Ärztliche Versorgung in Sundern Ansgar von der Osten KVWL 20.03.2018
Übersicht 1. Die Situation der vertragsärztlichen Versorgung in Sundern aus Sicht der Bedarfsplanung 2. Was sucht der ärztliche Nachwuchs? 3. Was ist bei einer Praxisabgabe zu beachten? 4. Kooperationsformen 5. Beispiele aus der Praxis 6. Förderung durch die KVWL Seite: 2 1.3.9 vdo
Verteilung der hausärztlichen Versorgung in WL Seite: 3 1.3.9 vdo
Entwicklung der hausärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe Obwohl die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen Versorgung seit 2015 sogar zugenommen hat, ist das Versorgungsangebot rückläufig. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte sind nur noch in Teilzeit tätig. Dies betrifft alle Altersgruppen. Seite: 4
Altersstruktur der Hausärzte in Westfalen-Lippe 1200 1000 934 893 986 965 889 864 800 Anzahl absolut 600 400 405 362 592 552 626 579 363 329 200 197 176 0 37 34 <35 35 39 40 44 45 49 50 54 55 59 60 64 65 69 >=70 Alterskohorten in Jahren Köpfe Versorgungsaufträge Seite: 5 1.3.9 vdo
Hausärztliche Planung: Der Mittelbereich Sundern Seite: 6
Hausärztliche Versorgung im Mittelbereich Sundern Ortschaft EW MZ Soll Ist VG Ärzte Sundern MB 28.166 1.671 17,0 16 94,9 16 Sundern 28.166 1.671 16,9 16 94,9 16 Allendorf - 1 1 Altenhellefeld - 1 1 Hachen - 3 3 Hagen - Langscheid - 1 1 Sundern - 10 10 VG = Versorgungsgrad Seite: 7
Altersstruktur der Hausärzte im HSK Seite: 8
Facharztanerkennungen Allgemeinmedizin in Westfalen-Lippe Seite: 9 1.3.9 vdo
Wohnortnahe fachärztliche Versorgung im HSK Seite: 10
Wohnortnahe fachärztliche Versorgung in Sundern Allgemeine fachärztliche Versorgung in Sundern, Fachgebiet Ort EW MZ Ist Ärzte Augenärzte Sundern 28.166 20.238 1 1 Chirurgen Sundern 28.166 39.578 0 0 Frauenärzte Sundern 14.013 6.088 2 2 Hautärzte Sundern 28.166 39.809 0 0 HNO-Ärzte Sundern 28.166 31.684 1 1 Kinderärzte Sundern 4.819 3.859 1 1 Nervenärzte Sundern 28.166 31.020 1,25 3 Orthopäden Sundern 28.166 23.652 1 1 Urologen Sundern 28.166 46.306 0 0 Ortschaft EW MZ Ist Ärzte Psychotherapeuten HSK Sundern MB 28.166 5.953 5,5 6 Seite: 11
Umfrage Medizinstudierende Hartmannbund 2012 Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 12
Berufsziel bei Medizinstudierenden Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 13 vdo
Niederlassungstyp bei Medizinstudierenden Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 14 vdo
Umfrage Assistenzärzte Hartmannbund 2017 Quelle: Hartmannbund, 2017 Seite: 15 Ines Dickmann 03.08.2017
Voraussetzung für Landarzttätigkeit Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 16 vdo
Praxisabgabe in offenen und gesperrten Planungsbereichen Seite: 17
Praxisübergabe langfristig planen ca. 10-7Jahre Hospitation von Studierenden ca. 7 6 Jahre Famulatur ca. 6-5 Jahre Praktisches Jahr ca. 5-2 Jahre Weiterbildung Vermittlungsliste Abgeberliste Praxisbörsentag ca. 1 ½ Jahr Gemeinsames Beratungsgespräch Praxisübernahme ca. ½ Jahr Anstellung in der Praxis Vertretung Übergangslösung Seite: 18
Praxisübergabe Suche nach einem möglichen Nachfolger frühzeitig beginnen Praxisbörsentag Umfassendes Beratungsangebot (Praxisberatung, Service- Center, Honorarberatung) Vermittlungsliste Abgeberliste in offenen Planungsbereichen Praxisbörse der KVWL Consult (Internet): Kostenlose Anzeigenschaltung Aktuell werden rund 800 Ärzte- und Psychotherapeuten in der Vermittlungsliste geführt Seite: 19 vdo
Hausarztpraxen in Sundern 3 hausärztliche Gemeinschaftspraxen 3 Ärzte in Hachen 2 Ärzte in Sundern 2 Ärzte in Sundern 1 Gemeinschaftspraxis mit einem Hausarzt und einem Fachinternisten 1 Fachinternistenpraxis mit einer angestellten Hausärztin 6 Einzelpraxen Seite: 20
Nachwuchs sucht kooperative Praxisformen Seite: 21 1.3.9 vdo
Welche Kooperationsformen gibt es? Organisationsgemeinschaft Berufsausübungsgemeinschaft Sonstige Praxisgemeinschaft Gemeinschaftspraxis Praxis mit Angestellten Apparategemeinschaft MVZ mit zugelassenen Ärzten MVZ mit Angestellten Jobsharing-Gemeinschaftspraxis Jobsharing-Anstellung MVZ mit MVZ, GP mit MVZ Assistententätigkeit Seite: 22
