Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom )

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Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

Transkript:

An die Stadtgemeinde Leibnitz Hauptplatz 24 8430 Leibnitz Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom 20.11.2012) 2. Bereich: Investitionsbezogener Arbeitsplatzbonus (Förderung zur Schaffung neuer bzw. zusätzlicher Arbeitsplätze) Unternehmensdaten 1.) Firma/Förderungswerber: Im Firmenbuch eingetragen: JA / NEIN Firmenbuch Nr.: Telefon: e-mail: Telefax: Homepage: 2.) Investitionsstandort: 3.) Geschäftsführung/für das Förderprojekt zuständige Person(en): Telefon: e-mail: Telefax: Homepage: 4.) Branche (Zugehörigkeit zur Kommerorganisation, Sektion, Fachgruppe, Innung, Gremium)

5.) Existenz von Unternehmensverschachtelungen (Beteiligungen des antragstellenden Unternehmens und dessen GesellschafterInnen an anderen Unternehmen, Darstellung der Unternehmensgruppe): Beschreibung der Investition 1.) Investitionskurzbeschreibung 2.) Betriebs- und Geschäftsausstattung: (zutreffendes bitte ankreuzen) Anschaffung von aktivierungsfähigen Investitionsgütern im Zusammenhang mit der Schaffung von mindestens einem Arbeitsplatz Investitionen zur Modernisierung oder Adaptierung der Betriebsstätte im Zusammenhang mit der Schaffung von mindestens einem Arbeitsplatz (bitte Rechnungen beilegen) 3.) Zweck der Investition: (zutreffendes bitte ankreuzen) Unternehmensneugründung Standortverlegung der Betriebsstätte innerhalb des Gemeindegebietes Leibnitz Ortsansässige Unternehmen mit dem Betriebsstandort im Gemeindegebiet Leibnitz 4.) Sonstige beantragte bzw. erhaltene de-minimis-beihilfe (Förderung von anderen Förderstellen) in den letzten drei Jahren: Förderstelle(n): Höhe der Förderung(en):

Wenn keine Förderstelle eingetragen wurde, wird vom Antragsteller/Förderungswerber hiermit ausdrücklich bestätigt, in den letzten drei Jahren keine de-minimis-beihilfen erhalten zu haben... Unterschrift / rechtsgültige Unterfertigung Aufstellung der beschäftigten Mitarbeiter Bitte geben Sie uns die in Ihrem Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter und deren Eintrittsdatum bekannt. KOMMUNALSTEUER 1.) Ortsansässige Unternehmen Ortsansässige Unternehmen, die eine Standortverlegung innerhalb des Gemeindegebietes vornehmen und ortsansässige Unternehmen mit dem Betriebsstandort im Gemeindegebiet Leibnitz, erhalten eine Förderung in Höhe von der Kommunalsteuer für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz für die Dauer von 2 Jahren. Die Mitarbeiter müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Investition eingestellt werden. Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen: Name des Mitarbeiters Eintrittsdatum Förderung in % 1. 60 % 2. 60 % 3. 50 % 4. 50 % 5. 50 % 6. 40 % 7. 40 % 8. 40 % 9. 40 % 10. 40 % 11. 30 % Förderung: Für den 1. bis 2. Arbeitsplatz 60 % für den 3. bis 5. Arbeitsplatz 50 % für den 6. bis 10. Arbeitsplatz 40 % für den 11. Arbeitsplatz 30 % Ein Nachweis über den Stand der bereits beschäftigten Mitarbeiter sowie die der zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze ist zu erbringen und dem Ansuchen bzw. dem Antrag beizulegen. Die zusätzlich eingestellten Mitarbeiter sind besonders zu kennzeichnen. Am Ende des Arbeitsjahres wird die Förderung berechnet. Die Höchstgrenze der Förderung beträgt EUR 80.000,-.

