6. Kronberger Dialog Zukunftsvorsorge



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Transkript:

6. Ergebnispapier des 6. Kamingesprächs vom 2. Dezember 2014 Die betriebliche Altersvorsorge stärken Der 6. fand als parlamentarischer Abend mit Abgeordneten der Regierungskoalition in Berlin statt. Seite 1 von 8

These 1: Das Altersvorsorgesystem wird künftig nicht ohne starke bav funktionieren. Rund 85 Prozent des letzten Erwerbseinkommens sind erforderlich, um den aus dem Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Konkret sinkt das Rentenniveau für einen Durchschnittsverdiener mit lebenslanger Vollzeiterwerbstätigkeit bis 2030 auf 52,5 Prozent. Um diese Lücke zu schließen, müssen zukünftige Rentner in wachsendem Maße ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge betreiben. In seiner Studie kommt Prof. Dr. Werding von der Ruhr-Universität Bochum zu folgenden Schlussfolgerungen: 1. Beschäftigte brauchen in der Breite, über alle Berufs- und Einkommensgruppen, mehr zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge. 2. Jede Form der Standardisierung senkt die Kosten und damit die Hürden, betriebliche Altersvorsorge durchzuführen. 3. Arbeitnehmern fehlt das Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Dies hängt zum Teil mit den Entwicklungen an den Finanzmärkten in den letzten Jahren zusammen. Die betriebliche Altersvorsorge bietet die Chance, dass Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber gemeinsam Vertrauen für die bav bilden. Sie haben das vorgeschlagene Produkt geprüft, Beschäftigte sind bei der Einschätzung der gewählten Anlage nicht auf sich selbst gestellt. Die Diskussion: Braucht Deutschland überhaupt die bav? Ja, denn ohne bav wird es nicht gelingen, drohende Versorgungslücken zu schließen. Generell ermöglicht die kapitalgedeckte Vorsorge anders als das Umlagesystem die Entkopplung der Altersvorsorge von demografischen Risiken. Eine sachgerechte Gestaltung der kapitalgedeckten Vorsorge ermöglicht Mitarbeitern die Teilhabe am weltweiten Wachstum des Produktivkapitals. So kann die Rendite aus wachstumsstarken Regionen in das Vorsorgeportfolio geholt werden. Beschäftigte haben das Vertrauen in die kapitalgedeckte Vorsorge verloren. Dieses Vertrauen muss wieder hergestellt werden. Zu diesem Vertrauensverlust hat sowohl die Entwicklung an den Finanzmärkten als auch das Verhalten der Branche beigetragen. Die Kritik an der Kapitaldeckung bezieht sich meist auf Modelle, bei denen sich hohe Renditezusagen als zu teuer und letztlich nicht finanzierbar erweisen und die Vertriebskosten die Renditechancen gerade zu Beginn der Ansparphase übermäßig stark reduzieren. Gerade in der bav gibt es sehr gute und funktionierende Modelle der Kapitaldeckung, die die genannten Fehler nicht machen. Die Menschen wollen Sicherheit, das entspricht ihrer Mentalität. Die bav ist ein geeignetes Instrument, um auf das Sicherheitsbedürfnis der Menschen einzugehen. Sichere Vorsorgeprodukte und solche mit garantierten Zusagen verkaufen sich besser am Markt als Produkte ohne diese Zusagen. Arbeitnehmer sind in der Regel nicht bereit, Anlagerisiken einzugehen und an den Kapitalmärkten zu investieren. Die bav bietet einen grundsätzlich anderen Rahmen. Seite 2 von 8

