Arundel AG. Bleicherweg 66, CH-8002 Zürich, Schweiz ARUNDEL AG, ZÜRICH. Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

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Transkript:

Arundel AG Bleicherweg 66, CH-8002 Zürich, Schweiz www.arundel-ag.com ARUNDEL AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 19. September 2017, um 10.00 Uhr im Hotel St. Gotthard, Bahnhofstrasse 87, CH-8001 Zürich TRAKTANDEN UND ANTRÄGE DES VERWALTUNGSRATES 1 Genehmigung des Lageberichts 2016/17 sowie der Jahres- und Konzernrechnung per 31. März 2017 Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017 ("Geschäftsjahr 2016/17") sowie der Jahres- und der Konzernrechnung per 31. März 2017. 2 Verwendung des Bilanzergebnisses Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresverlust von CHF 59'462'145 aus dem Geschäftsjahr 2016/17 auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Antrag des Verwaltungsrates, eine Nennwertrückzahlung mittels Kapitalherabsetzung vorzunehmen, vgl. Traktandum 9. 3 Umklassifizierung von Reserven Der Verwaltungsrat beantragt, einen Teilbetrag der Kapitaleinlagereserven (Reserves from capital contributions; ausgewiesen in der statutarischen Bilanz der Gesellschaft per 31. März 2017) in Höhe von CHF 82'787'853 zur Reduktion des vorgetragenen Bilanzverlustes zu verwenden.

2 4 Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates sowie der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen. 5 Abstimmungen über Vergütungen 5.1 Verbindliche Abstimmungen über Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären: A. einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft für die einjährige Amtszeit, welche mit dieser ordentlichen Generalversammlung beginnt und mit der ordentlichen Generalversammlung 2018 endet, von CHF 100'000 zu genehmigen; B. einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr, welches vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 dauert, von US$ 1'500'000 zu genehmigen. Die Gesellschaft richtete für das Geschäftsjahr 2016/17 keine variable Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung aus, so dass keine Abstimmung gemäss Artikel 37 Abs. 2 der Statuten der Gesellschaft notwendig ist. 5.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht Der Verwaltungsrat beantragt, im Sinne einer Konsultativabstimmung, die Gutheissung des Vergütungsberichtes der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/17. 6 Wahlen betreffend den Verwaltungsrat 6.1 Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt je die Wiederwahl von - Dr. Volkert Klaucke, - Dr. Doraiswamy Srinivas, - David Quint, und - Markus Müller

3 als Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018. 6.2 Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Volkert Klaucke als Präsident des Verwaltungsrates für eine Amtszeit von einem Jahr bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018. 6.3 Wahl der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses Der Verwaltungsrat beantragt je die Wiederwahl von Dr. Volkert Klaucke, David Quint und Markus Müller als Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses des Verwaltungsrates für eine Amtszeit von einem Jahr bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018. 7 Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle der Gesellschaft für eine Amtszeit von einem Jahr bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018. 8 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Roger Groner als unabhängiger Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für eine Amtszeit von einem Jahr bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2018. 9 Kapitalherabsetzung und Nennwertrückzahlung Der Verwaltungsrat beantragt: 1. das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 143'594'058.00 um CHF 7'557'582.00 auf CHF 136'036'476.00 herabzusetzen, indem der Nennwert jeder Namenaktie der Gesellschaft von CHF 9.50 um CHF 0.50 auf CHF 9.00 reduziert wird, und den Aktionären CHF 0.50 pro Aktie zurückzuzahlen; 2. jedem Aktionär anzubieten, die Rückzahlung nach Wahl in bar oder in zusätzlichen Aktien der Gesellschaft (bestehende eigene Aktien) zu erhalten. Aktionäre können bezüglich aller oder eines Teils der von ihnen gehaltenen Aktien wählen,

