Sie können Gutes tun! Ratgeber Spenden und Testamente 1
Aktiv werden christliche Medien fördern Leben verändern Liebe Leserin, lieber Leser Vielen Dank, dass Sie sich für ERF Medien Zeit nehmen. ERF Medien umfassen in der Schweiz die grösste Fachredaktion im Bereich Glaube und Gesellschaft. Wir vermitteln mit modernen Medien christliche Werte. Werte, die Menschen helfen, durch die Beziehung zu Jesus Christus einen Sinn in ihrem Leben zu finden. Für unsere Medienarbeit (Fernsehen, Radio, Internet, Print) bekommen wir keine Konzessionsgebühren oder andere staatliche Zuschüsse. Vielmehr sind wir für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Auf den nächsten Seiten zeigen wir Ihnen, mit welchen vielfältigen Möglichkeiten Sie ERF Medien unterstützen können. Sie helfen mit, dass durch unsere modernen Medien Menschen den christlichen Glauben entdecken und ihr Leben auf dieser Grundlage gestalten können. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. Hanspeter Hugentobler Geschäftsführer Verena Birchler Leiterin Kommunikation 2
Gute Nachrichten auf allen Kanälen Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die christliche Medienarbeit. ERF Medien produzieren TV- und Radioprogramme, haben ein eigenes Internetportal und ermöglichen mit dem Medienmagazin antenne, dass sich Menschen mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen. In Zusammenarbeit mit dem internationalen Partner TWR arbeiten ERF Medien auch weltweit. Wenn Sie diese Arbeit fördern und unterstützen möchten, bestimmen Sie, welchem Medienbereich Sie Ihr Geld zukommen lassen wollen: Radio Life Channel Das zeitgemässe Radio für Menschen, die nach christlichen Werten suchen. Hintergrundmagazine, Reportagen, Porträts, Talks und Music-Specials bieten Unterhaltung mit Tiefgang. Radio Life Channel ist ein Programm für das ganze Leben. FENSTER ZUM SONNTAG-Talk Auf SFzwei und SFinfo reden Gäste offen und authentisch von ihren persönlichen Glaubenserfahrungen. TWR ist die internationale Partnerorganisation von ERF Medien und das grösste christliche Medienunternehmen. TWR sendet in über 200 Sprachen und Dialekten. ERF Medien unterstützen verschiedene Projekte und übernehmen so Mitverantwortung für Menschen in benachteiligten Regionen der Welt. ERF 1 ERF eins bietet ein abwechslungsreiches christliches Fernsehangebot mit den Sendungen von ERF Medien Deutschland, ERF Medien Schweiz und anderen christlichen TV-Anbietern. ERF eins ist auf Satellit, Swisscom TV, Internet und verschiedenen Kabelnetzen aufgeschaltet und hat in kürzester Zeit viele begeisterte Freunde gewonnen. ERF Medien allgemein Falls Sie keinen bestimmten Bereich auswählen, wird Ihre Spende dort eingesetzt, wo sie am nötigsten gebraucht wird (Spendenzweck ERF Medien allgemein). 3
Es gibt viele Wege ERF Medien mit Spenden zu unterstützen! 1. Spenden mit roten oder orangen Einzahlungsscheinen Nach wie vor die in der Schweiz gebräuchlichste Form zum Spenden. Diese Einzahlungsscheine sind in unseren Spendenaufrufen (Mailings) zu finden und liegen jeder antenne bei. Natürlich können Sie auch einzelne Einzahlungsscheine bei uns bestellen. 2. Spenden mit Daueraufträgen Für ein Spendenwerk wie ERF Medien haben Spenden, die via Daueraufträge eintreffen, eine sehr positive Wirkung. Dauerauftragszahlungen sind Spenden, die regelmässig eintreffen Spenden, mit denen konkret gerechnet werden kann. ERF Medien produzieren ihre Programme (Radio Life Channel, FENSTER ZUM SONNTAG) das ganze Jahr über. Entsprechend fallen monatlich auch mehr oder weniger dieselben Kosten an. Genau hier liegt die Stärke der Daueraufträge: Regelmässige Kosten können mit regelmässig eingehenden Spenden gedeckt werden. Für Daueraufträge wird optimalerweise ein oranger Einzahlungsschein verwendet. 4
