Der Minister Ministerium für Arbeit, ntegration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ",,. Ministerium für Arbeit, ntegration und Soziales Nordrhein-Westfaler An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Düsseldorf 4o\MJT\AG3ldorf NORDRHEN-WESTFAlEN 16. WAHLPERODE VORLAGE 16/2164 - für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Datum:1.september 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen 111 3-8324 bei Antwort bitte angeben MR Robert Holter-Hauke Telefon 0211 855-3337 Telefax 0211 855-3705 robert.holterhauke@mais.nrw.de Ergebnisse der Überwachungsaktion bei Paket- und Kurierdiensten Sehr geehrte Frau Präsidentin, in Absprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Herrn Günter Garbrecht MdL, übersende ich einen schriftlichen Bericht über Ergebnisse einer Überwachungsaktion der nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzverwaltung bei Paket- und Kurierdiensten. Dienstgebäude und Lieferanschrift: ch bitte, den Bericht an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales weiterleiten zu lassen. Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mais.nrw.de Mit freundlichen Grüßen :h (Guntram Schneider MdL) www.mais.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709, 719 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linie 725 1 Anlage (60-fach) Haltestelle: Polizeipräsidium
Anlage MAS NRW Stand: 15. August 2014 111 3-8324 Bericht über die Ergebnisse einer ndesweite Überwachungsaktion der i Arbeitsschutzverwaltung bei Paket- und Kurierdiensten 1. Hintergrund der Überwachungsaktion Kurier-, Express- und Paketdienste gehören mittlerweile zum alltäglichen Erscheinungsbild bei der Zustellung von Waren an Privat- und Geschäftskunden. Die betroffenen Unternehmen betreiben Güterbeförderung im Sinne des Fahrpersonalrechts und haben diesbezüglich die gesetzlich vorgegebenen Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten einzuhalten. Außerdem gelten für diese Unternehmen die Bestimmungen des Arbe itsze itgesetzes. Die Unzulänglichkeiten in der Branche - u.a. hinsichtlich der Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeitgrenzen - wurden in den letzten Jahren auch mehrfach in Presseberichten thematisiert. Vor diesem Hintergrund und aufgrund bisheriger Vollzugserfahrungen der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erschien eine systematische, landesweite Überwachungsaktion im Bereich Packet- und Kurierdienste angebracht. 2. Ziele m Rahmen der Überwachungsaktion sollten landesweit mindestens 20 Paketverteilzentren durch Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer der fünf Bezirksregierungen in NRW aufgesucht und die dort
2 angetroffenen Fahrer bezüglich fahrpersonalrechtlicher Mängel überprüft werden und alle großen Anbieter aus der Paketbranche möglichst gleichmäßig von den Kontrollen erfasst werden. Sofern Mängel bei den überprüften Fahrerinnen und Fahrern festgestellt werden, soll geprüft werden, ob weitere Betriebskontrollen bei den jeweiligen Arbeitgebern erforderlich sind. Die Betriebskontrollen erfolgen dann im Nachgang zum Überwachungsprogramm im Laufe des Jahres. Zeiträume: Durchführung der Kontrollen bei den Verteilzentren Evaluierung zu den nachgehenden Betriebskontrollen im Mai 2014 bis Dezember 2014. 3. Durchführung Bei der Auswahl der aufzusuchenden Betriebe wurden die großen Anbieter der Branche möglichst gleichmäßig berücksichtigt. Aufgesucht wurden Paketverteilzentren der Unternehmen DHL (Deutsche Post AG), DPD (Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG), Trans-o-flex Logistics Group, Distributions GmbH (als Systempartner von Trans-o-flex), GO (General Overnight GmbH), GLS (General Logistics Systems), FedEx (Federal Express Corporation nc.), TNT (Thomas Nationwide Transport), UPS (United Parcel Service nc.) sowie der Hermes Logistik Gruppe. Die zu überprüfenden Paketverteilzentren wurden zu den jeweiligen Beladezeiten (i.d.r. waren dies Zeiten von ca. 5.00 Uhr bis 8.00 Uhr morgens) durch die Bezirks-
