Amtliche Bekanntmachungen. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

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1 23. Jahrgang 26. März 2014 Nummer 4 Woche 13

2 2 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 26. März 2014 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 1. Beschlüsse des Amtsausschusses Neustadt (Dosse) vom Seite 3 Aufhebung des Beschlusses BV/AA/12/60/247 Finanzierung der Investitionen 2014 bis 2019 Teilaufhebung Beschluss Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge Umsetzungsplan KLS Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom Seite 3 Sitzungsplan 2014 Änderung des Gesellschaftervertrages der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbh Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigung Nutzung Bürger- und Vereinshaus Leddin Umwandlung der Kochküchen in Ausgabeküchen in den Kindereinrichtungen Schließung des Freibades ab dem Jahr 2014 Einstellung der Zahlung des Zuschusses SV Schwarz-Rot Neustadt (Dosse) Einstellung der Zahlung des Zuschusses an den Sportverein für die Bewirtschaftung der Kegelbahn Reduzierung der Aufwendungen für den kommunalen Winterdienst Reduzierung räumlicher Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Schließung öffentliches WC am Bahnhof Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung Reduzierung der Aufwendungen für öffentliches Grün Reduzierung der Aufwendungen für Straßen- und Wegeunterhaltung Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für Förder- und Gebietskulisse KLS Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge Sicherheitskonzept für das 36. Neustadt-Treffen 2014 und 350-Jahrfeier 3. Beschlüsse der Gemeindevertretung Breddin... Seite 7 Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge Reduzierung der Aufwendungen für den kommunalen Winterdienst Förder- und Gebietskulisse KLS 4. Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz... Seite 8 1. Änderung zum B-Plan Nr. 10 Windpark Neustadt Übertragung der Turnhalle an den Sportverein SV Dreetz 1980 e.v. Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge 5. Beschlüsse der Gemeindevertretung Sieversdorf-Hohenofen... Seite 9 Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigungen Reduzierung der Kosten für die Straßenbeleuchtung Reduzierung des Ergebnishaushaltes Erlass der Haushaltssatzung Bekanntmachungsanordnung... Seite 9 7. Haushaltssatzung der Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen für Seite Beschlüsse der Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark... Seite 10 Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge Einsparpotentiale für den Haushalt Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigungen Erlass der Haushaltssatzung Bekanntmachungsanordnung... Seite Haushaltssatzung Gemeinde Stüdenitz-Schönermark für Seite Beschlüsse der Gemeindevertretung Zernitz-Lohm vom Beschluss Rückbau der Straßenschwelle - Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigung - Reduzierung der Aufwendungen für den kommunalen Winterdienst

3 26. März 2014 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 3 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Amtsausschusses Neustadt (Dosse) vom A) ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 12: Aufhebung des Beschlusses BV/AA/12/60/247 Vorlage: BV/AA/14/20/294 Der Beschluss BV/AA/12/60/247 wird aufgehoben. TOP 13: Finanzierung der Investitionen 2014 bis 2019 Vorlage: BV/AA/14/20/296 Der Amtsausschuss stimmt der Umsetzung des Investitionsplanes 2014 bis 2019 und dessen Finanzierung vorbehaltlich der Beschlüsse der Gemeinden und der Stadt, dem Amt 80 % ihrer investiven Schlüsselzuweisungen zur Verfügung zu stellen, zu. TOP 14: Teilaufhebung Beschluss Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge BV/10/50/146 Vorlage: BV/AA/14/50/295 Der Beschluss BV/10/50/146 aus dem Jahr 2010 wird im Punkt B2 aufgehoben. Für die Freiwillige Feuerwehr Dreetz ist die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W vorzusehen. TOP 16: Umsetzungsplan KLS Vorlage: BV/AA/14/60/301 Der Amtsausschuss des Amtes Neustadt (Dosse) beschließt die Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Maßnahmen in den Umsetzungsplan im Rahmen des Bund-/Länder-Programms Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS). Elftmann ehrenamtlicher Bürgermeister Breitmeier Protokollführerin Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom A) ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 10: Sitzungsplan 2014 der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) und ihrer Ausschüsse bis zum Vorlage: BV/Neu/14/10/467 Der Sitzungsplan 2014 für die Stadtverordnetenversammlung wird geändert: Folgende Sitzungen fanden bereits statt: Montag, Hauptausschuss mit Fachausschüssen und Ortsbeiräten Montag, Stadtverordnetenversammlung (Terminverschiebung vom ). Folgende Sitzungen entfallen nur, wenn keine Tagesordnungspunkte vorliegen: Hauptausschuss am Stadtverordnetenversammlung am TOP 11: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbh Vorlage: BV/Neu/14/10/476 Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbh gemäß Anlage einschließlich der Erhöhung des Stammkapitals von ,76 auf ,00 zu und ermächtigt den Amtsdirektor, die erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung zu fassen sowie die mit der Änderung des Vertrages verbundenen notariellen Erklärungen abzugeben. TOP 12: Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigungen Stadt Neustadt (Dosse) Vorlage: BV/Neu/14/10/464 Die monatlichen Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Bürgermeisterin, die Stadtverordneten, Fraktionsvorsitzenden, Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht reduziert. Die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung wird über eine neue Aufwandsentschädigungssatzung entscheiden

4 4 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 26. März 2014 Amtliche Bekanntmachungen TOP 13: Nutzung Bürger- und Vereinshaus Leddin Vorlage; BV/Neu/14/10/463 Das Bürger- und Vereinshaus Leddin wird nicht geschlossen. Es wird ab dem an die Agrargenossenschaft Plänitz e.g. vermietet. TOP 14: Umwandlung der Kochküchen in Ausgabeküchen in den Kindereinrichtungen Vorlage: BV/Neu/14/50/466 Herr Egbert Meier nimmt gem. 22 BbgKVerf weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. (13 Nein-Stimmen) Die Küchen in den Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt (Dosse) werden in Ausgabeküchen umgewandelt. Der Beschluss ist auf Grund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt! TOP 15: Schließung des Freibades ab dem Jahr 2014 Vorlage: BV/Neu/14/50/469 Das Freibad in Neustadt (Dosse) wird nicht ab dem Jahr 2014 geschlossen. Die eingestellte Summe von ,- Euro für die Erneuerung der Fliesen im großen Becken wird mit einem Sperrvermerk versehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Sanierungsmöglichkeiten zu suchen. TOP 16: Einstellung der Zahlung des Zuschusses SV Scharz-Rot Neustadt (Dosse) für den Jugendsport Vorlage: BV/Neu/14/50/471 A.) Die Auszahlung des 100%-igen Zuschusses für den Kinder- und Jugendsport an den Sportverein SV Schwarz-Rot Neustadt (Dosse) e.v für die Nutzung des Sport- und Freizeitkomplexes wird ab dem Jahr 2014 nicht eingestellt. B.) Der jährliche Zuschuss wird auf ,- festgeschrieben. TOP 17: Einstellung der Zahlung des Zuschusses an den Sportverein für die Bewirtschaftung der Kegelbahn Vorlage: BV/Neu/14/50/470 (14 Nein-Stimmen) Die jährliche Zahlung des Zuschusses in Höhe von an den Sportverein Neustadt (Dosse) für die Bewirtschaftung der Kegelbahn wird eingestellt. Der Beschluss ist auf Grund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt! TOP 18: Reduzierung der Aufwendungen für den kommunalen Winterdienst Vorlage: BV/Neu/14/60/473 Beschluss; Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den kommunalen Winterdienst auf folgenden Straßen durchzuführen: Stadt Neustadt (Dosse) und Ortsteile (Angabe in m) Ortslage Kampehl bis zur B m Lindenstraße (bis Abzweig Straße Spiegelberg) m Spiegelberg m Kampehler Straße m Schulstraße bis Parkplatz 170 m Koppelberg 243 m Plänitz Straße von Plänitz nach Leddin und Leddin 600 m Helenenhof Plattenstraße nach Joachimshof m von L 14 bis Helenenhof 964 m Neuroddahn Straße Abzweig L 14 nach Neuroddahn m Gesamt: m In der Ausschreibung für den Winterdienst sind 21 Einsätze pro Winter anzusetzen. In 6 Einsätzen wird der Winterdienst auf den bisherigen Straßen durchgeführt und in 15 Einsätzen auf den verkehrswichtigen Straßen.

