt. 1. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Grundkenntnisse im Steuerrecht sind hilfreich, aber nicht zwingende Voraussetzung. Inhalt: Die Seminarthemen werden in Abstimmung mit den Seminarteilnehmern zum allgemeinen Einkommensteuerrecht und Grundlagenthemen des Steuerrechts gestellt. Literatur: Literatur wird bei der Themenausgabe bekannt gegeben. 6

Lehrveranstaltung: Regulierte Märkte in Energie, Umwelt, Technik und Verkehr (WR-WF-2) Energierecht Prof. Dr. Jochen Mohr Zeit und Ort: Dienstag, 13:00 14:30 Uhr, GER/037 Art: Wahlpflichtveranstaltung im Modul WR-WF-2 Beginn: 14. Oktober 2014 Zielgruppe: 1. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Vorkenntnisse: Grundkenntnisse des Vertragsrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts sind wünschenswert. Dringend angeraten wird, parallel Vorlesungen zum Kartellrecht, zum Regulierungsverwaltungsrecht und zum Telekommunikationsrecht zu belegen. Inhalt: Eine leistungsfähige Energieversorgung, beurteilt nach den Kriterien Sicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit, ist die unverzichtbare Voraussetzung für ein funktionsfähiges Gemeinwesen. Die leitungsgebundenen Energien Elektrizität, Gas und Fernwärme sind technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten für die Versorgungstätigkeit ausgesetzt, die einen speziellen Rechtsrahmen erforderlich machen. Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Elemente des Energiewirtschaftsrechts, das durch die Energierechtsreform 2011 grundlegend geändert worden ist. Im Mittelpunkt der Erörterung stehen einerseits die Rechtsbeziehungen der Energieversorgungsunternehmen untereinander sowie zu ihren Kunden und andererseits die umfangreiche staatliche Steuerung, die für den Netzbetrieb in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft erfolgt. Darüber hinaus werden weitere behördliche Aufsichtskompetenzen erörtert. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bilden die spezifischen Fördersysteme für regenerative Energien und für die Kraft-Wärme-Kopplung in der Elektrizitätswirtschaft. Schließlich werden aktuelle Reformforderungen behandelt. Trotz der spezialrechtlichen Ausgestaltung des Energierechts bestehen zahlreiche Verbindungen zu grundlegenden zivil- und öffentlichrechtlichen Fragestellungen. Der besondere Reiz, zugleich aber die besonderen Schwierigkeiten des Energierechts liegen darin, dass es sich um eine Rechtsmaterie in der Gemengelage von Zivilrecht und öffentli- 7

chem Recht handelt. Dies stellt, in Verbindung mit den für das Verständnis der Materie unverzichtbar zu erfassenden technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten der Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung, besondere Anforderungen an die Befassung mit energierechtlichen Fragen. Die technisch-wirtschaftlichen Aspekte werden in dem erforderlichen Umfang in die Vorlesung mit einbezogen. Literatur: Büdenbender/Rosin, Energierechtsreform 2005, Band I, Einführung-Normentexte-Materialien, 2005 etv-verlag Essen; Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 2 Bände, 2014. Den Teilnehmern steht neben einer detaillierten Vorlesungsgliederung ein umfangreiches Skript zur Vorlesung zur Verfügung, beides abrufbar über die Homepage des Lehrstuhls (das Skript nur mittels in der ersten Vorlesungsstunde bekannt gegebenen Zugangscodes). Die Teilnehmer benötigen für die Vorlesung zwingend die einschlägigen energierechtlichen Texte auf aktuellstem Stand, z. B. die Textsammlung Energierecht, dtv-verlag, Stand 2013. Lehrveranstaltung: Telekommunikationsrecht Prof. Dr. Jochen Mohr Zeit und Ort: Dienstag, 14:50 16:20 Uhr, GER/037 Art: Wahlpflichtveranstaltung im Modul WR-WF-2 Beginn: 14. Oktober 2014 Zielgruppe: 1. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Vorkenntnisse: Studierende, die die Veranstaltung zum Telekommunikationsrecht besuchen, sollten parallel auch die Vorlesung zum Kartellrecht, zum Regulierungsverwaltungsrecht und zum Energierecht belegen. Inhalt: Gegenstand der Veranstaltung ist die Regulierung des Telekommunikationssektors auf Grundlage des TKG. Nach einer Einführung in die ökonomischen Grundlagen von Telekommunikation sowie die historische Entwicklung des Telekommunikationssektors wird im ersten Teil der Vorlesung die Marktregulierung des Telekommunikationsgesetzes behandelt. Den Schwerpunkt bildet dabei die Regulierung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht. In einem zweiten Abschnitt wird auf die Grundzüge des regulierungsrechtlichen Rahmens für den Umgang mit knappen Ressourcen (Wegerechte, Frequenzen, Nummern) eingegangen 8

