26. Jahrgang 26. April 2017 Nummer 2 Woche 17

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26. Jahrgang 26. April 2017 Nummer 2 Woche 17

2 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 1. Beschlüsse des Hauptausschusses des Amtsausschusses Neustadt (Dosse) vom 21.03.2017...Seite 3 2. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom 20.02.2017...Seite 3 3. Bekanntmachung Jahresabschluss 2011 der Stadt Neustadt (Dosse)...Seite 4 4. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) über den Übergang eines Mandates...Seite 5 5. Beschlüsse des Hauptausschusses Neustadt (Dosse) vom 03.04.2017...Seite 5 6. Beschlüsse der Gemeindevertretung Breddin vom 13.02.2017...Seite 6 7. Beschlüsse der Gemeindevertretung Breddin vom 27.03.2017...Seite 6 8. Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom 09.02.2017...Seite 7 9. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dreetz Ausscheiden und Nachrücken von Gemeindevertretern...Seite 7 10. Beschlüsse der Gemeindevertretung Sieversdorf-Hohenofen vom 01.03.2017...Seite 8 11. Hauptsatzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark vom 07.02.2017...Seite 8 12. Haushaltssatzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark für das Haushaltsjahr 2017...Seite 10 13. Beschlüsse der Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark vom 07.03.2017...Seite 11 14. Beschlüsse der Gemeindevertretung Zernitz-Lohm vom 14.02.2017...Seite 11

AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 3 A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Amtliche Bekanntmachungen Beschluss des Hauptausschusses des Amtes Neustadt (Dosse) vom 21.03.2017 TOP 12: Sitzungen des Hauptausschusses des Amtes Neustadt (Dosse) hier: Änderung des Sitzungsbeginns Vorlage: BV/AA/17/10/114 Die Sitzungen des Hauptausschusses des Amtes Neustadt (Dosse) beginnen ab dem 21.03.2017 um 16.00 Uhr." Tedsen Ausschussvorsitzender Breitmeier Protokoll A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom 20.02.2017 TOP 12: Mitglied im Koordinierungsausschuss Neustadt in Europa Vorlage: BV/Neu/17/10/235 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt, dass Frau Sabine Ehrlich weiterhin die Stadt Neustadt (Dosse) im Koordinierungsausschuss der Neustadt in Europa-Bewegung vertritt." TOP 13: Bestimmung von Wahlbezirken der Stadt Neustadt (Dosse) zur Bundestags wahl 2017 Vorlage: BV/Neu/17/10/238 Für die Bundestagswahl 2017 werden im Stadtgebiet Neustadt (Dosse) 5 Wahlbezirke gebil det. 01 Neustadt (Dosse) 02 Neustadt (Dosse) 03 Neustadt (Dosse) 04 Neustadt (Dosse) 05 Neustadt (Dosse) Standort Wahllokal Feuerwehrgerätehaus Schulstraße 7 16845 Neustadt (Dosse) Prinz-von-Homburg-Schule Lindenstraße 6 16845 Neustadt (Dosse) KMG-Seniorenheim Prinz-von-Homburg-Str, 37 16845 Neustadt (Dosse) Bürger- und Vereinshaus Leddin Kyritzer Straße 7 16845 Neustadt (Dosse) Freie Schule Roddahn Roddahner Dorfstraße 9 16845 Neustadt (Dosse) Wahlberechtigte barrierefrei Stand 18.01.2017 650 ja 968 ja 707 ja 203 nein 158 ja

4 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) Amtliche Bekanntmachungen TOP 14: Beschluss geprüfter Jahresabschluss 2011 Vorlage: BV/Neu/17/20/240 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt gem. 82 Abs. 4 BbgKVerf über den geprüften Jahresabschluss 2011 und billigt die Ausführung des Haus haltsplanes 2011." TOP 15: Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 Vorlage: BV/Neu/17/20/241 Beschluss; Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt gem. 82 Abs. 4 BbgKVerf die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushalts jahr 2011." TOP 17: Bebauungsplan Nr. 15 Segeletzer Straße" der Stadt Neustadt (Dosse) nach 13a BauGB Beschluss zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und den Behörden gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB Vorlage: BV/Neu/16/60/221/1 Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) beschließt gemäß 3 Abs. 2 BauGB die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß 4 Abs. 2 BauGB die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird. Als wesentliche Planungsunterlagen liegen vor: Planzeichnung, Entwurf, Stand 12/2016 Begründung, Entwurf, Stand 12/2016 Geotechnischer Bericht Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Prüfung der Belange von Natur und Landschaft." TOP 18: Genehmigung einer Eilentscheidung hier: Verlängerung der Betriebsbereitschaft der Graf von Lindenau-Halle bis einschließlich der Hengstpräsentation am 18.02.2017 Vorlage: BV/Neu/17/60/233 Die Eilentscheidung vom 09.01.2017 Verlängerung der Betriebsbereitschaft der Graf von Lindenau-Halle bis einschließ lich der Hengstpräsentation am 18.02.2017 wird genehmigt." TOP 20: Vereinbarung zur Kostenübernahme für die Böschungssicherung am Goldbecker Weg Vorlage: BV/Neu/17/60/244 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) stimmt der Vereinbarung zur Kostenübernahme für die Böschungssicherung am Goldbecker Weg zu (siehe Anlage)." Tedsen ehrenamtlicher Bürgermeister Breitmeier Protokoll Bekanntmachungsanordnung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) fasste in ihrer Sitzung am 21.02.2017 folgende Beschlüsse: BV/Neu/17/20/240 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt gem. 82 Abs. 4 BbgKVerf über den geprüften Jahresabschluss 2011 und billigt die Ausführung des Haushaltsplanes 2011." BV/Neu/17/20/241 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt gem. 82 Abs. 4 BbgKVerf die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011." Der Amtsdirektor des Amtes Neustadt (Dosse) macht hiermit den von der Stadtverordneten versammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschlossenen Jahresabschluss mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 gem. 82 Abs. 5 BbgKVerf öffentlich bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder in den Jahresabschluss und seine Anlagen Einsicht nehmen kann. Der Jahresabschluss und seine Anlagen liegen zu diesem Zweck von Montag bis Freitag in der Finanzverwaltung der Amtsverwaltung, Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 26 während der öffentlichen Sprechzeiten aus. Neustadt (Dosse), den 22.02.2017 Fuchs Amtsdirektor

AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 5 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) über den Übergang eines Mandates als Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) auf eine Ersatzperson Herr Karl Tedsen, Mandatsträger der CDU, hat das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 20.02.2017 angenommen und somit entsprechend 59 Abs. 1 Ziffer 1 BbgKWahlG durch Verzicht seinen Sitz als Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) ver loren. Auf dem Wahlvorschlag der CDU ist Herr Christoph Felgentreu die nächste, noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson im Sinne des 60 (1) und (2) BbgKWahlG, auf welche der Sitz von Herrn Karl Tedsen übergeht. Herr Felgentreu wurde benachrichtigt und hat am 02.03.2017 erklärt, dass er die Wahl nicht annimmt. Gem. 60 (1) und (2) BbgKWahlG ist Herr Egbert Meier auf dem Wahlvorschlag der CDU die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson. Herr Egbert Meier wurde benachrichtigt und hat am 04.03.2017 erklärt, dass er die Wahl als Stadtverordneter annimmt. Die Mitgliedschaft beginnt am 11.03.2017. Ausgehend vom Ergebnis der Kommunalwahlen am 25.05.2014 in der Stadt Neustadt (Dosse) geht der Sitz von Herrn Tedsen gem. 60 Abs. 3 BbgK- WahlG auf Herrn Egbert Meier über. Meier-Lorenz Wahlleiterin des Amtes Neustadt (Dosse) Beschlüsse des Hauptausschusses Neustadt (Dosse) vom 03.04.2017 B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 6: Verkauf eines Grundstückes in Neustadt (Dosse) Vorlage: BV/Neu/17/60/234 Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf des Flurstückes 313 der Flur 20 der Gemarkung Neustadt in Größe von 57 m². Die Stadt Neustadt (Dosse) räumt sich ein Rücktrittsrecht ein, wenn der Verkaufspreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Gerichts- und Notarkos ten) trägt der Erwerber." TOP 7: Verkauf von Grundstücken in Kampehl Vorlage: BV/Neu/17/60/242 Der Hauptausschuss der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt: A) den Verkauf des 247 m² großen Flurstückes 219 in der Flur 3 der Gemarkung Kampehl. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) trägt die Käuferin." B) den Verkauf des 248 m² großen Flurstückes 217 in der Flur 3 der Gemarkung Kampehl. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) tragen die Käufer. C) den Verkauf des 308 m² großen Flurstückes 226 in der Flur 3 der Gemarkung Kampehl. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) tragen die Käufer. D) den Verkauf des 171 m² großen Flurstückes 224 in der Flur 3 der Gemarkung Kampehl. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) trägt der Käufer." E) den Verkauf des 486 m² großen Flurstückes 223 in der Flur 3 der Gemarkung Kampehl. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) trägt die Käuferin." F) den Verkauf des 263 m² großen Flurstückes 221 in der Flur 3 der Gemarkung Kampehl. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) trägt die Käuferin." G) den Verkauf des 291 m² großen Flurstückes 220 in der Flur 3 der Gemarkung Kampehl. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) trägt die Käuferin." TOP 8: Verkauf von Grundstücken in Roddahn Vorlage: BV/Neu/17/60/246 Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf der Flurstücke 73 der Flur 1 der Gemarkung Roddahn mit einer Größe von 292 m² und einer Teilfläche des Flurstückes 71/3 der Flur 1 der Gemarkung Roddahn mit einer Größe von ca. 3.678 m² Die Stadt Neustadt (Dosse) räumt sich ein Rücktrittsrecht ein, wenn der Verkaufspreis nicht fristgerecht gezahlt wird. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Vermessungskosten und Gerichts- und Notarkosten) trägt die Erwerberin."

6 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) Amtliche Bekanntmachungen TOP 9: Verkauf von Grundstücken in Neustadt (Dosse)/Spiegelberg Vorlage: BV/Neu/17/60/250 Der Hauptausschuss der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt den Verkauf der Flurstücke 159 (1 m²), 169 (246 m²), 175 (10 m²) und 177 (12 m²) in der Flur 8 der Gemarkung Neustadt mit einer Gesamtfläche von 269 m². Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Notar- und Grundbuchkosten) tragen die Käufer. Der bestehende Pachtvertrag gilt mit Kaufpreiszahlung als beendet." TOP 10: Verkauf einer Teilfläche in Neustadt (Dosse) Vorlage: BV/Neu/17/60/262 Der Hauptausschuss der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 31 der Flur 9 der Gemarkung Neustadt (Dosse) in Größe von ca. 167 m². Sämtliche Kosten des Grunderwerbs (Kosten der Vermessung und katasteramtl. Übernahme, Notar- und Grundbuchkosten) trägt die Käuferin." Tedsen ehrenamtlicher Bürgermeister Breitmeier Protokoll A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Beschlüsse der Gemeindevertretung Breddin vom 13.02.2017 TOP 11: Bestimmung von Wahlbezirken der Gemeinde Breddin zur Bundestagswahl 2017 Vorlage: BV/Bre/17/10/102 Für die Bundestagswahl 2017 wird im Gemeindegebiet Breddin ein Wahlbezirk gebildet. Breddin Standort Wahllokal Gemeinderaum Havelberger Straße 56 16845 Breddin Wahlberechtigte Barrierefreiheit Stand 18.01.2017 711 nein Neumann ehrenamtlicher Bürgermeister Bloch Protokoll Beschlüsse der Gemeindevertretung Breddin vom 27.03.2017 B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1: Übernahme von bisher nicht gemeindeeigenen Wegen und Gewässer (Gräben) in das Eigentum der Gemeinde Breddin im BOV Stüdenitz, Verf.-Nr. 4001 N Vorlage: BV/Bre/17/60/105 Beschluss; Die Gemeindevertretung Breddin stimmt der beiliegenden Vereinbarung zur Übernahme von bisher nicht gemeindeeigenen Wegen und Gräben in das Eigentum der Gemeinde Breddin zu. Damit übernimmt sie auch die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht." fläche, Flurstück 129 in der Flur 104 in der Gemarkung Sophiendorf in das Eigentum der Gemeinde Breddin zu." TOP 8: Zustimmung zum Beitritt in die Waldgemeinschaft Dreetzer Heide Vorlage: BV/Bre/17/60/103 Die Gemeindevertretung Breddin beschließt die Übertragung der Bewirtschaftung der fol genden Waldflächen an die Waldgemeinschaft Dreetzer Heide". TOP 2: Übernahme einer Grünlandfläche im BOV Stüdenitz, Verf.-Nr. 4001 N in das Eigentum der Gemeinde Breddin Vorlage: BV/Bre/17/60/105/1 Gemarkung Flur Flurstück Größe (ha) Damelack 4 1 0,7560 Damelack 4 2 0.1610 Die Gemeindevertretung Breddin stimmt im laufenden Bodenordnungsverfahren Stüdenitz, Verf.-Nr. 4001 NONr. 42/00 der Zuordnung der Grünland- ca. 0.9170 ha

AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 7 Amtliche Bekanntmachungen TOP 9: Ankauf einer Teilfläche in Joachimshof Vorlage: BV/Bre/17/60/104 TOP 10: Mietvertrag Spritzenhaus Damelack Vorlage: BV/Bre/17/60/106 Die Gemeindevertretung Breddin beschließt den Ankauf einer Teilfläche (Größe ca. 2.000 m²) des Flurstückes 34 der Flur 6 der Gemarkung Sophiendorf, welches sich im Eigentum des Landes Berlin befindet. Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Gerichts- und Notarkosten) sowie Vermessungs kosten trägt die Gemeinde Breddin." Die Gemeindevertretung Breddin stimmt dem Entwurf des Mietvertrages zwischen der Ge meinde Breddin und dem Dorf-, Reit- und Fahrverein Florian Geyer e.v. Damelack zu." Neumann ehrenamtlicher Bürgermeister Bloch Protokoll A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom 09.02.2017 TOP 11: Bestimmung von Wahlbezirken der Gemeinde Dreetz zur Bundestagswahl 2017 Vorlage: BV/Dre/17/10/105 Für die Bundeswahl 2017 wird im Gemeindegebiet Dreetz ein Wahlbezirk gebildet. Dreetz 01/Gemeindezentrum Standort Wahllokal Gemeindezentrum Dreetz Bartschendorfer Str. 14 16845 Dreetz Wahlberechtigte barrierefrei Stand 18.01.2017 878 nein B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 6: Zustimmung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Umset zung des Bebauungsplanes Nr. 14 Bahnhofsgebäude und Bahnhofsumfeld der Stadt Neustadt (Dosse) Vorlage: BV/Dre/17/60/106 Die Gemeindevertretung stimmt der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen in Form einer kombinierten Baum-/Strauchpflanzung auf Teilflächen der Flurstücke 5 und 6/1 der Flur 9 der Gemarkung Dreetz in Größe von insgesamt ca. 2.600 m² verbunden mit der grund buchlichen Sicherung durch Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zu Gunsten des Landkreises OPR zu." Schindler ehrenamtlicher Bürgermeister Foelz Protokoll Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dreetz Ausscheiden und Nachrücken von Gemeindevertretern gem. 59 und 60 BbgKWahlG Herr Karl-Heinz Hans, Mitglied der Gemeindevertretung Dreetz, verstarb am 04.03.2017. Für den Wahlvorschlagsträger Förderverein Dreetz e.v., auf dessen Wahlvorschlagsliste Herr Hans stand, ist im Wahlgebiet keine Ersatzperson vorhanden. Gem. 60 (3) Satz 4 bleibt der Sitz demzufolge bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretung vermindert sich für die Wahlperiode entspre chend. Meier-Lorenz Wahlleiterin des Amtes Neustadt (Dosse)

