Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai Antrag zu Tagesordnungspunkt 2.

Ähnliche Dokumente
Abstimmungsergebnisse

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Aktionäre der UniCredit Bank Austria AG

Tagesordnungspunkt 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS

TAGESORDNUNG 44. ordentliche Hauptversammlung der immigon portfolioabbau ag am Mittwoch, 23. Mai 2018, Uhr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2011

Abstimmungsergebnisse in der 100. ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2018

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2014

B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R

TAGESORDNUNG 43. ordentliche Hauptversammlung der immigon portfolioabbau ag am Mittwoch, 7. Juni 2017, Uhr

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 16. ordentliche Hauptversammlung 3.

TAGESORDNUNG 41. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AG AM , UHR

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

TAGESORDNUNG 41. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AG AM , UHR

S A T Z U N G UNICREDIT BANK AUSTRIA AG

Abstimmungsergebnisse zur 79. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG (FN 91810s) am 9. Mai 2018

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2013

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung erforderlich.

B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R

Tagesordnungspunkt 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS

Abstimmungsergebnisse zur 29. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien AG am 31. Mai 2017

Vorschläge zur Beschlussfassung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden. Beschluss

24. ordentliche Hauptversammlung - Abstimmungsergebnisse

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden B E S C H L U S S fassen:

Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Tagesordnungspunkt 1

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2018

Anträge an die ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG. der. Raiffeisen International Bank-Holding AG Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien FN m

Wertpapier-Kenn-Nr ISIN DE

S&T AG. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 18. ordentliche Hauptversammlung am 27. Juni 2017

Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München

Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung

S&T AG Linz, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 15. ordentliche Hauptversammlung am 30.

Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft. Wien, FN w. ("Gesellschaft") Tagesordnung. und

Tagesordnung und Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2018

Teilnehmerverzeichnis

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN w. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 102. ordentliche Hauptversammlung 30.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr

Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG am 9. Juni STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel

KTM AG. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates gemäß 108 Aktiengesetz

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstands für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27.

Klopotek AG Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden B E S C H L U S S fassen:

LS telcom AG. Lichtenau. Wertpapier-Kenn-Nr Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Home Informationen zum Unternehmen Investoren-Service STADA HV-Service Abstimmungsergebnisse 2006

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2010

GESCO AG Wuppertal. Wertpapier-Kenn-Nummer ISIN DE Einladung zur Hauptversammlung der GESCO AG

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der 21. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG vom 30. September 2014

Wir laden hiermit unsere. Aktionärinnen und Aktionäre zu. der am 02. Juni 2014, 14 Uhr, im Hotel Dorint Sofitel. Bayerpost München,

Abschrift der Anträge zu anstehenden Erledigungen in der Hauptversammlung 2015 der Fabasoft AG

Einladung. zur. Hauptversammlung der Kliniken Bad Bocklet AG

Ja-Stimmen (= 99,93 %) und. Nein-Stimmen (= 0,07 %) sowie

Dr. Bock Industries AG, Auetal. Tagesordnung

voestalpine AG Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 22. ordentliche Hauptversammlung 02. Juli 2014

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ordentliche Hauptversammlung

An gültigen Stimmen wurden abgegeben: Davon entfielen auf: Nein-Stimmen das sind 0,477% Ja-Stimmen das sind 99,523%

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014

39. Ordentliche Hauptversammlung der Austria Aktiengesellschaft am

NORMA Group AG. Maintal - WKN A1H8BV- - ISIN DE000A1H8BV3 -

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS

Köln. ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Köln.

Anträge zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG am 5. Juli 2006

Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung der MTU Aero Engines Holding AG vom 22. April 2010

DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN m. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats für die 19. ordentliche Hauptversammlung 27.