3 regierungen aufgesucht und die einfahrenden Fahrzeuge und deren Fahrer anhand eines Erhebungsbogens kontrolliert. Darüber hinaus sind Gespräche mit den Betreibern der jeweiligen Verteilzentren geführt worden. Hierbei wurden die beauftragten Subunternehmen ermittelt und die Aushändigung bzw. Übersendung der jeweiligen Beförderungsverträge eingefordert. m Nachgang zu der Kontrolle wurden Revisions- oder nformationsschreiben an die Paket- und Kurierdienstunternehmen versandt. Als Folge der Überprüfungen in den Verteilzentren werden, bei Feststellung von Rechtsverstößen, weitergehende Betriebskontrollen bei den betroffenen Arbeitgebern eingeleitet. Soweit notwendig J werden dann Bußgeldverfahren oder behördliche Anordnungen eingeleitet. 4. Ergebnisse m Rahmen des Programms wurden von den 5 Bezirksregierungen in Nordrhein Westfalen insgesamt 22 Paketverteilzentren aufgesucht. Dabei wurden insgesamt 415 Fahrer von 131 Unternehmen überprüft. Bei den genannten Arbeitgebern handelt es sich sowohl um Verteilzentren mit eigenen Fahrern, als auch um von diesen beauftragte Subunternehmen. Knapp 10 % der angetroffenen Fahrer waren sog. selbstfahrende Unternehmer ohne Beschäftigte. Die Auswertung der Überprüfungsergebnisse wies im Gesamtergebnis eine erhebliche Mängelquote auf. Bei ca. 60 % der überprüften Fahrerinnen und Fahrer wurden Mängel festgestellt. Projiziert auf die zugehörigen Unternehmen ergibt sich für diese eine Mängelquote von 84,7 %. m Detail lag der Schwerpunkt der Erhebung auf der nach dem Fahrpersonalrecht gebotenen Aufzeichnungspflicht, insbesondere auch bezüglich der Berücksichtigung "sonstiger" anfallender Arbeitszeiten (z. B. beim Be- und Entladen). Hierzu wurden bei mehr als einem Drittel der überprüften Fahrer Defizite festgestellt.
4 Überprüfung der Fahrer 80,0% 70,0% 68,4% "*-.S:.J: '" u.. Q) '0 ::c c: od: 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0%.1,9% 9,6% 58,1% 46,3% 0,0% 3,7% 53,5% 2,5% 4,0% 49,4% 6,4% 14,2% 0,0"10 Wird die Einhaltung Wird die Einllaltung Werden Aufzeichnungen nacll FPersR geführt? Aufzeichnungen für 28 Tage mitgefüllrt? Werden sonst. Arbeitszeiten aufgezeichnet? der erforderlichen, Fahrtunterbrechungen /Pausen der Bestimmungen nach dem ArbZG (max. lostd. ) nachgewiesen? l;lchgewiesen?.. Ja 68,4% Nein 21,9% Entfällt 9,6% l_. 58,1% 31,8% 10,1%, 46,3% 40,0% 1. -- 13,7% Abbildung 1: Mängelfeststellungen bezogen auf die Fahrer 53,5% 32,5% 14,0% 49,4% 36,4% 14,2% Die folgende Zuordnung der Feststellungen bei den überprüften Fahrern zu den jeweiligen Arbeitgebern ergibt folgende (höhere) Mängelquoten: Überprüfung der Arbeitgeber 70,0% 64,1% '64,1% 62,6% 60,0% "*- 50,0%.S: 40,0% Q)..c Q) 2i' 'Qj 30,0%..c Ci 20,0% '0 ::c 10,0% od: 0,0%.. Ja NE'in -.. 35;9% Werden Aufzeichnungen nach FPersR gefiihrt? 64.1% 3\9% 42,0% Aufzeichnungen für 28 Toge mitgefiihli? 42,0% 58,0% 1-- 35:9% Werden sonst. Arbeitszeiten oufgezeichnet? 35,9% 64,1% 49,6% '50,4% Wird die Einhaltung der erforderlichen Fahrtunterbrechunge n /Pausen nachgewiesen? 49,6% 50,4% -----31,4% Wird die Einhaltung der Bestimmungen noch dem ArbZG (mox. 10 Std.) nachgewiesen? L. J Abbildung 2: Mängelfeststellungen bezogen auf die Arbeitgeber 37,4% 62,6% Der überwiegende Teil der Arbeitgeberfirmen war von den festgestellten Verstößen betroffen. Die Mängelquoten betrugen hier, bezogen auf einzelne Verstoßarten, bis zu 64 %.
