Studienseminar Helmstedt Stand: 04.10.10 aktualisiert: 03.08.15 Beschlüsse und Regelungen mit verbindlichem Charakter 1. Abgabe von Unterrichtsvorbereitungen zum Besuch nach 7 Absatz 8 Satz 2, Gemeinsame Unterrichtsbesuche (Regelungen entsprechend dem Beschluss auf PSL/PSL in-ebene vom 23. 6. 2003 ) Der Unterrichtsbesuch findet an einem Montag statt: Die Unterrichtsvorbereitung soll am Freitag davor bis spätestens 16.00 Uhr bei dem/der PSL/PSL in/fsl/fsl in sein. Der Unterrichtsbesuch findet an einem anderen Wochentag statt (DI / MI / DO / FR): Die Unterrichtsvorbereitung soll am Vortag bis 12.00 Uhr bei dem/der PSL/PSL in/fsl/fsl in sein. Die Unterrichtsvorbereitung kann per Post, Mail, Fax geschickt oder persönlich abgegeben werden. Die Unterrichtsvorbereitung soll auch ans Seminar gemailt werden, dort wird sie für die Zeit der Ausbildung abgespeichert. Abgabe von Unterrichtsentwürfen nach 7 Absatz 8 Satz 1 ( kleiner Unterrichtsbesuch): am Vortag bis 16.00 Uhr Findet der Besuch am Montag statt, soll der Entwurf am Freitag davor bis 16.00 Uhr bei dem/der PSL/PSL in/fsl/fsl in sein. Was zu tun ist, wenn der vereinbarte Zeitpunkt nicht eingehalten wird: - beim erstmaligen Versäumnis wird im Protokoll die verspätete Abgabe als Aktennotiz vermerkt - bei wiederholter Terminüberschreitung erfolgt zur Aktennotiz im Protokoll der Hinweis auf die Beurteilungsrelevanz dieses Versäumnisses - es wird auch im Protokoll des GzA mit aufgenommen - sollte keine vollständige UV zum besonderen Unterrichtsbesuch vorliegen, gilt diese Leistung als nicht erbracht und sollte auch in dieser Formulierung aktenkundig gemacht werden; unter dem Punkt Planungskompetenz in der Gesamtbeurteilung sollte diese nicht erbrachte Leistung auch so mit in die Beurteilung einfließen. 2. Abkürzungen In Unterrichtsvorbereitungen, Beurteilungen, der Hausarbeit u. ä. sind abgekürzte Formen für Lehrer und Schüler nicht zulässig, es ist stets die männliche und weibliche Form zu schreiben. 3. Ablauf und Inhalte der Beratungsgespräche zu Unterrichtsbesuchen Ein entsprechendes Vorgehen ist im November 2007 vereinbart worden - siehe dazu Ergebnispapier; eine Reflexionshilfe für die LIVD kann nach Belieben gegeben werden; die Dauer der Gespräche sollte 90 Minuten nicht überschreiten. 4. Anonymisierung von Schülerdaten: Unterrichtsentwurf: Aus Datenschutzgründen werden im Unterrichtsentwurf Angaben zu den einzelnen SchülerInnen anonymisiert: Soll in der Bedingungsanalyse auf spezielle Kinder hingewiesen, werden diese mit fortlaufenden Nummern versehen (Kind 1 stört häufig, Kind 2 lässt sich leicht ablenken ). Im bewerteten Sitzplan, der den Zuschauern vor Beginn des Unterrichts 1
ausgehändigt wird, erfolgt eine Zuordnung der Zahlen aus der Bedingungsanalyse zu den Kindern. Schriftliche Arbeit: Auch in der schriftlichen Arbeit werden Angaben zu den einzelnen SchülerInnen nur in anonymisierter Form gemacht. 5. Anwesenheit von Prüflingen im PS/FS (am 29.4.02 so festgelegt) 1. vom PS/FS direkt vor dem Prüfungstag freigestellt 2. Prüfung MO: Befreiung Donnerstag (PS) nach Absprache möglich Prüfung FR: Befreiung Dienstag (FS) nach Absprache möglich 3. Prüfung MI: DO davor PS Prüfung MO: DI davor FS Generell gilt: Einforderung einer Kompensation seitens der SeminarleiterInnen findet nicht statt!!! Nach der Prüfung ist die Teilnahme an allen Seminaren Teil der Dienstpflicht!! Bei auffallendem Fehlen soll ein Gespräch mit Seminarrektor/in geführt werden, bei mehrmaligem Kranksein wird ein Attest vom Arzt eingefordert. 