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der SHB Stuttgart Invest AG, Stuttgart, am Dienstag, 05. Juni 2007, um Uhr

Wertpapierkenn-Nr , , A0JRUY ISIN DE , DE , DE 000 A0JRUY 1 EINLADUNG ZUR 84. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

BAVARIA Industries Group AG. Bavariaring München ISIN DE WKN Ordentliche Hauptversammlung

Beschlussvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post AG am 22. April 2010

Vorstand Erste Group Bank AG Geschäftsbericht 2018

W Verwaltungs AG. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates gemäß 108 Aktiengesetz

Hauptversammlung 2014 FORIS AG. 10. Juni 2014 in Bonn. Beschlussfassungen und Ergebnisse

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Linz Textil Holding Aktiengesellschaft

HIRSCH Servo AG Glanegg, Kärnten Firmenbuch-Nummer a ISIN AT ordentliche Hauptversammlung. am 25.

Ich stelle fest und verkünde zur Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am. Mittwoch, den 29. Juni 2016 um 11:00 Uhr

Mühlbauer Holding AG Roding - ISIN DE / DE

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2015

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 22. Juni 2017

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

KTM AG. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates gemäß 108 Aktiengesetz

Tagesordnungspunkt 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS

Prüfungsbericht des Aufsichtsrates der Bank Austria Creditanstalt AG gemäß 3 Abs 3 GesAusG

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen. München ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: DE000A0M7PV9. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, Marburg

DISKUS WERKE AG. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung Ordentliche Hauptversammlung am 21. Juni 2017

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Satzungsänderungen im Vergleich (1 / 7)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Hauptversammlung 2012

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum ausgewiesenen Bilanzgewinns.

Transkript:

Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 2. Zu Punkt zwei der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Es liegt der Antrag vor, gemäß dem Vorschlag des Vorstandes vom Bilanzgewinn der Bank Austria Creditanstalt AG nach Rücklagenbewegung und inklusive Gewinnvortrag in der Höhe von Euro 368,3 Mio auf das Grundkapital von Euro 1.068,920.749,80 eine Dividende in der Höhe von Euro 2,50 je anspruchsberechtigter Aktie, das sind bei 147.031.740 Stück Aktien insgesamt Euro 367,6 Mio, auszuschütten und den verbleibenden Rest von Euro 0,7 Mio auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2006 dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt.

Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 3. Zu Punkt drei der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 Es liegt der Antrag vor, den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung zu erteilen.

Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 4. Zu Punkt vier der Tagesordnung: Wahl Abschlussprüfer sowie Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 Es liegt der Antrag vor, neben der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes, 1030 Wien, Grimmelshausengasse 1, als gesetzlichem Abschluss- und Bankprüfer, die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kolingasse 19, 1090 Wien zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu bestellen.

Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 5. Zu Punkt fünf der Tagesordnung: Genehmigung des Erwerbes eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß 65 Abs (1) Z 7 AktG Es liegt der Antrag vor, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Genehmigung erteilt zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben. Der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf fünf von Hundert des Grundkapitals am Ende eines jeden Tages nicht übersteigen. Der Gegenwert für eine zu erwerbende Stückaktie darf jeweils EUR 7,27 nicht unterschreiten und EUR 200,00 nicht überschreiten. Diese Ermächtigung gilt für 18 Monate ab Beschlussfassung, sofern sie von einer künftigen Hauptversammlung nicht widerrufen oder abgeändert wird, und ersetzt ab Wirksamwerden die in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19.5.2005 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels.

Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 6. Zu Punkt sechs der Tagesordnung: Wahlen in den Aufsichtsrat Herr Dr. Alberto Crippa hat sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlumg vom 25. Jänner 2006 zurückgelegt. Die Herren Rudolf Humer, Dr. Erich Becker, Dkfm. Armin Gebhard Fehle, DI Gerhard Mayr und Dr. Veit Sorger haben ihr Aufsichtsratsmandat jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Mai 2006 zurückgelegt. Es liegt der Antrag vor, die Herren Dr. Paolo Fiorentino, Dr. Dario Frigerio, Dr. Roberto Nicastro, Dr. Vittorio Ogliengo, Karl Samstag und Dr. Gerhard Scharitzer auf die Restlaufzeit der ausgeschiedenen Mitglieder, das ist jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 abgestimmt wird, zu wählen. Anhang: Lebensläufe nach alphabetischer Reihenfolge

