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Transkript:

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Dienstag, 20. September 2011, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal TRAKTANDEN 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2011 (Beschluss- und ausführliches Protokoll) 2. Vereinbarung Wasserlieferung Schneemattquelle 3. Teilsanierung und Verkehrsbegrenzung Wolflochweg 4. Information Photovoltaikanlage auf dem Schulhausdach 5. Verschiedenes Im Anschluss an die EGV wird ein Apéro offeriert. EINWOHNERGEMEINDE LUPSINGEN Namens des Gemeinderates: Der Präsident: Die Verwalterin: Stefan Vögtli Silvia Leisi Das ausführliche Protokoll sowie weitere Unterlagen zu den nachfolgend erläuterten Geschäften (Vereinbarung Wasserlieferung) können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20.06.2011 (Beschluss- und ausführliches Protokoll) Beschlussprotokoll Anwesende Stimmberechtigte: 21 Keine Traktandenänderungswünsche. 1. Traktandum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 31. März 2011 (Beschluss- und ausführliches Protokoll) ://: Das während 14 Tagen öffentlich aufgelegte ausführliche Protokoll und das entsprechend veröffentlichte Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 31. März 2011 wird einstimmig genehmigt. 2. Traktandum Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde Lupsingen bestehend aus Laufende Rechnung, Investitionsrechnung und Bestandesrechnung ://: Die Jahresrechnung 2010 bestehend aus Laufende Rechnung, Investitionsrechnung und Bestandesrechnung der Einwohnergemeinde Lupsingen wird einstimmig (ohne Gemeinderat) genehmigt. 3. Traktandum Verschiedenes - keine Beschlüsse EINWOHNERGEMEINDE LUPSINGEN Namens des Gemeinderates Der Präsident: Die Verwalterin: Stefan Vögtli Silvia Leisi

Traktandum 2 Vereinbarung Wasserlieferung Schneemattquelle Die Einwohnergemeinde Lupsingen bezieht das Trinkwasser sowohl von der Schneemattquelle, wie auch via Seltisberg von Bubendorf (Unterbergen) und in kleinen Mengen von Liestal. Die Quelle Schneematt und die dazugehörenden Werke und Leitungen gehören der Bürgergemeinde Lupsingen. Seit 2008 besteht keine gültige Vereinbarung zwischen der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde zur Lieferung des Quellwassers Schneematt mehr. Nun haben die beiden Parteien eine neue Vereinbarung ausgearbeitet. Die wichtigsten (neuen) Punkte sind die folgenden: Die Einwohnergemeinde bezieht das Wasser prioritär von der Schneemattquelle. Bemerkung: Eine Quelle in der Nähe des Dorfes sollte unbedingt als Wasserlieferant benützt werden. Die Einwohnergemeinde als für die Wasserqualität verantwortliches Organ ist gegenüber der Bürgergemeinde weisungsberechtigt, wenn Mängel und Beanstandungen auftreten, z.b. Baumängel in der Brunnstube. Bemerkung: Die Bürgergemeinde hat bereits eine Schutzzonenabklärung eingeleitet und bauliche Mängel in der Brunnstube behoben bzw. deren Behebung in Auftrag gegeben. Der Wasserpreis pro m3 wurde neu auf CHF -.57 festgelegt (bisher CHF -.53). Dieser Preis ist auf 5 Jahre fest und wird alle 5 Jahre dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst. Bemerkung: Investitionen in die Schutzzonenabklärung seitens der Bürgergemeinde und die aufgelaufene Teuerung der letzten 12 Jahre rechtfertigen die moderate Anhebung des Wasserpreises. Die Vereinbarung wird für die Dauer von 10 Jahren (bis 31. Dezember 2021) abgeschlossen. Sie verlängert sich stillschweigend um jeweils 3 Jahre, wenn sie nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Bemerkung: Beide Parteien sind für die Planung auf eine bestimmte Kontinuität angewiesen. Bei anstehenden grossen Investitionen können sowohl Bürger- wie auch Einwohnergemeinde die Vereinbarung auch innerhalb der Lauffrist erstmals nach 5 Jahren mit einer Frist von 12 Monaten kündigen. Bemerkung: Bei anstehenden grossen Investitionen (z.b. Transportleitung) ist es allenfalls sinnvoll, bestimmte Punkte des Vertrages neu zu regeln oder den Vertrag aufzulösen. Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, die Vereinbarung Wasserlieferung Schneematt zu genehmigen.