5 26. März 2014 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 5 Amtliche Bekanntmachungen TOP 19: Reduzierung räumlicher Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Vorlage: BV/Neu/14/60/478 Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) beschließt, eine Summe von ,00 in den Haushaltsplan 2014 für Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen einzustellen. TOP 20: Schließung öffentliches WC am Bahnhof Vorlage; BV/Neu/14/60/479 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Umrüstung zur kostenpflichtigen Benutzung zu. Angebote sind einzuholen. Das Amt, das Kleeblatt und die Deutsche Bahn sind einzubeziehen. TOP 21: Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung Vorlage: BV/Neu/14/60/480 Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) beschließt eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung von Uhr bis 6.00 Uhr in den Gewerbegebieten, dem Radweg Kampehl und der Schulstraße. Die Weihnachtsbeleuchtung wird beibehalten. TOP 22: Reduzierung der Aufwendungen für öffentliches Grün Vorlage: BV/Neu/14/60/481 (15 Nein-Stimmen) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Laubentsorgung im Stadtgebiet mittels Laubsäcken entfällt. Der Beschluss ist auf Grund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt! Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Reduzierung des Hecken- und Baumbeschnitts auf ca ,00, Vorrang hat in jedem Fall die Verkehrssicherungspflicht vor Formschnitt. TOP 23: Reduzierung der Aufwendungen für Straßen- und Wegeunterhaltung Vorlage: BV/Neu/14/60/482 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Kosten für die Wegeprofilierung auf 2.000,00 zu reduzieren und damit den Weg hinter Olafs Werkstatt herzustellen. Die reduzierte Summe für die Reparatur der Bankette i.h.v ,00 (für die Bankette Straße Sandstück) wird mit einem Sperrvermerk versehen. TOP 24: Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Neustadt (Dosse) für die Haushaltsjahre Vorlage: BV/Neu/14/20/487 Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) beschließt das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre TOP 25: Erlass der Haushaltssatzung 2014 Vorlage: BV/Neu/13/20/446 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt die Haushaltssatzung und den Investitionsplan für das Haushaltsjahr TOP 26: Förder- und Gebietskulisse KLS Vorlage: BV/Neu/14/60/484 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt die vorliegende Förder- und Gebietskulisse für das neue Bund-/Länder- Programm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) für die Stadt Neustadt (Dosse).

6 6 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 26. März 2014 Amtliche Bekanntmachungen TOP 27: Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Stadt Neustadt (Dosse) Vorlage. BV/Neu/14/50/477 Der Mindestbeitrag als Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes in den Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt (Dosse) wird gemäß des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises OPR, vom , angepasst. Mit Wirkung vom beträgt der Mindestbeitrag für jedes Krippen- und Kindergartenkind 23,00 /Monat und für jedes Hortkind 18,00 im Monat. Tabelle Elternbeiträge TOP 28: Sicherheitskonzept anlässlich des 36. Neustadt-Treffens 2014 und der 350-Jahrfeier der Stadt Neustadt (Dosse) vom Vorlage: BV/Neu/14/50/486 Das Sicherheitskonzept zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Durchführung der Feste zum 36. Neustadt- Treffen 2014 und der 350-Jahrfeier der Stadt Neustadt (Dosse) vom bis zum wird beschlossen. Ehrlich ehrenamtliche Bürgermeisterin Breitmeier Schriftführerin

7 26. März 2014 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 7 A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Gemeindevertretung Breddin vom TOP 11: Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Breddin Vorlage: BV/Bre/14/50/213 Der Mindestbeitrag als Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Breddin wird gemäß des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises OPR, vom , angepasst. Mit Wirkung vom beträgt der Mindestbeitrag für jedes Krippen- und Kindergartenkind 23,00 /Monat und für jedes Hortkind 18,00 im Monat. TOP 12: Reduzierung der Aufwendungen für den kommunalen Winterdienst Vorlage: BV/Bre/14/60/214 Die Gemeindevertretung beschließt, den kommunalen Winterdienst auf folgenden Straßen durchzuführen: Gemeinde Breddin Breddin Schulstraße 370 m Bahnhofsvorplatz 100 m Wiesenweg bis zur Feuerwehr 180 m Straße nach Damelack m Am Bahndamm 300 m Damelack Bendeliner Weg 800 m Gesamt: m In der Ausschreibung für den Winterdienst sind 21 Einsätze pro Winter anzusetzen. In 6 Einsätzen wird der Winterdienst auf den bisherigen Straßen durchgeführt und in 15 Einsätzen auf den verkehrswichtigen Straßen.

8 8 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 26. März 2014 Amtliche Bekanntmachungen TOP 13: Förder- und Gebietskulisse KLS Vorlage: BV/Bre/14/60/215 Die Gemeindevertretung Breddin beschließt die vorliegende Förder- und Gebietskulisse für das neue Bund-/Länder-Programm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) für die Gemeinde Breddin. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag zum Rückbau der Bahnhofsgaststätte zu erstellen. Neumann ehrenamtlicher Bürgermeister Bloch Protokollführer A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom TOP 10: 1. Änderung zum B-Plan Nr. 10 Windpark Neustadt der Stadt Neustadt (Dosse) Zum Vorentwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 10 Windpark Neustadt der Stadt Neustadt (Dosse) bestehen aus Sicht der Gemeinde Dreetz keine Bedenken. Anregungen werden nicht gegeben. Die Gemeinde Dreetz beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 10 einstimmig. TOP 11: Übertragung der Turnhalle an den Sportverein SV Dreetz 1980 e V Vorlage: BV/Dre/14/50/231 A) Zum wird die Turnhalle an den Sportverein SV Dreetz 1980 e.v. vermietet. B) Der jährliche Zuschuss in Höhe von ist dem Sportverein für die Bewirtschaftung und Unterhaltung zur Verfügung zu stellen. (Entscheidung nach der Haushaltsberatung) C) Ein entsprechender Überlassungsvertrag ist vorzubereiten. D) Das Benutzungsentgelt beträgt jährlich 400,00. E) Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen bis zu 100,00 trägt der Sportverein. TOP 12: Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Dreetz Vorlage: BV/Dre/14/50/232 Der Mindestbeitrag als Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Dreetz wird gemäß des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises OPR, vom , angepasst. Mit Wirkung vom beträgt der Mindestbeitrag für jedes Krippen- und Kindergartenkind 23,00 /Monat und für jedes Hortkind 18,00 im Monat. Tabelle siehe Seite 9 oben Schindler ehrenamtlicher Bürgermeister Foelz Protokollführerin

