Helsinki-Kriterium 1: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen

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Transkript:

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 Helsinki-Kriterium 1: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen Nr. des Indikators Zieldefinition mit Zielgröße Situation in der Region Maßnahmen Verantwortlich in der Region 12 Alle Betriebe mit einer Forstbetriebsfläche über 100 ha wirtschaften planmäßig und nachhaltig auf der Grundlage eines gültigen Betriebsplans für 10 Jahre (Forsteinrichtung). Betriebe mit einer Forstbetriebsfläche unter 100 ha nutzen die Möglichkeiten der forstlichen Förderrichtlinie in Hessen um insbesondere bei Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vereinfachte Betriebsgutachten oder Betriebspläne zu erstellen. 10 % der Forstlichen Zusammenschlüsse erstellen ein vereinfachtes Betriebsgutachten oder einen Betriebsplan. 13 Der Gesamtvorrat in der Region Hessen ist gesichert mit einem Zielwert von mindestens 250 Vfm/ha. Nutzungsverzichte und Flächenstilllegungen aufgrund von naturschutzrechtlichen Maßgaben oder aus ökologischen Gründen werden Der Anteil der Forstbetriebe mit einem Betriebsplan wird als hoch angesehen. Für Betriebe über 100 ha liegen auf Grundlage der forstlichen Bestimmungen gültige Betriebspläne vor. Deren Vollzug durch Verwaltung und Forstbetriebe gewährleisten eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Das langfristige Ziel, nachhaltig gleichmäßige Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten und auf regionaler Ebene den durchschnittlichen Gesamtvorrat der Wälder 250 Vfm/ha nicht zu unterschreiten, wurde erreicht. Information der Waldbesitzenden über die Vorteile der Forsteinrichtung als forstliches Planungsinstrument. Unterstützung der Waldbesitzer durch Hessen-Forst im Rahmen der Beratung und Betreuung. Werbung für Betriebspläne oder vereinfachte Forstgutachten bei Forstbetrieben oder forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen mit einer Forstbetriebsfläche unter 100 Hektar sowie Information über die Möglichkeiten im Rahmen der forstlichen Förderrichtlinie für Hessen. Überprüfung des Vorliegens eines gültigen Betriebsplans bei Forstbetrieben mit einer Forstbetriebsfläche über 100 Hektar im Rahmen externer und interner Audits. Permanente Kontrollstichprobenverfahren werden bei der Betriebsplanung gegebenenfalls in Kombination zu flächigen Inventuren - vermehrt angewendet. Vorratsentwicklung wird mittelfristig beobachtet und in den auditierten Forstbetrieben evaluiert. Das PEFC-Regionallabel Heimisches Holz aus Hessen wird propagiert. mit Hessen- Forst sowie dem interne Auditoren Regionale, Zertifizierungsstelle, Regionalassistentin Termin Jährlich Für das Ziel 10% der forstlichen Zusammenschlüsse erstellen einen Betriebsplan: 2025 Beobachtung der Vorratsentwicklung in der Region: 2025 Evaluierung des Vorrats der Forstbe-

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 nach Möglichkeit ökonomisch ausgeglichen. Das Vorratsniveau hat sich gegenüber dem Regionalen Waldbericht Hessen 2010 erhöht. Die naturale Nachhaltigkeit der Wälder ist weiterhin gewährleistet. triebe im Rahmen der internen und externen Audits: Helsinkikriterium 2: Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen Nr. des Indikators Zieldefinition mit Zielgröße Situation in der Region Maßnahmen Verantwortlich in der Region 14 Kalkungsbedürftige Waldstandorte werden auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Untersuchungen weiterhin gekalkt, sofern nicht rechtliche Schutzgründe entgegenstehen, dies waldbaulich erforderlich erscheint und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Waldbesitzer beurteilen die Kalkungsbedürftigkeit der Waldbestände im Einzelfall. 15 Das niedrige Niveau von Fäll- und Rückeschäden von unter 10% des verbleibenden Bestandes wird gehalten. Zum Schutz der Waldböden und ihrer Filterfunktion ist eine standortsangepasste Bodenschutzkalkung erfolgt. Der Anteil der Stammschäden (Fäll- und Rückeschäden) am Vorrat liegt unter 10% und ist auf einem niedrigen Niveau. Die Sensibilität der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer für den Schutz Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden über die Fördermöglichkeiten und wissenschaftlichen Erkenntnisse informiert und beraten. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden weiterhin auf die Vermeidung von Fäll- und Rückeschäden sensibilisiert. Dabei wird Wert gelegt auf den richtigen Zeitpunkt der Holzerntearbeiten sowie die Wahl des geeigneten Holzernteverfahrens. Die Möglichkeiten der forstlichen Förderrichtlinie für bodenschonende Holzernte werden genutzt. mit Hessen- Forst, Nordwestdeutscher Forstlicher Versuchsanstalt sowie dem mit Hessen- Forst sowie dem Termin