Zu Punkt 6 der Tagesordnung Wahlen in den Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006: Dr. Paolo Fiorentino Geboren am 23. Jänner 1956 in Neapel, Italien. Abschluss Cum Laude des Wirtschaftsstudiums an der Universität von Neapel (1981) Berufskarriere: Dr. Paolo Fiorentino startete die Karriere 1981 beim Credito Italiano im Zweigstellenbereich, wo er umfassende Erfahrung im Privat- und Firmenkundengeschäft machte. Von 1991 bis 1994 war Dr. Paolo Fiorentino Assistent Chief Manager verantwortlich für Human Resources und Organisation/Revision in einer der wichtigeren Filialen des Credito Italiano. Von 1994 bis 1996 war Dr. Paolo Fiorentino als Regional Deputy Chief Manager und Regional Head of Human Resources/Organisation tätig. Von 1996 bis 1999 hatte er die Positionen Senior Manager und Direktor für Organisation & IT-Systeme in der Zentrale des UniCredito Italiano inne. 1999 wurde Dr. Paolo Fiorentino zum Direktor der UniCredito, verantwortlich für den Integrationsprozess ernannt und leitete den Know-how und Best Practice Transfer zwischen den verschiedenen Kommerzialbanken der Gruppe und gründete verschiedene Funktionstöchter der Gruppe. Zwischen 12. Oktober 1999 und dem 29. August 2003 war Dr. Paolo Fiorentino Deputy President der Bank Pekao SA und Chief Operating Officer. Im August 2000 erfolgte die Bestellung zum Group Deputy General Manager und Head of the New Europe Division der UniCredito Italiano. Im Juli 2004 wurde Dr. Paolo Fiorentino zum Head of Global Banking Services der UniCredit Group bestellt. Weitere Positionen: Vorsitzender des Aufsichtsrates der UniCredit Produzioni Accentrate SpA Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bank Pekao SA. (Polen) Mitglied des Aufsichtsrates der UniCredit Real Estate SpA Mitglied des Aufsichtsrates und des Executive Committee der Unicredit Banca SpA Mitglied des Aufsichtsrates der Zagrebacka Banka (Croatia) Mitglied des Aufsichtsrates und des Executive Committee der Unicredit Private Banking SpA Mitglied des Aufsichtsrates der Hypovereinsbank Mitglied des Aufsichtsrates von I-Faber S.p.A.

Dr. Dario Frigerio Geboren am 24. Juni 1962 in Monza, Italien Verheiratet, 2 Kinder Derzeitige Positionen: Group Deputy General Manager, UniCredito Italiano SpA Head of Private Banking and Asset Management Division, UniCredito Italiano Chief Executive Officer, Pioneer Global Asset Management S.p.A. Chief Executive Officer, UniCredit Private Banking S.p.A. Frühere Positionen: 1988: Finanzanalyst, Credito Italiano 1989: Internationales und nationales Treasury Management, Credito Italiano 1991: Proprietary and Asset Liability Management, Credito Italiano 1995: Head of Fixed Income & Currency, Credito Italiano, Asset Management 1997: Chief Investment Officer, CreditRolo Gestioni SpA, Italien 1998: Chief Investment Officer, EuroPlus Research & Management, Irland. 2000: Chief Executive Officer, Pioneer Investment Management Limited, Irland Direktor von: HVB, Aufsichtsratsmitglied Pioneer Global Banking SpA. (Chief Executive Officer) UniCredit Private Banking S.p.A. (Chief Executive Officer) Pioneer Investment Management Limited, Dublin Pioneer Investment Management SGRp.A., Milano Pioneer Alternative Investment Managment USA Inc., Boston Capital Italia Luxembourg SICAV EFAMA The European Fund and Asset Management Association, Büssel Member of AIAF Italian Association of Financial Analysts Member of Assogestioni (Italian Association of Asset Management) seit 1998 Vice President of Assogestioni (Italian Association of Asset Management) seit 2006 Ausbildung: Universität: Kurstitel: Fist Class Honours mit Auszeichnung Bocconi University, Milano Degree in Economics

