Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 2769 02. 06. 2008 Kleine Anfrage der Abg. Katrin Altpeter SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ganztagsschulen im Rems-Murr-Kreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ganztagsschulen gibt es derzeit im Rems-Murr-Kreis (aufgeschlüsselt nach öffentlicher bzw. privater Trägerschaft und nach offener bzw. gebundener Form) und konnten in den letzten fünf Jahren alle Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule genehmigt werden? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Welche dieser Schulen wurden durch Investitionszuschüsse des Bundes (IZBB- Mittel) bzw. des Landes gefördert und in welcher Höhe? 4. Wie viele Lehrerwochenstunden stehen derzeit den Ganztagsschulen im Rems- Murr-Kreis jeweils zur Verfügung und wie viele zusätzliche Lehrer wochen - stunden wurden jeweils pro Schule seit deren Umwandlung in eine Ganztagsschule zugewiesen? 5. Plant sie, die Zuweisung an zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die Ganz - tagsschulen zu erhöhen und wenn nein, warum nicht? 6. Welche Ganztagsschulen im Rems-Murr-Kreis sind bisher ins Jugendbegleiter- Programm aufgenommen worden, wie viele Stunden pro Woche nehmen die Jugendbegleiter wahr und wie hoch ist der Landeszuschuss hierfür? 7. Welche Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche für diese Aufgabe erfüllen bzw. wie wurden sie für den Schuldienst vorbereitet? Eingegangen: 02. 06. 2008 / Ausgegeben: 01. 07. 2008 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente 1
8. Wie viele Unterrichtstunden konnten im vergangenen Schuljahr an den Ganz - tagsschulen im Rems-Murr-Kreis nicht nach Plan erteilt werden, bzw. mussten ganz ausfallen? 02. 06. 2008 Altpeter SPD Antwort Mit Schreiben vom 19. Juni 2008 Nr. 24-6503.1/720 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ganztagsschulen gibt es derzeit im Rems-Murr-Kreis (aufgeschlüsselt nach öffentlicher bzw. privater Trägerschaft und nach offener bzw. gebundener Form) und konnten in den letzten fünf Jahren alle Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule genehmigt werden? 2. Wenn nein, warum nicht? Die Zahl der im Schuljahr 2007/2008 bestehenden Ganztagsschulen im Rems- Murr-Kreis ist nachfolgend, unterteilt nach Ganztagsschulen in öffentlicher bzw. privater Trägerschaft und in offener bzw. gebundener Form, dargestellt. Zahl der Ganztagsschulen im Rems-Murr-Kreis im Schuljahr 2007/2008 Schulart Öffentliche Schulen Private Schulen Offene Form Gebundene Form Offene Form Gebundene Form Grundschule 0 1 0 0 Hauptschule 1 9 0 0 Sonderschule 0 5 0 2 Realschule 2 0 0 0 Allgemein bildendes Gymnasium 2 0 0 0 Im Rems-Murr-Kreis konnten in den letzten 5 Jahren folgende Anträge auf Einrichtung einer Ganztagsschule nach Landeskonzept nicht bewilligt werden: Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung Pestalozzischule (Förderschule) Backnang: Förderschulen können dann als Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung eingerichtet werden, wenn sie in enger räumlicher Nähe (kleiner Pausenabstand) zu einer solchen (Ganztags-)Hauptschule liegen und dem Ganztagsbetrieb ein gemeinsames pädagogisches Konzept zugrunde liegt. In der Nähe der Pestalozzischule liegt keine entsprechende Hauptschule. 2
Grund- und Hauptschule Großaspach in Aspach, Bereich Hauptschule: Die Genehmigungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. Ganztagsschulen in offener Angebotsform Staufer-Realschule Waiblingen: Ein zweitägiger Ganztagsbetrieb erfüllt nicht die Genehmigungsvoraussetzungen. Burgschule (Grundschule) Waiblingen: Die Mindestschülerzahl für die Einrichtung einer Ganztagsklasse (durchschnitt- liche Klassenstärke einer Klassenstufe) wurde nicht erreicht. Schulen der Stadt Welzheim: Die vorgelegten pädagogischen Konzepte genügen nicht den Anforderungen einer Ganztagsschule in offener Angebotsform. 