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 von Waldboden und Bestand ist gestiegen. Informationsforen für moderne Holzerntetechnik werden genutzt (z.b. Interforst-Messe, KWF-Tagungen). Fällungs- und Rückeschäden werden evaluiert. 16 Pflanzenschutzmittel werden nur eingesetzt, wenn andernfalls schwerwiegende Schäden drohen oder biologische, mechanische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowie waldbauliche Alternativen bereits ausgeschöpft sind bzw. nicht zur Verfügung stehen (integrierter Pflanzenschutz). Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln folgt in seinem Verlauf den Rahmenbedingungen der jeweiligen Jahre bzw. der Disposition der Waldbestände. Der Einsatz von Wildschutzmitteln folgt kalamitätsbedingten Wiederaufforstungen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird evaluiert. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden über den Grundsatz des integrierten Pflanzenschutzes, über vorbeugende Maßnahmen des Waldschutzes und die Möglichkeiten der forstlichen Förderrichtlinie informiert und bei Bedarf entsprechend beraten. mit Hessen- Forst sowie dem Helsinkikriterium 3: Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder Holz- und Nichtholz Nr. des Indikators Zieldefinition mit Zielgröße Situation in der Region Maßnahmen Verantwortlich in der Region 17 Das Zuwachspotential wird im Rahmen multifunktionaler Forstwirtschaft auf gleichbleibendem Niveau erschlossen. Der Zuwachs ist gestiegen und liegt auf einem hohen Niveau. Es wird nachhaltig gewirtschaftet. Die durchschnittliche Nutzung liegt unterhalb des nachhaltigen Nutzungspotenzials. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden über die Zuwächse und die Nutzungspotenziale informiert. Noch bestehende Nutzungsmöglichkeiten im Kleinprivatwald werden in der Beratung aufgezeigt und im Rahmen der forstlichen Förderung unterstützt. mit Hessen- Forst sowie dem Termin Jährlich

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 18 Das Niveau der Waldbestände ohne Pflegerückstände wird gehalten. Pflegerückstände werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten verringert. Rund 90% aller Waldbestände weisen keine Pflegerückstände auf. Die Ziele des Regionalen waldberichts 2010 wurden nicht erreicht. Im Vergleich zu 2010 ergeben sich jedoch nur geringfügige Unterschiede. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden über die Vorteile einer frühzeitigen und kontinuierlichen Waldpflege informiert. Waldbauliche Fortbildungen werden initiiert und angeboten. sowie dem Helsinkikriterium 4: Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen Nr. des Indikators Zieldefinition mit Zielgröße Situation in der Region Maßnahmen Verantwortlich in der Region 19 Am naturnah ausgerichteten Waldbau mit gleichbleibend breitem Baumartenspektrum wird festgehalten. Der Flächenanteil an Laubwaldbeständen ist mit 59% sehr hoch. Der Anteil einschichtiger Bestände ist mit 16% niedrig. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern werden zur biologischen Vielfalt in Waldökosystemen und zu waldbaulichen Grundsatzfragen informiert und geschult. sowie dem Termin

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 20 Der Anteil der Naturverjüngung wird auf gleichbleibend hohem Niveau gehalten (60-70%). Vor dem Hintergrund des Klimawandels kommen der Voranbau und Umbau als zweckmäßige, waldbauliche Verfahren weiterhin auf gleich- bleibendem bis steigendem Niveau zur Anwendung (10-20%). Anteil der Naturverjüngung liegt weit-hin auf hohen Niveau. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden zu den Möglichkeiten der Verjüngung von Waldbeständen, insbesondere zur Naturverjüngung, zum Voranbau und Umbau sowie zu standortsgerechten Baumarten, geeigneten Herkünften oder Provenienzen geschult und beraten. Sie bekommen Informationen und Fortbildungen über die Möglichkeiten der forstlichen Förderrichtlinie zur Verjüngung des Waldes. Außerdem bekommen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Hinweise, wie sie auf angepasste Wildbestände und konsequente Bejagung des Schalenwildes hinwirken können. 21 Die hohe Flächendeckung der Standortkartierung wird gehalten; im Privatwald wird der Anteil von 61% auf 70% gesteigert. Mit einer Flächendeckung von 100% im Staats- und Körperschaftswald sowie 61% im Privatwald ist ein sehr hohes Maß der Standortskartierung erreicht Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bekommen Fortbildungen und Schulungen über standortgerechte Baumarten, Herkünfte oder Provenienzen. Sie erhalten Informationen und Fortbildungen zu Möglichkeiten der forstlichen Förderrichtlinie zur Standortskartierung in Forstbetrieben mit einer Betriebsgröße unter 100 ha. Es werden Empfehlungen für die Baumartenwahl auf der Grundlage der Standortkartierung für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erarbeitet. Jährlich, Erarbeitung einer Empfehlung für die Baumartenwahl bis Ende 2017 Erarbeitung einer Empfehlung für die Baumartenwahl durch reg. und Regionalassistentin

