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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 896 18. 11. 2011 Antrag der Abg. Andreas Deuschle u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Auswirkung des Bologna-Prozesses auf den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Auswirkungen sich auf die Ausbildung im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften seit Einführung der Bachelor-/Master-Studiengänge ergeben haben; 2. wie hoch die Abbruchquote vor der Ersten juristischen Prüfung, aufgeschlüsselt 3. wie hoch die Durchfallquote bei der Ersten juristischen Prüfung, aufgeschlüsselt 4. wie hoch die Durchfallquote beim Zweiten Juristischen Staatsexamen, aufgeschlüsselt nach den Bezirken der Oberlandesgerichte ist; 5. ob sie Erkenntnisse darüber hat, wie hoch der Anteil der Studenten ist, die sich zur Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung einer privaten Prüfungsvorbereitung (Repetitor) bedienen; 6. wie sich die Durchfallquoten nach dem Wechsel des Studienabschlusses vom Ersten Juristischen Staatsexamen zur Ersten juristischen Prüfung verändert haben (mit Angabe, welche Schlüsse sie daraus zieht); 7. wie sie das Qualitätsniveau der Bachelor- und Master-Studiengänge der (Fach-) Hochschulen im Studiengang Wirtschaftsrecht bzw. Bachelor of Laws mit der anschließenden Möglichkeit zur Erlangung des Master of Laws, verglichen mit dem Abschluss der Ersten bzw. Zweiten juristischen Prüfung an den Universitäten im Land, beurteilt; Eingegangen: 18. 11. 2011 / Ausgegeben: 19. 12. 2011 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. wie hoch der Anteil der Absolventen in einem juristischen Bachelor-Studiengang ist, die einen Masterstudiengang anschließen; 9. wie hoch die Übergangsquoten von einem Absolventen in einem juristischen Bachelor-Studiengang von einer (Fach-)Hochschule zu einem Masterstudiengang an einer Universität des Landes sind; 10. welche Erfahrungen mit dem Bachelorstudiengang Unternehmensjuristin bzw. Unternehmensjurist und dem Ergänzungsstudium Erste juristische Prüfung an der Universität Mannheim gemacht wurden. 17. 11. 2011 Deuschle, Dr. Birk, Schütz, Wacker, Röhm CDU Begründung Die deutsche Juristenausbildung gilt als eine der besten und gründlichsten der Welt. Vor zwölf Jahren unterzeichneten die Bildungsminister von 29 Staaten in Bologna die Erklärung zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010. Hierdurch wurde eine der größten Reformen in der Geschichte der Hochschulen eingeleitet, in deren Rahmen ein Höchstmaß an Transparenz und Kompatibilität als Voraussetzung für den notwendigen und internationalen Austausch von Lehrenden und Studierenden und damit für eine noch intensivere Kooperation in Forschung und Lehre auf internationaler Ebene geschaffen werden soll. Diese Ergebnisse des Bologna-Prozesses sind auch in der heutigen Hochschullandschaft der juristischen Ausbildung ersichtlich. Stellungnahme Mit Schreiben vom 10. Dezember 2011 Nr. 23-806.81/27 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Einvernehmen mit dem Justizministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Auswirkungen sich auf die Ausbildung im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften seit Einführung der Bachelor-/Master-Studiengänge ergeben haben; Als Reaktion auf die Erklärung von Bologna wurde die Einführung einer Bachelor-Master-Struktur auch im Studiengang Rechtswissenschaften diskutiert. Bundesweit wurden zahlreiche Modelle zur Umsetzung dieser Struktur und der damit verbundenen Vorgaben entwickelt. Baden-Württemberg hatte 2007 mit dem Stuttgarter Modell hierzu ebenfalls einen Beitrag geleistet. Dieses sieht für das Ergreifen eines reglementierten juristischen Berufes ein dreijähriges Bachelorund ein obligatorisches zweijähriges Masterstudium vor. Durch die beabsichtigte Aufgabe der Staatsprüfungen und die Aufteilung des heutigen Vorbereitungs - dienstes auf das Masterstudium und eine Berufseinarbeitungsphase von einem Jahr ohne weitere Abschlussprüfung unterscheidet es sich wesentlich von anderen Modellen. 2

Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister hat am 18./19. Mai 2011 beschlossen, dass eine Einführung einer Bachelor-Master-Struktur auf der Grund - lage der entwickelten Modelle in Betracht kommt. Diese Entscheidung beruht einerseits darauf, dass bei der gebotenen europaweiten Betrachtung fest - zustellen war, dass keine Angleichung der juristischen Studiengänge erfolgte. Andererseits war bei einem Vergleich der Modelle am Maßstab der für die Juristenausbildung erheblichen Qualitätsmerkmale festzustellen, dass diese keinen qualitativen Mehrwert für die Ausbildung bieten. Insbesondere sind bei der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe zwei Staatsprüfungen und ein einheitlicher Vorbereitungsdienst unverzichtbar, um die hohe Qualität der Ausbildung und die Objektivität der Prüfung zum Schutz der Rechtssuchenden auch in Zukunft zu gewährleisten. Zugleich wurde die Übernahme positiver Aspekte als Ergänzung zur gegenwärtigen Ausbildung aus der Bachelor-Master-Struktur angeregt. In Baden-Württemberg wurde infolge der Erklärung von Bologna die Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (JAPrO) um die Möglichkeit der Einrichtung eines gestuften Kombinationsstudiengangs ergänzt ( 35 a ff. JAPrO). Dieser ermöglicht den Universitäten die Einrichtung von Studiengängen, welche rechtwissenschaftliche Studieninhalte mit Inhalten juristischer Fachrichtungen kombinieren. Sofern die Kandidaten im Rahmen des gestuften Kombinationsstudiengangs einen berufsqualifizierenden Abschluss wie den Bachelor erwerben, steht ihnen die Möglichkeit der Abschichtung der Staatsprüfung offen. Infolge dieser Neuregelung wurde zum Wintersemester 2008/2009 an der Universität Mannheim erstmals der Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist angeboten. Dieser ermöglicht den Studierenden eine Kombination der Fächer Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Die Studierenden können nach sechssemestrigem Studium den akademischen Grad des Bachelor of Laws erwerben. Der Bologna-Prozess darf aber auf die Umstellung auf eine gestufte Studienstruktur reduziert werden. Deshalb werden seit der Erklärung von Bologna die Internationalität und die Mobilität der Studierenden noch stärker gefördert. So ist der Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung. Auslands - aufenthalte werden durch Ausnahmen bei der Semesterzählung im Hinblick auf die Freiversuchs- und Notenverbesserungsmöglichkeit gefördert. Zudem fördern die Universitäten eine Teilnahme der Studierenden bei fremdsprachigen internationalen Moot-Courts. 2. wie hoch die Abbruchquote vor der Ersten juristischen Prüfung, aufgeschlüsselt Sowohl die rechtswissenschaftlichen Fakultäten als auch das Landesjustizprüfungsamt können keine Angaben machen. Aus den Zahlen der sich exmatrikulierenden Studierenden ist ersichtlich, ob diese das rechtswissenschaftliche Studium abbrechen, lediglich unterbrechen oder ihr Studium an einem anderen Ort fortsetzen. 3. wie hoch die Durchfallquote bei der Ersten juristischen Prüfung, aufgeschlüsselt Die Landesregierung kann über folgende Zahlen zur Durchfallquote in der Ersten juristischen Prüfung berichten: 3