3. Online spenden Eine gute Lösung für Schnellentschlossene. Auf www.erf.ch ist schon auf der Startseite ein roter Spenden-Button zu finden. Mit wenigen Klicks und mit einer Postcard, respektive einer Kreditkarte, kann ERF Medien spontan ein frei wählbarer Betrag (ab Fr. 30. ) gespendet werden, ohne dafür einen Einzahlungsschein oder ein Online-Bankingportal benutzen zu müssen. Eine unkomplizierte, unbürokratische Lösung! 4. Zinslose Darlehen Eine ganz andere, aber ebenso willkommene Variante, ERF Medien zu unterstützen, sind zinslose Darlehen. Das Prinzip ist ganz einfach: Statt Vermögen auf Bankkonten anzulegen, wird das Geld mit einem Darlehensvertrag ERF Medien zinslos zur Verfügung gestellt. ERF Medien benutzen das Geld, um in Monaten mit geringem Spendenaufkommen nicht in Liquiditätsprobleme zu geraten. Auf Verlangen des Darlehensgebers wird das Geld von ERF Medien innert spätestens drei Monaten wieder zurückbezahlt. Wie auch immer Sie ERF Medien unterstützen wollen, Sie können mit dem Talon am Ende der Broschüre weitere Unterlagen anfordern. 5
Feiern und Spenden Spenden statt schenken = Freude teilen Ihre silberne Hochzeit, das Firmenjubiläum, die Geburt eines Kindes, Ihr Geburtstag möchten Sie Ihren Anlass mit einem guten Zweck verbinden? Bitten Sie Ihre Freunde, Verwandten und Kollegen, anstelle eines Geschenks eine kleine Spende zu machen. Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Einladungen Karten und Einzahlungsscheine von ERF Medien zur Verfügung. Unser Unternehmen besteht nun schon in dritter Generation. Die Firma wurde reich gesegnet. Darum möchte ich von diesem Segen etwas weitergeben: Statt teurer Hochglanz- Einladungskarten lade ich die Gäste per E-Mail ein. Den ersparten Betrag will ich für ein Projekt bei TWR einsetzen. Ich denke, das passt auch gut zu unserem Firmenleitbild. (Hans K. zum 75-Jahr Jubiläum seines Familienbetriebs) Statt Geschenke möchte ich lieber weiter schenken. Die Radio- und TV-Arbeit der ERF Medien ist mir wichtig, weil die Programme Menschen helfen, ihr Leben zu gestalten. Ich habe selber soviel erlebt und bin durch diese Sendungen beschenkt worden ich möchte, dass auch andere das erfahren. Deshalb bitte ich euch, statt Geschenke den grossen roten Topf mit Spenden zu füllen. (Bea Z., runder Geburtstag) Statt eines Geschenks zu unserer Silberhochzeit schlagen wir unseren Gästen vor, ein Projekt von TWR (Partner von ERF Medien) zu unterstützen. Von ERF Medien haben wir die nötigen Unterlagen erhalten, damit unsere Freunde unser Projekt kennen lernen. (Peter und Marlies H., 25 Jahre verheiratet) 6