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 22 Das waldbauliche Verjüngungsziel wird ohne Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss erreicht. Verbiss- und Schälschäden werden deutlich auf ein forstwirtschaftlich vertretbares Maß reduziert. Die Verbissbelastung der Waldvegetation in Hessen zeigt (auf Grundlage des Verfahrens welches im Staatswald und in dem von Hessen-Forst betreuten Wald angewendet wird) einen Rückgang bis 2000, seitdem schwankt der Wert zwischen 17% und 18%. Dabei handelt es sich jedoch um einen Durchschnittswert auf Landesebene, das Verfahren hingegen besitzt seine höchste Aussagekraft bei kleinräumiger Betrachtungsweise. Der mittlere Verbissanteil nach den Daten der BWI 3 liegt bei 34,7%, Hessen liegt damit in der Verbissbelastung leicht über dem Bundesdurchschnitt. Hessen liegt bei den frischen Schälschäden bundesweit an der Spitze. Von den Schälschäden sind vor allem Buche, Fichte und Douglasie betroffen. Die aktuellen Ergebnisse der Schälschadensaufnahme liegen deutlich über den Toleranzgrenzen und gefährden die Stabilität des Waldes auf mindestens 40% der Landesfläche (Rotwildgebiete). Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten Informationen und Schulungen zu ihren Möglichkeiten als Jagdrechtsinhaber und zur Gestaltung der Ausübung der Jagd auf privatrechtlicher Ebene (z.b. Möglichkeiten in Konfliktfällen, Möglichkeit der Übernahme der Jagd in Eigenregie, Gestaltung der Pachtverträge, Wildschäden konsequent melden, Anlegen von Weisergattern). Die Waldbesitzenden werden zur Beurteilung und Bewertung von Wildverbiss in Naturverjüngungen geschult. Es werden ein Musterpachtvertrag und Handouts für Waldbesitzende, sowie einfacher Hilfstabellen zur Bewertung von Schäl- und Verbissschäden erarbeitet. Die regionale wirkt (wo dies möglich ist) auf engere Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern, Jägerschaft, Jagdgenossenschaft, Jagdbehörden hin. Bei den externen und internen Audits wird auf die Zielerreichung dieses Indikators ein Hauptaugenmerk gelegt. Erstellen von Musterpachtverträgen und Handouts durch die regionale und die Regionalassistentin externe und Jährlich, Erstellen von Musterpachtverträgen und Handouts bis Ende 2017

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 23 Der hohe Anteil naturnaher Wälder in Hessen wird gehalten. Der hohe Standard der Naturnäheeinstufung konnte gehalten werden( im Vergleich BWI 3 zur BWI 2). Die im regionalen Waldbericht 2010 gesteckten Ziele wurden erreicht. Spezielle ökologische Zielsetzungen des Naturschutzes in besonders geschützten Biotopen bzw. Habitaten werden mit den Waldbesitzern abgestimmt. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sollten hierbei Vorrang haben. 24 Der hohe Anteil an stehendem und liegendem Totholz wird gehalten. Der durchschnittliche Totholzvorrat über alle Waldbesitzarten liegt mit rund 25 m³/ha (nach den Kriterien der BWI 3) auf einem hohen Niveau. Im Vergleich der Bundesländer ist das der dritthöchste Totholzvorrat. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird den Waldbesitzenden empfohlen, eine Konzentration des stehenden Totholzes im Bestandesinneren anzustreben. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden zu dem Instrument des Vertragsnaturschutzes zum Erhalt von stehendem und liegendem Totholz informiert. Es wird darüber informiert und darauf hingewirkt, dass der Erhalt von liegendem und stehendem Totholzes auf der Grundlage des naturnahen Waldbaus erfolgt, wobei naturschutzfachliche, betriebswirtschaftliche und sicherheitstechnische Belange berücksichtigt und abgewogen werden. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden über die ökologischen Vorteile von stehendem und liegendem Totholz und über geeignete Maßnahmen der Verkehrssicherung informiert. 25 Gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden in hessischen Wäldern Habitate, die ihr Vorkommen und die Biodiversität sichern. Hessen ist mit 42% Waldanteil das waldreichste Bundesland. Die hessischen Wälder sind weitgehend naturnah. Gleichwohl sind weitere Anstrengungen zum Erhalt seltener und bedrohter Tierund Pflanzenarten erforderlich. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden darauf hingewiesen, Biotop- und Artenschutzbelange bei der Waldbewirtschaftung zu berücksichtigen, sowie seltene Baumarten zu sichern und ggf. mit genetischen Variationen anzureichern.

