Entwicklungen und Optimierungsbedarf in der D&O Versicherung - EIN ÜBERBLICK -
Über uns ALEXANDER SPIEGEL, Dipl. Betriebswirt (BA) STECKBRIEF: über 20 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche nach Traineeprogramm für Führungskräfte beim Deutschen Ring, Tätigkeit als Orgaleiter Vertriebsdirektor Norddeutschland bei Maklerverbund Clarus AG, Ausbildung von Maklern fachlicher Schwerpunkt: betriebliche Mitarbeiterversorgung, alle Themen rund um Compliance und Sonderrisiken
Kurzer Exkurs D&O Wie ist die Haftung? Was ist versichert/ Was ist nicht versichert? Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
D&O und Unternehmensleiterabsicherung Versicherungsnehmer Versicherte Person Versicherungssumme Mandat und Beitrag Unternehmen D&O Mitglieder von gesetzlichen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgangen, ltd. Angestellte, Angestellte in organähnlicher Funktion Eine Summe für alle versicherten Personen obliegt dem Unternehmen Unternehmensleiter Individuell: Leitender Angestellter Individuell: Leitender Angestellter Eigene Summe Persönliche Kontrolle von Beitrag und Mandates, auch nach Kündigung und im Rechtsstreit
Haftung Mitglieder von gesetzlichen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen, Angestellte in organähnlichen Funktionen und leitende Angestellte haften gemeinsam in vollem Umfang: Gesamtgeschäftsführung Eigenes Ressort Fremdes Ressort Gemeinschaftliches Verschulden Aufgaben ergeben sich z.b. aus Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung Eigenes Verschulden Eigene Verantwortung in vollem Umfang Fremdes Verschulden Verschulden durch fehlerhaftes Verhalten bei Auswahl, Kontrolle, Instruktion Gesamtschuldnerische Haftung ALLER Organmitglieder (gemäß 426 BGB) Persönliche Haftung mit Privatvermögen in VOLLER Höhe Pflicht zur ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsausübung (z.b. 43 Abs. 2 GmBHG)
Was ist versichert? ABWEHR UND ENTSCHÄDIGUNG RECHTSSCHUTZFUNKTION ZAHLUNGSFUNKTION ABER: Interessenkollision bei einem Innenanspruch Unternehmen gegen versicherte Personen Ziel Alternative Vergleich mit außergerichtlichem Anspruchsausgleich Unternehmensleiterdeckung
Was ist nicht versichert? Business Jugdement Rule Entscheidungen im Rahmen des unternehmerischen Handlungsspielraums begründen keinen Schadensersatzanspruch Haftungsanspruch erst, wenn die Grenzen eines verantwortungsbewussten, sorgfältigen Handelns deutlich überschritten sind Haftungsanspruch erst, wenn die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Versichert sind: Schadensersatzansprüche, die gegen versicherte Personen wegen Pflichtverletzungen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit geltend gemacht werden. Grundsätzlich müssen Pflichtverletzungen und Inanspruchnahmen während der Vertragslaufzeit erfolgen. 1.1. 31.12. Vertragsbeginn Schadenseintritt Pflichtverletzung Anspruchserhebung Vertragsende claims-made Prinzip
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Pflichtverletzungen, die vor Beginn begangen wurden, sind mitversichert Rückwärtsversicherung 2006 Anspruchserhebung Pflichtverletzung Vertragsbeginn Voraussetzung: betroffene versicherte Person hatte von der Pflichtverletzung bis zum Abschluss der Versicherung KEINE KENNTNIS
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Nachmeldefrist 2007 Vertragsende Pflichtverletzung Anspruchserhebung Meldung von Haftungsansprüchen nach Vertragsende, wenn die zugrundeliegende Pflichtverletzung in den versicherten Zeitraum fällt.
Checkliste D&O Police Entwicklungen am Markt? Wo liegt der Optimierungsbedarf?
Worauf muss man achten? Marktdurchschnitt Ideal / NEU Rückwärtsversicherung Sehr unterschiedlich unbegrenzt Nachmeldefrist 3-10 Jahre unbegrenzt Eigenschadenklausel Abwehrkostenlimit Fremdmandate Volle Anrechnung der Geschäftsanteile 10% -50%, Anrechnung auf die Versicherungssumme Müssen individuell gemeldet werden Keine Anrechnung von Geschäftsanteilen Unbegrenzt, keine Anrechnung auf die Versicherungssumme Automatisch mitversichert
Worauf muss man achten? Versicherter Personenkreis Marktdurchschnitt Benannter Personenkreis Ideal / NEU Wer als Organ haftet ist auch versichert Tochterunternehmen Müssen gemeldet werden Automatischer Einschluss AGG-Baustein Nicht versichert Automatischer Einschluss Zurechnung Volle Zurechnung. Der Vorsatz des einen, führt zum Versicherungsverlust aller Kenntnis, Unkenntnis oder Vorsatz einer Person wird unbeteiligten Personen NICHT angerechnet
Worauf muss man achten? Abwehrkosten im Vorfeld eines Versicherungsfalles Versicherungsschutz auch bei Pflichtverletzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren Verzicht auf Insolvenzklausel Verzicht auf Kündigung im Schadensfall Zusätzliche Kosten Marktdurchschnitt Nicht versichert Nicht versichert Vertrag wird bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet Kündigung möglich Wenige Einschlüsse Ideal / NEU 10% der Versicherungssumme Automatischer Einschluss Automatischer Einschluss Automatischer Einschluss Mitversicherung vieler Zusatzbausteine wie Strafverfahren und PR
Worauf muss man achten? Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Wenn Tochterunternehmen vorhanden sind, eine mehrfache Summe wählen Zusätzlich eine Unternehmensleiterdeckung abschließen gilt für Abwehrkosten und Schadensersatzzahlungen Idealer Weise werden die Abwehrkosten nicht angerechnet gilt für die Gesamtheit der versicherten Personen Zusätzliche Unternehmensleiterdeckung abschließen Problem: Ausreichende Deckungssumme?
FAZIT Die Absicherung der Organe verändert sich permanent. neue Versicherungsarten neue Deckungsbausteine neue Preismodelle Wenn man optimal und preisgünstig versichert sein möchte, muss der Schutz permanent angepasst werden. TIP: Wenn das Organ nicht beherrschender Inhaber ist, empfiehlt sich neben der Firmen D&O das individuelles Risiko in einer eigenen Unternehmensleiterabsicherung abzusichern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.