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Transkript:

Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass die Inspektionsstelle BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn die Kompetenz nach DIN EN 150/IEC 17020:2012 als Inspektionsstelle Typ C besitzt, Inspektionen in folgenden Bereichen durchzuführen: Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Gefährdungen nach ArbSchG und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen; Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Explosionsgefährdungen nach BetrSichV und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen; Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Explosionsgefährdungen nach Vorgaben des BlmSchG und der jeweiligen Landesbauordnungen Die Akkreditierungsurkunde gilt nur in Verbindung mit dem Bescheid vom 24.09.2013 mit der Akkreditierungsnummer D-IS-18962-01 und ist gültig bis 23.09.2018. Sie besteht aus diesem Deckblatt, der Rückseite des Deckblatts und der folgenden Anlage mit insgesamt 6 Seiten. Registrierungsnummer der Urkunde: D-IS-18962-01-01 Frankfurt am Main, 24.09.2013 Im Leiter Abteilung 2 Siehe Hinweise auf der Rückseite

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Standort Berlin Spittelmarkt 10 10117 Berlin Standort Frankfurt am Main Gartenstraße 6 60594 Frankfurt am Main Standort Braunschweig Bundesallee 100 38116 Braunschweig Die auszugsweise Veröffentlichung der Akkreditierungsurkunde bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Ausgenommen davon ist die separate Weiterverbreitung des Deckblattes durch die umseitig genannte Konformitätsbewertungsstelle in unveränderter Form. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich die Akkreditierung auch auf Bereiche erstreckt, die über den durch die DAkkS bestätigten Akkreditierungsbereich hinausgehen. Die Akkreditierung erfolgte gemäß des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2625) sowie der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Abi. L 218 vom 9. Juli 2008, S. 30). Die DAkkS ist Unterzeichnerinder Multilateralen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der European co-operation for Accreditation (EA), des International Accreditation Forum (IAF) und der International Labaratory Accreditation Cooperation (ILAC). Die Unterzeichner dieser Abkommen erkennen ihre Akkreditierungen gegenseitig an. Der aktuelle Stand der Mitgliedschaft kann folgenden Webseiten entnommen werden: EA: www.european-accreditation.org ILAC: www.ilac.org IAF: www.iaf.nu

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-18962-01-01 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 24.09.2013 bis 23.09.2018 Ausstellungsdatum: 24.09.2013 Urkundeninhaber: BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn für ihre Inspektionsstelle Typ C Inspektionsverfahren 1. Arbeitsschutz Produktionsverfahren/ Arbeits-verfahren /Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln Verfahrensanweisung Version 4.1 Gefährdungs-/ Belastungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Explosionsschutz: Explosionsschutz-Dokument und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen Verfahrensanweisung Version 3.4 Erstellung/Überarbeitung Ex-Schutzdokument nach 6 BetrSichV Prüfung nach 14 (3), 15.1 Satz 4 und Anhang 4, Abschnitt A, Nr. 3.8 BetrSichV durch befähigte Personen verwendete Abkürzungen: siehe letzte Seite Seite 1 von 6

Mitgeltende Unterlagen zu 1): 1.1 Inspektionen im Bereich Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG Verfahrensanweisung 2008-04 Durchführung Inspektionsverfahren Gefährdungs-/ Belastungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz auf der Basis von: Arbeitsschutzgesetz 1996-08 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 1.2 Begleitende Rechtsgrundlagen in der jeweils letzten gültigen Fassung: Arbeitssicherheitsgesetz 1973-12 Jugendarbeitsschutzgesetz 1976-04 Mutterschutzgesetz 2002-06 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 2008-12 Arbeitsstättenverordnung 2004-08 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung über Arbeitsstätten Betriebssicherheitsverordnung 2002-09 Bildschirmarbeitsverordnung 1996-12 Biostoffverordnung 1999-01 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Gültigkeitsdauer: 24.09.2013 bis 23.09.2018 Ausstellungsdatum: 24.09.2013 Seite 2 von 6

Gefahrstoffverordnung 2007-10 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung 2010-07 DGUV Vorschrift 2 2012-01 Lastenhandhabungsverordnung 1996-12 Mutterschutzverordnung 1997-04 PSA-Benutzungsverordnung 1996-12 Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung 2007-03 BGV A1 2004-01 BGV A3 2005-01 BGV B2 1997-01 BGV B11 2001-06 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unfallverhütungsvorschrift Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen Grundsätze der Prävention Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Laserstrahlung Elektromagnetische Felder Andere spezifizierende Rechtsvorschriften (z. B. Technische Regeln, TRBA, TRGS, TRBS, VDS- Richtlinien, BGR, DIN-Normen etc.) werden ebenfalls berücksichtigt. Gültigkeitsdauer: 24.09.2013 bis 23.09.2018 Ausstellungsdatum: 24.09.2013 Seite 3 von 6

Mitgeltende Unterlagen zu 2): 2.1 Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Explosionsgefährdungen nach BetrSichV Verfahrensanweisung 2009-04 Durchführung Inspektionsverfahren: Erstellung/Überarbeitung Ex- Schutzdokument nach 6 BetrSichV Verfahrensanweisung 2009-04 auf der Basis von: Arbeitsschutzgesetz 1996-08 Durchführung Inspektionsverfahren: Prüfung nach 14 (3), 15.1 Satz 4 und Anhang 4, Abschnitt A, Nr. 3.8 BetrSichV durch befähigte Personen Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 2.2 Begleitende Rechtsgrundlagen in der jeweils letzten gültigen Fassung: Produktsicherheitsgesetz 2011-11 Betriebssicherheitsverordnung 2002-09 Explosionsschutzverordnung Gefahrstoffverordnung 2007-10 Verordnung über Elektrische Anlagen in Explosionsgefährdeten Bereichen 1996-12 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes 11. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Verordnung über Elektrische Anlagen in Explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie über Maschinen Gültigkeitsdauer: 24.09.2013 bis 23.09.2018 Ausstellungsdatum: 24.09.2013 Seite 4 von 6

2.3 Andere spezifizierende Rechtsvorschriften (z. B. Technische Regeln, TRBS, TRGS, VDS- Richtlinien, BGR, DIN-Normen etc.) werden ebenfalls berücksichtigt. Insbesondere folgende TRBS sind zum Antragszeitpunkt bedeutsam für das Themenfeld Explosionsschutz: TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen TRBS 1201 TRBS 1201 Teil 1 TRBS 1203 TRBS 2152 TRBS 2152 Teil 1 TRBS 2152 Teil 2 TRBS 2152 Teil 3 TRBS 2152 Teil 4 TRBS 2153 TRBS 2210 TRBS 3151 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen Befähigte Personen Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Gefährdungen durch Wechselwirkungen Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen Diese Akkreditierung ersetzt nicht das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren der zuständigen Behörde gemäß den Forderungen des Gesetzgebers. Gültigkeitsdauer: 24.09.2013 bis 23.09.2018 Ausstellungsdatum: 24.09.2013 Seite 5 von 6

verwendete Abkürzungen: ArbMedVV BAD-VA BetrSichV BGR BGV EU-VO TRBA TRBS TRGS VDS Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Verfahrensanweisung der BAD GmbH Betriebssicherheitsverordnung Berufsgenossenschaftliche Regeln Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschrift) Europäische Verordnung Technische Regeln Biologischer Arbeitsstoffe Technische Regeln für Betriebssicherheit Technische Regeln für Gefahrstoffe Verband Deutscher Sachversicherer Gültigkeitsdauer: 24.09.2013 bis 23.09.2018 Ausstellungsdatum: 24.09.2013 Seite 6 von 6