9 26. März 2014 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 9 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Gemeindevertretung Sieversdorf-Hohenofen vom A) ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 10: Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigungen Gemeindevertretung Sieversdorf-Hohenofen Vorlage: BV/Sie/14/10/178 Beschluss (8 Nein-Stimmen) Die monatlichen Aufwandsentschädigungen für den ehrenamtlichen Bürgermeister und die Gemeindevertreter werden um 30 % reduziert. Auf Grund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt! TOP 11: Reduzierung der Kosten für die Straßenbeleuchtung Vorlage: BV/Sie/14/60/174 Beschluss Die Gemeindevertretung beschließt zur Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung die Umrüstung auf 30 W Energiesparlampen. TOP 12: Reduzierung des Ergebnishaushaltes Produkte der Bauverwaltung Vorlage: BV/Sie/14/60/179 Die Gemeindevertretung Sieversdorf-Hohenofen beschließt die Kürzungen in den im Sachvortrag aufgeführten Haushaltsstellen. TOP 13: Erlass der Haushaltssatzung 2014 Vorlage: BV/Sie/14/20/171 Beschluss Die Gemeindevertretung Sieversdorf-Hohenofen beschließt die Haushaltssatzung und den Investitionsplan für das Haushaltsjahr Haacke ehrenamtlicher Bürgermeister Meier-Lorenz Protokollführerin Bekanntmachungsanordnung Der Amtsdirektor des Amtes Neustadt (Dosse) macht hiermit die nachfolgende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen in ihrer Sitzung am beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen für das Haushaltsjahr 2014 gem. 67 BbgKVerf öffentlich bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder in die Haushaltssatzung und in die Anlagen Einsicht nehmen kann. Die Haushaltssatzung und die Anlagen liegen zu diesem Zweck von Montag bis Freitag in der Finanzverwaltung der Amtsverwaltung, Bahnhofstraße 6, Neustadt (Dosse), Zimmer 18 während der öffentlichen Sprechzeiten aus. Neustadt (Dosse), den D. Fuchs Amtsdirektor

10 10 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 26. März 2014 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf EUR ordentlichen Aufwendungen auf EUR außerordentlichen Erträge auf EUR außerordentlichen Aufwendungen auf EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR Auszahlungen auf EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 v.h. 385 v.h. 2. Gewerbesteuer 324 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf EUR festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf EUR festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf EUR festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab denen eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf EUR und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf EUR festgesetzt. Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit EUR entfällt 6 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 7 Die Kämmerin ist berechtigt, in der Produktgruppe 61 Allgemeine Finanzwirtschaft und bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen in unbegrenzter Höhe über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie unabweisbar sowie für die Jahresrechnung notwendig sind. Neustadt (Dosse), den D. Fuchs Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark vom A) ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 10: Anpassung des Mindestbeitrages in der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark Vorlage: BV/Stü/14/50/184 Der Mindestbeitrag als Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes in den Kindereinrichtungen der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark wird gemäß des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises OPR, vom , angepasst. Mit Wirkung vom beträgt der Mindestbeitrag für jedes Krippen- und Kindergartenkind 23,00 /Monat und für jedes Hortkind 18,00 im Monat.

11 26. März 2014 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 11 Amtliche Bekanntmachungen TOP 11: Einsparpotentiale für den Haushalt der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark Vorlage: BV/Stü/14/20/181 (9 Nein-Stimmen) Die Verwaltung wird beauftragt, Einsparpotentiale für den Haushalt der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark aufzuzeigen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen werden der Gemeindevertretung vorgelegt. Auf Grund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt! TOP 12: Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigungen Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark Vorlage: BV/Stu/14/10/180 (9 Nein-Stimme) Die monatlichen Aufwandsentschädigungen für den ehrenamtlichen Bürgermeister, den stellv. ehrenamtlichen Bürgermeister und die Gemeindevertreter werden um 30 % reduziert. Auf Grund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt! TOP 14: Erlass der Haushaltssatzung 2014 Vorlage: BV/Stü/14/20/179 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark beschließt die Haushaltssatzung und den Investitionsplan für das Haushaltsjahr Krebs ehrenamtlicher Bürgermeister Burau Protokollführer

12 12 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 26. März 2014 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungsanordnung Der Amtsdirektor des Amtes Neustadt (Dosse) macht hiermit die nachfolgende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark in ihrer Sitzung am beschlossene, Haushaltssatzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark für das Haushaltsjahr 2014 gem. 67 BbgKVerf öffentlich bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder in die Haushaltssatzung und in die Anlagen Einsicht nehmen kann. Die Haushaltssatzung und die Anlagen liegen zu diesem Zweck von Montag bis Freitag in der Finanzverwaltung der Amtsverwaltung, Bahnhofstraße 6, Neustadt (Dosse), Zimmer 18 während der öffentlichen Sprechzeiten aus. Neustadt (Dosse), den D. Fuchs Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf EUR ordentlichen Aufwendungen auf EUR außerordentlichen Erträge auf 0 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR Auszahlungen auf EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 250 v.h. 340 v.h. 2. Gewerbesteuer 310 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf EUR festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf EUR festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf EUR festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab denen eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf EUR und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf EUR festgesetzt. entfällt 6 7 Die Kämmerin ist berechtigt, in der Produktgruppe 61 Allgemeine Finanzwirtschaft und bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen in unbegrenzter Höhe über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie unabweisbar sowie für die Jahresrechnung notwendig sind. Neustadt (Dosse), den D. Fuchs Amtsdirektor Ende der amtlichen Bekanntmachungen

13 Die Amtsverwaltung informiert Ansprechpartner des Amtes Neustadt (Dosse) Amtsbezeichnung Ansprechpartner Tel.-Nr. Amt Neustadt (Dosse) Amt Neustadt (Dosse) /95- Fax: /13445 Bürgerbüro 221 Amtsdirektor Dieter Fuchs 200 Sekretariat Evelore Fritz-Bublitz 202 Zentrale Verwaltung/Finanzverwaltung Leiterin Elke Meier-Lorenz 201 EDV/Wahlen/Versicherung Ronald Otto 229 Gemeindeorgane Gabriele Breitmeier 243 Personalverwaltung Rosemarie Haacke 227 Kathleen Blumenthal Allgemeine Verwaltung/Archiv Anke Foelz Kasse/Vollstreckung Susann Heller 220 Aileen Mendel-Höhn Gemeindesteuern Claudine Hentschel 225 Karola Hauschild 225 Allgemeine Finanzverwaltung Claudia Stecher 222 Marita Winter Kommunale Haushalte Ulrike Hörster 226 Vollstreckung/Anlagenbuchhaltung Detlef Steinkopf 225 Ordnungs- und Schulverwaltung Leiterin Kathrin Lorenz 214 Standesamt Claudia Heidrich 241 Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Frank Jeschke 210 Gewerbeamt, Sport, Tourismus, Franziska Plän 240 Freibad, Bürgerbüro Öffentl. Sicherheit,Ordnung/Brandschutz Dietmar Weiße 208 Bauhofsleiter,Öffentl.Sicherheit/Ordnung Martin Stölke 234 Schulen, Kita, Wohnheim Liane Bolle 216 Kita, Vollziehungsbeamtin Antje Biel 247 Bauverwaltung Leiter, Bauleitplanung Wolfgang Burau 219 Baurecht, Hochbau Monika Wieck 231 Hochbau/Tiefbau, Beitragsveranlagung Daniel Bloch 217 Friedhof, Straßenbeleucht.,Fördermittel Ilona Franz 238 Gebäudemanagement Birgit Otto 207 Öffentl. Grün / Gebäudemanagement Heidrun Reck 245 reck@neustadt-dosse.de Grundstücksangelegenheiten Sibylle Schulze 224 schulze@neustadt-dosse.de Karola Manske Carolin Böhm 215 boehm@neustadt-dosse.de Aufforderung zur Anmeldung steuerpflichtige Hunde Stärkere Kontrollen des Amtes geplant Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Nach den Hundesteuersatzungen der Stadt Neustadt (Dosse) und den Satzungen der amtsangehörigen Gemeinden sind Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden. Die Hundehalter werden aufgefordert, ihrer Anzeigepflicht unverzüglich nachzukommen. Verstöße gegen die Hundesteuersatzungen, besonders wegen nicht oder nicht rechtzeitiger Anmeldung, können mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Amt Neustadt (Dosse) wird daher in Zukunft stärkere Kontrollen durchführen. Soweit von Amts wegen festgestellt werden muss, dass Hunde nicht angemeldet wurden, machen ich darauf aufmerksam, dass die Einleitung eines Bußgeldverfahrens aus Gründen der Steuergerechtigkeit vorbereitet werden wird. Dieter Fuchs Amtsdirektor Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/

