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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)

Oberste Finanzbehörden der Länder

- Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes/Beschäftigten in der Bundesverwaltung.

Berechtigungsmanagement für die so genannte vorausgefüllte Steuererklärung

Transkript:

Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Bundesbehörden - Beauftragte für den Haushalt - nachrichtlich: Bundesrechnungshof - Prüfungsgebiet V 5 - Bundesministerium des Innern - Referat V II 3 - HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON REFERAT/PROJEKT DATUM Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Ulla Bunk Referat II A 3 30. Juni 2017 BETREFF 1. Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen/WU 2. Kalkulationszinssätze für WU; BEZUG Mein Schreiben vom 11. Mai 2016 - II A 3 - H 1012-10/07/0001 :012, DOK 2016/0444399 - ANLAGEN 1 (PKS-Tabelle im PDF- und Excel-Format) GZ II A 3 - H 1012-10/07/0001 :013 DOK 2017/0337473 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Anliegend übersende ich Ihnen das mit gerundeten Durchschnittswerten des Jahres 2016 befüllte Berechnungsschema für Personal- und Sachkosten in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (PKS). Für die Kostenblöcke 1.2.1 (Steuerpflichtiges Brutto [Arbeitnehmer]) und 1.2.2 (Arbeitgeberanteil Sozialversicherung) sind die Zahlen der Vorjahresveröffentlichung 1 übertragen worden, da aktuelle Werte (Auswertung für das Kalenderjahr 2016) zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Es wurde davon abgesehen, einen allgemeingültigen Prozentsatz zur Fortschreibung im Rahmen einer eigenen Berechnung anzugeben, da die behördenspezifischen Gegebenheiten (z. B. Altersstruktur des Personalkörpers) zu unterschiedlich ausfallen können. Sobald die Auswertung für das Kalenderjahr 2016 für den Arbeitnehmerbereich vorliegt, wird ein konsolidiertes Rundschreiben veröffentlicht. 1 BMF-Rundschreiben II A 3 - H 1012-10/07/0001 :012, DOK 2016/0444399 vom 11. Mai 2016. www.bundesfinanzministerium.de

Seite 2 Mit dem Haushaltsplan 2016 sind die letzten Einzelpläne in die neue Haushaltsstruktur (Projekt Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes ) überführt worden, die damit ausnahmslos in allen Einzelplänen angewandt wird. In der Anlage sind daher nur noch die (Fest-)Titel entsprechend der Entwurfsfassung der Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes (HRB-E; aktueller Stand: 22. März 2013) aufgeführt. Die den Bundesdurchschnittswerten zugrunde liegenden Gegebenheiten können von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort erheblich abweichen. Hieraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, die Berechnungen auf Basis spezifischer Daten (insbesondere der Ist-Ausgaben) durchzuführen. Die beigefügte Excel-Tabelle bietet hierzu die Möglichkeit. Im Falle von besonderen Bedarfen sollte die Anwendung einer Kosten- und Leistungsrechnung geprüft werden. Mehrausgaben aufgrund der PKS sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze aufzufangen und bilden keine Begründung für Mehrforderungen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Für die Ermittlung der konkreten PKS wurde folgendes Kalkulationsschema 2 zugrunde gelegt: Personaleinzelkosten Steuerpflichtiges Jahresbrutto Versorgung (Beamte und Richter) bzw. Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (Arbeitnehmer) Personalnebenkosten + Sacheinzelkosten sächliche Verwaltungsausgaben Investitionen Büroräume + Gemeinkosten Personaleinzelkosten Gemeinkostenzuschlagssatz Sacheinzelkosten Gemeinkostenzuschlagssatz = PKS Jahreswert Die Stundensätze können ermittelt werden, indem die Jahreswerte durch 12 und durch die Arbeitsleistung pro Monat geteilt werden. 2 angelehnt an das Schema der Zuschlagskalkulation für die Bundesverwaltung, Handbuch zur Kosten- und Leistungsrechnung in der Bundesverwaltung, Abb. 18 (BMF-Rundschreiben vom 6. November 2013 - II A 8 - O 1069/12/10002 - DOK 2013/0981610).

Seite 3 Der nominale Kalkulationszinssatz (Durchschnittszinssatz) gemäß Tz. VII. des Abschnitts B der Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Anhang zur VV- BHO zu 7) beträgt 0,7 %. Für Wirtschaftlichkeitsvergleiche bei finanziell bedeutsamen und längerfristigen Maßnahmen, für die Handlungsalternativen mit einem wesentlichen privaten Finanzierungsanteil infrage kommen, sollen die Zinssätze für gleiche Laufzeiten und Stichtage zugrunde gelegt werden. Diese Zinssätze können dem Internet-Angebot der Deutschen Bundesbank entnommen werden. http://www.bundesbank.de/navigation/de/statistiken/geld_und_kapitalmaerkte/zinssaetze_ und_renditen/zinsstruktur_am_rentenmarkt/tabellen/tabellen.html oder: www.bundesbank.de Statistiken Geld- und Kapitalmärkte Zinssätze und Renditen Zinsstruktur am Rentenmarkt Tabellen zum Thema Zinsstruktur am Rentenmarkt Tägliche Zinsstruktur für börsennotierte Bundeswertpapiere. Ich bitte, die PKS sowie die Kalkulationszinssätze allen mit Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen befassten Stellen - insbesondere auch den nachgeordneten Bundesbehörden - zur Verfügung zu stellen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen wird das Rundschreiben unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht und ist über die Suchbegriffe Personalkostensätze, Sachkostensätze oder Kalkulationszinssätze zu finden. Im Auftrag Markus Siebels Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.

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