4 zusätzliche Aktien in Abgeltung ihrer entsprechenden Rückzahlungsberechtigung zu erhalten. Der Anspruch auf Aktien wird berechnet, indem der massgebliche Betrag der Rückzahlungsberechtigung durch den Betrag geteilt wird, der 95% des arithmetischen Durchschnitts der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der Aktien der Gesellschaft an der SIX Swiss Exchange während einer Periode von 10 Handelstagen entspricht, endend am letzten Tag, an dem die oben erwähnte Wahl vorgenommen werden kann. Bruchteile von Ansprüchen auf Aktien werden nicht berücksichtigt. Aktionäre der Gesellschaft erhalten die Rückzahlung in bar, soweit sie der Gesellschaft nicht gemäss den vom Verwaltungsrat zu erlassenden Instruktionen anzeigen, dass sie die Rückzahlung in zusätzlichen Aktien zu erhalten wünschen. Die Wahl ist der Gesellschaft in der Zeit zwischen dem 6. Dezember und dem 19. Dezember 2017 (vorbehältlich einer Verlängerung durch den Verwaltungsrat) anzuzeigen. Der Verwaltungsrat legt auch die weiteren Einzelheiten und Bedingungen für die Rückzahlung fest, insbesondere den Stichtag und das Zahlungs- und Lieferungsdatum; Im Zeitpunkt dieser Einladung haben Aktionäre, welche insgesamt 10'447'101 Aktien der Gesellschaft halten (einschliesslich von 3'748'124 Aktien, an denen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Gesellschaft sowie diesen nahe stehende Personen direkt oder indirekt wirtschaftlich berechtigt sind), gewählt, ihre Rückzahlung (sofern von der ordentlichen Generalversammlung beschlossen) in Aktien zu erhalten. 3. festzustellen, dass aufgrund des Prüfungsberichts, welcher nach Massgabe von Art. 732 Abs. 2 des Schweizer Obligationenrechts ("OR") erstellt wurde, die Forderungen der Gläubiger trotz der Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind; 4. nach der Durchführung der Kapitalherabsetzung den ersten Absatz des Artikels 3 der Statuten wie folgt abzuändern: "Artikel 3 1 Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 136'036'476.00 eingeteilt in 15'115'164 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 9.00. Das Aktienkapital ist vollständig liberiert." 5. nach der Durchführung der Kapitalherabsetzung den jeweils ersten Absatz der Artikel 3a, 3b und 3c der Statuten wie folgt abzuändern: "Artikel 3a 1 Das Aktienkapital der Gesellschaft erhöht sich im Maximalbetrag von CHF 13'603'644.00 durch Ausgabe von maximal 1'511'516 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 9.00 infolge der Ausübung von Optionsrechten, welche den Mitgliedern des Verwaltungsrates oder des Managements und Beratern der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften gewährt werden."

5 "Artikel 3b 1 Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 54'414'594.00 erhöht durch Ausgabe von maximal 6'046'066 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 9.00 infolge der Ausübung von Wandel- oder Optionsrechten, welche Anleihensobligationären oder anderen Gläubigern der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften gewährt wurden oder werden." "Artikel 3c 1 Der Verwaltungsrat kann das Aktienkapital der Gesellschaft bis zum 27. September 2018 um maximal CHF 68'018'238.00 erhöhen durch Ausgabe von maximal 7'557'582 voll zu liberierenden zusätzlichen Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 9.00. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist zulässig." Die übrigen Teile der Artikel 3a, 3b und 3c bleiben unverändert. Die Kapitalherabsetzung kann nur nach Publikation der Aufforderung an die Gläubiger gemäss Art. 733 OR durchgeführt werden. Diese Aufforderung wird nach der Generalversammlung dreimal im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Gläubiger können innert zwei Monaten nach dem Datum der dritten und letzten Publikation ihre Forderungen anmelden und Befriedigung oder Sicherstellung verlangen. Das Aktienkapital kann erst herabgesetzt werden, nachdem die zweimonatige Frist abgelaufen ist und alle angemeldeten Forderungen befriedigt oder sichergestellt worden sind. Die Rückzahlung des Nennwerts an die Aktionäre unterliegt nicht der Schweizer Verrechnungssteuer. Die weiteren Einzelheiten und Bedingungen für die Rückzahlung (falls von der ordentlichen Generalversammlung beschlossen) werden auf der Website der Gesellschaft (www.arundel-ag.com) bekannt gemacht. Gegenwärtig ist vorgesehen, dass die Aktien der Gesellschaft ab dem 5. Dezember 2017 an der SIX Swiss Exchange ex-rückzahlung gehandelt würden, dass qualifizierende Aktionäre, die per 6. Dezember 2017 Aktien halten, während einer an diesem Datum beginnenden Wahlfrist ihre Wahl treffen könnten, und dass Zahlung und Lieferung von Aktien an einem noch festzulegenden Datum im Januar 2018 erfolgen würden. 10 Teilrevision der Statuten 10.1 Löschung von Artikel 4 Abs. 3 (Eintragungsbeschränkung) Artikel 4 Abs. 3 der Statuten betrifft die Möglichkeit, Aktionären, welche die Grenze von 2% der Gesamtzahl der im Handelsregister eingetragenen Aktien der Gesellschaft überschreiten, die Eintragung als Aktionär mit Stimmrecht zu verweigern. Der Verwaltungsrat beantragt, Artikel 4 Abs. 3 der Statuten ersatzlos zu streichen und die nachfolgenden Absätze von Artikel 4 entsprechend neu zu nummerieren.

