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Transkript:

Sicherheit für Mensch und Umwelt Alexandra Fluri, Leiterin Mikrobiologie Blaser Swisslube AG Winterseistrasse 3415 Hasle-Rüegsau Tel: 034 460 01 01 e-mail: contact@blaser.com

Anforderung an den Kühlschmierstoff Positiver Dreiklang: Technologie --Arbeitssicherheit- Ökologie Technische Anforderungen Arbeitsmedizinische Anforderungen Ökologische Anforderungen Korrosion Schmierleistung Schaum Pflegeaufwand Hautverträglichkeit Schleimhautverträglichkeit keine Langzeitschäden geringe Vernebelung Wassergefährdung Ökotoxikologie Transport Lagerung Entsorgung Verschiebung der Prioritäten 2

Verantwortung aller Beteiligten Der Kühlschmierstoff ist istein einsicherer Arbeitsstoff, wenn alle Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen Dies sind: der derhersteller des Kühlschmierstoffes der derunternehmer (Verantwortlich für fürden Betrieb) der deranwender (Maschinenbediener) 3

Verantwortung der Hersteller Konzentrate Auswahl der derrohstoffe Kennzeichnungen MSDS (Dokumentationen) Dermatologische Tests Rohstoffauswahl Kritische humanoder ökotox.daten nicht dokumentiert 4

Sicherheitsdatenblatt (SDB) Ersteller von SDB: Produzent oder Lieferant der Produkte (falls mindestens ein Gefahrstoff vorhanden) Inhalt: kurz, wahrheitsgetreu in der vorgeschriebenen 16 Punkte-Chronologie Wichtig: unter Punkt 2 sind die gefährlichen Stoffe zu finden Automatische Bereitstellung für den Verbraucher bei neu lancierten Produkten und bei wesentlichen Änderungen, Übermittlung: Papier Post / Fax / e-mail 5

Verantwortung des Unternehmens und Anwenders Emulsionen Nachfahr- Rate Verdunstung Emulsion Filtration Ölskimmer Austrag biologische Stabilität (Nachkonservierung) Überwachung (Konzentration, ph-wert, Nitrit) Pflege (Fremdöl und Späne entfernen) Systemreinigung 6

Was sind die Hauptrisiken im Umgang mit wassermischbaren Kühlschmierstoffen? 7

Sicherer Umgang mit Kühlschmierstoffen Arbeitssicherheit: Risiken minimieren chem. Risiko minimieren biolog. Risiko minimieren 8

Was sind die wichtigsten Risiken? Hautkontakt Inhalation von Dampf/Aerosol 9

Hautkontakt mit dem Kühlschmierstoff Hautkontakt chemisch (Inhaltsstoffe, ph ph Wert, Metallauslösung, Veränderung im imgebrauch, Entfettung) biologisch (Bakterien, Pilze) physikalisch (Feuchtarbeit, mechanisch, Hitze, Kälte) 10

Der natürliche Schutz der Haut Schwächung der Haut? Intakte Barriereschicht der Haut Hautlipide werden durch Emulgatoren ausgewaschen Barriereschicht ist geschwächt. Eintritt für Fremdstoffe ist einfacher 11

Was beeinflusst die Haut negativ? Feuchtarbeit schwächt die Barrierefunktion der Haut alkalischer ph Wert greift den Säureschutzmantel an Emulgatoren können die Haut entfetten Biozide zeigen in Allergietests häufig eine Reaktion 12

Inhalation von Kühlschmierstoffen Inhalation von Dampf/Aerosol chemisch (Dampf, Gase und Oel-Aerosole) biologisch (Bio-Aerosole, Bakterien, Pilze, Keimbestandteile) Irritativ-toxische toxische Atemwegserkrankung Allergische Atemwegserkrankung 13

Aerosole und Dämpfe entstehen nicht nur an der Spindel KSS Dämpfe VOC angereichert chemisches Risiko KSS Aerosol wie Emulsion mikrobiologisches Risiko Emulsionstank Spänekübel 14

Risiken minimieren: Massnahmen Hautschutz: Produkte-Auswahl (Hautverträglichkeit) Kühlschmierstoff-Pflege (Oelskimmer, Späne-Filtration) Hautschutz-Plan, Handcrémes Aerosole minimieren: Produkte-Auswahl (keine flüchtigen Inhaltsstoffe) Kühlschmierstoff-Pflege (Oelskimmer, Späne-Filtration) Absaugungen, gekapselte Maschinen 15

Offizielle Unterlagen Wichtigste Checklisten und Ratgeber: Berufsgenossenschaft Deutschland Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen BGR 143 ( sehr gute Übersicht über Wartung, Gefährdungen, Schutzmassnahmen von Kühlschmierstoffen) SUVA Checkliste: Schmiermittel und Kühlschmierstoffe (67056.D) Checkliste: Hautschutz bei der Arbeit (67035.D) Hautschutz bei der Arbeit (44074.D) Gefährliche Stoffe und was man darüber wissen muss (11030.D) 16

Maximierung der Sicherheit und Verminderung der Risiken 17

Gesetzgebung in Europa Alexandra Fluri, Leiterin Mikrobiologie Blaser Swisslube AG Winterseistrasse 3415 Hasle-Rüegsau Tel: 034 460 01 01 e-mail: contact@blaser.com 18

Gefahrstoff-Verordnung in der Schweiz Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) Diese Verordnung regelt den Umgang und die Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Also das "Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe und zum Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen". 19

Biozid-Richtlinie und REACH Biozid Produkte Richtlinie (BPD) http://ecb.jrc.ec.europa.eu/biocides/ Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) http://echa.europa.eu/home_de.asp 20

Biozid-Richtlinie und REACH Hersteller A, B, C Hersteller A, B, C Chem. Stoff X Chem. Stoff X Dossier: Dossier: Toxikologie Toxikologie / / Öko-Toxikologie Öko-Toxikologie Metallbearbeitung Metallbearbeitung Papierherstellung Papierherstellung Haushaltreiniger Haushaltreiniger European Chemicals Agency Risikoanalyse Autorisierung Autorisierung Risikoanalyse Autorisierung Autorisierung Risikoanalyse Substitution Substitution Risikoanalyse: Risikoanalyse: + Autorisierung Autorisierung -- `Verbot` `Verbot`? zusätzl. zusätzl. Daten Daten +/- +/- eingeschränkte eingeschränkte Autorisierung Autorisierung 21

Biozid-Richtlinie und REACH Rohstoff-Hersteller Rohstoff-Hersteller KSS-Hersteller KSS-Hersteller KSS-Anwender KSS-Anwender Registrierungfür für Metallbearbeitung Metallbearbeitung Verwendung Verwendungvon von autorisiertenrohstoffen (Metallbearbeitung) (Metallbearbeitung) Einsatzvon vonbpd // Reach Reach konformen konformenprodukten (Metallbearbeitung) (Metallbearbeitung) BPD & Reach automatischer Informations- Fluss bez. Gefährdung 22

Auswirkung auf die Schweiz? Biozidrichtline: mit der Biozidprodukteverordung wurde im Mai 2005 die Biozidrichtlinie durch die Schweiz offiziell übernommen und ist somit für alle CH-Anwender gültig Auswirkung: kleinere Auswahl an Bioziden für die Metall-Bearbeitung durch limitierte Anzahl an Registrierungen seitens Biozidherstellern REACH: betrifft direkt nur die EU Mitgliedstaaten. Daher betreffen REACH- Pflichten bezüglich Registrierungen von Stoffen Schweizer Firmen, die in der EU chemische Stoffe herstellen oder solche in die EU exportieren. Auswirkung: noch keine, da der Prozess im Gange ist 23