Newsletter aus der Gewerkschaft Homepage des VAB: Neues Design dbb: Verschmelzung erfolgreich Herausgeber:

Ähnliche Dokumente
Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen. Zulagengewährung bei Vertretung des bestellten Vorarbeiters / Vorhandwerkers

Personalabrechnung I: Resortübergreifende Personalvermittlung für Überhangpersonal/Überhangbescheinigung

Newsletter. Aktuelles. aus der Bundeswehr. 31. Januar Einstellungsstopp und Nachbesetzungssperre

Härtefallregelung 11 TV UmBw steuerrechtliche Änderung

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Einmalzahlung i. V. m. der Inanspruchnahme der Härtefallregelung

newsletter JANUAR 2013 Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Weisung vom Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen zum TV-BA, TVÜ-BA, TVN-BA sowie zum ATV-BA

Urlaubsanspruch bei Änderung des Beschäftigungsumfangs / Beschäftigungsmodells im Laufe des Urlaubsjahres

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1047 A05

4 Anzeige, Nachweis und Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/2101. der Fraktionen der SPD, FDP

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Gesetzliche Rentenversicherung Zuschläge für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

Newsletter. Aktuelles. 29. Januar aus der Tariflandschaft.

Beschäftigung von Rentnern

ANPACKEN: dgb.de/rente

Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

REISEKOSTENSTEUERRECHT

Beschäftigung von Rentnern

Mit den Produkten der VBL zusätzlich vorsorgen

Strukturreform der Bundeswehr I: Aufträge zur Feinausplanung

Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab

Arbeitszeitrechtliche Regelungen für zivile Beschäftigte. Quelle: Zentrale Dienstvorschrift A-1400/14 vom 5. September 2014

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG. Entgelttabelle. Deutsche Rentenversicherung Bund. Knappschaft-Bahn-See Tarifgemeinschaft der Deutschen

Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

2016/2017 ÖFFENTLICHE DIENSTE. Entgelttabelle Bund. Vergütungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bund DAS HABEN WIR ERREICHT.

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

6,1 Mrd. Euro geknackt haben? 41,6 Mio. Menschen in Deutschland im August 2012 erwerbstätig waren und damit Personen mehr als 2011?

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 15. Mai 2018 Dritter Senat - 3 AZB 8/18 - ECLI:DE:BAG:2018: B.3AZB8.18.0

Beschäftigung von Rentnern

Personalstammblatt für geringfügig Beschäftigte

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Informelle Vereinbarung: Beteiligungsrechte im Übergang

Im Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren.

Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Betrifft: Bitte um Auskunft über Ihre rentenpolitischen Ziele

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Newsletter. Aktuelles. aus der Bundeswehr. 27. März TV UmBw verlängert. Trendwende Personal Weiterer Personalbedarf

LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT

Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2009

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ des Bundesrates

ARBEITGEBER INFO 10/2012

Beschlußempfehlung und Bericht

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt sich vor

Newsletter. Aktuelles. 25. September aus der Bundeswehr. aus der Tariflandschaft.

DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE

zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

1. Angaben des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin zur geplanten Beschäftigung

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Fragebogen für Arbeitnehmer

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort

Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)

Niedersächsisches Finanzministerium VD Hannover, den

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

Richtlinien des BMFSFJ

Newsletter. Aktuelles. aus der Bundeswehr. 26. September Haushalt

Beitragsordnung (BO) Anlage zur Vereinssatzung. SV Grün-Weiß Giersleben e.v.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Zeitzuschläge (zu 8 Abs. 1) (gültig ab bis ) Beträge in Euro

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit)

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht

ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EURO monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag

Zur Entscheidung hat der Bundesgerichtshof folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Anstots. Personalfragebogen für Aushilfen

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Königsdorf e. V. Telefon Mobil Adresse. Telefon Mobil Adresse

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt für notwendig erachtete Nachjustierungen und Verbesserungen bei den Entschädigungsleistungen für Abgeordnete um.

Erklärung des Aushilfsbeschäftigten

Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Rente mit 63. Rechtsanwalt Gerhard Noll / Folie 0

KURSWECHSEL: DIE GESETZLICHE RENTE STÄRKEN!