14 Die Amtsverwaltung informiert Sprechzeiten des Amtes Neustadt (Dosse) Bahnhofstraße 6 Montag: 9 12 Uhr und Uhr Dienstag: 9 12 Uhr und Uhr (18 19 Uhr nur Bürgerservicebüro) Donnerstag: 9 12 Uhr und Uhr Sprechzeiten der Revierpolizei Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Tel / oder -235 (während der Sprechstunde) Außerhalb der Sprechzeiten über die Polizeiwache Kyritz, Tel.: /630 erreichbar Öffnungszeiten der Bibliothek Neustadt, Lindenstraße 6, Tel /86783 Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Sprechzeiten der Schiedsstelle Vorsitzender Klaus Lehwald im Amt Neustadt (Dosse), Gebäude der Bauverwaltung Jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr, Klaus.Lehwald@web.de Sprechzeiten des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, Sitzungsraum, 22. April von bis Uhr, Tel / oder , Herr Elstermann Ehrenamtliche Bürgermeister des Amtes Neustadt (Dosse) Ehrenamtlicher Amtsausschussvorsitzender Elftmann, Gernot Dreetz, Fichtengrund 10 Tel /13907; Mobil Neustadt (Dosse): Ehrlich, Sabine Neustadt (Dosse), Robert-Koch-Str. 25 Tel /51937 Gesprächstermine nach tel. Vereinbarung Breddin: Neumann, Reinhard Breddin, Kyritzer Str. 15 Tel /40257; Mobil Gesprächstermine nach tel. Vereinbarung Dreetz: Schindler, Bernd Dreetz, Friedensstraße 49 Tel /85683 Sprechzeiten: 1. Donnerstag Dreetz im Gemeindezentrum von Uhr 3. Donnerstag Giesenhorst von Uhr Plänitz-Leddin: Albrecht, Gunnar Neustadt (Dosse), Leddin, Kyritzer Straße 4 Tel /13206; info@kabsch-albrecht.de Sprechzeiten: Jeden 1. Dienstag im Monat Uhr, Leddin, Kyritzer 4 Roddahn: Malo, Jan (Ortsvorsteher) Neustadt (Dosse), Roddahn, Dorfstraße 22 Tel /50002 Sprechzeiten: Jeden 2. Dienstag im Monat Uhr, Roddahn, Dorfstraße 22 Sieversdorf-Hohenofen: Haacke, Hermann Sieversdorf-Hohenofen, Sieversdorf, Im Zingel 6c Tel /14747; Mobil Gesprächstermine nach tel. Vereinbarung Stüdenitz-Schönermark: Krebs, Martin Stüdenitz-Schönermark, Stüdenitz, Bahnhofstraße 2 Tel /41883 oder /40358 Gesprächstermine nach tel. Vereinbarung Zernitz-Lohm: Kusserow, Jörg Zernitz-Lohm, Lohm, Winkel 6 Tel /52357 Sprechzeiten: jeden 1. Mittwoch im Monat Uhr, Zernitz, Feuerwehr, jeden 3. Mittwoch im Monat Uhr, Bürgerhaus Lohm Neuer Mieter vom Bürger- und Vereinshaus in Leddin Werte Bürgerinnen und Bürger, die Agrargenossenschaft Plänitz eg ist seit 1. März Mieter vom Bürger- und Vereinshaus Leddin. Nähere Information zur Nutzung der Räumlichkeiten können bei der Agrargenossenschaft Plänitz eg unter Tel oder agrarplaenitz@t -online.de erfragt werden. A. Foelz, Zentrale Verwaltung 14 Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/2014

15 Die Amtsverwaltung informiert Bildung von gemeinsamen Wahlvorständen für die Europa- und Kommunalwahl Information der Wahlleiterin In Vorbereitung der Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai sind für die Wahlbezirke der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Neustadt (Dosse) 14 Wahlvorstände zu bilden. Die Wahlvorstände bestehen aus insgesamt 5-9 Mitgliedern, dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und 3-7 Beisitzern. Ich fordere diesbezüglich die in den amtsangehörigen Gemeinden/Stadt vertretenden Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Personen als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jede wahlberechtigte Person verpflichtet. Es wird auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach 92 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes hingewiesen. 92 Abs. 4 BbgKWahlG (Hinderungsgründe) 1. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. 2. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglied eines Wahlorgans sein. 92 Abs. 5 BbgKWahlG (Ablehnungsgründe) 1. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung der Landesregierung, 2. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind, 3. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, 4. Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, 5. Personen, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder wegen einer Krankheit oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen sowie 6. Personen, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten, dürfen die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit ablehnen. Vorschläge können bis zum 30. April bei der Wahlleiterin Frau Meier-Lorenz in der Amtsverwaltung Bahnhofstraße 6, Neustadt (Dosse) eingereicht, bzw. per an meier-lorenz@neustadt-dosse.de zugesandt werden. E. Meier-Lorenz, Wahlleiterin Aus den Gemeinden Wie weiter mit der Kultur in Sieversdorf und Hohenofen? Vorschläge und Ideen erbeten Zu diesem Thema verständigten sich interessierte Bürger und Vertreter von Vereinen und Gemeinschaften im Rahmen einer Versammlung mit Gemeindevertretern. Die Initiativen, die von den Bürgern und Vereinen ausgehen, sind bereits recht vielseitig. Einig sind sich alle, dass die Koordination und Information über beabsichtigte Veranstaltungen noch besser an alle Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde und auch der näheren Umgebung herangebracht werden muss. Dazu sind die bereits heute vorhandenen Potentiale von Gemeinde, Amt und Region zu nutzen und zuverlässig zu bedienen. Hier sollen durch eine koordinierende Arbeit die Initiativen aller zur Belebung der Kulturszene in unserer Gemeinde Beachtung finden und gebündelt werden. Ziel ist es auch, der Struktur unserer Gemeinde besser zu entsprechen und neue Angbote zu entwickeln. Dafür steht ab sofort allen eine ehrenamtliche Koordinatorin zur Verfügung. Die Gemeindevertretung Sieversdorf- Hohenofen bittet alle Vereine, Firmen, Arbeitsgemeinschaften und Bürgerinnen und Bürger mit interessanten Angeboten sich entsprechend zu öffnen und Kontakt aufzunehmen. KONTAKT: Koordinatorin zu Kulturaktivitäten in der Gemeinde Sieversdorf- Hohenofen: Frau Hardy Bochnia Tel.: oder (vorzugsweise) per h.bochnia@gmx.de Bücherflohmarkt am 8. April Die Neustädter Bibliothek führt am 8. April von bis Uhr im Foyer der Amtsverwaltung einen Bücherflohmarkt durch. Preisgünstige Romane von Autoren wie Andrea Schacht, Iny Lorentz, Noah Gordon und vielen anderen sowie Kinder- und Sachbücher sind im Angebot. H. Ramin Bibliothek Neustadt Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/

