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Transkript:

Gemeinde Stanzach Lfd.Nr. 02/15 Verhandlungsschrift über die ordentliche SITZUNG des GEMEINDERATES Am 19.03.2015 in Stanzach, Sitzungszimmer Beginn: 20:00 Uhr Die Einladung erfolgte am 12.03.2015 Ende: 22:11 Uhr ANWESEND WAREN: Bürgermeister Hanspeter Außerhofer Vizebürgermeisterin Hildegard Falger die Mitglieder des Gemeinderates 1. GV. Mag. Eduard Köck 2. GV. Mag. Christian Gruber 3. GR. Jeanette Matthees 4. GR. Patrick Gamper 5. GR. Andre Koch 6. GR. Jutta Ostermann 7. GR. Christian Winkler 8. GR. Bernhard Galic 9. GR. Hansjörg Falger ANWESEND WAREN AUSSERDEM: Schriftführer Christoph Lechleitner, Finanzverwalterin Eva Koch ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: GR. Otto Kärle, GR. Peter Haider NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: Vorsitzender: Bürgermeister Hanspeter Außerhofer Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig Gemeinderatssitzung, am 19.03.2015 Seite 1 von 6 Stanzach 02/2015

Tagesordnung: 1. Genehmigung des Protokolls vom 15.01.2015 sowie der Tagesordnung 2. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2014 3. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2014 4. Beschluss über die Zu- und Abschreibung sowie die Übernahme und Entlassung ins öffentliche Gut anhand der Schlussvermessung der Ortsdurchfahrt Stanzach 5. Beschluss über die geänderte Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes Reutte 6. Beschlussfassung über die Verlängerung des Sparbuches 7. Diskussion und Beschlussfassung über die Installation von Hundekotstationen 8. Anträge, Anfragen und Allfälliges; Pkt. 1 Genehmigung des Protokolls vom 15.01.2015 sowie der Tagesordnung Das Protokoll vom 15.01.2015 ist jedem Gemeinderat per Mail mit der Einladung vom 12.03.2015 zugegangen, auf eine Verlesung wird daher verzichtet. 5 Ja 6 Enthaltungen (GV. Mag. Gruber, GV. M.Sc. Köck, GR. Galic, GR. Gamper, GR. Matthees, GR. Winkler wegen Abwesenheit) Die Tagesordnung wird genehmigt. Pkt. 2 Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2014 Bgm. Außerhofer bittet Finanzverwalterin Eva Koch, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für 2014 vorzutragen. Die Unterlagen wurden im Vorfeld allen Gemeinderäten per Mail zugesendet. Frau Koch trägt dem Gemeinderat alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben vor. GV. Mag. Gruber fragt nach den Ausgaben in Höhe von 3.000,-- betreffend Agrargemeinschaft Fallerschein. Hier handelt es sich lediglich um einen Durchläufer. Durch Unwetter im vergangenen Jahr sind Schäden an der Zufahrtsstraße nach Fallerschein entstanden, welche von der Agrar zu tragen waren. Da die Agrargemeinschaft beim Land Tirol nicht direkt mit einer Förderungen für Katastrophenschäden bedient bzw. das Ansuchen abgelehnt wurde, hat sich Bürgermeister Außerhofer darum gekümmert, aus einem anderen Topf Geld zu bekommen. Der Betrag wurde an die Gemeinde überwiesen und dann an die Agrar Fallerschein ausbezahlt. GR. Falger fragt nach, warum es bei den Ausgaben für die Aufwandsentschädigungen für Bürgermeister und Bürgermeisterstellvertreter zu einer Überschreitung kommen konnte. Bgm. Außerhofer antwortet, dass diese Überschreitung das Resultat einer Erhöhung der