ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EURO monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag

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1 ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EUR monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber - und - Arbeitnehmer/in - wird folgendes vereinbart: 1 Einstellung Der/die Arbeitnehmer/in wird mit Wirkung vom auf unbestimmte Zeit gemäß 14 Abs. 2, 2a und 3 TzBfG bis zum (Danach ist bei Neueinstellungen eine kalendermäßige Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig, bei Existenzgründern in den ersten 4 Jahren nach der Existenzgründung bis zur Dauer von 4 Jahren. Bei Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, der/die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des Arbeitsverhältnisses entweder vier Monate arbeitslos gemeldet war oder vier Monate Transferkurzarbeitergeld bezogen hat oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem zweiten oder dritten Sozialgesetzbuch teilgenommen hat, ist eine Befristung bis zur Dauer von 5 Jahren zulässig; Bis zur jeweiligen Gesamthöchstdauer ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig. Wegen des genauen Inhalts der Befristungsvoraussetzungen wird auf das Gesetz in seiner aktuellen Fassung verwiesen.) befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit) aushilfsweise als eingestellt. (Berufsbezeichnung) (Zutreffendes bitte ankreuzen) Seite 1

2 2 Probezeit Es gilt eine Probezeit von 6 Monaten. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. 3 Arbeitszeit Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Essenszeiten und Ruhepausen beträgt Stunden wöchentlich/monatlich. Die Einteilung der Arbeitszeit erfolgt durch den Dienstplan. 4 Arbeitsentgelt Das Arbeitsentgelt beträgt EUR pro Stunde/pro Woche/pro Monat. alternativ: Prozent von den um die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld entlasteten Bedienungsumsätzen. Sachbezüge: Anwesenheitskost zu den amtlichen Sachbezugswerten wird gewährt. D.h. der/die Arbeitnehmer/in bezahlt den Sachbezugswert für die Anwesenheits- Kost, der in der Lohnabrechnung zum Abzug gelangt. Personalzimmer/-wohnung wird zu den amtlichen Sachbezugswerten für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt. (Falls zutreffend, bitte ankreuzen) 5 Kündigung 1) Der Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des Monats, in dem der/die Arbeitnehmer/in die gesetzliche Altersgrenze (z. Zt. Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht oder in dem Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird. 41 Satz 2 SGB VI ist zu beachten. 2) Das Arbeitsverhältnis kann, auch im Falle einer Befristung, nach der Probezeit beiderseits mit einer Frist gekündigt werden: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 4 Wochen (Kleinbetrieb nach 622 VI BGB; bis 20 Arbeitnehmer) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Seite 2

3 Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis im Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat, ein Monat, wenn es fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate, wenn es acht Jahre bestanden hat, drei Monate, wenn es zehn Jahre bestanden hat, vier Monate, wenn es zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate, wenn es 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate, wenn es 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. (1) Unabhängig davon ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die fristlose Kündigung gemäß 626 BGB zulässig. (2) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat auch die Beendigung eines Mietverhältnisses über ein Personalzimmer/-wohnung zur Folge. Personalzimmer/-wohnung wird für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt. Personalzimmer/-wohnung ist am letzten Arbeitstag in einwandfreiem Zustand zu übergeben. 6 Erklärungen Der/die Arbeitnehmer/in erklärt ausdrücklich gesund zu sein nicht schwerbehindert zu sein zu % schwerbehindert zu sein 7 Weitere Beschäftigung Der/Die Arbeitnehmer/in bestätigt hiermit, keine weitere Haupt- oder Nebenbeschäftigung eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung eine weitere Nebenbeschäftigung zu haben. Seite 3