16 Aus den Gemeinden 17. Forstlehrgartenfest anlässlich des Tages des Baumes Einladung in die Oberförsterei Neustadt Am Sonntag, den 27. April findet anlässlich des Tag des Baumes, in der Zeit von Uhr bis Uhr, zum 17. Mal unser traditionelles Forstlehrgartenfest auf dem Gelände der Oberförsterei Neustadt, Bahnhofstraße 57 in Neustadt (Dosse) statt. Wir haben wieder viel Interessantes für unsere Besucher vorbereitet. Programm des Forstlehrgartenfestes am 27. April Uhr Eröffnung mit einem kleinen Programm der Kita Köritz ca Uhr ab Uhr Pflanzung Baum des Jahres Traubeneiche und Übernahme der Baumpatenschaft durch die Kinder der Kita Köritz Ponyreiten mit dem Reiterhof Fischer Uhr Das musikalische Highlight wird wieder gestaltet von einem Orchester der Kreismusikschule Ostprignitz-Ruppin Uhr Gottesdienst des evangelischen Pfarrsprengel Neustadt-Köritz mit Posaunenchor Neustadt- Wusterhausen Stationsbetrieb während der gesamten Dauer der Veranstaltung Pavillon Dauerausstellung Wölfe: Frau Doris Reumuth, Leiterin Revier Tramnitz, gibt nicht nur unseren kleinen Gästen Antworten auf Fragen zum Neubürger Wolf o Wolfsquiz o Wolfsmaskenbasteln für Kinder Forstmuseum und Infostand: Herr Michael Noack, Leiter Revier Lüttgen Dreetz, o Die Forstwirtschaft im Wandel der Zeit o Die aktuelle Forstschutzsituation Informationen zum Eichenprozessionsspinner Baumartenpavillon: Frau Sanja Clemens, Funktionsförsterin der Oberförsterei Neustadt o Baumartenquiz o Holznutzung o Baum des Jahres Köstlichkeiten aus dem Lehmbackofen und Bastelstraße: Frau Marita Lukas, Leiterin der AG Waldgeister o Kinder backen kleine Köstlichkeiten o Basteln mit Naturmaterialien Sinnestrecke: Herr Jürgen Kubitza, Waldarbeiter der Oberförsterei Neustadt o Auf spielerische Art können Kinder und auch Erwachsene die Natur entdecken Bogenschießen: Frau Ramona Gutsche, Mitarbeiterin des Waldschulheimes Karnzow Lagerfeuer und Knüppelkuchen: Frau Gabriele Jork Durch das Programm führt: Herr Peter Jork, Leiter der Oberförsterei Neustadt Die gastronomische Versorgung wird durch Anbieter aus der Region abgesichert. Deftiges vom Grill, Kaffee und Kuchen, Eisspezialitäten u.a. werden angeboten. Kurz notiert Das Schöller-Team wünscht Frohe Ostern und lädt zu den 5. Schöller Festspielen 2014 ein. Unser Ostergeschenk 15% Rabatt bis zum 17. April! Sichern Sie sich Ihre Karten unter im Tourismusbüro in Kyritz und in allen Vorverkaufsstellen. 16 Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/2014

17 Kurz notiert und wichtige Termine Ein großes Dankeschön an alle Muttis und Vatis Im vergangenen Jahr haben viele Eltern aus der Gemeinde Zernitz-Lohm tatkräftig am Aufbau des Spielplatzes in Zernitz-Bahnhof mitgeholfen. Dafür möchten wir uns recht herzlich bei Ihnen bedanken und laden Sie hiermit zum 12. April um 9.00 Uhr nach Zernitz-Bahnhof auf dem Spielplatz ein. Dort wollen wir die offizielle Übergabe und Einweihung des Spielplatzes vornehmen. F. Plän Blutspende-Termine der Orte Neustadt und Breddin Prinz-von-Homburg-Schule Neustadt (Dosse), Lindenstr. 6, Neustadt (Dosse) immer mittwochs von Uhr 26. März, 4. Juni, 10. September, 26. November Löwenzahn-Grundschule Breddin, Schulstr. 3, Breddin immer mittwochs von Uhr 19. März, 28. Mai, 27. August, 12. November Manuela Sterna Referent für Öffentlichkeitsarbeit Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Dreetz Einladung zur Mitgliederversammlung des SV Dreetz Der SV Dreetz lädt seine Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 12. April um 14 Uhr ins Sporthaus ein. Tagesordnungspunkt unter anderem ist die Wahl eines neuen Vorstandes. Der Vorstand Die Mitgliederversammlung findet statt: am Freitag, den 11. April um Uhr im Saal Dibbert, Friedensstr. in Dreetz Tagesordnung: 01. Begrüßung 02. Bestätigung des Versammlungsleiters 03. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 04. Bestätigung des Schriftführers 05. Tätigkeits-, Geschäfts- und Kassenbericht a) Vorsitzender b) Kassenführer 06. Bericht des Kassenprüfers 07. Antrag auf Entlastung des Vorstandes 08. Änderung einer Pachtsache 09. Finanz- und Wirtschaftsplan Sonstiges 11. Schlusswort Der Vorstand Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/

