Hessen-Ticker Dezember 2014 bis Februar 2015

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Transkript:

Deutsche Hessen-Ticker Dezember 2014 bis Februar 2015 www.psl.hessen.verdi.de Post AG Aktionen in Hessen gegen die Befristungspolitik Weihnachtsgruß aus der Postzentrale: Gewinne steigen Löhne für Postbeschäftigte sollen fallen! Viele der 16.500 hessischen Beschäftigten der Deutschen Post AG sind derzeit erstaunt über die offenen Worte der Bonner Postzentrale. Sie wissen aus den Medien, dass der Konzerngewinn Deutsche Post DHL im Jahre 2013 um 27,5 % auf 2,1 Milliarden Euro gestiegen ist und kennen auch die Konzernankündigungen, dass auch im Jahr 2014 mit einer neuen deutlichen Steigerung um mindestens weitere 800 Millionen auf 2,9 bis 3,1 Milliarden Euro gerechnet wird. Weiter Seite 2 Kassel Befristete Arbeitsverträge Klagen kann sich lohnen Immer mehr befristete Arbeitsverträge, derzeit insbesondere bei der Deutschen Post AG. Da können auch Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung Fehler machen. Die Folge: Arbeitnehmer/innen können sich dann unter Umständen in einen unbefristeten Vertrag einklagen. ver.di rät allen Arbeitnehmer/innen, deren befristeter Arbeitsvertag vor kurzem ausgelaufen ist oder bald ausläuft, sich rechtlich beraten zu lassen. Für ver.di Mitglieder ist dies bei ver.di kostenlos. Themen: Aktionen in Hessen gegen die Befristungspolitik Regel und Anlassbeurteilungen bei BeamtInnen Speditionen und Logistik: Arbeitstagung der Betriebsräte Entsendeversammlung GJAV Übertragung von Bildungsurlaub Für Hessen aktiv Aktiventreffen Weihnachts- und Neujahrsgrüße

Seite 2 Weiter von Seite 1 Rechtzeitig zur Adventszeit sendet die Deutsche Post AG an alle Mitarbeiter eine Publikation, der zu entnehmen ist, dass es Arbeitgeberüberlegungen gibt, zu vernünftigen Personalkosten zu kommen. Frankfurt/Offenbach/Rodgau Allen unbefristeten Beschäftigten soll nicht ins Portemonnaie gegriffen werden. Also den 2.850 hessischen für Regelarbeit befristeten Postbeschäftigten schon! Bei Langzeitbeschäftigten soll die Besitzstandszulage gedeckelt werden und auch über Arbeitszeiten und anderes, was uns vom Wettbewerb unterscheidet wird arbeitgeberseitig nachgedacht. In den letzten Wochen wurden in vielen Betriebsteilen Betriebsversammlungen durchgeführt, auch bei den beiden hessischen Paketzentren. Dort wurde die Befristungspolitik des Arbeitgebers und auch diese Ankündigung diskutiert. Im Frankfurter Paketzentrum im Rodgau sind von 415 Beschäftigten fast 200 befristet (47 %). Im Kasseler Paketzentrum in Staufenberg sind von 395 Beschäftigten 186 befristet beschäftigt oder Leiharbeitnehmer (47 %).Bei der Internationalen Post werden im Bereich Fracht Export in Rüsselsheim 59,4 % der 64 Beschäftigten befristet beschäftigt. ver.di wird auf Betriebsversammlungen und in den Betrieben mit den Postbeschäftigten diskutieren, was sie davon halten, dass bei ständig steigendem Gewinn die Löhne und Arbeitsbedingungen gedrückt werden sollen, so Detlev Borowsky, ver.di Hessen. Borowsky weiter: Ganz offensichtlich missbraucht die Deutsche Post AG das Teilzeit- und Befristungsgesetz, um Regelbeschäftigung immer mehr in unsichere Arbeitsverhältnisse zu überführen und dann die Unsicherheit der befristet Beschäftigten auszunutzen. ver.di fordert von der Deutschen Post AG die unbefristete Einstellung von allen für die Regelarbeit benötigten Beschäftigten und die Teilhabe für alle Beschäftigten an der guten Geschäftsentwicklung. Sigmar Gabriel, Vizekanzler und SPD- Vorsitzender, sprach bei der Betriebsräteversammlung der Deutschen Post AG! Er sagte: Sozial ist, was Arbeit schafft, von der man leben kann! An die Postarbeitgeber richtete er den Apell, sie solle die Quote an Befristungen auf den notwendigen Bedarf reduzieren. Zudem sagte er, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht der Maßstab des Lohniveaus sei! Bereits seit Monaten ist die Forderung nach Entfristung im Betrieb Thema und hat zu Aktionen im Betrieb und in der Öffentlichkeit geführt. So vor kurzem in Frankfurt, Kassel, Darmstadt, Gießen und Wiesbaden (siehe die Bilder). Wiesbaden