Entschädigung ist. Diese Mehrausgaben waren bei Budgeterstellung noch nicht bekannt. Da keine weiteren Fragen zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben einlangen, bittet Bgm. Außerhofer den Gemeinderat um Abstimmung. Pkt. 3 Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2014 Bgm. Außerhofer bittet Finanzverwalterin Eva Koch die Beträge ab 5.000,-- vorzutragen, da der Rechnungsabschluss auch allen Gemeinderäten per Mail zugegangen ist. Gemeinderatssitzung, am 19.03.2015 Seite 2 von 6 Stanzach 02/2015

Ordentlicher Haushalt Rechnung - IST - Abschluss Gesamteinnahmen ordentl. Haushalt 2.752.323,79 Gesamtausgaben ordentl. Haushalt 2.680.382,47 Kassenbestand 2014 - IST 71.941,32 Rechnung - SOLL - Abschluss Gesamteinnahmen ordentl. Haushalt 2.465.533,32 Gesamtausgaben ordentl. Haushalt 2.365.223,60 Kassenbestand 2014 - SOLL 100.309,72 Der Rechnungsabschluss wurde vom Überprüfungsausschuss am 04.03.2015 vorgeprüft und vom 05.03. bis 19.03.2015 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Finanzverwalterin Eva Koch trägt noch den Verschuldungsgrad und die Rücklagen vor. Der Verschuldungsgrad ist gegenüber dem Vorjahr von 16,40 % auf 10,84 % gesunken. Die Rücklagen belaufen sich auf 1.114.907,23. Bgm. Außerhofer übergibt zum Beschluss des Rechnungsabschlusses den Vorsitz an Vzbgm. Falger und verlässt den Sitzungsraum. Vzbgm. Falger bedankt sich bei den anwesenden Gemeinderäten für die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Ebenfalls bedankt sie sich bei Finanzverwalterin Eva Koch und Sekr. Lechleitner für die geleistete Arbeit und bittet die Gemeinderäte um Abstimmung. 10 Ja Nach dem Bgm. Außerhofer das Sitzungszimmer wieder betreten hat, übergibt Vzbgm. Falger den Vorsitz wieder an Bgm. Außerhofer und bedankt sich noch bei ihm, für seine geleistete Arbeit und die Förderungen, die er für die Gemeinde erwirken konnte. Bgm. Außerhofer bedankt sich ebenfalls bei den Anwesenden Gemeinderäten für das entgegengebrachte Vertrauen und bei Finanzverwalterin Eva Koch und Sekr. Lechleitner für die geleistete Arbeit. Pkt. 4 Beschluss über die Zu- und Abschreibung sowie die Übernahme und Entlassung ins öffentliche Gut anhand der Schlussvermessung der Ortsdurchfahrt Stanzach Bgm. Außerhofer erläutert kurz den zu treffenden Beschluss dem Gemeinderat. Nach der Schlussvermessung der Ortsdurchfahrt Stanzach steht nun fest, welche Flächen durch die Neugestaltung des Straßenkörpers und der Gehsteige, an die Landesstraßenverwaltung und an die Gemeinde übergeben bzw. abgetreten werden müssen. Im Zuge der Bautätigkeit wurden Teilflächen für die Erweiterung der Straße und der Gehsteige verwendet, welche nun teilweise in den Besitz der Landesstraßenverwaltung übergehen. Im Gegenzug wurden auch Teilflächen der Landesstraßenverwaltung an die Gemeinde abgetreten. Dieser Beschluss dient nun der grundbücherlichen Durchführung. Der Gemeinderat beschließt die Zu- und Abschreibung sowie die Übernahme und Entlassung ins öffentliche Gut laut Plan der AVT ZT GmbH GZ: 84005/14 vom 13.11.2014. Pkt. 5 Beschluss über die geänderte Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes Reutte Bgm. Außerhofer bittet Sekr. Lechleitner, dem Gemeinderat die Satzungsänderungen zu erläutern. Der Abfallwirtschaftsverband Reutte durfte bisher zivilrechtliche Verträge im Bereich der Gemeinderatssitzung, am 19.03.2015 Seite 3 von 6 Stanzach 02/2015