5 Schwerpunkt "sonstige Arbeitszeiten" 94 % der überprüften Fahrer waren aktiv in die Be- und Entladung ihrer Fahrzeuge, teilweise auch in die Kommissionierung und Sortierung der zu transportierenden Pakete eingebunden. Hier zeigten sich vielfach Versäumnisse hinsichtlich der Aufzeichnung dieser Arbeitszeiten (werden bei 64,1% der Arbeitgeber nicht aufgezeichnet). Weiterer Handlungsbedarf bei mehr als der Hälfte der überprüften Betriebe Ergebnis der Kontrollen ist, dass im Nachgang bei mehr als der Hälfte der überprüften (Sub-) Unternehmen eine behördliche Betriebskontrolle zur Abstellung der festgestellten Verstöße durchzuführen ist. Vergleich: Verteilzentren mit eigenen Fahrern und Fahrern von Subunternehmen Bei den Verteilzentren, welche überwiegend mit eigenem Personal arbeiten, wurden verschiedene Beispiele einer gut funktionierenden Organisation hinsichtlich der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr vorgefunden. Soweit Verteilzentren die Pakete überwiegend durch beauftragte (Sub-)Unternehmen zustellen lassen, wirkt sich dies im Vergleich negativ auf die Einhaltung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften aus. Mit anderen Worten: n Betrieben, in denen mit Subunternehmern gearbeitet wird, sind die Verstöße zahlreicher als bei Unternehmen, die ihre Dienstleistungen mit eigenem Personal erbringen. Mitverantwortung des Auftraggebers m Rahmen der Beförderungsvereinbarungen zwischen Verteilzentren und Paketund Kurierdiensten erfolgt in der Regel eine Vergabe von festen Postleitzahlenbezirken zur Zustellung der Pakete an diese (Sub-) Unternehmen. Diesbezüglich sind die jeweiligen Subunternehmen dann vertragsgemäß selbst für die termingerechte Auslieferung verantwortlich und müssen die Disposition ihrer Fahrer und die Einsatzplanung ihrer Fahrzeuge eigenständig durchführen.
6 Eine direkte Verantwortung der jeweiligen Auftraggeber für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (nach 20a Fahrpersonalverordnung und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006) kann aufgrund der Vertragsgestaltung in den meisten Fällen nicht oder nur sehr schwer belegt werden. Sollte bei den noch durchzuführenden Betriebskontrollen bei den Subunternehmen festgestellt werden, dass die jeweiligen Auftraggeberfirmen relevanten Einfluss auf die Disposition oder Einsatzplanung der Fahrer ihrer Auftragnehmer ausüben, wird in entsprechenden Fällen die Einleitung angemessener behördlicher Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber zu prüfen sein. Je nach Schwere des Verstoßes können diese Maßnahmen Belehrungen sein, aber auch Ahndungsmaßnahmen. 5. Zusammenfassung und Ausblick n der Gesamtbetrachtung ist erkennbar, dass grundlegende Mängel bei der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr insbesondere in dem Bereich der ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Lenk-, Ruhe-, Pausen- und Arbeitszeiten zu finden sind. Es wurde deutlich, dass die Paket- und Kurierdienste auch weiterhin im Blickfeld der Überwachung durch die zuständigen Behörden verbleiben müssen. Die prinzipiell gegebene Mitverantwortung der Hauptauftragnehmer dafür, dass die von ihnen beauftragten Subunternehmen die einschlägigen Vorschriften einhalten, kann in der Regel von den Überwachungsbehörden nicht rechtssicher eingefordert werden. Hier ist eine Konkretisierung der Regelungen auf Gesetzesebene nötig. Es muss deutlich werden, welche konkreten Pflichten der Hauptauftragnehmer hat, beispielsweise dass er sich bei der Auftragsvergabe vergewissern muss, dass das Subunternehmen (personell) in der Lage ist, die Rechtsvorschriften einzuhalten. Außerdem muss der Auftraggeber sich in zeitlichen Abständen vergewissern, dass der Subunternehmer seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften weiterhin erfüllen kann.
7 Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Überwachungsaktion werden in der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorgestellt. Ziel: Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, im vorgenannten Sinne gesetzgeberische Schritte einzuleiten.