Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze

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Transkript:

Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze Anlagenbetreiber: Vorname, Name Straße, Hausnr., PLZ, Ort Für die Auszahlung der Einspeisevergütung gilt gemäß Umsatzsteuergesetz folgende Steuernummer: _ / _ / _ Finanzamt (Ort) oder USt-Identifikationsnummer: Hiermit erkläre ich/erklären wir, dass ich/wir kein Unternehmer im Sinne des 2 Abs.1 UStG bzw. dass ich/wir Kleinunternehmer gemäß 19 Abs.1 UStG bin/sind (d.h. keine Umsatzsteuer-Auszahlung). oder Hiermit erkläre ich/erklären wir, dass ich/wir Unternehmer im Sinne des 2 Abs.1 UStG bin/sind. Die Besteuerung der Umsätze erfolgt nach der Regelbesteuerung gemäß 12 UStG (19% - Stand: 01.01.2007) Zusatzbestimmung Der Anlagenbetreiber verpflichtet sich, eine Änderung seiner steuerlichen Verhältnisse (z.b. Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer) umgehend dem Netzbetreiber mitzuteilen. Ebenfalls wird der Anlagenbetreiber eine nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes unberechtigt ausgewiesene und vom Netzbetreiber bezahlte Umsatzsteuer an den Netzbetreiber zurückbezahlen. (Ort, Datum) (Unterschrift Anlagenbetreiber)

Erläuterungen zur Besteuerung der Umsätze Unternehmereigenschaft nach 2 Abs. 1 UStG Unternehmer im Sinne des UStG ist, wer eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Der Betreiber einer Eigenerzeugungsanlage gilt somit umsatzsteuerlich als Unternehmer. Regelbesteuerung ( 12 UStG) Der Unternehmer unterliegt den allgemeinen Vorschriften des UstG, insbesondere bezüglich des Ausweises und der Abführung der Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19%) und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Kleinunternehmer ( 19 Abs. 1 UStG) Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 17.500 Euro und einem laufenden Umsatz von weniger als 50.000 Euro unterliegen grundsätzlich nicht der Besteuerung. Der Kleinunternehmer weist keine Umsatzsteuer aus und hat keine Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer. Option zur Regelbesteuerung ( 19 Abs. 2 UStG) Der Kleinunternehmer kann freiwillig zur Regelbesteuerung ( 12 UStG) optieren und sich so den allgemeinen Vorschriften des UStG unterwerfen. Er ist an diese Option 5 Jahre gebunden.

Bankverbindung mit SEPA-Lastschriftmandat Die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG ermächtigt die Stadtwerke Erding GmbH, Am Gries 21, 85435 Erding, Gläubiger-ID DE89ZZZ00000322153 die gesetzlich verankerte Einspeisevergütung auf das unten genannte Konto zu überweisen und ist bis auf Widerruf berechtigt, Überzahlungen vom unten genannten Konto abbuchen zu lassen. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Stadtwerke Erding GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtwerke Erding GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Anlagenschlüssel: Name, Vorname: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Straße/Nr. der Anlage: PLZ/Ort der Anlage: Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: Ort, Datum: BIC: _ Unterschrift des Anlagenbetreibers/Kontoinhabers:

Fragebogen EEG-Eigenversorgung Anlagenbetreiber: Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ Ort Anlagenstandort: Straße Hausnummer PLZ Ort EEG-Umlagepflicht für Neuanlagen (Inbetriebnahme i.d.r. ab 01.08.2014) zur Eigenversorgung Für Strom aus Anlagen, die zur Eigenversorgung genutzt werden, sind Anschlussnetzbetreiber nach 61 Abs. 1 EEG 2014 in Verbindung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) verpflichtet, für die Eigenversorgung den gesetzlich festgelegten Anteil der jeweils geltenden EEG-Umlage zu erheben. Begriffsdefinition im EEG: Eigenversorgung der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Wichtig für die Voraussetzung der Eigenversorgung ist, dass Anlagenbetreiber und Letztverbraucher personenidentisch sind. Bitte zutreffendes ankreuzen: Anlagenbetreiber und Letztverbraucher sind personenidentisch. Es handelt sich um eine Eigenversorgung im Sinne des EEG. Der selbst- bzw. eigenverbrauchte Strom beträgt weniger als 10.000 kwh pro Kalenderjahr. Sollte sich der Eigenverbrauch zu einem späteren Zeitpunkt auf über 10.000 kwh pro Kalenderjahr erhöhen, z.b. aufgrund der Installation eines Stromspeichers, so teilt dies der Anlagenbetreiber der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG mit. Der selbst- bzw. eigenverbrauchte Strom kann mehr als 10.000 kwh pro Kalenderjahr betragen. Spätestens zum 28. Februar des Folgejahres teilt der Anlagenbetreiber der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG den tatsächlichen Eigenverbrauch mit. gilt nur für Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 10 kw(p) Anlagenbetreiber und Letztverbraucher sind nicht personenidentisch bzw. es werden weitere Letztverbraucher versorgt. Es handelt sich nicht um eine Eigenversorgung im Sinne des EEG. (Hinweis: In diesem Fall ist für die Erhebung der EEG-Umlage die TenneT TSO GmbH / Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth / Tel.: 0921/50740-0 zuständig.) Sollten sich Änderungen bei den vorgenannten Positionen ergeben, so teilt diese der Anlagenbetreiber der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG mit., den Ort Datum Unterschrift Anlagenbetreiber

Fragebogen EEG-Eigenversorgung Hinweise zu weiteren gesetzlichen Grundlagen und weiterführende Informationen 7 Ausgleichsmechanismusverordnung regelt die Erhebung der EEG-Umlage von Letztverbrauchern und Eigenversorgern Empfehlungsverfahren 2014/31 der Clearingstelle EEG beschreibt Einzelfragen zur Anwendung des 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen (Anmerkung: Grundsätzlich kann bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7,69 kwp von einer Stromerzeugung und damit einem Eigenverbrauch von weniger als 10.000 kwh ausgegangen werden.) Details sind den jeweiligen Dokumenten zu entnehmen, diese sind im Internet veröffentlicht. Die nachstehende Grafik stellt einen Überblick dar.