Dr. Roberto Nicastro Geboren am 9. Dezember 1964 in Trento, Italien. Verheiratet. Hochschulabschluss in Betriebswirtschaft. 1988 1989 Gast-Researcher an der Bocconi University s Management School 1989 1991 M&A Department bei Salomon Brothers - London 1991-1997 Senior Manager bei McKinsey & Company, verantwortlich für strategische und organisatorische Projekte von Banken, Finanzinstitutionen, Aufsichtsbehörden und Verbrauchsgüterunternehmen in Italien und Lateinamerika. Mai 1997 Head of Planning and Partecipations beim Credito Italiano Oktober 2000 Bestellung zum Head of the New Europe Division, verantwortlich für die Entwicklung und Erreichung einer führenden Position der UniCredit Group in CEE. November 2001 Bestellung zum Group Deputy General Manager. Am 1. August 2003 wurde Dr. Roberto Nicastro zum Head of the Retail Division und Chief Executive Officer der UniCredit Banca, der Retailbank für Italien, bestellt. Dr. Robert Nicastro ist ausserdem Chairman bei UniCredit Clarima Banca Milano; Chairman der CreditRas Assicurazioni S.p.A. Milano; Chairman der CreditRas Vita S.p.a Milano; Mitglied des Aufsichtsrates der HVB, München.

Dr. Vittorio Ogliengo Geboren am 5. März 1958 in Turin, Italien. Verheiratet, 4 Kinder. Abschluss des Wirtschaftsstudiums Universität von Turin Sprachen: Italienisch (Muttersprache) Englisch (fließend) Deutsch (fließend) Französisch (fließend) 1983 1984 PRICE WATERHOUSE Wirtschaftsprüfer 1985 1988 CITIBANK N.A. Tätigkeiten in den Bereichen Corporate Banking, Corporate Finance und Investment Banking in Turin, Mailand und London. 1988 FIAT GROUP, verantwortlich für die Bereiche Treasury und Capital Markets mit direkter Berichtslinie an den internationalen Finanzdirektor. Noch im selben Jahr wurde er Leiter des Finanzbereiches und dann General Manager von Fiat Deutschland, wo er 3 Jahre lebt. 1994 Dr. Vittorio Ogliengo verläßt Fiat und wechselte als Leiter des Finanzbereiches zur Barilla Gruppe. 1998 Er geht nach Chicago als Chief Financial Officer von Barilla America. 1999 Dr. Vittorio Ogliengo kehre als Chief Financial Officer von Barilla G.&R. F.lli nach Italien zurück. 2003 Es folgt die Bestellung zum Chief Executive Officer und Chief Financial Officer der Barilla Holding, die für die Steuerung der Töchter Barilla G&R Fratelli SpA, Kampus AG, Harry s Sa und Gran Milano Spa verantwortlich ist. 2005 Dr. Vittorio Ogliengo wird ins Management der UniCredit als Group Deputy General Manager für den Bereich Corporate & SME bestellt. Im selben Jahr erfolgt die Bestllung zum Chief Executive Officer der Unicredit Banca d Impresa und auch die Bestellung zum Mitglied des HVB Aufsichtsrates. 2006 Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrates von LOCAT S.p.A.