Teilnehmer Freiburg Heidelberg F 2008 460 113 24,57 71 19 26,76 126 25 19,8 H 2008 688 200 29,07 119 32 26,89 156 36 23,1 F 2009 788 271 34,39 160 43 26,88 177 53 29,9 H 2009 762 240 31,5 152 40 26,32 165 48 29,1 F 2010 740 205 27,7 151 28 18,54 148 43 29,1 H 2010 663 208 31,37 142 30 21,13 122 39 32 F 2011 689 251 36,43 141 41 29,08 136 43 31,6 Konstanz Mannheim Tübingen F 2008 83 26 31,33 65 19 29,23 115 24 20,9 H 2008 124 30 24,19 106 35 33,02 183 67 36,6 F 2009 127 50 39,37 131 48 36,64 193 77 39,9 H 2009 106 32 30,19 132 51 38,64 207 69 33,3 F 2010 115 33 28,7 108 32 29,63 218 69 31,7 H 2010 110 35 31,82 108 40 37,05 181 64 35,4 F 2011 122 53 43,44 93 34 36,56 197 80 40,6 4. wie hoch die Durchfallquote beim Zweiten Juristischen Staatsexamen, aufgeschlüsselt nach den Bezirken der Oberlandesgerichte ist; Die Landesregierung kann über folgende Zahlen zur Durchfallquote im Zweiten juristischen Staatsexamen berichten: Teilnehmer OLG KA OLG S F 2008 418 43 10,29 236 21 8,90 182 22 12,09 H 2008 564 72 12,77 300 27 9,00 264 45 17,05 F 2009 530 34 6,42 295 18 6,10 235 16 6,81 H 2009 531 38 7,16 281 17 6,05 250 21 8,40 F 2010 416 42 10,10 215 19 8,84 201 23 11,44 H 2010 333 34 10,21 173 19 10,98 160 15 9,38 F 2011 315 30 9,52 143 13 9,09 172 17 9,88 H 2011 320 17 5,31 154 9 5,84 166 8 4,82 3427 310 9,05 1797 143 7,96 1630 167 10,25 5. ob sie Erkenntnisse darüber hat, wie hoch der Anteil der Studenten ist, die sich zur Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung einer privaten Prüfungsvorbereitung (Repetitor) bedienen; Es liegen weder den juristischen Fakultäten noch dem Landesjustizprüfungsamt Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil der Studierenden ist, die zur Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung ein Repetitorium besuchen. 4

6. wie sich die Durchfallquoten nach dem Wechsel des Studienabschlusses vom Ersten Juristischen Staatsexamen zur Ersten juristischen Prüfung verändert haben (mit Angabe, welche Schlüsse sie daraus zieht); Ein Vergleich der Durchfallquoten der früheren Studienabschlussprüfung Erstes juristisches Staatsexamen mit denen des Studienabschlusses Erste juristische Prüfung ist möglich, da die Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfung von den Fakultäten mitgeteilt werden und alle Absolventen ein Zeugnis über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung beantragen. 7. wie sie das Qualitätsniveau der Bachelor- und Master-Studiengänge der (Fach-) Hochschulen im Studiengang Wirtschaftsrecht bzw. Bachelor of Laws mit der anschließenden Möglichkeit zur Erlangung des Master of Laws, verglichen mit dem Abschluss der Ersten bzw. Zweiten juristischen Prüfung an den Universitäten im Land, beurteilt; Ein unmittelbarer Vergleich der rechtswissenschaftlichen Bachelor-Master-Stu - diengänge an den Fachhochschulen mit den Studiengängen, welche mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung enden und auf welche der Vorbereitungsdienst mit der Ablegung der Zweiten juristischen Prüfung folgt, mit dem Ziel, eine Aussage zum Qualitätsniveau zu machen, ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Curricula und grundlegend andere Profile und Ziele möglich. Im Hinblick auf die mit dem Bachelor anzustrebenden Qualifikationen können zumindest in den ersten drei Jahren rechtswissenschaftliche Studieninhalte in gleichem Maß wie bei dem rechtswissenschaftlichen Studiengang mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung gelehrt werden. Der modulare Studienaufbau ermöglicht das Abschichten von Stoff. Beim klassischen rechtswissenschaftlichen Studium muss dagegen das Wissen bis zur Abschlussprüfung vorgehalten werden. Das fördert die umfassendere gedankliche Auseinandersetzung mit allen Rechtsgebieten. 