6. Arbeitsgemeinschaften als Prüfung Generell möglich, gibt es keinen Fachlehrer, nimmt Schulleitung Stellung zur Lerngruppe. 7. Aufsicht Entsprechend der Durchführungsbestimmungen zu 7 (hier: 3. Allgemeine Grundsätze 3.2: Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst darf die Verantwortung für Aufsichten und Schulveranstaltungen wie z.b. Klassen und Studienfahrten nur in beschränktem, ihrer Ausbildung nicht abträglichen Maße übertragen werden. ) dürfen die Anwärterinnen und Anwärter gemäß der Absprache im Studienseminar Helmstedt für die Aufsicht in einer Pause von maximal 30 Minuten eingesetzt werden. 8. Ausbildungsplan Im Vorfeld mit Schulleitung aufstellen, auf verschiedene Klassenstufen in den Prüfungsfächern und das in der APVO festgeschriebene Kennenlernen einer anderen Schulform in den letzten drei Monaten der Ausbildung (nach der Prüfung) ist hinzuweisen. 9. Ausbildungsschule Ein Wechsel der Ausbildungsschule ist grundsätzlich nicht möglich! 10. Bekanntgabe der Ausbildungsnote/der Trendnoten Die Bekanntgabe der Ausbildungsnoten in jedem Fach und in Pädagogik erfolgt zum Ende des 14. Ausbildungsmonats im Rahmen einer Pädagogikseminarveranstaltung. Nach dem 3. besonderen Unterrichtsbesuch findet ein kurzes Gespräch über die Entwicklung statt mit Bekanntgabe der Trendnoten. Dazu teilen die nicht am Unterrichtsbesuch beteiligten FSL/FSL innen dem PSL/der PSL in im Vorfeld die Trendnote mit und geben kurze Hinweise zur Weiterentwicklung. Wünschenswert ist die Anwesenheit des Schulleiters/der Schulleiterin, der/die ebenfalls seine/ihre Trendnote nennen sollte. 11. Benennungen 2
In Beurteilungs- und Gutachtentexten Anwärter/Anwärterin, Studienseminar - StS 12. Bewerbung Erfolgt mit der am Tag der Prüfung ausgestellten Bescheinigung über die bestandene Prüfung, für die Bewerbung in anderen Bundesländern kann auf Wunsch das Zeugnis auch unmittelbar nach der Prüfung zugestellt werden. 13. Dauer von Prüfungsstunden In der Regel jeweils 45 Minuten, Ausnahmen sind Stunden an Schulformen, die per genehmigtem Konzept andere Stundenzeiten haben, hier z. B. DIGS, Laagbergschule WOB, VGS, VHS..., hierzu im Einzelfall rechtzeitig einen Antrag stellen, der über das StS an das Prüfungsamt weitergeleitet wird. (s. auch Punkt 43) 14. Dienstbezeichnung Offiziell lt. APVO vom August 2010 lautet die Dienst-Bezeichnung Anwärterin bzw. Anwärter, LiVD ist als Abkürzung erlaubt. 15. Dienstliche Beurteilung des Schulleiters/der Schulleiterin in schriftlicher Form Termin für Abgabe wird durch StS genannt, bei 2 Schulleitern von demjenigen, an dessen Schule der überwiegende Teil der Stunden erteilt wurde, der/die andere ergänzt entsprechend, Original für LiVD-Akte im StS, Kopie an PSL/PSL in. Übergangsphase bis 01.08.11: Aussagen der Schulleiter werden von PSL/PSL in in seine/ihre Beurteilung eingearbeitet, ist den LiVD von der Schulleitung vorzulegen und kann als Kopie ausgehändigt werden. Ab 01.08.2011 werden die Leistungen der AnwärterInnen in der Ausbildungsschule von der Schulleiterin/dem Schulleiter mit einer eigenen Note bewertet. 16. Eigenverantwortlicher Unterricht Ab 01.08.10 sofort mit der Einstellung, Richtlinie des Seminars: 1. Ausbildungshalbjahr 4 (6) Stunden EU 2. Ausbildungshalbjahr 10 Stunden EU 3. Ausbildungshalbjahr 6 (4) Stunden EU In Absprache mit der Schule (s. Ausbildungsplan) kann davon abgewichen werden. Durchschnittlich müssen aber 12 Stunden Ausbildungsunterricht pro Woche erteilt werden. Auf die gesamte Ausbildung bezogen bedeutet das 20 Stunden EU und 16 Stunden BU, insgesamt also 36 Stunden. 17. Einsatz von LiVD an VGS (am 7.5.01 beschlossen) Als Betreuungsstunden JA, im Rahmen der erlaubten Nebentätigkeiten, aber nur wenn die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird, denn es besteht ein Recht auf Nebentätigkeit bis zu 8 Stunden pro Woche, muss in jedem Fall Seminarrektor/in genehmigen! NEIN wenn dem dienstliche Belange seitens der Ausbilder entgegenstehen! im Rahmen der Freiwilligkeit und nicht an der eigenen Schule, ist nicht beurteilungsrelevant. 3