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden über das Vorkommen gefährdeter Arten und deren Schutz informiert. Sie werden über die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes informiert. Es wird darauf hingewirkt, dass Ergebnisse aus der Naturwaldforschung beim Aufbau naturnaher Bestände und bei der Förderung der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden. Helsinki-Kriterium 5: Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung- vor allem Boden und Wasser Nr. des Indikators Zieldefinition mit Zielgröße Situation in der Region Maßnahmen Verantwortlich in der Region 26 Der Anteil von Waldflächen mit Schutzfunktionen wird gehalten. 27 Der ökonomische Wert der Schutzfunktionen als Beitrag der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer für das Gemeinwohl wird beschrieben und hergeleitet. Sofern spezifische Schutzfunktionen als Hessen weist einen großen Umfang von Waldflächen mit Schutzfunktionen auf. Dabei ist die Überlagerungsdichte beachtlich, viele Waldflächen erfüllen mehrere Schutzfunktionen gleichzeitig. Die Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen aus Wäldern werden immer noch nicht hinreichend für alle Waldbesitzarten ermittelt. Belastbare Zahlen liegen allenfalls für bestimmte Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden auf die Bedeutung der Schutzfunktionen des Waldes sensibilisiert. Auf die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes wird hingewiesen. Entsprechende Verträge werden angeboten. Es wird ein Instrumentarium zur Beschreibung und Herleitung des ökonomischen Wertes der Schutzfunktionen des Waldes entwickelt. Die ökologischen und ökonomischen Werte der Schutzfunktionen des Waldes werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit dargestellt. Termin

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 besondere Gemeinwohlleistungen von den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gefordert werden, die die Grenze der Sozialpflichtigkeit übersteigen, wird deren Erbringung vertraglich vereinbart und angemessen entgolten. Teilbereiche der sogenannten Gemeinwohlleistungen bzw. Infrastrukturleistungen des Waldes vor. Diese Problemstellung ist nach wie vor bundesweit gegeben. 28 In der Forstwirtschaft kommen grundsätzlich abbaubare Betriebsmittel zum Einsatz. Beim Einsatz von Bioölen in der Forstwirtschaft wurden große Forstschritte erzielt. In Leistungsverträgen mit Unternehmern kommen in der Regel nur Maschinen zum Einsatz, die mit biologisch schnell abbaubaren Kettenschmiermitteln und Hydraulikflüssigkeiten betrieben werden. Alkylat- Sonderkraftstoffe für Motorsägen sind wesentlich weniger gesundheitsschädlich und werden bei den Beschäftigten von Hessen- Forst ausschließlich verwendet. Die Verwendung dieses Sonderkraftstoffes sollte allgemeiner Standard sein. Beim Motorsägeneinsatz kann der Anteil umwelt- Der Einsatz abbaubarer Betriebsmittel wird sowohl bei Regiearbeit, als auch bei Auftragsvergaben an forstliche Unternehmer beachtet. Informationen zum Einsatz von abbaubaren Betriebsmitteln sowie zu Vorkehrungen für Havarien (Notfallhavariesets) werden den Waldbesitzenden zur Verfügung gestellt. Die Waldbesitzenden verwenden diese Informationen auch für den Einsatz von Brennholzselbstwerbern. Der Einsatz abbaubarer Betriebsmittel sowie das Vorhalten von Notfallhavariesets werden im Rahmen externer und interner Audits überprüft.