Abfallwirtschaft nur mit dem Land Tirol abschließen. Nun müssen alle Mitgliedsgemeinden Verträge mit den Systempartnern abschließen, die für die Verwertung von Sammelmengen wie z. B. Glas, Papier und Karton zuständig sind. Damit nicht jede einzelne Gemeinde mehrere Verträge (nämlich für alle anfallenden Sammelmengen und Entsorger einen eigenen Entsorgungsvertrag) unterzeichnen müssen, übernimmt der Abfallwirtschaftsverband diese Aufgabe und schließt die Verträge ab. Damit der Abfallwirtschaftsverband dazu berechtigt ist, müssen die Verbandstatuten geändert werden. Sekr. Lechleitner trägt den zu fassenden Beschluss vor und Bgm. Außerhofer bittet den Gemeinderat um Abstimmung. Der Gemeinderat beschließt, der Änderung der Vereinbarung der Verbandsstatuten Punkt B, letzter Absatz, wie folgt zuzustimmen. Der letzte Absatz lautet neu: Aufgabe des Gemeindeverbandes ist darüber hinaus der Abschluss und die Erfüllung allfälliger zivilrechtlicher Verträge im Bereich der Abfallwirtschaft. Pkt. 6 Beschlussfassung über die Verlängerung des Sparbuches Es ist ein Festgeldkonto im Gesamtwert von 455.000,-- bei der Bank Austria vorhanden und bis 24.04.2015 gebunden. Eine Verlängerung bzw. Neuveranlagung steht somit an und es wurden 5 Angebote für eine Neuanlage eingeholt, so Finanzverwalterin Koch. Angebot bei Veranlagung für 12 Monate - Raiffeisenbank: 0,50 % Zinsen - Sparkasse: 0,60 % Zinsen - Bank Austria: 0,63 % Zinsen - Hypo Tirol Bank: 0,32 % Zinsen - BTV Bank für Tirol und Vorarlberg: 0,28 % Zinsen Angebot bei Veranlagung für 24 Monate - Raiffeisenbank: 0,625 % Zinsen - Sparkasse: 0,70 % Zinsen - Bank Austria: 0,87 % Zinsen - Hypo Tirol Bank: kein Angebot abgegeben - BTV Bank für Tirol und Vorarlberg: kein Angebot abgegeben (da kein entsprechendes Produkt angeboten wird. Es besteht nur die Möglichkeit einer Anleihe) GV. Mag. Gruber fragt nach, warum kein Angebot über ein Stufenzinssparbuch eingeholt wurde. Die Verzinsung bei dieser Variante ist weit besser, als bei einem normalen Sparbuch und das Geld wäre auch jederzeit verfügbar. Bei dieser Sparform wird jährlich der Zinssatz gesteigert. GR. Galic und GV. M.Sc. Köck sind der Meinung, dass diese Variante interessant klingt und ein entsprechendes Angebot eingeholt werden sollte. Bgm. Außerhofer stimmt dem zu und wird ein Angebot einholen. Da noch ein weiteres Sparbuch vorhanden ist, welches bis August gebunden ist, wird auch der Vorteil geprüft, beide Summen in einem Sparbuch anzulegen. Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt und ein entsprechendes Nachtragsangebot eingeholt. Pkt. 7 Diskussion und Beschlussfassung über die Installation von Hundekotstationen GV. M.Sc. Köck hat im Namen der neuen Gemeindeliste Stanzach den Antrag eingebracht, Hundekotstationen für das Gemeindegebiet anzuschaffen. Bgm. Außerhofer bittet ihn, diesen Antrag dem Gemeinderat weiter zu erläutern. GV. M.Sc. Köck wurde darauf aufmerksam gemacht bzw. wurde beklagt, dass Gehwege, öffentliche Grünanlagen, Kinderspielplätze und Sportanlagen (Fußballplatz, Tennisplatz und Loipen) als auch landwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hundekot verunreinigt sind. Neben mangelnder hygienischer Sauberkeit gibt es weitere Gemeinderatssitzung, am 19.03.2015 Seite 4 von 6 Stanzach 02/2015

