Der Vorsorgeauftrag. Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern

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Transkript:

Der Vorsorgeauftrag Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern

Herzlich Willkommen! Einleitung Notwendigkeit eines Vorsorgeauftrags Inhalt Aufbewahrung Wirksamkeit Vorgehen der KESB Situation ohne Vorsorgeauftrag Vollmacht als Alternative? Fazit 2

Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag? Vorsorge für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit (z.b. Krankheit / Unfall / Alter) Vorausschauende Regelung zentraler Lebensfragen und Vertretung Bestimmen einer nahestehenden Person (natürliche oder juristische Person) 3

Wer kann einen Vorsorgeauftrag errichten? Jede handlungsfähige Person! Volljährigkeit Urteilsfähigkeit 4

Was kann ich in einem Vorsorgeauftrag regeln? Auftraggeber und beauftragte Person/Ersatzperson Aufgabenbereiche: - Personensorge - Vermögenssorge - Rechtsverkehr 5

Wie muss ich einen Vorsorgeauftrag verfassen? Form: vollständig eigenhändig verfasst oder öffentlich beurkundet durch Notar (kostenpflichtig), Datum und Unterschrift Jederzeit widerrufbar

Wo soll ich den Vorsorgeauftrag aufbewahren? Hinterlegung frei wählbar (z.b. bei Angehörigen) Hinterlegung bei KESB möglich, aber nicht zwingend (kostenpflichtig) Hinterlegungsort kann beim Zivilstandsamt eingetragen lassen werden 7

Wann wird der Vorsorgeauftrag wirksam? Erst bei Urteilsunfähigkeit Inkraftsetzung durch KESB nötig 8

Wer entscheidet und wie geht die KESB vor? 9

KESB Bezirk Affoltern 10

Vorgehen Beispiel: 85-jährige Frau, verwitwet und infolge demenzieller Erkrankung urteilsunfähig, Aufenthalt im Pflegeheim, Vorsorgeauftrag errichtet, Tochter als Vorsorgebeauftragte, Hausverkauf steht an Tochter reicht Vorsorgeauftrag zur Inkraftsetzung ein KESB prüft: - Eintritt Urteilsunfähigkeit - Gültigkeit der Errichtung - Eignung der beauftragten Person Entscheid KESB Keine weitere Aufsicht durch die Behörde und nur noch Intervention, wenn Interessen der betroffenen Person nicht gewahrt sind 11

Wie ist die Situation ohne Vorsorgeauftrag? Vertretung durch Ehegatte/eingetragene/r Partner/in bei alltäglichen Entscheiden und Geschäften Vollmacht Prüfung Errichtung massgeschneiderte Beistandschaft durch KESB 12

Vollmacht als Alternative? Vollmacht bereits ab Erteilung wirksam Geltung über Urteilsunfähigkeit hinaus festlegbar geringere formelle Voraussetzungen für die Errichtung einer Vollmacht als für Vorsorgeauftrag ABER: Banken/Versicherungen und Institutionen akzeptieren häufig keine Vollmacht mehr, die über Urteilsunfähigkeit hinaus wirksam sein soll Erhöhte Sicherheit beim Vorsorgeauftrag gegenüber Vollmacht aufgrund Miteinbezug Behörde => Individuelle Situation prüfen! 13

Fazit Erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag. Überlegen Sie sich, welche Geschäfte enthalten sein sollen (Wohneigentum, Vermögen in Wertschriften oder Immobilien). Sprechen Sie sich mit der Person ab, die Sie einsetzen wollen. Klären Sie, ob Sie sie bereits bevollmächtigt haben (Generalvollmacht, Bankvollmacht, gemeinsames Konto). Halten Sie im Vorsorgeauftrag fest, ob und wie die Person entschädigt wird. Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag an einem Ort auf, an dem Angehörige ihn finden. Bezeichnen Sie den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt. Lassen Sie sich beraten (Pro Senectute, Anwalt/Notar etc.). 14

Vorlagen und Beratung Es gibt nicht «die» Vorlage. Beispiele finden sich im Internet: - Docupass (Pro Senectute) - www.guider.ch (Beobachter) - Beratung durch Anwalt/Notar - generelle Auskunft KESB (keine Beratungsstelle) - etc. 15

Zum Nachlesen Merkblatt Vorsorgeauftrag Merkblatt Vollmacht http://www.kesb-zh.ch/vorsorgeauftrag KESB Broschüre Art. 360 369 Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 398 ff. Obligationenrecht (OR) 16

Vielen Dank für Ihr Interesse! 17