18 Kirchliche Nachrichten Warum Ostern Ostern ist Gedanken zum ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond Weihnachten wird jedes Jahr mit dem Heiligen Abend am 24. Dezember eingeläutet, und am 25. und 26. Dezember gibt es die beiden Weihnachtsfeiertage. Zu Weihnachten denken wir an das Jesuskind in der Krippe, das vor ungefähr 2000 Jahren in einem Stall geboren und in eine Futterkrippe wie in eine Wiege gelegt wurde. Wir erinnern uns jedes Jahr im Dezember aufs Neue daran: Gott kommt in diesem kleinen Jesuskind zu uns Menschen. Aus dem kleinen Jesus wurde ein erwachsener Mann, der mit Anfang dreißig in Palästina sehr berühmt wurde, denn er scharte viele Männer und Frauen als seine Jünger um sich und predigte: Gott ist Euer Vater. Er hat Euch lieb und will, dass Euer Leben gelingt. Dann wurde Jesus allerdings von der römischen Besatzungsmacht hingerichtet, denn er wurde von den Römern und von der religiösen Oberschicht als politischer Unruhestifter verstanden mit seiner Gottesbotschaft. Am Freitag kurz vor dem ersten Frühlingsvollmond wurde er in Jerusalem zum Tode verurteilt und gekreuzigt. Doch schon wenige Tage nach seinem Tode verbreitete sich in ganz Palästina die Botschaft wie ein Lauffeuer: Gott hat Jesus von den Toten auferweckt! Sein Grab ist leer! Und er ist seinen Jüngern mehrmals erschienen. Der Tod ist besiegt! Diese Erscheinungen hörten 40 Tage nach der Entdeckung des leeren Grabes plötzlich auf, aber die Botschaft von der Auferweckung Jesu vom Tod ließ sich im römischen Reich nicht mehr aufhalten. Dass Gott Jesus nicht im Tod hat umkommen lassen, das feiern wir Christen jedes Jahr zu Ostern. Denn die Bibel sagt, dass auch für uns, wenn wir uns auf Gott verlassen und diese Botschaft glauben, nicht mit dem Tod alles aus ist. Sondern wir werden in Gottes ewigem Reich leben der Tod ist nicht das Letzte, sondern das Vorletzte. Unser irdisches Leben endet, aber es beginnt das ewige Leben bei Gott. Unser Wort Ostern kommt aus dem Altgermanischen austr heißt fließen. Gemeint ist der altkirchliche Brauch, in der Osternacht in der Kirche Menschen zu taufen, wobei Wasser fließt. Auch in diesem Jahr werden wir in der Osternacht in der Köritzer Kirche um 5 Uhr eine Taufe feiern. Schon seit dem Jahre 2001 knüpfen wir mit einer Osternacht an die Ostergeschichte in der Bibel an, wo erzählt wird: Drei Frauen kamen ganz früh am Morgen, als die Sonne aufging, zum Grab von Jesus, um seinen Leichnam zu salben und fanden ihn aber nicht; statt dessen empfingen sie die Botschaft von einem Engel: Er ist nicht hier; Gott hat ihn von den Toten auferweckt! Bereits im Jahre 325 wurde von einem internationalen Kirchenparlament der Ostertermin festgelegt: Immer am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling feiern wir das Osterfest. Und weil der Mond sich in jedem Jahr zu einem anderen Datum als Vollmond zeigt, liegt Ostern eben zwischen dem 22. März (zuletzt war das 1818, das nächste Mal wird das erst wieder im Jahre 2285 sein) und dem 25. April (zuletzt 1943, dann erst wieder 2038) in diesem Jahr am 20. April, im letzten Jahr hingegen war Ostersonntag am 30. März. Das Osterfest hat inhaltlich also eigentlich nichts mit dem Frühling zu tun es wird ja auch auf der Südhalbkugel gefeiert, wo jetzt der Sommer in den Herbst übergeht, und die Menschen in Argentinien, Südafrika und Australien feiern Weihnachten im Dezember eben bei größter Hitze. Wir haben, besonders wenn Ostern Ende März gefeiert wurde, ja auch schon Schnee gehabt und noch keinen Frühling so wie im letzten Jahr. Egal, welches Osterwetter wir in diesem Jahr haben es kommt darauf an, sich von der Osterfreude der ersten Christen anstecken zu lassen. Sie haben erfahren: Gott kommt nicht nur in einem kleinen Kind in der Krippe als Mensch zu uns, sondern Er hat sogar den Tod besiegt, indem Er uns ewiges Leben bei Ihm schenkt. Ihr Pfarrer Wolf Fröhling, Neustadt Aus dem Kulturleben HANNO LOYDA & JUNIOR Der große Heinz Erhardt Abend Eine Hommage an den Schmunzelmeister der Nation am So, 6. April um 15 Uhr (ab 14 Uhr wird zu Kaffee und Kuchen gebeten) in Olafs Werkstatt Robert-Koch-Str Neustadt/Dosse Karten unter: / Wenn ich einmal traurig bin trink ich einen Korn Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung! Große Schatten werfen ihre Ereignisse hinter sich! sind nur drei recht bekannte Sätze des wohl beliebtesten deutschsprachigen Humoristen des 20. Jahrhunderts. Sein Markenzeichen Noch n Gedicht machte ihn für alle Liebhaber der doppel- und dreideutigen Wortverdrehungen und Wortspielereien unsterblich. Zum Vortrag gelangen seine bekanntesten und beliebtesten Gereimt- und Ungereimtheiten. Diese werden nicht gelesen, sondern z.t. sehr musikalisch und theatralisch gespielt vorgetragen. Von den Vierzeilern über die Made bis zu Klassisches und Ritter Fips ist alles dabei. Heinz Erhardt wird hierbei weder imitiert, kopiert noch parodiert. Die unvergesslichen Werke dieses Großmeisters des Humors werden auf ganz eigene, nämlich Loyda sche Weise, interpretiert. (so die Presse) Einige Gedichte wurden vertont, so dass diese dann neben den bekanntesten Erhardt schen Liedern ebenfalls gesanglich zum allerbesten gegeben werden. Dies geschieht teils a cappella, teils aber auch Instrumental umspielt. Um dem Anspruch einer Hommage auch wirklich gerecht zu werden, fließen einige biographische Eckdaten sehr unauffällig ins Programm mit ein.. 18 Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/2014

19 Damelacker Sommer 2014 Eine Initiative des Fördervereins zur Erhaltung der Kirche in Damelack e.v. Aus dem Kulturleben Sa, 19. April, Uhr Osterfeuer auf dem Dorfanger Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Damelack und dem Dorf-, Reitund Fahrverein Florian Geyer e.v. Inge Hering Akkordeon Das hat bei uns schon Tradition: Lieder zum Frühlingsanfang rund um das Osterfeuer Sa, 3. Mai, Uhr Breddiner Kirchenchor Der (Frauen)Kirchenchor singt unter der Leitung von Sabine Fehlandt vom Kirchenlied über Gospel und Volkslied auch Stücke aus den sogenannten Goldenen Zwanzigern. Sa, 14. Juni, Uhr Krause gets the Blues Jazz, Rhythm-and-Blues-Standards; Musik, die swingt. Burk Becker (Schlagzeug), Jochen Buder (Trompete), Gunther Krause-Edelhoff (Piano & Gesang), Fritz Reuter (Gitarre), Frank Spieker (Bass), Rolf Tischer (Saxophon) Sa, 23. August, Uhr Von Bach zu Schuberts Rosamunde Zwei Jahrhunderte im Streichquartettflug Sabine Fehlandt und Freunde widmen sich in ihrem Konzert der hohen Kunst des Streichquartettspiels. Auf historischen Instrumenten mit Darmsaiten und speziellen Bögen erklingen Streichquartette von J. Haydn, Mozart, Bach und F. Schubert. Die Ausführenden sind Bernhard Forck (Violine 1), Dörte Wetzel (Violine 2), Sabine Fehlandt (Viola) und Antje Geusen (Violoncello). Die MusikerInnen sind in Berlin und Breddin zu Hause und mit ihrem Orchester in der ganzen Welt unterwegs. Sa, 6. September, Uhr Whistle Stop Dynamisch arrangierte Eigenkompositionen und traditionelle Stücke in Anlehnung an den Irish-Folk sind das Markenzeichen unserer handgemachten, modernen Musik. Wir wollen unsere Zuhörer auf eine emotionale Reise mitnehmen, die es ihnen ermöglicht, unsere Welt und unsere Abenteuer freundschaftlich mit uns zu teilen. So beschreibt die Band aus Kyritz ihre Musik. Im Anschluss an die Konzerte laden wir die Künstler und alle Besucher herzlich an die Damelacker Kaffeetafel auf dem idyllisch grünen Kirchanger ein. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei. Wir bitten um Ihre Spende. Danke! Alle Erlöse und Spenden werden für den Erhalt und die Sanierung des Kulturdenkmals Damelacker Kirche verwendet. Veranstalter ist die Kirchengemeinde Damelack. Für die Sanierung bzw. Restaurierung im Innenbereich bittet der Der Förderverein zur Erhaltung der Kirche in Damelack e.v. alle Bürgerinnen und Bürger und Freunde Damelacks sowie alle Freunde historischer Dorfkirchen, zum Erhalt der Dorfkirche Damelack beizutragen. Durch eine Spende bei der Sparkasse OPR, BLZ , Kontonr: oder durch die Mitgliedschaft im Förderverein. Kontakt: Karin Luckert (Vereinsvorsitzende), Bendeliner Weg 4, Damelack, Telefon Hinrich Legde, Dorfstr. 59, Damelack Die von Ihnen eingeworbenen Mittel werden in vollem Umfang zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet. Der Förderverein zur Erhaltung der Kirche in Damelack e. V. bedankt sich bei allen Spendern und Förderern. Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Damelack und dem Dorf-, Reit- und Fahrverein Florian Geyer e. V. Volker Diefes Spaß satt Nimm das Leben nicht so ernst Eine spezielle Art der Verneigung vor großen Vorbildern am Sa, 12. April um 19:00 Uhr in Olafs Werkstatt Robert-Koch-Str Neustadt/Dosse Karten unter: / Wenn Volker Diefes Entertainer spielt, dann heißt es endlich wieder: That s me, That s Life, that s Showbusiness, oder um es auf Gutdeutsch zu sagen: Endlich ist Volker Diefes dahin zurückgekehrt, wo er tatsächlich hingehört. Ein echtes Comeback des rampenverliebten Krefelder Tausendsassas: mit einer augenzwinkernden Verneigung vor den grossen Unterhaltungskünstlern des internationalen Showgeschäfts und ihren unerschütterlichen Ritualen. Diefes lässt ihre Geschichten und Eskapaden, ihre ganz großen Stärken und kleinen Schwächen auf seine sympathische Art wieder aufleben und aufblühen. Dies ist seine ganz persönliche Hommage, oder wie er es selber nennt, seine spezielle Art der Verneigung vor seinen großen Vorbildern und vor dem Publikum. Frank Sinatra, Dean Martin, Liza Minelli, Hildegard Knef und immer wieder Harald Juhnke stehen als Paten im Hintergrund für dieses Programm. Ein Abend zum Danke sagen: Danke an die großen Entertainer, die für ihr lebendiges Publikum durch Himmel und Hölle gegangen sind, die das Proben gelebt und das Leben geprobt haben. Volker Diefes spielt und singt und lebt sie alle noch einmal auf der Bühne vor und durch. Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/