8. wie hoch der Anteil der Absolventen in einem juristischen Bachelor-Studiengang ist, die einen Masterstudiengang anschließen; 9. wie hoch die Übergangsquoten von einem Absolventen in einem juristischen Bachelor-Studiengang von einer (Fach-)Hochschule zu einem Masterstudiengang an einer Universität des Landes sind; Nach Angaben des Statistischen Landesamtes werden gegenwärtig in Baden- Württemberg neun Bachelor- und neun Master-Studiengänge mit Schwerpunkt in den Rechtswissenschaften angeboten, die sich etwa je zur Hälfte auf die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften verteilen. In den Bachelor-Studiengängen werden überwiegend wirtschafts- und unternehmensrechtliche Themen gelehrt, die Masterstudiengänge haben auch einen Schwerpunkt im internationalen Recht. Nach den Ergebnissen der amtlichen Statistik waren im Wintersemester 2010/2011 in den Bachelor-Studiengängen mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt 1.867 Studierende und in den entsprechenden Master-Studiengängen 171 Studierende eingeschrieben (Tabelle). Rund 38 % der Bachelorstudierenden entfielen auf die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Da ein guter Teil der Studiengänge erst vor kurzem eingerichtet wurde, ist die Zahl der Absolventen im Vergleich zu den Studien - anfängern und Studierenden sowohl in den Bachelor- als auch in den Masterstu - diengängen noch gering. 5

Studierende, Studienanfänger im 1. Hochschulsemester und Absolventen in Baden- Württemberg in Bachelor- und Master Studiengängen der Rechtswissenschaften Hochschule Studierende WS 2010/2011 Anfänger im 1. HS Studienjahr 2010 Absolventen 2009 Bachelorstudiengänge Universitäten 477 226 1 Hochschulen für angewandte Wissenschaften 676 190 129 Hochschulen für öffentliche Verwaltung 714 234 Summe 1.867 650 130 Masterstudiengänge Universitäten 62 52 34 Hochschulen für angewandte Wissenschaften 109 2 22 Summe 171 54 56 In der amtlichen Statistik gibt es keine Verlaufsstatistik für die einzelnen Studierenden. Deswegen ist bekannt, wie viele Bachelorabsolventen eines rechtswissenschaftlichen Studienganges in einen Masterstudiengang bzw. wie viele von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu einer Universität wechseln. Die aufgeführten Zahlen aus der amtlichen Statistik deuten allerdings darauf hin, dass die Anzahl der Übergänge zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen insgesamt und insbesondere die Übergänge von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu den Universitäten zur Zeit gering sein dürfte. Auch aus Ab - solventenbefragungen, wie sie zum Beispiel von der HIS GmbH regelmäßig bundesweit durchgeführt werden, liegen wegen zu geringer Fallzahlen keine Angaben zum Verbleib von Bachelorabsolventen im Bereich der Rechtswissenschaften vor. 10. welche Erfahrungen mit dem Bachelorstudiengang Unternehmensjuristin bzw. Unternehmensjurist und dem Ergänzungsstudium Erste juristische Prüfung an der Universität Mannheim gemacht wurden. Im Bachelor-Studiengang Unternehmensjuristin/Unternehmensjurist in Mannheim werden rechtswissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Studien - inhalte miteinander kombiniert. Die juristischen Studieninhalte überwiegen die betriebswirtschaftlichen Inhalte deutlich, sind jedoch weitgehend auf das Zivilrecht beschränkt. Im Hinblick auf die volljuristische Ausbildung ist der Bachelor- Studiengang als erster Teil des gestuften Kombinationsstudiengangs nach 35 a ff. JAPrO anzusehen. Die Studierenden nehmen im Wege der Abschichtung an den zivilrechtlichen Aufsichtsarbeiten der Staatsprüfung teil; diese sind zugleich Prüfungsleistung für den Erwerb des Bachelor-Grades und damit von allen Bachelor-Kandidaten zu erbringen. Nach dem Erwerb des Bachelor-Grades steht den Studierenden die Möglichkeit offen, das Studium im zweiten Teil des gestuften Kombinationsstudiengangs um die Rechtsgebiete Strafrecht und