18. Einsatz von LiVD im 1. Schuljahr Der Unterricht in den Lehrgängen DE und MA sollte im ersten Halbjahr der Ausbildung nur betreuter Unterricht sein. Im Team mit FL bzw. Kl.-L. ist es möglich, wenn LiVD die erhöhten Anforderungen sich zutraut; Teile des AU in MA/DE können dann übernommen werden, aber die erfahrene Lehrkraft muss beratend zur Seite stehen; mögliche Aufteilung: 3 Std. Kl.-L, 3 Std. LiVD ( als EU gezählt), evtl. auch 1 Std. BU und 2 Std. BU allein 19. Erwarteter Lernerwerb Grundlage ist die Kompetenzentwicklung lt. KC, Kompetenzentwicklung in den Stunden der US, aufzubauende Kompetenz(en) für den didaktischen Schwerpunkt hierzu: Ausarbeitungen aus dem Blockseminar UV 20. Fortbildung für AnwärterInnen Eine Teilnahme an Kursen der RLF ist generell möglich (Nur wenn noch freie Plätze vorhanden sind also nach Anfrage! Fest angestellte Lehrkräfte haben Vorrang!), Teilnahme erwünscht bei SchILF, über die Schule zu regeln bzgl. Stundenverlagerung, im StS bekannt geben: Termin, Thema; vom PS und/oder FS selbst abmelden. 21. Gespräch zum Ausbildungsstand Vor dem GzA sollte in jedem Fach mind. 1 Beratungsbesuch stattgefunden haben vor allem von Bedeutung bei LA mit 2 KF, diesbezüglich. LiVD an die eigene Verantwortung erinnern Beratungsbesuche zu verabreden!!! Das GzA findet generell nach festgelegtem Plan statt und ist nicht an Unterrichtsbesuche zu koppeln; Problemfälle sind gegebenenfalls besonders zu verabreden; vorab bei LiVD evtl. Ausschlusstermine - nur Klassenfahrten - erfragen. Das GzA findet zwischen dem 8. und 10. Ausbildungsmonat statt. Ausbildungsbeginn 1. Februar: Zeitraum Oktober/November Ausbildungsbeginn 1. August: Zeitraum April/Mai Kriterien als Grundlage für GzA und Beurteilung sind auf der Seminarkonferenz vom 13.11.2003 als verbindlich angenommen worden. GzA: Beginn volle Stunde, Dauer 60 Min., 15 Min zu Beginn für Absprachen der FSL/FSL in/psl/psl in Gelbe und grüne Karten: insgesamt 5 auch von LiVD mit Schwerpunktsetzung aus den Kompetenzbereichen, verbleiben auf Wunsch beim FSL, ansonsten bei/beim PSL/PSL in. Aufgaben LiVD: Darstellung des eigenen Leistungsstandes entspr. der Karten und Kurzfassung zur schulischen Ausbildungssituation 22. Halbjahresplanungen Innerhalb der Ausbildung sollen die LiVD zwei Halbjahresplanungen anfertigen (eine Planung pro Fach!): 4
Ausbildungsbeginn 1. 8: 1. Halbjahresplanung kurz nach den Herbstferien 2. Halbjahresplanung zu Beginn des 2. Schul-Hj. Ausbildungsbeginn 1.2.: 1. Halbjahresplanung kurz nach den Osterferien 2. Halbjahresplanung zu Beginn des neuen Schj. Die erste Halbjahresplanung wird in dem Fach angefertigt, in dem der erste besondere Unterrichtsbesuch stattfindet. Eine Vorbereitung auf die Anfertigung der Halbjahresplanungen erfolgt in den Fachseminaren. Der/die FSL innen geben auch Rückmeldung zu den Halbjahresplanungen, spätestens zum 1. großen Besuch. Es wird protokolliert, dass eine Beratung zur Halbjahresplanung stattgefunden hat. Die Halbjahresplanungen gehen nicht in die Beurteilung ein. 23. schriftliche Arbeit Schriftart Arial, Schriftgröße 11, 1,5 zeilig, 