Hier gilt das Prinzip der subsidiären Haftung, so dass im Falle einer Insolvenz des Anbieters der Arbeitgeber für den Erhalt des eingezahlten Kapitals garantiert. Darüber hinaus hat er das angebotene Anlageprodukt ausgewählt und ggf. gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern auf seine Qualität geprüft. Die bav als gemeinsam organisierte Form der Altersvorsorge bietet beste Voraussetzungen, das Sicherheitsbedürfnis von Arbeitnehmern zu bedienen und zufrieden zu stellen. Man muss Profi sein, um Geldanlage zu kaufen. Man muss aber kein Profi sein, um sie zu haben. Arbeitnehmer benötigen in der bav kein Finanz-Know-how, um als Anleger am Kapitalmarkt teilzunehmen. In der bav profitieren sie von der Kapitalmarktexpertise des Arbeitgebers und der des ausgewählten Anbieters. Arbeitnehmer haben so die Möglichkeit, in Kapitalmarktprodukte zu investieren, die Experten und ihr Arbeitgeber bereits auf ihre Qualität geprüft haben. Sie können diesen Produkten vertrauen. Die bav bietet ihnen Zugang zur Expertise von Kapitalmarktprofis bei der Auswahl der Anlageprodukte. Eine Förderung der bav muss diese insbesondere für Bezieher geringer Einkommen attraktiv und lohnend machen. Förderung vor allem für die kleineren Einkommen mit diesem Ziel wurde 2001 die Einführung der Riester-Rente beschlossen. Die vorliegenden Zahlen zeigen jedoch, dass es in erster Linie die Bezieher mittlerer und höherer Einkommen sowie Kinderreiche sind, die Riester nutzen und zusätzlich vorsorgen. Gleiches gilt für die Teilnahme an der bav. Die Teilnahme an der kapitalgedeckten Vorsorge ist insgesamt und insbesondere bei den Beziehern kleiner Einkommen deutlich zu niedrig. These 2: Für eine Stärkung der Entgeltumwandlung in der bav brauchen wir einen gesetzlichen Automatismus mit Ausstiegsmöglichkeit. Für die Umsetzung gibt es bereits zahlreiche Modelle im In- und Ausland, die kommuniziert werden müssen und die Arbeitgeber und Durchführer kennen sollten. Die Erfahrung zeigt: Überall da, wo ein Opt-Out existiert, steigt die Teilnahme an der bav. Deshalb tritt Fidelity für einen Automatismus in der Entgeltumwandlung ein. Das lässt sich durch die geringfügige, nachfolgend aufgezeigte Modifizierung von 1a des Betriebsrentengesetzes bewerkstelligen (erforderliche Änderungen in Rot). 1a Angebot auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (1) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Möglichkeit anzubieten, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen mindestens 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. ( ) (2) Soweit eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung besteht, ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf zusätzliche Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Seite 3 von 8

Die Diskussion Teilnahmemechanismen, die aktive Entscheidungen erfordern, haben nicht die nötigen Beteiligungsquoten an der bav erzielt. Die Einführung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung 2002 wurde als Versuch deklariert, über ein Opt-In eine höhere Beteiligung an kapitalgedeckter Vorsorge zu erreichen. Nach 12 Jahren Opt-In belegen die Zahlen, dass sich mit diesen Mechanismen allein die Beteiligung an der kapitalgedeckten Vorsorge nicht im erforderlichen Umfang steigern lässt. Ein Automatismus ist keine Zwangs-Rente. Die Option, Nein zu sagen und nicht an der bav teilzunehmen, wäre weiterhin gegeben. Auch wenn in den Medien bereits von der Zwangs-Rente die Rede war die bereits existierenden Beispiele zeigen: Auch ein Automatismus kann flexibel gestaltet werden, so dass die Beschäftigten ihre Teilnahme nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten gestalten können. Wenn das geschieht, wird ein Automatismus nicht als Zwang empfunden. Branchen mit hoher Arbeitnehmerfluktuation brauchen Lösungen, die diesem branchenüblichen Wechselverhalten gerecht werden und sicherstellen, dass die erworbenen Ansprüche erhalten bleiben. Denn gerade in kleineren Unternehmen, aber auch in vielen Branchen, ist es üblich, dass Beschäftigte häufig ihren Arbeitgeber wechseln. Aufgrund der europäischen Gesetzgebung werden die Verfallbarkeitsfristen für Ansprüche aus der bav von fünf auf drei Jahre verkürzt. Dann ist es möglich, dass einmal eingezahlte Beiträge als Geldanlage weiter bestehen bleiben und die Ansprüche in der Rentenphase ausgezahlt werden. Für Branchen, in denen Arbeitsplatzwechsel sehr häufig sind und in Intervallen verlaufen, die kürzer sind als die Verfallbarkeitsfristen, sind Branchenlösungen sinnvoll. Ein Beispiel hierfür ist die SOKA-BAU in der Bauwirtschaft. Bei der Diskussion zur Portabilität sollte berücksichtigt werden, dass die Verwaltung der angesparten Ansprüche nicht zu komplex wird. So ist eine Übertragung einfacher handzuhaben, und der Aufwand des alten Arbeitgebers bliebe auch ohne Übertragung anders als bei klassischen Leistungszusagen akzeptabel. These 3: Arbeitgeber müssen von unkalkulierbaren Risiken entlastet werden. Die größten Risiken für Arbeitgeber stellen langfristige Leistungszusagen und Renditeversprechen dar. Moderne bav-modelle, die führende Unternehmen in Deutschland bereits umsetzen (z.b. Daimler, Henkel oder BMW), sind daher beitragsorientiert, das heißt: In der Ansparphase werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nach besten Erkenntnissen langfristig so angelegt, dass das Kapital bei Rentenbeginn erhalten bleibt und die Mitarbeiter durch Teilhabe am weltweiten Wachstum des Produktivkapitals eine möglichst gute Realrendite erzielen. Bei Rentenbeginn können die Mitarbeiter zwischen Leibrente und Auszahlung des Kapitals auf einmal oder in Raten wählen. Seite 4 von 8