4 Für den Fall, dass der/die Arbeitnehmer/in einer weiteren Beschäftigung nachgeht: Name und Adresse des weiteren Arbeitgebers oder der weiteren Arbeitgeber: Verdienst bei dem weiteren Arbeitgeber oder den weiteren Arbeitgebern: Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, jede Aufnahme einer weiteren Beschäftigung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. 8 Urlaub Der Jahresurlaub beträgt 9 Hinweis auf mögliche Aufstockung der Rentenversicherung durch den Arbeitnehmer und auf die HGA-Rente Dem/Der Arbeitnehmer/in wurde als Anlage 1 zu diesem Arbeitsvertrag ein Hinweis auf die Möglichkeit der Aufstockung der Rentenversicherung ausgehändigt sowie eine Information über die HGA-Rente. 10 Ausschlussfristen (1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen mit Ablauf von drei Monaten nach Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. (2) Ansprüche auf Gewährung von Urlaub erlöschen, wenn sie nicht im Laufe des Urlaubsjahres oder spätestens bis des darauf folgenden Jahres beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Seite 4

5 11 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden sie durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck, wie er sich aus der Gesamtheit der Bestimmungen dieses Vertrages ergibt, am nächsten kommen 12 Sonstiges, den (Arbeitnehmer) (Arbeitgeber) Belehrung nach 2a II SchwarzArbG Als Beschäftigte/r im Hotel- und Gaststättengewerbe sind Sie verpflichtet, während der Arbeitszeit ein Ausweispapier mitzuführen und gegebenenfalls bei einer Überprüfung vorzulegen. Als Ausweispapiere gelten: Personalausweis; Pass oder Ausweis-/Passersatz. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, diese Belehrung gelesen und verstanden zu haben. ( Arbeitnehmer) Seite 5

6 Anlage 1: Erklärung zu Rentenversicherung und zur Hogarente Anlage 1 zum Arbeitsvertrag Nr. Hinweis auf mögliche Aufstockung der Rentenversicherung durch den Arbeitnehmer und auf die Hogarente Beitragsaufstockung durch den Arbeitnehmer Als sog. Minijobber sind Sie sozialversicherungsfrei beschäftigt. Die Beitragszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Er führt pauschal 15 Prozent von Ihrem Verdienst an Rentenversicherungsbeiträgen ab. Damit erhalten Sie Rentenansprüche, die aber aufgrund der geringen Beiträge gemindert sind. Sie haben aber die Möglichkeit, auf die an sich bestehende Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten und den 15-prozentigen Pauschalbeitrag des Arbeitgebers um einen Eigenanteil bis zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,5 Prozent aufzustocken. Damit erwerben Sie mit relativ geringen Beiträgen vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Wenn Sie deshalb auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten möchten, müssen Sie dies dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären. Er zieht dann den Differenzbetrag zwischen Ihrem 15-prozentigen und dem regulären Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,5 Prozent von Ihrem Lohn ab. Ihr Eigenanteil wird zusammen mit dem Anteil des Arbeitgebers als Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft weitergeleitet bzw. von dieser im Lastschriftverfahren eingezogen. Beginn und Dauer der Befreiung Seite 6

7 Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gilt nur für die Zukunft und beginnt erst nach dem Tag des Eingangs der schriftlichen Verzichtserklärung beim Arbeitgeber. Sie können aber auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Möchten Sie ab Beschäftigungsbeginn von der Aufstockung Gebraucht machen, müssen Sie den Verzicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Minijobs schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Erst mit Aufgabe des Minijobs verliert die Verzichtserklärung ihre Wirkung. Hinweis auf die Hogarente Der/Die Arbeitnehmer/in wird auf den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern, abgeschlossen zwischen dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband e. V. und der Gewerkschaft Nahrung- Genuß-Gaststätten, Landesbezirk Bayern, - Hogarente hingewiesen. Ihm/Ihr wird dringend empfohlen, die durch die Hogarente gebotene Möglichkeit zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente mit hoher staatlicher Förderung und Unterstützung durch eine Anschubfinanzierung des Arbeitgebers zu nutzen. Auf die existierenden Informationsbroschüren, die ihm/ihr kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wird verwiesen. Seite 7

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