Wer sind wir und was machen wir? Teil des Landratsamtes Verwaltung Bettina Daisenberger, 08821/751-216 Doris Neuner, 08821/751-307 Technik Norbert Lemke, 08821/751-206 Hans-Martin Heidler, 08821/751-369 Immissionen... auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen... 3 Abs. 2 BImSchG Aufgabe Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. 1 Abs. 1 BImSchG 1
Was sind Jugendspieleinrichtungen? Streetballplatz Foto Kjb Hof 2
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Immissionsschutz Niedrigseilgarten Foto Heidler 3
Welche Verfahren gibt es? Bebauungsplan oder Baugenehmigung Bebauungsplan Wird von der Gemeinde unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden meist für ein größeres Gebiet aufgestellt. Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:... die Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen; 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Vorteile: Öffentliches Verfahren, bei dem sich jeder einbringen kann. Standort der Kinder- und Jugendspieleinrichtung frühzeitig und dauerhaft erkennbar. Maßnahmen über das Grundstück mit den Spielgeräten hinaus möglich. Aber: Nur allgemeine, keine konkreten, unmittelbare geltenden Festlegung z. B. von Nutzungszeiten 4
Bebauungsplan oder Baugenehmigung Baugenehmigung Baugenehmigungspflicht. Prüfungsumfang auch Immissionsschutz... Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden 22 BImSchG Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Grundsatz: Vorhaben zulässig abhängig vom jeweiligen Gebiet, in dem es verwirklicht werden soll. Aber Vorhaben verursacht unzumutbar Belästigungen oder Störungen 15 Abs. 1 BauNVO 5
Was sind die gesetzlichen Grundlagen? Grundsatz Bundesimmissionsschutzgesetz Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und richtwerte nicht herangezogen werden. 22 Abs. 1a BImSchG Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden 1 Abs. 1 18. BImSchV 6
Besonderheit Bayern Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es gilt für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen. Nicht erfasst sind andere Anlagen für soziale Zwecke sowie Sportanlagen. Art 1 KJG 7
Was heißt das? Die beim Spielen erzeugten Geräusche sind als sozialadäquat hinzunehmen Nutzer überwiegend Jugendliche (Personen zwischen 14 18 Jahren) Es spielt keine Rolle, woher die Nutzer kommen (kein Einzugsbereich) Egal, ob kommerziell oder privat Beurteilung wie Sportanlagen ohne Ruhezeiten Richtwerte untergliedert nach Tag- (6.00 22.00 Uhr) und Nachtzeit und Gebieten (Wohn- bis Gewerbegebiet) Aber nicht jede Freizeitgestaltung z. B. Grillplatz gedeckt Betrieb 7.00 22.00 Uhr kein 24h-Betrieb Für eine Beurteilung wird anhand der Betriebsbeschreibung und der Situation eine Prognose erstellt 8
Was sind mögliche Konfliktpunkte? Durch Nutzerkreis Nutzungsmissbrauch Grillen statt spielen Bei Ballspielplätzen: Probleme mit Bällen außerhalb der Anlage 9
Was passiert bei Konflikten? Ein oder mehrmalige (max. 3malige) Messung Wo? Beim Beschwerdeführer, das kann ein anderer sein, als der Punkt bei dem es am Lautesten ist ( Immissionsort) Einen halben Meter vor dem geöffneten Fenster des nächstgelegenen (in Bezug auf den Beschwerdeführer) zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeigneten Raum (Schlaf-, Kinderzimmer, Büro) Wie lange? Repräsentativer Zeitraum, Werte werden abhängig von den Angaben zur Nutzung hochgerechnet Was noch? Gegebenenfalls Zuschläge Tonhaltigkeit (Einzeltöne innerhalb des Geräuschs) Impulshaltigkeit (starke Änderungen innerhalb des Geräuschs), Informationshaltigkeit (das Geräusch hat Inhalt) 10
Technischer Teil 11
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Aussagen zu verschiedenen Anlagen von Abenteuerspielplatz bis Zirkusse 16
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Was kann man tun? Nachbarn frühzeitig einbeziehen Rat bei Sachverständigenbüro oder Behörde suchen, um Stand der Technik zur Lärmminderung auch bei Geräten sicherzustellen, technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, Vorkehrungen für eine bestimmungsgemäße Nutzung zu treffen: für die geplante Zielgruppe geeignete Geräte anschaffen Nutzungszeiten bekanntgeben Zaun Aufsicht 19
Maßnahmen? 20
Zum Schluss Missbräuchliche Nutzung kann dem Betreiber zwar nicht zugerechnet werden Aber Verantwortung für bestimmungsgemäßen Nutzung Sicherheits- und Polizeirecht Wirkung in Öffentlichkeit beachten ggf. vom Hausrecht Gebrauch machen Neben dem öffentlichen Recht gibt es noch das Privatrecht Abwehranspruch nach 906 und 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Danke für die Aufmerksamkeit 21