3. Welche dieser Schulen wurden durch Investitionszuschüsse des Bundes (IZBB- Mittel) bzw. des Landes gefördert und in welcher Höhe? Schulträger Maßnahme und Schule Bewilligter Zuschuss Förderprogramm des Landes für Baumassnahmen für ganztägige Angebote an Schulen (im Rahmen des Programms Chancen durch Bildung - Investitionsoffensive Ganztagsschule) Erweiterung der Max-Eyth-Realschule (Betreuungsräume) Erweiterung der Max-Eyth-Realschule und des Max-Born-Gymnasiums (Mensa für beide Schulen) 116.000 173.000 Investitionsprogramm des Bundes Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) Zweckverband Bildungszentrum Weissacher Tal Stadt Waiblingen Stadt Fellbach Ausstattung für die Grund- und Hauptschule in der Taus Qualitative Weiterentwicklung Mörikeschule (Grund- und Hauptschule) Erweiterung und Umbau Grund- und Hauptschule in der Taus Umbaumaßnahmen und Ausstattung für das Bildungszentrum Weissacher Tal (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) Erweiterung und Ausstattung Salier- Grund- und Hauptschule Erweiterung und Ausstattung Albert-Schweitzer- Grund- und Hauptschule 167.000 120.000 584.000 538.000 1.501.000 266.000 3
Schulträger Maßnahme und Schule Bewilligter Zuschuss Stadt Murrhardt Gemeinde Rudersberg Stadt Weinstadt Stadt Waiblingen Stadt Schorndorf Erweiterung und Ausstattung Walterich- Grundund Hauptschule Erweiterung und Ausstattung des Schulzentrums (Grund-, Haupt- und Realschule) und der Förderschule in Rudersberg Erweiterung und Ausstattung Erich-Kästner- Hauptschule Erweiterung und Ausstattung des Staufer- Schulzentrums (Haupt- und Realschule, Gymnasium) Erweiterung und Ausstattung Keplerschule (Grundund Hauptschule) 118.000 1.110.000 1.110.000 966.000 824.000 4. Wie viele Lehrerwochenstunden stehen derzeit den Ganztagsschulen im Rems- Murr-Kreis jeweils zur Verfügung und wie viele zusätzliche Lehrerwochenstunden wurden jeweils pro Schule seit deren Umwandlung in eine Ganztagsschule zugewiesen? Die Ganztagsschulen erhalten die Zuweisung für den Pflichtunterricht und den Ergänzungsbereich. Genehmigte Ganztagsschulen erhalten darüber hinaus die in der jeweiligen Genehmigung festgeschriebenen zusätzlichen Zuweisungen. Derzeit werden bei neu eingerichteten Ganztagsschulen mit besonderer pädago - gischer und sozialer Aufgabenstellung für Grundschulen bis zu sechs Lehrer - wochenstunden bzw. für Hauptschulen bis zu fünf Lehrerwochenstunden je Ganztagsklasse sowie für Förderschulen bis zu 0,75 Deputate je Schule gewährt. Bei genehmigten Ganztagsschulen in offener Angebotsform werden an Grundschulen vier Lehrerwochenstunden, an Real- und Hauptschulen zwei Lehrerwochenstunden und an Gymnasien und Förderschulen eine Lehrerwochenstunde je Ganztagsklasse zugewiesen. Im Rems-Murr-Kreis wurden den öffentlichen Grund- und Hauptschulen im Schuljahr 2007/2008 ca. 700 Lehrerwochenstunden und den öffentlichen Realschulen ca. 180 Lehrerwochenstunden für den Ganztagsunterricht zugewiesen. Für die allgemein bildenden Gymnasien und die Sonderschulen liegen keine speziellen Zuweisungswerte vor. 5. Plant sie, die Zuweisung an zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die Ganztagsschulen zu erhöhen und wenn nein, warum nicht? Es ist nicht geplant, die Zuweisung der Lehrerwochenstunden für die Ganztagsschule zu erhöhen. Die neue Rhythmisierung ist ein Element des Ganztagsschulkonzepts des Landes. Durch eine ausgewogene Verteilung des Unterrichts auf den Vor- und Nachmittag, einen späteren Unterrichtsbeginn sowie längere (Bewegungs-)Pausen sollen neurobiologische und physiologische Aspekte des Lernens stärker berücksichtigt werden. Die unterrichtlichen und die außerunterrichtlichen Angebote können hierdurch an Ganztagsschulen besser auf den Biorhythmus der Kinder und Jugend - lichen abgestimmt werden. Die schulischen Gremien entscheiden über das päda - 4
gogische Konzept der Schule und somit auch darüber, ob die neue Rhythmisierung an der Schule umgesetzt werden soll. Dabei wird die individuelle Situation der Schule berücksichtigt. Wenn eine Schule auf die neue Rhythmisierung umstellt, so wird dies zwangsläufig aus unterrichtsorganisatorischen Gründen für die ganze Schule erfolgen müssen. Unter Einbeziehung der neuen Rhythmisierung können an Ganztagsschulen bei der gegebenen Unterrichtsverpflichtung nach der Kontingentstundentafel und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die Ganztagsangebote drei der geforderten vier Nachmittage durch Lehrkräfte abgedeckt werden. Die Angebote der Lehrkräfte werden ergänzt durch Maßnahmen außerschu - lischer Partner wie beispielsweise der Jugendbegleiter, die ein wichtiges Element der Ganztagsschulkonzeption des Landes sind. Vor diesem Hintergrund wurde die zusätzliche Lehrerzuweisung für Ganztagsschulen in offener Angebotsform und neue Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung festgelegt. 