20 Aus dem Kulturleben Einladung zum Literaturcafé am 14. April Der Welttag des Buches wird jährlich im April begangen. Aus diesem Anlass laden wir zu einer Lesung am 14. April um 14.00Uhr in die Neustädter Bibliothek ein. Die Kulturjournalistin Astrid Hoffmann aus Potsdam liest Kurzgeschichten aus ihrem Buch Schönes neues Land Heimat kann süß, sauer, bitter oder salzig sein Anschließend findet ein gemütliches Kaffeetrinken statt. Um Anmeldungen wird gebeten bis zum 8. April unter Tel /86783 Der Unkostenbeitrag beträgt 3,50. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. H. Ramin Bibliothek Neustadt Aus dem Vereinsleben Die Prignitz radelt an am Samstag, 12. April Eröffnung der Radsaison mit Rundfahrt Zur Eröffnung der Radfahrsaison lädt der Tourismusverband Prignitz die Fahrrad-Fans der Region jedes Jahr ein, auf die Sattel zu steigen. Dieses Jahr ist Kyritz Gastgeber der Veranstaltung und Zielort der Sternfahrt. Der Tourismusverein Kyritz, Wusterhausen, Neustadt (Dosse) e.v. fährt natürlich mit und organisiert eine Radtour über gut 30 km, um die Radler aus allen drei Städten abzuholen und auf einer gemeinsam Rundfahrt von unserer Region zu begeistern. Abfahrtszeiten: 08:00 Uhr Kyritz, Marktplatz 09:15 Uhr Wusterhausen, Am Markt 10:15 Uhr Neustadt (Dosse), am Freibad Parkplatz ( Prinz-von-Homburg-Straße) Zurück am Marktplatz von Kyritz gegen halb 12 können sich die Radler auf Speis und Trank, ein Mittelalter-Spektakel und Info-Stände der Prignitzer Tourismusvereine freuen. Ab 12 Uhr läuft ein abwechslungsreiches Bühnen-Programm inklusive der Vorstellung der Maskottchen jeder Kommune. Lassen Sie sich überraschen und fahren Sie mit! Anmeldungen für die Radtour bis zum 31. März. Tourismusverein Kyritz, Wusterhausen, Neustadt (Dosse), Maxim-Gorki-Straße 32, Kyritz, Tel /52331 info@tourismus-kleeblatt.de Schulnachrichten Fasching! Groß für Klein! Schon jetzt denken die künftigen Sechstklässler an 2015 Am 18.Februar gab es ein buntes Faschingsfest in der Turnhalle der Prinzvon-Homburg-Schule Neustadt/Dosse. 250 fantasievoll verkleidete Kinder des Grundschul- und des Förderschulteils hatten Spaß bei Musik, Tanz und Spielen. Und die wurden vorbereitet und durchgeführt von den Schülerinnen und Schülern der 6.Klassen. Schon seit mehreren Wochen bereiteten sie im Musikund Kunstunterricht Dekoration, Spiele, Quizrunden und eine passende Musikauswahl vor. Sie gestalteten Plakate, teilten Partyservice und Aufsichten ein, überlegten sich die Gestaltung der Turnhalle. Einige Schülerinnen unterstützten die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen sehr umsichtig an diesem Tag. Und dass Tanzen und Feiern hungrig und durstig macht, das wissen auch die Kleinen. Stärkung gab es mit den, von der Bäckerei Armster und dem Schulförderverein gesponserten, Pfannkuchen und den Getränken, die uns die EDEKA- Filiale in Neustadt spendiert hat. Dafür von allen Närrinnen und Narren nochmals vielen Dank! Der Schulfasching hat allen Kindern sehr viel Spaß gemacht! Und die Schülerinnen und Schüler der kommenden 6.Klassen sind schon am Überlegen, was sie im kommenden Jahr allein machen können eben Groß für Klein! I.Reich Jahrgangsstufenleiter Kl.1-6 Kuschelcouch gesucht!! Im Grundschulteil der Prinz-von-Homburg-Schule Neustadt gibt es einen Raum, in dem die Kinder sich gern aufhalten. Es ist unser Freizeitraum! Hier werden Spielgeräte für die Pausen ausgegeben, finden Arbeitsgemeinschaften, Lese- und Lernförderung statt und wenn es den Kindern mal nicht gut geht, dann ruhen sie sich hier aus und werden umsorgt. Nun ist die Eckcouch, die zum Ausruhen, aber auch zu gemütlichem Beisammensein dient, schon in die Jahre gekommen und durch häufige Benutzung verschlissen. Darum unsere Frage: Wer hat eine gut erhaltene Eckcouch zu verschenken? Maße: Rechter Schenkel max.250 cm, linker Schenkel max. 220 cm. Auch mit Ottoman ist o.k.. Abholung wird möglich sein. Im Namen der Benutzer des Freizeitraumes dankt für Ihre Unterstützung Ines Reich Jahrgangsstufenleiter Kl / Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/2014

