EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt - Liefervereinbarung -

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Transkript:

EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt - Liefervereinbarung - Posteingangstempel Bei manueller Ausfüllung, bitte Blockschrift verwenden. Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. (Kursiv gedruckte Abfragen gelten als optional.) Landkreis/ kreisfreie Stadt Schulname und Schulnummer oder Name Kindertagesstätte Anschrift Ansprechperson (Tel. / E-Mail) Name des Trägers Anschrift (Tel. / E-Mail) Lieferant Anschrift Ansprechperson (Tel. / E-Mail) Hinweis: Das Merkblatt zum EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt ist zu beachten. (Die Anlieferung durch den jeweiligen Lieferanten an die teilnehmende Einrichtung muss so erfolgen, dass ein Verzehr der Produkte durch die Kinder und SchülerInnen am Vormittag erfolgen kann.) Die Liefervereinbarung gilt für die Schuljahre 2017/18 und 2018/2019. 1. Vereinbarungen zur Lieferung: Geliefert wird jeweils eine Portion (mindestens 100 g) Obst, Gemüse pro Kind für 3 Verzehrtage pro Woche, an den Tagen: Wochentage Geliefert wird jeweils eine Portion (250 ml-abpackung) Milch pro Kind für 3 Verzehrtage pro Woche, an den Tagen: 2. Vereinbarungen zum Sortiment: Ggf. Bemerkungen Es wird das ganze Schuljahr Obst und Gemüse geliefert, welches, biologisch/ ökologisch konventionell erzeugt wurde* oder bitte ankreuzen

Es wird das ganze Schuljahr Milch geliefert, welche, Ggf. Bemerkungen biologisch/ ökologisch konventionell erzeugt wurde* oder bitte ankreuzen Die Häufigkeit der Anlieferung wurde wie folgt vereinbart: Zeitraum für die Lieferung (Uhrzeit): Ort der Warenannahme: Abpackung: (Liefer- und Darreichungsform von Obst und Gemüse) Leergutrücknahme: Weitere Vereinbarungen (optional, z.b. Kündigungsrechte) Seite 2 von 6

3. Anzahl berechtigter Kinder: Kindertagesstätte Gesamtanzahl Kinder 1 : Schulobst und -gemüse: Schulmilch: (Kinder ab 3 Jahre) * Durchführungszeitraum (frühester Beginn ist der 04.12.2017, Ende spätestens 27.06.2018) Beginn (Datum) Ende (Datum) Schule (Schuljahrgänge 1-4) * Gesamtanzahl SchülerInnen 2 : Schulobst und -gemüse: Schulmilch: Durchführungszeitraum (frühester Beginn ist der 04.12.2017, Ende spätestens 27.06.2018) Beginn (Datum) Ende (Datum) bitte ankreuzen 4. Verpflichtungserklärung gegenüber dem Lieferanten: Die Einrichtung verpflichtet sich, aus dem EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt des Landes Sachsen-Anhalt finanziertes frisches Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch zu verteilen und nur an berechtigte Kinder abzugeben. dem Empfang der gelieferten Produkte auf dem einzelnen Lieferschein zu quittieren. sichtbare Mängel der angelieferten Ware auf dem Lieferschein des Lieferanten zu vermerken. dem Lieferanten monatlich bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats das vollständig ausgefüllte Formblatt Monatslieferschein für die Beihilfebeantragung zu übermitteln. Das Quittieren der empfangenen Lieferungen auf dem Lieferschein bleibt hiervon unberührt. die Annahme, ggf. Zwischenlagerung und Verteilung der Produkte an die Begünstigten zu organisieren. Die Verteilung hat zeitnah und sachgerecht zu erfolgen, so dass die Kinder die Lieferungen von Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. das zur Verfügung gestellte Poster zum EU-Schulprogramm deutlich sichtbar und lesbar dauerhaft am Haupteingang der Einrichtung mindestens im DIN A 3 Format -anzubringen. Belege über erhaltene Lieferungen mindestens 6 Jahre aufzubewahren. Veränderungen zur oben vereinbarten Inanspruchnahme (z.b. weniger Kinder zu Beginn des Schuljahres als geplant, bewegliche Ferientage, Änderung Anzahl berechtigter Kinder) rechtzeitig dem Lieferanten schriftlich mitzuteilen. den zuständigen Behörden von Landkreisen, Land, Bund und der Europäischen Union, sowie den jeweiligen Rechnungshöfen das Betreten der Räume der Einrichtung während der üblichen Geschäftszeiten zu gestatten, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und Zuwendungen (z. B. durch Besichtigungen an Ort und Stelle, Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstige Unterlagen) zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. dem Lieferanten zeichnungsberechtigte Ansprechpartner zu benennen. 1 Zahl der Kinder, die in der Einrichtung angemeldet sind (ohne Hortkinder) Zahl der SchülerInnen, die in der Schule angemeldet sind (Klassenstufe 1-4) 2 Seite 3 von 6