15 Seiten Umfang insgesamt. Ansonsten: s. Papier: schriftliche Arbeit In der Themenformulierung der schriftlichen Arbeit muss die Klassenstufe, der Jahrgang der Lerngruppe angegeben sein (Bei pädagogischem Thema ist dies evtl. nicht unbedingt gefragt!) Lt. Dienstbesprechung der Bez.Reg. in 2/04 heißt es eindeutig, dass - die Betreuung durch den/die jeweiligen PSL/FSL nur bzgl. Themenfindung, Festlegung des Schwerpunkts, Literaturabsprache und Hilfen bei der Auswahl der Unt.sequenzen erlaubt ist. - d. h. nicht mehr bei. der Gliederung!!!! Die Bewerter werden grundsätzlich vom Seminar festgelegt, die 1.Bewerter/1.Bewerterinnen suchen aber möglichst im Vorfeld selbst das Gespräch mit adäquaten und kompetenten KollegInnen als 2.Bewerter/2.Bewerterinnen. Die beiden BewerterInnen lassen ihre Bewertungen der LiVD im Zeitraum von zwei Wochen vor Bekanntgabe der Ausbildungsnote zukommen: Der zweite Bewerter/Die zweite Bewerterin sendet seine/ihre Bewertung an die erste Bewerterin/den ersten Bewerter, diese/r ist dann für die Übersendung an die LiVD zuständig. Das erfolgt NACH dem vom Seminar festgelegten Termin für die Abgabe der Beurteilung und VOR der Bekanntgabe der Vornoten durch die PSL/innen. Die schriftliche Arbeit ist bis zum Ende des 2. Ausbildungshalbjahrs abzugeben, der Themenvorschlag ist bis zum Beginn des 10. Ausbildungsmonats vorher im Seminar einzureichen. 24. Internet-Recherchen/Zitate In jedem Fall als Quelle anzugeben, gleicher Umgang wie mit benutzter Literatur 25. Kath. Religion - entspr. genauere Informationen per Link auf Aktuelle Seite des StS HE nachzulesen bzw. herunterzuladen - als Quelle genutzte Internet-Seiten sollten auf CD gespeichert werden, um sie bei Bedarf als Nachweis vorlegen zu können Als Fach: Katechetin kann Fachlehrerin sein 26. Klassenfahrt Teilnahme ist möglich und erwünscht, wenn ein ausbildungsrelevanter Nutzen besteht, aber das Stellen eines entspr. Antrages ist unbedingt ernst zu nehmen, denn 5
bei Nichtantragstellung besteht kein Versicherungsschutz, keine dienstrechtliche Absicherung, mögliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen. 27. Kompetenzentwicklung (Ausgangsbasis: Ausbildungsstandards) für LiVD Grundlage für die GzA und die Beurteilung, genauere Inhalte im Papier mit Stand vom Januar 2007 28. Krankschreibung von LiVD Eine Teilnahme an PS/FS ist nicht zuzulassen. 29. Kündigung/Beendigung/Unterbrechung des VD - ist LiVD länger als 9 Monate im VD und hört auf, besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme in den VD; daher sollte nicht gekündigt sondern um Entlassung aus dem VD gebeten werden; - VD-Vorzeiten an anderen StS werden zwingend angerechnet bis auf den Tag genau; bewilligte Verlängerungen sind daher so kurz wie möglich und werden sehr restriktiv behandelt - bei vorzeitiger Beendigung des VD oder bei FSL/FSL in/psl/psl in-wechsel ist von allen an der Ausbildung beteiligten FSL/FSL in/psl/psl in eine Zwischenbeurteilung ohne Vornote zu schreiben 30. Medienüberfrachtung bei Unterrichtsbesuchen Hier unbedingt auf den Aspekt der Ökonomie hinweisen, diese einfordern und entspr. im Protokoll u. U. einen kritischen Vermerk machen. 