Dr. Gerhard Scharitzer - Curriculum Vitae Persönliches geboren am 2. Februar 1939 in Wien verheiratet Ausbildung Jusstudium an der Universität Wien Abschluss 1966 Beruflicher Werdegang 1958 Eintritt in die Dienste der Stadt Wien 1985 Finanzdirektor der Stadt Wien ab 1999 Ruhestand Gegenwärtige Funktionen Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten, Vorsitzender des Vorstandes Immobilienholding GmbH, Mitglied des Beirates Ehemalige Funktionen Wiener Holding AG, Vorsitzender des Aufsichtsrates Wiener Stadtwerke Holding AG, Aufsichtsratsmitglied Lenzing AG, Aufsichtsratsmitglied Vom Wiener Gemeinderat gewähltes Mitglied der Anteilsverwaltung- Zentralsparkasse Bank Austria AG, Stellvertretender Staatskommissär von 1990 bis Pensionsantritt

Ordentliche Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG am 4. Mai 2006 Antrag zu Tagesordnungspunkt 7. Zu Punkt sieben der Tagesordnung: Änderungen in der Satzung Ergänzung eines Hinweises auf die Zugehörigkeit zur UniCredit-Group in 2 der Satzung Eine diesbezügliche Satzungsbestimmung der Unternehmen einer italienischen Kreditinstitutsgruppe entspricht den Vorgaben der italienischen Bankenaufsicht. 2 erhält einen neuen Abs (3), der lautet wie folgt: (3) Die Gesellschaft ist ein Unternehmen der UniCredito Italiano Banking Group ( die Gruppe ) und unterliegt damit ungeachtet der Aufsicht weiterer Behörden der konsolidierten Aufsicht der Banca d Italia. Die Gesellschaft wird der Holdinggesellschaft UniCredito Italiano im Rahmen des österreichischen Rechts sämtliche erforderliche die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft betreffenden Daten und Informationen zur Verfügung stellen sowie UniCredito Italiano angemessen unterstützen, damit sie ihre gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen als Holdinggesellschaft einhalten kann, und der Banca d Italia eine konsolidierte Beaufsichtigung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Stabilität der Gruppe oder sonstiger vergleichbarer aufsichtsbehördlicher Vorgaben zu erleichtern. Diese Bestimmungen sind unter Einhaltung der österreichischen Rechtsordnung, insbesondere von 5 (1) Z 4, 30 (7), (9) und (10), 38, 39, 42 sowie Kapitel XIV des Bankwesengesetzes, 1 und 15 des Datenschutzgesetzes sowie 47a, 52, 70, 84, 99, und 100 des Aktiengesetzes, anzuwenden. Die Gesellschaft wird sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten nach besten Kräften bemühen, dass ihre Tochtergesellschaften im Rahmen derer rechtlichen Möglichkeiten ihr (und soweit gesetzlich oder aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, unmittelbar der UniCredito Italiano) sämtliche erforderliche deren Geschäftstätigkeiten betreffende Daten und Information zur Verfügung stellen sowie die Gesellschaft beziehungsweise UniCredito Italiano angemessen unterstützen, damit sie ihre gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen einhalten können, und der Banca d Italia eine konsolidierte Aufsicht mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Stabilität der Gruppe oder sonstiger vergleichbarer aufsichtsbehördlicher Vorgaben zu erleichtern.

Anpassung des 15 Abs (2) lit f der Satzung an das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 Aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes sind nunmehr auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht ausdrücklich vom Aufsichtsrat zu prüfen. In Umsetzung dieser Regelung sind im 15 Abs (2) lit f der Satzung die Worte die Kenntnisnahme zu streichen. 15 Abs (2) lit f lautet nunmehr: (Dem Aufsichtsrat obliegen insbesondere...) f) die Behandlung der Prüfungsberichte der Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und die Stellungnahme hiezu, die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Vorschlages über die Gewinnverteilung sowie [gestrichen: die Kenntnisnahme] des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes, Änderung der Quoren im Aufsichtsrat In Umsetzung der Vereinbarung über die zukünftige Rolle der Gesellschaft in der UniCredito Italiano Group werden 16 Abs (4) und Abs (5) der Satzung dahingehend geändert, dass im Hinblick auf die Veräußerung von Beteiligungen an Kreditinstituten, an denen die Bank Austria Aktiengesellschaft zum 22.7.2000 einen Anteil von 100 % gehalten hat ( 15 Abs (3) lit b) der Satzung), im Abs (4) das qualifizierte Präsenzquorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrates auf die Hälfte der Mitglieder und im Abs (5) die qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reduziert wird. 16 Abs (4) lautet daher nunmehr: (4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn einschließlich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Zustimmungsbeschlüssen nach 15 Abs (3) [gestrichen: lit b) im Hinblick auf die Veräußerung von Beteiligungen an Kreditinstituten, an denen die Bank Austria Aktiengesellschaft zum 22.7.2000 einen Anteil von 100 % gehalten hat,] lit r), soferne dadurch die Gesellschaft als nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft und als österreichisches Kreditinstitut untergeht oder mit Gesellschaften, die zum 22.7.2000 nicht der Kreditinstitutsgruppe der Bank Austria Aktiengesellschaft angehört haben, sowie bis einschließlich 8.12.2006 bei Beschlussfassungen zu Maßnahmen, die zu einem Ausscheiden der Gesellschaft aus dem Sparkassensektor führen, ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.