Seite 3 Deutsche Post AG Regel- und Anlassbeurteilung für BeamtInnen Ab dem 1. Januar 2015 wird die neue Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) Regel- und Anlassbeurteilung für Beamtinnen und Beamte in Kraft treten. Die Verhandlungen zu der GBV waren notwendig, da die Postlaufbahnordnung als rechtliche Grundlage entfallen ist und nun die Bundeslaufbahnverordnung uneingeschränkt auf die Postbeamtinnen und -beamten Anwendung findet. Das bisherige Beurteilungssystem, drei Beurteilungskriterien für den einfachen und mittleren Dienst, ist aufgrund der Rechtsprechung bei Konkurrentenklagen für nicht ausreichen erachtet worden. Daher waren Änderungen zum bisherigen Beurteilungsverfahren notwendig. Sieben Beurteilungskriterien In dem neuen Beurteilungssystem wird zukünftig nicht mehr zwischen dem einfachen, mittleren und gehobenen Dienst unterschieden. Begründung dafür ist der laufbahnübergreifende Einsatz von Beamtinnen und Beamten. Es gibt sieben Beurteilungskriterien; Diese sind: Arbeitsergebnisse, wirtschaftlich Denken und Handeln, Kundenorientierung, Fachkompetenz, allgemeine Befähigung und Eignung, soziale Kompetenz und Führungsverhalten. Das Kriterium Führungsverhalten wird bei einem Einsatz bis zur EGr 3 nicht angewandt. Es gibt 9 Beurteilungsstufen, die für jedes Kriterium Anwendung finden. Diese gehen von Erfüllt nicht die Anforderungen (Stufe 1) bis hin zu Übertrifft deutlich die Anforderungen durch ausnahmslos herausragende Leistungen über den gesamten Beurteilungszeitraum (Stufe 9). Das neue Beurteilungssystem dient dazu, ein rechtssicheres System zur Verfügung zu stellen, mit dem die Befähigung, Eignung und die fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten festgestellt werden kann. Das rechnerische Gesamturteil aufgrund der Kriterien und Stufen bildet die Grundlage für die Entscheidung über Beförderungen. Bei einer Gesamtbeurteilungsstufe von 8 oder 9 ist diese Entscheidung ausführlich und nachvollziehbar auf Basis tatsächlicher Leistungsbeispiele zu begründen. Beurteilungszeitraum Der Beurteilungszeitraum beträgt zwei Jahre. Für Entscheidungen bzgl. der Teilnahme am Praxisaufstieg oder bei Bewerbungen auf einen anderen Posten wird eine Anlassbeurteilung erstellt, um bei Ausschreibungsverfahren eine aktuelle Beurteilung, wie auch bei Tarifkräften, zu haben, um eine Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten zu vermeiden. Quotierung Aufgrund der Bundeslaufbahnverordnung gilt eine Quotierung für die beste und zweitbeste Beurteilungsstufte. 10% in der besten Beurteilungsstufe und 20% in der zweitbesten Beurteilungsstufe dürfen nicht überschritten werden. Eine Überschreitung oder Unterschreitung in Höhe von 5% ist im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit möglich. Wer erstellt die Beurteilung? Erstellt wird die Beurteilungen durch einen Erstbeurteiler/-innen (Fachvorgesetzte) und einen Zweitbeurteiler /-innen (unmittelbarer Dienstvorgesetzter). Eine Delegation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist zulässig. Beurteilungsbeiträge, welche notwendig sind, wenn z. Bsp. Beamtinnen und Beamte im Beurteilungszeitraum bei Tochtergesellschaften oder externen Arbeitgebern zugewiesen sind, werden in die Personalakten aufgenommen. Schwerbehinderte Bei schwerbehinderten Menschen sind etwaige Einschränkungen der Arbeits- u. Verwendungsmöglichkeit zu berücksichtigen. Eine Minderung ihrer Leistungsfähigkeit aufgrund der Behinderung darf ihnen nicht zum Nachteil angerechnet werden. Bekanntgabe Die Beurteilungen werden grundsätzlich vom Fachvorgesetzten im Rahmen eines Beurteilungsgespräches eröffnet. Nur in besonderen Fällen, z. B. bei längerer Abwesenheit vom Dienst oder Dienstort, kann die Beurteilung zugeschickt werden. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass ein Beurteilungsgespräch auch im Nachhinein stattfinden kann. Widerspruchverfahren Für jeden Beurteilungszeitraum wird eine Ausfertigung der dienstlichen Beurteilung dauerhaft in die Personalakte aufgenommen. Innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung kann die Beamtin/der Beamte schriftlich, mit kurzer Begründung, gegenüber dem Dienstvorgesetzten Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch wird an die Schlichtungsstelle weitergeleitet. Die Schlichtungsstelle ist paritätisch mit je 2 von der Dienststelle und der zuständigen Arbeitnehmervertretung (BR) benannten Vertretern/innen besetzt. Vertreter/innen der Dienststelle, die die Regel-/Anlassbeurteilung vorgenommen oder eröffnet haben, können nicht Mitglieder der Schlichtungsstelle sein. Der Dienstvorgesetzte und die beurteilte Beamtin oder der beurteilte Beamte werden gehört. Es soll eine gütliche Einigung herbeigeführt werden. Ist dies nicht möglich, entscheidet der unmittelbare Dienstvorgesetzte, dieser hat das Letztentscheidungsrecht. Es wird nur die abschließende Beurteilung in der Endfassung in die Personalakte aufgenommen.

Seite 4 Speditionen und Logistik Arbeitstagung der Betriebsräte Unter dem Motto Gute Arbeit in der Logistik Meine Zukunft in der Logistik wurde die diesjährige Arbeitstagung der Betriebsräte im Bereich Speditionen, Logistik und KEP vom 6. bis 7. Oktober in Hannover durchgeführt. Aus Hessen haben die Kollegen Ralf Langenbach (Mittelhessen), Mehmet Tümen, Rolf Adamopoulos und Thomas Morr (Südhessen), Driton Dobraj und Michael Kalis (Frankfurt und Region) sowie die Gewerkschaftssekretäre Roland Blumenauer (Nordhessen), Olaf Gruß (Mittelhessen) und Patrick Fois (Osthessen/Hanau) teilgenommen. Im Zuge der Veranstaltung wurde durch die Bundesfachgruppe die Große Umfrage zu den Arbeitsbedingungen der Logistik vorgestellt. Ziel dieser Umfrage, aber auch der Veranstaltung ist, die Arbeitsbedingungen der Branche zu analysieren und in der Folge an den richtigen Stellen zu thematisieren, um diese in der Zukunft deutlich zu verbessern. Ein Teil der Fragebögen wurde bereits in den Betrieben verteilt aber die Möglichkeit, sich online an der Umfrage zu beteiligen, gibt es auch unter www.verdi-logistikmitarbeiterzufriedenheit.de. Es ist immer noch festzustellen, dass sich sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Lohnentwicklung weiterhin dramatisch verschlechtern. Befristete Arbeitsverträge, der weitere Ausbau von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbständigkeit aber auch das Abfordern immenser Überstunden, die mit dem Lohn abgegolten sein sollen, decken nur einen Teil der Grauzone ab. Aus diesem Grunde wurde in der Innenstadt von Hannover eine Aktion durchgeführt, um die Menschen auf die Bedingungen derjenigen aufmerksam zu machen, die z.b. das Päckchen von Zalando oder Amazon transportieren und ausliefern. Unterstützt wurde die Tagung durch Günther Wallraff, der bereits selbst undercover in unserer Branche tätig war und auf die Missstände aufmerksam gemacht hat und nun selbst nur feststellen kann, dass die ihm nach der Reportage aufgeführten angekündigten Verbesserungen wohl nur Lippenbekenntnisse gewesen sind. Die Arbeitstagung wird auch im kommenden Jahr wieder durchgeführt. Nach jetzigem Planungsstand wird sie in Bayern stattfinden und sich wieder an interessierte Ehrenamtliche / ver.di- Betriebsräte