31. Protokolle bei Beratungsbesuchen nach 7 Absatz 8 Satz 1 Im Interesse der LiVD wertende Aussagen aufnehmen, keine Stichwortprotokolle, Einschränkungen durch die APVO sind nicht gegeben. Protokolle bei Beratungsbesuchen nach 7 Absatz 8 Satz 2: Laut APVO müssen diese Protokolle von beiden SeminarleiterInnen (FS/PS) unterschrieben werden: Die Protokolle werden von der PSL in/dem PSL angefertigt, unterschrieben und im STS in das Fach des beteiligten Fachseminarleiters/der beteiligten Fachseminarleiterin gelegt. Dieser/diese unterschreibt das Protokoll, das dann in der LiVD -Akte abgelegt wird. 32. Öffentlichkeit in Prüfungen Mitschriften sind in keiner Phase erlaubt. Die Öffentlichkeit hat anwesend zu sein bis nach der Verkündigung des Prüfungsergebnisses. Generell nur 1mal Teilnahme im Verlauf des VD!!! 33. Prüfungsakte Nach der Prüfung zurück an das Seminar, sie verbleibt dort für 1 Jahr, Einsicht: Frist 1Jahr nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, keine Kopie, aber Abschrift nach Anmeldung möglich. 34. Prüfungsunterricht Wahl der Jahrgangsstufe Lt. 14.4 APVO heißt es: Die Prüfungsbehörde bestimmt auf Vorschlag des Leiters/der Leiterin des StS für jeden Prüfungsunterricht die Jahrgangsstufe. Der 6
Prüfling wählt für jeden Prüfungsunterricht im Einvernehmen mit der oder dem für das Fach zuständigen Ausbildenden und der Schulleitung die Klasse oder Lerngruppe. Inhalt Prüfungsstunden Konsens auf PSL/PSL in -Ebene, dass Prüfungsstunden nicht vom Inhalt her identisch sein dürfen mit ausführlich dargestellten Stunden aus der schriftlichen Arbeit, Unterrichtsbesuchen nach 7 Absatz 8 oder anderen besprochenen Stunden. 35. Projekttage Teilnahme ist nach rechtzeitiger Anmeldung durch PSL/PSL in zu genehmigen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang zum Unterricht der LiVD in einer ihrer Klassen steht und somit Ausbildungsrelevanz gegeben ist. 36. Protokolle von Unterrichtsbesuchen nach 7 Absatz 8 Sind zeitnah als Kopie der LiVD auszuhändigen, dito gilt für Niederschrift vom Gespräch zum Ausbildungsstand, als Kopie beides der LiVD aushändigen. 37. Seminarplanung Sofort nach Planungsseminar an das StS mailen. 38. Seminarveranstaltungen außerhalb unseres Bereiches - Antrag auf Dienstreise stellen an Dez. BS 6 über das StS, unser Bereich gilt da, wo wir LiVD an Schulen haben. - Dienstreise: wohnen LiVD in HE und es wird in BS getagt - namentlich im Antrag entspr. die LiVD aufführen für evtl. Sonderveranstaltungen 39. Sonderveranstaltungen im FS Termin genau mit den LiVD vorab klären und abstimmen, vor allem bzgl. evtl. Wochenendseminar. Der Donnerstag ist dabei den PS-Seminaren vorbehalten. 40. Stundenbesprechungen In der Dauer auf zeitliche Begrenzung von 90 Minuten achten, kürzen im Interesse aller Beteiligten, Aufnahmebereitschaft nicht überstrapazieren, Regeln, Rituale, Aufgabenverteilungen einhalten gemäß Ergebnisprotokoll von interner Fortbildung vom Nov. 2007. Eine Benotung des Unterrichts bzw. des Entwurfs erfolgt nicht, lediglich beim 3. besonderen Unterrichtsbesuch (Besonderer Unterrichtsbesuch nach 7 Abs. 2 Satz 2) erfolgt in Hinblick auf die Prüfung eine Einschätzung (Trendnote). 41. Stundenpläne: Die jeweils aktuellen Stundenpläne sind sowohl im Studienseminar (hier nicht als MAIL!) und bei dem/der PS_Leiter/in abzugeben. 42. Unterricht an anderer Schulform (gem. der Durchführungsbest. zu 7 Abs. 1 der APVO) Den Anwärterinnen und Anwärtern soll die Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen kennenzulernen. Wird das von den LiVD gewünscht, empfehlen wir Hospitationen im Umfang von 12 Unterrichtsstunden. Zu beachten ist dabei: 7