6 10.2 Änderung von Artikel 7 (Opting out von der Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots) Der Verwaltungsrat beantragt, Artikel 7 der Statuten (Opting out) wie folgt zu ändern, um eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung zu reflektieren. "Artikel 7 Der Erwerb von Beteiligungspapieren der Gesellschaft, ob direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, begründet, unabhängig von der Anzahl der mit den erworbenen Beteiligungspapieren verbundenen Stimmrechte, keine Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots im Sinne von Artikel 135 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes." 10.3 Löschung der Artikel 42 und 43 (historische Transaktionen) Die Artikel 42 und 43 der Statuten beziehen sich auf eine Sacheinlage sowie eine beabsichtigte Sachübernahme der Gesellschaft, welche beide in der Vergangenheit liegen. Der Verwaltungsrat beantragt, die Artikel 42 und 43 der Statuten ersatzlos zu streichen und den nachfolgenden Artikel 44 entsprechend neu zu nummerieren - - - Unterlagen Der Lagebericht, der Vergütungsbericht, die Jahresrechnung der Gesellschaft und die Konzernrechnung sowie die zugehörigen Berichte der Revisionsstelle können ab dem 25. August 2017 am Sitz der Arundel AG, Bleicherweg 66, CH-8002 Zürich (Schweiz), eingesehen oder per Post (an die vorstehende Adresse), telefonisch (Tel.: +41 (0)44 280 50 68) oder per E-Mail an rbeney@arundel-ag.com bestellt werden. Sie können auch auf der Website der Gesellschaft (www. arundel-ag.com; Rubrik "News") eingesehen werden. Zulassung Namenaktionäre, welche am 4. September 2017 im Aktienbuch der Gesellschaft als Aktionäre mit Stimmrecht eingetragen sind, können die Zutrittskarten vom 5. September 2017 bis und mit 11. September 2017 telefonisch (Tel.: +44 20 7766 7000, bitte verlangen Sie Frau Sian Morgan), per E-Mail an rbeney@arundelag.com oder per Post (Arundel AG, Bleicherweg 66, CH-8002 Zürich) bestellen. In

7 der Zeit vom 5. September 2017 bis und mit 19. September 2017 werden keine Eintragungen von Namenaktien im Aktienbuch vorgenommen. Vertretung Aktionäre, welche an der Generalversammlung nicht persönlich teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen: durch eine andere Person (die nicht Aktionär zu sein braucht), welche sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen kann; oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Dr. Roger Groner, Rechtsanwalt, Tödistrasse 52, CH-8002 Zürich (Tel.: +41 (0)44 283 29 24). Ein Vollmachtformular für die Erteilung von Vollmachten und Stimminstruktionen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder an eine andere Person wird mit jeder bei der Gesellschaft bestellten Zutrittskarte (siehe oben) mitgeliefert. Aktionäre, welche den unabhängigen Stimmrechtsvertreter in elektronischer Form bevollmächtigen möchten, werden höflich gebeten, dies bei der Bestellung der Zutrittskarte zu vermerken und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Sie erhalten dann ein elektronisches Vollmachtformular mit Instruktionen zur Vorgehensweise. Vollmachten an andere Personen als den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können nicht in elektronischer Form erteilt werden, sondern nur schriftlich. Zürich, 17. August 2017 Der Verwaltungsrat der Arundel AG