Im Studium. Gut versichert.

Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen

Satzungsnachtrag Nr.21 zur Satzung vom

Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Transkript:

26. November 2012 Aktuelles aus der Gewerkschaft Homepage des VAB: Neues Design Umfassende und aktuelle Informationen, ein breit gefächertes Angebot an Hintergründen, Tarifverträgen und Broschüren etc., das waren die Merkmale der alten Homepage des VAB. Selbstverständlich zeichnet sich auch der neue Auftritt des Verbandes mit diesen Merkmalen aus, er wird jedoch ergänzt um ein aktuelles, zeitgemäßes Design sowie übersichtliche Strukturen und damit ein weiter verbessertes Angebot für die Verbandsmitglieder und Interessierten. Quelle: dbb: Verschmelzung erfolgreich Mit überwältigender Mehrheit stimmten die Delegierten anlässlich des Gewerkschaftstages des dbb beamtenbund und tarifunion vom 11. bis 14. November 2012 für eine Verschmelzung der vorher eigenständig - auch organisatorisch - agierenden Sparten Tarif- und Beamtenpolitik. Auf diese Weise sollen die gemeinsamen Potenziale noch besser im Sinne der Mitglieder genutzt werden. Der dbb beamtenbund und tarifunion ist mit 1,26 Millionen Mitgliedern im öffentlichen Dienst die Dachorganisation des VAB mit dem gemeinsam erfolgreich beispielsweise die Verhandlungen zum TV UmBw oder zu den jeweiligen Einkommensrunden durchgeführt werden. Herausgeber: Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr Rochusstraße 178 53123 Bonn In der neuen Gliederung behalten die nunmehr als Säulen zu betrachtenden früheren Sparten Tarif- und Beamtenpolitik dahingehend ihre Eigenständigkeit, dass sie jeweils durch einen Fachvorstand Tarif- (zugleich erster stellvertretender Bundesvorsitzender) bzw. Beamtenpolitik geführt werden. Ergänzt werden diese beiden Funktion durch einen Bundesvorsitzenden und sechs weitere Stellvertreter.

Einhergehend mit der Verschmelzung erfolgte auch ein Wechsel an der Spitze des dbb. Der bisherige Vorsitzende Peter Heesen stand altersbedingt nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. In der Abstimmung setzte sich der Arbeitnehmer Klaus Dauderstädt aus der Gewerkschaft der Sozialversicherungen (GdS) gegen den Beamten Rolf Habermann aus dem Bayrischen Beamtenbund mit deutlicher Mehrheit durch. Als Fachvorstand Tarifpolitik wurde mit klarem Votum der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende der dbb tarifunion, Willi Russ, gewählt. Stellvertretend für den VAB gratulierte der Bundesvorsitzende Herbert Schug herzlich allen Mandatsträgern zu ihrer Wahl und freut sich auf die gemeinsame Arbeit für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und insbesondere in der Bundeswehr. Quelle: www.dbb.de aus der Rechtsprechung BAG: Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Nach 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an ohne weitere Begründung zu verlangen. Auslösend für das Urteil war der Sachverhalt der Klägerin, wonach diese für den 30. November 2010 einen Dienstreiseantrag stellte, dem ihr Vorgesetzter nicht zustimmte. Eine nochmalige Anfrage der Klägerin wegen der Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde ebenfalls abgelehnt. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte der Vorgesetzte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage beabsichtigt die Klägerin durch ein Gerichtsurteil die Weisung aufheben zu lassen. Sie rechtfertigt dies mit dem Argument, dass das Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag der Erkrankung einer sachlichen Rechtfertigung bedürfe. Außerdem sehe der für die Beklagte geltende Tarifvertrag ein derartiges Recht nicht vor. 2