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 freundlicher Kettenöle noch gesteigert werden. 29 Über die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Forstbetriebe liegen repräsentative Aussagen vor. Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen und der Verminderung der Ausgaben werden aufgezeigt und von den Waldbesitzenden auf der Grundlage ihres Zielsystems genutzt. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der hessischen Forstbetriebe ist sehr unterschiedlich. Dies ist das Ergebnis spezifischer Zielsysteme der einzelnen Forstbetriebe mit unterschiedlicher Zielgewichtung und Schwerpunktsetzung. Es wird darauf hingewirkt, dass sich Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer am bundesweiten Testbetriebsnetz sowie an weiteren Erhebungen der Einnahmen- und Ausgabestruktur von Forstbetrieben beteiligen. Die Verwendung von Holz als umweltfreundlicher und nachhaltig nutzbarer Roh- und Werkstoff wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit propagiert. Information der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer über die Erschließung zusätzlicher Einnahmemöglichkeiten außerhalb des Holzverkaufs durch die Vermarktung von Nichtholzprodukten. Vermarktungsinitiativen (z.b. PEFC-Regionallabel Heimisches Holz aus Hessen ) werden gefördert. 30 Unfälle in der Waldarbeit werden grundsätzlich vermieden. Da Unfälle in der praktischen Waldarbeit nie ganz ausgeschlossen werden können, wird eine Absenkung der Unfallzahlen unter den aktuellen Stand von 216 Arbeitsunfällen im Jahr (ohne Wegeunfälle) angestrebt. Die Unfallzahlen befinden sich immer noch auf einem zu hohen Niveau, auch wenn 2013 auf 2014 ein deutlicher Rückgang beobachtet werden kann. Es ist dabei jedoch zu früh, von einem positiven Trend zu sprechen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau schult in Zusammenarbeit mit dem Versuchs- und Lehrbetrieb die Sicherheits-beauftragten der kommunalen und privaten Forstbetriebe. Dabei wird auch der Fortbildungs-bedarf von Sicherheitsfachkräften mit abgedeckt. Es erfolgt ein intensiver Erfahrungsaustausch durch regelmäßige Workshops der Arbeitsschutzberater des hessischen Staatsforstes, des Forstlichen Bildungszentrums in Weilburg, den Verantwortlichen der SVLFG, Unfallkasse, Jährlich Informationen für Arbeitsaufträge und Gefährdungsbeurteilungen bis 2017

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 Landesbetriebsleitung und den Präventionsmitarbeitern der Unfallkasse Hessen sowie die e Schulung der Funktionsträger des Arbeits- und Gesundheitsschutzes des Landesbetriebes Hessen-Forst durch die Unfallkasse Hessen. Begleitet wird der Prozess zur Absenkung der schwerwiegenden Arbeitsunfälle durch regelmäßige Beratung der Forstämter vor Ort durch die zuständigen Aufsichtspersonen der Unfallkasse Hessen. Für Forstbetriebe mit bis zu 15 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch die Teilnahme der Unternehmer an speziellen Schulungsmaßnahmen im Rahmen des LUV-Modells abzudecken. Neben der Zusammenarbeit bei den speziellen Schulungsmaßnahmen für den Kleinprivatwald (Mobile Waldbauernschule) werden für die Versicherten aus dem Bereich Forst spezielle Lehrgänge, Vortragsveranstaltungen und Filmvorführungen durchgeführt. Die Einbeziehung der kommunalen Waldarbeit in die Tätigkeit der Arbeitsschutzberater wird angestrebt. Fachspezifische Aufbaulehrgänge für Sicherheitsbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Versuchs- und Lehrbetrieb werden angeboten. Der Hessische wirbt für Fortbildungsangebote für private und kommunale Waldbesitzer, Unternehmer, Selbstwerber etc. bei seinen Mitgliedern.

Ziele und Handlungsprogramme PEFC- Region Hessen aus dem Waldbericht 2015 Spezielle Lehrgänge, Vortragsveranstaltungen und Filmvorführungen für die Versicherten aus dem Bereich Forst werden durchgeführt. Alle Waldbesitzarten sind gefordert die Unfallzahlen zu senken und führen kontinuierlich Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit durch. Der Landesbetrieb Hessen-Forst unterstützt andere Forstbetriebe im Rahmen seiner Möglichkeiten. Informationen zur Arbeitssicherheit (z.b. Musterarbeitsaufträge) werden bereitgestellt. 31 Die Aus- und Fortbildung wird auf dem bisherigen Niveau weitergeführt und für die Beschäftigten dokumentiert. Die Zahl und die Struktur der Aus- und Fortbildungsangebote befinden sich auf einem guten Niveau. Das bestehende Fortbildungsangebot wird beibehalten. Die Fortbildungsangebote des Landesbetriebes Hessen-Forst stehen wie bisher auch Teilnehmern aus dem Nichtstaatswald offen und orientieren sich u.a. an den Ergebnissen der Vor- Ort-Audits. und der Regionalassistentin