Sinnvoll investieren mit einem Testament helfen, die Gute Nachricht zu verbreiten Möchten Sie Gutes tun über den Tod hinaus? Ihr persönliches Engagement kann auch nach Ihrem Tod seine Wirkung entfalten. Werte, nach denen Sie gelebt haben, können über Ihr Ableben hinaus durch ein persönliches Testament zum Tragen kommen. Vielen Menschen sind die Fragen über das Sterben unangenehm. Weil wir aber nicht wissen, wie lange unser Leben auf dieser Erde dauern wird, ist es hilfreich, sich frühzeitig mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen. Im Laufe des Lebens haben die meisten Menschen gewisse Besitztümer erarbeitet. Wer zu Lebzeiten schriftlich festhält, wer was und wie viel erben soll, kann davon ausgehen, dass sein Erbe auch nach seinem Willen aufgeteilt wird. Wenn kein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, wird das Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt und auf persönliche Wünsche kann keine Rücksicht genommen werden. Zudem verhindert ein Testament, dass nach dem Tod des Erblassers Konflikte bei den Hinterbliebenen entstehen. Sind keine nahen Verwandten vorhanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat. Was bewirkt ein persönliches Testament? Das Testament ermöglicht Ihnen... den bzw. Lebenspartner finanziell abzusichern... lebenslanges Nutzungsrecht zu gewähren... nicht pflichtteilgeschützte Personen von der Erbschaft auszuschliessen... pflichtteilgeschützte Erben auf den Pflichtteil zu setzen... nahestehende Personen und Institutionen zu begünstigen... einzelne Gegenstände an eine bestimmte Person oder Institution zu vermachen 7
Erklärungen Begriffserklärungen rund um Testament und Erbschaft Testament Das Testament enthält den letzten Willen des Verstorbenen bezüglich seines Nachlasses. Eigenhändiges Testament Der Erblasser schreibt sein Testament von A Z handschriftlich. Öffentliches Testament Der Erblasser lässt das ganze Testament nach seinen Wünschen von einer Urkundenperson (Notar usw.) erstellen und in Gegenwart von zwei Zeugen unterschreiben. Erblasser bzw. Erblasserin Der Verstorbene oder die Verstorbene hinterlässt ein Erbe und heisst deshalb Erblasser oder Erblasserin. Erbengemeinschaft Die Gemeinschaft aller Erben, denen das Vermögen des Erblassers bis zur Erbteilung gehört. Erbvertrag Als Erbvertrag bezeichnet man den Vertrag zwischen einem Erblasser und einer anderen Person. Er regelt die Modalitäten des zukünftigen Nachlasses. Die Vertragsparteien sind daran gebunden und eine Aufhebung bzw. eine Änderung ist grundsätlich nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. Nachlass Umfasst alle Aktiven und Passiven im Vermögen des Erblassers. Hinterlässt der Erblasser keinen letzten Willen (z. B. Testament oder Erbvertrag), wird nach dem vom Gesetz festgelegten Prinzip an die Erben aufgeteilt. Sind keine Erben vorhanden, geht der Nachlass an den Staat. 8
Vermächtnis (auch Legat genannt) Mit dem Vermächtnis kann der Erblasser einer Person oder Institution bestimmte Vermögenswerte oder einzelne Gegenstände vermachen (z. B. Geldbeträge, Gegenstände oder Liegenschaften). Der Bedachte ist dann Vermächtnisnehmer, nicht aber Erbe. Somit hat er kein Mitspracherecht bei der Erbverteilung, er haftet aber auch nicht für die Schulden des Erblassers. Gesetzlicher Erbteil Erbe, das einer Person laut Gesetz zusteht, das aber vom Erblasser mittels letztwilliger Verfügung bis auf den Pflichtteil reduziert werden kann. Begünstigung Jemand wird im Testament, Erbvertrag, in Versicherungsverträgen besser gestellt, als es das Gesetz vorsieht. Pflichtteil Ein gesetzlich festgelegter Anteil am Erbe, das Erbberechtigten in jedem Fall zusteht, auch wenn der Erblasser eine abweichende Anordnung getroffen hat. Frei verfügbare Quote Die Differenz