Öffentliches Recht zu ergänzen und mit der Ersten juristischen Prüfung abzuschließen. Alternativ können sie sich in einen Master-Studiengang einschreiben. Der Studiengang wurde zum Herbstsemester 2008/2009 erstmals angeboten und bringt in Kürze die ersten Absolventen hervor. Die ersten Ergebnisse der Kandidaten liegen noch vor. Das Interesse am Studiengang ist groß: Die Universität Mannheim nimmt jeweils zum Herbstsemester ca. 250 Studienanfänger auf; der Numerus clausus liegt bei einem Abiturnotendurchschnitt von 2,2. Aufgrund der Studienstruktur (Modularisierung mit Abschlussprüfungen) wird den Studierenden fortwährend Rückmeldung über ihren aktuellen Leistungsstand gegeben. Auf diesem Weg wird auch ein frühzeitiges Ausscheiden für das Jurastudium ungeeigneter Studierender ermöglicht. So exmatrikulierten sich etwa 50 Studierende bereits während des ersten Studienjahres. Die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns erst bei den Abschlussprüfungen (Bachelor-Prüfung/Erste juristische 6

Prüfung) erscheint vor diesem Hintergrund geringer als im herkömmlichen Stu - diengang Rechtswissenschaften. Die Dozenten sind mit dem Engagement und den Ergebnissen der Studierenden sehr zufrieden. Ausweislich der Bekundungen der studentischen Vertreter in der Studienkommission ist auch die Studierendenzufriedenheit hoch. Die Nachfrage nach dem Studiengang ist vom Herbstsemester 2008 bis zum Herbstsemester 2011 kontinuierlich gestiegen: Während sich zu Beginn lediglich 138 Studierende für den Studiengang eingeschrieben haben, haben sich zuletzt über 950 Personen auf 274 Studienplätze beworben, die über das Ausbauprogramm Hochschule 2012 von zunächst 130 auf diese Zahl ausgebaut worden ist; der Studiengang ist auch im Herbstsemester 2011 ausgelastet. Vom ersten Jahrgang haben im September 2011 49 Studierende an den zivilrechtlichen Pflichtfachklausuren teilgenommen. Dies ist fast der komplette Jahrgang, da sich ungefähr die Hälfte des ersten Jahrgangs nach dem 4. Semester für ein Auslandsjahr entschieden hat und daher erst im 5. Semester ist. Von diesen 49 Teilnehmern haben sich 47 Kandidaten zur beschränkten Teilnahme am Staatsexamen entschlossen und lediglich zwei Kandidaten die Bachelor-Option gewählt. Von den genannten 49 Kandidaten entschieden sich elf Studierende für den Mannheimer Master LL.M., 33 Studierende setzten ihr Studium im Rahmen des gestuften Kombinationsstudiengangs fort und studieren seit September 2011 Strafrecht und Öffentliches Recht. Über den Verbleib der restlichen fünf Kandidaten ist s bekannt. Die Fortsetzung des Studiums mit dem Ziel der Ersten juristischen Prüfung steht allen Absolventen des Studiengangs Unternehmensjurist offen, da es sich um den zweiten Teil eines als Einheit angelegten gestuften Kombinationsstudiengangs handelt. Jeder Absolvent dieses Studiengangs kann im zweiten Teil des Kombinationsstudiengangs Leistungen erbringen, ohne sich dafür bewerben zu müssen. Insofern hängt die Kapazität im zweiten Teil des gestuften Kombina - tionsstudiengangs von der Zahl der Bachelorabsolventen ab. Studierende, die an den zivilrechtlichen Examensklausuren teilgenommen haben, können sich für die Fortsetzung des Studiums im gestuften Kombinationsstudiengang einschreiben, indem sie sich zurückmelden. Eine Bewerbung von extern auf Studienplätze für den zweiten Teil des gestuften Kombinationsstudiengangs ist nach den vom Landesjustizprüfungsamt getroffenen Regelungen möglich. Voraussetzung für das Erste juristische Staatsexamen im gestuften Modell ist also, dass in Mannheim der Unternehmensjurist studiert und an diesen der zweite Teil des gestuften Kombinationsstudiengangs angeschlossen wird. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7