Bei einer solchen Ausgestaltung steigt die Bereitschaft der Arbeitgeber, die bav wieder höher zu dotieren und die Entgeltumwandlung für alle Mitarbeiter aktiv zu fördern. Anders als im Ausland verbleibt nach deutscher Gesetzeslage beim Arbeitgeber die Verpflichtung, dass das von beiden Seiten in die bav eingezahlte Kapital bei Rentenbeginn nominal noch vorhanden ist (Garantie des Kapitalerhalts). Die Diskussion Eine renditestarke bav lässt sich durch gezielte, zum Lebensalter der Anleger passende Anlagestrategien erzielen. Die bav ist immer kollektives Vorsorgesparen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Anlagestrategien auf einzelne Alterskohorten von beispielsweise fünf Jahren zusammenzufassen. So kann dann für jede Alterskohorte die geeignete Anlagestrategie gewählt werden. Für jüngere Anleger mit großer Zeitspanne bis zum Renteneintritt heißt das Anlageziel langfristiger Kapitalzuwachs. Deshalb umfasst ihr Anlageportfolio einen höheren Aktienanteil. Diese unterliegen kurzzeitigen Kursrisiken, die über eine lange Anlagezeit jedoch ausgeglichen werden können. Für ältere Anleger mit kurzer Zeitspanne bis zum Renteneintritt wird der Aktienanteil zugunsten festverzinslicher Wertpapiere reduziert. Das Anlageziel ist jetzt stärker auf festverzinsliche Investments mit geringeren Schwankungsrisiken ausgerichtet. Die Trennung von Ansparphase und Auszahlungsphase schafft zusätzliche Flexibilität. Die bav ist nicht per Gesetz als Leibrente definiert. Deshalb sollte bei Abschluss einer bav nicht automatisch von einer Leibrente ausgegangen werden. Die Versicherten können sich vor Beginn der Auszahlungsphase, wenn sie wissen, wie sie das angesparte Vermögen nutzen wollen, frei zwischen Leibrente und einmaliger Kapitalauszahlung wählen. Das ist in Deutschland bereits heute möglich, und es gibt Beispiele, die zeigen, wie diese Trennung von Ansparund Auszahlungsphase umgesetzt werden kann. Zinsgarantien kosten Geld und damit Rendite für die Anleger. Gegenwärtig ist die bav in vielen Fällen nach wie vor mit einem konkreten Leistungsversprechen verbunden. Die Arbeitgeber sagen eine Rendite zu und verpflichten sich, diese Zusage zu erreichen. Pensionskassen, Pensionsfonds wie auch Direktversicherungen unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Regulierungsbehörde sieht für jährlich garantierte Renditeversprechen, die für bav-typische langfristige Ansparphasen eher kontraproduktiv sind, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen sehr enge Rahmenbedingungen vor. Dadurch wird das Renditepotenzial solcher Garantiezusagen über Gebühr beeinträchtigt. Bei der Direktzusage, wo der Arbeitgeber die Pensionsvermögen freier anlegen kann, entscheiden sich erstklassige Unternehmen zunehmend gegen versicherungstypische Renditegarantien, nach dem Motto wer weniger verspricht kann mehr liefern. Sind Leibrenten für die Mitarbeiter wählbar, schrecken Arbeitgeber jedoch auch hier zunehmend vor den unkalkulierbaren Langlebigkeitsrisiken zurück. So kommt eine Entwicklung in Gang, die für die Arbeitnehmer eine Reduzierung ihrer erwartbaren Leistungen zur Folge hat. Konkret hat dies in Deutschland zu einer signifikanten Reduzierung der bav- Zusagen geführt. Arbeitnehmer mit Berufsstart ab etwa 1995 müssen im Vergleich zu ihren Eltern und älteren Kollegen im Durchschnitt mit deutlich geringeren Ansprüchen aus der bav rechnen. Seite 5 von 8