16 Abs (5) lautet daher nunmehr: (5) Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Zustimmungsbeschlüssen nach 15 Abs (3) [gestrichen: lit b) im Hinblick auf die Veräußerung von Beteiligungen an Kreditinstituten, an denen die Bank Austria Aktiengesellschaft zum 22.7.2000 einen Anteil von 100 % gehalten hat,] lit r), soferne dadurch die Gesellschaft als nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft und als österreichisches Kreditinstitut untergeht oder mit Gesellschaften, die zum 22.7.2000 nicht der Kreditinstitutsgruppe der Bank Austria Aktiengesellschaft angehört haben, sowie bis einschließlich 8.12.2006 bei Beschlussfassungen zu Maßnahmen, die zu einem Ausscheiden der Gesellschaft aus dem Sparkassensektor führen, ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Änderung der Präsenzquoren für die Hauptversammlungsbeschlüsse In Umsetzung der Vereinbarung über die zukünftige Rolle der Gesellschaft in der UniCredito Italiano Group erhält 20 der Satzung einen neuen Abs (14) im Zusammenhang mit der Vertretung der vinkulierten Namensaktionäre bei bestimmten Hauptversammlungsbeschlüssen. 20 Abs (14) lautet: (14) Die Vertretung von allen vinkulierten Namensaktionären ist nicht erforderlich bei Hauptversammlungsbeschlüssen nach 8 und 17 SpaltG über eine Abspaltung von Vermögen der Gesellschaft, sofern der Nettobuchwert aller abgespaltenen und abzuspaltenden Vermögensteile in einem Geschäftsjahr nicht mehr als 1 % des gesamten Nettobuchwertes (dieser definiert als das Eigenkapital, derzeit anzugeben gemäß Anlage 2 zu 43 Bankwesengesetz, Teil 1, unter Passiva Positionen 9, 10, 11 und 12) der Gesellschaft entsprechend dem letzten festgestellten nicht konsolidierten Jahresabschluss der Gesellschaft beträgt, wobei als Nettobuchwert der spaltungsgegenständlichen Vermögensteile zumindest jenes Kapital anzusetzen ist, welches bankaufsichtsrechtlich gemäß 22 Abs 1 Bankwesengesetz in der Gesellschaft den spaltungsgegenständlichen Vermögensteilen zugeordnet ist; die Vertretung aller vinkulierten Namensaktionäre ist jedoch erforderlich bei Hauptversammlungsbeschlüssen nach 8 und 17 SpaltG über eine nicht verhältniswahrende Abspaltung von Vermögen der Gesellschaft, sofern ein derartiger Hauptversammlungsbeschluss das Ausscheiden vinkulierter Namensaktionäre als Aktionäre der Gesellschaft zur Folge hat. Weiters ist die Vertretung von allen vinkulierten Namensaktionären erforderlich bei Beschlüssen nach 146 Abs 1 Aktiengesetz betreffend die Änderung der Satzung in diesem Absatz.