6. Welche Ganztagsschulen im Rems-Murr-Kreis sind bisher ins Jugendbegleiter- Programm aufgenommen worden, wie viele Stunden pro Woche nehmen die Jugendbegleiter wahr und wie hoch ist der Landeszuschuss hierfür? Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2007/2008 nehmen an insgesamt acht Stand - orten Ganztagsschulen am Jugendbegleiterprogramm teil. Davon sind an vier Standorten Ganztagsschulen nach Landeskonzept eingerichtet; diese Schulen erhalten für die Ganztagsangebote eine zusätzliche Lehrerzuweisung. Einzelheiten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Der Landeszuschuss ist nach Betreuungsstunden mit Jugendbegleitern pro Woche gestaffelt. Für ein Schuljahr beträgt die Fördersumme für Schulen, die 4 bis 10 Jugendbegleiter-Wochenstunden anbieten, 2.000 Euro. Ab 11 Stunden erhalten die Schulen pro Schuljahr 4.000 Euro und ab 40 Stunden 5.000 Euro. Fördersumme für 01.02.08 bis 31.08.08 Max-Eyth-Realschule Backnang 46 Stunden 2.500 Max-Born- Backnang 24 Stunden 2.000 Gymnasium Pestalozzischule Förderschule Backnang 18,5 Stunden 2.000 Schule Ort Jugendbegleiterstunden Ganztagsschule nach Landeskonzept Walterichschule GHS Murrhardt 8 Stunden 1.000 X (Hauptschule) Salier-GHS Waiblingen 6 Stunden 1.000 X (Hauptschule) Salier-Gymnasium Waiblingen 14 Stunden 2.000 Erich-Kästner-Schule (HS) Weinstadt 29 Stunden 2.000 X Bildungszentrum Weissacher Tal Weissach im Tal 30 Stunden 2.000 X (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) 5
7. Welche Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche für diese Aufgabe erfüllen bzw. wie wurden sie für den Schuldienst vorbereitet? In der am 14. Februar 2006 von Herrn Ministerpräsident und ca. 80 Verbänden unterzeichnete Rahmenvereinbarung zum Jugendbegleiter-Programm ist der Einsatz der Ehrenamtlichen folgendermaßen geregelt: Jugendbegleiter führen eigenständige Bildungs- und Betreuungsangebote in der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe und Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen durch. Ein Einsatz im Pflichtunterricht erfolgt nicht. Die Verantwortung für den Einsatz der Jugendbegleiter sowie die pädagogische, fachliche und organisatorische Aufsicht obliegt der Schulleitung. Insofern muss hier vom regulären, in der Frage genannten Schuldienst, unterschieden werden. Zur Qualifikation heißt es weiter: Jugendbegleiter weisen eine Grundqualifika - tion für ihre Tätigkeit auf, die in der Regel durch Ausüben eines qualifizierten Ehrenamts nachgewiesen wird. Darüber hinaus bieten Land, Kirchen, Vereine oder Verbände modulartig bei Bedarf eine Qualifizierung in pädagogischen, organisatorischen und administrativen Fragen an. Für das Qualifizierungsprogramm stellt das Land die Mittel über pauschalierte Finanzierungssätze zur Verfügung. Demnach entscheidet die Schulleitung über den Einsatz von Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern sowie gegebenenfalls über deren Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme. Angesichts der Vielfalt des Programms sind hier immer nur individuelle Lösungen möglich. 8. Wie viele Unterrichtstunden konnten im vergangenen Schuljahr an den Ganztagsschulen im Rems-Murr-Kreis nicht nach Plan erteilt werden, bzw. mussten ganz ausfallen? Differenzierte Statistiken zum Unterrichtsausfall an den Ganztagsschulen im Rems-Murr-Kreis liegen nicht vor. Nach den Berichten der Schulaufsichtsbehörden wird von den Ganztagsschulen bei einem Ausfall von Lehrkräften vorrangig die ganztägige Betreuung der Schülerinnen und Schüler abgesichert, wobei insbesondere einzelne Angebote außerhalb des Pflichtunterrichts eingeschränkt werden müssen. Die Gewährleistung der Ganztagsbetreuung wird auch von den Schulaufsichtsbehörden bei der Zuweisung von Vertretungslehrkräften besonders berücksichtigt. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 6