zwischen gesetzlichem Erbteil und Pflichtteil. Details dazu können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Schenkung Eine Zuwendung unter lebenden Personen ohne entsprechende Gegenleistung. Willensvollstrecker Eine vom Erblasser mit letztwilliger Verfügung eingesetzte Person oder Institution, welche die Erbschaft zu verwalten und die Teilung durchzuführen hat. Besonders bei komplexen Erbverhältnissen ist es ratsam, einen Willensvollstrecker im Testament zu bestimmen (Vertrauensperson, Rechtsanwalt, Notar, Treuhänder, Bank). 9
Vorschriften rund um das Testament A) Ihr Testament eigenhändig verfassen Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, muss...... es persönlich und von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein.... das Schriftstück mit «Testament» oder «Letztwillige Verfügung» bezeichnet werden und Namen, Vornamen und Geburtsdatum enthalten.... es mit Ort, Tag, Monat und Jahr versehen sein.... es Ihre Unterschrift tragen. Formulieren Sie Ihr Testament möglichst so, dass keine Missverständnisse entstehen können. Bei Fragen oder schwierigen Konstellationen ist der Beizug einer Fachperson ratsam. Werden gesetzliche Pflichtteile nicht berücksichtigt, wird das Testament deshalb nicht ungültig, die Erben können jedoch eine Korrektur verlangen. Ein Testament kann jederzeit abgeändert werden, es gelten die gleichen Formvorschriften wie beim Verfassen eines Testamentes. Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf (z. B. Amtsstelle, Bank) und informieren Sie eine Vertrauensperson. 10
Testament Testament Ich, Hans Muster, geboren am 24. Januar 1936 in Nesslau, wohnhaft in Uznach, Poststrasse 303, Bürger von Tuggen, setze hiermit die ERF Medien, Witzbergstr. 23, 8330 Pfäffikon als Alleinerben ein. 8730 Usnach, 12. Dezember 2009 Unterschrift: Hans Muster Ich, Hans Muster, geboren am 24. Januar 1936 in Nesslau, wohnhaft in Uznach, Poststrasse 303, Bürger von Tuggen, verfüge folgendes: Aus meinem Nachlass soll folgendes Vermächtnis ausgerichtet werden: SFr. 20 000. an ERF Medien, Witzbergstrasse 23, 8330 Pfäffikon ZH SFr. 15 000. Musikgesellschaft Seehof, Posaunenstrasse 10, 9000 St. Gallen 8730 Usnach, 12. Dezember 2009 Unterschrift: Hans Muster B) Ihr Testament öffentlich verfassen Damit Formfehler und unerwünschte Nebenwirkungen vermieden werden, lassen Sie Ihr Testament durch eine Amtsperson (z. B. Notar) erstellen und beurkunden. Dies ist besonders in komplexeren Verhältnissen hilfreich. Natürlich entstehen bei einem notariell beglaubigten Testament Kosten dafür bekommt man die Gewissheit, dass das Testament mit Sicherheit richtig abgefasst ist. 11
Pflichtteil und freie Quote Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Erbteile, die Pflichtteile und Anteile, über die Sie in Ihrem Testament frei verfügen können (freie Quote). Sie gilt für einfache, überschaubare Situationen. Gesetzlicher Erbteil (ohne Testament) Pflichtteile und freie Quote Nur 1/1 1/2 1/2 Freie Quote + Kinder 1/2 1/2 Nachkommen* 1/4 3/8 Nachkommen* 3/8 Freie Quote Nur Kinder 1/1 3/4 1/4 Nachkommen* Nachkommen* Freie Quote + Eltern 3/4 1/4 Eltern 3/8 1/8 Eltern 1/2 Freie Quote + Geschwister 3/4 1/4 Geschwister** 3/8 5/8 Freie Quote Nur Geschwister 1/1 1/1 Geschwister** Freie Quote 12 * Kinder zu gleichen Teilen; anstelle verstorbener Kinder die Enkel, gegebenenfalls die Urenkel ** Zu gleichen Teilen