21 Kegler vom Amt Neustadt wieder vorn Fünf Mannschaften trafen sich zu Betriebsmeisterschaften Sportnachrichten Zum 4. Mal wurden auf der Neustädter Kegelbahn Betriebsmeisterschaften durchgeführt. Fünf Mannschaften trafen sich am 15. Februar um 9.00 Uhr und kegelten mit 4 Keglern 40 Kugeln je Kegler auf einer Bahn ohne Aufsatzfestlegung und Bahnwechsel. Jede Mannschaft mit 4 Kegler/Keglerinnen ging geschlossen auf die Bahnanlage. Das Amt Neustadt trat mit veränderter Mannschaft an, konnte am Ende nun zum 4. Mal den Pokal in Empfang nehmen. Die erstmals teilnehmende Mannschaft vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sicherte sich den 2. Platz. Alle Teilnehmenden waren sich nach der Auswertung einig, diese Betriebsmeisterschaft zum festen Bestandteil der Sportaktivitäten in Neustadt zu entwickeln. Karsten Woike Ergebnisse Betriebsmeisterschaft Kegeln Holz 1. Amt Neustadt (Dosse) Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Wasser- und Bodenverband Fa. Diamant-Verkehrsbau Fa. Hüffermann 795 Firma Name Vorname Holz Ergebnis Platz Holz je Ergebnis je Einzeln Mannschaft Mannschaft Landesumweltamt Woike Horst Landesumweltamt Conrad Andrea Landesumweltamt Gädke Heiderose Landesumweltamt Köppen / Zimmermann Cristine / Hannelore Amt Neustadt (Dosse) Mendel - Höhn Aileen Amt Neustadt (Dosse) Otto Ronald Amt Neustadt (Dosse) Adler Winfrid Amt Neustadt (Dosse) Zumwinkel Jasmin Diamant Verkehrsbau Schnepf Hilmer Diamant Verkehrsbau Mevßen Burkhard Diamant Verkehrsbau Mevßen Ronny Diamant Verkehrsbau Steffen Bodo Firma Hüffermann Härtel Anke Firma Hüffermann Schläfke Marion Firma Hüffermann Weiss Sandra Firma Hüffermann Kanzenbach Anne Wasser Bodenverband Landsmann Philip Wasser Bodenverband Fiebig Wolfgang Wasser Bodenverband Paech Klaus Wasser Bodenverband Zander Hans Hermann Spielzeug und Zeug zum Spielen: Elternbrief 34 (5 Jahre, 4 Monate) Wissenswertes Seit einer halben Stunde beschäftigt sich Anna schon mit einer Schraube. Sie hat sie lange angeguckt, mit der Spitze Linien auf ein Holzbrettchen geritzt, den Deckel einer Dose damit durchbohrt und freut sich jetzt über ihre neueste Idee: Sie wirft die Schraube in ihren T-Shirt-Ausschnitt und guckt, wo sie unten wieder rauskommt. Das ist kalt und kitzelt! In diesem Moment braucht Anna nichts anderes zum Glücklich sein als eine einzige Schraube für eine Weile ist sie das perfekte Spielzeug. Kinder können aus ganz alltäglichen Gegenständen spannende Spielwelten zaubern. Für Spielzeug brauchen Sie nicht unbedingt viel Geld auszugeben, denn es liegt praktisch überall herum: ausgediente Radios, abgelegte Kleidungsstücke, Taschen, Korken und Klopapierrollen die Vorräte im Haushalt sind unerschöpflich. Tipps für gutes Spielzeug: Spendieren Sie eine große Kiste als Verkleidungstruhe da kann alles rein, was sich zum Kostümieren eignet. Langsam kommt Ihr Kind in das Alter für Gesellschaftsspiele. Noch immer sind Kinder begeistert von Klassikern wie Mensch ärgere dich nicht. An Puzzles, Bau- und Experimentierkästen schult Ihr Kind räumliche Wahrnehmung, Vorstellungskraft und motorisches Geschick. Alle Spielsachen, die ein Kind anfassen, zusammensetzen und auseinandernehmen kann, machen Spaß. Computerspiele können lehrreich sein und trainieren Reaktionsfähigkeit und logisches Denken. Faustregel: 30 Minuten Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. oder per an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder. Sabine Spelda, Elternbriefe Brandenburg Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/

22 Wir gratulieren Geburtstage der Seniorinnen/Senioren und Ehejubiläen der Stadt Neustadt (Dosse) für den Monat April Stadt Neustadt (Dosse) Dr. Gunter Ströbel Jahre Maria Melzer Jahre Werner Karl Jahre Elisabeth Schroeder Jahre Elfriede Schulz Jahre Ilse Behrend Jahre Emmi Kurth Jahre Willi Sturzbecher Jahre Luci Langner Jahre Elfriede Troge Jahre Hannelore Schmidt Jahre Helmut Ullbrich Jahre Hildegard Drescher Jahre Bruno Finkel Jahre Waltraud Lupp Jahre Barbara Handke Jahre Lisa Scholz Jahre Gerhard Schilling Jahre Gerda Winkler Jahre Christa Zatschker Jahre Anna Hoppenheit Jahre Jürgen Metelmann Jahre Eva Pätzold Jahre Heinz Wiegert Jahre Norbert Kardorf Jahre Liesbeth Kowalzyk Jahre Elke Hennig Jahre Hans Göbel Jahre Brigitte Oelrich Jahre Heinz Wacker Jahre Manfred Latteck Jahre Ingeborg Neumann Jahre Marianne Schewe Jahre Brunhilde Lendzion Jahre Wilhelma Schramke Jahre Burkhard Zunke Jahre Dieter Pätzold Jahre Edith Bluhm Jahre Inge Klüggen Jahre Hannelore Krüger Jahre Kampehl Helga Mendel Jahre Plänitz Helmut Wolter Jahre Wolfgang Riewe Jahre Herbert Müller Jahre Wilhelm Giehring Jahre Leddin Günter Bleick Jahre Heide Michael Jahre Gerhard Kühn Jahre Babe Irene Gendera Jahre Helenenhof Erika Rosin Jahre Schwarzwasser Edeltraut Schulz Jahre Gemeinde Breddin Gertrud Kuphal Jahre Ella Thiele Jahre Elisabeth Leest Jahre Marga Sypa Jahre Breddin-Abbau Ursula Kasubek Jahre Damelack Gerhard Mildenstrey Jahre Gemeinde Dreetz Brigitte Jüling Jahre Elisabeth Penning Jahre Günter Kurth Jahre Lieselotte Heise Jahre Dr. Christoph Pieper Jahre Eckart Seidler Jahre Gisela Heldt Jahre Edith Bruhn Jahre Marianne Schenkowitz Jahre Heinz Gottschalk Jahre Rosemarie von Malotki-Bendler Jahre Bartschendorf Jürgen Schreiber Jahre Giesenhorst Doris Wettstädt Jahre Helga Beu Jahre Siegrothsbruch Ingrid Gebauer Jahre Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen Sieversdorf Gerda Pein Jahre Edit Krowiors Jahre Werner Haack Jahre Klaus Hanne Jahre Elisabeth Haack Jahre Vera Rau Jahre Hohenofen Gisela Müller Jahre Jürgen Klee Jahre Theresia Schröder Jahre Heinz Müller Jahre Heidemarie Rodemerk Jahre Gemeinde Stüdenitz-Schönermark Stüdenitz Luzie Krüger Jahre Lore Bloche Jahre Günther Lauschke Jahre Edeltraud Häusler Jahre Elfriede Kläring Jahre Christa Preußer Jahre Gisela Jennrich Jahre Annemarie Werder Jahre Schönermark Ingrid Liefländer Jahre Dieter Schulz Jahre Wanda Friese Jahre Margot Schmock Jahre Gemeinde Zernitz-Lohm Bahnhof Zernitz Harald Kribben Jahre Gemeinde Zernitz-Lohm Goldbeck Helmut Müller Jahre Lohm Herbert Ruß Jahre Neuendorf Adelheid Tomiak Jahre Anton Baumstark Jahre Doris Köhler Jahre Erika Neumann Jahre Goldene Hochzeit Helga und Peter Beu Giesenhorst Dreetz Monika und Hans Wegner Voigtsbrügge Breddin 22 Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/2014

23 Wir gratulieren Erich Schönemann aus Neustadt (Dosse) feierte seinen 93.Geburtstag. Sabine Ehrlich, Bürgermeisterin, gratulierte recht herzlich. Zum 70. Geburtstag von Udo Gerstenberger aus Plänitz gratulierte Gunnar Albrecht als Mitglied des Ortsbeirates recht herzlich. Edda Bierfeld aus Sieversdorf feierte ihren 75. Geburtstag. Bürgermeister Hermann Haacke überbrachte die Glückwünsche. Seinen 75. Geburtstag feierte Otto Brosch aus Sieversdorf. Auch hier gratulierte Bürgermeister Hermann Haacke recht herzlich. Zum 86. Geburtstag von Ilse Todt aus Koppenbrück gratulierte Bürgermeister Jörg Kusserow recht herzlich. Seinen 86. Geburtstag feierte Artur Gensch aus Lohm. Jörg Kusserow, Bürgermeister, überbrachte die Glückwünsche. Herbert Geßwein aus Lohm hatte seinen 80. Geburtstag gefeiert. Bürgermeister Jörg Kusserow überbrachte die Glückwünsche. Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/

24 24 Neustadt Nachrichten Ausgabe 4/2014

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