Die Förderung wird dem bei der Stadtgemeinde Leibnitz geführten Kommunalsteuerkonto für zukünftig anfallende Kommunalsteuer gutgeschrieben. Gegenverrechnung: Abgabenkonto Nr. Abgabe: Der/die Förderungswerber/in versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und erklärt, die Richtlinien dieser Förderungsaktion verbindlich zur Kenntnis genommen zu haben (abrufbar unter http://www.leibnitz.at) Weiters erklärt der/die Förderungswerber/in hiermit, dass die geltenden Rechtsvorschriften, wie bau-, gewerbe-, arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen von der Firma eingehalten werden. Der/die Förderungswerber/in bestätigt, dass er/sie die nachstehenden Förderungsvoraussetzungen und sonstigen Förderungsbedingungen zur Kenntnis nimmt (Auszugsweise): Förderungsvoraussetzung für einen investitionsbezogenen Arbeitsplatzbonus: Investitionen zur Modernisierung oder Adaptierung der Betriebsstätte, Anschaffungen von aktivierungsfähigen Investitionsgütern im Zusammenhang mit der Schaffung von mindestens einem Arbeitsplatz. Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen zwei Jahre im geförderten Betrieb erhalten bleiben. Ausgenommen von dieser Förderung sind Lehrlinge siehe Lehrlingsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz. Die Mindestinvestitionssumme beträgt EUR 7.000,--. Laufende Kosten für Instandhaltungen sind hievon ausgenommen. Sonstige Förderungsbedingungen: Eine Änderung dieser Richtlinie ist durch den Gemeinderat jederzeit möglich. Vom Förderungswerber sind allfällig gegebene Förderungsmöglichkeiten beim Bund sowie beim Land Steiermark auszuschöpfen. Auf Förderungsfälle, die nach den EU-Richtlinien einer Einzelfallgenehmigung durch die Kommission bedürfen, ist diese Richtlinie nicht anzuwenden. Es kann pro Förderung nur ein Förderbereich beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Abtretung (Zession) von Ansprüchen aus Zusagen nach dieser Richtlinie ist unzulässig und gegenüber der Förderstelle, der Stadtgemeinde Leibnitz, unwirksam. Der Förderungswerber/Förderempfänger hat jede Änderung hinsichtlich der Förderungsvoraussetzungen unverzüglich der Stadtgemeinde Leibnitz mitzuteilen. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann der Gemeindrat auch Ausnahmen hinsichtlich einzelner Bestimmungen dieser Richtlinie treffen. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Leibnitz. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Förderung verwirkt ist, wer die Organe der Stadt über wesentliche Umstände getäuscht oder unvollständig unterrichtet hat, die verlangten Unterlagen und Nachweise über die widmungsgemäße Verwendung trotz Aufforderung nicht beigebracht hat, die Förderung einer widmungswidrigen Verwendung zugeführt hat,

seinen Verpflichtungen zur Entrichtung der gemeindeeigenen Abgaben, Steuern und Gebühren nicht nachgekommen ist, die Förderungsbedingungen nicht erfüllt hat, die Änderung hinsichtlich der Förderungsvoraussetzungen nicht unverzüglich der Stadtgemeinde Leibnitz mitgeteilt hat, wiederholt gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere Arbeitnehmerschutzvorschriften, Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes und Bestimmungen zum Verbot der Schwarzarbeit verstoßen hat oder die Auskunft oder Einsichtnahme in den Betrieb verweigert hat. In diesen Fällen wird die Rückzahlung bereits erfolgter Förderungen sofort fällig. Eine Förderung wird grundsätzlich nicht gewährt, wenn über das Vermögen des Förderungswerbers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren anhängig ist, der Förderungswerber die Gewerbeberechtigung verwirkt hat oder den Investitionen ein öffentliches Interesse entgegensteht. Ort, Datum..... Unterschrift / rechtsgültige Unterfertigung Nachfolgende Unterlagen sind dem Antrag beizuschließen: aktueller Auszug aus dem Firmenbuch aktueller Auszug aus dem Grundbuch Kopie der Betriebsstättengenehmigung Kopie der Gewerbeberechtigung Nachweis über den Stand der bereits beschäftigten Mitarbeiter Nachweis und Kennzeichnung der zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze Von der Förderstelle (Stadtgemeinde Leibnitz) auszufüllen: Höhe der Förderung: GR-Beschluss vom: Auszahlungsanordnung erstellt am: EUR...... Gegenverrechnung mit dem Abgabenkonto am: Sachbearbeiter.... Unterschrift