Die Klage blieb erfolglos. Das Bundesarbeitsgericht begründet dies mit den Regelungen des 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), wonach dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt wird, bereits am ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest zu verlangen. Es ist nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt, d. h., dass die gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen werden. Das war vorliegend nicht der Fall. Quelle: Urteil Bundesarbeitsgericht 5 AZR 886/11 vom 14. November 2012 Vorinstanz: Urteil Landesarbeitsgericht Köln 3 Sa 597/11 vom 14. September 2011 aus der Tariflandschaft VBL Spezial: Erstinformation zur betrieblichen Altersversorgung im Öffentlichen Dienst Wer sich die Frage gestellt hat, wie eine Versicherung in der sogenannten Pflichtversicherung bei der VBL verläuft, welche Voraussetzungen gelten und welche Leistungen letztendlich fließen, wird nun auf verständliche Art und Weise mit Hilfe des VBL Spezial informiert. In der Ausgabe werden aber auch die weiteren Angebote der freiwilligen zusätzlichen Versicherung bei der VBL erläutert. Quelle: VBL Spezial Erstinformation zur betrieblichen Altersversorgung im Öffentlichen Dienst Stand: August 2012 VBL Spezial: Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung In einem weiteren Spezial informiert die VBL über die Änderungen bzgl. der Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung (der VAB informierte diesbezüglich ausgiebig) und die damit einhergehenden Auswirkungen. Insbesondere gibt es Auskunft zu der Frage Was muss ich als Betroffene tun?. Quelle: VBL Spezial Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung Stand: März 2012 3

aus der politischen Landschaft Bundesrechnungshof: Jahresbericht 2012 Der Bundesrechnungshof hat den diesjährigen Jahresbericht veröffentlicht. In seinem Bericht geht er auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der einzelnen Ressorts ein und zeigt Missstände auf. Auch die Maßnahmen des BMVg wurden analysiert. Zunächst erfolgte eine Bewertung der Entwicklung des Einzelplanes 14 (Ressort BMVg) und dessen Haushaltsführung. Hier wurden planerische Mängel und gegenüber der Planung erhöhte Materialkosten angemerkt. Daneben wurden einzelne Projekte und Maßnahmen aufgezeigt, bei denen der Bundesrechnungshof Abweichungen vom Grundsatz des wirtschaftlichen und sparsamen Handelns festgestellt hat. In der kommenden Ausgabe 6-2012 der VAB aktuell wird detailliert auf den Bericht des Bundesrechnungshofes eingegangen. Quelle: Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2012 des Bundesrechnungshofes aus November 2012 Deutscher Bundestag: Haushalt 2013 Der Bund soll im kommenden Jahr 302 Milliarden Euro ausgeben können, so der Etatentwurf, den der Haushaltsausschuss am 9. November 2012 beschlossen hat. Damit reduzierten die Abgeordneten die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um 200 Millionen Euro. In diesem Jahr sollen die Gesamtausgaben nach dem zweiten Nachtragshaushalt 311,6 Milliarden Euro betragen. Neben den Ausgaben konnte der Ausschuss die für 2012 von der Regierung geplante Neuverschuldung reduzieren. Diese soll danach im kommenden Jahr 17,1 Milliarden Euro betragen. Im Entwurf waren noch 18,8 Milliarden Euro vorgesehen. In diesem Jahr soll sie nach dem zweiten Nachtragsetat 28,1 Milliarden Euro betragen. Nach der Schuldenregel beträgt die zulässige Nettokreditaufnahme 2013 maximal 41,45 Milliarden Euro. Für Investitionen stellt der Ausschuss im kommenden Jahr 34,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 468 Millionen Euro mehr als die Regierung eingeplant hatte. Die Einnahmen aus Steuern sollen in 2013 260,61 Milliarden Euro betragen. Das sind 798 Millionen Euro mehr als die Regierung vorgesehen hatte. Die Höhe der eingeplanten Steuereinnahmen beruht auf der jüngsten Steuerschätzung. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 8. November 2012 4