Berufsausübungsgemeinschaften = Gemeinschaftspraxis Unter allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern möglich (Ärzte, Psychotherapeuten, MVZ) fachgebietsgleich und fachgebietsübergreifend Örtlich und überörtlich, auch planungs- und KV-bereichsübergreifend Genehmigung durch den Zulassungsausschuss Schriftlicher Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Gemeinsamer Patientenstamm Gemeinsame Abrechnung Rechte und Pflichten der Partner Rund 50 % aller Haus- und Fachärzte in WL arbeiten in einer Einzelpraxis Seite: 23
Vorteile der Gemeinschaftspraxis Kollegialer Austausch Gegenseitige Vertretung (bei Fachgleichheit) Arbeitszeiten frei regelbar Teilung der Verwaltungslast Urlaube besser planbar Vertretung im Krankheitsfall/Fortbildung etc. Ausgaben und Risiken werden gemeinsam getragen Möglichkeit der Spezialisierung durch verschiedene Schwerpunkte gegenseitige Entlastung und Unterstützung höhere Lebensqualität Synergieeffekte Kosteneinsparungen Nachwuchsgewinnung Seite: 24
Medizinische Versorgungszentren MVZ haben bezüglich der Bedarfsplanung oder der Abrechnung keine Vorteile gegenüber Vertragsarztpraxen. Sie können wie eine Praxis auch Teil einer (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft werden und sie können Filialen betreiben. Was unterscheidet sie also von der Arztpraxis? Gründungsberechtigung für Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, Kommunen Rechtsform: Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft oder GmbH möglich. Ein Vertragsarzt könnte ein MVZ unabhängig von seiner eigenen Praxis betreiben MVZ-Gründung mit einer einzigen Fachgruppe möglich (mindestens ein Versorgungsauftrag und mindestens zwei Ärzte) Seite: 25
Teilzulassung 95 Abs. 3 SGB V, 19a Ärzte-ZV Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Versorgungsauftrag halbieren. 1. Möglich bei Neuzulassung oder nachträglich (Reduktion) 2. Halbierung vertragsärztlicher Pflichten (Präsenzpflicht; mehr Raum für Nebentätigkeiten) 3. Die Ausschreibungs- oder Übertragungsfähigkeit eines halben verzichteten Praxissitzes ist möglich und erfolgt analog der Übergabe von Arztsitzen. Rund 10 % aller Haus- und Fachärzte in WL arbeiten in einer Teilzulassung Seite: 26
Angestellter im ambulanten Sektor Anstellung bei Vertragsärzten und MVZ mit eigenem Versorgungsauftrag (Nicht: Assistent) Es gilt die Bedarfsplanung: Freie Anstellungsmöglichkeit in offenen Planungsbereichen Umwandlung einer Zulassung in eine Anstellung (Achtung: Drei-Jahres- Frist) Übernahme einer ausgeschriebenen Praxis mit einem Angestellten Fachgebietsübergreifend möglich (Achtung: Steuerrecht) Freies Nachbesetzungsrecht des Praxisinhabers Zeitliche Flexibilität der Anstellung 0-10 Wochenstunden 25 % 11-20 Wochenstunden 50 % 21-30 Wochenstunden 75 % > 30 Wochenstunden 100 % 16 % aller Haus- und Fachärzte in WL arbeiten als angestellte Ärzte Seite: 27 1.3.9 vdo
Wie aus einer Anstellung wieder eine Zulassung wird 95 Abs. 9 SGB V i. V. m. 32b ÄZV Angestellte Ärztinnen und Ärzte mit Anrechnung auf die Bedarfsplanung können die Anstellung in eine Zulassung umwandeln, sofern sie mit einem halben oder ganzen Versorgungsauftrag an der Versorgung teilnehmen Antragsteller ist der anstellende Vertragsarzt Der angestellte Arzt wird automatisch Inhaber der Zulassung, sofern der anstellende Arzt kein Ausschreibungsverfahren beantragt. Seite: 28 1.3.9 vdo
Assistenten im Rahmen einer Übergangslösung 32 Abs. 2 S. 3 Ä-ZV: Assistentenbeschäftigung: Die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten ist auch nach Abschluss der Weiterbildung zulässig für die Zeit bis zur Entscheidung über den (Zulassungs-/Anstellungs-)Antrag durch den Zulassungsausschuss. Der Vorstand der KVWL genehmigt einen Assistenten im Rahmen einer Übergangslösung für bis zu maximal zwei Quartale Assistent arbeitet in der Praxis ohne eigene Abrechnungsnummer mit Zweck: Kennenlernphase, Vorbereitung zur Beschlussfassung durch den Zulassungsausschuss Praxisinhaber stellt Antrag an die Abteilung Arztregister/Zulassungsausschuss Seite: 29 1.3.9 vdo