aus dem Bereich Speditionen, Logistik und KEP richten. Foto: Mathias Thurm Die hessischen Teilnehmer der Konferenz Jugend - Deutsche Post AG Entsendeversammlung zur GJAV Bei den Wahlen zur Jugend und Auszubildendenvertretung bei der Deutschen Post AG entfielen 100 Prozent der Sitze in Hessen an ver.di! Ein hervorragendes Ergebnis, eine Bestätigung der konsequenten Arbeit der Jugend vor Ort, so Landesbezirksfachbereichsleiter Detlev Borowsky. In der Entsendeversammlung zur Gesamt Jugend und Auszubildendenvertreter wurde Martin Becker von der Niederlassung In der Pause der Entsendeversammlung Regio Mitte (Hessen, Rheinland-Pflaz, Saarland), kam es zu einer spontanen Solidaritätsbekundung für eine Ausbildungsqoute in Berlin Süd-Ost BRIEF Gießen wiedergewählt. Als seine Stellvertreter: Cüneyt Güler, Niederlassung BRIEF Wiesbaden, Ilias Abdellaoui, Niederlassung BRIEF Frankfurt, Natalie Sommer, Niederlassung BRIEF Kassel und Kim-Anik Kämpfer, Niederlassung BRIEF Frankfurt. Der Hessen-Ticker wünscht den Jugend und Auszubildendenvertretungen auch in Zukunft viel Durchsetzungskraft bei ihren Aufgaben.

Seite 5 Bildungsarbeit Übertragung des Bildungsurlaubs Alle Jahre wieder Dies trifft auf sehr vieles im Leben zu. So auch auf die Übertragung des Bildungsurlaubs. In Hessen gibt es ein Gesetz, dass den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt. Darin heißt es: Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Beschäftigungsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstellen und Werkstätten für Behinderte. Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt fünf Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann sich die Anzahl der Tage verringern oder auch erhöhen, wenn man an weniger oder mehr Tagen in der Kalenderwoche regelmäßig arbeiten muss. Der Anspruch auf Erholungsurlaub oder anderen Freistellungsansprüchen bleiben hiervon unberührt und dürfen nicht mit dem Bildungsurlaub verrechnet werden. Ist es im laufenden Jahr nicht möglich gewesen, den Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, so besteht die Möglichkeit, diesen auf das Folgejahr zu übertragen. Die Übertragung hat zur Folge, dass im Jahr 2015 sodann ein Anspruch von 10 Arbeitstagen besteht. Alle, die den Bildungsurlaub auf das kommende Jahr überragen möchten, müssen dies schriftlich bis zum 31. Dezember 2014 gegenüber der Arbeitgeberin anzeigen. Ein Formblatt hierzu erhaltet ihr bei euren Gewerkschaftssekretären/innen unseres Fachbereiches in den jeweiligen Bezirksgeschäftsstellen oder unter www.psl.hessen.verdi.de. Musterantrag: Name und Adresse der Arbeitnehmer/innen Name und Adresse der Arbeitgeberin Ort, Datum Übertragung meines nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaubs auf das kommende Kalenderjahr Sehr geehrte Damen und Herren, im laufenden Kalenderjahr habe ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub nicht wahrgenommen. Gemäß 5 Abs. 8 des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub teile ich Ihnen fristgerecht vor Ablauf des 31.12.2014 des laufenden Kalenderjahres mit, dass ich meinen Anspruch auf das kommende Kalenderjahr übertrage. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des/der Arbeitnehmers/in Für Hessen aktiv Von der Konzerntarifkommission Deutsche Post DHL wurden Hans-Peter Hardt, NL BRIEF Wiesbaden, in die Verhandlungskommission Zustellteamleiter 2 bei der Deutschen Post AG Angela Topf und Lothar Hadlich, Deutsche Post IT Services GmbH, in die Verhandlungskommission zu Entgeltverhandlungen Wolfgang Bürger, CSG GmbH, in die Verhandlungskommission zu Entgeltverhandlungen Joachim von Raesfeld und Christof Krause, Deutsche Post IT Brief GmbH, in die Verhandlungskommission zu Entgeltverhandlungen entsendet. Der Hessen-Ticker wünscht viel Erfolg!

Seite 6 Aktive aus der Fachgruppe Speditionen und Logistik treffen sich Aktiventreffen Zu dem Aktiventreffen, geplant als Auftaktveranstaltung zur Tarifrunde Speditionen und Logistik in 2015 sowie zum Kennenlernen und Vernetzen über die Betriebsund Bezirksgrenzen hinaus, kamen rund 50 Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen Betrieben aus allen hessischen Bezirken am 08.November nach Fulda. Mit den Haupt- und Ehrenamtlichen Aktivisten war der Tagungsraum der ver.di Bezirksstelle in Fulda aufgrund der großen Nachfrage dann auch bestens gefüllt. Dabei stellte die Nordhessenfraktion, nicht zuletzt aufgrund der starken Beteiligung der Neovia-Beschäftigten, die größte Delegation dar. Die mit der Einladung angekündigten Themenschwerpunkte Stand der Tarifrunde 2015 und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates bei übertariflichen Zulagen, stießen bei den Kolleginnen und Kollegen auf sehr großes Interesse. Nach den praxisnahen Vorträgen zu den einzelnen Themenkomplexen durch die Gewerkschaftssekretäre Patrick Fois (Stand Tarifrunde 2015), Olaf Gruß (Aktionen- u. Informationsformen) und Roland Blumenauer (Handlungsmöglichkeiten des BR bei der Regelung übertariflicher Zulagen), folgten konstruktive Diskussionen, sowie die Präsentation der in Gruppenarbeit entstandenen Arbeitsergebnisse zum Thema übertarifliche Zulagen. Eine schöne Adventszeit, erholsame Weihnachtstage und ein erfolgreiches 2015 in allen Tarifrunden wünschen wir allen Beschäftigten im Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik. Packen wir es gemeinsam an! Die Hessen Ticker Redaktion Das Feedback der Teilnehmer auf die Veranstaltung fiel durchweg positiv aus. Die Kolleginnen und Kollegen waren sich einig, dass das AKTIVENTREFFEN eine wertvolle Plattform für den Austausch von Informationen, die Planung von Aktionen, sowie die Vernetzung der Ehrenamtlichen über die Bezirksgrenzen hinaus, darstellt. Gerade im Hinblick auf die anstehende Tarifrunde 2015 soll dieses Forum, neben den offiziellen Sitzungen und Betriebsversammlungen, als weitere Möglichkeit genutzt werden, die Kolleginnen und Kollegen in die Handlungsprozesse intensiv einzubeziehen und anstehende Aktionen gemeinsam zu planen und durchzuführen. Das nächste AKTIVEN TREF- FEN ist mit dem Themenschwerpunkt Tarifrunde 2015 für das 1. Halbjahr 2015 geplant. Impressum Hessen-Ticker, erscheint grundsätzlich alle zwei Monate Herausgeber: ver.di Hessen, Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik (PSL) Verantwortlich: Detlev Borowsky, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt am Main Redaktion: Stefan Schneider Fotos: Stefan Schneider, Jürgen Schuster, Hannelore Braun, Patrick Fois Redaktionsschluss: 6. Dezember 14 www.psl.hessen.verdi.de