Es gibt zahlreiche erfolgreiche Beispiele, die zeigen, wie eine bav ohne unkalkulierbare Arbeitgeberrisiken funktionieren kann. Diese Beispiele gibt es in Deutschland ebenso wie im Ausland. Die Politik muss bav-modelle, die in Deutschland funktionieren, schützen und fördern. Darüber hinaus sollte geprüft werden, was Deutschland von den Modellen, die im Ausland funktionieren, lernen und adaptieren kann. Mit der Direktzusage verfügt Deutschland über ein sehr gutes Rahmenwerk, das geschützt werden muss. Ein gutes Beispiel ist die bilanzielle Behandlung, wo der Gesetzgeber im Jahr 2008 eine gute Lösung geschaffen hat. These 4: Wo in der Praxis funktionierende tarifvertragliche Regelungen existieren, sollen diese Vorrang genießen. Grundsätzlich sollte der Automatismus mit Ausstiegsmöglichkeit für die Entgeltumwandlung in die bav gesetzlich eingeführt werden. Überall da, wo entsprechende Regelungen zur bav auf tarifvertraglicher oder Branchenebene existieren, haben diese jedoch Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Ein Beispiel für richtungweisende tarifliche Regelungen zur bav ist die chemische Industrie. Besonders hervorzuheben sind die ab 2010 umgesetzten Tarifverträge Lebensarbeitszeit und Demografie ( TV Demo ) der Chemie. Diskussion weiterer Fragen zur bav Hinsichtlich der Riesterförderung bestand Einigkeit, dass diese auch in die zweite Säule (bav) eingehen muss. Zurzeit steht dem das Problem der Doppelverbeitragung entgegen. Diese muss abgeschafft werden, damit riestern auch über die bav attraktiv wird. Darüber hinaus wurde die Beitragsfreiheit von vier Prozent diskutiert. Zwar werden die vier Prozent in den meisten Fällen nicht ausgeschöpft. Aber die Erhöhung des Freibetrags wäre ein hilfreiches Signal an die Arbeitnehmer, um die Botschaft zu veranschaulichen, dass deutlich mehr als vier Prozent des Einkommens in kapitalgedeckte Vorsorge angelegt werden müssen. Nur so kann eine auskömmliche Versorgung angespart werden. Dies kann auch über die dritte Säule geschehen, beispielsweise durch den Erwerb von Wohneigentum. Denkbar wäre beispielsweise die Entkopplung der Beitragsfreiheit von der Beitragsbemessungsgrenze. Eine Erhöhung der Freibeträge und eine Erhöhung der Teilnahme an der bav würde zu Lasten der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente gehen. Allerdings würde damit gerade die jüngere Generation über die Kapitaldeckung ein Stück von den Ungerechtigkeiten der demografischen Risiken entkoppelt. Es gibt mehrere Dinge, die angepackt werden müssen, um die bav zu stärken. Dazu gehören die Abschaffung der Doppelverbeitragung, die Regelung der Beitragsbemessungsgrenze, und nicht zuletzt können auch aus Brüssel neue regulatorische Anforderungen auf die bav zukommen. Seite 6 von 8

In den kommenden Monaten kommt es darauf an, über die Notwendigkeit zusätzlicher Vorsorge aufzuklären, Vertrauen in die bav aufzubauen und insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ohne großen Aufwand bav anzubieten. Das Ziel sollte sein, dass die Einkommen aus betrieblicher Altersvorsorge nicht wie heute fünf Prozent, sondern 20 Prozent aller Renteneinkünfte ausmachen und das, ohne Einkommensanteile von anderen Säulen abzuziehen. Seite 7 von 8

Der Der hat das Ziel, der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland über alle Branchen hinweg und besonders im Mittelstand zu einem höheren Stellenwert zu verhelfen. Dazu soll der Dialog zwischen Vertretern aus Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und Politik angestoßen und gefördert werden. Das von Fidelity Worldwide Investment initiierte Forum setzt einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die empirischpraktischen Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge. Weitere Informationen finden Sie unter www.fidelity.de/zukunftsvorsorge Seite 8 von 8