Konzeption. Tagesmütterprojekt Neufahrn vom Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg Neufahrn. Tel.

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Transkript:

Konzeption Tagesmütterprojekt Neufahrn vom 01.03.2018 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294

Vorwort Das Tagesmütterprojekt Neufahrn wurde 1994 vom Diakonieverein der Evangelischen Kirche ins Leben gerufen. Seit 1998 ist die Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. als Träger für das Projekt zuständig. Zielsetzung Das Tagesmütter-Projekt bietet eine qualifizierte, flexible, individuelle und familiennahe Kinderbetreuungsform für Kinder von 0 bis 14 Jahren für einen Teil des Tages oder ganztags. Bei der Tagespflege handelt es sich um eine familiäre Form der Kinderbetreuung, bei dem sich Umfang und Dauer an den individuellen Erfordernissen und Wünschen der Kinder und ihrer Familien orientieren und flexibel gestaltet sind. Die Tagespflege erfolgt durch eine qualifizierte, geeignete Tagespflegeperson und findet in deren Haushalt statt. Die Tagespflege ist so auszugestalten, dass Betreuung und Pflege sowie Bildung und Erziehung der Kinder gewährleistet ist und sie in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützt werden. Unsere Tagesmutter sind selbständig tätig. Die Vermittlung der zu betreuenden Kinder erfolgt ausschließlich durch das Tagesmütterprojekt. Ziel ist es, den Tagesmüttern und Eltern eine fachlich qualifizierte Begleitung vor Ort zu gewährleisten. Strukturen der Einrichtung Das Tagesmütterprojekt ist ein fester Bestandteil der Nachbarschaftshilfe. Die Leitung ist vor Ort stets telefonisch erreichbar. Für alle Treffen, Fortbildungsveranstaltungen und Gespräche stehen die Räume der Nachbarschaftshilfe Neufahrn zur Verfügung. Das Tagesmütter-Projekt wird in seinen Strukturkosten vom Landkreis Freising finanziert. Zielgruppe Tagsmutter/Tagesvater Das Tagesmütter-Projekt wendet sich an Frauen und Männer der Gemeinde Neufahrn, deren Eignung als Tagespflegeperson tätig zu sein, durch die Leitung festgestellt wird und für die eine Pflegeerlaubnis vorliegt. Die Tagespflegeperson sollte für mindestens 12 Monate zur Verfügung stehen. Wir verstehen Eignung im Sinne von mitgebrachter persönlicher Voraussetzung, d.h. einer persönlichen Haltung zur Tätigkeit der Kinderbetreuung, einer Entwicklungsbereitschaft und Entwicklungsfähigkeit für das Arbeitsfeld Tagespflege in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesverbands für Kindertagespflege. Bei der Eignungsüberprüfung orientieren wir uns am Anforderungsprofil des o.g. Verbandes, welches Grundhaltung, Schlüsselqualifikationen, Fachinteresse, kollegiale Vernetzung, Organisationskompetenz, geklärte professionelle Rolle als Kriterien der persönlichen Voraussetzungen beschreibt. Außerdem wird der Bereich Lebensraumqualität mit den Kriterien Wohnumfeld privater Bereich, Wohnumgebung und öffentliche Ebene überprüft.

Nicht geeignet sind Personen bei denen die genannten Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden, außerdem Personen mit Suchtproblemen, in deren Familien die Bereitschaft zu körperlicher und psychischer Gewalt vorhanden ist, deren Weltanschauung und gesellschaftspolitischen Werte nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind, die mangelnde Sensibilität und Zuwendung im Umgang mit Kindern und anderen Menschen zeigen. Die Feststellung der Eignung findet vor der Vermittlung statt und beinhaltet erstes Gespräch mit Fragebogen ggf. weiteres Gespräch Informationen über rechtliche Grundlagen, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen Bereitschaft zur gesetzlich vorgeschriebenen Qualifizierung und Fortbildung Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Tagesmüttertreffen Hausbesuch Die Tagespflegepersonen müssen bereit sein an eine gründlichen Vorbereitung und Beratung, bei der Vermittlung sowie an der kontinuierlichen fachlichen Begleitung aktiv mitzuarbeiten. Bei fehlender Teilnahme an der Praxisbegleitung und den Fortbildungsangeboten können bereits bestehende Tagespflegevereinbarungen von Seiten des Tagesmütterprojekts beendet werden. Zwischen der Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. als Träger des Tagesmütterprojekts und den Tagespflegepersonen wird ein schriftlicher Rahmenvertrag (Vertrag I) abgeschlossen. Hier sind Aufgaben und Pflichten der Tagesmutter, finanzielle Leistungen, Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Leistungen zur Altersvorsorge, Versicherungsleistungen, Kündigungsfristen geregelt. Zielgruppe Kinder und Eltern Grundsätzlich können über das Tagesmütterprojekt im Sinne des SGB VIII alle Kinder im Alter von 0 13 Jahren zur Betreuung für einen Teil des Tages oder ganztags an eine geeignete Tagespflegeperson vermittelt werden. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen. Kinder allein erziehender berufstätiger oder in Ausbildung befindlicher Elternteile Kinder, deren Familien sich in einer sozialen Notlage befinden. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet bei der Anmeldung und beim späteren Vertragsschluss die für die Bearbeitung und gesetzliche Förderung benötigten Angaben bereit zu stellen.