8 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Gemeindevertretung Sieversdorf-Hohenofen vom 01.03.2017 TOP 10: Bestimmung von Wahlbezirken der Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen zur Bundestagswahl 2017 Vorlage: BV/Sie/17/10/073 Für die Bundestagswahl 2017 wird im Gemeindegebiet Sieversdorf-Hohenofen ein Wahlbe zirk gebildet. Standort Wahllokal 01 Sieversdorf Sporthaus Friedhofsweg 16845 Sieversdorf-Hohenofen Wahlberechtigte Stand 18.01.2017 609 Am Wahlsonntag ist kein Spielbetrieb. Haacke ehrenamtlicher Bürgermeister Fritz-Bublitz Protokoll Hauptsatzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark vom 07.02.2017 Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) hat die Gemeindevertretung der Ge meinde Stüdenitz-Schönermark in ihrer Sitzung am 07.02.2017 folgende Hauptsatzung be schlossen: 1 Name der Gemeinde ( 9 BgbKVerf) (1) Die Gemeinde führt den Namen Gemeinde Stüdenitz-Schönermark". (2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Neustadt (Dosse) an. (3) Die Gemeinde Stüdenitz-Schönermark untergliedert sich in die bewohnten Gemeindeteile Stüdenitz und Schönermark ( 11 Abs. 3 GO). 2 Förmliche Einwohnerbeteiligung ( 13 BbgKVerf) (1) Neben Einwohneranträgen ( 14 BbgKVerf), Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ( 15 BbgKVerf) beteiligt die Gemeinde ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeinde angelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: 1. Einwohnerfragestunden der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark 2. Einwohnerversammlungen (2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 bis 2 genannten Formen der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark näher geregelt. (3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- und Bundesrechts, die die förmliche Ein wohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt. 3 Entscheidungen der Gemeindevertretersitzung über die Vermögensgegenstände der Gemeinde ( 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf) Die Gemeindevertretung entscheidet über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Ge meinde, sofern der Wert 1.000,- Euro nicht unterschreitet ( 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf), es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ( 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf). 4 Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf oder anderer Tätigkeit ( 31 Abs. 3 BbgKVerf) (1) Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner teilen dem ehrenamtlichen Bürgermeister innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung bezie hungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ih ren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung ihres Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: 1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben. 2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ ei ner juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. (2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem ehrenamtlichen Bürgermeister innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.

AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 9 Amtliche Bekanntmachungen (3) Die Angaben nach Absatz 1 Pkt. 2 werden auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht. 5 Öffentlichkeit der Sitzungen ( 36 BbgKVerf) (1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden spätestens 5 Ta ge vor der Sitzung nach 7 Abs. 4 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. (2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berech tigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. die Beratung über Zuschüsse 6 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Amtsdirektor. (2) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntma chungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentli chung des vollen Wortlauts im Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse), das den Namen Neustadt Nachrichten" trägt. (3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten im Dienstgebäude des Amtes Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Amtsdirektor ange ordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthal ten und ist zusammen mit der Satzung nach Abs. 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Ausle gung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (4) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ge meindevertretung sowie deren Ausschüsse durch Aushang in nachstehend aufgeführten Be kanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht: Stüdenitz, Havelberger Str. 4-6 Schönermark, Dorfstr. 24 (Ecke Dorfstraße/Weg zu den Ställen) Die Schriftstücke sind 5 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unter schrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tag nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde. (5) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in Absatz 2 oder 4 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in der in den Absätzen 2 oder 4 festgelegten Form zu wiederholen, sobald die Umstände dies zulassen. (6) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrensoder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung gem. 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsa che, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrif ten über die Genehmigung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von lan desrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, je doch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntma chung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konn ten. Dies gilt entsprechend für den Flächennutzungsplan und für Verordnungen der Gemeinde ( 3 Abs. 4 und 6 BgbKVerf). 7 Bedienstete der Gemeinde ( 62 (3), 28 (2) Ziffer 5) Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des Amtsdirektors über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten der Gemeinde. 8 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 18.12.2008 außer Kraft. (2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Stüdenitz-Schönermark, 08.02.2017 Fuchs Amtsdirektor

10 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungsanordnung Der Amtsdirektor des Amtes Neustadt (Dosse) macht hiermit die nachfolgende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark in ihrer Sitzung am 07.03.2017 beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark für das Haushaltsjahr 2017 gem. 67 BbgKVerf öffentlich bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder in die Haushaltssatzung und in die Anlagen Einsicht nehmen kann. Die Haushaltssatzung und die Anlagen liegen zu diesem Zweck von Montag bis Freitag in der Finanzverwaltung der Amtsverwaltung, Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse), Zimmer 18 während der öffentlichen Sprechzeiten aus. Neustadt (Dosse), den 10.03.2017 D. Fuchs Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.03.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen: 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 1 4 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf 1.030.300 EUR 1.108.400 EUR 0 EUR 0 EUR 885.200 EUR 1.122.700 EUR Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 250 v.h. 340 v.h. 2. Gewerbesteuer 310 v.h. 5 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven 870.000 EUR 881.200 EUR 15.200 EUR 230.700 EUR 0 EUR 10.800 EUR 0 EUR 0 EUR 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 EUR festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 178.100 EUR und 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000 EUR festgesetzt.

AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 11 Amtliche Bekanntmachungen entfällt 6 zu entscheiden, wenn sie unabweisbar sowie für die Jahresrechnung notwendig sind. 7 Neustadt (Dosse), den 10.03.2017 Die Kämmerin ist berechtigt, in der Produktgruppe 61 Allgemeine Finanzwirtschaft und bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen in unbegrenzter Höhe über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen D. Fuchs Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark vom 07.03.2017 A) ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 10: Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 29.09.2015 zum Ausbau des DGH in Schönermark Vorlage: BV/Stü/16/60/080/2 Die Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark beschließt die Umgestaltung des ehemali gen Ladengebäudes in Schönermark zum Dorfgemeinschaftshaus. Die Kosten betragen 208.000 entsprechend dem Projekt 17324Vorzugsvar.spar3. Diese Ausgaben werden aus Eigenmitteln der Gemeinde finanziert. Die Baufreigabe erfolgt nach Auswertung der Submission durch die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung." TOP 11: Erlass der Haushaltssatzung 2017 Vorlage: BV/Stü/16/20/078 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark beschließt die Haushaltssatzung und den Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2017. Wilke ehrenamtlicher Bürgermeister Franz Protokoll A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Beschlüsse der Gemeindevertretung Zernitz-Lohm vom 14.02.2017 TOP 6: Mitteilungen der ehrenamtlichen Bürgermeisterin Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Zuschuss zur Sanierung der Trauerhalle in Lohm in Höhe von 1.200 in die Haushaltsplanung 2018 aufzunehmen." TOP 11: Bestimmung von Wahlbezirken der Gemeinde Zernitz-Lohm zur Bundestagswahl 2017 Vorlage: BV/Zer/17/10/092 Für die Bundestagswahl 2017 werden im Gemeindegebiet Zernitz-Lohm zwei Wahlbezirke gebildet. Zernitz-Lohm 01/Zernitz Zernitz-Lohm 02/Lohm Standort Wahllokal Feuerwehrgerätehaus Zernitz Zernitzer Dorfstraße 82 16845 Zernitz-Lohm Bürger- und Vereinshaus Lohm Lohmer Dorfstraße 44 16845 Zernitz-Lohm Wahlberechtigte barrierefrei Stand 18.01.2017 542 ja 175 ja

12 26. April 2017 Nr. 2 Woche 17 AMTSBLATT für das Amt Neustadt (Dosse) Amtliche Bekanntmachungen TOP 12: Sanierung Waschraum Kita Zernitz Vorlage: BV/Zer/17/60/093 Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm beschließt für die Sanierung des Waschraumes in der Kita Zernitz einen LEADER-Förderantrag zu stellen." TOP 13: Vereinbarung zur Kostenübernahme für die Böschungssicherung am Goldbecker Weg Vorlage: BV/Zer/17/60/094 Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm stimmt der Vereinbarung zur Kostenübernahme für die Böschungssicherung am Goldbecker Weg (siehe Anlage) zu, wenn der Antrag auf Förde rung bei der Stiftung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Höhe von 20.000 befürwortet wird." Schumacher ehrenamtliche Bürgermeisterin Plän Protokoll Ende der amtlichen Bekanntmachungen

DIE AMTSVERWALTUNG INFORMIERT NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 13 ANSPRECHPARTNER DES AMTES NEUSTADT (DOSSE) Amt Neustadt (Dosse) Zentrale 033970/950 ORDNUNGS- UND SCHULVERWALTUNG amt@neustadt-dosse.de Fax: 033970/13445 Leiterin Kathrin Lorenz 95214 lorenz@neustadt-dosse.de Amtsdirektor Dieter Fuchs 95200 amtsdirektor@neustadt-dosse.de Sekretariat Evelore Fritz-Bublitz 95202 sekretariat@neustadt-dosse.de Standesamt Claudia Heidrich 95241 standesamt@neustadt-dosse.de Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Frank Jeschke 95210 meldeamt@neustadt-dosse.de Gewerbeamt/Wohnungswesen/ Franziska Plän 95240 Öffentliche Sicherheit, Ordnung gewerbeamt@neustadt-dosse.de FINANZVERWALTUNG Allgemeine Finanzverwaltung Claudia Stecher 95222 stecher@neustadt-dosse.de Kasse/Vollstreckung Susann Heller 95220 heller@neustadt-dosse.de Aileen Mendel-Höhn 95220 amendelhoehn@neustadt-dosse.de Gemeindesteuern Claudine Hentschel 95225 hentschel@neustadt-dosse.de Kommunale Haushalte Ulrike Neumann 95226 neumann@neustadt-dosse.de Geschäfts-Anlagenbuchhaltung Detlef Steinkopf 95226 steinkopf@neustadt-dosse.de ZENTRALE VERWALTUNG Leiterin Elke Meier-Lorenz 95201 meier-lorenz@neustadt-dosse.de Wahlen/Versicherungen Doris Butzke 95218 butzke@neustadt-dosse.de EDV Michael Wolff 95229 wolff@neustadt-dosse.de Gemeindeorgane Gabriele Breitmeier 95243 breitmeier@neustadt-dosse.de Personalverwaltung Eileen Zaharanski 95227 zaharanski@neustadt-dosse.de Rosemarie Haacke 95227 haacke@neustadt-dosse.de Allgemeine Verwaltung/Archiv Anke Foelz 95211 foelz@neustadt-dosse.de Öffentliche Sicherheit, Ordnung/ Dietmar Weiße 95208 Brandschutz weisse@neustadt-dosse.de Bauhofleiter Martin Stölke 95234 stoelke@neustadt-dosse.de Schulen, Wohnheim Liane Bolle 95216 lbolle@neustadt-dosse.de Kitas Antje Biel 95247 biel@neustadt-dosse.de Außendienst, Sport, Kultur, Jasmin Zumwinkel 95232 Tourismus zumwinkel@neustadt-dosse.de BAUVERWALTUNG L eiter, Bauleitplanung Wolfgang Burau 95219 burau@neustadt-dosse.de Hoch-Tiefbau/ Daniel Bloch 95217 Beitragsveranlagung d.bloch@neustadt-dosse.de Hochbau Monika Wieck 95231 wieck@neustadt-dosse.de Gebäudemanagement Birgit Otto 95207 b.otto@neustadt-dosse.de Kathrin Müller 95238 mueller@neustadt-dosse.de Öffentliches Grün Heidrun Reck 95245 reck@neustadt-dosse.de Grundstücksangelegenheiten Carolin Böhm 95224 boehm@neustadt-dosse.de Vivien Klein 95215 v.klein@neustadt-dosse.de Straßenbeleuchtung, Fördermittel, Ilona Franz 95237 Friedhofswesen franz@neustadt-dosse.de Stand März 2017