Deutscher Bundestag: Bundesregierung will Rentenversicherungsbeiträge senken Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt im Januar 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Das hat der Bundestag in Berlin mit den Stimmen der Regierungskoalition aus Union und FDP beschlossen. Die Arbeitnehmer werden um rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet, wie der Haushaltsausschuss errechnet hat. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um 3,2 Milliarden Euro. Der Beitragssatz rutscht damit auf den niedrigsten Stand seit 1996. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012 und 23. November 2012 Deutscher Bundestag: Betreuungsgeld beschlossen Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013 beschlossen. Nach dem Gesetz sollen Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen, die Leistung erhalten. Im kommenden Jahr soll das Betreuungsgeld 100 pro Monat betragen, ab August 2014 dann 150 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Betreuungs- und Elterngeld ist ausgeschlossen. Das Betreuungsgeld kann somit ab dem 15. Lebensmonat des Kindes 22 Monate lang bezogen werden. Es wird auf das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet. Der Bundestag beriet gleichzeitig über das von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Betreuungsgeldergänzungsgesetzes. Dieses sieht eine Alternative zur Barauszahlung des Betreuungsgeldes vor, wenn es für die Altersvorsorge oder für ein sogenanntes Bildungssparen eingesetzt wird. So soll das Betreuungsgeld um monatlich 15 Euro aufgestockt werden, wenn die Bezieher es für die private Altersvorsorge oder für die spätere Ausbildung ihres Kindes ansparen. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 9. November 2012 Deutscher Bundestag: Praxisgebühr wird abgeschafft Die Praxisgebühr wird abgeschafft. Gemäß Beschluss des Bundestagsplenums läuft die Regelung, wonach gesetzlich versicherte Patienten beim Arztbesuch zehn Euro pro Quartal zu entrichten haben, zum Jahresende aus. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 9. November 2012 5

Deutscher Bundestag: Anhebung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss abgelehnt Der Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion abgelehnt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss anzuheben. Die Linke hatte gefordert, dass der staatliche Unterhaltsvorschuss, der im Falle säumiger Unterhaltspflichtiger an Unterhaltsberechtigte ausgezahlt wird, bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr eines Kindes gezahlt wird. Der Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes gewährt. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 9. November 2012 Deutscher Bundestag: Berlin/Bonn-Gesetz bleibt Der Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses einen Antrag der Linksfraktion abgelehnt, das Berlin/Bonn-Gesetz zu beendigen und die Zweiteilung der Bundesregierung zwischen Berlin und Bonn aufzuheben. Nach dem Willen der Linken sollten die Ministerien in Bonn bis 2017 nach Berlin umgezogen sein. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 8. November 2012 Deutscher Bundestag: Eigenbeteiligung Schwerbehinderter im ÖPNV erhöht Der Bundestag hat den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen. Damit erhöht sich die Eigenbeteiligung von freifahrtberechtigten schwerbehinderten Personen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von bisher fünf Euro auf sechs Euro monatlich. Der Beitrag wird künftig dynamisiert. Die Länder erstatten den Verkehrsbetrieben die Fahrgeldausfälle für die kostenlose Beförderung schwerbehinderter Menschen, die aufgrund eines Schädigungsgrades von mindestens 50 Anspruch auf Versorgung haben oder Entschädigung erhalten, sowie von deren Begleitperson und deren mitgeführter Gegenstände. Bislang hat der Bund die Erstattung der Beförderungskosten übernommen. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012 Deutscher Bundestag: Ausarbeitung Rentenniveau als Sicherungsziel in der Alterssicherung Mit dieser interessanten Ausarbeitung wartet nunmehr der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf. Auf verständliche Art und Weise wird ein der Begriff des Rentenniveaus erläutert und anhand von Statistiken und Beispielen die Entwicklung des Rentenniveaus in Deutschland von 1970 rückblickend bis 2020 prognostizierend dargestellt. Quelle: Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Rentenniveau als Sicherungsziel in der Alterssicherung Nr. 34/12 vom 24. Oktober 2012 6