5. Durchführung von flankierenden Maßnahmen in der Einrichtung: Das EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) muss von flankierenden Maßnahmen zur Ernährungsbildung begleitet werden. Einrichtungen, die keine flankierenden Maßnahmen umsetzen, sind nicht berechtigt an diesem Programm teilzunehmen. Diese flankierenden Maßnahmen sind nach diesem Programm nicht beihilfefähig. Die teilnehmenden Einrichtungen haben anhand der nachstehenden Beispielliste in geeigneter Form darzulegen, wie und welche flankierenden Maßnahmen sie umsetzen, um ein gesundheitsbewusstes Ernährungsverhalten bei Kindern und Schülern zu fördern und zur Bewusstseinsbildung beizutragen. Folgende flankierende Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht: Lfd. Beispielliste für die Umsetzung Nr.: flankierender Maßnahmen 1 Thematische Behandlung der Verwendung von Obst, Gemüse und Milch anhand der bereitgestellten AID-Hefte (Module zur Ernährungsbildung in der Grundschule): für Obst und Gemüse: Für Gemüseforscher und Obstdetektive für Milch: Für Milchforscher und Joghurtdetektive 2 Akzentuierung des Sachkundeunterrichtes hinsichtlich Obst, Gemüse, Milch, gesunder Ernährung im Allgemeinen und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Lebensmittelabfällen und -verlusten 3 Gestaltung eines Projektes zu Obst, Gemüse, Milch und deren Verwendung (z.b. Schulgarten, Kräuterbeete, Verkostungen, Durchführung von Veranstaltungen wie z.b. Erdbeer-/Kürbisfest, Kochkursen) 4 Nutzung von außerschulischen Lernorten (z.b. Besuch von landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben) 5 Durchführung von bereits etablierten Maßnahmen zur gesunden Ernährung wie z.b. - aid-ernährungsführerschein - aid-esspedition Schule - Aktionen der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt 6 Intensivierung der Zusammenarbeit zum Thema gesunde Ernährung zwischen Elternhaus und der jeweiligen Einrichtung (z.b. Elternabende, gemeinsame Organisation von Aktionen oder Projekten) 7 Aktionen, die über die vorgenannten Maßnahmen dieser Liste hinausgehen, sind ebenso möglich Beschreibung der teilnehmenden Einrichtung, wie und welche flankierenden Maßnahmen umgesetzt werden: (Bei Bedarf kann ein zusätzliches Blatt beigefügt werden) Seite 4 von 6

Beschreibung der Organisation der Verteilung der Produkte durch die Einrichtung: (Bei Bedarf kann ein zusätzliches Blatt beigefügt werden) Seite 5 von 6

6. Weitere Hinweise Allen Beteiligten ist bekannt, dass die Vereinbarung erst in Kraft tritt, wenn der Lieferant im Besitz eines Beihilfebescheides ist, in dem die Einrichtung berücksichtigt wurde. Die Belieferung mit Schulobst und -gemüse und / oder Schulmilch kann in Absprache zwischen Lieferant und Einrichtung teilweise oder vollumfänglich eingestellt werden. Sie bedarf der Schriftform unter Angabe des lieferfreien Zeitraums sowie des Grundes. Gegebenenfalls auftretende Probleme zwischen Einrichtung und Lieferant sind grundsätzlich eigenverantwortlich (ggf. unter Einbeziehung des Trägers der Einrichtung) zu klären. Können Lieferungen vom Lieferanten bei der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht als förderfähig beantragt werden oder werden Beihilfezahlungen zurückgefordert, weil die Einrichtung ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist dies ebenfalls zwischen Lieferant und Einrichtung (ggf. unter Einbeziehung des Trägers) eigenverantwortlich zu klären. Die Beihilfebewilligung für das zweite Schuljahr kann erst erfolgen, wenn durch die EU die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Unterschrift, Ansprechperson, Einrichtung Unterschrift, Stempel, Träger Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Lieferant Ort, Datum Das Formblatt Liefervereinbarung ist dem Antrag auf Teilnahme am EU-Schulprogramm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt im Original beizufügen. Seite 6 von 6