14 NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 ANSPRECHPARTNER DES AMTES NEUSTADT (DOSSE) Sprechzeiten des Amtes Neustadt (Dosse) Bahnhofstraße 6 MO DI jeden 1. DI DO 09:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr 18:00 19:00 Uhr nur Bürgerservicebüro 09:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Ehrenamtliche Amtsausschussvorsitzender des Amtes Neustadt (Dosse) Karl Tedsen 16845 Neustadt (Dosse), Spiegelberg 74 033970/15747; Mobil 0151 15145430 Seniorenbeauftragte des Amtes Neustadt (Dosse) Sigrid Schumacher 16845 Zernitz-Lohm, Lohmer Dorfstraße 17a 033973/50513; Mobil 0176 61490616 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Ehrenamtliche Bürgermeister des Amtes Neustadt (Dosse) Neustadt (Dosse) Karl Tedsen 16845 Neustadt (Dosse), Spiegelberg 74 033970/15747; Mobil 0151 15145430 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Plänitz-Leddin Knut Wolfert (Ortsvorsteher) 16845 Neustadt (Dosse), Plänitz, Hofstraße 2 033979 13297 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung. Roddahn Jan Malo (Ortsvorsteher) 16845 Neustadt (Dosse), Roddahn, Dorfstraße 22 033973/803370 Sprechzeiten: Jeden 2. Dienstag im Monat von 17.00 19.00 Uhr, Roddahn, Dorfstraße 22 Breddin Reinhard Neumann 16845 Breddin, Kyritzer Str. 15 033972/40257; Mobil 0172 9321757 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Sieversdorf-Hohenofen Hermann Haacke 16845 Sieversdorf-Hohenofen, Sieversdorf, Im Zingel 6c 033970/14747; Mobil 0163 6729710 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Stüdenitz-Schönermark Gerhard Wilke 16845 Stüdenitz-Schönermark, Schönermark, Dorfstraße 8 033973/50295; Mobil 0172 3804159 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Zernitz-Lohm Sigrid Schumacher 16845 Zernitz-Lohm, Lohm, Lohmer Dorfstraße 17a 033973/50513; Mobil 0176 61490616 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Sprechzeiten der Revierpolizei Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 76 033970/517751 (während der Sprechstunde) DI 14:00 18:00 Uhr DO 09:00 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten über die Polizeiwache Kyritz, 033971/630 erreichbar. Öffnungszeiten der Bibliothek Neustadt (Dosse), Lindenstraße 6, 033970/ 86783 E-Mail: bibliothek@neustadt-dosse.de MO 11:00 14:00 Uhr DI 11:00 13:00 Uhr MI 11:00 13:00 Uhr 14:00 18:00 Uhr DO 11:00 14:00 Uhr FR 11:00 13:00 Uhr Sprechzeiten der Schiedsstelle Im Amt Neustadt (Dosse) Vorsitzender: Klaus Lehwald, E-Mail: Klaus.Lehwald@web.de Jeden 1. Dienstag im Monat 17:00 18:00 Uhr Sprechzeiten der Deutschen Rentenversicherung (Versichertenberater) Dreetz Bernd Schindler 16845 Dreetz, Friedensstraße 49 033970/85683; Mobil 0170 3875103 Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 Sitzungsraum Ansprechpartner: Herr Elstermann, 0173/9757928 oder 03391/398549 9. und 23. Mai nach telefonischer Anmeldung 13. und 27. Juni nach telefonischer Anmeldung 16:00 18:00 Uhr

NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 15 Für ein lebenswertes Brandenburg solidarisch-mitbestimmend-aktiv Veranstaltungskalender 24. Brandenburgische Seniorenwoche 11. bis 18. Juni Donnerstag, 08. Juni, 10:00 Uhr AZURIT Veranstaltung mit Musik, Platt und Fisch Samstag, 10. Juni, 15:00 Uhr, Carl-Diercke-Schule Kyritz Konzert der AZURIT Gruppe mit dem Kammermusikensemble Consortium Felicianum Eintritt: 10,- Montag, 12.Juni, 14:00 Uhr, Kulturhaus Kyritz Eröffnungsveranstaltung der Seniorenwoche Dienstag, 13. Juni, 10:00 Uhr, Bibliothek Kyritz Ausstellungseröffnung Senioren zeigen ihre Schätze Thema: Hanse und 780 Jahre Kyritz Dienstag, 13. Juni, 14:00 Uhr, Treffpunkt: Eiche Marktplatz Kyritz Radtour nach Bantikow mit Kaffeetrinken (ist selbst zu zahlen) und Kegeln Mittwoch, 14. Juni, 14:00 Uhr, Seniorenclub Wusterhausen Gesprächsrunde mit den Direktwahlkandidaten zur Bundestagswahl im September 2017 Donnerstag, 15. Juni, 14:30 Uhr, Seniorenwohnpark Kyritz Tag der offenen Tür Motto: Tag der Gesundheit Mittwoch, 21. Juni, 09:30 Uhr Uhr, Treffpunkt: vor dem Rathaus Kyritz Stadtspaziergang mit der Kyritzer Bürgermeisterin Anmeldungen sind für alle Veranstaltungen bis zum 26. Mai erforderlich. Ansprechpartner: Frau Kleybrink: 033971/73272 Frau Schumacher: 033973/50513 IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DAS AMT NEUSTADT (DOSSE) NEUSTADT NACHRICHTEN Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin Telefon: (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de, www.heimatblatt.de Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Amt Neustadt (Dosse), Der Amtsdirektor 16845 Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Juni 2017. Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 13. Juni- 2017.

16 NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 AUS DEN GEMEINDEN Kita Köritz feierte ihr Frühlingsfest Die Kita Köritz feierte am 24. März zusammen mit der Oberförsterei Neustadt (Dosse) das 18. Frühlingsfest am Spitzahorn. Am Vormittag zogen bei strahlendem Sonnenschein alle 95 Kinder mit ihren Erzieherinnen, Praktikantinnen und einigen Eltern zum beliebten Treffpunkt am Spitzahorn, wo uns bereits Oberförster Jork und seine MitarbeiterIn Frau Lukas und Herr Schulz erwarteten. Voller Begeisterung nahmen die Kinder an den vorbereiteten Spielen teil. Sie konnten beim Wald-Quiz ihr Wissen testen, beim Tauziehen ihre Kräfte messen und besonders das Armbrustschießen erfreute sich großer Beliebtheit. Hungrig vom ausgiebigen Spielen und Toben an der frischen Luft gab es anschließend für alle die erste Bratwurst vom Grill im Brötchen. Zufrieden über das gelungene, ereignisreiche Frühlingsfest, zogen alle wieder zurück zur Kita. Wir freuen uns schon auf das nächste gemeinsame Fest. Das Team der Kita Köritz Dankeschön nach Frühjahrsputz Am 1. April waren die Erzieher, Eltern und Kinder zum Frühjahrsputz in der Kita Köritz aufgerufen. Es wurde fleißig das Gelände geebnet, geharkt, gefegt und aufgeräumt. Die Blumenkästen wurden frisch bepflanzt und die eingelagerten Gartenmöbel kamen wieder ins Freie. Anschließend ließen wir bei Bockwurst und Brötchen den Vormittag ausklingen. Allen fleißigen Helfern sagen wir ein ganz herzliches Dankeschön. Das Team der Kita Köritz Einladung der Jagdgenossenschaft Breddin Hiermit laden wir alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Breddin zur Vollversammlung am Freitag, den 12. Mai um 19 Uhr in die Gaststätte Fritz in Breddin ein. WICHTIGE TERMINE Tagesordnung 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Kassierers 3. Bericht der Revisionskommission 4. Diskussion zu Pkt. 1-3 5. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers 6. Beschluss zum Haushaltsplan 2017/ 18 7. Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages (Jagdpacht) 8. Verschiedenes 9. Auszahlung der Jagdpacht für die Jagdjahre Der Vorstand

NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 17 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Gottesdienste im Pfarrsprengel Neustadt-Köritz SO 30.04. 10 Uhr Miserikordias Domini Köritz SO 07.05. 08.30 Uhr Jubilate Kampehl 10.00 Uhr Jubilate Neustadt SO 21.05. 14.00 Uhr Rogate Neustadt mit Kindergottesdienst DO 25.05. 10.30 Uhr Pilgergottesdienst in Kyritz Christi Himmelfahrt SO 28.05. 08.30 Uhr Exaudi Kampehl 10.00 Uhr Exaudi Köritz SO 04.06. 10 Uhr Pfingstsonntag Neustadt Konfirmation MO 05.06. 08.30 Uhr Pfingstmontag Kampehl Konzert auf der Hollenbachorgel in der Kreuzkirche zu Neustadt (Dosse) am Mittwoch, den 31. Mai, um 19.00 Uhr mit dem Fahrradkantor Martin Schulze, Frankfurt/Oder 10.00 Uhr Pfingstmontag Köritz SO 11.06. 10 Uhr Dreieinigkeitsfest Neustadt SA 17. 06. 13.30 Uhr Neustadt SO 25.06. 10.00 Uhr 2. SO n. Trinitatis Neustadt mit Kindergottesdienst SO 02.07. 10.00 Uhr Taufgedächtnis Kampehl Gottesdienste im Seniorenheim Dosseblick 19. Mai und 30. Juni Tagesfahrt zu den Ursprüngen der Reformationsgeschichte am 14. Mai In die Lutherstadt-Wittenberg am Sonntag, 14. Mai Abfahrt: 7.00 Uhr, Pfarrhaus Köritz Programmpunkte: 10.00 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche/Mittagessen/ Kleiner historischer Gang durch die Altstadt/Besichtigung des Panoramas Luther von Yadegar Asisi/Kaffetrinken (Picknick) auf der Rückfahrt (Kuchenspenden erbeten) Rückkehr gegen 19.00 Uhr Da wir durch die gesamte Altstadt zu Fuß gehen werden, muss eine gewisse Beweglichkeit gegeben sein. Bitte beachten Sie das bei der Anmeldung. Teilnehmerbeitrag: 30,- vorab im Pfarrhaus. Anmeldungen im Gemeindebüro Neustadt (Dosse), Schulstr. 3, Tel. 033970/ 13265 Auf zum Sommerfest im Gemeindehaus und in der Kreuzkirche am 17. Juni! Programmpunkte: 13.30 Sommergottesdienst in der Kreuzkirche im Anschluss Kaffee und Kuchen im Garten des Gemeindehauses, Robert-Koch Str. 16.00 Kreuzkirche Erwin Strittmatter, Pony Pedro ausgewählt und gelesen von Antje und Martin Schneider, musikalisch kommentiert von Gabriele Müller am Klavier (Eintritt frei. Spende erbeten.) Pilgern mit Luther: Pilgerprojekt zum Kirchentag Gemeinsames Gehen gewürzt mit Szenen und Gestalten aus der Reformationsgeschichte Wir starten mit dem Gottesdienst am Himmelfahrtstag, 25. Mai, in der Marienkirche in Kyritz, 10.00 Uhr Unser Weg: Donnerstag: Kyritz Wusterhausen- Barsikow (Übernachtung vor Ort) Freitag: Barsikow-Nackel-Wutzetz-Friesack Sie brauchen: feste Schuhe, gute Laune, im Falle einer Übernachtung in Barsikow Schlafsack und Isomatte, was Sie ganz persönlich für eine Wanderung mit auf den Weg nehmen, Anmeldungen bitte über das Gemeindebüro: 033970/13265 oder bei Pfarrerin Grätz: 033970/14129 Kleine Erklärung zum Projekt: Bald ist es so weit: Am Donnerstag, 25. Mai, nach dem Gottesdienst in der Marienkirche Kyritz, wird eine Gruppe von Pilger*innen aus unserem Kirchenkreis Prignitz in Richtung Wusterhausen und Barsikow aufbrechen. Natürlich geht es nicht ohne Stärkung los. Nach dem Gottesdienst gibt es ein Picknick für alle. Für unterwegs und auch schon für den Gottesdienst haben wir ein paar Überraschungen und Esel eingeplant. Das Pilgern am Donnerstag ist für alle gedacht, auch für Menschen, die nicht so weit laufen können oder möchten. Sie können ein Stück des Weges mitgehen, oder bis zur nächsten Station, oder den ganzen Weg bis Barsikow. Dort werden wir übernachten, und am nächsten Tag geht es dann weiter über Nackel und Wutzetz nach Friesack. In Friesack steigen wir in den Zug nach Berlin zum Kirchentag! Das ist kein Muss wer nur pilgern, aber nicht zum Kirchentag fahren möchte ist ebenso herzlich eingeladen mitzukommen. Aber natürlich verpassen diejenigen etwas Wer die Stationen in den Kirchen unterwegs gerne aktiv mitgestalten möchte, melde sich im Gemeindebüro oder direkt bei Pfarrerin Grätz. Was wir auf jeden Fall auch brauchen, sind Menschen vor Ort, die gerne einen Imbiss vorbereiten möchten. Bisher kooperieren vier Sprengel in dem Projekt: Kyritz, Segeletz, Neustadt und Bad Wilsnack.

18 NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 Vier tolle Tage: Konfirmandenfahrt nach Dresden Mit voll gepackten Koffern machten sich am frühen Donnerstagabend des 30. März neun Konfirmanden aus den siebenten Klassen, zwei jugendliche Teamer und ihre Pfarrerin auf den Weg nach Dresden. Dort trafen wir uns mit anderen Konfirmandengruppen aus dem Oderbruch. So waren wir insgesamt 40 Leute, die sich erst einmal zusammenfinden mussten, aber dann eine anregende, gute Zeit miteinander hatten. Dazu trug auch die originelle Unterkunft bei. Wir wohnten, aßen, arbeiteten nämlich mitten auf der Elbe, auf dem frisch überholten Jugendschiff des CVJM in Dresden. Das Schiff war fest verankert. Aber ab und zu war es doch, als legten wir zur Kreuzfahrt ab. Inhaltlich beschäftigten wir uns in diesen Tagen mit dem Thema Abendmahl. Wir überlegten, was ein Essen eigentlich zu einem besonderen Essen werden lässt. Wir fanden heraus, wie es zuging, wenn Menschen mit Jesus zu Tisch saßen. Wir versuchten das Herausgefundene in Tischregeln für unsere Zeit zu übersetzen. Beim gemeinsamen Mittagessen auf dem Schiff wurden die neuen Regeln eingeübt und gegenseitig erraten. Das war gar nicht so einfach. Am Samstagvormittag näherten wir uns von einer anderen Seite dem Thema Abendmahl. Jeder Teilnehmer formte aus Ton einen Gegenstand, der ihn an den Abschied von einem ihm wichtigen Menschen erinnert. Wir fanden heraus, wie nah uns dieser Mensch durch den Gegenstand, durch das Erzählen von ihm, wieder sein konnte. Zur Schlussfolgerung, dass uns auf diese Weise Jesus im Abendmahl ganz nahe kommt, war es dann nur noch ein kleiner Schritt. Unsere beiden Teamer Jan und Meike brachten dann in einem Anspiel auf heitere Art und Weise ein, was Menschen mit dem Abendmahl verbinden und erleben können, was uns allen im Abendmahl geschenkt wird. Aber nicht nur inhaltlich wurde gearbeitet. Es gab ausreichend Zeit für Spiel und Gesang und natürlich auch zum Bummel durch Dresden. Am Freitag wurden wir von zwei Stadtführern durch die Innenstadt geführt. Nur gut, sonst hätten wir den Fingerabdruck von August dem Starken wohl nie entdeckt! Am Samstag gab es eine Stadtführung ganz anderer Art. Wir besuchten das Panorama Dresden 1945. Es zeigt auf bedrückende Weise welche Zerstörung die Bombardierung im Februar 1945 angerichtet hat. Die Menschen hatten keine Chance. Eine beeindruckende Darstellung, die das Leid der Dresdener nicht isoliert betrachtet sondern im großen Zusammenhang seiner Zeit sieht. Für die letzten 126 Juden Dresdens (6000 waren es ursprünglich) bedeutete das Chaos der Bombennächte die Rettung in letzter Sekunde. Am 16. Februar sollten die letzten Juden aus Dresden deportiert werden. Alle gingen sehr nachdenklich aus dieser Ausstellung. Die Bilder der zertrümmerten Frauenkirche noch vor Augen besuchten wir am Sonntag den festlichen Gottesdienst in der wunderbaren wiedererbauten Dresdener Frauenkirche. Ein Knabenchor aus Winchester gestaltete den Gottesdienst mit. Es war zum Weinen schön. Welch großes Wunder, dass aus einem Trümmerfeld ein so wunderbarer Ort der Versöhnung und des Friedens erwachsen konnte. Nach einem langen Koffermarsch von der Frauenkirche zum Hauptbahnhof stiegen wir alle fröhlich und reich beschenkt an Eindrücken wieder in den Zug nach Hause. Mal sehen, wo uns die nächste Konfirmandenfahrt hinführt. Ob`s wieder so schön werden kann? Anja Grätz Pfarrerin

NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 19 AUS DEM KULTURLEBEN Damelacker Sommer 2017 eine Initiative des Fördervereins zur Erhaltung der Kirche in Damelack e.v. Samstag, 13. Mai, 15 Uhr MitsingZentrale Der Chor bietet ein vielseitiges Repertoire von Rock, Pop, Gospels, Spirituals, neuer und alter Musik. Wer ihn einmal erlebt hat, kommt wieder versprochen! Samstag, 17. Juni, 15 Uhr Stella maris" Der Chor, bestehend aus 30 Männern, bietet den original Shanty über die harte Arbeit auf See und andere maritime Musik in traditionellen und modernen Arrangements. Samstag, 15. Juli, 15 Uhr Prignitz Folk" Weltmusik durch die Jahrhunderte, mal heiter, mal tragend, gesungen und auf verschiedenen Instrumenten vorgetragen: diverse Blockflöten, Querflöte, Geige, Gitarren, Harmonica, Trommel, Schalmei, Chalumeau, Cornamuse und Dudelsack. Samstag, 9. September, 15 Uhr Krause gets the Blues" Jazz, Rhythm-and-Blues-Standards; Musik, die swingt. Jochen Buder (Trompete & Percussion), Matthias Gaffron (Schlagzeug), Günther Krause-Edelhoff (Keyboard & Gesang), Fritz Reuter (Gitarre), Frank Spieker (Bass), Rolf Tischer (Altsaxophon) Im Anschluss an die Konzerte laden wir die Künstler und alle Besucher herzlich an die Damelacker Kaffeetafel" auf dem idyllisch grünen Kirchanger ein. Veranstalter ist die Kirchengemeinde Damelack. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei. Wir bitten um Ihre Spende, herzlichen Dank dafür und auch an die auftretenden Musikerinnen und Musiker. Alle Erlöse und Spenden werden für den Erhalt und die Sanierung des Kulturdenkmals Damelacker Kirche verwendet. Der Förderverein zur Erhaltung der Kirche in Damelack" e.v. bedankt sich bei allen Förderern und Spendern der vergangenen Jahre. So tragen Sie zum Erhalt der Damelacker Dorfkirche bei: Am meisten hilft die Mitgliedschaft im Förderverein. Sie helfen uns jedoch auch durch eine Spende bei der Sparkasse OPR, IBAN DE491605 02021520 0006 30 Kontakt: Karin Luckert (Vereinsvorsitzende), Bendeliner Weg 4, 16845 Damelack, Telefon 033972.20870. Hinrich Legde, Dorfstraße 59, 16845 Damelack Foerdervereinkirche-damelack@web.de Die von Ihnen eingeworbenen Mittel werden in vollem Umfang zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet. Aktuell arbeiten wir an der Sanierung der Orgel. Der Förderverein zur Erhaltung der Kirche in Damelack" e.v. bedankt sich bei allen Spendern und Förderern.

20 NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v. Sommerprogramm 2017 Sommersalon Gender, na und? 28.04., 17:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden für den Erhalt der Kirche sind willkommen. Sommersalon Gender, na und? Kurzreferat von Maurice Ferdinand (Studierender der Gender Studies an der HU Berlin) anschließend Workshop und offene Diskussion zum Thema Geschlechterdiskriminierung im Alltag Sommersalon Die Liebe im Politischen, zwischen Krieg und Frieden 23.06., 17:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden für den Erhalt der Kirche sind willkommen. Sommersalon Die Liebe im Politischen, zwischen Krieg und Frieden Impulsgeber Matthias Scharpenberg (studierte Friedensforschung in Innsbruck) anschließend Workshop, freier Gedankenaustausch und Diskussion Sommersalon Der Sternenpark im Westhavelland 14.07., 21:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden für den Erhalt der Kirche sind willkommen. Sommersalon Der Sternenpark im Westhavelland Vortrag von Thomas Becker (Landesamt für Umwelt) anschließend offenes Gespräch und bei klarem Wetter Himmelsbetrachtung mit bloßem Auge und Teleskopen Sommersalon In den Kontext gestellt über die Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit von historischem und kulturellem Vorwissen bei der Kunstbetrachtung 15.09., 17:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden für den Erhalt der Kirche sind willkommen. Sommersalon In den Kontext gestellt über die Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit von historischem und kulturellem Vorwissen bei der Kunstbetrachtung Einführung in das Thema mit Igor Kroitzsch (Dramatiker) und Nina Alice Schuchardt (Kunsthistorikerin, Verlegerin) anschließend offenes Gespräch und Diskussion in der Ausstellung Malerei und Illustrationen von Jesko Donst Konzert Duo STHENO Julia Andres: Blockflöten, Percussion, PVC-Rohre, Julius Theo Helm: Gitarren, Percussion, Elektronik interpretiert klassische und zeitgenössische Werke 12.05., 19:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Konzert Duo STHENO Julia Andres: Blockflöten, Perc, PVC-Rohre, Julius Theo Helm: Gitarren, Perc, Elektronik Interpretiert werden an diesem Abend u.a. Werke von Astor Piazzolla, Christian Buchmann, Johann Sebastian Bach, Jacob van Eyck, Leo Brouwer, Fausto Romitelli und Göran Mansson. Eine gewagte Klangzusammenführung, entstanden aus einem gemeinsamen Projekt. Das Stück STHENO des finnischen Komponisten Tomi Räisänen bildet Kern und Keimzelle ihrer Zusammenarbeit. Beide Künstler sind jeder für sich in unterschiedlichen Genres ausgebildet und zu Hause und können auf eine Fülle von Erfahrungen in vielen verschiedenen Bereichen und Epochen der Musik zurückgreifen. In bereits bestehenden Kompositionen aber auch eigens für sie geschriebenen Werken wollen sie die Grenzen zwischen Stilen, Genres, Ländern, Neu und Alt aufbrechen. Theater HunderfünfundsiebzigerProtokolle", eine szenische Lesung des Theaters Vogel frei mit Chady Seubert und Daniela Dörfel Mehr unter http:// www.vogelfrei-theater. de/175er-protokoll.html 10.06., 20:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Theater HunderfünfundsiebzigerProtokolle", eine szenische Lesung des Theaters Vogel frei Zu einer außergewöhnlichen szenischen Lesung laden die beiden Prignitzer Schauspielerinnen Chady Seubert und Daniela Dörfel vom Theater Vogel frei ein. Sie greifen ein Thema auf, das hoch aktuell und nach wie vor brisant ist. Auskünfte von dreizehn sehr verschiedenen homosexuellen Männern werden zu einem einzigen Hundertfünfundsiebziger-Protokoll zusammengefasst. Grundlage ist Jürgen Lemkes Werk Ganz normal

NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 21 anders von 1989. (Zitat von der website) Theater Puppentheater für Kleine und Große mit Alexandra 12.07., 14:30 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Ausstellung Jesko Donst Malerei und Illustrationen, 27.08. 30.09., Kuratorin: Judith Braband, Vernissage, Laudatio: Nina Alice Schuchardt, Kunsthistorikerin und Verlegerin 26.08., 15:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Ausstellung Jesko Donst Malerei und Illustrationen, Kuratorin: Judith Braband 27.08. 30.09. Sa/So 12:00 16:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung unter office@villamarta. de oder 0178-8211243 Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Ausstellung Jesko Donst Malerei und Illustrationen, 27.08. 30.09. Jesko Donst hat sein Handwerk in der Porzellanmanufaktur Meißen und in der Königlichen Porzellanmanufaktur Berlin gelernt; seine Haltung jedoch hat er sich erarbeitet. Es ist nicht die Liebe zum Detail, die ihn umtreibt, sondern die Liebe zum Leben. Die feinen Zeichnungen und üppigen Gemälde legen Zeugnis ab für Schönheit und Vergänglichkeit, aber auch für die Gefahr in der sich Natur und Mensch befinden. Tag des offenen Denkmals unter dem Motto Macht und Pracht die Fachwerkkirche in Roddahn, mit einem Kurzvortrag über die besondere Bauweise der Kirche (14:00 Uhr) und Vorstellung des Arbeitskreises Offene Kirche Roddahn e.v. (15:00 Uhr) 10.09., 12:00 18:00 Uhr, Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Tag des offenen Denkmals unter dem Motto Macht und Pracht die Kirche in Roddahn Die ca. 1789 durch die Familie von Kröcher in Fachwerkbauweise errichtete spätbarocke Saalkirche wurde in den Jahren 2001 2005 durch den gemeinnützigen Verein Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn mit Hilfe von Preisgeldern, Fördermitteln (Dorfkirche des Monats November 2004) und der Arbeitskraft von Alteingesessenen und Zugezogenen grundlegend saniert. Bei den Arbeiten im Innenraum der Kirche wurde ein Altarbild entdeckt und sorgsam freigelegt. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es fehlt Geld, um den Innenausbau um eine Heizung und andere Kleinigkeiten zu ergänzen, die eine ganzjährige Nutzung ermöglichen würden. Dennoch führt der Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v. in den Monaten Mitte April bis Mitte Oktober die verschiedensten Veranstaltungen durch. Deren vorläufig letztes Highlight war in 2016 die Ausstellung RaumZeitBegegnung Geben. Nehmen. Wachsen. Mit einer Beteiligung von 26 Künstlerinnen und Künstlern aus der Region Berlin Brandenburg. In diesem Jahr finden wiederum Konzerte, Theateraufführungen, Sommersalons mit den unterschiedlichsten Gesprächsthemen und die Ausstellung Jesko Donst Malerei und Illustrationen, 27.08. 30.09., statt. Ausstellung Jesko Donst Malerei und Illustrationen, 27.08. 30.09.. Kuratorin: Judith Braband, Finissage 30.09., 15:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Theater Agatha sucht das Glück ein tragisch-komisches Stück des Theaters Vogel frei mehr unter: http://www. vogelfrei-theater.de/agatha. html 14.10., 16:00 Uhr Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche Roddahn e.v., kirche.roddahn@web.de Veranstaltungsort: Dorfkirche Roddahn, Dorfstraße 20, 16845 Neustadt (Dosse) GT Roddahn Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen. Theater Agatha sucht das Glück" ein tragisch-komisches Stück des Theaters vogelfrei http://www.vogelfrei-theater. de/agatha.html Im Focus dieses tragisch-komischen Kammertheaters steht die unausstehliche Figur der Agatha Scroodge. Hart und unnachgiebig allem gegenüber, was das bunte Leben ihrer Umgebung ausmacht, muss Agatha sich dem Geist ihrer verstorbenen Schwester stellen und den Code zum Glück knacken INFO Nachfragen, weitere Informationen? Kontakt: Judith Braband, office@villamarta.de, 033973-52359, mobil 0178-8211243 Für den Arbeitskreis Offen Kirche Roddahn e.v.

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24 NEUSTADT NACHRICHTEN 26. April 2017 Woche 17 Jubiläen Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück! Wir gratulieren allen Jubilaren der Stadt Neustadt (Dosse) und der Gemeinden zu ihrem Ehrentag! Ihren 80. Geburtstag feierte Ingeborg Taschenberger aus Dreetz. Bürgermeister Bernd Schindler und Martin Petras, stellv. Bürgermeister gratulierten recht herzlich. Inge Heller aus Zernitz feierte ihren 85. Geburtstag. Herzliche Glückwünsche überbrachte Bürgermeisterin Sigrid Schumacher. Zum 75. Geburtstag von Wilfried Mörke aus Zernitz gratulierte auch Sigrid Schumacher als Bürgermeisterin recht herzlich. Abschied von der Windel Mit zwei bis zweieinhalb Jahren werden viele Kinder trocken. Die Nervenbahnen, die dem Gehirn melden, dass die Blase voll ist, sind allmählich ausgereift, und die Kinder können ihren Schließmuskel beherrschen. Ihr Kind merkt, wenn es mal muss. Nehmen Sie Ihr Kind mit zur Toilette, wenn Sie selbst mal müssen. Ihr Kind kann sich so abgucken, was dort passiert. Kaufen Sie einen Toilettenaufsatz plus Hocker oder ein Töpfchen. Das Töpfchen hat den Vorteil, dass es für Ihr Kind leichter zu erreichen ist. Wenn Sie Ihrem Kind Hosen Nr. 19 ELTERNBRIEF 2 Jahre, 2 Monate mit Gummizug anziehen, kann es sie selbst leicht runter- und hochziehen. Walids Oma Adile rät, den Kleinen ein paar Tage lang ohne Hosen herumlaufen zu lassen. Bei den ersten warmen Sonnenstrahlen startet das Experiment mit gutem Erfolg. Egal wie: Am besten, Sie machen nicht viel Aufhebens um die ganze Geschichte. Manche Kinder gehen von heute auf morgen auf die Toilette, bei anderen dauert es etwas länger. Bei den meisten Kindern vollzieht sich der Prozess in Stufen: Erst kann man die Windel in den Wachzeiten weglassen, dann auch beim Mittagsschlaf. Manchmal dauert es bis ins Vorschulalter, bis auch nachts keine mehr gebraucht wird. Wenn Ihr Kind noch keine Lust hat, auf die Toilette zu gehen drängen Sie es nicht! Die Hälfte aller Kinder erledigt das Thema bis zum dritten Geburtstag, die meisten anderen folgen bald danach. Bleiben Sie also gelassen, wenn mal was in die Hosen geht. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per E-Mail an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg