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B 316 - Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5 Von NK-Station 0,000 (8412 009) bis NK-Station 1,068 (8412 017) Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung: Baulänge: 1,420 km Land Baden-Württemberg Länge der Anschlüsse: 0,240 km Dienstsitz Bad Säckingen, Referat 44 B 316 Ausbau mit Anlage eines Radweges zwischen Degerfelden und Rheinfelden Genehmigungsplanung Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - Bauwerksverzeichnis - Aufgestellt: Bad Säckingen, den 23.04.2013 Dienstsitz Bad Säckingen, Referat 44 Genehmgt: Freiburg, den 29.04.2013 Referat 44 gez. Kleemann gez. Kaiser

Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstige Anlagen - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 10.1 Seite 2 von 5 1 0-008 - 0+000 Radweg a) - 2 0+010 Tropfen a) und 3 0+022 Bepflanzung a) und 4 0+022-0+385 Radweg a) - 5 0+112-0+312 ehem. Bauumfahrung für den Bau der Engelseebrücke a) Bundesrepublik Deutschland 6 0+200 Wirtschaftsweg Nr. 1150 7 0+335-0+380 A 861 a) und 8 0+385 Einmündung Wirtschaftsweg Nr. 1110 (links) 9 0+385-0+535 Rad- und Wirtschaftsweg Nr. 5220 a) - Der neue Radweg Degerfelden - Rheinfelden wird an den bestehenden Radweg Degerfelden - Nollingen sowie an die L 143 angebunden. Die Kosten für die Anbindungen und die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Der Tropfen wird an den neuen Radweg angepasst. Die Kosten für die Umgestaltung trägt die Bundesrepublik Die Unterhaltung der Kreuzung obliegt nach 13 FStrG der Bundesrepublik Der vorhandene Baum wird gefällt. Der Wegfall wird durch eine standortnahe Ersatzpflanzung ausgeglichen. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Der neue Radweg wird parallel zur B 316 geführt. Bau und Unterhaltung des Radweges einschl. der Böschung obliegen der Bundesrepublik Die ehemalige Bauumfahrung wird rückgebaut und die Fläche wird rekultiviert. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Die Einmündung des Wirtschaftsweges wird beseitigt. Die Kosten für den Rückbau trägt die Bundesrepublik Der Radweg wird von der Engelseebrücke (A 861) überquert. Der Einmündung des neuen Wirtschaftsweges wird angelegt. Die Kosten für die Erstellung trägt die Bundesrepublik Ein gemeinsamer Rad- und Wirtschaftsweg mit Breite 3,00 m wird angelegt. Die Baukosten für den Radweg (2,50 m) obliegen der Bundesrepublik

Unterlage 10.1 Seite 3 von 5 10 0+385-0+730 ehem. Baustraße a) Bundesrepublik Deutschland 11 0+440 Wirtschaftsweg Nr. 1110 (links) Die Mehrkosten für den Ausbau als Wirtschaftsweg (0,50 m) trägt die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung. Die Unterhaltung liegt bei der Stadt Rheinfelden. Die ehemalige Bauumfahrung wird rückgebaut und die Fläche wird rekultiviert. Die Kosten für den Rückbau trägt die Bundesrepublik Die Einmündung des Wirtschaftsweges wird beseitigt. Die Böschung wird angeglichen und die Fläche wird rekultiviert. Die Kosten für die Beseitigung und Angleichung obliegen der Bundesrepublik 12 0+515 Sandgrubengraben a) und Der Radweg und die B 316 überqueren den Sandgrubengraben. Die Kosten für den Bau des Radweges über den Sandgrubengraben trägt die Bundesrepublik Die Unterhaltung des Sandgrubengrabens obliegt der Stadt Rheinfelden. 13 0+530 Wirtschaftsweg Nr. 1040 (links) 14 0+535-1+125 Radweg a) - 15 0+680-1+400 B 316 a) und 16 0+730 Wirtschaftsweg Nr. 1050 (links) 17 0+738 Wirtschaftsweg Nr. 1020 (rechts) a) und Der vorhandene Wirtschaftsweg wird angepasst. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik Der neue Radweg wird parallel zur B 316 geführt. Bau und Unterhaltung des Radweges einschl. der Böschung obliegen der Bundesrepublik Die B 316 wird von einer Breite von ca. 7,00 m auf eine Breite von 7,50 m ausgebaut. Bau und Unterhaltung obliegen der Bundesrepublik a) und Der vorhandene Wirtschaftsweg wird angepasst. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik a) und Der vorhandene Wirtschaftsweg wird angepasst. Die Kosten für die Anpassung trägt die Bundesrepublik

Unterlage 10.1 Seite 4 von 5 18 0+738-0+960 Böschung B 316 a) und Die Böschung rechts der B 316 wird angeglichen. Die Kosten für die Angleichung und die Unterhaltung trägt die Bundesrepublik 19 0+985 Durchlass DN 200 a) und Der Durchlass wird vom Radweg und der B 316 überquert. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Bundesrepublik Die Unterhaltung obliegt der Stadt Rheinfelden 20 1+065 alter Staffelweg Nr. 930 21 1+065-1+125 alte Zufahrt Wiechsmühle (Flst.-Nr. 1353/4) 22 1+120-1+350 Böschung B 316 a) und 23 1+179 Dorfbachbrücke a) und 24 1+245 Einmündung Feldweg 25 1+215-1+310 neue Zufahrt zur Wiechsmühle (Flst.- Nr. 1801) 26 1+269-1+310 Radweg a) - Der alte Staffelweg wird entsiegelt und die Einmündung wird beseitigt. Die Flächen rechts der B 316 und links des Radweges werden rekultiviert. Die Kosten für die Maßnahmen trägt die Bundesrepublik Die alte Zufahrt von der B 316 zur Wiechsmühle (Flst.-Nr. 1353/4) wird entsiegelt und rückgebaut. Die Kosten für die Beseitigung obliegen der Bundesrepublik Die Böschung rechts der B 316 wird angeglichen. Die Kosten für die Angleichung und die Unterhaltung trägt die Bundesrepublik Der Radweg und die B 316 überqueren den Dorfbach. Die Brücke wird baulich nicht verändert. Die Unterhaltung liegt bei der Bundesrepublik Die Zufahrt rechts der B 316 wird beseitigt. Die Kosten für die Beseitigung trägt die Bundesrepublik a) und Die neue Zufahrt zur Wiechsmühle wird in der Zielgasse nach hinten versetzt und entlang des vorhandenen Grabens bis zur bestehenden Straße zur Wiechsmühle neu angelegt. Die Kosten für die Verlegung übernimmt die Bundesrepublik Der Radweg wird mit einer leichten Verschwenkung zur Zielgasse geführt über die der Radverkehr, ohne Umweg, direkt auf der gegenüberliegenden Seite den bestehenden Radweg weiternutzen kann. Die Kosten für Bau und Unterhaltung trägt die Bundesrepublik Deutsch-

Unterlage 10.1 Seite 5 von 5 land. 27 1+310 Zielgasse a) und Die Einmündungsbereich in die Zielgasse wird an die neuen Verkehrsverhältnisse angepasst. Die Kosten für den Bau trägt die Bundesrepublik 28 1+310 alte Zufahrt zur Wiechsmühle (Flst.- Nr. 1353/5) 29 1+310 neuer Staffelweg a) - 30 1+330-1+355 LSW [BW-Nr. 8412 648] Unterführung [BW-Nr. 8412 611] a) und 31 1+343 Stützkonstruktion a) und 32 1+310-1+343 Radweg a) - Die alte Zufahrt von der Zielgasse zur Wiechsmühle wird rekultiviert. Die Kosten für die Beseitigung liegen bei der Bundesrepublik Die Zufahrt zum neuen Staffelweg mit Breite 5,00 m wird angelegt. Die Kosten für den Bau trägt die Bundesrepublik Die Unterhaltung liegt bei der Stadt Rheinfelden. An der LSW links der B 316 und an der Unterführung entstehen keine baulichen Veränderungen. Die Unterhaltung der beiden Bauwerke liegt bei der Bundesrepublik Eine Stützkonstruktion rechts der B 316 aus Winkelstützelementen und Umpflasterung wird angelegt. Die Kosten für Bau und Unterhaltung trägt die Bundesrepublik Der Radweg wird von der Unterführung an den neuen Staffelweg angeschlossen. Die Kosten für die Herstellung übernimmt die Bundesrepublik