gesundheitliche Gründe für die Errichtung solcher Entsorgungsstellen. Der Antrag mit allen Ausführungen liegt dem Protokoll als Anlage A bei. GV. M.Sc. Köck zeigt dem Gemeinderat eine kurze Aufstellung solcher Stationen und beziffert die Kosten auf ca. 400,-- / Station. Er hat bereits eine Übersicht ausgearbeitet, wo die Stationen angebracht werden könnten. GR. Koch befürwortet die Anschaffung, da ja auch Hundesteuer eingehoben wird und dieser Betrag dann noch zweckgebundener verwendet werden kann. GR. Galic befürwortet die Anschaffung der Stationen auch. Jedoch sollten die Hundebesitzer von sich aus schon die Einstellung haben, die Hinterlassenschaft aufzuräumen. Bgm. Außerhofer schließt sich den Meinungen von GR. Galic und Koch an. Seiner Meinung nach ist es wichtig, dass die Besitzer die Säcke gleich mitnehmen und nicht erst bei den Stationen holen müssen. Die Plätze für die Stationen müssen gut gewählt werden, damit diese auch angenommen werden. GV. M.Sc. Köck schlägt vor, die Hundebesitzer mittels Postwurfsendung über die Stationen zu informieren. Bgm. Außerhofer möchte gleich die Standorte festlegen, wo die Stationen errichtet werden sollten. Er schlägt folgende Standorte vor: Rauthwiese bei der ehemaligen Fütterung, Rain im Bereich der kreuzenden Feldwege nähe Jamdo, im Oberfeld wo sich die Wege kreuzen, bei der Mühlbrücke, bei der Gemeinderemise und im Bereich der Fa. Medialog. Bgm. Außerhofer berichtet von den Stationen, die in Vorderhornbach verwendet werden und befürwortet dieses Modell. Die 7 Stationen der Gemeinde Vorderhornbach kosteten ca. 2.100,--, um den Gemeinderäten eine Preisrichtung vorzugeben. Nach Errichten der Stationen werden die Hundebesitzer mittels Postwurf über die Standorte informiert. Bgm. Außerhofer bittet abschließend den Gemeinderat um Abstimmung, ob die 6 Stationen, wie vorgeschlagen, angeschafft werden sollen. Pkt. 8 Anträge, Anfragen und Allfälliges a) Bgm. Außerhofer erklärt dem Gemeinderat, dass er sich über die Anschaffung einer Geschwindigkeitsmesstafel erkundigt hat. Da die Kosten für diese Anlagen relativ hoch sind, möchte er vorher noch den Gemeinderat informieren. Eine Messtafel für Solarbetrieb kommt auf ca. 3.000,--. Bgm. Außerhofer schlägt als Standort, den Bereich in Metzgers Kurve vor, wo bereits der Verkehrsspiegel nähe Einfahrt Edmund Falger montiert ist. GR. Koch befürwortet eine Solarvariante, dass die Messtafel auch an anderen Standorten verwendet werden kann. GR. Galic schlägt vor, dass für Falgers Gstoag auch eine Messtafel angeschafft werden soll, da hier ja auch eine 30-km/h-Beschränkung im Sommer als Lärmschutz erlassen wurde. GR. Koch ist der Meinung, dass man zwei Messtafeln anschaffen könnte. Eine als fixen Standort und Netzanschluss in Metzgers Kurve und eine Solarbetriebene für Falgers Gstoag, damit diese auch an anderen Standorten verwendet werden kann. Bgm. Außerhofer wird sich vorerst beim EW-Reutte erkundigen, was die Installation einer Stromversorgung in Metzgers Kurve für den Betrieb einer Messtafel kosten könnte und dann die entsprechenden Messtafeln anschaffen. b) GR. Koch