Kostenbeiträge der Eltern Die Elterngebühren werden vom Landkreis Freising in der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in Kindertagespflege geregelt. Wenn Geschwisterkinder Kindertagesstätten nach dem BayKiBiG oder die Mittagesbetreuung in der Gemeinde Neufahrn besuchen, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite Kind auf 75 %. Für das dritte Kind beträgt der Kostenbeitrag 50 %; für das vierte und jedes weitere Kind ist kein Kostenbeitrag zu bezahlen. Der Antrag auf Gebührenermäßigung ist in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Neufahrn erhältlich und dem Tagesmütterprojekt vorzulegen. Wir werden die Ermäßigung dann monatlich auf das von den Eltern angegebene Konto überweisen. Verträge Zwischen Tagesmütterprojekt und Sorgeberechtigten wird ein schriftlicher Tagespflegevertrag geschlossen. Mit der Tagesmutter schließen die Sorgeberechtigten eine Tagespflegevereinbarung, die die Rahmenbedingungen für das Pflegeverhältnis setzt. Es werden die Leistungen der Tagespflegeperson und des Tagesmütterprojekts, Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Kündigungsfristen, Ersatzbetreuung, Pflichten der Sorgeberechtigten u.a. geregelt. Nach der Zusage der Eltern für einen Platz im Tagesmütterprojekt Neufahrn schließen wir die Verträge. Dabei ist der erste Monat des Vertragsverhältnisses immer als Eingewöhnung zu gestalten. Das Kind kommt noch nicht zu den vertraglich festgelegten Zeiten, sondern es wird von der Tagesmutter in ihrer Pflegestelle mit vorerst weniger Betreuungszeiten eingewöhnt. Aufgaben Die Aufgabe des Tagesmütterprojekts ist es die Betreuung der Kinder in Tagespflege vorzubereiten und das Betreuungsverhältnis zu begleiten. Folgende Bereiche werden wahrgenommen: Aufnahme, Vermittlung Begleitung In Form von Fachberatung Fachvermittlung Fachliche Praxisbegleitung Die Erziehungsberatungsstelle der Gemeinde Neufahrn übernimmt die fachliche Betreuung der Tagesmütter, nimmt bei Bedarf an den Erfahrungsaustauschtreffen teil und bietet den Eltern und den Tagesmüttern Beratung an. Außerdem ist die Erziehungsberatungsstelle zuständig für die Supervision der Leitung. Zu den Arbeitsinhalten zählen: Persönliche fachliche Beratung von Eltern und Tageseltern (Erstberatung, organisatorische Beratung, Problemberatung, praxisbegleitende Beratung, Abschluss der Tagespflegeverträge, Vorbereitung der Buchungsanträge für das Amt für Jugend und Familie Freising) in Einzel- oder Gruppenberatung Feststellung der Eignung von Tagespflegepersonen Hausbesuche in der Tagesfamilie Vermittlungstätigkeit

Begleitung der Tagespflegeverhältnisse Öffentlichkeitsarbeit, Anwerbung von Tagespflegepersonen Informationsveranstaltungen Erarbeitung und Durchführung von praxisbegleitenden Gruppenberatungen Organisation von praxisbegleitenden thematischen Fortbildungsveranstaltungen Kooperation mit anderen sozialen Fachstellen und Gremien Verwaltung und Abrechnung Entwicklung des Projekts innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen Ersatzbetreuung Derzeit stehen 2 Freihalteplätze bei 2 Tagesmüttern zur Verfügung. Wir haben die Freihalteplätze nach dem Wohnort der Tagesmütter aufgegliedert. Frau Hahn übernimmt die Tagesmütter mit dem Wohnort Mintraching und dem Wohnort Neufahrn Nord rechte Seite von der Massenhausener Straße. Frau Hinrichs betreut Kinder von Tagesmüttern, die in Neufahrn und Neufahrn Nord linke Seite von der Massenhausener Straße wohnen. Diese Plätze können Eltern dann in Anspruch nehmen, wenn ihre Tagesmutter erkrankt. Sollten die Plätze nicht ausreichen, werden noch andere Tagesmütter aus gegenseitigen Vernetzung angefragt. Die Tagesmütter, die regelmäßig Kontakt miteinander pflegen, vertreten sich gegenseitig. Sie schließen sich in Gruppen von zwei, drei oder vier Tagesmütter zusammen. Das Tageskind ist mit der Tagesmutter, die die Vertretung dann übernimmt, vertraut. Geplant ist seit längerem die Einrichtung einer Großtagespflegestelle im Erdgeschoss der jetzigen Kinderkrippe Zwergenland. Mit dem Bezug der Räume muss noch bis zum Neubau einer 4-gruppigen Kinderkrippe am Keltenweg gewartet werden. Zwei Plätze in der Großtagespflegestelle wären für die Ersatzbetreuung vorzusehen. Die monatlichen Erfahrungsaustauschtreffen mit den Tagesmüttern sollen dann dort stattfinden, damit sich die Tageskinder an die Räumlichkeiten gewöhnen. Zusätzlich wird am Nachmittag monatlich ein Treffpunkt für die Eltern angeboten, um eine gute Eingewöhnung für die Tageskinder zu gewährleisten. Um die Vertretung in der Großtagespflege, die voraussichtlich von zwei Tagesmüttern betrieben wird, zu gewährleisten, qualifiziert sich derzeit das Betreuungspersonal des Kinderparks als Tagesmutter.