Nebentätigkeiten 20 Abs. 1 ÄZV: Ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere, nicht ehrenamtliche Tätigkeit steht der Eignung als Vertragsarzt entgegen, wenn der Arzt wegen dieser Tätigkeit nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht und Sprechstunden zu üblichen Zeiten anbieten kann. Vertragsärzte dürfen auch in Krankenhäusern tätig sein: Anstellung oder Kooperation gilt für zugelassene Krankenhäuser nach 108 SGB V gilt auch für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach 111 SGB V Auch die gleichzeitige Anstellung in Krankenhaus und MVZ oder Krankenhaus u. Vertragsarztpraxis ausdrücklich erlaubt. Seite: 30 1.3.9 vdo
Möglichkeiten der Kooperation P P P P P Seite: 31
Möglichkeiten der Kooperation: Ärztehaus P P P P P Praxen legen Standorte zusammen, bleiben aber Einzelpraxen. Organisationsgemeinschaft, wenig Flexibilität P P P Ärztehaus Seite: 32
Möglichkeiten der Kooperation Bildung von Gemeinschaftspraxen durch 1.) Standortzusammenlegung, 2.) überörtlich P P P P P GP GP GP Seite: 33
Möglichkeiten der Kooperation Anstellung eines weiteren Arztes P P P P P GP GP GP Anstellung Seite: 34
Möglichkeiten der Kooperation Anstellung eines weiteren Arztes und Betrieb des alten Praxisstandortes als Filialpraxis. P P F P P GP GP GP Anstellung Seite: 35
Möglichkeiten der Kooperation Anstellung mit Gründung einer Versorgerfiliale P P F P P GP GP GP Seite: 36
Möglichkeiten der Kooperation Einrichtung von MVZ mit angestellten Ärzten P P P P P MVZ MVZ Seite: 37
Möglichkeiten der Kooperation Verbindung zweier MVZ zu einer überörtlichen BAG P P P P P MVZ MVZ Seite: 38
Möglichkeiten der Kooperation Wer darf ein MVZ betreiben? P P P P P MVZ Rathaus Krankenhaus Seite: 39
Mögliche Schritte in eine Kooperation Partner vorhanden Kooperationsziele Rechtsform und Vertrag Standort(e) Haftungsfragen Honorarverteilung Investitionen Praxisorganisation Personalführung Regeln für die Beendigung Partner aufbauen Anstellung eines Arztes z. B. Assistent z. B. Angestellter Umwandlung in eine Zulassung und Partnerschaft Nutzen Sie die umfangreichen Beratungsangebote der KVWL! Seite: 40
Praxisbeispiel Bödefeld (Mittelbereich Schmallenberg) einzige hausärztliche Praxis in Bödefeld (Schmallenberg) schließt (2015) 15 bis 20 km Entfernung bis zu nächsten Hausarztpraxis Aufbau einer Versorgerfiliale in Bödefeld durch Gemeinschaftspraxis in Erndtebrück Bödefeld Erndtebrück Gemeinschaftspraxis Versorgerfiliale 3 rotierende Ärzte (2 Ärzte mit Zulassung und 9 ein Arzt in Anstellung) Gemeinschaftspraxis 5 tätige Ärzte (3 Ärzte mit eigener Zulassung, 2 Ärzte in Anstellung) Seite: 41 1.3.9 vdo
Praxisbeispiel Kreuztal große hausärztliche Praxis in Kreuztal - Fellinghausen droht zu schließen hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Kreuztal - Krombach gründet im Juli 2016 Filialpraxis im Ortsteil Fellinghausen Kreuztal- Fellinghausen Einzelpraxis A ein zugelassener Arzt und eine Ärztin in Anstellung Kreuztal- Krombach Gemeinschaftspraxis 2 zugelassene Ärzte Filialpraxis A 4 Ärzte (2 Ärzte in Anstellung und 2 zugelassene Ärzte) Gemeinschaftspraxis 2 zugelassene Ärzte Seite: 42 1.3.9 vdo
Fördermaßnahmen der KVWL KVWL Förderverzeichnis Patenschaft vor Niederlassung Patenschaft Verordnungsmanagement Famulatur Förderung Weiterbildung grundversorgende Fächer Workshopreihe PRAXISSTART Beratung & Unterstützung Praxismanagement Praktisches Jahr Weiterbildung Allgemeinmedizin Honorarberatung Praxisberatung InKo- und BWL- Beratung Seite: 43 vdo
Förderverzeichnis der KVWL Seite: 44
Angebote der KVWL nutzen Persönliches Beratungsgespräch (Praxisberatung 0231-9432-9400; praxisberatung@kvwl.de) Vermittlungsliste der KVWL Beantragen Sie einen Auszug für Ihre Fachgruppe Abgeberliste in offenen Planungsbereichen Lassen Sie sich auf die Liste setzen Praxisbörsentag (21.04.2018) Inserieren Sie selbst, sondieren Sie die Angebote und nehmen Sie Kontakt auf KV-Börse (www.kv-boerse.de) Schalten Sie kostenlos ein Online-Inserat Übergangslösung bis zur Praxisübergabe/Anstellung/Gründung einer GP Seite: 45
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.