Nachhaltig helfen Spenden im Trauerfall Ein Todesfall bedeutet für die Hinterbliebenen immer einen schmerzlichen Verlust. Dennoch verzichten viele zugunsten von ERF Medien auf Kranz- und Blumenspenden und bevorzugen eine Spende an ERF Medien. Auf diese Weise kann über den Tod hinaus Hoffnung geschenkt werden, indem durch diese Spende die Gute Nachricht von Jesus Christus weiterverbreitet wird. Gerne benachrichtigen wir die Hinterbliebenen in einem Kondolenzschreiben von Ihrer Gabe. Wenn Sie als Trauerfamilie Ihren Angehörigen Gedenkgaben empfehlen, ver merken Sie bitte auf Ihrer Leidanzeige folgendes Spendenkonto: ERF Medien, 8330 Pfäffikon ZH, Postkonto 84-183-1 Auf Wunsch senden wir Ihnen die aktuelle Liste der eingegangenen Spenden selbstverständlich zu. Mustertext für den Schluss einer Todesanzeige: Anstelle von Blumenspenden sind wir dankbar für die Unterstützung der Aufgaben der ERF Medien in 8330 Pfäffikon ZH, Postkonto 84-183-1 13
Antworten auf wichtige Fragen Spenden Transparenz und Glaubwürdigkeit ERF Medien haben den Ehrenkodex der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA unterzeichnet und dürfen deshalb das Gütesiegel «Ehrenkodex SEA» verwenden. Dieses Gütesiegel verpflichtet die Unterzeichner zu Transparenz in der Öffentlichkeitsarbeit, zu Lauterkeit in der Rechnungslegung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit jeder Spende. Wie wird die Spende bestätigt? Alle Spenden werden jeweils im Januar des nächsten Jahres mit der Spendenquittung bestätigt, die als Beleg für die Steuererklärung verwendet werden kann. Kann ich meine Spende von den Steuern abziehen? Alle Spenden mit den Zweckangaben «TWR» sind in den meisten Kantonen spendenabzugsfähig, sofern sie auf das folgende Post-Konto einbezahlt werden: PC 87-649294-4. Gerne stellen wir Ihnen eine detaillierte Aufstellung zur Spendenabzugsfähigkeit der einzelnen Kantone zu. Wie steht es mit dem Datenschutz? ERF Medien verwenden Ihre persönlichen Daten ausschliesslich für interne Zwecke. Es werden keine Daten vermietet, verkauft oder anderweitig weiter gegeben. ERF Medien haben eine eigene Datenkartei und verwalten ihre Adressen selber. 14
Ich möchte Gutes tun... Antwortkarte Ich bin an einem unverbindlichen Gespräch interessiert, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Bitte senden Sie mir zusätzliche Informationen über ERF Medien und TWR. Bitte senden Sie mir... Stück Einzahlungsschein(e) für ERF Medien für folgenden Zweck zu: Radio Life Channel FENSTER ZUM SONNTAG-Talk ERF eins ERF Medien allgemein TWR Bitte senden Sie mir... Stück Einladungskarten und Einzahlungsscheine für Geburtstagskarten, Jubiläum etc. zu. Ich bin daran interessiert, ERF Medien ein zinsloses Darlehen zu geben. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Bitte senden Sie mir das Informationsblatt «Spendenabzugsfähigkeit» zu. Ich wünsche... weitere Exemplar(e) dieser Spendenbroschüre. Name: Vorname: Adresse: PLZ/Ort: Tel: E-Mail: Talon heraustrennen und mit dem Vermerk Vertraulich an die folgende Adresse einsenden: ERF Medien Witzbergstrasse 23 8330 Pfäffikon 15
Glauben entdecken Leben gestalten Eine Informationsbroschüre für Menschen, die bewusst fördern und spenden möchten. ERF Medien Witzbergstrasse 23 8330 Pfäffikon ZH Tel. 044 953 35 35 E-Mail: erf@erf.ch www.erf.ch 16 Spendenkonto ERF Spendenkonto TWR PC 84-183-1 PC 87-649294-4