fragt, ob Herr Thomas Außerhofer bereits aus der Schulwohnung ausgezogen ist und ein neuer Mieter für die Wohnung gefunden wurde. Bgm. Außerhofer antwortet, dass Herr Thomas Außerhofer ausgezogen ist und die Wohnung an Frau Knitl Maria, die Mutter von Michael Knitl, vermietet wird. Sie wird mit ihrem Sohn einziehen. GR. Koch würde gerne wissen, wer die Entscheidung für die Neuvergabe getroffen hat und ob die Wohnung ausgeschrieben wurde. Die Wohnung wurde ausgeschrieben und Bgm. Außerhofer hat das Gemeinderatssitzung, am 19.03.2015 Seite 5 von 6 Stanzach 02/2015

mit GV. M.Sc Köck und Vzbgm. Falger telefonisch abgesprochen und die Entscheidung getroffen. GR. Koch hat sich bei der BH-Reutte erkundigt und wünscht, dass dies künftig im Gemeinderat abgestimmt werden soll, da es sich hier um einen unbefristeten Vertrag mit der Gemeinde handelt und somit der Gemeinderat nach Auskunft der BH-Reutte die Vergabe entscheiden muss. GV. Mag. Gruber ist der Meinung, dass dann aber auch Vergaberichtlinien erlassen werden müssen. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit einer Rangliste anhand derer entschieden wird. GR. Galic befürwortet auch, dass künftig der Gemeinderat in solchen Fragen informiert werden soll. Es könnte bei Allfälliges abgehandelt werden, dass eine Ausschreibung stattfindet und ob Bewerber schon vorstellig geworden sind. GR. Koch schließt sich der Meinung von GR. Galic an. Ebenso sollten auch kleinere Holzschlägerungsarbeiten dem Gemeinderat berichtet werden. c) GV. M.Sc. Köck fragt, ob die Gemeinde nicht einen fixen Holzlagerplatz einrichten soll. Es gibt vermehrt Ablagerungen auf Gemeindegrund und dort wird auch Holz geschnitten und bearbeitet. Teilweise auch in der Nähe von Wohnhäusern, weswegen ihm bereits Beschwerden zugetragen wurden. Privat kann jeder ja sein Holz auf seinem Grund ablagern, wie GR. Koch schon erwähnt hat. Für die Gemeinde sollte es ein Bedürfnis sein, im Sinne des Ortsbildes nicht noch zusätzliche Holzlagerungs- und Verarbeitungsplätze in allen Ortsteilen zu zulassen. Man könnte einen zentralen Holzplatz wieder andenken, wie früher in der Darre. Somit sind auch etwaige Lärmbelästigungen wie z. B. das Holzschneiden zentralisiert. Ein zentraler Holzplatz könnte z. B. auch mit einer Stromversorgung etc. ausgestattet sein. GR. Galic befürwortet auch, dass ein zentraler Holzplatz eingerichtet wird. Bgm. Außerhofer ist nicht der Meinung, dass die vereinzelte Lagerung solche Ausmaße annimmt, dass eingegriffen werden muss. Die Einrichtung eines zentralen Gemeindeholzlagerplatzes sieht er als schwierig an. Zudem wird für die Lagerplätze auf Gemeindegrund eine Pacht verrechnet. Er findet, dass die aktuelle Regelung sicher ausreichend ist. GV. M.Sc. Köck sieht einen gewissen Wildwuchs, wenn jeder überall auf Gemeindegrund ablagert, auch wenn er dafür Pacht bezahlt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr eingebracht werden, dankt Bgm. Außerhofer den Gemeindemandataren und beendet die Sitzung um 22:11 Uhr. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung vom... genehmigt abgeändert nicht genehmigt....... Bürgermeister Schriftführer...... Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderatssitzung, am 19.03.2015 Seite 6 von 6 Stanzach 02/2015