und es werden die Regelungen zum Kunden- sowie Datenschutz dargestellt. Den Abschluss bilden die institutionellen Regelungen zur Bundesnetzagentur sowie der telekommunikationsrechtliche Rechtsschutz. Literatur: Neumann/Koch, Telekommunikationsrecht 2. Aufl. 2013; Kühling/Schall/Biendl, Telekommunikationsrecht 2. Aufl. 2014; Säcker, Telekommunikationsgesetz Kommentar 3. Aufl. 2013; Textsammlungen: Wichtige Gesetze für Wirtschaftsverwaltung und die Öffentliche Wirtschaft (NWB Verlag) oder Medienrecht (C.F. Müller Verlag) in der jeweils aktuellsten Auflage. Lehrveranstaltung: Kartellrecht Allgemeines Kartellrecht Prof. Dr. Jochen Mohr Zeit und Ort: Mittwoch, 09:20 10:50 Uhr, GER/038 Art: Wahlpflichtmodul im Schwerpunkt WR-WF-2 Beginn: 15. Oktober 2014 Zielgruppe: 1. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Vorkenntnisse: Vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, erforderlich. Inhalt: Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des deutschen und europäischen Kartellrechts ( competition law ) bzgl. Marktverhaltensund Marktstrukturkontrolle im nationalen und europäischen Rechtsrahmen. Literatur: Glöckner, Kartellrecht - Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 2011; Emmerich, Kartellrecht, 13. Aufl. 2014; Lettl, Kartellrecht, 3. Aufl. 2013; Kommentare von Immenga/Mestmäcker, Langen/Bunte, Münchener Kommentar zum europäischen und deutschen Wettbewerbsrecht. Sonstige Hinweise: Die Vorlesung schließt an die Veranstaltung Einführung Kartellrecht im Bachelor-Studiengang an. Fundierte Kenntnisse des Kartellrechts sind für den Schwerpunkbereich Regulierte Märkte unerlässlich, da die wettbewerbsfördernde Regulierung der Netzinfrastrukturen in wesentlichen Aussagen auf kartellrechtlichen Grundsätzen beruht. Im Sommersemester 2015 schließt sich eine Vertiefungsveranstaltung an. 9

Lehrveranstaltung: Vertiefung Energierecht Dr. Jörg Meinzenbach, LL.M. Zeit und Ort: Blockveranstaltung Ende des WS 2014/2015, konkreter Zeitpunkt und Ort wird noch bekanntgegeben Art: Wahlveranstaltung im Modul WR-WF-2 Zielgruppe: Vorkenntnisse: 1. Fachsemester, Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Grundkenntnisse des Energierechts Inhalt: Die Veranstaltung dient der Vertiefung im europäischen und deutschen Energierecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Regulierung von Energieversorgungsnetzen, insbesondere der Netzentgeltkontrolle. Ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben der verschiedenen Energiebinnenmarktpakete werden die regulierungsspezifischen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der konkretisierenden Rechtsverordnungen näher dargestellt. Insoweit werden sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Aspekte behandelt und anhand von Fällen erläutert. Im Vordergrund sollen dabei die Ausgestaltung und die behördliche Durchsetzung der Netzentgeltkontrolle im Wege der Anreizregulierung stehen, die im deutschen Energiesektor erstmals 2009 eingeführt wurde und nunmehr Gegenstand einer umfassenden Evaluierung ist. Diskussionen zu weiteren regulatorischen Aspekten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Energiewende (z.b. Offshore- Netzausbau, Kapazitätsmärkte), sind willkommen und runden die Veranstaltung ab. Literatur: Überblick: Säcker, Die wettbewerbsorientierte Anreizregulierung von Netzwirtschaften, N&R 2009, 78; Lismann, Einführung in das Regulierungsrecht der Netzwirtschaften am Beispiel der energiewirtschaftsrechtlichen Anreizregulierungsverordnung, NVwZ 2014, 691; Vertiefung: Meinzenbach, Kommentierung zu 21a EnWG, in: Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 1, 3. Aufl. 2014; Scholtka/Brucker, Entgeltregulierung der Energienetze : eine Bestandsaufnahme anhand der Rechtsprechung, 2013. Hinweis: Die Teilnehmer benötigen für die Vorlesung zwingend die einschlägigen energierechtlichen Texte auf aktuellstem Stand, z.b. die Textsammlung Energierecht, dtv-verlag, Stand 2013. 10

Lehrveranstaltung: Zeit und Ort: Art: Zielgruppe: Vorkenntnisse: Seminar Was ist und wozu Regulierung? Prof. Dr. Schulte Blockveranstaltung Wahlpflichtveranstaltung im Modul WR-WF-2 Regulierte Märkte 1. Fachsemester Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Grundlagen des Regulierungsverwaltungsrechts Inhalt: siehe Aushang am Lehrstuhl Sonstige Hinweise: Die Vorbesprechung zum Seminar, in der auch die Themenvergabe erfolgt (vorherige Themenanmeldungen sind nicht möglich; bei persönlicher Verhinderung bitte vertreten lassen!), findet am 20.10.2014 um 12:00 Uhr im Raum GER/355 statt. 11