Traktandum 3 Teilsanierung und Verkehrsbegrenzung Wolflochweg Strassennetzplan-Landschaft Sanierungs-Abschnitt

Ausgangslage: Der Wolflochweg ist teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Das Ingenieurbüro Sutter hat für die Sanierung des Abschnittes zwischen Abzweigung Östelweg bis zum Parkplatz Kleckenberg CHF 93'000.-- veranschlagt. Dieser Betrag wurde im 2011 in der Investitionsrechnung budgetiert und von der Gemeindeversammlung genehmigt. Sanierung notwendig: Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass eine Sanierung, zumindest von Teilabschnitten dringend notwendig ist. Auf Grund der angespannten Finanzlage der Gemeinde möchte der Gemeinderat jedoch auf eine Gesamtsanierung verzichten und nur den am stärksten beschädigten Abschnitt im Bereich des Waldes instand stellen. Die Kosten für diese Variante würden sich auf CHF 34 000.-- belaufen, womit rund CHF 59 000.-- eingespart werden könnten. Entlastung vom Durchgangsverkehr: Um die Belastung der sehr schmalen Strasse in Zukunft zu verringern, soll der Verkehr reduziert werden. Durch ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge könnte der Durchgangsverkehr auf dem Wolflochweg von und nach Ziefen weitestgehend unterbunden werden. Der Zubringerdienst zu den Höfen und auch die Zufahrt zum Parkplatz Kleckenberg sollen weiterhin gestattet sein. Dasselbe gilt für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass diese Massnahme für die Verkehrsteilnehmer problemlos ist, da mit der Ziefnerstrasse eine wesentlich besser ausgebaute und ebenso direkte Verbindung von und nach Ziefen zur Verfügung steht. Dieser Meinung ist auch der Gemeinderat von Ziefen, welcher diese Massnahme schon länger auch auf Ziefner Boden umsetzen möchte. Änderung im Strassennetzplan erforderlich: Im Strassennetzplan Landschaft von Lupsingen ist der Wolflochweg als Verbindungsstrasse eingetragen, was auf dem Gemeindegebiet von Ziefen jedoch nicht der Fall ist. Bei einer späteren Überarbeitung des Strassennetzplanes soll die Strasse nicht mehr als Verbindungsstrasse deklariert werden. Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung: 1. Die Sanierung des Wolflochweges wird auf den am stärksten beschädigten Bereich gemäss Planausschnitt beschränkt. 2. Der Wolflochweg wird mit einem Fahrverbot für den motorisierten Verkehr belegt. Der Zubringerdienst zu den Höfen, die Zufahrt zum Parkplatz Kleckenberg sowie der Verkehr von Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft sind weiterhin gestattet. 3. Bei einer allfälligen Überarbeitung des Strassennetzplanes wird der Wolflochweg nicht mehr als Verbindungsstrasse deklariert.

Traktandum 4 Information Photovoltaikanlage auf dem Schulhausdach Der Gemeinderat möchte, dass das Schulhausdach mit einer Solarstromanlage belegt wird. Die Finanzen erlauben es der Gemeinde jedoch nicht, die Investition selber zu tätigen, weshalb das Dach analog dem Mehrzweckhallen-Dach einem Solarstrom-Produzenten zur Nutzung vermietet werden soll. Bevor jedoch auswärtige Organisationen angefragt werden, wollte der Gemeinderat prüfen, ob sich in Lupsingen eine Trägerschaft finden lässt. Die Umfrage im Juni-Amtsanzeiger hat gezeigt, dass in der Lupsibärger Bevölkerung Interesse vorhanden ist. Der Gemeinderat möchte deshalb der interessierten Bevölkerung weitere Informationen geben. Inhalt: Technische Angaben einer möglichen Photovoltaik-Anlage Investition, Betriebskosten, Stromerträge und Wirtschaftlichkeit Eckdaten einer Solargenossenschaft (Beispiele) Fragen aus der Bevölkerung Der Gemeinderat hofft, dass im Anschluss an diese Information initiative Einwohnerinnen und Einwohner die Gründung einer Solar-Genossenschaft oder eines Solar-Vereins an die Hand nehmen.