- Die Hospitation an einer anderen Schulform sollte nach der Prüfung in den letzten drei Ausbildungsmonaten eingeplant werden, die dort durchgeführten Hospitationsstunden werden mit Stunden des Betreuten Unterricht verrechnet. - Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen (Bestätigung der Schulleitung, evtl. mit Schwerpunktnennung) - Die entsprechende Versetzungsverfügung ist im Seminar zu hinterlegen. - Verfahren: Eine Schule aussuchen in Absprache mit PSL in und der Schulleitung der aufnehmenden Schule - Die Schule muss im Bereich des StS Helmstedt liegen - 3 Monate betreuter Unterricht an anderer Schulform (Gemäß der Durchführungsbestimmungen zu 7 Allgemeine Grundsätze, Abs. 3.3): nur auf Antrag am Ende des Vorbereitungsdienstes möglich für LiVD mit Ausbildungsschwerpunkt GHS: Diese LiVD können dann auch nur an der Schulform, für deren Schwerpunkt sie nicht regulär ausgebildet werden, hospitieren (LiVD mit Schwerpunkt GS können an der HS hospitieren, LiVD mit Schwerpunkt HS können an der GS hospitieren.) 43. Unterrichtsbesuche allgemein: Unterrichtsbesuche können auf Wunsch der LiVD in jedem Fach auch einmal nach dem jeweiligen Stundenmodell der Schule als Doppelstunde oder Langstunde stattfinden. Die Anzahl von insgesamt 12 Besuchen sollte nur in Ausnahmefällen überschritten werden!!! FSL 1 5 Besuche FSL 2 5 Besuche, PSL/PSL in 5 Besuche Von den 15 Besuchen sind drei Besuche besondere Unterrichtsbesuche, dadurch reduziert sich die Zahl der tatsächlichen Unterrichtsbesuche auf 12. Seminarbesuche mit dem ganzen Seminar zählen als Unterrichtsbesuch nach 7 Absatz 8 Satz 1 voll mit!!!! Ab 6 Wochen vor dem Prüfungstermin finden keine Unterrichtsbesuche mehr statt!!!! (am 26. 8. 02 erinnert) Häufung von Unt.-besuchen gegen Ende des Beurteilungszeitraumes sollte durch LiVD aus eigener Verantwortung heraus vermieden werden. 44. Unterrichtsentwurf für Prüfungsstunden und Besuch nach 7 Absatz 8 Satz 2 1,5 zeilig, Arial, 11 als Schriftgröße, 3 cm links, 2 cm rechts, 1,5 cm oben, 1,5 cm unten. Dies entspricht den Standardeinstellungen von Word-Formaten, 6 Seiten + Deckblatt + Verlauf, fehlerfrei!!!! ----- dürfen nach Absprache auch gemailt o. gefaxt werden. 45. Unterrichtsnachweis Entspr. Vordruck ist in Eigenverantwortung gewissenhaft zu führen und von der Schulleitung gegenzuzeichnen, wird im Bedarfsfall von PSL/PSL in kontrolliert. 46. Verhalten in Prüfungsstunden Zweiter Fachlehrer ist nicht anwesend, Herumlaufen der Prüfungskommission unterbinden, nur PV und FSL dürfen herumgehen, ein Eingreifen/Helfen im Unterricht durch die FL/Schulleitung untersagen/verhindern. 8
47. Verlängerung VD Ein Antrag auf Verlängerung des Vorbereitungsdienstes kann nur von LiVD auf Anraten PSL/PSL in/ FSL/FSL in gestellt werden. Verlängerungsanträge sind nach längerer Unterbrechung des VD, bei beantragter Mutterschutzzeit, bei längeren Erkrankungen und bei Wiederholung der Prüfung möglich. Erfolgt die Verlängerung innerhalb der ersten 14 Ausbildungsmonate, ist die Beurteilung auf den verlängerten Beurteilungszeitraum zu beziehen. 48. Versäumte Seminare Diese sind in keinem Fall in irgendeiner Form nachzuholen, LiVD müssen sich aber über versäumte Inhalte informieren. 49. Vertretungsunterricht Nur im akuten Einzelfall, nicht über einen längeren Zeitraum, unbedingt in Absprache und nach Rücksprache mit dem/der PSL/PSL in. Durchführungsbestimmungen: Zu Vertretungsstunden sollen sie nur in Klassen/Lerngruppen herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen. Die durchschnittliche Stundenanzahl des Ausbildungsunterrichts soll hierdurch nicht überschritten werden. Nach der Prüfung kann der BU in Absprache mit dem/der PSL in ggf. für Vertretungsunterricht genutzt werden. 50. Zeugnis Überreichung durch das Seminar am Ende des VD; nach bestandener Prüfung erhalten LiVD eine Bescheinigung, mit der sie sich bewerben können. 9