Deutscher Bundestag: Steuerliches Reisekostenrecht geändert Auf Grundlage des Gesetzentwurfes von CDU/CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag Änderungen und Vereinfachungen in der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Unter anderem werden bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen die Mindestabwesenheitszeiten verringert und statt der bisher dreistufigen Staffelung eine zweistufige Staffelung der Pauschalen eingeführt (im Inland zwölf Euro und 24 Euro; die niedrigste Pauschale von sechs Euro entfällt). Bei Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (neuer Begriff: erste Tätigkeitsstätte) gibt es nur noch eine solche Stätte je Dienstverhältnis, die entweder vom Arbeitgeber oder anhand von "quantitativen Elementen" festgelegt wird. Vereinfacht wurden auch die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012 Deutscher Bundestag: Jahressteuergesetz 2013 beschlossen Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2013 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Das Gesetz enthält eine Fülle von steuerrechtlichen Änderungen. Unter Anderem werden der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender, die Bezüge von Reservisten und das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst und anderen zivilen Freiwilligendiensten steuerfrei gestellt. Für Unterhaltsempfänger bleibt künftig ein "angemessenes Hausgrundstück" bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt. Im Grunderwerbsteuerrecht werden eingetragene Lebenspartner rückwirkend zum 1. August 2001 in allen noch nicht bestandskräftigen Altfällen Ehepartnern gleichgestellt. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012 Deutscher Bundestag: Höhere Verdienstgrenzen bei Minijobs In seiner Sitzung vom 25. Oktober 2012 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales angenommen. Damit wird die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt. Quelle: Deutscher Bundestag Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012 7

Der richtige Partner am Arbeitsplatz in der Bundeswehr ist der Deshalb: Wichtiger denn je ist eine Mitgliedschaft im Beitrittserklärung Mitgliedsnummer Ich erkläre hiermit mit Wirkung vom 0 1 meinen Beitritt zum (wird durch die Bundesgeschäftsstelle vergeben) Name, Vorname VERBAND DER ARBEITNEHMER DER BUNDESWEHR E.V. im DBB 53123 Bonn Rochusstraße 178 Geburtstag PLZ Ort Straße/Haus-Nr. Berufs- oder Funktionsbezeichnung E-Mailadresse Personalbearbeitende Dienststelle Beschäftigungsdienststelle PLZ Ort Straße/Haus-Nr. Auszubildende/r: 1,50 monatlich Entgeltgruppe: Rentner: 2,50 monatlich Teilzeitbeschäftigt: nein LI ja LI Im Mitgliedsbetrag enthalten ist eine Freizeitunfallversicherung bei der DBV mit einer Todesunfallentschädigung von 1.250, einer Invaliditätsentschädigung bis zur Höhe von 3.750, ein Unfall-Krankenhaustagegeld von 5, und eine Diensthaftpflichtversicherung. Bereich (I VIII) Land Standortgruppe Einzugsermächtigung Ich ermächtige den VAB - Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr e.v., 53123 Bonn, Rochusstraße 178, zu Lasten meines Kontos die laufend fälligen Mitgliedsbeträge LI vierteljährlich LI halbjährlich LI jährlich in der jeweils gültigen Höhe abzurufen. Zutreffendes bitte ankreuzen. Name der Bank Bankleitzahl Kontonummer PLZ Ort Ich bin einverstanden, dass die von mir vorstehend gemachten Angaben für Zwecke der satzungsgemäßen Aufgaben des VAB verarbeitet werden. Datum Unterschrift Werber Mitgliedsnummer Mitgliedszeiten, deren Anrechnung beantragt wird: von bis Gewerkschaft Ich beantrage Beitragsfreiheit bis zur Beendigung der Kündigungsfrist am Monatsbeiträge 2012 Entgeltgruppe KRGrp Beitrag Entgeltgruppe KRGrp Beitrag 1 7,25 8 8a 12,25 2 9,00 9 9b, 9a 13,00.2Ü 9,50 10 10a, 9d, 9c 15,00 3 3a 9,75 11 11a, 11b 15,75 4 4a 10,25 12 12a 17,25 5 10,75 13 17,75 6 11,25 14 19,25 7 7a 11,50 15 21,00 Die Höhe des Beitrages für Mitglieder aus privatisierten Bereichen beträgt 0,5 % des Bruttoverdienstes ohne Zulagen auf Grundlage der Entgeltbescheinigung. V2c